Deutscher Bundestag Drucksache 18/3780 18. Wahlperiode 20.01.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3685 – Einsatz von Recyclingpapier und Papierverbrauch in Einrichtungen der Bundesregierung und nachgeordneten Behörden in den Jahren 2012 und 2013 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den vergangenen Legislaturperioden hat die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehrfach Kleine Anfragen zur nachhaltigen Beschaffung von Papier bei der Bundesregierung gestellt. Gerade der Einsatz von Recyclingpapier ist ein wichtiger und einfach umzusetzender Bestandteil eines nachhaltigen Beschaffungswesens. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung hat am 6. Dezember 2010 ein Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit beschlossen . Als ein wichtiger Punkt wurde die Stärkung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung u. a. durch Vorgaben für einzelne Produktbereiche sowie ergänzende Maßnahmen vereinbart. Dieses beinhaltet, laut dem Beschluss, auch, den Anteil des Einsatzes von Recyclingpapier (z. B. für Kopierarbeiten, Briefumschläge und Druckerzeugnisse) – wo wirtschaftlich und technisch möglich – schrittweise von heute rund 70 Prozent auf mindestens 90 Prozent im Jahr 2015 zu steigern sowie bei Ausschreibungen, wo dies bereits möglich ist, die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ zu verwenden. Ein weiterer Bestandteil des Beschlusses ist die Überprüfung des Programms nach vier Jahren. Die Überprüfung des Maßnahmenprogramms ist für Anfang 2015 angekündigt . Im Hinblick darauf fordert der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung interfraktionell eine Offenlegung der Beschaffung entsprechend den Transparenzregeln des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Zudem erinnert er die Bundesregierung an ihre Vorreiterrolle und fordert, das Beschaffungswesen nachhaltiger auszurichten. Die Ergebnisse der mit dem Maßnahmenprogramm 2010 initiierten Allianz für nachhaltige Beschaffung sowie der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Januar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung sollten dazu stärker genutzt werden. Im Hinblick auf die neue EU-Vergaberichtlinie sollte die bestehende Rechtsunsicherheit im Vergaberecht stärker angegangen werden, fordert der Parla- Drucksache 18/3780 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung. Unter anderem wird mit dieser Richtlinie eine verbindliche Festschreibung ökologischer wie sozialer Kriterien im Vergaberecht ermöglicht. Der Papierbereich ist dabei einer von zahlreichen Bereichen, in denen aufgrund der vorhandenen Zertifizierung keine Rechtsunsicherheit besteht. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hält am Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit und dem darin beschriebenen Ziel fest, im Jahr 2015 mindestens 90 Prozent Recyclingpapier zu nutzen. Es muss jedoch vorangestellt werden, dass die Nutzung von Recyclingpapier in Sonderfällen aufgrund besonderer technischer Anforderungen an die Papierqualität derzeit nicht immer im gewünschten Maße möglich ist. 1. Wie hoch waren die Beschaffungsmengen von grafischen Papieren in den Jahren 2012 und 2013 in den einzelnen Bundesministerien und den nachgeordneten Behörden sowie beim Bundespresseamt, und wie hoch ist der Anteil von Recyclingpapier (bitte Auflistung in absoluten Mengen und pro Beschäftigten)? Für Papierbeschaffung bzw. -verbrauch besteht keine Erfassungspflicht. Daher ist die Datenlage in den Ressorts und deren Geschäftsbereichen sehr unterschiedlich . Zu den von den Ressorts gelieferten Angaben wird auf Tabelle 1 verwiesen. Aufgrund der unterschiedlichen Datenerfassung sind die Beschaffungsmengen je Mitarbeiter zwischen den Bundesministerien und