Deutscher Bundestag Drucksache 18/3669 18. Wahlperiode 22.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3399 – Zivil-militärische Atomforschung am Karlsruher Institut für Technologie Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) wurde am 1. Oktober 2009 als ein Zusammenschluss aus dem Forschungszentrum Karlsruhe (FZK) und der Universität Karlsruhe gegründet. Es verbindet die Aufgaben einer Forschungseinrichtung der Helmholtz-Gemeinschaft mit denen einer Universität des Landes Baden-Württemberg. Schwerpunkt des früheren Forschungszentrums, das im Jahr 1956 durch den Bundesminister für Atomfragen als Reaktorbau- und Betriebsgesellschaft mbH gegründet und später zunächst in „Gesellschaft für Kernforschung mbH“ und später in „Kernforschungszentrum Karlsruhe GmbH“ (KfK) umbenannt wurde, war die Atomforschung. Diese wird auch heute noch am KIT betrieben. In § 2 (Aufgaben) Absatz 3 des Gesetzes über das Karlsruher Institut für Technologie (KIT-Gesetz – KITG) vom 14. Juli 2009 wird festgelegt, dass das KIT „zur Wahrung der Großforschungsaufgabe im Interesse der Allgemeinheit Forschung und Entwicklung zu friedlichen Zwecken vorwiegend auf dem Gebiet der Technik und ihrer Grundlagen“ betreibt. Anti-Atom-Initiativen kritisieren, dass an einigen Instituten des KIT an bestimmten Technologien geforscht wird, die auch zu anderen – vor allem militärischen – Zwecken genutzt werden können. So würden am Institut für Kernund Energietechnik (IKET) neben kleinen modularen Atomreaktoren (SMR) u. a. Technologien zur Flüssigmetallkühlung erforscht, die zur Kühlung großer Atomreaktoren verwendet werden und auch besonders für die Geräuschlosigkeit und erschwerte Ortung von Atom-U-Booten geeignet seien (www.neckarwestheim . antiatom.net/blog/1106-atomforschung-in-karlsruhe). Die Bundesregierung finanziert die Forschung am KIT über Fördermittel, die an die Helmholtz-Gemeinschaft vergeben werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 16. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/3669 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bereits bestehende U-Bootoder SMR-relevante Forschungsprojekte am KIT (auch im Sinne von „Dual Use“, bitte detailliert nach den folgenden Bereichen aufschlüsseln: – Elektromobilität: Batteriespeicher, Antriebstechnik, – Wasserstofftechnologie: Antriebstechnik, Lagerung, Explosionsprävention bei kleinen, kompakten Reaktoren, – Reaktortechnik, Flüssigmetallkühlung, – numerische Simulationen, – Materialwissenschaften)? Soweit der Bundesregierung bekannt und laut Stellungnahme des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) werden keine „U-Boot- oder SMR-relevanten Forschungsprojekte “ am KIT durchgeführt. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bestehende oder geplante Lizenzen, Patente oder Firmen-Ausgründungen des KIT, die für atom- oder wasserstoffangetriebene U-Boote entsprechende Technologien zum Gegenstand haben (auch im Sinne von „Dual Use“, bitte detailliert aufschlüsseln)? Soweit der Bundesregierung bekannt und laut Stellungnahme des KIT gibt es keine bestehenden oder geplanten Lizenzen, Patente oder Firmen-Ausgründungen , die für atom- oder wasserstoffangetriebene U-Boote entsprechende Technologien zum Inhalt haben (auch im Sinne von „Dual Use“). 3. Inwiefern verstößt nach Auffassung der Bundesregierung diese Forschung, wenn sie für Atom-U-Boote geeignet ist, gegen § 2 Absatz 3 des KIT-Gesetzes (bitte mit Begründung)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333