Deutscher Bundestag Drucksache 18/3736 18. Wahlperiode 14.01.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, Dr. Alexander S. Neu, und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3620 – Aktivitäten der EU-Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung im zweiten Halbjahr 2014 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Allein der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung unterstehen nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller 18 Unterarbeitsgruppen (Ratsdok. 17559/11): EU contact points for tackling cross-border vehicle crime, Experts for major sports events, European Network of Protection of Public Figures (ENPPF), Radio communiations experts, European Network of Law Enforcement Technology Services (ENLETS), Liaison Officers’ (LOs) Management Services, European Network on Fugitive Active Search Teams (ENFAST), European Firearms Experts (EFE), EnviCrimeNet, Network of police dog professionals in Europe (KYNOPOL), European medical and psychological experts’ network for law enforcement (EMPEN), eMOBIDIG, EU-CULTNET sowie die polizeilichen Netzwerke AQUAPOL (Schifffahrt), TISPOL (Verkehr), RAILS (Schienentransporte ), AIRPOL (Flughäfen) und ATLAS (Spezialeinheiten). Seit einigen Jahren haben sich innerhalb der EU „gemeinsame Polizeioperationen“ („Joint police operations“ – JPO), „Gemeinsame Zolloperationen“ („Joint customs operations“ – JCO) sowie „Joint customs police operations“ (JCPO) etabliert (Bundestagsdrucksachen 17/6856 und 18/2266). Sie werden unter Beteiligung bzw. Verantwortung der Netzwerke TISPOL, AQUAPOL, RAILPOL, AIRPOL durchgeführt. Mitunter nehmen auch die EU-Agenturen EUROPOL und FRONTEX an den JPO teil. Die Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung erhält durch die Aktivitäten ihrer Unterarbeitsgruppen immer mehr Gewicht, eine öffentlich nachvollziehbare Aufklärung ihrer Tätigkeiten unterbleibt indes. 1. Welche Unterarbeitsgruppen („Subgroups“) der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, welches Land bzw. welche Länder sind mit deren Leitung („forerunners“) bzw. SekretaDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. Januar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/3736 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode riatsaufgaben betraut, und welche Änderungen ergaben sich hierzu im zweiten Halbjahr 2014? Als weitere sogenannte Co-Drivers des Netzwerks „EU contact points for tackling cross-border vehicle crime (CARPOL)“ sind Belgien und Zypern hinzugetreten . Die Leitung des „European Network of Law Enforcement Technology Services (ENLETS)“ liegt bei den Niederlanden, Mitglieder der Kerngruppe sind Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Polen, Portugal, Rumänien, das Vereinigte Königreich und EUROPOL. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 1 verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/2266 vom 4. August 2014). 2. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der nach Wissen der Fragestellerinnen und Fragesteller derzeit 18 Unterarbeitsgruppen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2014 jeweils stattgefunden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte beantworten wie auf Bundestagsdrucksache 18/2266)? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese jeweils vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt ? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen jeweils an den Zusammenkünften teil? g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher Behörden jeweils erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die jeweiligen Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung jeweils dessen zentrale Punkte? Behörden der Bundesregierung beteiligten sich im zweiten Halbjahr 2014 an Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünften von folgenden Expertengruppen und Netzwerken der Arbeitsgruppe Strafverfolgung: EU contact points for tackling cross-border vehicle crime (CARPOL), Experts for major sports events, European Network of Protection of Public Figures (ENPPF), Radio communications experts (RCEG), European Network of Law Enforcement Technology Services (ENLETS), European Network on Fugitive Active Search Teams (ENFAST), European Firearms Experts (EFE), Informal network for countering environmental crime (EnviCrimeNet), European medical and psychological expertsʼ network for law enforcement (EMPEN), Euro- pean network of special intervention units (ATLAS), Law enforcement authorities and expertise competent in the field of cultural goods (CULTNET), Euro- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3736 pean network of Railway Police Forces (RAILPOL) und Electronic mobile identification interoperability group (eMOBIDIG). An Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünften von Liaison Officersʼ (LOs) Management Services, Network of police dog professionals in Europe (KYNOPOL), European network of airport law enforcement services (AIRPOL) und European partnership of water police forces and inland navigation inspectorates (AQUAPOL) haben sich Behörden der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2014 nicht beteiligt. Da die Vertretung Deutschlands beim European Traffic Police Network (TISPOL) von Nordrhein-Westfalen wahrgenommen wird (für verkehrspolizeiliche Angelegenheiten sind die Länder zuständig), liegen der Bundesregierung für das zweite Halbjahr 2014 keine Kenntnisse vor, die über die in Ratsarbeitsgruppen und sonstigen Gremien übermittelten Informationen hinausgehen. Der Bundesregierung ist daher lediglich bekannt, dass das TISPOL-Positionspapier zum Thema „Motorcycles and Road policing“ im Rahmen der Sitzung der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung am 3. Dezember 2014 vorgestellt und dort zur Kenntnis genommen wurde. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/2266 vom 4. August 2014). EU contact points for tackling cross-border vehicle crime (CARPOL) a) Das Treffen von CARPOL fand am 27./28. November 2014 in Rom statt. b) Das Treffen wurde von der Polizia Stradale Italien und den Niederlanden als „Driver“ vorbereitet. c) Es wurde der Entwurf einer „Council Resolution“ zur einheitlichen Markie- rung von Fahrgestellnummern mit dem Ziel der Zustimmung zwecks Weiterleitung an die Law Enforcement Working Party (LEWP) verteilt. d) Auf der Agenda standen folgende Punkte: ● Evaluierung der Joint Police Operation ITACAR ● Gutgläubiger Erwerb ● Vortrag der Firma FIAT zur Umsetzung von e-Call ● Einheitliche Markierung von Baumaschinen ● Handel mit Teilen gestohlener Autos im Internet ● Traffic Information System Police (TISPOL) – Vorstellung. e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst. f) Eine Teilnehmerliste wurde nicht übermittelt. Für Deutschland nahm ein Mit- arbeiter des Bundeskriminalamtes teil. g) Es wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen. h) Das Bundeskriminalamt hielt einen Vortrag zur einheitlichen Markierung von Baumaschinen sowie zum Handel über das Internet mit Teilen gestohlener Fahrzeuge. i) und j) Es wurde vereinbart, den Handel mit Teilen gestohlener Fahrzeuge EU-weit genauer zu analysieren und Bekämpfungsansätze zu erarbeiten. Drucksache 18/3736 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Experts for major sports events a) Am 9. Oktober 2014 fand in Brüssel eine Sitzung der Unterarbeitsgruppe „Experts for major sports events“ statt. b) Das Sekretariat des Rates ist in Kooperation mit dem Vorsitz der Ratspräsi- dentschaft (in diesem Zeitraum Italien) für die Vorbereitung, Tagesordnung sowie die Organisation zuständig. c) Die zur Verfügung gestellten Dokumente sind durch einen Verweis auf der Tagesordnung gekennzeichnet. d) Die Tagesordnung (Enfopol CM 2397/14) ist öffentlich abrufbar unter folgendem Link: www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/03/96/EU_39614/ imfname_10496656.pdf e) Die Tagesordnung wird im Vorfeld der Sitzung einvernehmlich