Deutscher Bundestag Drucksache 18/3768 18. Wahlperiode 16.01.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Agnieszka Brugger, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3623 – Arbeitsbedingungen in internationalen Polizeimissionen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 25 Jahren haben etwa 9 000 Polizistinnen und Polizisten Einsätze im Ausland im Rahmen von Internationalen Polizeimissionen abgeleistet. Polizistinnen und Polizisten, die an internationalen Missionen teilnehmen, leisten einen wichtigen Beitrag zur deutschen Außenpolitik. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten nehmen freiwillig in Kauf, mehrere Monate getrennt von ihren Familien und Freunden in mitunter gefährlichen Einsätzen zu verbringen und ermöglichen damit der Bundesrepublik Deutschland, einen Beitrag zur Stabilität in vielen Teilen der Welt zu leisten. Trotzdem ist, im Gegensatz zu den Einsätzen der Bundeswehr, die Kenntnis über die Leistungen der Polizistinnen und Polizisten nur wenig in der Öffentlichkeit verbreitet. Das wird dem Einsatz der Polizistinnen und Polizisten nicht gerecht. Das Engagement der Polizistinnen und Polizisten verdient höchsten Respekt. Aufgabe der Verantwortlichen ist daher, die bestmöglichen organisatorischen Rahmenbedingungen für internationale Einsätze zu schaffen. Das beginnt schon vor dem eigentlichen Einsatz in Deutschland, wo die Vorbereitung der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten optimal erfolgen muss. Es versteht sich von selbst, dass nur die bestmögliche Ausrüstung, Unterbringung und ein höchstmöglicher Sicherheitsstandard vor Ort den Schutzpflichten der Dienstherren gerecht werden. Während des Einsatzes darf die Abwesenheit der entsandten Polizistinnen und Polizisten die bleibenden Kolleginnen und Kollegen nicht durch zusätzliche Arbeit übermäßig belasten. Nur so können Verständnis und Akzeptanz für die Verwendung im Ausland in der Heimat gewährleistet werden. Auch nach der Rückkehr gibt es viele Faktoren, die eine möglichst reibungslose Wiedereingliederung ermöglichen können. Dazu gehören das Recht auf Rückkehr auf die vorherige Stelle, eine gute Nachbereitung und eine Begleitung durch die Forschung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. Januar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/3768 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die nachstehende Beantwortung der Kleinen Anfrage bezieht sich auf die Beteiligung deutscher Polizistinnen und Polizisten in mandatierten Friedensmissionen sowie im bilateralen German Police Project Team (GPPT) in Afghanistan. Der besseren Lesbarkeit halber werden die „Leitlinien für den Einsatz von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamter im Rahmen internationaler Friedensmissionen “ (Stand: 21. Februar 2014) in der Beantwortung als „Leitlinien“ und die Geschäftsstelle der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen “ als „GSt AG IPM“ bezeichnet. Auswahl der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten 1. Wie viele Polizistinnen und Polizisten welcher Laufbahngruppen wurden in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln) in Auslandseinsätze entsendet? Die Auswahl der Polizistinnen und Polizisten richtet sich allein nach dem Anforderungsprofil des jeweiligen Mandatgebers, nicht nach der Laufbahngruppe möglicher Bewerber. Eine nach Laufbahngruppen differenzierende Datenerhebung erfolgt daher nicht. 2. Wird bei der Auswahl der Polizistinnen und Polizisten eine bestimmte Laufbahngruppe als Anforderungskriterium von der anfragenden internationalen Organisation favorisiert, wenn ja, liegen dafür bestimmte Gründe vor, und wie wird das auf Ebene der Bundespolizei und nach Kenntnis der Bundesregierung Landespolizei berücksichtigt? Missionen unter dem Mandat der Europäischen Union (EU): Die zu besetzenden Stellen werden europaweit ausgeschrieben. Aus dem Stellenanforderungsprofil gehen die Anforderungen an den Stelleninhaber hervor. Es wird lediglich die geforderte Qualifikation, nicht eine bestimmte Laufbahngruppe vorgegeben. Missionen unter dem Mandat der Vereinten Nationen (VN): Ausschreibungen unter dem Mandat der VN erfolgen ohne konkrete Anforderungen an die Laufbahn. Eine Zuweisung zu bestimmten Stellen erfolgt im Missionsgebiet unter Berücksichtigung vorhandener Qualifikationen und fachlicher Eignung. Bilaterales Projekt (GPPT): Stellenbesetzungen erfolgen durch bundesweite Ausschreibungen. Aufgrund der strategischen Beratung im Bereich des afghanischen Innenministeriums und afghanischer Polizeiführer werden diese Stellen bevorzugt durch Beamte der Laufbahngruppen höherer Dienst und gehobener Dienst besetzt. Beamte des mittleren Dienstes werden überwiegend im Stabsbereich und in der Administration eingesetzt (z. B. Logistik). 