Deutscher Bundestag Drucksache 18/3718 18. Wahlperiode 12.01.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sigrid Hupach, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3498 – Kritik an Ausstellungen der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ präsentiert derzeit im Deutschen Historischen Museum (DHM) Berlin die Ausstellung „Twice a Stranger“, die von der Produktionsfirma „Anemon Productions“ erstellt wurde. Besonders dessen erster Teil zu den Bevölkerungsverschiebungen in Ostmitteleuropa nach dem Zweiten Weltkrieg hat eine Kontroverse zwischen dem Wissenschaftlichen Beirat und dem Direktor der Stiftung ausgelöst, in deren Folge auf die Ausstellung dieses ersten Teils verzichtet wurde. Er ist aber auf der Homepage von Anemon Productions zu sehen. Darin werden die Todesopfer unter den ausgesiedelten Deutschen auf 2,1 Millionen beziffert, an anderer Stelle ausgeführt, die Zahlen „gehen in die Millionen“. Weiter wird von interviewten Historikern ausgeführt, die deutsche Bevölkerung sei in diesen Gebieten im Sommer 1945 „sichtbar“ geworden „visible“. In der deutschen Untertitelung heißt es, sie sei „sehr exponiert“ gewesen. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) kommentiert dazu, es dürfte für Schulklassen schon wissenswert sein, „was bis dahin geschah“, und ebenfalls, „dass die Deutschen schon zuvor, sagen wir: zwischen Herbst 1939 und Frühjahr 1945, in Polen und der Tschechoslowakei ‚sichtbar‘ waren“ (FAZ, 15. November 2014). Nach Kenntnis der Fragesteller waren Deutsche in diesem Zeitraum auch an „sehr exponierter“ Stelle in der Region aktiv. Doch auf die Vorgeschichte der Nazi-Verbrechen in Polen und der besetzten ČSSR wird in dieser Ausstellung in keiner Weise eingegangen. Die Fragesteller sehen darin, angesichts der Tatsache, dass die Stiftung ihre Aufgaben „in staatlicher Verantwortung“ (so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/1356) erfüllen soll, einen politischen Skandal. Bei einer zweiten Ausstellung handelt es sich um eine sogenannte Werkstattschau , die erste Einblicke in die geplante Dauerausstellung der Stiftung geben Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 9. Januar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sollte. Der wissenschaftliche Beirat hatte beschlossen, die Aussiedlung der Deutschen solle „ein“ Schwerpunkt sein, im Werkstattbericht wird sie nun als „der“ Schwerpunkt ausgegeben. Drucksache 18/3718 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Den vorliegenden Medienberichten ist derzeit nicht eindeutig zu entnehmen, inwiefern oder ob überhaupt der wissenschaftliche Beirat sowie der Stiftungsrat über die Anschaffung von „Twice a Stranger“ und die veränderte Schwerpunktsetzung informiert worden waren. Nach Angaben der „FAZ“ stand der wissenschaftliche Beirat aber „kurz davor“, dem Direktor für Kultur und Medien , Prof. Dr. Manfred Kittel, das Misstrauen auszusprechen. Nach einem Krisengespräch mit der Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, wurde in den Medien über Prof. Dr. Manfred Kittels Ablösung berichtet; erfolgt ist diese bislang indes nicht. Der Direktor steht schon seit langem in der Kritik. Die Fraktion DIE LINKE. hatte in einer Kleinen Anfrage bereits vor über vier Jahren (Bundestagsdrucksache 17/1356) zusammengefasst: Prof. Dr. Manfred Kittel schrieb in seinen Arbeiten von „einer zweiten geistigen Vertreibung der Vertriebenen“ aus der Erinnerungskultur, er warf den Alliierten einen „Weltanschauungskrieg“ gegen Deutschland vor, er stellte die These auf, mit der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen seien „auch noch die letzten Residuen des deutschen Nationalgefühls verloren gegangen“. Aus Sicht der Fragesteller waren damit geschichtsrevisionistische Umdeutungen in dem Sinne, Deutsche als bloße Opfer des Zweiten Weltkrieges, nicht aber als Täter zu zeigen, programmiert. Mit der Ablösung Prof. Dr. Manfred Kittels wäre aber das Grundproblem nicht beseitigt. Es ist auch zu fragen, warum der Stiftungsrat und wissenschaftliche Beirat die Anschaffung der kritisierten Ausstellung nicht verhindern konnten. Im Stiftungsrat verfügt der Bund der Vertriebenen