abgestimmt. Eine konkrete Einflussnahme fand in diesem Falle nicht statt. f) Für die Bundesregierung hat an der Sitzung der Vertreter des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder teilgenommen. g) Siehe Antwort zu d, ergänzend: ● TOP 1: Annahme der Tagesordnung, TOP 13 wurde gestrichen. ● TOP 2: Die Schwerpunkte lagen auf einer möglichen Modifizierung des „Handbuchs mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedsstaat betreffen“ und dem Vorantreiben der Lösungsversuche in Bezug auf die Finanzierung der NFIP-Website. ● TOP 3: Darstellung der Gespräche mit INTERPOL und EUROPOL über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei der NFIP-Website. ● TOP 4: Anlässlich einer italienischen Fragebogenaktion über die polizeiliche Zusammenarbeit mit Anhängern konnte festgestellt werden, dass es diesbezüglich keine Einheitlichkeit gibt. Dem Vorschlag, eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Handbuchs mit Empfehlungen zur Zusammenarbeit mit Anhängern einzurichten, wurde zugestimmt. ● TOP 5: Die Kommission wurde gebeten, den vielfachen Wunsch der Mitgliedstaaten , die Zuständigkeiten der NFIP auf alle Sportarten zu erweitern , zu unterstützen und diesbezüglich nach Lösungsmöglichkeiten im formellen Verfahren gemäß Vertrag von Lissabon zu suchen. ● TOP 6: Durch das zwischenzeitlich durch CEPOL durchgeführte PEFPTP (Pan European Football Police Training Project) wurden insgesamt 350 Polizeivollzugsbeamte aus 24 Mitgliedstaaten beschult. Das Projekt wird fortgesetzt. ● TOP 7: In ihrer zehnjährigen Geschichte hat sich diese Veranstaltung als Plattform zum Informationsaustausch bewährt. ● TOP 8: Belgien (Vorsitz Standing Committee) schilderte den Sachstand der Anpassung der Konvention des Europarates (Europäisches Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportgroßveranstaltungen). ● TOP 9: Vortrag durch Polen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3736 ● TOP 10: Die Mitgliedstaaten schilderten ihre Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Brasilien. Fazit: mit außereuropäischen Veranstaltern von WM-Turnieren sollte im Rahmen der Zusammenarbeit frühzeitig der Kontakt hergestellt werden. Den unterschiedlichen Verfahrensweisen muss Rechnung getragen werden. ● TOP 11: Französische Präsentation zum Vorbereitungsstand. ● TOP 12: Der Kostendruck hindert oftmals die Entsendung von szenekun- digen Beamten (SKB) bei relevanten Spielen. Bei den Spielen ohne den Einsatz SKB waren die Zwischenfälle bedeutsamer. ● TOP 13: Lettland ist in der Erstellung der Sitzungsvorplanung begriffen, Mitteilung der Termine im Dezember. Luxemburg beabsichtigt, am 12. November 2015 die FEG durchzuführen. h) Die Beiträge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten waren: ● TOP 1, 2, 6, 7, 8, 9, 11, 12 und 13: Kenntnisnahme. ● TOP 3: Deutschland sprach sich für eine europäische Lösung aus und regte eine Regelung der Details an. ● TOP 4 und 5: Deutschland unterstützte den Vorschlag. ● TOP 10: Teilnahme am Erfahrungsaustausch. i) Zu TOP 4 wurde unter Leitung Italiens eine Arbeitsgruppe eingerichtet. j) Bei der Sitzung handelte es sich nicht um einen informellen Gedankenaus- tausch. European Network of Protection of Public Figures (ENPPF) a) Das ENPPF tagte am 19. November 2014 in Brüssel. b) Das Treffen wurde von der italienischen Kontaktstelle (Vorsitz) des ENPPF vorbereitet. c) Im Vorfeld wurde die Agenda (doc. CM 4913/14 ENFOPOL), der Entwurf für ein „Handbook on the training of the personnel qualifying as protection service officers“ (doc. DS 1534/14 LIMITE), eine Ergebniszusammenfassung (doc. DS 1535/14 LIMITE) der Zulieferungen der Mitgliedstaaten zum Fragebogen bezüglich der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und deren Inhalte im Bereich Personenschutz sowie die Ergebnisse des ENPPF-Arbeitsgruppentreffens vom 30. September 2014 in Den Haag (doc. ST 15189/14 ENFOPOL 350 – LIMITE) übermittelt. Im Rahmen des Treffens und im Nachgang wurden Präsentationen der teilnehmenden Staaten verteilt. d) Auf das Dokument CM 4913/14 ENFOPOL wird verwiesen. e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst. f) Eine Teilnehmerliste wurde nicht übermittelt. Für Deutschland nahm ein Mit- arbeiter des Bundeskriminalamtes teil. g) Die Inhalte und Ergebnisse des Treffens sind im Ratsdok. 15816/14 ENFOPOL 387 veröffentlicht. Darüber hinaus wurden keine Ergebnisse erzielt oder Absprachen getroffen. h) Es wurde kein deutscher Beitrag eingebracht. i) und j) Es wird auf die Antwort zu Frage g verwiesen. Drucksache 18/3736 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Radio communications experts (RCEG) a) Das Treffen der RCEG fand am 18./19. November 2014 in Rom statt. b) Zuständig für die Vorbereitung war die Ratspräsidentschaft, in diesem Fall Italien. c) Im Vorfeld wurde durch die Ratspräsidentschaft die Einladung nebst Agenda verteilt. Außerdem wurde ein Entwurf des RCEG-Arbeitsprogramms verteilt. d) Folgende Punkte standen auf der Tagesordnung: ● Welcome speech ● Agenda Overview ● Forerunner Update ● TCCA/CCBG Update ● Update on frequency situation: CEPT-FM; potential new statement; ,fre- quency example letter‘ ● Strategic study Germany ● Strategic study Finland ● Strategic study Italy ● Follow-up on the strategic studies; questions + open discussion on diffe- rent models ● CASE STUDY – Mercurio project ● RCEG Work Programme ● ISI Update ● Horizon 2020 Update ● Open Discussion H2020 – need for more coordinated actions ● Close of meeting – Conclusions e) Es wurde darum gebeten, von deutscher Seite eine Präsentation zur Strategiestudie für den breitbandigen Datenfunk der BOS halten zu können. Eine darüber hinausgehende Beeinflussung der Tagesordnung erfolgte nicht. f) Von deutscher Seite nahm ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern teil. Ansonsten waren Vertreter aus den Ländern Italien, Österreich, Dänemark , Belgien, Kroatien, Norwegen, Niederlande und weiterer EU-Mitgliedstaaten anwesend. Eine Teilnehmerliste liegt hier nicht vor. g) Zu den einzelnen TOP (vgl. Pkt. d) wurde durch die Vortragenden informiert. Das RCEG-Arbeitsprogramm wurde abgestimmt. Ein Briefentwurf (DRAFT LEWP-RCEG Request on the state of play regarding broad band PPDR services in Europe) an die Europäische Kommission und die CEPT wurde abgestimmt . h) Der deutsche Vertreter präsentierte die Ergebnisse einer Strategiestudie für den breitbandigen Datenfunk der BOS. i) Siehe Punkt g. j) Insbesondere hat die Abstimmung einer gemeinsamen Position für gemein- same Rahmenbedingungen im Hinblick auf Planung und Realisierung von Funknetzen zur Breitbanddatenkommunikation der BOS Bedeutung. Besonders die grenzüberschreitende Nutzbarkeit ist wesentlich. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3736 European Network of Law Enforcement Technology Services (ENLETS) a) Im zweiten Halbjahr 2014 fand ein ENLETS-Treffen am 29./30. September in Rom, Italien statt. b) Das Treffen hat die italienische Präsidentschaft gemeinsam mit der Kern- gruppe aus interessierten Staaten (Niederlande, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Finnland, Polen, Rumänien, Belgien, Deutschland, Portugal) vorbereitet. c) Im Vorfeld wurden Präsentationen der teilnehmenden Staaten verteilt. d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte: ● Eröffnungsrede ● Überblick des „Core Group Leaders“ über die bisherigen Aktivitäten ● Update zum Projekt „ENLETS Disseminates Best Practices“ ● Information zum EU-Sicherheitsforschungsthema FCT-8 zur transnatio- nalen Kooperation ● Information zur Mitgliedschaft des Core Group Leaders an der Security Advisory Group zur Europäischen Sicherheitsforschung ● Vorstellung des Papiers zur Governance von ENLETS ● Präsentationen u. a. zu biometrischen Verfahren in Italien und den Nieder- landen und zur Steuer- und Finanzermittlungsbehörde in den Niederlanden . e) Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung. f) Es nahmen Personen aus 22 Mitgliedstaaten