3. Sind der Bundesregierung Ungleichbehandlungen hinsichtlich des Einsatzes einzelner Laufbahngruppen bekannt, und wenn ja, welche? Ungleichbehandlungen hinsichtlich des Einsatzes einzelner Laufbahngruppen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3768 4. Sollten der Bundesregierung Ungleichbehandlungen bekannt sein, plant sie, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, und wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorbereitung 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Anzahl der Polizistinnen und Polizisten bestimmt wird, die auf eine internationale Mission vorbereitet werden? Grundlage für die Vorbereitung von Personal auf internationale Polizeimissionen bildet zunächst der Kabinettbeschluss, der die personelle Obergrenze der deutschen Beteiligung an einer Mission festlegt. Die GSt AG IPM veranlasst bereits parallel zum Planungsprozess einer Mission sowie bei absehbar erforderlich werdender Rotationen innerhalb bereits bestehender Missionen Personalrekrutierungs - und Fortbildungsmaßnahmen. 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob in den letzten zehn Jahren alle Polizistinnen und Polizisten, die auf eine Mission vorbereitet wurden, auch eingesetzt werden konnten, und wenn nicht, was waren die Gründe dafür? Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Basisseminar erfolgt die Bewerbung in eine Mission. Gründe für eine Nichtberücksichtigung nach einer konkreten Bewerbung können u. a. sein: Nichteignung aus Sicht des Mandatgebers, regionale Ausgeglichenheit innerhalb einer Mission oder Auswahl eines anderen geeigneten Bewerbers. 7. Welche Auswirkungen hatte die Nichtverwendung von ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten, etwa in Bezug auf eine Anpassung der Ausbildung ? Um die Chancen der deutschen Bewerber gegenüber starker internationaler Konkurrenz zu verbessern, werden zusätzliche Qualifizierungen (Trainings) angeboten . Dazu gehören u. a. Intensivsprachkurse (zurzeit Englisch und Französisch ) und Interviewtrainings. 8. Wie lange haben in den vergangenen zehn Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahreszahlen) Polizistinnen und Polizisten nach Abschluss aller Vorbereitungen (Lehrgänge, G-35-Untersuchung etc.) auf ihre Ausreise gewartet? Die Bundesregierung strebt eine möglichst zeitnahe Ausreise an. Eine Statistik über die Wartezeit zwischen Abschluss der Vorbereitung und der Entsendung wird nicht geführt. Die Entsendung muss allerdings innerhalb bestimmter Fristen erfolgen, da die Gültigkeiten von medizinischer Eignung, Basis- und Vorbereitungsseminar zeitlich begrenzt sind. 9. Wie viele Polizistinnen und Polizisten, die alle Vorbereitungen auf den Einsatz abgeschlossen haben, warten heute auf ihre Ausreise? Im Rahmen aktueller Rotationen und abgeschlossener Auswahlverfahren war- ten derzeit insgesamt 14 Beamtinnen und Beamte auf ihre bereits terminierte Ausreise. Drucksache 18/3768 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Wird während der Wartezeit die Vorbereitung der wartenden Polizistinnen und Polizisten aufrechterhalten, und wenn ja, wie? Ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen der GSt AG IPM (Missionsbetreuung ) und der jeweiligen Entsendebehörde mit den wartenden Polizistinnen und Polizisten hält die Vorbereitung aufrecht. 11. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorbereitung der Polizistinnen und Polizisten gemeinsam mit anderen europäischen Staaten vorzunehmen, sodass sich die Vorbereitungsgruppen aus Polizistinnen und Polizisten unterschiedlicher Nationen zusammensetzen, und wenn ja, wie sieht die Planung aus, oder wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung steht der gemeinsamen Vorbereitung der Polizistinnen und Polizisten mit anderen europäischen Staaten aufgeschlossen gegenüber. Es finden bereits gemeinsame Basisseminare mit internationalen Partnern (Niederlande , Belgien, Luxemburg, Schweiz) statt. Darüber hinaus sind gemeinsame missionsspezifische Vorbereitungsseminare mit Österreich durchgeführt worden. Einsatzzeitraum 12. Wie lange war der durchschnittliche Einsatzzeitraum für die einzelnen Polizistinnen und Polizisten in den letzten zehn Jahren? Der durchschnittliche Einsatzzeitraum betrug in den letzten zehn Jahren zwölf Monate. 13. Aus welchen Gründen ist nach den Leitlinien der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Internationale Polizeimission (AG IPM) grundsätzlich ein Einsatzzeitraum von maximal zwölf Monaten vorgesehen? Mit Blick auf die in den Einsatzgebieten häufig vorherrschenden physischen und psychischen Belastungen sollte aus Fürsorgeerwägungen ein Einsatzzeitraum von zwölf Monaten grundsätzlich nicht überschritten werden. 14. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, Polizistinnen und Polizisten, die für Leitungsfunktionen in den Missionen infrage kommen, regelmäßig länger als zwölf Monate zu entsenden, und wenn nein, warum nicht? Die Leitlinien lassen in diesen Fällen grundsätzlich eine Einsatzverwendung von bis zu 24 Monaten zu. 15. Welche Vor- und Nachteile eines längeren Einsatzes bestehen nach Ansicht der Bundesregierung in diesem Fall? Der wesentliche Vorteil einer längeren Einsatzdauer liegt in der Kontinuität und Fortführung der bisher geleisteten Arbeit durch den Funktionsinhaber. Dies ist insbesondere in Schlüsselfunktionen und bei komplexen Aufgaben von Bedeutung . Gegen eine Verlängerung der Einsatzdauer spricht, dass die Missionsangehöri- gen möglichst aktuelle eigene Kenntnisse und Erfahrungen in die Mandatsumsetzung einbringen sollen. Je länger der Einsatz eines bestimmten Funktions- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3768 inhabers andauert, desto weniger aktuell sind die Kenntnisse und Erfahrungen, die er an seine lokalen Ansprechpartner weitergeben kann. Hierunter könnten die Mandatserfüllung der Mission und auch die Reputation deutscher Polizistinnen und Polizisten in Missionen leiden. Weiterer Nachteil eines längeren Einsatzes ist insbesondere, dass hierdurch die Reintegration in das dienstliche und private Umfeld nach Einsatzende erschwert sein kann. Auch wird es für die entsendende Behörde schwieriger, die Abwesenheit eines Mitarbeiters zu kompensieren, je länger ein Auslandseinsatz dauert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Vereinbarkeit von Auslandseinsatz und Familie zu steigern? Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren bereits Maßnahmen ergriffen, um die Vereinbarkeit von Auslandseinsatz und Familie zu verbessern, bspw. die Gewährung von Reisebeihilfen für Familienheimfahrten sowohl für verheiratete als auch ledige Beamtinnen und Beamte. Ob weitere Maßnahmen ergriffen werden , wird derzeit geprüft. Situation vor Ort 17. Wie sind die Polizistinnen und Polizisten während des Einsatzes untergebracht , und wie beurteilt die Bundesregierung die Unterbringungssituation ? Die Vorgaben zur Unterbringung der Missionsangehörigen obliegen dem Mandatgeber und orientieren sich an der Sicherheitssituation und den örtlichen Gegebenheiten . Die Polizistinnen und Polizisten sind teilweise in Wohncontainern, in gesicherten Camps oder selbst angemieteten Unterkünften untergebracht. Die gegenwärtige Unterbringungssituation ist unter Berücksichtigung des individuellen Missionsgebietes angemessen. 18. Sind die Polizistinnen und Polizisten gegen plötzliche Veränderungen der Sicherheitslage im Einsatzgebiet geschützt, und wenn ja, wie? Die Sicherheitslage im Einsatzgebiet wird durch die Mandatgeber fortlaufend erhoben, bewertet und in standardisierte, abgestufte Maßnahmen umgesetzt, die auf entsprechenden Sicherheitskonzepten beruhen. Hierzu unterhalten die Mandatgeber und die Sicherheitsabteilungen der Missionen Kontakte zu lokalen und internationalen Sicherheitsbehörden und tauschen Informationen und Bewertungen aus. Dies ermöglicht eine frühzeitige und angemessene Reaktion auf Veränderungen der Sicherheitslage. Um schnell auf Lageänderungen reagieren zu können, wird in den Missionen entsprechende Schutzausstattung vorgehalten. Parallel hierzu hält die deutsche Kontingentleitung jeder Mission einen engen Kontakt zur Sicherheitsabteilung der Mission selbst sowie zu deutschen Stellen im Einsatzgebiet. Zu den Aufgaben der Kontingentleitung gehört gemäß Anlage 16 der Leitlinien auch die Durchführung einer nationalen Notfallplanung, die eine fortlaufende Koordinierung mit der deutschen Botschaft, Alarmierungssysteme sowie die Initiierung einer Evakuierung auf nationale Weisung umfasst. Drucksache 18/3768 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Werden Maßnahmen ergriffen, um den Kontakt und den regelmäßigen Austausch zwischen Polizistinnen und Polizisten und den Heimatdienststellen sicherzustellen, und wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung diese? Der kontinuierliche Kontakt zwischen den im Ausland eingesetzten Polizistinnen und Polizisten und den Heimatdienststellen liegt im besonderen Interesse der Bundesregierung. Die Entsendebehörden sind für den Kontakt mit ihren im Ausland eingesetzten Beamten verantwortlich und gehalten, entsprechende Ansprechstellen zur Betreuung der eingesetzten Beamtinnen und Beamten sowie deren Angehöriger zu betreiben. Parallel hierzu hält die Missionsbetreuung der GSt AG IPM Verbindung zu den entsandten Polizistinnen und Polizisten. Moderne Informationstechnik erleichtert die Kontaktaufnahme zwischen den Heimatdienststellen und den im Ausland eingesetzten Polizistinnen und Polizisten. 20. Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich persönlicher Beziehungen mit Einheimischen, und wie bewertet die Bundesregierung diese? Dem Neutralitätsgebot kommt im Missionsgebiet aus Gründen der Fürsorge und der Überparteilichkeit größte Bedeutung zu. Das Neutralitätsgebot ist dann berührt, wenn Umstände vorliegen, die bei Bekanntwerden den Anschein erwecken können, dass die Überparteilichkeit der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten gegenüber den verschiedenen Bevölkerungsgruppen in Frage gestellt ist. Um bereits den Anschein von Parteinahme zu vermeiden, besteht insbesondere die Pflicht zur Vermeidung von engen persönlichen Beziehungen (z. B. sexuelle Beziehungen, Eingehen von Lebens-/ Geschäftspartnerschaften). Weitergehende Beschränkungen können durch den Mandatgeber erlassen werden. Änderungen der persönlichen Verhältnisse, die das Neutralitätsgebot berühren oder berühren könnten, sind der Kontingentleitung unverzüglich mitzuteilen. Beteiligung der Polizistinnen und Polizisten an Entscheidungsprozessen 21. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten an der Diskussion über die Ziele und Durchführung der Mission , an der sie beteiligt sind, eingebunden werden, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung begrüßt die Einbindung eingesetzter Polizistinnen und Polizisten an der Diskussion über die Ziele und Durchführung der Mission, die allerdings zunächst der Missionsleitung und dem Mandatgeber obliegt. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass von einem kooperativen Führungsstil innerhalb der Missionen abgewichen werden würde. 22. Beabsichtigt die Bundesregierung, die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten stärker hieran zu beteiligen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3768 23. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Personalräte der Polizei in die Entscheidungen über die Entsendung der Polizistinnen und Polizisten eingebunden werden, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Für die Beteiligungsrechte der Personalräte gelten die Personalvertretungsgesetze von Bund und Ländern. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise darauf vor, dass im Rahmen von Entscheidungen über die Entsendung der Polizistinnen und Polizisten von den einschlägigen personalvertretungsrechtlichen Vorschriften abgewichen werden würde. 24. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Personalräte der Polizei stärker eingebunden werden sollten, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. Rückkehr 25. Wie und auf welche Weise werden das erlebte Wissen und die Erfahrungen der zurückkehrenden Polizistinnen und Polizisten mit Blick auf den Fortgang der Mission, aber auch den politischen Auftraggeber genutzt? Der Kontingentleiter fertigt nach Abschluss seiner Mission einen Bericht über die Tätigkeiten der Mission im Allgemeinen und des deutschen Kontingents im Speziellen. Darüber hinaus erfolgen ausführliche Rückkehrergespräche mit der Kontingentleitung und Polizistinnen und Polizisten, die in Schlüsselfunktionen eingesetzt waren. Ergebnisse und Empfehlungen fließen in den politischen Entscheidungsprozess ein. 26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie viel Zeit zwischen der Rückkehr der Polizistinnen und Polizisten nach Deutschland und dem Beginn seines bzw. ihres Nachbereitungsseminars tatsächlich vergeht? Die Teilnahme an einem Nachbereitungsseminar innerhalb von vier bis zwölf Wochen nach Rückkehr ist verpflichtend. Abweichungen von diesen zeitlichen Vorgaben sind im Einzelfall möglich. 27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, ob es vorkommt, dass zurückgekehrte Polizistinnen und Polizisten nicht an den Nachbereitungsseminaren teilnehmen, und wenn ja, wie häufig kam es in den letzten zehn Jahren vor (bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln), und welche Gründe dafür sind der Bundesregierung bekannt? Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung haben alle zurückgekehrten Polizistinnen und Polizisten an einem Nachbereitungsseminar teilgenommen. Drucksache 18/3768 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob es vorkommt, dass Rückkehreruntersuchungen nicht durchgeführt werden, und wenn ja, wie häufig kam es in den letzten zehn Jahren vor (bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln), und was sind die Gründe dafür? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Rückkehreruntersuchungen nicht durchgeführt wurden. 29. Ist die auf Bundestagsdrucksache 17/9535 im Jahr 2012 in der Antwort zu Frage 27 beschriebene Statistik über das Vorkommen einsatzbedingter psychischer Erkrankungen erstellt, und wenn nein, warum nicht, und wann ist mit dem Aufbau der Statistik zu rechnen? Die Bundespolizei unterhält ein umfassendes Netzwerk mit Ärzten, Seelsorgern, Sozialwissenschaftlern und speziell weitergebildeten Polizistinnen und Polizisten für die Prävention, die Einsatzbegleitung und die Nachsorge eventuell belastender Arbeitsbedingungen im Auslandseinsatz. Bereits das Auswahlverfahren berücksichtigt den Gesundheitsstatus und die Stressresistenz der Bewerber in besonderer Weise. Hier werden auch gezielt Vorbelastungen und -erkrankungen erfragt und erfasst. Die Information und die Aufklärung über besondere arbeitsbedingte Gefahren und Belastungskonstellationen in den Missionsgebieten ist regelmäßiger Bestandteil der Vorbereitungsseminare. Diese zielen insbesondere auch auf die Sensibilisierung der Vorgesetzten im Auslandseinsatz für solche Fragen. Zusätzlich steht ihnen im Einsatzzeitraum der Ärztliche Dienst, die Seelsorge und der Sozialwissenschaftliche Dienst jederzeit beratend und unterstützend zur Verfügung . Während des Einsatzes greift ein umfangreicher Katalog an permanenten Betreuungsmaßnahmen als besondere Fürsorge des Dienstherrn wie Informationsaustausch und dauernde Erreichbarkeit der