Deutscher Bundestag Drucksache 18/3755 18. Wahlperiode 15.01.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3612 – Erkenntnisse der Bundesregierung zur Partei „DIE RECHTE“ Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die neofaschistische Partei „DIE RECHTE“ ist seit den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen mit jeweils einem Mitglied in den Stadträten von Dortmund und Hamm sowie in einigen Bezirksvertretungen vertreten. Den Sitz im Dortmunder Stadtrat nimmt derzeit der ehemalige Anführer der im Jahr 2012 verbotenen Kameradschaft „Nationaler Widerstand Dortmund“, Dennis Gliemsch, ein. Dieser hat in den vergangenen Monaten eine extensive Kampagne in Form aggressiver Anfragen an die Stadtverwaltung entwickelt. Besonderes Aufsehen erregte eine Anfrage, mit der sich Dennis Gliemsch nach der Anzahl von Mitbürgern jüdischen Glaubens in Dortmund erkundigte. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, sagte dazu: „Jeder müsste doch die wahre Motivation dieser durch und durch scheinheiligen Anfrage erkennen können: Abscheulicher und perfider Antisemitismus.“ Dutzende weiterer Anfragen spiegeln ebenfalls die rechtsextreme Gesinnung der Partei wider. Einige der Anfragen wurden dabei in Kooperation mit dem „NPD“-Vertreter im Stadtrat eingebracht. Mit diesem strebt Dennis Gliemsch eine engere Kooperation an; so haben beide die Anerkennung als Ratsgruppe beantragt, was ihnen zusätzliche Finanzen einbringen würde. Die Stadtverwaltung hat dies allerdings abgelehnt. Mitglieder zivilgesellschaftlicher Organisationen und demokratischer Parteien stellten in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Titel „Kein Raum in unserer Stadt für Antisemitismus und Rassismus jeder Art“ dazu fest: „ ‚Die Rechte‘ zeigt damit einmal mehr, dass sie eine rassistische, antisemitische Kraft ist, deren Ziel es ist, Menschen, die nicht in ihr rechtsradikales Weltbild passen, einzuschüchtern und ein Klima der Angst zu verbreiten.“ (www.dielinkedortmund . de/). Die Fragesteller sowie die Bundesregierung haben bereits darauf hingewiesen, dass es sich insbesondere bei der nordrhein-westfälischen Sektion der Partei Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. Januar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. „DIE RECHTE“ sowohl von ihrer politischen Orientierung her als auch vom Funktionärskorps im Wesentlichen um eine Fortführung verbotener Nazikameradschaften handelt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Rechtsextreme Parteien ‚Die Rechte‘ und ‚Der Drucksache 18/3755 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode III. Weg‘ “, Bundestagsdrucksache 18/1937). Es sei „der Neonaziszene in diesem Bundesland gelungen, die Wirksamkeit der Vereinsverbote durch die Aktivitäten innerhalb der Partei ‚Die Rechte‘ abzuschwächen.“ Angesichts der nunmehr auch kommunalparlamentarischen Tätigkeit scheint die Neonaziszene ihre Aktivitäten sogar erweitert zu haben. Aus Sicht der Fragesteller steht daher die Frage eines Verbotsverfahrens gegen die Partei auf der Tagesordnung . 1. Welche weiteren verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit Beantwortung der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/1937) über die Partei „DIE RECHTE“ gewonnen? Im August 2014 wurde durch Mitglieder der Partei „DIE RECHTE“ die Arbeitsgruppe „Stadtschutz Dortmund“ gegründet, die nach eigenen Angaben verschiedene gesellschaftliche Missstände aufgreifen soll. Insbesondere durch Präsenz an Kriminalitätsbrennpunkten, Unterstützung von Fahndungen durch Information und Aufklärung der Bevölkerung sowie Personen- und Objektschutz im Umfeld von Asylantenheimen solle das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöht werden. Als Reaktion auf das Auftreten der so genannten Scharia-Polizei Anfang September 2014 und inspiriert durch den „Stadtschutz Dortmund“ wurde am 5. September 2014 der „Stadtschutz Wuppertal“ durch dortige Parteimitglieder etabliert . Die genannten Stadtschutzgruppen führen weiterhin Streifengänge sowie Verteilaktionen von Informationsmaterial, Trillerpfeifen und Pfefferspray durch. Die einzelnen Parteigliederungen – insbesondere die Kreisverbände – nutzen verstärkt das Internet und treten mit eigenen Internetseiten, Facebook-Präsenzen oder Twitter-Accounts an die Öffentlichkeit. Hinsichtlich durchgeführter Demonstrationen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den quartalsweise gestellten Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu rechtsextremistischen Aufmärschen betreffend das zweite und dritte Quartal 2014 verwiesen (vgl. Bundestagdrucksachen 18/2259 und 18/ 3375). Ergänzend hierzu liegen für den Monat Oktober 2014 folgende Erkenntnisse vor: ● 3. Oktober 2014 – Hamm – ca. 200 Teilnehmer – Kreisverband Hamm „Wir sind das Volk – gemeinsam für Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung!“ ● 18. Oktober 2014 – Wuppertal – ca. 90 Teilnehmer – Kreisverband Wuppertal „Für ein nationales Jugendzentrum!“ Zudem nahmen Einzelaktivisten der Partei an Demonstrationen im europäischen Ausland teil, beispielsweise in: ● Griechenland „Imia-Marsch“ der Partei „Chrysi Avgi“ (deutsch „Goldene Morgenröte“) am 1. Februar 2014 in Athen ● Bulgarien „Lukov-Marsch“ am 15. Februar 2014 in Sofia ● Schweiz „Rütli-Feier“ der „PNOS“ („Partei National Orientierter Schweizer“) am 2. August 2014. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3755 2. Welche Erkenntnisse hat sie insbesondere über die Tätigkeit in Stadträten und Bezirksvertretungen (bitte möglichst nach den jeweiligen Kommunalparlamenten aufgliedern)? Die Partei „DIE RECHTE“ hat aktuell jeweils einen Sitz in den Stadträten von Dortmund, Hamm und Bautzen inne, im letztgenannten Fall aufgrund eines Parteiübertritts der dortigen Mandatsträgerin von der NPD im November 2014. In den Bezirksvertretungen Dortmund-Huckarde, Dortmund-Mengede, Dortmund Innenstadt-Nord, Dortmund-Scharnhorst sowie Hamm-Herringen verfügt die Partei „DIE RECHTE“ über jeweils ein Mandat (vgl. auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 30. Juni 2014, Bundestagdrucksache 18/1937, Antwort zu Frage 3). 3. Welche Erkenntnisse hat sie über die politische Biographie ihrer jeweiligen Vertreter in diesen Kommunalparlamenten (Mitgliedschaften in rechtsextremen Organisationen, Erkenntnisse über politisch motivierte Straftaten usw.)? Die Vertreter im Stadtparlament und in der Bezirksvertretung Dortmund sind ehemalige Angehörige der mittlerweile verbotenen Kameradschaft „Nationaler Widerstand Dortmund“. Die Vertreter im Stadtparlament und in der Bezirksvertretung Hamm sind ehemalige Angehörige der mittlerweile verbotenen Kameradschaft „Kameradschaft Hamm“. Die Vertreterin im Stadtparlament Bautzen war bis zu ihrem Übertritt in die Partei „DIE RECHTE“ (unter Mitnahme des Mandates) Mitglied der NPD. Zu personenbezogenen Erkenntnissen über Straftaten äußert sich die Bundesregierung , zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen, nicht. 4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der erwähnten Anfragenkampagne des Dortmunder Stadtverordneten der Partei „DIE RECHTE“ sowie ggf. aus ähnlichen Aktivitäten anderer Kommunalverordneter dieser Partei? Die zahlreichen Anfragen an die Stadtverwaltung zielen einerseits auf die Dokumentation parteipolitischer Aktivitäten auf kommunaler Ebene ab, andererseits ist eine bewusste Provokation öffentlicher Reaktionen in Bezug auf die Inhalte dieser Anfragen beabsichtigt, auch um sich als „nationale Bewegung “ gegenüber der „Faulenzerei der Blockparteien und ihrer Apparate“ gerieren zu können. 5. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat sie über den Inhalt der von der Partei verbreiteten Veröffentlichungen? Die nahezu ausschließlich im Internet verbreiteten Veröffentlichungen der Partei bestehen aus Ankündigungen von und Berichten über öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie politische Gremienarbeit. Darüber hinaus werden regelmäßig tagesaktuelle Geschehnisse kommentiert. Einen Schwerpunkt bildet hierbei derzeit die Thematik der Asylbewerber bzw. die Unterbringung von Flüchtlingen. Drucksache 18/3755 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche weiteren Erkenntnisse hat sie über die einzelnen Landesverbände der Partei „DIE RECHTE“ hinsichtlich Mitgliederzahlen, konkreter rechtsextremistischer Aktivitäten und etwaiger Wahlbeteiligungen (bitte ggf. nach Untergliederungen aufteilen)? Die 500 Mitglieder der Partei sind in acht Landesverbänden, einer Landesgruppe , 22 Kreisverbänden und vier Ortsverbänden bzw. -gruppen organisiert. Nach eigener Mitteilung der Partei ist im Bereich des Landesverbandes Sachsen die Gründung weiterer Kreis- und Ortsverbände in den Regionen Pirna, Leipzig und Plauen geplant. Des Weiteren sollen Organisationsstrukturen in Hessen und im Saarland aufgebaut werden. Lediglich der mitgliederstärkste Landesverband Nordrhein-Westfalen hat an der Bundestagswahl 2013 und an den Kommunalwahlen 2014 in Nordrhein-Westfalen teilgenommen. Eine Teilnahme an den Europawahlen 2014 scheiterte an fehlenden Unterschriften. 