über sechs Vertreter, damit ist er mit Abstand die größte Organisation im Stiftungsrat. Die Fragesteller haben die Geschichtspolitik des Vertriebenenverbundes schon mehrfach als revisionistisch und geschichtsklitternd kritisiert. Zu hinterfragen ist die Effektivität, mit der der Stiftungsrat die Arbeit der Stiftung kontrollieren kann und will sowie die Stellung des wissenschaftlichen Beirates und der Schwerpunkt, den die Dauerausstellung haben soll. Die Vorgänge um die beiden Ausstellungen bestätigen die Fragesteller in ihrer Auffassung, dass die Stiftung ihrem offiziellen Auftrag – vor allem der Versöhnung – nicht gerecht wird. Wegen der Mitgliedschaft bestimmter Politiker im Stiftungsrat – derzeit insbesondere A. T. als Stellvertreter – hat der Zentralrat der Juden nach Information der Fragesteller seit Beginn der Stiftungsarbeit seine Mitarbeit dort ausgesetzt. Auch der Zentralrat der Sinti und Roma ist nicht im Stiftungsrat vertreten. Die Stiftung erhält jedes Jahr 2,5 Mio. Euro Förderung, aber ihr wichtigstes Projekt kommt kaum voran: Die Bauarbeiten im Deutschlandhaus, wo das Dokumentationszentrum entstehen soll, haben im Jahr 2013 begonnen, damals wurde die Einweihung für das Jahr 2015 angekündigt. Mittlerweile wird von der Stiftung gegenüber den Fragestellern als voraussichtlicher Eröffnungstermin aber das Jahr 2017 genannt. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die vorliegende Anfrage bezieht sich weitgehend auf die aktuelle Ausstellung „Gewaltmigration erinnern“ der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ im Deutschen Historischen Museum. Daher werden einige grundlegende Erläuterungen zum Sachstand, zum Auftrag und zu den Zielen der Stiftung vorangestellt . Die Ende des Jahres 2008 in der Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums gegründete Bundesstiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ gehört zu den zentralen erinnerungspolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Gesetzlicher Zweck der Stiftung ist es, „im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansionsund Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wachzuhalten“ (§ 16 Satz 1 des Geset- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3718 zes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ – DHMG). Dazu entsteht im Berliner „Deutschlandhaus“ ein Ausstellungs-, Dokumentations - und Informationszentrum. Die von beiden Gremien der Stiftung – dem Stiftungsrat und dem Wissenschaftlichen Beraterkreis – einvernehmlich verabschiedete „Konzeption für die Arbeit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung und Leitlinien für die geplante Dauerausstellung“ ist die Grundlage der Stiftungsarbeit. Dort wird auf Seite 13 ausgeführt: „Die Dauerausstellung präsentiert einem breiten Publikum Ursachen , Ablauf und Folgen von ethnischen Säuberungen in Europa, wobei Flucht, Vertreibung und Integration der Deutschen den Schwerpunkt bilden.“ Dies korrespondiert mit dem auf Seite 6 – unter „Stiftungsauftrag“ – formulierten Satz „Flucht und Vertreibung der Deutschen bilden einen Hauptakzent der Stiftungsarbeit “. Mit dem Angebot ergänzender Wechselausstellungen können einzelne Themenaspekte vertieft werden. In einem „Raum der Stille“ wird auch individuellem Gedenken angemessen und würdevoll Raum gegeben. Zu den Aufgaben des Dokumentations- und Informationszentrums gehörten die Sammlung, Erstellung und wissenschaftliche Auswertung einschlägiger Materialien, einschließlich schriftlicher und audiovisueller Zeitzeugenberichte aus dem In- und Ausland , sowie der Aufbau einer öffentlich zugänglichen Präsenzbibliothek. Ein international besetzter wissenschaftlicher Beraterkreis begleitet und berät die Stiftung. Durch die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit im europäischen Rahmen und mit Respekt für die Perspektive der Anderen legt die Stiftung ihren Fokus explizit auch auf die Aussöhnung und Verständigung mit den östlichen Nachbarn . Dies entspricht in besonderer Weise dem Ziel der Bundesregierung, aktiv Beiträge zu einer „verstärkten europäischen Integration“ zu leisten. So wird ein deutschlandweit einzigartiger Lern- und Erinnerungsort geschaffen, der nach modernen museumspädagogischen Konzepten Ursachen, Ablauf und Folgen von Zwangsmigrationen präsentiert und vermittelt. Die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ soll einen Beitrag dazu leisten, dass Vertreibungen als Instrument politischer Gewalt und als Menschenrechtsverletzung zu jeder Zeit und an jedem Ort geächtet werden. 1. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Initiative zur Anschaffung der Ausstellung „Twice a Tragedy“ ergriffen, und wer hat die Entscheidung getroffen? Initiative und Entscheidung zur leihweisen Übernahme der Ausstellung „Twice a Stranger“ lagen bei der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“. Unter dem Obertitel „Gewaltmigration erinnern“ zeigt die Stiftung „Flucht, Vertreibung , Versöhnung“ seit dem 6. November 2014 in den Räumlichkeiten des Deutschen Historischen Museums eine Doppelausstellung. Diese besteht zum einen aus dem von einer griechischen Produktionsfirma übernommenen Ausstellungsprojekt „Twice a Stranger“ und zum anderen aus exemplarischen Einblicken in das thematische Spektrum der künftigen Dauerausstellung der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“. Bei den exemplarischen Einblicken, die der Ausstellungsbesucher zuerst betritt, handelt es sich um eine an die Räumlichkeiten angepasste und um Objekte erweiterte Version der Open-Air-Ausstellung, die im Juni 2013 anlässlich des feierlichen Baubeginns auf der Fläche vor dem Deutschlandhaus an der Anhalter Straße eröffnet wurde. Die Ausstellung „Twice a Stranger“ ist eine medien- Drucksache 18/3718 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gestützte Wanderausstellung, die zuvor bereits in Istanbul, Athen, Nikosia und Stockholm zu sehen war und ausschließlich mit filmischem Material arbeitet. 2. Mit welchen Gremien sowie ggf. externen Beratern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anschaffung dieser Ausstellung erörtert worden? Der Stiftungsrat ist mehrfach über das Ausstellungsvorhaben in den zu seinen Sitzungen vorab verschickten jährlichen Arbeitsplanungen der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ und deren Vortrag in den Sitzungen unterrichtet worden . Diese Arbeitsplanungen wurden vom Stiftungsrat jeweils zustimmend zur Kenntnis genommen. So wurde über die „exemplarischen Einblicke“ im Rahmen der Open-Air-Ausstellung erstmals in der Sitzung des Stiftungsrates am 25. Juni 2012 informiert und erneut in den Sitzungen am 10. Dezember 2012, am 3. September 2013 und am 23. Juni 2014. Die „Exemplarischen Einblicke“ im Rahmen der Ausstellung „Gewaltmigration erinnern“ im Deutschen Historischen Museum wurden in der Sitzung des Stiftungsrates am 25. Juni 2012 und am 23. Juni 2014 thematisiert. Die Ausstellung „Twice a Stranger“ war in den Sitzungen des Stiftungsrates am 3. September 2013 und am 23. Juni 2014 Gegenstand der Information. 3. Inwiefern war der wissenschaftliche Beirat nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld über die Anschaffung unterrichtet worden, und welche Reaktionen gab es daraufhin? Über die zunächst im Rahmen der Open-Air-Ausstellung gezeigten „exemplarischen Einblicke“ ist der Wissenschaftliche Beraterkreis in der Sitzung vom 16. Oktober 2012 sowie in der Sitzung vom 17. Oktober 2013 informiert worden . Die Übernahme der Ausstellung „Twice a Stranger“ geht u. a. auf Hinweise des Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beraterkreises aus dem Jahr 2012 zurück. Der Wissenschaftliche Beraterkreis als Gremium ist über das Ausstellungsvorhaben „Twice a Stranger“ mit den schriftlichen Unterlagen zu seiner Sitzung vom 17. Oktober 2013 unterrichtet worden. Zusätzlich ist das Ausstellungsvorhaben in der betreffenden Sitzung des Wissenschaftlichen Beraterkreises vom Direktor kurz vorgestellt worden. Der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beraterkreises nimmt darüber hinaus an den Sitzungen des Stiftungsrates teil und erhält die vorbereitenden Unterlagen. Inhalte und Gestaltung des Ausstellungsvorhabens „Gewaltmigration erinnern“ wurden allerdings darüber hinaus seitens der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung “ im Stiftungsrat und im Wissenschaftlichen Beraterkreis nicht thematisiert , was zu der bekannten Kritik geführt hat. 4. Inwiefern war der Stiftungsrat im Vorfeld über die Anschaffung der Ausstellung unterrichtet worden, und welche Reaktionen gab es daraufhin? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 5. Welche Kompetenzen haben nach Kenntnis der Bundesregierung der Wissenschaftliche Beirat sowie der Stiftungsrat jeweils bezüglich der Konzipierung sowie Ankauf oder Anleihe von Ausstellungen? Inwiefern haben sie ein Vetorecht? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3718 Gemäß dem DHMG berät der Wissenschaftliche Beraterkreis den Stiftungsrat und die Direktorin oder den Direktor entsprechend dem Stiftungszweck in fachlichen Fragen. Diese fachliche Beratung bezieht sich gemäß der Geschäftsordnung des Wissenschaftlichen Beraterkreises unter anderem auf „die Entwicklung und Erstellung der Ausstellungskonzeption in der Aufbauphase“ und „die Ausgestaltung von Dauer- und Wechselausstellungen sowie der Dokumentations - und Informationseinheit“. Hierzu kann der Beraterkreis Empfehlungen und Vorschläge beschließen. Die vom Beraterkreis beschlossenen Empfehlungen und Vorschläge werden dem Stiftungsrat zusammen mit den Sitzungsunterlagen rechtzeitig vor dessen nächster Sitzung zugeleitet. Über ein Vetorecht verfügt der Wissenschaftliche Beraterkreis nicht. Der Stiftungsrat bestimmt gemäß DHMG „die Grundzüge des Stiftungsprogramms und beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der unselbständigen Stiftung, soweit dadurch nicht grundsätzliche Verwaltungsangelegenheiten des Trägers betroffen werden.“ Gemäß seiner Geschäftsordnung entscheidet er „in Angelegenheiten von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung “, insbesondere über „die Grundsätze und Schwerpunkte der Stiftungsarbeit und die jährliche Arbeitsplanung.“ 6. Welche Kosten waren nach Kenntnis der Bundesregierung bislang mit der Anschaffung der Ausstellung verbunden, und welche weiteren Kosten entstehen ggf. noch (bitte die wichtigsten Kostenpunkte anführen)? Wurde sie angekauft oder ausgeliehen, und wenn Letzteres, für welchen Zeitraum? In den Jahren 2013, 2014 und 2015 entstanden, bzw. entstehen folgende Ausgaben für das Ausstellungsvorhaben mit dem Obertitel „Gewaltmigration erinnern “ der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“. 2013 I. Exemplarische Einblicke in das thematische Spektrum der künftigen Dauer- ausstellung der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“. Diese Ausstellung wurde im Juni 2013 anlässlich des feierlichen Baubeginns im Deutschlandhaus zunächst als Open-Air-Ausstellung auf der Fläche vor dem Deutschlandhaus an der Anhalter Straße eröffnet. An ihrer Erarbeitung waren die Stiftungsleitung und mehrere Stiftungsmitarbeiter beteiligt. Hierfür entstanden im Jahr 2013 folgende Kosten: 1) Honorar für Gestaltung, Produktionsleitung und Ausstellungsgrafik: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 029,10 Euro 2) Übersetzungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 726,98 Euro 3) Produktion (Ausstellungstafeln, Bauzäune, Pulverbeschichtung, Fundamentierungsarbeiten etc.): . . . . . 45 063,92 Euro 4) Aufbau: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 433,10 Euro 5) Bildrechte: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 861,19 Euro 6) Unterhalt (Bewachung, Reinigung, Winterdienst): . . . . . . . . 14 160,51 Euro Summe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 274,80 Euro Drucksache 18/3718 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode II. Ausstellung „Twice a Stranger“ Im Jahr 2013 entstanden keine Kosten für die genannte Ausstellung. 2014 I. Exemplarische Einblicke in das thematische Spektrum der künftigen Dauer- ausstellung der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“. A. Mit der Aufstellung des Bauzauns um das Deutschlandhaus im Frühjahr 2014 musste die Open-Air-Ausstellung von der Fläche an der Anhalter Straße entfernt und in überarbeiteter Form auf dem Bauzaun angebracht werden. Hierfür entstanden im Jahr 2014 folgende Kosten: 1) Honorar für Gestaltung, Produktionsleitung und Ausstellunggrafik: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 424,80 Euro 2) Abbau der Ausstellung von der Dreiecksfläche:. . . . . . . . . . . 