sowie Mitarbeiter von EUROPOL teil. Deutschland war auf der Tagung nicht vertreten. g) Die Inhalte der Diskussionen waren: ● Stand des Antragsverfahrens im Rahmen des EU-Sicherheitsforschungsthemas FCT-8 ● Diskussion zu künftigen Workshops ● Diskussion zu künftigen Interessengruppen. h) Es wurden keine Beiträge erbracht. i) und j) Neben einer Diskussion zum modifizierten „Governance Paper“ fand u. a. ein Informationsaustausch zur Expertenplattform, zur Finanzierung und Darstellung von laufenden Forschungsvorhaben in den Mitgliedstaaten und zu neuen Technologien statt. Es wurde ferner über biometrische Verfahren in Italien und den Niederlanden berichtet. Es wurde angeregt, künftig in Workshops das Thema „Biometrische Verfahren“ aufzunehmen. Im Zentrum stand die Vorstellung der aktuellen Forschungsförderprogramme der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten wurden ermutigt, falls noch nicht geschehen, internationale Kooperationen (Endnutzer) zu bilden, um sich an den Forschungen zu neuer Polizeitechnik zu beteiligen. Das nächste Treffen soll im ersten Halbjahr 2015 in England stattfinden. European Network on Fugitive Active Search Teams (ENFAST) a) Vom 16. bis 18. September 2014 fand das Plenary Seminar und vom 17. bis 19. Dezember 2014 das Core Group Meeting jeweils in Brüssel statt. Drucksache 18/3736 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Die Treffen wurden von der belgischen Zielfahndungsdienststelle vorbereitet . c) Es wurden Einladungen, Tagesordnungen und ein Fragebogen zur organisatorischen und inhaltlichen Gestaltung einer MOST WANTED Webseite bei EUROPOL verteilt. d) Die Tagesordnung für das Plenary Seminar umfasste folgende Punkte: ● Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft – ENFAST Belgien und Deutschland ● Meet & Greet – Interaktiver Workshop ● Vorschläge zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit durch die Vereinheitlichung unterschiedlicher Gesetzgebung innerhalb der EU – Slowenische ENFAST-Dienststelle ● Fallstudien – Präsentation von grenzüberschreitend bearbeiteten Zielfahndungsfällen ● Swedish Most Wanted – ENFAST Schweden ● Europäischer Haftbefehl – Stellvertretender Generalstaatsanwalt des Be- rufungsgerichts von Brüssel ● Vermögensabschöpfung in den USA – USMS ● Vermögensabschöpfung in Belgien – Wirtschaft- und Finanzkriminalität ● Gesichtserkennung – Identifizierungsreferat der belgischen Justizpolizei ● Personenfahndung mit Hilfe des Internet in Belgien – Computerkrimina- lität ● ISEC gefördertes ENFAST-Projekt 2015 bis 2016 – ENFAST Deutschland ● Fahndung nach Kriegsverbrechern – Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien ● Internationale Fahndungsaktion nach flüchtigen Straftätern – IKPO INTERPOL ● Die Rolle von INTERPOL: Herausforderung bei der Fahndung und Fest- nahme flüchtiger ● Kriegsverbrecher – IKPO INTERPOL ● Zugang der ENFAST-Mitgliedstaaten zu SIENA – ENFAST Deutschland Die Tagesordnung für das Core Group Meeting umfasste folgende Punkte: ● Ergebnisse des ENFAST-Projektes 2013 bis 2014 unter belgischer Präsi- dentschaft ● Diskussion ● Präsentation Einrichtung der MOST WANTED Webseite – EUROPOL ● Präsentation Interpol MOST WANTED – Generalsekretariat INTERPOL Lyon ● Weiterführung des Projektes zur Einrichtung einer MOST WANTED Webseite bei ● EUROPOL 2015 bis 2016 – ENFAST Deutschland ● Präsentation und Bearbeitung des ISEC-Abschlussberichtes – ENFAST Belgien ● Präsentation des bei der EU einzureichenden Abschlussberichtes – ENFAST Belgien Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3736 ● Präsentation der Weiterführung von ENFAST unter deutscher Präsidentschaft 2015 bis 2016 – ENFAST Deutschland e) Das Bundeskriminalamt hat folgende Tagesordnungspunkte vorgeschlagen: Plenary Seminar ● Durchführung des deutschen ISEC geförderten ENFAST-Projektes 2015 bis 2016 ● Zugang der ENFAST-Mitgliedstaaten zum SIENA – Kommunikations- kanal ● Fallstudien – Präsentation von grenzüberschreitend bearbeiteten Zielfahn- dungsfällen Core Group Meeting ● EUROPOL Most WANTED Webseite ● Ausblick auf das deutsche ISEC geförderte ENFAST-Projekt 2015 bis 2016 f) Am Plenary-Seminar haben Vertreter aller ENFAST-Zielfahndungsdienststellen der EU-Mitgliedstaaten sowie des US Marshal Services, von INTERPOL und EUROPOL teilgenommen. Norwegen und die Schweiz nahmen als Beobachter teil. Am Core Group Meeting nahmen Mitarbeiter der zentralen ENFAST-Zielfahndungsdienststellen von Belgien, Deutschland, den Niederlanden, Österreich , Schweden, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich teil. g) Es wird auf die Antwort zu Frage d verwiesen. h) Das Bundeskriminalamt hat die Position Deutschlands in Zielfahndungsan- gelegenheiten vertreten und zu folgenden Punkten referiert: Plenary Seminar ● Durchführung des deutschen ISEC geförderten ENFAST-Projektes 2015 bis 2016 ● Zugang der ENFAST-Mitgliedstaaten zum SIENA – Kommunikations- kanal ● Fallstudien – Präsentation von grenzüberschreitend bearbeiteten Zielfahn- dungsfällen Core Group Meeting ● EUROPOL Most WANTED Webseite ● Ausblick auf das deutsche ISEC geförderte ENFAST-Projekt 2015 bis 2016 i) und j) Es wurden Vereinbarungen und Absprachen zur Weiterentwicklung und Etablierung des Zielfahndungsnetzwerkes ENFAST, insbesondere im Hinblick auf die Übernahme durch die deutsche Präsidentschaft, getroffen. Hierbei steht die Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Ziel der Festnahme international gesuchter Straftäter im Vordergrund. European Firearms Experts (EFE) a) Das Treffen der EFE fand am 11./12. November 2014 in Rom statt. b) Das Treffen wurde vom EFE-Sekretariat vorbereitet. c) Im Vorfeld wurde eine Tagesordnung verteilt. Drucksache 18/3736 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Der Zeitplan für den 11. November 2014 sah folgenden Ablauf der Sitzungen der drei Arbeitsgruppen vor: Internet, Assignment of commercial security staff (Piracy) und Registration/Tracing. Die EFE-Plenarsitzung am 12 November 2014 umfasste Beiträge zum EMPACT-Operational Action Plan, zum Sachstand der Arbeitsgruppen, die Vorstellung von Fallstudien, eine Präsentation zum Thema 3-D-Druckverfahren und die Vorstellung der Foundation for European Societies of Arm Collectors. e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst. f) Eine Teilnehmerliste wurde nicht übermittelt. Für Deutschland nahmen Mit- arbeiter des Bundeskriminalamtes teil. g) Die Diskussionen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erfolgten unter dem Aspekt der Bekämpfung der Waffenkriminalität und der Sicherheit der EU-Bürger. Es wurden u. a. die Aktivitäten, die bisher erzielten Ergebnisse sowie der Fortgang der Arbeitsgruppen dargestellt, diskutiert und festgelegt. Ferner wurden durch die Vorstellung von Fallstudien allgemein fachliche Informationen und Erkenntnisse vermittelt. h) Die Rolle Deutschlands besteht in der Teilnahme am Informationsaustausch und der Mitarbeit in den Arbeitsgruppen Assignment of commercial security staff (Piracy) und Registration/Tracing sowie im fachlichen Austausch zur Bekämpfung der Waffenkriminalität. i) und j) Die Ergebnisse sind im Ratsdok. 