7. Welche Erkenntnisse hat sie über die Kooperation der Partei „DIE RECHTE“ mit anderen a) rechtsextremistischen, b) rechtspopulistischen und c) ggf. sonstigen, nichtextremistischen Organisationen jeweils im In- und Ausland? 8. Wie schätzt die Bundesregierung insbesondere das Verhältnis der Partei „DIE RECHTE“ a) zur „NPD“, b) zur Pro-Bewegung, c) zu sogenannten Hooligans gegen Salafismus sowie d) zu den sogenannten Pegida-Demonstrationen ein, und welche Erkenntnisse hat sie über allfällige Kooperationen der Partei „DIE RECHTE“ mit diesen Organisationen bzw. Bewegungen? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. NPD Der Landesverband Brandenburg der Partei „DIE RECHTE“ hat die NPD anlässlich der Kommunalwahl 2014 im Land unterstützt. Im Stadtrat Dortmund beschlossen die beiden Mandatsträger von NPD und „DIE RECHTE“ im Juli 2014 die Bildung einer Ratsgruppe. Dieser Status wird von der Stadtverwaltung Dortmund derzeit aufgrund mangelnder Übereinstimmung und Gleichgerichtetheit des politischen Wirkens beider Parteien nach § 56 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen nicht anerkannt ; eine gerichtliche Entscheidung hierzu steht noch aus. „Pro-Bewegung“ Es liegen keine Erkenntnisse über eine Kooperation von „DIE RECHTE“ mit der „Pro-Bewegung“ vor. Vielmehr distanziert sich die „Pro-Bewegung“ von der Partei. Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa) „DIE RECHTE“ rief über die offiziellen Internetpräsenzen zur Teilnahme an und zur gemeinsamen Anreise zu „HoGeSa“-Demonstrationen auf. Mitglieder aus nahezu allen Landesverbänden der Partei nahmen an den Veranstaltungen in Köln am 26. Oktober 2014 und in Hannover am 15. November 2014 teil. Bislang Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3755 liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die „HoGeSa“ durch die Partei „DIE RECHTE“ organisatorisch gesteuert bzw. durch deren Akteure maßgeblich bestimmt werden. „Pegida“-Demonstrationen Einige Aktivisten der Partei nehmen an den „Pegida“-Demonstrationen in Dresden und einzelnen anderen deutschen Städten teil. Die Veranstaltungen werden teilweise auf den Internetpräsenzen beworben, und im Nachgang wird dort über die Teilnahme berichtet. Bislang liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die „Pegida“-Demonstrationen durch die Partei „DIE RECHTE“ organisatorisch gesteuert bzw. durch deren Akteure maßgeblich bestimmt werden. 9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insgesamt aus den Erkenntnissen über die Partei „DIE RECHTE“? 10. Sind die vorliegenden Erkenntnisse über die Partei „DIE RECHTE“ nach Einschätzung der Bundesregierung geeignet, den Verdacht der Verfassungswidrigkeit der Partei zu bestätigen? Die Partei ist nach Einschätzung der Bundesregierung eine rechtsextremistische Bestrebung, deren Mitgliederpotenzial und Aktivitäten aktuell stagnieren. Die Partei unterliegt der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie wird im Verfassungschutzbericht des Bundes als erwiesen extremistische Bestrebung erwähnt. 11. Wie beurteilt die Bundesregierung Erfordernis und Zweckmäßigkeit eines Parteiverbotsverfahrens bzw. der Prüfung, inwiefern die Anforderungen an ein erfolgversprechendes Verbotsverfahren erfüllt sind? Inwiefern steht sie bezüglich dieser Frage mit den Ländern in Kontakt? 12. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Frage machen, inwiefern sie derzeit Prüfungen vornimmt, ein Verbot der Partei „DIE RECHTE“ beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen? Inwiefern will sie dies mit den Ländern sowie dem Deutschen Bundestag abstimmen? Die im Rahmen der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder erlangten Erkenntnisse werden kontinuierlich unter verschiedenen Aspekten, auch im Hinblick auf eine Relevanz für ein mögliches Verbot, analysiert. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Parteibegriff (vgl. Beschluss vom 17. November 1994, 2 BvB 2/93, 3/93 – FAP) und der noch ausstehenden Entscheidung zum NPD-Verbotsverfahren verfolgt die Bundesregierung die Entwicklung der Partei in Bezug auf die Verbotsvoraussetzungen intensiv. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333