Geschäftsbereichen nicht vergleichbar. Soweit Beschaffungs- und Verbrauchszeitraum sich nicht decken, kann aus den beschafften Mengen auch nicht auf die Verbrauchsmengen geschlossen werden. Dies ist insbesondere bei größeren Beschaffungen zum Auffüllen von Lagerbeständen der Fall. 2. Wird die Bundesregierung das Ziel von 90 Prozent Recyclingpapier im Jahre 2015 in allen Bundesministerien, nachgeordneten Behörden und dem Bundespresseamt voraussichtlich erreichen, und wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant, um das Ziel zeitnah zu erfüllen? Das Ziel wird voraussichtlich in weiten Teilen erreicht bzw. ist überwiegend bereits erreicht. Eine Steigerung kann z. B. durch die Beschaffung neuer Drucker und Kopierer, welche besser für die Verarbeitung von Recyclingpapier geeignet sind, erreicht werden. Zudem ist z. B. die Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung in Zusammenarbeit mit den Herstellern bestrebt, die Qualität des Recyclingpapiers zu verbessern, damit nach wie vor bestehende Druckerprobleme mit diesem Papier weiter minimiert werden können. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Welche Weißgrade wurden für die Beschaffung von Recyclingpapier definiert ? Die verwendeten Weißgrade sind in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich und variieren von ISO 70 bis CIE 164. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3780 4. Welche der beschafften grafischen Papiere waren nicht mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder einem vergleichbaren Umweltzeichen ausgestattet , und welche Gründe lagen dafür vor? In der Regel rufen alle Behörden Papierkontingente aus bestehenden Rahmenverträgen bzw. beim Kaufhaus des Bundes ab. Die abzurufenden Kontingente verfügen über entsprechende Umweltzeichen. In Einzelfällen werden Spezialpapiere benötigt, welche nicht aus Recyclingmaterial bestehen. Hierbei wird jedoch ebenfalls darauf geachtet, dass ein Umweltzeichen soweit als möglich vorhanden ist. Einzelne Papierarten, wie z. B. Papier mit Wasserzeichen, Gründruckpapiere , selbstdurchdruckendes Papier oder alterungsbeständiges Papier sind entweder nicht als Recyclingmaterial erhältlich, erfüllen als Recyclingpapier nicht die technischen Anforderungen oder sind nicht über Rahmenverträge erhältlich. 5. Welche Erklärungen gibt es für eventuelle Zunahmen des Papierverbrauchs und einer Abnahme des eingesetzten Recyclingpapiers im Vergleich zu den Daten, die in Antwort auf die Kleine Anfrage aus dem Jahr 2012 genannt wurden (Bundestagsdrucksache 17/10357)? Auf die Ausführungen zur Aussagekraft und zur Vergleichbarkeit der Daten in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Sofern sich aus den Zahlen in Einzelfällen eine Zunahme des Papierverbrauchs ableiten lässt, ist diese auf gewachsene Mitarbeiterzahlen oder zusätzliche Aufgaben zurück zu führen. Eine Abnahme des Anteils des eingesetzten Recyclingpapiers konnte im Wesentlichen nicht festgestellt werden bzw. bewegt sich in normalen Grenzen. 6. Welche Mengen von grafischen Papieren werden über Rahmenverträge bzw. Einzelbeschaffungen beschafft? Auf die beigefügte Tabelle 1 wird verwiesen. 7. Wie hoch sind die Beschaffungskosten? Auf die beigefügte Tabelle 2 wird verwiesen. 8. Gibt es Informationen über die Herkunft der eingesetzten grafischen Papiere in den Bundesministerien? Falls nein, wie kann ausgeschlossen werden, dass es sich um Papier handelt, das keinerlei Umweltzertifizierung aufweist? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 9. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Einstellung des standardmäßigen doppelseitigen Drucks (Duplex) zu fördern? Gibt es bereits Bestrebungen hierzu? Wenn ja, in welchen Ressorts? Die Möglichkeit des doppelseitigen Drucks (Duplex) ist mittlerweile fast flächendeckend Standard. Die Mitarbeiter werden entsprechend sensibilisiert. Größere Druckaufträge werden in der Regel doppelseitig durchgeführt. Drucksache 18/3780 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche Gründe bzw. Vorschriften sprechen in den Ressorts, die heute noch unter den für das Jahr 2015 angestrebten 90 Prozent Recyclingpapieranteil liegen, gegen den Einsatz von Recyclingpapier? Hinsichtlich der Gründe wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Es gibt in den Ressorts keine Vorschriften, die den Einsatz von Recyclingpapier beschränken würden. 11. In welchen Bundesministerien, deren nachgeordneten Behörden und dem Bundespresseamt werden Erhebungen durchgeführt, welcher Umfang oder Anteil an Dokumenten oder in welchen Arbeitsbereichen wird die Papierform durch die elektronische Form ersetzt? Wenn solche Erhebungen vorliegen, wie hoch sind – ggf. in den jeweiligen Arbeitsbereichen – Umfang und/oder Anteil der in elektronischer Form der zur Verfügung gestellten Papiere? Im Bundesministerium des Innern (BMI) wird zurzeit das „Projekt Digitale Erklärungen“ (Normenscreening) durchgeführt. Die Bundesregierung hat zusammen mit Ländern und Kommunen das gemeinsame Ziel, bestehende Verwaltungsverfahren für alle einfacher zu machen. Diesem Ziel folgend, werden unter der Federführung des BMI binnen der nächsten zwei Jahre alle Schriftformerfordernisse des Bundesverwaltungsrechts überprüft. Ergebnis dieser Prüfung wird ein Bericht an den Deutschen Bundestag und ein Änderungsgesetz sein, das zu einer Streichung überflüssiger Schriftformerfordernisse führen soll. Das Projekt ist eines der ambitioniertesten Bürokratieabbauprojekte der laufenden Legislaturperiode und ist Bestandteil der Regierungsprogrammes „Digitale Verwaltung 2020“ (siehe unten) und „Bessere Rechtsetzung“. Damit wird der bürokratische Aufwand für Wirtschaftsunternehmen verringert, die Verbreitung von einfachen und nutzerfreundlichen digitalen Bürgerdiensten gefördert sowie die vollziehende Verwaltung in den Ländern und Kommunen entlastet. Auf Bundesebene wurden über 3 000 Schriftformerfordernisse ermittelt. Hinter jedem dieser Schriftformerfordernisse stecken Verfahren, die bisher einen unterschriebenen Brief oder die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur erforderten. Nach dem E-Government-Gesetz (EGovG) können einfachere Verfahren eingesetzt werden. Erhebungen zu Umfang oder Anteil des Ersatzes der Papierform durch die elektronische Form werden in den Bundesministerien nicht vorgenommen. Allgemein ist aber ein Anstieg der Nutzung der elektronischen Schriftgutverarbeitung zu verzeichnen. Im Rahmen des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“ wurde erhoben , wie viele Behörden die elektronische Akte als führendes System festgelegt haben. 24 Prozent der Behörden meldeten dabei, die elektronische Akte als führendes System definiert zu haben. 76 Prozent meldeten, dass sie ihre Akten in Papier führen (s. „Digitale Verwaltung 2020“, Regierungsprogramm 18. Legislaturperiode , S. 26). Gemäß § 6 EGovG i. V. m. Artikel 31 Absatz 5 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften sollen Bundesbehörden zum 1. Januar 2020 ihre Akten elektronisch führen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3780 12. Wie hoch ist die Akzeptanz der Nutzerinnen und Nutzer innerhalb der Bundesregierung der in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Dokumente , und welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der Nutzerakzeptanz von elektronischen Dokumenten? Konkrete Daten zur Beurteilung der Akzeptanz stehen nicht zur Verfügung. Die Akzeptanz elektronischer Dokumente wird in den Ministerien und in den Geschäftsbereichen überwiegend als hoch bewertet, die Arbeit