15815/14 ENFOPOL 386 veröffentlicht. Informal network for countering environmental crime (EnviCrimeNet) a) Am 18. November 2014 hat das Treffen der EnviCrimeNet-Steuerungs- gruppe und am 20. November 2014 das EnviCrimeNet-Jahrestreffen stattgefunden . Beide Treffen wurden in Den Haag abgehalten. b) Die Treffen wurden durch die Niederlande (Vorsitz) in Zusammenarbeit mit EUROPOL vorbereitet. c) Im Vorfeld wurden Einladungsschreiben, Tagesordnungsentwürfe, Vortragspräsentationen und Teilnehmerlisten verteilt. d) Die Tagesordnung für die Steuerungsgruppe umfasste folgende Punkte: ● Administrative Angelegenheiten des Netzwerks ● Erörterungen mit der Europäischen Kommission, DG Home ● Berichtspflichten gegenüber dem COSI und der LEWP, abschließende in- haltliche Vorbereitung Die Tagungsordnung des Jahrestreffens 2014 umfasste folgende Punkte: ● Tätigkeitsbericht der Steuerungsgruppe ● Erörterung von inhaltlichen und organisatorischen Maßnahmen von EnviCrimeNet ● Maßnahmen der Europäischen Kommission ● Tour de table ● Fallstudien/Erfahrungsberichte über verschiedenen Phänomene von Um- weltkriminalität aus Belgien, Italien, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden sowie von EUROPOL und der IKPO-INTERPOL ● Sachstand des internationalen Forschungsprojekts EFFACE Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3736 ● geplantes internationales Bekämpfungsprojekt der Slowakischen Republik ● Berichtspflichten gegenüber dem COSI und der LEWP ● Bericht von INTERPOL und Eurojust über Bekämpfungsmaßnahmen. e) Behörden der Bundesregierung haben keinen Einfluss auf die Tagesordnungen genommen. f) Am Treffen der Steuerungsgruppe nahmen neben dem Bundeskriminalamt Vertreter von zentralen Polizeidienststellen oder Fachbehörden aus den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Österreich, Italien und der Slowakischen Republik sowie von EUROPOL teil. An dem Jahrestreffen des EnviCrimeNet 2014 nahmen neben dem Bundeskriminalamt Vertreter von zentralen Polizeidienststellen oder Fachbehörden aus 16 EU-Mitgliedstaaten, dem Kosovo und Mazedonien sowie Vertreter der IKPO-INTERPOL, der Europäischen Kommission, von Eurojust und IMPEL (European Union Network for the Implementation and Enforcement of Environmental Law) teil. g) Schwerpunkt der Beratungen der Steuerungsgruppe war die Berichtspflicht an den COSI und die damit in Zusammenhang stehende Durchführung des Projekts IPEC (Intelligence Project on Environmental Crime) durch EUROPOL . Mit der Europäischen Kommission wurden die Aspekte Artenschutzkriminalität und die Förderung von Bekämpfungsprojekten im Bereich Umweltkriminalität erörtert. Ferner wurden die von Italien initiierten Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität beraten. Auf dem Jahrestreffen standen Fallstudien und Erfahrungsberichte über verschiedene Phänomene von Umweltkriminalität in der EU und die Durchführung des Projekts IPEC durch EUROPOL im Vordergrund der Beratungen . Weitere Diskussionsschwerpunkte waren die Zusammenarbeit mit anderen Netzwerken und Institutionen wie Eurojust, der IKPO-INTERPOL und IMPEL sowie die Bekämpfungsmaßnahmen unter italienischer Ratspräsidentschaft . h) Das Bundeskriminalamt brachte stellvertretend für die polizeilichen Fachdienststellen in Deutschland fachliche Positionen zu den anstehenden Kooperationsmaßnahmen ein. Ein Vertreter des Ecologic Institute Berlin stellte das laufende EU-Forschungsprojekt EFFACE über Umweltkriminalität vor (http://efface.eu). i) und j) Das Jahrestreffen diente der Erörterung des Sachstands der Bekämpfung von Umweltkriminalität in den Mitgliedstaaten, der Identifizierung von Erscheinungsformen mit grenzüberschreitenden Bezügen und der Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Die Ergebnisse fließen u. a. in das Projekt IPEC und damit in die Berichtspflichten gegenüber dem COSI und der LEWP ein. Das Netzwerk EnviCrimeNet wird im Falle der Festlegung von Umweltkriminalität als EU-Bekämpfungsschwerpunkt (Interim SOCTA 2015) seine Aktivitäten verstärken . Die Slowakische Republik ist als neues Mitglied in die Steuerungsgruppe von EnviCrimeNet aufgenommen worden. Den Vorsitz des Netzwerks haben weiterhin die Niederlande inne. European medical and psychological expertsʼ network for law enforcement (EMPEN) a) Im zweiten Halbjahr 2014 hat die jährliche Arbeitstagung von EMPEN, or- ganisiert von CEPOL, vom 25. bis 28. August in Budapest stattgefunden. b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation waren das Sekretariat von EMPEN in Budapest zusammen mit dem „European Police College“ (CEPOL) zuständig. Drucksache 18/3736 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Im Vorfeld wurden der Seminarplan und die logistischen Informationen an die Teilnehmer verteilt. d) Auf der Tagesordnung standen Referate und Diskussionen zum Informationsaustausch über „Healthcare and psychological support for police officers “. e) Behörden der Bundesregierung haben keinen Einfluss auf die Tagesordnung genommen. f) In Budapest waren 30 Ärzte, Psychologen und Sozialwissenschaftler aus Innenministerien und Polizeioberbehörden von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland (Bundespolizeipräsidium), Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland , Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Ungarn, Schweiz, Slowakei , Slowenien, Spanien, Tschechien und Zypern vertreten. g) Die Referentinnen und Referenten stellten den nationalen Stand der jeweiligen Fürsorgestandards und -institutionen unter medizinischen, psychologischen und sozialwissenschaftlichen Aspekten für Polizisten und Polizistinnen dar und diskutierten Kongruenzen, Unterschiede und Perspektiven. h) Ein Vertreter des Bundespolizeipräsidiums hat über „Kommunikative Deeskalation und psychosoziale Unterstützung für Polizisten und Polizistinnen in Großeinsätzen“ referiert. i) und j) Der wechselseitige Austausch über nationale Standards der berufsspezifischen medizinischen, psychologischen und sozialwissenschaftlichen Forschung und Versorgung von Polizisteninnen und Polizisten soll verstetigt und intensiviert werden. European network of special intervention units (ATLAS) a) bis j) Diesbezüglich wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juni 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13785) und vom 26. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11237) verwiesen. Bei den im ATLAS-Verbund mitwirkenden polizeilichen Spezialeinheiten der Europäischen Union werden bestimmte Fähigkeiten vorgehalten, um im Ereignisfall auf konkrete polizeiliche Lagen reagieren zu können. Werden diese Fähigkeiten (z. B. Technik, Taktiken) bekannt, kann dies den Gesamteinsatzerfolg sowie Leib und Leben sowohl der eingesetzten Polizeibeamten als auch, im Fall einer Geiselnahme von z. B. deutschen Staatsangehörigen im Ausland, Leib und Leben der Geiseln gefährden. Damit wäre ein wesentliches Grund- und Menschenrecht erheblich beeinträchtigt. Diese erworbenen Fähigkeiten gilt es weiterhin zu erhalten und stetig auszubauen . Aufgrund begrenzter nationaler Ressourcen ist Erfahrungsaustausch mit Spezialeinheiten anderer Nationen zwingend erforderlich. In Bezug auf Erfahrungsaustausch mit internationalen Partnern können spezielle Fähigkeiten der jeweiligen Einheit entscheidend sein. Durch den praktizierten Erfahrungsaustausch werden international vorhandene Ressourcen somit auch für den Ausbau der Fähigkeiten der GSG 9 der Bundespolizei gewinnbringend genutzt. Die Erfahrung der einzelnen polizeilichen Spezialeinheiten fließt somit in die Taktiken , Vorgehensweisen und Techniken der im ATLAS-Verbund beteiligten Spezialeinheiten ein. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3736 Das Bekanntwerden der konkreten Inhalte wiederum würde die gegenwärtigen Fähigkeiten und Arbeitsweisen der an ATLAS beteiligten europäischen Spezialeinheiten insgesamt offenlegen, was eine zukünftige Aufgabenwahrnehmung unmöglich machen würde. Die polizeilichen Spezialeinheiten des ATLAS-Verbundes haben den Auftrag, in schwierigsten und komplexen Gefahren- und Bedrohungslagen zu arbeiten und Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben zu befreien. Dabei sind sie mit Tätern konfrontiert, die äußerst professionell, mit hoher krimineller Energie und neuester Technik vorgehen. In diesen extremen Situationen sollen die Spezialeinheiten den Schutz der Grundund Menschenrechte wie Leib und Leben gewährleisten. Nach Auffassung der Bundesregierung wäre auch die nur teilweise Offenlegung der angefragten Informationen dazu geeignet, diesen Grundrechtsschutz erheblich zu gefährden. Der Auftrag der polizeilichen Spezialeinheiten wäre somit zukünftig nicht durchführbar. Darüber hinaus würden Angaben mit Bezug zu spezialisierten ausländischen Sicherheitsbehörden das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der deutschen Polizeiarbeit in einem besonders sensiblen und spezialisierten Bereich nachhaltig erschüttern und die Zusammenarbeit bei der künftigen Bekämpfung der internationalen Organisierten Kriminalität und des Terrorismus ausschließen. Aufgrund der dargelegten Gründe und der Hochrangigkeit der Rechtsgüter ist die Bundesregierung nach Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten zu dem Ergebnis gekommen, dass, auch wenn nur ein geringfügiges Risiko besteht, ein Bekanntwerden der insoweit relevanten Informationen ausgeschlossen werden muss. Informal network of law enforcement authorities and expertise competent in the field of cultural goods (CULTNET) a) Am 13./14. November 2014 fand das Treffen von CULTNET in Rom statt. b) Das Treffen wurde von Italien vorbereitet. c) Es wurden keine Unterlagen im Vorfeld des Treffens verteilt. d) Die Tagesordnung umfasste folgende Punkte: ● cultnet capabilities combating illicit trafficking in cultural goods ● museums security procedures ● psyche project ● circulation of works of art-exportation ● the new eu-directive on the return of cultural objects unlawfully removed from the territory of a member state. e) Behörden der Bundesregierung haben keinen Einfluss auf die Tagesordnung genommen. f) Es nahmen Vertreter aus Bulgarien, Zypern, Estland, Italien, Lettland, den Niederlanden, Rumänien, der Slowakei, Spanien und Schweden teil. Für Deutschland haben die Verbindungsbeamtin des Bundeskriminalamts in Rom sowie eine Vertreterin des ZKA teilgenommen. Ferner waren die IKPOINTERPOL , EUROPOL und Eurojust vertreten. g) Neben dem Sachstand des Projektes „PSYCHE“ stellte Italien Ideen zu einem verbesserten Informationsaustausch auf europäischer Ebene vor, so z. B. herausragende Diebstähle oder Festnahmen im Kunstbereich. h) Das Bundeskriminalamt hat keinen Beitrag eingebracht. Drucksache 18/3736 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode i) und j) Es wurden keine konkreten Absprachen oder Vereinbarungen getroffen. European network of Railway Police Forces (RAILPOL) a) Die „Working Group Crime“ von RAILPOL hat im zweiten Halbjahr 2014 eine Zusammenkunft in Rom/Italien abgehalten. b) Die Organisation erfolgte durch die Geschäftsstelle von RAILPOL im Zu- sammenwirken mit dem gastgebenden Staat Italien. c) Eine Einladung sowie die Tagesordnung wurden vorab an die Arbeitsgrup- penmitglieder versandt. d) Folgende Punkte standen auf der Tagesordnung: ● Genehmigung der Tagesordnung ● Vorstellung neuer Mitglieder ● Überblick über die Aktivitäten von RAILPOL ● Bericht über das vorherige Treffen der „Working Group Crime“ in Riga ● Evaluation der Maßnahme „Tomorrowland“ (Belgien) ● Präsentation zum Thema „Illegal Immigration“ durch den italienischen Immigration Service ● Empfehlungen zur Bekämpfung des Metalldiebstahls ● Diskussionsrunde der Teilnehmer e) Von deutscher Seite (Bundespolizei) wurden keine eigenen Tagesordnungspunkte eingebracht. f) Deutschland wurde bei der Zusammenkunft der Arbeitsgruppe Crime durch das Bundespolizeipräsidium vertreten. g) Die Tagesordnungspunkte wurden den Teilnahmestaaten erläutert und mit ihnen besprochen. h) Die Bundespolizei hat keine eigenen Beiträge erbracht. i) Die Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung des „Metalldiebstahls“ wur- den fortgeschrieben und abgestimmt. j) Die Zusammenkünfte nutzte die deutsche Seite (Bundespolizei) grundsätz- lich zum Austausch über aktuelle Kriminalitätsschwerpunkte, dem frühzeitigen Erkennen neuer modi operandi, der Vermeidung von Verdrängungseffekten , dem Austausch von aktuellen Bekämpfungsansätzen und ggf. der Initiierung von gemeinsamen Einsatzmaßnahmen. Electronic mobile identification interoperability group (eMOBIDIG) a) Die e-MOBIDIG-Herbstsitzung fand am 25./26. September 2014 in Bern statt. b) Die Vorbereitung erfolgte durch den Vorsitz (Großbritannien). c) Die Tagungsdokumente sind unter dem Link www.e-mobidig.eu/-Mobidig- 12th-Bern-.html öffentlich einsehbar. d) Die Tagesordnung umfasste folgende TOP: ● Vorstellungen aus dem Bereich der Industrie ● Vorstellungen von „Best Practices“ aus einzelnen Staaten Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3736 ● Diskussion/Erfahrungsaustausch zur vorbildlichen Ausgestaltung von mobilen Grenzkontrollsystemen e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst. f) An der Sitzung nahmen Vertreter aus Großbritannien, den Niederlanden, Schweden, Irland, der Schweiz, Österreich, Polen, Estland, Finnland und Portugal teil. Deutschland wurde durch einen Mitarbeiter der Bundespolizei vertreten. g) Der Inhalt der Diskussionen ist unter dem Link www.e-mobidig.eu/IMG/pdf/ 2014-10-10_REPORT_-_e-MOBIDIG_12th_Meeting_BERN.pdf im Internet abrufbar. h) Der deutsche Vertreter brachte Erfahrungswerte aus dem Bereich der mobilen Fahndungskomponenten bei der Bundespolizei sowie weiterführende Hinweise auf Anwenderakzeptanz und Nutzungsverhalten in die Diskussion ein. i) Die Ergebnisse sind unter dem Link www.e-mobidig.eu/IMG/pdf/2014-10- 10_REPORT_-_e-MOBIDIG_12th_Meeting_BERN.pdf im Internet abrufbar . j) Zentrale Punkte waren die Verbesserung der mobilen Technik für die Nutzung in polizeilichen Anwendungsbereichen, insbesondere im Hinblick auf Datentransfergeschwindigkeit, Standards, Datensicherheit, Datenübertragungsmöglichkeiten , Form und Gewicht der Geräte sowie der sicheren Nutzung . 3. Welche gemeinsamen Zolloperationen (JCO), gemeinsame Polizeioperationen (JPO) oder gemeinsame Zoll- und Polizeioperationen (JCPO) haben nach Kenntnis der Bundesregierung mit Behörden der EU-Mitgliedstaaten im zweiten Halbjahr 2014 stattgefunden (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/12427 angeben)? a) Wer hat diese vorbereitet und war für die Planung sowie die Organisation zuständig? b) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Planung sowie die Organisation der Operationen mitbestimmt? c) Welche Rolle übernahmen die EU-Ratsarbeitsgruppen Zollzusammenarbeit (CCWP) bzw. Strafverfolgung (LEWP) für die Vorbereitung der Operationen? d) Wo fanden die Operationen statt? e) Welche Behörden welcher Länder (auch deutscher) bzw. Einrichtungen oder Einzelpersonen der Europäischen Union oder sonstiger Institutionen nahmen an den Operationen teil? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder (soweit der Bundesregierung bekannt) Länder nahmen mit welchen Kapazitäten an den Operationen teil? g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Wie wurden die Operationen finanziert? i) Welche konkreten Ergebnisse zeitigten die Operationen? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Drucksache 18/3736 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode k) Inwiefern trifft es zu, dass Überlegungen existieren, die JCO’s zukünftig als „permanente Struktur“ zu etablieren, bzw. inwiefern werden diese immer noch nicht weiterverfolgt (Bundestagsdrucksache 18/2266)? Im zweiten Halbjahr 2014 fanden die nachfolgend aufgelisteten Operationen statt: JPO Itacar a) Die JPO Itacar fand vom 7. bis 9. Oktober 2014 statt. Die Organisation und Vorbereitung erfolgte durch die Polizia Stradale Italien. b) Für Deutschland war das Bundeskriminalamt in die Planung und Organisa- tion eingebunden. c) Die CCWP und die LEWP waren an der Vorbereitung der JPO nicht beteiligt. d) Die Operation fand in allen 28 EU-Staaten statt. e) Es nahmen Polizeiorganisationen aller EU-Staaten teil. EUROPOL beteiligte sich durch die Bereitstellung eines „Operational Room“ und IKPO-INTERPOL entsandte Kfz-Identifizierungs- und Fahndungsexperten nach Italien. f) Es nahmen die Polizeien aus Brandenburg, Berlin, Bayern, Hessen, Mecklenburg -Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt teil. Zu den Kapazitäten liegen keine Informationen vor. g) Da es sich bei der JPO Itacar um eine gemeinsame Polizeioperation handelt, wurden keine Diskussionen auf der Grundlage einer Tagesordnung geführt. h) Die Kosten wurden von den jeweiligen