AG IPM oder Beratungs- und Betreuungsangebote im Einsatzraum beispielweise durch das German Support Team im Kosovo. Dazu gehört auch das Vorhalten des Kriseninterventionsteams (KIT des Bundesministeriums des Innern) zur Betreuung aller Einsatzkräfte vor Ort nach extrem belastenden Ereignissen. Nach dem Auslandseinsatz sind die Nachbereitungsseminare für alle Missionsteilnehmer verpflichtend. Das hier eingesetzte Personal ist für das Erkennen von einsatzbedingten Auffälligkeiten fortgebildet und kann zusätzliche Hilfestellung sowie weiterführende Informationen und Ansprechpartner im erwähnten Netzwerk anbieten. Auch hier werden besonders belastende Ereignisse sowie mögliche Folgereaktionen thematisiert und bei Bedarf freiwillig in einer Gefährdungsanzeige erfasst. Die Erfahrung mit diesem System hat gezeigt, dass psychische Erkrankungen, die ausschließlich oder überwiegend aus den Arbeitsbedingungen in den Missionen resultieren, vereinzelte Ausnahmen darstellen. Eine eigene Statistik erscheint daher entbehrlich. 30. Welche Informationen fragt die Bundesregierung in der Statistik ab oder beabsichtigt sie abzufragen? Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3768 31. Wird auch das Vorkommen posttraumatischer Belastungsstörungen nach Auslandseinsätzen abgefragt, oder ist dies beabsichtigt, und wenn nein, warum nicht? Sowohl im Einsatzgebiet nach konkreten Ereignissen als auch spätestens im Nachbereitungsseminar haben die zurückgekehrten Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit, belastende Ereignisse durch die Fertigung einer Gefährdungsanzeige (Leitlinien, Anlage 6a) schriftlich zu dokumentieren und zur Personalakte/ Krankenakte nehmen zu lassen. 32. Welche Ergebnisse über das Vorkommen einsatzbedingter psychischer Erkrankungen ergeben sich aus der Statistik? 33. Aus welchem Grund wird die im Aufbau befindliche Statistik nicht auf Bundestagsdrucksache 18/2324, Antwort zu Frage 3, herangezogen? Die Fragen 32 und 33 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. 34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie häufig Polizistinnen und Polizisten in den letzten zehn Jahren nicht auf ihre vorherige Stelle zurückkehren konnten, und wenn ja, was waren die Gründe dafür? Entsendungen von Polizistinnen und Polizistinnen in mandatierte Friedensmissionen erfolgen im Wege der Abordnung und haben keine unmittelbare Auswirkung auf den Dienstposten. Sie kehren nach dem Auslandseinsatz grundsätzlich in ihre Heimatdienststelle zurück. Ver- oder Umsetzungen gegen den Willen der/des Zurückkehrenden sind der Bundesregierung nicht bekannt. Statistische Datenerhebungen hierzu erfolgen nicht. 35. Erwägt die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Rückkehr zu der vorherigen Stelle zu schaffen, und wenn ja, wie könnte der Anspruch ausgestaltet sein, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf für einen Rechtsanspruch auf Rückkehr zu der vorherigen Stelle. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen . 36. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, wann und nach welchem Ablauf die Rückkehrergespräche stattfinden? Es finden Gespräche mit allen zurückgekehrten Polizistinnen und Polizisten im Rahmen der obligatorischen Nachbereitungsseminare statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Drucksache 18/3768 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Begleitung durch Forschung und Lehre 37. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Missionen durch Forschung und Lehre begleitet werden, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Begleitung mandatierter Friedensmissionen durch Forschung und Lehre erfolgt zunächst in der Verantwortung des jeweiligen Mandatgebers. Diese haben u. a. standardisierte „Lessons Learned“-Prozesse implementiert, durch welche Erfahrungen aus Missionen systematisch in deren Weiterentwicklung und in die Planung neuer Missionen einfließen. Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozess und beteiligt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an entsprechenden Forschungsmaßnahmen. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung einzelne Forschungsaktivitäten wissenschaftlicher Einrichtungen zu mandatierten Friedensmissionen. Diese Maßnahmen ermöglichen einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess für die künftige Planung und Durchführung von Missionen sowohl auf Ebene der Mandatgeber , als auch auf nationaler Ebene. Detaillierte Kenntnisse über den Umfang von Forschungsaktivitäten insgesamt in diesem Bereich liegen der Bundesregierung nicht vor. 38. Sieht die Bundesregierung Defizite bei der Begleitung durch Forschung und Lehre, und wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung Verbesserungen in diesem Bereich vorzunehmen, und wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der fortlaufenden Prüfung von Verbesserungsbedarf zum Einsatz deutscher Polizistinnen und Polizisten in mandatierten Friedensmissionen prüft die Bundesregierung derzeit auch, inwiefern die Qualifizierung der Polizistinnen und Polizisten weiter optimiert werden kann. Hierzu könnte auch eine weitere Bündelung und Professionalisierung von Forschung, Lehre und Evaluation in Betracht kommen. 