mit elektronischen Dokumenten ist bereits weitgehend Alltag. Es wird jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass das Lesen von umfangreichen oder inhaltlich komplexen Dokumenten am Bildschirm deutlich schwieriger ist als auf Papier. Deshalb werden solche Dokumente oft doch noch ausgedruckt. Gleiches gilt für Unterlagen , die für Besprechungen benötigt werden. Es wird aber auch die Besorgnis geäußert, dass die zunehmende Umstellung auf elektronische Dokumente die „reine“ Bildschirmarbeit verstärken wird, so dass sich bildschirmbezogene und andere Tätigkeiten weniger stark abwechseln. Im Bereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellt sich zudem das Problem, dass die Führung einer rechtskonformen elektronischen Gerichtsakte – erst dann wäre der Verzicht auf eine Papierakte möglich – erheblich komplexer ist als die ausschließlich elektronische Führung einer Verwaltungsakte. 13. Gibt es Bestrebungen, die Akzeptanz der Nutzerinnen und Nutzer innerhalb der öffentlichen Stellen zu erhöhen? Aufgrund der schon vorhandenen Akzeptanz sind nur allgemeine Maßnahmen für eine weitere Erhöhung vorgesehen. Hierzu zählen z. B. die Weiterentwicklung des Dokumentenmanagementsystems, die Anpassung der Arbeitsplätze (u. a. durch größere Bildschirme) und eine intensivere Betreuung und Einbindung der Nutzer. Maßnahmen des Veränderungsmanagements sollen ebenfalls dazu beitragen. 14. Seit wann und wie lange läuft das Pilotprojekt der „elektronischen Akte“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und welche Erfahrungen liegen bislang dazu vor? lm Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird seit Sommer 2012 eine technische Konzeption und Umsetzung der eAkte erstellt; diese Lösung befindet sich derzeit in der Abnahme und wird anschließend im BMAS sukzessive eingeführt. Eine Auswertung von Erfahrungen wird erst während der anstehenden Einführung möglich sein. Erste Nutzereindrücke bestätigen die Richtigkeit der Designprinzipien ,,Einfachheit in der Handhabung“, „Einpassung in die Arbeitsumgebung“, „Fokussierung auf wesentliche Schritte“ und „sukzessives Vorgehen“. 15. Wie hoch ist der personelle und finanzielle Aufwand, Dokumente mit der notwendigen Sicherheit für die elektronische Bearbeitung bzw. Verwendung zur Verfügung zu stellen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine durchgängigen Schätzungen vor. Drucksache 18/3780 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Welche Bestrebungen gibt es vonseiten der Bundesregierung, die Rechtssicherheit von elektronischen Dokumenten durch offene Standards (auch europaweit) den papiergebundenen zumindest gleichzustellen? Das im August 2013 in Kraft getretene EGovG hat die Erleichterung der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse, die einer medienbruchfreien elektronischen Abwicklung von Verwaltungsverfahren bisher entgegenstehen, zum Ziel. Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Grundsätzlich zu berücksichtigende offene Standards, beispielsweise für Signaturverfahren und zur Langzeitspeicherung von Dokumenten sind im SAGA-Modul „Technische Spezifikationen“ für die Bundesverwaltung beschrieben. Für den elektronischen Austausch von Akten, Vorgängen und Dokumenten wird im Rahmen der Standardisierungsagenda des IT-Planungsrats ein Standard entwickelt. 