Behörden selbst getragen. i) Es fanden 456 000 Fahrzeugkontrollen, 368 000 Personenüberprüfungen, 306 000 Dokumentenüberprüfungen statt. Es wurden 1 713 Straftaten festgestellt , 321 Fahrzeugsicherstellungen im Wert von 6,7 Mio. Euro vorgenommen und 553 Festnahmen (inklusive vorläufige Festnahmen) veranlasst. j) Bei der JPO Itacar handelte es sich nicht um einen informellen Gedankenaustausch . k) Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3k auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/2266 vom 4. August 2014) wird verwiesen. Athena IV Im angefragten Zeitraum fand die sogenannte nachoperative Phase der JCO ATHENA IV statt. Es handelt sich dabei um eine Barmittelkontroll-Operation, deren siebentägige operative Phase am 23. Juni 2014 beendet wurde. Die JCO war bereits Gegenstand der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/2266 vom 4. August 2014. a) Die lettische Zollverwaltung hat im Spätherbst 2013 vorgeschlagen, die JCO „Athena IV“ durchzuführen. Nach Zustimmung der Ratsarbeitsgruppe CCWP haben die EU-Mitgliedstaaten die Operation unter Federführung der lettischen Zollverwaltung durchgeführt. OLAF hat die Durchführung der Operation unterstützt. Auf Weisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hat das Zollkriminalamt (ZKA) die Durchführung dieser JCO in der Bundesrepublik Deutschland geleitet. b) Bei der JCO „Athena IV“ hat das ZKA auf Weisung des BMF bei der Erstellung des Durchführungsplans (sogenannter Business Case) für diese Kon- trolloperation mitgewirkt. Als Ziel der JCO wurde die Aufdeckung von Verstößen gegen die Anmeldepflicht von Barmitteln im Wert von 10 000 Euro Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/3736 und mehr im außergemeinschaftlichen grenzüberschreitenden Flugverkehr als Ansatzpunkt für die Bekämpfung von Geldwäsche definiert. Darüber hinaus war Ziel dieser JCO, eine Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zu erreichen. Die im Geschäftsbereich des BMF zuständigen Dienststellen haben die JCO unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben und Befugnisse nach spezialgesetzlichen Regelungen geplant und durchgeführt. c) Die Ratsarbeitsgruppe CCWP hat beschlossen, die JCO „Athena IV“ durchzuführen . d) Die Operation ATHENA IV fand in der gesamten EU (außer Slowakei) statt. e) Die Operation ATHENA IV wurde von den Zollverwaltungen der EU-Mit- gliedstaaten (außer Slowakei) mit finanzieller und technischer Unterstützung des European Anti Fraud Office OLAF durchgeführt. f) Die deutsche Zollverwaltung (Hauptzollämter, Bundesfinanzdirektionen, Zollkriminalamt) hat die erforderlichen, zielgerichteten Kontrollen im Rahmen ihres regulären Dienstbetriebes durchgeführt. Andere Stellen waren nicht beteiligt. g) Bei der Operation ATHENA IV handelte es sich um eine Kontrolloperation mit dem Ziel der Feststellung von grenzüberschreitenden Barmitteltransporten u. a. zum Zwecke der Bekämpfung der Geldwäsche. Neben der Art, der Dauer und dem Zeitpunkt der Maßnahme wurden im Rahmen der Diskussion auch deren Kontrollschwerpunkte und Ziele festgelegt. Im Vordergrund stand neben der Aufdeckung von Rechtsverstößen auch die Verbesserung der Zusammenarbeit der Zollverwaltungen auf EU-Ebene. h) Die Durchführung der JCO oblag finanziell weitgehend den jeweils teilnehmenden Mitgliedstaaten. Die Vor- und Nachbesprechung hat OLAF gemäß Artikel 42a VO 515/97 finanziert. i) Im Zuge der einwöchigen Kontrollen wurden EU-weit 349 Hinweismeldungen zu festgestellten Barmitteln erstellt. Hiervon bezogen sich 146 Meldungen auf nicht ordnungsgemäß angemeldete Barmittel im Gesamtwert von 4 025 000 Euro, wovon 2 458 000 Euro zumindest vorübergehend sichergestellt worden sind. 81 Meldungen bezogen sich auf Barmitteltransporte von 100 000 Euro und mehr mit einer Gesamtsumme von 24 704 000 Euro. In 26 Fällen wurden Geldwäscheermittlungen aufgenommen. Deren Ergebnisse stehen noch nicht fest. j) Bei den Treffen zu ATHENA IV (Vor- und Nachbesprechung) hat es sich nicht um einen vorwiegend informellen Gedankenaustausch gehandelt. k) Das Thema wird derzeit im Zollbereich (grenzüberschreitender Warenverkehr ) nicht weiter verfolgt. JCO WAREHOUSE II a) Die Zollverwaltung Italiens hat die JCO „Warehouse II“ geplant und durch- geführt. Dabei wurde sie von OLAF unterstützt. b) Das ZKA hat im Auftrag des BMF an der Erstellung des Operationplanes teil- genommen („Briefing meeting“ am 29. und 30. September 2014 in Brüssel). Während der beiden operativen Phasen vom 4. bis 7. November 2014 und 17. bis 20. November 2014 entsandte das ZKA einen Verbindungsbeamten in die „Physical Operation Coordination Unit“ (P-OCU) bei OLAF. c) Die Zolloperation „Warehouse II“ war Bestandteil des 7. Aktionsplans der CCWP, dort Nummer 7.1 („Bekämpfung des Verbrauchsteuerbetruges“) und Drucksache 18/3736 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wurde u. a. im Rahmen der Vorbereitung der Operation in der CCWP behandelt . d) Die Operation fand innerhalb der EU und an ihren Außengrenzen statt. e) An der Operation nahmen die Zollverwaltungen aller EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Luxemburgs teil. Auf europäischer Ebene unterstützten OLAF, die Generaldirektion Steuern und Zollunion (TAXUD) sowie EUROPOL die Operation. Auf nationaler Ebene war das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über das Zollkriminalamt eingebunden. f) An der Operation nahmen von deutscher Seite teil: ● Das Referat zur Verbrauchsteuerbetrugsbekämpfung des Zollkriminalam- tes mit drei Beamten. ● Die Bundesfinanzdirektion Nord und die Zollämter in den deutschen See- häfen. Der Personaleinsatz erfolgte im Rahmen des täglichen Dienstgeschäftes . ● Das Bundeszentralamt für Steuern mit einem Beamten im Rahmen des täglichen Dienstgeschäftes. g) Die JCO „Warehouse II“ hatte das Ziel, den Schmuggel von Alkohol und Tabak zu unterbinden bzw. zu bekämpfen. Die Erörterung des Operationsplans bezog sich im Wesentlichen auf Detailfragen. h) OLAF hat die Operation nach Artikel 42a VO (EG) 515/97 finanziert. i) Eine Gesamtbewertung der Operation wird derzeit von der italienischen Zoll- verwaltung erstellt. Dabei hat die Operation einen EU-weiten Einblick in den Transport von unversteuertem Alkohol und Tabak – welche illegal in den Wirtschaftskreislauf gebracht werden sollten – gewährt. Diese Erkenntnisse sind Anlass für nationale wie EU-weite administrative oder strafrechtliche Ermittlungen. j) Bei den Treffen zu Warehouse II hat es sich nicht um einen vorwiegend informellen Gedankenaustausch gehandelt. k) Das Thema wird derzeit im Zollbereich (grenzüberschreitender Warenverkehr ) nicht weiter verfolgt. RAILPOL – Rail Action Day In einer gemeinsam koordinierten Aktion von RAILPOL wurde ein „Rail Action Day“ mit dem Schwerpunkt der Bekämpfung des Buntmetalldiebstahls durchgeführt . Dieser fand am 6./7. November 2014 bundesweit für 24 Stunden statt. a) Der Rail Action Day wurde durch RAILPOL vorbereitet und terminiert. Die nationale Planung und Organisation leitete die Bundespolizei in ihrer originären Zuständigkeit. b) Die Bundespolizei konnte nach operativer Auswertung national konkrete Schwerpunkte zu bahnpolizeilichen Deliktsfeldern setzen und im zeitlichen Rahmen des Rail Action Days umsetzen. c) Die Maßnahme wurde ausschließlich von RAILPOL vorbereitet. d) Die Operation wurde auf europäischer Ebene in 17 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. In Deutschland erfolgte eine bundesweite Umsetzung. e) Es kann keine Aussage getroffen werden, welche Behörden/Einrichtungen oder Einzelpersonen anderer Länder der Europäischen Union teilgenommen haben. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/3736 f) Die Bundespolizei führte die erforderlichen, zielgerichteten Kontrollen und Fahndungen des Rail Action Days im Rahmen des regulären Dienstbetriebes durch. Andere Behörden waren nicht beteiligt. g) Die Maßnahmen des Rail Action Days wurden den nationalen Aufgabenzuständigkeiten und rechtlichen Grundlagen angepasst. h) RAILPOL wird aus Mitteln der Europäischen Union finanziert. Die Maßnahmen in Deutschland erfolgten im Rahmen der Allgemeinen Aufbauorganisation der Bundespolizei ohne zusätzliche Kosten für diese Maßnahme. i) In Deutschland wurden Fahndungsmaßnahmen initiiert, aus denen Fahndungstreffer und Freiheitsentziehungen resultierten. Darüber hinaus wurden Straftaten- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. j) Bei diesem Rail Action Day handelte es sich um eine jeweils durch die nationalen Polizeibehörden in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet durchgeführte Fahndungsmaßnahme. Ein Treffen fand nicht statt. k) Der Rail Action Day als operative Maßnahme von RAILPOL hat sich in vergangenen Jahren etabliert und wird als Maßnahme fortgesetzt. Polizeioperation der italienischen EU-Ratspräsidentschaft „Mos Maiorum“ Zur gemeinsamen Polizeioperation der italienischen EU-Ratspräsidentschaft „Mos Maiorum“ wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/3654 vom 22. Dezember 2014 verwiesen. 4. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte des „Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2014 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? Im zweiten Halbjahr 2014 fanden drei Sitzungen des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit (COSI) am 30. September 2014, 10. November 2014 und 11. Dezember 2014 in den Räumlichkeiten des Rates der EU in Brüssel statt. b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? Die Vorbereitung obliegt der jeweiligen Präsidentschaft. c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Im Vorfeld wurde jeweils die Tagesordnung verteilt. Es wird auf die Ratsdokumente CM 4094/14, 15086/14, 16649/14 verwiesen. e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst. Drucksache 18/3736 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4f auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/2266 vom 4. August 2014). g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Über die Inhalte und Diskussionen wurde der Deutsche Bundestag mit den jeweiligen Drahtberichten (Nr.: 4003, 4004, 4903, 4904, 5683, 5687 und 5689) informiert. 5. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz und Inneres haben welche Stellen der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2014 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen bzw. suspendiert oder verschoben (bitte die Gründe hierfür angeben)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 6. Welche „Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit“ (GZPZ) existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit innerhalb der EU, welche weiteren sind im Aufbau begriffen, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem ersten Halbjahr 2014 ergeben? 1. Artand (Ungarn – Rumänien) 2. Barwinek (Polen – Slowakei) 3. Basel (Schweiz – Deutschland – Frankreich), Verbindungsbüro 4. Budzisko (Litauen – Polen) 5. Canfranc (Frankreich – Spanien) 6. Castro Marim (Portugal – Spanien) 7. Caya (Portugal – Spanien) 8. Chiasso (Schweiz – Italien) 9. Chotebuz (Tschechien – Polen) 10. Cunovo (Ungarn – Slowakei) 11. Darmoty (Ungarn – Slowakei) 12. Dolga Vas (Slowenien – Österreich – Ungarn) 13. Drasenhofen (Tschechien – Österreich) 14. Galati (Rumänien – Moldawien – Ukraine) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/3736 15. Genf (Schweiz – Frankreich) 16. Giurgiu (Rumänien – Bulgarien) 17. Goch (Deutschland – Niederlande), Gemeinsame Verbindungsstelle 18. Heerlen (Deutschland – Niederlande – Belgien), Euregionales Polizeiinfor- mations- und Kooperationszentrum (EPICC) 19. Hendaye (Frankreich – Spanien) 20. Hodonin (Tschechien – Slowakei) 21. Jarovce/Kittsee (Slowakei – Österreich) 22. Kalviu (Litauen – Lettland) 23. Kehl (Deutschland – Frankreich) 24. Kiszombor/Cenad (Ungarn – Rumänien) 25. Kudowa (Tschechien – Österreich) 26. Luxemburg (Deutschland – Luxemburg – Belgien – Frankreich) 27. Melles Pont du Roy (Frankreich – Spanien) 28. Modane (Frankreich – Italien) 29. Mohacs (Ungarn – Kroatien) 30. Nickelsdorf (Österreich – Ungarn) 31. Oradea (Rumänien – Österreich– Italien), Kontaktstelle 32. Padborg (Deutschland – Dänemark) 33. Perthus (Frankreich – Spanien) 34. Petrovice–Schwandorf (Deutschland – Tschechien) 35. Porubne (Rumänien – Ukraine) 36. Promachonas (Griechenland – Bulgarien) 37. Quintanilha (Spanien – Portugal) 38. Satoraljaujhely (Ungarn – Slowakei) 39. Schaanwald (Österreich – Liechtenstein – Schweiz) 40. Swiecko (Deutschland – Polen) 41. Thörl–Maglern (Österreich – Italien – Slowenien) 42. Tournai (Belgien – Frankreich) 43. Trstena (Polen – Slowakei) 44. Tuy (Spanien – Portugal) 45. Ventimiglia (Frankreich – Italien) 46. Vilar Formoso (Spanien – Portugal) Neu hinzugekommen ist die Kontaktstelle in Oradea. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 8 (Bundestagsdrucksache 18/2266 vom 4. August 2014) verwiesen. 7. Mit welchen Drittstaaten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2014 zur Einrichtung eines „Zentrums für Polizei- und Zollzusammenarbeit“ bzw. einer ähnlichen Einrichtung (Bundestagsdruck- Drucksache 18/3736 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sache 18/3024) verhandelt, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt, bzw. inwiefern wurden die Verhandlungen abgebrochen oder suspendiert? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 1 (Bundestagsdrucksache 18/3024 vom 31. Oktober 2014) wird verwiesen. Weitergehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 8. Welche weiteren Fortschritte sind der Bundesregierung zur Errichtung eines „trilateralen gemeinsamen Kontaktzentrums für Polizei-, Grenzschutz- und Zollzusammenarbeit zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Türkei in Koordination mit FRONTEX und EUROPOL“ bekannt (Ratsdok. 8714/1/12 REV 1), bzw. inwiefern ist der Vertrag inzwischen unterzeichnet oder ist mit der Renovierung von Gebäuden begonnen worden (Bundestagsdrucksache 18/2266)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor. 9. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte der „Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2014 stattgefunden? Nach Kenntnis der Bundesregierung fand vom 10. bis 12. Dezember 2014 die fünfte jährliche PCCC-Konferenz (PCCC – Police and Customs Cooperation Centers) statt. a) Wo wurden diese abgehalten? Die fünfte jährliche PCCC-Konferenz fand in Den Haag (EUROPOL) und Heerlen (EPICC) statt. b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? Die Vorbereitung der Konferenz erfolgte durch die italienische EU-Ratspräsidentschaft mit Unterstützung der Europäischen Kommission, EUROPOL und der Bundespolizei. c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? Es wurden keine Dokumente verteilt. d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Auf der Tagesordnung standen folgende Themen: ● Vorstellung und Diskussion der laufenden Aktivitäten im Rahmen des ISEC- Projektes der BPOL zu Gemeinsamen Zentren ● Workshops zu den folgenden Themen: – Funktionsweise und Nutzung der EUROPOL Platform for Experts (EPE) zu Gemeinsamen Zentren – SIENA als Vorgangsbearbeitungssystem für Gemeinsame Zentren – Präsentation des e-learning-Moduls für Gemeinsame Zentren auf der CEPOL-Plattform Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/3736 ● Mögliche Dienstleistungen, die Gemeinsame Zentren von EUROPOL im Hinblick auf SIENA erwarten können ● Präsentation von bzw. über einzelne Gemeinsame Zentren ● Update über DAPIX-Aktivitäten im Hinblick auf Gemeinsame Zentren seit dem vergangenen Jahr ● Finanzierungsmöglichkeiten für die Gemeinsame Zentren unter dem Internal Security Fund (ISF) ● Am 12. Dezember 2014: Gemeinsamer Besuch des EPICC Heerlen e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? Die Bundespolizei war in die inhaltliche Vorbereitung der Konferenz eingebunden . Auf die Antwort zu Frage 9b wird verwiesen. f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? Neben