Deutscher Bundestag Drucksache 18/3668 18. Wahlperiode 29.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Sigrid Hupach, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3493 – Sanierung bergbaubedingter Schäden in der Gemeinde Rositz Thüringen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bergbaufolgeschäden in Rositz haben bereits seit Jahrzehnten zur Kontaminierung des Grundwassers geführt, welche die menschliche Gesundheit und die Existenzen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zerstört. So belegen Dokumente gutachterlich anhand von Messergebnissen ein sehr hohes Gefährdungsrisiko für Umwelt und Menschen in der Gemeinde Rositz, insbesondere im Ortsteil Schelditz (vgl. Antwort zu Frage 1, Thüringer Landtag, Landtagsdrucksache 5/7746). Bei einem Besuch der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, vor Ort am 29. August 2014 stellte diese eine Prüfung weiterer Hilfen durch den Bund bei den Sanierungsarbeiten in Schelditz in Aussicht. Weil das kontaminierte Grundwasser aufgrund der Stilllegung des Braunkohletagebaus anstieg, ist eine Zusammenarbeit zwischen der bundeseigenen Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft und den Thüringer Behörden notwendig. 1. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über das Ausmaß der bergbaubedingten Schäden in der Gemeinde Rositz, Ortsteil Schelditz (z. B. aktuelle Zahlen der Boden- und Luftmessungen, aktuelle Zahlen der beschädigten Gebäude etc.)? Der Bundesregierung sind keine bergbaubedingten Schäden bekannt. Durch den Grundwasserwiederanstieg nach Einstellung der bergbaulichen Wasserhaltung sind nach aktuellen Erkenntnissen 14 Gebäude von Vernässungen betroffen. 2. Welche rechtliche Verantwortlichkeit kommt dem Bund durch die Sanierungsregelungen beim Umgang mit ansteigendem kontaminiertem GrundDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. wasser zu, und welche Verantwortlichkeit resultiert daraus für den Bund speziell für den Fall Rositz? Drucksache 18/3668 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Für die nach gesichertem Kenntnisstand vom ehemaligen Werksgelände des Teerverarbeitungswerkes Rositz ausgehende Kontamination besteht keine Verantwortung des Bundes. 3. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Termin der bundeseigenen Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft zur Ermittlung von geeigneten Schritten zum Schutz der akut betroffenen Häuser und zum Schutz des Gerstenbaches vor Schadstoffen durch ansteigendes kontaminiertes Grundwasser nach aktuellem Stand im März 2015 haltbar? Die Ortslage Schelditz ist durch die noch bestehende Grundwasserabsenkung des ehemaligen Tagebaus Zechau als Konfliktbereich für den Grundwasserwiederanstieg ausgewiesen und fällt somit in den Geltungsbereich des § 3 des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung. Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft ist als Projektträger mit der Planung und Durchführung der Maßnahmen beauftragt. Bis Ende März 2015 wird die Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft eine Grundlagenermittlung zu notwendigen Gefahrenabwehrmaßnahmen für die vom Grundwasserwiederanstieg betroffenen Gebäude abgeschlossen haben. Von der in diesem Zusammenhang durchzuführenden Variantenbetrachtung für eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung und den notwendigen Abstimmungen mit den Eigentümern hängt die weitere Bearbeitung ab. Gleiches trifft nach Kenntnis der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft für die Untersuchung zur möglichen Beeinflussung des Gerstenbaches zu, die derzeit in der Verantwortung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz durchgeführt wird. 4. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zu einer Betrachtung zusätzlicher Leistungen zur Sicherung von Objekten in Schelditz, die potenziell durch den Grundwasseranstieg von kontaminiertem Grundwasser betroffen sein könnten? Falls ja, was sind die Ergebnisse dieser Betrachtung? Aussagen dazu werden nach Abschluss der in Bearbeitung befindlichen Grundlagenermittlung vorliegen. 5. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Altlastensanierung beim ökologischen Großprojekt Rositz aufgrund des Ausmaßes der Schäden weder durch die Kommune noch durch das Land übernommen werden kann, wie vom Ortsbürgermeister Steffen Stange (SPD) verlautbart (vgl. OSTTHÜRINGER Zeitung vom 30. August 2014, bitte Begründung anfügen)? Auf der Grundlage des „Verwaltungsabkommens über die gemeinsame Finanzierung von Kosten zur Beseitigung ökologischer Altlasten bei ehemaligen Treuhandunternehmen“ hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) im Jahr 1999 mit dem Freistaat Thüringen als Pauschalierungsabkommen den „Generalvertrag über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten im Freistaat Thüringen“ geschlossen. Mit dem Generalvertrag wurden sämtliche Verpflichtungen zwischen dem Freistaat und der BvS aus dem Verwaltungsabkommen und sämtliche vertraglichen Verpflichtungen der BvS gegenüber Dritten für ökologische Belastungen und bergbauliche Schä- den in Thüringen abschließend geregelt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3668 Dieser Generalvertrag umfasst – namentlich in § 1 aufgeführt – auch das „Großprojekt Teerverarbeitungswerk Rositz“. Der Freistaat Thüringen hat die vertraglich übernommenen Verpflichtungen ohne eine zeitliche Beschränkung zu erfüllen ; er erhielt von der BvS als (anteilige) Kompensation eine abgezinste Zahlung in Höhe von rund 444 Mio. DM. 6. Gab es seit dem Besuch der Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks in Schelditz am 29. August 2014 Gespräche mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Fall Schelditz, wie von der Bundesumweltministerin vor Ort in Aussicht gestellt? Falls ja, was sind die bisherigen Ergebnisse dieser Gespräche? Es fanden keine Gespräche mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Fall Schelditz statt. Gespräche sollten zweckmäßigerweise erst nach Abschluss der Grundlagenermittlung geführt werden. 7. In welchen anderen Bundesländern gibt es vertragliche Vereinbarungen mit der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft zur Beseitigung von vergleichbaren Schäden wie im Fall Rositz? In Sachsen-Anhalt wurde für die Stadt Bitterfeld, wo ebenfalls eine Überlagerung von Gefahren einer Grundwasserkontamination durch Chemiealtlasten und dem Grundwasserwiederanstieg nach dem Braunkohlenbergbau bestehen, eine Vereinbarung über die Durchführung und Finanzierung von Sicherungsmaßnahmen geschlossen. Beteiligte sind das Wirtschafts- und das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt, die Landesanstalt für Altlastenfreistellung SachsenAnhalt , die Stadt Bitterfeld-Wolfen und die LMBV. Weitere Fälle mit Beteiligung der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft bestehen nicht. 8. Liegen bereits ähnlich konkrete Pläne für Schelditz/Rositz vor oder wird bereits an diesen gearbeitet, um eine separate Vereinbarung mit der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft zur Sanierung der Bergbauschäden in der Gemeinde Rositz abzuschließen, wie von der Bundesumweltministerin am 29. August 2014 beim Besuch vor Ort andiskutiert ? Falls ja, wie sind diese gestaltet? Eine konkrete Vereinbarung zur Projektträgerschaft für die Gefahrenabwehr in Schelditz/Rositz ist beabsichtigt, liegt aber bisher nicht vor. 9. Wie hoch sind die finanziellen Schätzungen zur Beteiligung des Bundes an den Sanierungskosten im Fall Rositz? Eine Aussage zur Höhe der notwendigen Aufwendungen kann nicht vor Abschluss der derzeit laufenden Grundlagenermittlungen getroffen werden. Dann wird auch eine Entscheidung über die Finanzierungsbeteiligungen zu treffen sein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333