Deutscher Bundestag Drucksache 18/3700 18. Wahlperiode 07.01.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3609 – Mehrkosten des Rentenpakets Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Schätzerkreis der Deutschen Rentenversicherung rechnet für die Jahre 2014 und 2015 mit Mehrkosten durch das Rentenpaket (Berliner Zeitung vom 12. November 2014). Die Kosten der abschlagsfreien Rente ab 63 liegen für dieses Jahr bei 1,5 Mrd. Euro und damit über den im Gesetzentwurf veranschlagten 0,9 Mrd. Euro. Die sogenannte Mütterrente soll mit 3,4 Mrd. Euro rund 100 Mio. Euro über den ursprünglichen Schätzungen liegen. Auch im Jahr 2015 wird mit steigenden Kosten gerechnet. Nur bruchstückhaft und auf mehrfache Nachfrage hin informiert die Bundesregierung Parlament und Öffentlichkeit über die einzelnen Kosten, wie etwa die Beitragsausfälle bei der Deutschen Rentenversicherung. Auf Berichtswunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkretisierte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im federführenden Bundestagsausschuss weitere Kosten bis zum Jahr 2018. Die Bundesregierung geht davon aus, dass in diesem Jahr mehr als die 240 000 vorausgesagten Personen (inklusive der freiwillig Versicherten) die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch nehmen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 18/3258 des Abgeordneten Markus Kurth im November 2014). Unklar bleibt, wie viele Personen dies genau sind, wie sich die neuen Kosten im Einzelnen zusammensetzen und was für Auswirkungen dies für die mittel- bis langfristigen Kosten hat. 1. Mit welchen Mehrausgaben für die einzelnen Maßnahmen im Rahmen des Rentenpakets rechnet die Bundesregierung im Vergleich zur Kostenschätzung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes (RV: Rentenversicherung, Bundestagsdrucksache 18/909) zuzüglich der Kosten für die freiwillig Versicherten bis zum Jahr 2030 (bitte jahresgenau angeben)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 5. Januar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Eine Aufstellung zu den langfristigen Kosten bzw. Finanzwirkungen des Rentenpakets ist dem Entwurf des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz; Bundestags- Drucksache 18/3700 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode drucksache 18/909) zu entnehmen. Im Rahmen der regelmäßigen Aktualisierung der Modellrechnung zur Finanzentwicklung seitens des RV-Schätzerkreises im Oktober 2014 wurden bezüglich der abschlagsfreien Rente ab 63 geringfügige zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der im parlamentarischen Verfahren beschlossenen Ausweitung der Zugangsvoraussetzung auf freiwillige Beiträge berücksichtigt und bezüglich des Rentenzugangsverhaltens ein etwas höherer Anteil vorgezogener Renten unterstellt, der mit leicht höheren Kosten in den ersten Jahren einhergeht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierüber dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages am 3. Dezember mündlich und am 17. Dezember 2014 schriftlich im Detail berichtet (Ausschussdrucksache 18(11)275). Die Berechnung zur abschlagsfreien Rente ab 63 ist das Ergebnis der turnusgemäßen Anpassung der Modellrechnung des RV-Schätzerkreises an neue Datengrundlagen und Wirtschaftsannahmen. Es handelt sich nicht um eine Neueinschätzung der Zahl der Begünstigten der abschlagsfreien Rente ab 63 oder der anderen rentenpolitischen Maßnahmen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes . Entgegen der Ausführung in der Vorbemerkung der Fragesteller geht die Bundesregierung nicht davon aus, „dass in diesem Jahr mehr als die 240 000 vorausgesagten Personen (inklusive der freiwillig Versicherten) die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch nehmen“ und hat dies auch nicht in der Antwort auf die Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 18/3258 des Abgeordneten Markus Kurth im November 2014 zum Ausdruck gebracht. 2. Welche Auswirkungen haben die Mehrkosten auf die Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage sowie auf den Beitragssatz bis zum Jahr 2030? Die Finanzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung (u. a. die Entwicklung von Beitragssatz und Nachhaltigkeitsrücklage) unter Berücksichtigung der aktuellen Einschätzung ist im Rentenversicherungsbericht 2014 dokumentiert (Bundestagsdrucksache 18/3260). 3. Wie erklärt die Bundesregierung die um jeweils 100 Mio. Euro teureren Kosten für die sogenannte Mütterrente für die Jahre 2014 und 2015? 4. Wie lange und in welcher Größenordnung sind auch über das Jahr 2030 hinaus Mehrausgaben durch die sogenannte Mütterrente zu erwarten? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung geht nicht von höheren Kosten der sogenannten Mütterrente gegenüber dem Entwurf des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz; Bundestagsdrucksache 18/909) aus. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3700 5. Wie hoch sind auf der Grundlage der neuen Kostenschätzungen a) die Mehrausgaben in der Rentenversicherung, b) die Beitragsausfälle in der Rentenversicherung, c) die Kosten für die freiwillig Versicherten, d) die verstärkten Vorzieheffekte und e) die Be- und Entlastungen anderer Sozialversicherungsträger durch die Rente ab 63 bis zum Jahr 2030 (bitte jahresgenau angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 und auf die Ausführungen und die Tabelle in Ausschussdrucksache 18(11)275 verwiesen. 6. Wie hoch ist auf der Grundlage der neuen Kostenschätzungen a) die Zahl der Begünstigten einer abschlagsfreien Rente ab 63 bis zum Jahr 2030, b) wie viele sind hiervon freiwillig versichert, und c) wie viele haben hiervon ihre Rente entgegen der Erwartung der Bundesregierung vorgezogen (bitte jahresgenau angeben)? Bei der turnusgemäßen Anpassung der Modellrechnung des RV-Schätzerkreises handelt es sich nicht um eine Neueinschätzung der Zahl der Begünstigten, sondern lediglich um die Annahme leicht höherer Kosten in den ersten Jahren aufgrund des Vorzieheffektes. 7. Wie viele Personen haben aktuell bereits die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch genommen (bitte nach Frauen und Männern getrennt ausweisen)? 8. Wie hoch ist die Durchschnittsrente all der Personen, die bereits heute abschlagsfrei mit 63 in Rente gegangen sind? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Rentenzugangsstatistik für das Jahr 2014 wird Mitte 2015 veröffentlicht. Erst wenn diese Statistik vorliegt, lässt sich sagen, wie viele Frauen und Männer im Jahr 2014 die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch genommen haben und wie hoch die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge ausgefallen sind. Nach Information der Deutschen Rentenversicherung sind bis einschließlich November 2014 rund 186 000 Anträge auf die abschlagsfreie Rente ab 63 eingegangen. 9. Mit welchen Mehrkosten durch das Rentenpaket rechnet die Bundesregierung , wenn bei der abschlagsfreien Rente ab 63 auch Mutterschutzzeiten auf die Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt würden? Das geltende Recht sieht keine Berücksichtigung von Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft oder Mutterschutz bei der 45-jährigen Wartezeit für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte vor. Regelungsintention dieser bereits seit 2012 eingeführten Rentenart ist es, denjenigen einen früheren, abschlagsfreien Rentenbeginn zu ermöglichen, die durch jahrzehntelange Beschäftigung, selbständige Tätigkeit oder Pflegearbeit sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Dieser Regelungsintention widerspräche es, beitragsfreie Zeiten auf die 45-jährige Wartezeit anzurechnen. Ob wegen des engen Zusammen- hangs von Kindererziehung und Mutterschutz eine Änderung des geltenden Rechts angezeigt ist, wird derzeit geprüft. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333