Vertretern des Bundespolizeipräsidiums, des Zollkriminalamtes, des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg, der Landespolizei Bayerns und Schleswig-Holsteins und des Bundesministeriums des Innern nahmen Vertreter aus den EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz, von Bosnien-Herzegowina, von EUROPOL und Cepol und der Europäischen Kommission an der Konferenz teil. g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Die Diskussionen drehten sich in erster Linie um die Frage, wie die Arbeit der Gemeinsamen Zentren in der EU weiter gestärkt und fortentwickelt werden kann. Die Konferenz bot zudem Gelegenheit für einen Erfahrungsaustausch zwischen den Vertretern der Gemeinsamen Zentren und damit für die Netzwerkbildung . h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Vertreter des Bundespolizeipräsidiums berichteten insbesondere über den Sachstand im Hinblick auf das ISEC-Projekt „Strengthening the PCCC Cooperation in the European Union. i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? Konkrete Absprachen oder Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9g verwiesen. j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Bei der Konferenz handelte es sich nicht um einen informellen Gedankenaustausch . Drucksache 18/3736 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz und Inneres haben welche Stellen der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2014 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen, und welche Verhandlungen wurden nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. suspendiert oder verschoben (bitte die Gründe hierfür angeben)? Bezüglich der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Verhütung , Untersuchung, Aufdekkung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich terroristischer Handlungen, im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (EU-US-Datenschutzrahmenabkommen ) wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/3019 vom 3. November 2014). Zum Entwurf eines PNR-Abkommens der EU mit Kanada (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 24 – Bundestagsdrucksache 18/498 vom 12. Februar 2014) hat der Rat noch keinen Beschluss über den Abschluss des Abkommens gemäß Artikel 218 Absatz 6 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gefasst, weil die gemäß Artikel 218 AEUV erforderliche Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) zum Abkommensentwurf noch nicht erfolgt ist. Vielmehr hat das EP am 25. November 2014 dafür votiert, gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV ein EuGH-Gutachten zum bereits unterzeichneten Abkommensentwurf einzuholen . Die EU-Agentur EUROPOL hat mit den Regierungen von Kolumbien, Albanien und Serbien Abkommen zur operativen und strategischen Zusammenarbeit abgeschlossen . Ein Abschluss entsprechender Abkommen mit den Regierungen von Moldau und Montenegro ist in Kürze zu erwarten. Mit der Regierung von Bosnien und Herzegowina und der Regierung von Russland finden auf Arbeitsebene Verhandlungen über entsprechende Abkommen statt. a) Aus welchen Gründen sind die neuen Abkommen aus Sicht der Bundesregierung erforderlich (bitte für jedes Land einzeln darstellen)? Das EU-US-Datenschutzabkommen soll der Stärkung des Grundrechtsschutzes dienen. Ein PNR-Abkommen der EU mit Kanada ist erforderlich, weil Kanada die Einflugerlaubnis von der Übermittlung der PNR-Daten abhängig machen kann und das EU-Recht für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittstaaten eine Rechtsgrundlage verlangt. Alternative zu einem EU-Abkommen mit Kanada wären allenfalls – und vorausgesetzt, den EU-Mitgliedstaaten verbliebe hierfür noch eine Kompetenz – bilaterale Abkommen zwischen Kanada und den EU-Mitgliedstaaten. Der datenschutzrechtliche Standard dieser Abkommen wäre voraussichtlich niedriger. Eine einheitliche Lösung in der gesamten Europäischen Union, also ein EU-Abkommen, bietet schließlich auch größere Rechtssicherheit für die Fluggesellschaften. Der Abschluss der genannten Abkommen der EU-Agentur EUROPOL ist erforderlich , um die Zusammenarbeit dieser mit den genannten Ländern im Polizei-, Zoll- und Sicherheitsbereich zu stärken und weiter fortzuentwickeln. b) Sofern ein Abschluss dieser Abkommen erforderlich sein soll, um die Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Polizei-, Zoll- und Sicher- heitsbereich zu stärken und weiter fortzuentwickeln, welche Defizite Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/3736 gilt es aus Sicht der Bundesregierung zu überbrücken (bitte für jedes Land einzeln darstellen)? Der EU-Agentur EUROPOL ist ohne den Abschluss der genannten Abkommen ein Austausch operativer, strategischer oder technischer Informationen einschließlich personenbezogener Daten und Verschlusssachen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich (Artikel 23, 26 des Beschlusses 2009/371/JI). 11. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz und Inneres haben welche Behörden der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2014 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen, und welche Verhandlungen wurden nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. suspendiert oder verschoben (bitte die Gründe hierfür angeben)? Im zweiten Halbjahr 2014 wurden Verhandlungen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Türkei über den Abschluss eines Abkommens zur Vereinfachung der Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten aufgenommen. Darüber hinaus wurden keine weiteren Verhandlungen neu aufgenommen, suspendiert oder verschoben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 6 (Bundestagsdrucksache 18/2266 vom 4. August 2014) verwiesen. a) Aus welchen Gründen sind die neuen Abkommen aus Sicht der Bundesregierung erforderlich (bitte für jedes Land einzeln darstellen)? Der Beginn der Verhandlungen mit der Republik Türkei basiert auf den Erfahrungen des Rechtshilfeverkehres und soll die Zusammenarbeit beider Länder erleichtern. b) Sofern ein Abschluss dieser Abkommen erforderlich sein soll, um die Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Polizei-, Zoll- und Sicherheitsbereich zu stärken und weiter fortzuentwickeln, welche Defizite gilt es aus Sicht der Bundesregierung zu überbrücken (bitte für jedes Land einzeln darstellen)? Entfällt. 12. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz und Inneres haben welche Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung (z. B. unter Beteiligung oder Verantwortung des Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder) im zweiten Halbjahr 2014 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen, und welche Verhandlungen wurden nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. suspendiert oder verschoben (bitte die Gründe hierfür angeben)? Im zweiten Halbjahr 2014 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung keine neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen der Bundesländer unter Beteiligung oder Verantwortung des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen. Nach Kenntnis der Bundesregierung verhandelt das Land Baden-Württemberg ein „Abkommen mit Frankreich über die Einrichtung und den Betrieb einer deutsch-französischen Wasserschutzpolizei“. Drucksache 18/3736 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Aus welchen Gründen sind die neuen Abkommen aus Sicht der Bundesregierung erforderlich (bitte für jedes Land einzeln darstellen)? Entfällt. b) Sofern ein Abschluss dieser Abkommen erforderlich sein soll, um die Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Polizei-, Zoll- und Sicherheitsbereich zu stärken und weiter fortzuentwickeln, welche Defizite gilt es aus Sicht der Bundesregierung zu überbrücken (bitte für jedes Land einzeln darstellen)? Das Abkommen mit Frankreich schafft die rechtliche Grundlage für den Betrieb einer gemeinsamen deutsch-französischen Wasserschutzpolizei auf dem Rhein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333