39. Werden die Auswahlkriterien, die an die Polizistinnen und Polizisten zur Auswahl für die Auslandsverwendung gestellt werden, dahin gehend kontinuierlich evaluiert, ob sie zu den tatsächlichen Anforderungen der Auslandseinsätze passen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Die Auswahlkriterien, die an die Polizistinnen und Polizisten zur Auswahl für die Auslandsverwendung gestellt werden, sind Gegenstand der Leitlinien, die einer regelmäßigen Aktualisierung unterliegen. 40. Findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine wissenschaftliche Untersuchung der Frage statt, wie sich das Fehlen von im Ausland verwendeten Polizistinnen und Polizisten auf den Dienststellen in der Heimat auswirkt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Eine wissenschaftliche Untersuchung, die sich speziell mit der Frage befasst, wie sich die durch Auslandseinsätze bedingte, vorübergehende Abwesenheit einzelner Beamtinnen und Beamter auf Dienststellen in Deutschland auswirkt, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3768 Öffentliche Wahrnehmung 41. Sieht die Bundesregierung über die auf Bundestagsdrucksache 17/9535, Antwort zu Frage 7, genannten Maßnahmen hinaus Möglichkeiten, den persönlichen Einsatz der beteiligten Polizistinnen und Polizisten stärker anzuerkennen und zu würdigen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung nutzt neben den bereits genannten Maßnahmen weitere Gelegenheiten, den persönlichen Einsatz der beteiligten Polizistinnen und Polizisten zu würdigen wie z. B. – Tag des Peacekeepers – vorweihnachtliches Gespräch der Bundeskanzlerin mit Angehörigen von Soldatinnen und Soldaten sowie Polizistinnen und Polizisten – Ehrungen für besonders herausragende Einzelfälle (wie z. B. Verleihung des Bundesverdienstkreuzes). 42. Beabsichtigt die Bundesregierung den Bekanntheitsgrad der Auslandsmissionen zu steigern, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Sowohl die Bundespolizei als auch einzelne Entsender haben in den letzten Jahren gezielt Informationsveranstaltungen zur Thematik Auslandsverwendungen/ Polizeiliche Auslandsmissionen an verschiedenen Standorten im Bundesgebiet durchgeführt. Dort berichten häufig auch Polizistinnen und Polizisten, die bereits im Ausland tätig waren, über ihre innerhalb der Mission gewonnenen Erfahrungen. Der Bekanntheitsgrad und das grundsätzliche Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich auf einem konstant hohen Niveau. Die individuellen Werbemaßnahmen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades liegen vornehmlich in der Verantwortung der Entsendebehörden des Bundes und der Länder, die dieser auf verschiedene Weise nachkommen. Auch Informationsreisen von Ausbildungslehrgängen in Missionsgebiete werden zu diesem Zweck durchgeführt. Zukunft der Missionen 43. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich weiterer internationaler und bilateraler Polizeimissionen? Ziel des Einsatzes deutscher Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in internationalen und bilateralen Polizeimissionen ist es, die Behörden und Bediensteten von Polizeiorganisationen des jeweiligen Gastlandes bei der Errichtung demokratisch -rechtstaatlicher, nachhaltiger und selbsttragender Polizeistrukturen zu unterstützen, die auf der Beachtung der Menschenrechte beruhen. 44. Plant die Bundesregierung ihre Beteiligung mit der Bereitstellung von polizeilichem Personal an internationalen Missionen im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) und der EU auszuweiten, und sind hier bestimmte Länder im Fokus, oder sieht sie den bisherigen deutschen Beitrag als ausreichend an? Die Bundesregierung bewertet den bisherigen deutschen Beitrag an internationalen Polizeimissionen im Rahmen der Vereinten Nationen und der EU als an- gemessen. Sie beabsichtigt, sich künftig weiterhin intensiv an Polizeimissionen Drucksache 18/3768 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zu beteiligen und sich schwerpunktmäßig im osteuropäischen und nordafrikanischen Bereich mit Polizistinnen und Polizisten zu engagieren. 45. Sind an die Bundesregierung Anfragen seitens der VN und der EU seit dem Jahr 2009 mit der Bitte um Bereitstellung von polizeilichem Personal herangetragen worden, die abgelehnt oder nicht vollumfänglich erfüllt wurden? Wenn ja, wann, welche, und aus welchen Gründen ist dies jeweils erfolgt (bitte detailliert für jeden Einzelfall darstellen)? Üblicherweise wenden sich die Vereinten Nationen – beispielsweise bei der Etablierung von Missionen – mit ihren Gestellungsbitten an alle VN-Mitgliedstaaten . Eine mögliche Beteiligung wird in jedem Einzelfall seitens des Bundes und der Länder geprüft. 