7 635,24 Euro 3) Produktion zusätzlicher Ausstellungstafeln: . . . . . . . . . . . . . . 1 813,12 Euro 4) Anbringung am Bauzaun: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 760,00 Euro 5) Unterhalt:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 142,40 Euro Summe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 775,56 Euro B. Parallel dazu wurde eine um Objekte erweiterte Fassung der „Exemplarischen Einblicke“ als Teil der Ausstellung „Gewaltmigration erinnern“ für die Ausstellungshalle des Deutschen Historischen Museums entwickelt. Hierfür entstanden im Jahr 2014 folgende Kosten: 1) Gestaltung, Produktionsleitung, Ausstellungsgrafik sowie Produktion: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 144,45 Euro 2) Objekthandling: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 515,92 Euro 3) Kleinmaterialbedarf: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70,35 Euro 4) Übersetzungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499,37 Euro 5) Bild- und Filmrechte: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 719,30 Euro Summe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 949,39 Euro II. Ausstellung „Twice a Stranger“ Die Ausstellung „Twice a Stranger“ wurde nicht angekauft, sondern entliehen. Der Ausstellungszeitraum war vertraglich zunächst vom 1. November 2014 bis zum 4. Januar 2015 vereinbart, im gegenseitigen Einvernehmen aber auf den Zeitraum 5. November 2014 bis 18. Januar 2015 verschoben worden. „Twice a Stranger“ wird als Teil der Ausstellung „Gewaltmigration erinnern“ in der Ausstellungshalle des Deutschen Historischen Museums gezeigt. Hierfür entstanden im Jahr 2014 folgende Kosten: 1) Leihgebühr (50 Prozent von 10 000 Euro zzgl. 19 Prozent Mehrwertsteuer): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 950,00 Euro 2) Kosten für Produktion und Adaption der Ausstellungsarchitektur: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 165,00 Euro 3) Erstellung einer deutschsprachigen Version (Übersetzung und Untertitelung): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 306,60 Euro 4) Aufbau und Installation der Ausstellung (inkl. Reisekosten): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 063,26 Euro 5) Transport der Ausstellung (Abschlagszahlung): . . . . . . . . . . . 3 581,90 Euro 6) Produktion der Ausstellungsgrafik: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 949,51 Euro Summe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 016,27 Euro Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3718 III. Weitere Kosten (Ausstellungshalle des Deutschen Historischen Museums) Für die Präsentation der beiden Ausstellungsteile von „Gewaltmigration erinnern “ („Exemplarische Einblicke“ und „Twice a Stranger“) in der Ausstellungshalle hat das Deutsche Historische Museum Maler- und Trockenbauarbeiten vorgenommen sowie weitere Auslagen übernommen, die der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in Rechnung gestellt wurden. Hierfür entstanden im Jahr 2014 folgende Kosten: . . . . . . . . . . 12 383,27 Euro 2015 I. Exemplarische Einblicke in das thematische Spektrum der künftigen Dauer- ausstellung der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“. A. Für den Unterhalt der Open-Air-Ausstellung am Bauzaun des Deutschland- hauses werden 2015 voraussichtlich folgende Kosten entstehen: 1) Nachproduktion beschädigter Ausstellungstafeln: . . . . . . . . . 2 000,00 Euro 2) Unterhalt (Reinigung): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 500,00 Euro Summe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 500,00 Euro B. Für den Betrieb und Abbau der „Exemplarischen Einblicke“ in der Ausstellungshalle des Deutschen Historischen Museums werden im Jahr 2015 voraussichtlich folgende Kosten entstehen: 1) Gestaltung und Produktion (Restsumme): . . . . . . . . . . . . . . . 