Deutscher Bundestag Drucksache 18/3680 18. Wahlperiode 05.01.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3621 – Weitere Reduzierung des Fluglärms im Saarland Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Militärischer Fluglärm belastet die Bewohnerinnen und Bewohner im Saarland sowie der westlichen Region von Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2013 führten insgesamt 4 847 Militärflüge über dem Saarland zu ständigen Lärmbelästigungen (Landtag des Saarlandes, Landtagsdrucksache 15/1076). Die Landesregierung des Saarlandes bestätigt, dass der militärische Flugbetrieb „auch Fluglärm mit sich bringt“. Dieser sei zwar „ganz sicher nicht wünschenswert“, müsse aber ertragen werden. Der Flugbetrieb basiere „auf der geltenden Rechtslage“ und erfolge „aufgrund militärischer Notwendigkeiten“. Die Verantwortung trage die Bundesregierung. Jedoch sei es der Landesregierung „ein besonderes Anliegen “, die Fluglärmbelastungen für die saarländische Bevölkerung „so gering wie möglich zu halten“. Demnach sei die Landesregierung bemüht, „weitere Verbesserungen zu erreichen“ und beteilige sich hierfür an einer „AG Fluglärm “. Außerdem stehe sie „in kontinuierlichem Kontakt insbesondere zum Bundesministerium der Verteidigung, zur Luftwaffe sowie zur U.S.-Airforce“. 1. Ist der Bundesregierung die immer noch existierende Belastung von Bewohnerinnen und Bewohnern im Saarland durch militärischen Fluglärm bekannt (Bundestagsdrucksache 18/2293)? Ja. 2. Wie viele militärische Flüge haben in den Jahren 2012, 2013 und 2014 über dem Saarland stattgefunden? Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Erfassung aller militärischen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 2. Januar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Flüge in Bezug auf eine ausgewiesene Region. Somit liegen der Bundesregierung keine belastbaren Aussagen über die exakte Anzahl der über dem Saarland durchgeführten militärischen Übungsflüge vor. Drucksache 18/3680 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche der Flüge sind deutschen bzw. ausländischen Streitkräften zuzuordnen ? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen der Landesregierung bekannt , die Fluglärmbelastungen für die saarländische Bevölkerung „so gering wie möglich zu halten“? Regionale Belange werden regelmäßig in der zweimal jährlich tagenden Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland-Pfalz erörtert. 5. Welche Abteilungen welcher Behörden stehen hierzu „in kontinuierlichem Kontakt insbesondere zum Bundesministerium der Verteidigung“ (bitte für Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung Land angeben)? Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird in der Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland-Pfalz durch die Abteilung „Führung Streitkräfte“ vertreten. Darüber hinaus sind an den Sitzungen der Arbeitsgruppe das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit der für Luft- und Raumfahrt zuständigen Abteilung sowie die Bundesländer Saarland und Rheinland -Pfalz durch die jeweiligen Innenministerien mit einem Vertreter beteiligt. Weiterhin sind die US-Streitkräfte dauerhaft in oben genannter Arbeitsgruppe eingebunden. 6. Welche eigenen Initiativen hat die Bundesregierung zur Reduzierung des Fluglärms im Saarland gestartet? Die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/2293 erwähnten Maßnahmen beruhen sowohl auf Vorschlägen der Länder als auch auf Initiativen des Bundes. 7. Welche weiteren Fortschritte kann die Bundesregierung zu einer eigens eingerichteten „Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland-Pfalz“ unter Vorsitz des Bundesministeriums der Verteidigung gemeinsam mit den Bundesländern Saarland und Rheinland-Pfalz sowie „Vertretern der USStreitkräfte “ mitteilen? Die mit der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/2293 dargestellten Sachverhalte wurden in der 9. Sitzung der „AG Fluglärm“ am 22. Oktober 2014 in Auszügen erörtert, unter Berücksichtigung der Beschwerdelage begleitet und werden gegebenenfalls weiterentwickelt. 8. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den dort unternommenen Anstrengungen von „Vertretern der US-Streitkräfte “ (Bundestagsdrucksache 18/2293)? Die US-Streitkräfte sind als ständige Mitglieder in der Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland-Pfalz eingebunden. Der Dialog hat sich bewährt und wird auch zukünftig fortgeführt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3680 9. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den auf Bundestagsdrucksache 18/2293 genannten Maßnahmen zur Reduzierung der „Lärmbelastung durch den Flugbetrieb im TRA Lauter“? Der Dialog zwischen Bund, Ländern und Luftraumnutzern hat sich bewährt und wird auch zukünftig fortgeführt. 10. Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Luftwaffe auch die Anzahl der Flüge reduziert? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 11. In welchen Fällen sind in der „AG Fluglärm“ bislang auch „Einzelfälle […] auf Bitten der betroffen Bundesländer“ außerhalb der turnusmäßigen Sitzungen unmittelbar erörtert worden? Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland-Pfalz befasst sich mit Themenbereichen von grundsätzlicher und langfristiger Natur. Dessen ungeachtet werden auf den jeweiligen Arbeitsgruppensitzungen auf Anfrage der Bundesländer auch Einzelfälle erörtert, sofern diese nicht ungeachtet der regelmäßigen Sitzungstermine bereits bilateral zwischen den Vertretern der Bundesländer und dem BMVg erörtert wurden. Dies schließt Untersuchungen von Fluglärmbeschwerden durch Bürgerinnen und Bürgern ebenso mit ein wie die Einrichtung temporärer Überflugverbote während ausgewählter Veranstaltungen wie z. B. Freilichtkonzerten. 12. Inwiefern bzw. auf welche Weise beteiligt sich die Bundesregierung an weiteren Initiativen wie der „AG Fluglärm“, und inwiefern könnten diese aus Sicht der Bundesregierung tatsächlich Verbesserungen erzielen? Das BMVg hat mit der Flugbetriebs- und Informationszentrale des Luftfahrtamtes der Bundeswehr eine Stelle eingerichtet, zu deren Aufgaben die Teilnahme an und Durchführung von sehr unterschiedlichen Veranstaltungen für Luftraumnutzer und Vertreter der zuständigen Behörden und Amtsträger gehört. Diese tragen dazu bei, regionale Belange zu erkennen und Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren sowie Informationen über militärische Erfordernisse und Vorhaben zu kommunizieren. Darüber hinaus werden zur Erörterung lokaler Themenfelder die örtlichen Fluglärmkommissionen durch die Streitkräfte regelmäßig unterstützt. 13. Welche eigenen Initiativen hat die US-Luftwaffe nach Kenntnis der Bundesregierung zur Reduzierung des Fluglärms im Saarland gestartet? Über regionale Aktivitäten der US-Streitkräfte, die über die aktive Teilnahme an der Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland-Pfalz hinausgehen, hat die Bundesregierung keine Kenntnis. 14. Wann wurde die TRA Lauter ursprünglich eingerichtet und genehmigt? Die Festlegung (Bekanntmachung) der ED-R 205/305 erfolgte in dieser Form erstmalig am 23. Mai 2003 mit einer Inkraftsetzung zum 18. September 2003. Drucksache 18/3680 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wer führte die Genehmigung durch, und auf welcher Rechtsgrundlage basierte die Genehmigung? Aufgrund des § 26 Absatz 2 des Luftverkehrsgesetzes i. V. m. § 11 Absatz 1 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) legt das BMVI Gebiete mit Flugbeschränkungen fest, wenn dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Sicherheit des Luftverkehrs, erforderlich ist. Die Gebiete werden in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt gegeben. 16. Wo werden die Genehmigungsunterlagen aufbewahrt, und inwiefern ist eine Einsicht möglich? Die Nachrichten für Luftfahrer liegen im BMVI vor und können dort eingesehen werden. 17. Inwieweit wurden bei der Einrichtung die Lärmschutzbedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt? Fluglärmaspekte werden bei der Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen so weit als möglich berücksichtigt. Für die ED-R 205/305 gibt es zusätzlich aufgrund einer Selbstbeschränkung der Streitkräfte eine verkürzte Luftraumnutzung bis maximal 21 Uhr Ortszeit und mit der Aufteilung der ED-R 205/305 in einzelne Sektoren kann eine örtliche Entlastung sowie eine gleichmäßigere Verteilung des Flugbetriebs erreicht werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333