2013 konnte bspw. der Anfrage der VN zur Bereitstellung von Polizisten für die neugegründete VN-Mission in Mali (MINUSMA) entsprochen werden. Bei anderen VN-Missionen, wie der seit 2010 existierenden VN-Mission in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO), hat sich die Bundesregierung, u. a. aufgrund von anders gelagerten außen- und sicherheitspolitischen Prioritäten im Rahmen der Vereinten Nationen, seinerzeit gegen eine – polizeiliche – Beteiligung entschieden. Bei zivilen EU-Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) erfolgt die Entsendung bzw. Sekundierung polizeilichen Personals bzw. ziviler Experten über ein Ausschreibungsverfahren des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), das sich an alle EU-Mitgliedstaaten (und ggf. Drittstaaten) richtet. Es gibt also keine EU-Anfragen direkt an Deutschland. Eine Beteiligung durch die Bundesregierung an einer konkreten Ausschreibung hängt von einer Reihe von Kriterien ab, etwa den politischen Prioritäten Deutschlands im Rahmen der GSVP, der Verfügbarkeit qualifizierten Personals gemäß Stellenbeschreibung oder der Zahl bereits besetzter Stellen in einer bestimmten GSVP-Mission. Auf die Ausschreibung für Stellen innerhalb der GSVP-Missionen folgt flächendeckend ein Auswahlverfahren des EAD. Es kommt immer wieder vor, dass bestimmte Stellen, welche im Operationsplan einer GSVP-Mission vorgesehen sind, temporär oder auch über längere Zeiträume nicht besetzt werden können, wenn keine hinreichend qualifizierten Bewerbungen vorliegen. Dies gilt auch für Stellen mit Polizeiexpertise. Gründe dafür können etwa im Bereich der Sprachkompetenz liegen (insbesondere für französischsprachige Missionen). Für eine Darstellung der Gründe für eine Nichtbesetzung im Einzelfall liegen der Bundesregierung keine hinreichenden Informationen vor, da die jeweiligen Auswahlverfahren in der Zuständigkeit des EAD liegen und ein breites Spektrum von Gründen der 28 EU-Mitgliedstaaten sowie konkrete Leistungen einzelner Bewerber etwa in einem Bewerbungsgespräch zur vorläufigen Nichtbesetzung führen können. 46. Anhand welcher Kriterien entscheidet die Bundesregierung über die bilaterale Zusammenarbeit mit Staaten im polizeilichen Bereich, insbesondere bei der Entsendung von Polizistinnen und Polizisten, und unter welchen Bedingungen kommt es zur frühzeitigen Beendigung der Kooperation? Im Zuge der bilateralen Zusammenarbeit mit anderen Staaten im polizeilichen Bereich kann aus politischen Erwägungen die Unterstützung des Aufbaus oder der Verbesserung rechtstaatlicher Sicherheitsstrukturen in einem Staat erfolgen. Darüber hinaus erfolgt die bilaterale Zusammenarbeit aus fachlichen Gesichtspunkten (z. B. im Rahmen der polizeilichen Aufbauhilfe, zur Bekämpfung der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3768 organisierten Kriminalität, des internationalen Terrorismus und der illegalen Migration). Die bilaterale Zusammenarbeit soll auch zu einer rechtsstaatlichen Entwicklung in dem jeweiligen Land beitragen. Eine Beendigung der bilateralen Zusammenarbeit erfolgt unter anderem dann, wenn die Ziele erreicht sind oder erkennbar nicht erreicht werden können oder wenn eine Weiterführung der Zusammenarbeit aufgrund einer Veränderung der Sicherheitslage oder der politischen Verhältnisse vor Ort nicht mehr vertretbar ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen. 47. Auf welche Art und Weise und durch wen werden internationale Polizeimissionen nach Kenntnis der Bundesregierung evaluiert, und welche Schlussfolgerungen wurden auf Basis dieser Untersuchungen gezogen? Im VN-Bereich sind die Polizeikomponenten in der Regel Teil der integrierten multidimensionalen Friedensmissionen der Vereinten Nationen. Über die Umsetzung der Mandate der Missionen legt der Generalsekretär der Vereinten Nationen dem Sicherheitsrat regelmäßig schriftliche Berichte vor. Bei Bedarf veranlasst die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze Strategische Überprüfungen von Missionen und unterbreitet ggf. Anpassungsvorschläge im Hinblick auf Größe und Zusammensetzung. Ergänzend unterrichtet der jeweils zuständige Sonderbeauftragte des Generalsekretärs den Rat mündlich. Es obliegt dem Sicherheitsrat, ggf. das Mandat der Mission anzupassen. Bei EU-Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union (GSVP) werden Polizeikomponenten durch regelmäßige Strategische Überprüfungen der Missionen evaluiert. Strategische Überprüfungen werden in den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen erörtert und Operationspläne ggf. wo nötig angepasst. In diesem Rahmen können Schlussfolgerungen etwa einen Aufwuchs oder eine Verkleinerung der Polizeikontingente betreffen, gemessen etwa an den erzielten Ergebnissen oder den Notwendigkeiten vor Ort. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen . 48. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass eine entsandte Polizeimission in Kooperation mit anderen Akteuren eines Rechtsstaatsaufbaus und einer Sicherheitssektorreform steht, so dass ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden kann? Die Bundesregierung setzt sich in den zuständigen Gremien der EU und der Vereinten Nationen dafür ein, dass sich deren Polizeikomponenten bzw. -missionen in ihren Einsatzländern mit anderen Akteuren im Rechtsstaats- und Sicherheitsbereich koordinieren. Wenn sie in einem Land eigene Programme, einschließlich bilateraler Polizeiprogramme, in diesem Bereich betreibt, beteiligt sie sich auch selbst an den einschlägigen Koordinierungsmechanismen. Wo Friedensmissionen der Vereinten Nationen und Missionen der Europäischen Union im Rahmen der GSVP parallel eingesetzt sind, finden in der Regel Abstimmungen auf Leitungs-, aber auch auf der operativen Ebene statt. Drucksache 18/3768 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 49. Kann die Bundesregierung die Diskrepanz bei der Bewertung der Organisationsstruktur für Internationale Polizeimissionen zwischen einerseits „unklar und ineffektiv“ durch die Gewerkschaft der Polizei (Grundsätze der Gewerkschaft der Polizei zu Einsätzen der Deutschen Polizei im Ausland vom 15. September 2011, S. 4) und andererseits der eigenen Einschätzung als „bewährte Struktur“ (Bundestagsdrucksache 17/9535, Antwort zu Frage 46) erklären, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich das gemeinsame Engagement des Bundes und der Länder in den Strukturen der AG IPM und ihrer Geschäftsstelle im BMI seit nunmehr 20 Jahren bewährt. Die Organisationsstrukturen sind klar und effektiv und sind in den Leitlinien, die durch die AG IPM regelmäßig überarbeitet und aktuellen Erfordernissen angepasst, für Bund und Länder verbindlich geregelt. 50. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Organisationsstruktur zu reformieren , und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, die Organisationsstruktur der AG IPM und ihrer Geschäftsstelle im BMI zu reformieren, schließt aber Anpassungen im Detail im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses nicht aus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 49 verwiesen. 51. Auf welchem Stand befindet sich der im Jahr 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/13685, Antwort zu Frage 43, angekündigte Aufbau der Internationalen Einsatzeinheit der Bundespolizei? Der dezentrale Aufbau der Internationalen Einsatzeinheit als Aufrufeinheit befindet sich in der Personalgewinnungsphase. Stellenausschreibungen innerhalb der Bundespolizei im dritten Quartal 2014 führten zu 67 Bewerbungen, denen sich in Kürze Eignungsauswahlverfahren und Fortbildungsmaßnahmen anschließen. 52. Auf welche rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen bezieht sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag, die für den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in Friedensmissionen verbessert werden müssen? Die Bundesregierung bezieht sich im Koalitionsvertrag auf die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zur Planung, Durchführung, Nachbereitung und Evaluation der deutschen Beteiligung an internationalen Polizeimissionen. 53. Welchen Stand hat die Vorbereitung einer Bund-Länder-Vereinbarung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt? Die Bundesregierung hat die Entsendebehörden des Bundes und der Länder für den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen gebeten, Vorschläge zur Verbesserung der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zu unterbreiten. Derzeit wertet eine Unterarbeitsgruppe der AG IPM die bisher vorliegenden Vorschläge aus. Parallel hierzu erfolgt eine Erörterung zwischen den beteiligten Ressorts der Bundesregierung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3768 54. Warum sind die Ausgaben im Kapitel „Verwendung, Einsätze und Maßnahmen der Bundespolizei außerhalb des Bundesgebietes“ (Kapitel 06 25 Titel 532 04) rückläufig und verringern sich für das Haushaltsjahr 2015 noch einmal um 3 Mio. Euro? Der Titel 532 04 trägt die Ausgaben, die aus Verwendungen, Einsätzen und Maßnahmen der Bundespolizei außerhalb des Bundesgebietes entstehen. Hierzu zählen sowohl Friedensmissionen als auch bilaterale Aktivitäten, die Entsendung von Dokumenten- und Visaberatern (DVB), von Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten (GVB), von Grenzpolizeilichen Unterstützungsbeamten Ausland (GUA) und Luftsicherheitverbindungsbeatmen (LVB), sowie Führungsund Einsatzmittel. Der Ansatz des Titels 532 04 ist seit dem Haushaltsjahr 2013 rückläufig (Soll 2013: 24 877 000 Euro, Soll 2014: 20 866 000 Euro, Soll 2015: 17 873 000 Euro), was auf den planmäßigen Rückgang des Engagements im bilateralen Polizeiprojekt in Afghanistan und bei EUPOL Afghanistan zurückzuführen ist. Perspektivisch soll der Titelansatz wieder steigen. 55. Wie vereinbart die Bundesregierung ihr Bekenntnis zur Bedeutung des Einsatzes von Polizistinnen und Polizisten in Friedensmissionen mit einem reduzierten Mittelansatz? Es wird auf die Antwort zu Frage 54 verwiesen. 56. Welche haushalterischen Pläne bestehen in diesem Zusammenhang für die kommenden Jahre 2016 und 2017? Ab dem Haushaltsjahr 2016 erhöht sich der Ansatz gemäß der mittelfristigen Finanzplanung auf 18 610 000 Euro pro Jahr. Gesamtherstellung: H. 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