Deutscher Bundestag Drucksache 18/3720 18. Wahlperiode 13.01.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Nord, Ralph Lenkert, Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3390 – Planung der Fortschreibung des Zentralen Innovationsprogrammes Mittelstand Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und für mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen . Die Unternehmen werden dabei unterstützt, verstärkt neue Produkte , Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln, um sich im globalen Wettbewerb behaupten zu können. Im Juli 2008 gestartet, bietet das ZIM laut des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) „mittelständischen Unternehmen zunächst bis Ende 2014 eine verlässliche Perspektive zur Unterstützung ihrer Innovationsbemühungen“. Im Jahr 2014 wurde trotz haushaltspolitischer Verschiebungen eine vorgezogene Freigabe von Haushaltsmitteln für das ZIM ermöglicht, woraus das Interesse des Gesetzgebers an einem durchgehenden Fortlauf des Programms ersichtlich ist. Am 2. Juli 2014 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2015. Der Etat des BMWi beläuft sich demnach für das Haushaltsjahr 2015 auf rund 7,125 Mrd. Euro, 543 Mio. Euro davon sind für die Förderung des innovativen Mittelstandes durch das ZIM vorgesehen. 1. Wann wird das ZIM-Nachfolgeprogramm gestartet? Die neue ZIM-Richtlinie wird möglichst bald in Kraft treten. Die Projektträgerschaft kann nach Vorliegen der notwendigen Zustimmung vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und Bundesrechnungshof (BRH) ausgeschrieben werden . Voraussichtlich können die Projektträger im ersten Quartal 2015 mit der Umsetzung des Programms beauftragt werden. Gleichzeitig wird die Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft. Die Richtlinie wird eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019 haben. Damit wird den Unternehmen eine Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 16. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. längerfristige Perspektive für zuverlässige Unterstützung ihrer Innovationsaktivitäten geboten. Der Zeitplan zum Inkrafttreten der neuen ZIM-Richtlinie hat Drucksache 18/3720 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sich aufgrund von zusätzlich erforderlichen Abstimmungsprozessen zu dem seit 1. Juli 2014 gültigen neuen EU-Beihilferahmen ergeben. 2. Wie erfolgt die Projektbeantragung in der Zeit nach Beendigung der bisherigen ZIM-Richtlinie (31. Dezember 2014) bis zum Beginn der neuen ZIM-Richtlinie? Die Antragsteller werden auf der ZIM-Webseite Anfang Januar 2015 den Entwurf der neuen Richtlinie sowie Informationen zum weiteren Verfahren vorfinden . Ebenso werden im Januar die neuen Antragsformulare auf der ZIM-Webseite bereit stehen. Die Antragsteller können ihre Anträge erarbeiten und sie einreichen , sobald die Projektträger beauftragt wurden. 3. Sollte es keinen lückenlosen Übergang geben, ist eine Zwischenlösung vorgesehen ? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Für die beteiligten Unternehmen und Forschungseinrichtungen wird die kurze Übergangszeit bis zur neuen ZIM-Richtlinie keine Auswirkungen haben. Wie schon in den vergangenen Jahren ist auch in diesem Jahr der Antragseingang im Dezember 2014 sehr hoch. Zum Ende des Jahres 2014 wird nochmals ein Schub von Anträgen erwartet. Die derzeitigen Projektträger sind mit der Umsetzung des Programms für die unter der aktuellen Richtlinie eingehenden Anträge beauftragt . Aus derzeitiger Sicht wird ein Antragsüberhang von ca. 2 000 Anträgen erwartet. Diese Anträge müssen – wie dies auch im vergangenen Jahr der Fall war – am Anfang des neuen Jahres zuerst abgearbeitet werden, bevor neue Anträge begutachtet werden können. Die Projektträger stehen den Unternehmen zunächst auch weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. 4. Sollte es keine Übergangslösung ohne Möglichkeit der ZIM-Antragstellung geben, mit welchen negativen Folgen für das Programm wäre dies verbunden ? Wie geschildert, wird der Übergang zur Antragstellung für die neue ZIM-Richtlinie fließend sein und den Antragstellern keine Nachteile verursachen. Somit gibt es auch keine negativen Folgen für das ZIM. Im Gegenteil, damit möglichst viele anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte von antragstellenden Unternehmen gefördert werden können, sieht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für das Jahr 2015 und die Folgejahre eine Erhöhung des Budgets für das ZIM um 30 Mio. Euro auf dann 543 Mio. Euro vor. 5. Wann ist der nächste „Innovationstag Mittelstand“ des BMWi geplant? Der nächste „Innovationstag Mittelstand“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird im Juni 2015 stattfinden; das genaue Datum wird noch festgelegt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3720 6. Ist die Befürchtung, dass durch das unbekannte Startdatum für die ZIM-Folgerichtlinie im Jahr 2015 frühestens im September nächsten Jahres erste ZIM-Bewilligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bzw. Forschungseinrichtungen erfolgen, berechtigt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen plant das BMWi, um eine durchgängige Förderung von ZIM-Projekten sicherzustellen? Nein. Die jetzige Richtlinie hat ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2014. Alle bis dahin eingehenden Anträge werden nach der bisherigen ZIM-Richtlinie begutachtet , bearbeitet und bewilligt. Die neue ZIM-Richtlinie wird im Entwurf Anfang Januar veröffentlicht. Nach der Beauftragung der Projektträger voraussichtlich im ersten Quartal 2015 können KMU und kooperierende Forschungseinrichtungen unter der neuen Richtlinie einen Antrag auf Förderung stellen. In der kurzen Übergangszeit können neue Anträge bereits vorbereitet werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333