6 355,74 Euro 2) Objekthandling: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 500,00 Euro 3) Bild- und Filmrechte: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355,00 Euro Summe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 210,74 Euro II. Ausstellung „Twice a Stranger“ Für die Ausstellung „Twice a Stranger“ werden im Jahr 2015 voraussichtlich folgende Kosten entstehen: 1) Leihgebühr (50 Prozent von 10 000 Euro zzgl. 19 Prozent Mehrwertsteuer): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 950,00 Euro 2) Abbau der Ausstellung (inkl. Reisekosten): . . . . . . . . . . . . . . 4 063,26 Euro 3) Transport der Ausstellung (Restsumme): . . . . . . . . . . . . . . . . 4 688,60 Euro Summe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 701,86 Euro III. Weitere Kosten (Ausstellungshalle des Deutschen Historischen Museums) Nach Beendigung der Ausstellung „Gewaltmigration erinnern“ („Exemplarische Einblicke“ und „Twice a Stranger“) in der Ausstellungshalle wird das Deutsche Historische Museum Maler- und Entsorgungsarbeiten vornehmen, die der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in Rechnung gestellt werden. Hierfür werden im Jahr 2015 voraussichtlich folgende Kosten entstehen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 500,00 Euro Drucksache 18/3718 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesamtübersicht 7. Entspricht es der Auffassung der Bundesregierung von „staatlicher Verantwortung “, in einer Ausstellung zwar die Umsiedlung der deutschen Bevölkerung nach 1945 darzustellen, aber mit keinem Wort auf die Vorgeschichte , namentlich die NS-Verbrechen, einzugehen? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Darstellung in der genannten Ausstellung? In der Ausstellung „Gewaltmigration erinnern“ betritt der Ausstellungsbesucher zuerst die Exemplarischen Einblicke in das thematische Spektrum der künftigen Dauerausstellung der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“, in denen explizit auf NS-Verbrechen wie etwa die Verfolgung und Emigration deutscher Juden nach dem Jahr 1933, auf die Vertreibung der polnischen Bevölkerung durch das NS-Regime nach dem Jahr 1939 oder den Holocaust am Beispiel des Ghettos Lodz eingegangen wird. Das Ausstellungsprojekt „Twice a Stranger“ konzentriert sich dagegen auf Regionen , in denen ein nahezu vollständiger Bevölkerungsaustausch stattgefunden hat. In dem in Berlin nicht gezeigten Ausstellungsteil „Deutschland-Polen“ werden Flucht und Vertreibung der Deutschen aus den früheren deutschen Ostgebieten daher in Verbindung mit der Zwangsumsiedlung der polnischen Bevölkerung aus den Kresy und ihrer Neuansiedlung in den früheren deutschen Ostgebieten dargestellt. Aufgrund der nicht eindeutigen Kontextualisierung mit den zuvor in Polen verübten NS-Verbrechen wurde dieser Ausstellungsteil auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beraterkreises in Berlin nicht präsentiert. Dies entspricht dem Stiftungszweck, der im DHMG eindeutig festgelegt ist, „Zweck der unselbständigen Stiftung ist es, im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions - und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wachzuhalten.“ 8. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Behauptung in der Ausstellung, es habe über zwei Millionen Todesopfer unter den ausgesiedelten Deutschen gegeben, vor dem Hintergrund, dass diese Zahlen von seriösen Historikern für nicht haltbar gehalten werden und diese von rund 600 000 Toten ausgehen (www.dhm.de)? Der in Berlin nicht gezeigte Teil „Deutschland-Polen“ der Ausstellung „Twice a Stranger“ enthält eine historische Filmaufnahme aus der Zeit kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges, in der im Originalton die Zahl von 2 111 000 Todesopfern 2013 2014 2015 Summe I. „Exemplarische Einblicke“ A. Open-Air 92 274,80 € 24 775,56 € 3 500,00 € 120 550,36 € I. „Exemplarische Einblicke“ B. Ausstellungshalle 55 949,39 € 8 210,74 € 64 160,13 € II. „Twice a Stranger“ 26 016,27 € 14 701,86 € 40 718,13 € III. Kosten Ausstellungshalle (DHM) 12 383,27 € 4 500,00 € 16 883,27 € Summe 92 274,80 € 119 124,49 € 30 912,60 € 242 311,89 € zu hören ist. Direkt anschließend an diese Filmsequenz wird die Zahl von einem Historiker als „disputed number of up to two million people who died during the Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3718 expulsions and during fleeing“ charakterisiert. Der entsprechende Ausstellungsteil von „Twice a Stranger“ macht sich demnach die Zahl von zwei Millionen Todesopfern nicht zu eigen. Im Übrigen stellt die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ fest: „Die gesamten durch Flucht und Vertreibung verursachten Menschenverluste sind immens ; ihre genaue Zahl wird sich auch durch weitere Forschungen nur annähernd klären lassen. […] Die große Spannbreite der genannten Zahlen beruht zum einen auf unterschiedlichen Berechnungs- und Erhebungsmethoden, zum anderen auf unterschiedlichen Definitionen von „Vertreibungsopfern“. Unklar ist unter anderem, wie die erst einige Zeit später in den Aufnahmegebieten an den Folgen der Vertreibung Gestorbenen in einer Gesamtopferbilanz gewürdigt werden sollen.“ (Konzeption für die Arbeit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung und Leitlinien für die geplante Dauerausstellung, S. 39 f.). 9. Hat sich die Bundesregierung bzw. die Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, mit den anderen Stiftungsratsmitgliedern sowie mit dem wissenschaftlichen Beirat die Frage erörtert, ob der Direktorposten der Stiftung neu besetzt werden sollte, und wenn ja, welche konkreten und grundsätzlichen Positionen wurden bei diesen Erörterungen geäußert? Welche Position vertritt die Bundesregierung in dieser Frage? Ist nach Einschätzung der Bundesregierung, die Ablösung von Prof. Dr. Manfred Kittel als Direktor zu erwarten? Der Stiftungsrat der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2014 dem Wunsch des Direktors, Prof. Dr. Manfred Kittel, nach einer anderen Verwendung entsprochen und ihn von seinen Aufgaben entbunden. 10. Hat es Ankündigungen von Mitgliedern des Stiftungsrates oder des Wissenschaftlichen Beirates, zurückzutreten, gegeben, falls Prof. Dr. Manfred Kittel Direktor bleibt, und wenn ja, von jeweils wie vielen und von welchen Mitgliedern? Die Vorsitzende des Stiftungsrates, Staatsministerin Monika Grütters, hat sich sowohl in Gesprächen mit der Stiftungsleitung als auch mit Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beraterkreises konstruktiv, einvernehmlich und in vertraulicher Atmosphäre ausgetauscht. Inhalte und Entscheidungen wurden in großer Übereinstimmung diskutiert. Dies beinhaltete auch personelle Veränderungen an entscheidender Stelle. Die Stabilität und Zukunft der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ war und ist für alle Beteiligten von großer Bedeutung. 11. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung entschieden, im DHM eine Werkausstellung mit Einblicken in die künftige Dauerausstellung zu zeigen ? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 12. Inwiefern waren der Stiftungsrat und nach Kenntnis der Bundesregierung der Wissenschaftliche Beirat in diese Entscheidung sowie in die Gestaltung der Werkschau eingebunden, und welche Reaktionen gab es von ihrer Seite? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 3 und 4 verwiesen. Drucksache 18/3718 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung entschieden, die Umsiedlung der Deutschen solle „der“ Schwerpunkt der künftigen Daueraustellungen sein, statt „ein“ Schwerpunkt? Die von beiden Gremien der Stiftung – dem Stiftungsrat und dem Wissenschaftlichen Beraterkreis – einvernehmlich verabschiedete „Konzeption für die Arbeit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung und Leitlinien für die geplante Dauerausstellung“ ist die Grundlage der Stiftungsarbeit. Dort wird auf Seite 13 ausgeführt: „Die Dauerausstellung präsentiert einem breiten Publikum Ursachen , Ablauf und Folgen von ethnischen Säuberungen in Europa, wobei Flucht, Vertreibung und Integration der Deutschen den Schwerpunkt bilden.