Deutscher Bundestag Drucksache 18/3675 18. Wahlperiode 30.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3402 – Militärisches Drohnen-Angebot für die Ukraine Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat ihre Mitgliedstaaten um die Überlassung von Drohnen gebeten, um damit den Waffenstillstand in der Ostukraine zu überwachen. Zunächst least die Organisation mit Sitz in Wien aber selbst vier unbemannte Luftfahrzeuge von der Firma Schiebel aus Österreich. Vorausgegangen war eine Ausschreibung, am 13. August 2014 folgte ein Vertrag für vier Helikopter-Drohnen des Typs „Camcopter S-100“. Seit zwei Wochen finden aber keine Flüge statt (derStandard .at vom 18. November 2014). Anfang November 2014 waren die Geräte bei ihrem Flug elektronisch gestört worden, auch ein Beschuss durch ein Flugabwehrgeschütz wurde gemeldet. Es ist unklar, wer für das Störfeuer verantwortlich ist. Auch die Übertragung von Aufklärungsdaten war daraufhin unmöglich , die Drohne konnte aber ungestört zum Bedienpersonal zurückfliegen. Wer die OSZE-Drohnen in der Ukraine betreut, ist unklar: Nach Medienberichten steckt dahinter die in Aachen ansässige Sicherheitsfirma Asgaard (der Freitag vom 23. Februar 2014). Im August und September 2014 habe das Unternehmen mindestens drei Hubschrauberpilotinnen bzw. Hubschrauberpiloten zur Umschulung auf „Camcopter“ gesucht. Die Ausbildung soll demnach für zwei Monate beim US-Rüstungskonzern Boeing in den USA und anschließend in der Ukraine stattfinden. Danach seien Einsätze „im Irak und anderen Krisengebieten “ möglich. Die OSZE und Schiebel beraten nun über weitere Pläne zum Einsatz der „Camcopter “, die bis dahin laut einem OSZE-Sprecher am Boden bleiben sollen. Außer Russland und Frankreich hat auch die Bundesregierung auf die OSZEAnfrage nach weiteren Drohnen geantwortet. Allerdings entschloss sich das Kabinett, keine zivilen Drohnen anzubieten, stattdessen wurde das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) beauftragt, mit der OSZE zu verhandeln . Ein deutsches Angebot zur Überlassung mehrerer Drohnen des Typs „LUNA“ wird bei der OSZE angeblich immer noch beraten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 23. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Ein deutscher Einsatz würde nach Auskunft der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/2982) nach dem „Betreiber-Modell“ erfolgen, alle Kosten müssen durch die bereitstellende Regierung getragen werden. Dies beinhaltet die Drucksache 18/3675 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode eigenständige Koordination des Ex- bzw. Imports in die Ukraine und die Abwicklung aller Formalitäten. Auch die in der Ukraine erforderlichen Genehmigungen müssen beschafft werden, darunter für den Funkbetrieb oder allgemeine Fluggenehmigungen. Russlands Außenminister Sergej Lawrow hatte den Einsatz von Drohnen in der Ostukraine bei den Friedensverhandlungen in Minsk gutgeheißen. Es ist aber unklar, ob dies auch für Drohnen mit militärischem Hoheitszeichen gilt. Auf mehrere parlamentarische Nachfragen antwortet die Bundesregierung, die OSZE habe sich noch immer nicht zum deutschen Angebot von Militär-Drohnen positioniert (Bundestagsdrucksache 18/2982, Plenarprotokoll 18/56, Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe an den Abgeordneten Andrej Hunko vom 11. November 2014). Ein Grund könnte darin liegen, dass die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, zur Bedingung machte, dass „LUNA“-Drohnen von bewaffneten Fallschirmjägern begleitet werden sollen. Die OSZE ist eine zivile Organisation, die großen Wert darauf legt, in militärischen Konflikten neutral zu bleiben. Aus Sicht der Fragesteller hat die Bundesregierung mit dem militärischen Drohnen-Angebot den Versuch unternommen, die OSZE mit ihren militärischen Ambitionen zu funktionalisieren. Mehrfach hatten die Fragesteller versucht, Auskünfte über das militärische deutsche Drohnen-Angebot zu erhalten. Oft werden Antworten auf Kleine Anfragen zum Thema „Drohnen“ vom BMVg nicht innerhalb der Frist geliefert . Sollte über das Angebot während der Beantwortung dieser neuerlichen Anfrage bereits entschieden worden sein, bitten die Fragesteller bei der Beantwortung der Fragen nicht nur um die Mitteilung des jeweiligen Ergebnisses, sondern auch um die zuvor bei der OSZE eingereichten Vorschläge. 