Deutscher Bundestag Drucksache 18/3677 18. Wahlperiode 30.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Lutze, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3497 – Beschäftigung von Anhängern rechtsextremen Gedankenguts im EisenbahnBundesamt Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Jurist J. S., der seit 1985 in der höheren Verwaltung des Bundes eingestellt ist, wurde im Jahr 2007 als Regierungsbeamter im damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen beurlaubt, nachdem seine Verstrickungen in die rechte Szene bekannt wurden. In einem Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestages vom 11. April 2007 hatte der Abgeordnete Martin Gerster über publizistische und politische Aktivitäten S.’s berichtet, die im Zusammenhang mit rechtsextremen Organisationen, Veranstaltungen und Publikationen stehen. Mit S.’s Ansichten beschäftigte sich die damalige Fraktion der PDS in einer Kleinen Anfrage bereits im Jahr 2001 (Bundestagsdrucksache 14/7219) und die Fraktion DIE LINKE. im Jahr 2007 (Bundestagsdrucksache 16/6364), in der S.’s rechtsextreme Aktivitäten dargelegt wurden. Im Dezember 2007 soll S. beurlaubt und dem Eisenbahn-Bundesamt zugeordnet worden sein. Seine Aktivitäten in der rechten Szene führte er fort. Im Jahr 2014 war S. als Vertreter des Bundes bei den Verhandlungen mit der Bahn zu der „Leistungs - und Finanzierungsvereinbarung“ (LuFV II) eingesetzt (www.juve.de/ nachrichten/deals/2014/11/schienennetz-bund-und-bahn-schnueren-investitionspaket -mit-inhouse-hilfe; abgerufen am 18. November 2014). 1. Ist J. S. weiterhin im Eisenbahn-Bundesamt tätig? Welche dienstlichen Funktionen übt J. S. derzeit aus? 3. Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass ein Mitarbeiter mit rechtsradikalen und verfassungsfeindlichen Ansichten, der deswegen bereits beurlaubt und versetzt wurde, als leitender Beamter eines Bundesamtes tätig ist und den Bund bei Verhandlungen vertritt? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 23. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/3677 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wie ordnet die Bundesregierung S.’s Aktivitäten und seine Tätigkeit als Vertreter des Bundes in Verhandlungen in ihre Politik zur Bekämpfung rechtsextremen Gedankenguts ein? Die Fragen 1, 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung tritt rechtsextremistischen Verhaltensweisen, unabhängig von deren konkreten Ausdrucksformen, entschieden entgegen. Informationen zu einzelnen Mitarbeitern der Arbeitsebene von Bundesbehörden sind nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten der betroffenen Beschäftigten, insbesondere deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nicht möglich. 2. Setzt die Bundesregierung die Verfolgung der politischen und publizistischen Aktivitäten von J. S. fort, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber? Soweit der Bundesregierung maßgebliche Sachverhalte bekannt werden, erfolgt die Verfolgung dieser Aktivitäten nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen . 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ähnliche Aktivitäten anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundesministerien und Bundesbehörden ? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 13. September 2007 auf Bundestagsdrucksache 16/6364 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333