“ Dies korrespondiert mit dem auf Seite 6 – unter „Stiftungsauftrag“ – formulierten Satz „Flucht und Vertreibung der Deutschen bilden einen Hauptakzent der Stiftungsarbeit “. Die Bundesregierung macht sich im Übrigen die deutschen Begriffe Umsiedlung , bzw. Umsiedler in diesem Zusammenhang nicht zu eigen. Das OnlineLexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa der Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg stellt dazu fest: „Der offizielle Begriff „Umsiedler“ sollte das Moment der Unfreiwilligkeit sowie das erlittene Leid und Unrecht ausblenden und damit auch etwaige Fehler und Vergehen der „sozialistischen Bruderstaaten“ negieren. Zugleich verleugnete er die Verbindung zur „alten Heimat“. Der Terminus „Umsiedler“ war damit Teil einer Umdeutung der Realität und der Tabuisierung von Flucht und Vertreibung in der SBZ/DDR.“ 14. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang angefallen, und wer genau war für die Inhalte und Gestaltung dieser Werkschau zuständig? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 6 verwiesen. 15. Inwiefern war diese Entscheidung mit dem Stiftungsrat sowie nach Kenntnis der Bundesregierung dem Wissenschaftlichen Beirat abgesprochen, und welche Reaktionen gab es von diesen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 3, 6 und 13 verwiesen. 16. Ist diese Entscheidung nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin gültig , und wenn ja, mit welcher Begründung? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 17. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Arbeitsstrukturen und ggf. die Satzung der Stiftung zu überarbeiten, um künftig eine effektivere Einbindung von Wissenschaftlichem Beirat und Stiftungsrat in Entscheidungen der Geschäftsführung sicherzustellen, und zu verhindern, dass derart strittige Ausstellungen angeschafft werden? Die Bundesregierung sieht dazu keine Veranlassung. 18. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den geschilderten Vorfällen? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3718 19. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen konkreten Arbeitsergebnisse der Stiftung (bitte jeweils einzeln aufzählen) und die Verwendung der Bundesförderung, insbesondere vor dem Hintergrund der Realisierung der zukünftigen Dauerausstellung und den Verzögerungen bei den Bauarbeiten zum Dokumentationszentrum? Die Bundesregierung schließt sich der Auffassung des Stiftungsrates in seiner Erklärung vom 15. Dezember 2014 an: „Der Stiftungsrat dankte Prof. Kittel für seine engagierte Arbeit als Gründungsdirektor. Während seiner Amtszeit konnten wichtige Meilensteine erreicht werden. Dazu zählt in erster Linie die von Stiftungsrat und Wissenschaftlichem Beraterkreis einvernehmlich verabschiedete „Konzeption für die Arbeit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung und Leitlinien für die geplante Dauerausstellung“. Der Stiftungsrat bekräftigte, dass die Konzeption auch weiterhin die verbindliche Grundlage der Stiftungsarbeit und zugleich das tragfähige Fundament ist, auf dem deren notwendige gesellschaftliche und wissenschaftliche Akzeptanz beruht.“ Die Sanierung und der Umbau des Deutschlandhauses als zukünftigem Sitz des Ausstellungs-, Informations- und Dokumentationszentrums der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ werden vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) durchgeführt. Die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ als zukünftiger Nutzer ist lediglich beratend in die Baumaßnahme eingebunden. 20. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, eine deutsche Stiftung habe „sich natürlich vor allem mit der Hauptvertreibung der Sudetendeutschen, der Schlesier et cetera zu kümmern“ (Deutschlandfunk , 22. November 2014)? Auf die in der Antwort zu Frage 13 angeführten Aussagen zum Schwerpunkt der künftigen Dauerausstellung in der „Konzeption für die Arbeit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung und Leitlinien für die geplante Dauerausstellung “ wird verwiesen. Bundesminister Christian Schmidt hat in seinem zitierten Interview diese Ausrichtung wiedergegeben. 21. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, bei der umstrittenen Formulierung (Aussiedlung der Deutschen als „ein“ oder „der“ Schwerpunkt) gehe es lediglich um „Halbsätzlichkeiten“ bzw. „wissenschaftliches Klein-Klein“ (Deutschlandfunk, 22. November 2014)? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Gesamtherstellung: H. 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