1. Welchen Inhalt hatte die OSZE-Ausschreibung zur Ausweitung des Auftrages der „Special Monitoring Mission“ in der Ukraine und einer „Ergänzung der Beobachtungsfähigkeit der Monitore am Boden“ durch Drohnen hinsichtlich deren ziviler oder aber militärischer Herkunft? Der Betrieb der kommerziell beschafften Drohnen der Firma Schiebel wird von der derzeitigen Entscheidung der OSZE vom 21. März 2014, verlängert am 22. Juli 2014, abgedeckt. Die Ausschreibung der OSZE zur Beschaffung kommerzieller Drohnen vom 18. Juli 2014 beinhaltete die Vorgabe, dass das drohnenstellende Unternehmen alle Leistungen, die zum Betrieb der Fluggeräte notwendig sind, selbst erbringen muss. Der Betrieb über 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche wurde vorausgesetzt. Die Vertragsdauer war auf 30 Tage mit der Option auf Verlängerung festgelegt. Was die Bereitstellung von Drohnen durch die Teilnehmerstaaten der OSZE betrifft , so gab es diesbezüglich keine formelle Ausschreibung, sondern eine Anfrage des schweizerischen OSZE-Vorsitzes, die Beobachtermission der OSZE in der Ukraine mit der Bereitstellung von Überwachungsdrohnen zu unterstützen. 2. Welche weiteren Regierungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung übereingekommen, „Drohnenfähigkeiten“ beizusteuern, und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob diese von militärischen oder zivilen Behörden überlassen werden sollen? Bislang hat keine weitere Regierung eines Teilnehmerstaates der OSZE, der ukrainischen Regierung oder einer anderen Institution ein formales Angebot unterbreitet, Drohnen für die Beobachtermission der OSZE in der Ukraine bereitzustellen . Mehrere OSZE-Staaten sind grundsätzlich bereit, die Beobachtermission der OSZE mit Drohnenaufklärungsfähigkeiten zu unterstützen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3675 3. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Drohnen welchen Typs der russische Vorschlag zur Gestellung von Drohnen an die OSZE umfasst (RIANOVOSTI vom 20. Oktober 2014)? Hierbei handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus Medienberichten um Informationen, die zwischen der russischen Regierung und dem schweizerischen OSZE-Vorsitz ausgetauscht wurden, wozu die Bundesregierung keine Stellung nehmen kann. 4. Was ist der Bundesregierung aus eigenen Gesprächen mit ukrainischen oder russischen Behörden zur neueren Position Russlands hinsichtlich der Nutzung von militärischen Drohnen durch die OSZE in der Ostukraine bekannt ? Weder die ukrainische noch die russische Regierung haben grundsätzliche Einwände gegen die Nutzung von Drohnen aus militärischen Beständen geäußert. Über die Entscheidung des Ständigen Rates der OSZE zum Betrieb von Drohnen aus nationalen Beständen wird gegenwärtig in der OSZE verhandelt. 5. Inwiefern war im Rahmen der Vorbereitungen des Minsker Protokolls vom 5. September 2014 und des Minsker Memorandums vom 19. September 2014 davon die Rede, dass nicht nur zivile, sondern auch militärische Drohnen eingesetzt werden könnten? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 6. Aus welchem Grund wurde seitens der Bundesregierung das BMVg mit der Verhandlung eines Angebotes militärischer Drohnen beauftragt, nicht aber das Auswärtige Amt oder das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, indem diese etwa, ähnlich wie Schiebel-Drohnen aus Österreich , Kapazitäten leasen könnten, um den Konflikt in der Ukraine nicht zusätzlich zu militarisieren? Der schweizerische OSZE-Vorsitz hat eine Anfrage an die Mitgliedstaaten der OSZE gerichtet, im Hinblick auf die erweiterten Anforderungen an die OSZE aus dem Minsker Protokoll vom 5. September 2014 zu prüfen, ob aus nationalen Beständen die damals im Aufbau befindlichen Drohnenfähigkeiten der OSZE ergänzt werden könnten. Eine Differenzierung zwischen zivilen und militärischen Drohnen erfolgte nicht. 7. Wie viele „LUNA“ wurden „im Zusammenwirken der Truppe mit dem Hersteller überprüft“ (Plenarprotokoll 18/56)? In Vorbereitung auf die Beantwortung der Anfrage der OSZE wurden entsprechend den für das System vorgesehenen logistischen Standardverfahren insgesamt 20 „LUNA“-Drohnen überprüft. 8. Wie viele „LUNA“ wurden, „wo nötig, in Stand gesetzt“? Eine Instandsetzung dieser Fluggeräte war nicht erforderlich. Drucksache 18/3675 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche genauen Angaben enthält das „Betreiber-Modell“, das die OSZE einem Einsatz auch für deutsche Drohnen zugrunde legte, vgl. Bundestagsdrucksache 18/2982? a) Welchen Vorschlag machte die Bundesregierung hierzu hinsichtlich der „vollständige[n] Kostenübernahme durch die bereitstellende Nation “, und welche Kosten wurden hierfür anvisiert? b) Welchen Vorschlag machte die Bundesregierung hierzu hinsichtlich der „eigenständige[n] Koordination des Ex- bzw. Imports“, und wie könnte dieser demnach erfolgen? c) Welchen Vorschlag machte die Bundesregierung hierzu hinsichtlich der „Dislozierung im Einsatzraum“, und was wird darunter derzeit verstanden ? d) Welchen Vorschlag machte die Bundesregierung hierzu hinsichtlich der „erforderlichen Genehmigungen“, und welche Anstrengungen hat die Bundesregierung hierzu bereits unternommen? e) Welchen Vorschlag machte die Bundesregierung hierzu hinsichtlich der „Selbstversorgung (Unterkunft, Verpflegung, Sanitätsversorgung), der durchhaltefähigen Eigenversorgung mit allen Betriebsstoffen und Elektrizität“, und welche Kapazitäten bzw. Kosten wurden bzw. werden hierfür erwartet? f) Welchen Vorschlag machte die Bundesregierung hierzu hinsichtlich der „Mobilität“ der Drohnen? Gegenstand der Gespräche mit dem OSZE-Vorsitz ist die mögliche Bereitstellung einer Drohnenaufklärungsfähigkeit durch Deutschland und andere OSZEMitgliedstaaten . Die Grundlage der Gespräche ist dabei die Überlegung, dass Deutschland die Fähigkeit bereitstellt und für den Betrieb und die Wartung verantwortlich ist. Die Bundesregierung hat zur Frage der Kostenübernahme keinen Vorschlag gemacht . Die Bundesregierung hat zu Fragen der Ein- und Ausfuhr in die Ukraine keinen Vorschlag gemacht. Die erforderlichen Regelungen hierzu wären zu gegebener Zeit mit der Ukraine zu vereinbaren. 10. Inwiefern hat Frankreich nach Kenntnis der Bundesregierung „seinerseits die Möglichkeiten für die Unterstützung der OSZE durch eigene Drohnen geprüft“, und was ist der Bundesregierung hierzu bezüglich der französischen Vorschläge zur Kostenübernahme, Koordination des Ex- bzw. Imports , „Dislozierung im Einsatzraum“, zu den erforderlichen Genehmigungen und der Selbstversorgung bekannt? Zeitgleich mit Deutschland hat auch Frankreich die Anfrage der OSZE geprüft. Informationen zu den französischen Vorschlägen hinsichtlich Kostenübernahme , Ein- und Ausfuhr und weiteren Aspekten liegen hier nicht vor. 11. Inwiefern wurde hierfür seitens der Bundesregierung mit Frankreich erörtert , wie Kosten oder sonstiger Aufwand durch gemeinsame Vorbereitungen gespart werden könnten? In den Gesprächen mit Frankreich wurde dieser Punkt nicht erörtert. Die Erkundung durch ein deutsch-französisches Team vom 16. bis 20. September 2014 in der Ukraine wurde unter Abstützung auf ein französisches Luftfahrzeug durch- geführt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3675 12. Auf welche Weise arbeiten Bundeswehrangehörige ansonsten mit französischen „Drohnen-Experten“ zusammen? Zur Koordination und zeitlichen Synchronisierung einer möglichen deutschen Unterstützung der Beobachtermission der OSZE mit luftgestützten Aufklärungsfähigkeiten gibt es einen Informationsaustausch zwischen Deutschland und Frankreich. 13. Wie viele Drohnen der Bundeswehr könnten laut dem Vorschlag nach gegenwärtigem Stand in der Ukraine operieren, wo würden sie stationiert, wer wäre für ihren Flug (einschließlich Starts und Landungen) verantwortlich , und welcher neue Stand hat sich gegenüber dem Plenarprotokoll 18/56 hierzu ergeben? Der deutsche Vorschlag vom 9. Oktober 2014 sieht den Einsatz von zwei Bodenkontrollstationen zur Steuerung einer ständig im Einsatz befindlichen Drohne nördlich von Luhansk vor. Dazu sind für die ständige Rotation zehn Reservedrohnen eingeplant. Die Einsatzplanungen sind im Lichte der noch laufenden Gespräche in der OSZE anzupassen. Für den Flug der Drohnen trügen das Einsatzführungskommando der Bundeswehr und vor Ort der Kontingentführer die Verantwortung. Eine Entscheidung über den Einsatz ist bisher nicht erfolgt. 14. Was ist der Bundesregierung seitens der OSZE darüber bekannt, aus welchen Gründen über das deutsche Angebot „noch nicht abschließend entschieden “ wurde? Die OSZE benötigt für den Einsatz der nationalen Drohnenkontingente ein durch den Ständigen Rat beschlossenes Mandat. Über dieses wird derzeit im ständigen Rat verhandelt. Die OSZE entscheidet im Konsens. 15. Unter welchem Hoheitszeichen könnten die Drohnen der OSZE sowie der Bundeswehr laut dem Vorschlag der Bundesregierung operieren? Die Frage der Kennzeichnung der Fluggeräte und des begleitenden Personals ist Teil der Verhandlungen über das Mandat. 16. Von wo und von wem würden die Drohnen der OSZE sowie der Bundeswehr nach jetzigem Stand nach Kenntnis der Bundesregierung gesteuert, und welche Vorschläge hatte die Bundesregierung hierzu ursprünglich gemacht ? Dies ist derzeit noch nicht abschließend entschieden worden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 17. Welche Gespräche oder Absprachen haben welche Bundesbehörden für den Flugbetrieb im ukrainischen Luftraum mit regionalen (zivilen oder militärischen) ukrainischen Luftverkehrskontrollbehörden bzw. mit den Flugsicherungsbehörden geführt (bitte auch benennen, ob nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige der Nationalgarde, der nach Presseberichten Rechtsradikale angehören, vgl. Bundestagsdrucksache 18/2982, oder Angehörige rechtsradikaler Gruppen anwesend waren)? Bislang haben mit den ukrainischen Luftverkehrskontrollbehörden bzw. der Flugsicherungsbehörde keine diesbezüglichen Gespräche stattgefunden. Drucksache 18/3675 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Welche Genehmigungen wurden seitens der Bundesregierung bereits beantragt , und welche wurden noch nicht erteilt? Bisher wurden keine Genehmigungen beantragt. 19. Inwieweit dürfen die OSZE-Drohnen (zivilen oder militärischen Ursprungs ) aus Sicht der Bundesregierung bzw. nach ihren mittlerweile eingeholten Erkenntnissen auch russisches Staatsgebiet beobachten, was der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, als eine „beantwortbare Frage“ bezeichnete (Deutschlandfunk vom 15. Oktober 2014)? Die Frage des Einsatzgebietes der Drohnen ist ein Teil der laufenden Mandatsverhandlungen . 20. Welche „rechtlichen Voraussetzungen für eine Grenzüberwachung im Rahmen einer OSZE-Mission“ hat die Ukraine hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile geschaffen? Hierzu können keine Aussagen getroffen werden. 21. Welche Gespräche haben Bundesbehörden bezüglich des Einsatzes von „LUNA“-Drohnen in der Ukraine mit Angehörigen des Rüstungskonzerns EMT oder der Fraunhofer-Gesellschaft bzw. anderen privaten Firmen geführt , und welche Themen wurden besprochen? Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr führt regelmäßig Gespräche mit Vertretern von EMT durch. Die Störresistenz des Systems LUNA wurde thematisiert. a) Inwiefern wurde bei den Gesprächen auch erwähnt, dass die „LUNA“- Drohnen bei der Bundeswehr signifikant hohe Absturzraten aufweisen (FAZ, 22. Juni 2013)? Dieses Thema war nicht Gegenstand der Gespräche. b) Wie haben die ukrainischen Behörden auf die Mitteilungen der hohen Absturzraten der „LUNA“-Drohnen reagiert, und welche Vorkehrungen oder Verabredungen zur Vermeidung von Personenschäden wurden getroffen? Bislang wurden keine technischen Gespräche zum denkbaren Einsatz deutscher Drohnen mit den ukrainischen Behörden geführt. 22. Welche Vorschläge haben Bundesbehörden gegenüber der OSZE zur mitgeführten Aufklärungstechnik der „LUNA“-Drohnen gemacht? a) Welche sonstigen Sensoren könnten in die Drohnen (auch zeitweise) eingerüstet werden, und um welche Anwendungen welcher Hersteller handelt es sich genau? b) Inwieweit und mit welchen Funktionalitäten soll nach Vorstellungen der Bundesregierung auch Technik zur sog. Bewegtzielerkennung und Mustererkennung eingesetzt werden? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3675 c) Inwieweit können mit den Anwendungen auch Personen oder Fahrzeuge markiert und dann verfolgt („getrackt“) werden? d) Inwieweit können Flug- oder Fahrzeuge des ukrainischen oder russischen Militärs mithilfe des Systems zur Mustererkennung automatisch erkannt oder bestimmten Kategorien zugeordnet werden? e) Welche weiteren Systeme der bildgebenden Sensorik könnten nach Vorstellung der Bundesregierung an die Drohnen montiert werden? Auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/2982 wird verwiesen. 23. Wo sollten bzw. sollen aus Sicht der Bundesregierung von den Bundeswehr -Drohnen erhobene Informationen verarbeitet werden? Auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/2982 wird verwiesen. Darüber hinaus ist ein Einsatz von Drohnen der Bundeswehr im Rahmen der Beobachtermission der OSZE noch nicht abschließend entschieden. 24. Welcher Informationsaustausch hat zwischen dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr und dem französischen Centre de Planification et de Conduite des Opérations seit Einreichen der Vorschläge zur Gestellung von „LUNA“-Drohnen bei der OSZE stattgefunden, und welchen Inhalt hatte dieser jeweils? Zwischen dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr und dem französischen Centre de Planification et de Conduite des Opérations haben Planungsgespräche stattgefunden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen . 25. Welches (Zwischen-)Ergebnis ergaben Gespräche mit der OSZE, inwiefern die Bundeswehr-Drohnen in Abstimmung mit den OSZE-Drohnen operieren könnten? Diese Frage ist weiterhin Gegenstand der Abstimmung mit der OSZE. Ergebnisse hierzu liegen derzeit noch nicht vor. 26. Welche „rechtlichen Aspekte“ zur Nutzung der „LUNA“-Drohnen zur Unterstützung der OSZE-Mission wurden bereits, „sofern sie einschlägig sind, geprüft“? Die Prüfung der Bundesregierung erstreckt sich auf die durch eine solche mögliche Verwendung aufgeworfenen völker- und verfassungsrechtlichen Fragen. 27. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und aus welchem Grund die Drohnen des Typs „Camcopter“ derzeit nicht in der Ostukraine eingesetzt werden (derStandard.at vom 18. November 2014)? Nach Angaben der OSZE wurden die Drohnen der Firma Schiebel mehrmals funkelektronisch gestört und beschossen. Deshalb waren die OSZE und die Firma Schiebel übereingekommen, Aufklärungsflüge im Einsatzgebiet temporär bis zur elektronischen Härtung des Systems auszusetzen. Seit dem 15. No- vember 2014 waren die Drohnen zunächst wieder vereinzelt im Einsatz. Seit dem 2. Dezember 2014 finden regelmäßige Flüge statt. Drucksache 18/3675 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Störungen der „Camcopter“ in der Ostukraine durch elektronische Maßnahmen und bzw. oder einem Beschuss durch ein Flugabwehrgeschütz ? Über die durch die OSZE mitgeteilten Informationen hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. b) Inwiefern hat sich die Bundesregierung hierzu auch mit der OSZE ausgetauscht ? Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. 28. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Steuerung, die Bedienung , die Betreuung oder den Schutz der OSZE-Drohnen in der Ostukraine zuständig? Die Details zum Einsatz der OSZE-Drohnen sind in einem nichtöffentlichen Vertrag zwischen der OSZE und der Firma Schiebel geregelt. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 29. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Tätigkeiten der in Aachen ansässigen Sicherheitsfirma Asgaard in der Ostukraine? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 30. Inwiefern hat die Bundesregierung in der Vergangenheit selbst mit der Firma Asgaard zusammengearbeitet, bzw. inwiefern ist die Firma hierzu mit Vorschlägen an die Bundesregierung herangetreten? Die Firma ASGAARD hat sich seit dem Jahr 2009 insgesamt zweimal um Aufträge der Bundeswehr bemüht. Zu einer Zusammenarbeit ist es nicht gekommen. Die Bundesregierung verweist im Zusammenhang mit dem hier genannten Unternehmen auf Bundestagsdrucksache 17/6780 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/3519 vom 9. Dezember 2014. 31. Inwiefern hat auch die Bundesregierung bereits erwogen oder sogar Lösungen vorgeschlagen, wie die „LUNA“-Drohnen vor feindlichem Beschuss oder elektronischen Störungen geschützt werden könnten? Ein angepasstes taktisches Verhalten in Kombination mit der bewussten Nutzung physikalischer Gegebenheiten (z. B. Entfernung zur Störquelle) können das Risiko minimieren. 32. Welche „Notwendigkeit zur Reduzierung erkannter technischer und wirtschaftlicher Risiken“ wurden seitens der Bundeswehr „bei der Projektierung des Camcopters S-100“ konkret erkannt? Das von der Bundeswehr erkannte wirtschaftliche Risiko bestand in Form zu erwartender signifikanter Kostensteigerungen. Ebenso hätten die identifizierten notwendigen und umfangreichen herstellerseitigen Änderungen an der Software und der Konstruktion des S-100 erhebliche zeitliche Risiken bedingt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3675 a) Auf welche Weise entschloss sich die Bundesregierung, hierzu „neu anzusetzen“? Am 25. September 2013 wurde entschieden, das Projekt „System zur abbildenden Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebiets Anfangsausstattung Vertical TakeOff and Landing (SAATEG AA VTOL) Komponente“ gemäß den Regeln des novellierten CPM (CPM nov.) zurück in die Analysephase Teil 1 zu verweisen . b) Welche „Notwendigkeit zur trennscharfen Überarbeitung der funktionalen Forderungen“ nach dem Verzicht des Heeres auf die Nutzung von „Camcoptern“ wurde erkannt und welche Schritte hierzu eingeleitet ? Da ursprünglich die Deutsche Marine und das Deutsche Heer als Nutzer der technischen Lösung für das Projekt SAATEG AA VTOL, „Camcopter“, vorgesehen waren, haben beide Teilstreitkräfte ihre funktionalen Forderungen in die „Abschließende funktionale Forderung/Realisierungsgenehmigung“ (AF/ReG) eingebracht. Diese Forderungen waren in der AF/ReG nicht nach Teilstreitkraft gekennzeichnet. Mit dem Verzicht des Deutschen Heeres auf das Projekt wurde sichergestellt, dass nur noch die Forderungen der Deutschen Marine erfüllt würden. Dies wurde mit der Neuerstellung des Forderungsdokumentes realisiert. c) Auf welche Weise wurde bzw. wird „ein für die Bedarfsdeckung geändertes Marktumfeld“ nun begutachtet? In der Vorbereitung auf die Erstellung von Lösungsvorschlägen für das Nachfolgeprojekt wurde eine umfangreiche Marktsichtung durchgeführt. d) Wer hat die Bewertung zur Zulassungsfähigkeit der „Camcopter“ vorgenommen ? Die Bewertung der Zulassungsfähigkeit des Camcopter S-100 wurde durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr durchgeführt. e) Inwiefern hat der Hersteller es versäumt, mehr als die „vorliegenden zulassungsrelevanten Unterlagen“ einzureichen? Der Hersteller hat die geforderten und für den Zulassungsprozess notwendigen Nachweisdokumente nicht in geeigneter Qualität und ausreichendem Umfang vorgelegt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333