17. Hat die Bundesregierung die im Beschluss vorgesehene Überprüfung der Anteile des verwendeten Recyclingpapiers nach vier Jahren vorgenommen, und wann wird sie die Ergebnisse dieser Überprüfung vorstellen? Das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit vom 6. Dezember 2010 wird derzeit wie vorgesehen überprüft und weiterentwickelt; ein Zeitpunkt für einen Beschluss steht noch nicht fest. 18. Welche Überlegungen gibt es bei der Bundesregierung, ihre Beschaffung offenzulegen, sodass die Vorreiterrolle bei der nachhaltigen Beschaffung transparenter und sichtbarer wird? Im Rahmen der Allianz für nachhaltige Beschaffung werden derzeit Voraussetzungen für eine bessere statistische Erfassung der öffentlichen Beschaffungsvorgänge erarbeitet. Informationen über einschlägige Regelungen, Leitfäden sowie Erfahrungen nachhaltiger Beschaffung bietet die Internetplattform der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) beim Beschaffungsamt des BMI; diese ist zentrale Beratungs- und Informationsstelle für die Bundes-, aber auch Landes- und Kommunalverwaltung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3780 Tabelle 1 (Antwort zu Frage 1 und 6) M = Ministerium GB = Geschäftsbereich MA = Mitarbeiter RV = Rahmenvertrag EB = Einzelbeschaffung 0 = keine Beschaffung erfolgt k. A. = keine Angabe möglich – = Angabe entfällt AA beschaffte Menge in t RecyclingAnteil beschaffte Menge in % Gesamt/MA in t 2012 RV EB RV EB RV EB M 82 18 97,5 1 0,03745 GB 0 4 0 0 0 0,046 2013 RV EB RV EB RV EB M 83 5,5 98,7 0 0,03306 GB 0,6 3,75 0 0 0 0,037 Bundeskanzleramt beschaffte Menge in t RecyclingAnteil beschaffte Menge in % Gesamt/MA in t 2012 RV EB RV EB RV EB BKAmt 26,73 0,23 88,07 0 0,041 0,00035 BND kA kA kA kA kA kA 2013 RV EB RV EB RV EB BKAmt 25,5 0,33 70,43 0 0,039 0,00051 BND 43,00 7,00 kA kA kA kA Drucksache 18/3780 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode BKM (ohne BKM Bonn) beschaffte Menge in t RecyclingAnteil beschaffte Menge in % Gesamt/MA in t 2012 RV EB RV EB RV EB Ministerium BKM 3 100 0,025 GB BStU 51 90,2 0,03 BKGE 0,2796 90 0,014 BArch 14,375 0 0,021 2013 RV EB RV EB RV EB Ministerium BKM 3 100 0,025 GB BStU 53,5 90,19 0,03 BKGE 0,2721 90 0,136 BArch 15,5 0 0,022 BMAS beschaffte Menge in t RecyclingAnteil beschaffte Menge in % Gesamt/MA in t 2012 RV EB RV EB RV EB M 59,325 0,67 100 90 0,054 0,0006 GB 44,88 0,92 90 20 0,029 0,0006 2013 RV EB RV EB RV EB M 50,4 0,335 100 90 0,045 0,0003 GB 40,6 1,0 91 10 0,025 0,0006 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3780 BMBF beschaffte Menge in t RecyclingAnteil beschaffte Menge in % Gesamt/MA in t 2012 RV EB RV EB RV EB M 61 47 92 100 0,06 0,05 GB k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 2013 RV EB RV EB RV EB M 48 46 94 96 0,05 0,05 GB k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. BMEL beschaffte Menge in t RecyclingAnteil be- schaffte Menge in % Gesamt/MA in t 2012 RV EB RV EB RV EB M 52,55 15,2 100 1,9 - - G es ch äf ts be re ic h (G B) BfR 7,8 0,04 - - - - BLE 31,5 0,5 100 100 - - BVL 11,7 - - - 0,023 - BSA 2,1 - - - 0,007 - FLI 7 0 100 0 0,014 - FNR 3 0 83 0 - 0 JKI 13,2 0,6 43,92 0 0,012 0 MRI 3 0 0 0 0,003 0 TI 3 0 90 0 0,003 0 GB gesamt: 82,3 1,14 Ministerium + GB: 134,85 16,34 2013 RV EB RV EB RV EB M 45 12,73 100 10 - - äf ts - (G B) BfR 15,7 0,15 - - - - G es ch be re ic h BLE 28 0,8 100 100 - - BVL 8,6 0 41,6 0 0,016 0 Drucksache 18/3780 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode BSA 2,8 - 100 - 0,009 FLI 8 0 100 0 0,016 0 FNR 3 0 83 0 - 0 JKI 12,495 0,0615 51,7 0 0,011 0 MRI 3 0 0 0 0,003 0 TI 3 0 100 - 0,003 0 GB gesamt: 84,595 1,0115 Ministerium+ GB: 129,595 13,7415 BMF beschaffte Menge in t Recycling-Anteil beschaffte Men- ge in % Gesamt/MA in t 2012 RV EB RV EB RV EB M 136,02 2,25 93,45 0 0,07 0 GB 1.107,79 92,12 78,51 84,57 0,03 0 2013 RV EB RV EB RV EB M 109,44 0,32 92,3 0 0,05 0 GB 1.061,47 121,81 75,27 82,89 0,03 0 BMFSFJ beschaffte Menge in t RecyclingAnteil beschaffte Menge in % Gesamt/MA in t 2012 RV EB RV EB RV EB M 27,5 98,6 0,04 GB 23 100 0,021 2013 RV EB RV EB RV EB M 20 90 0,03 GB 18 100 0,017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3780 BMG beschaffte Menge in t RecyclingAnteil beschaffte Menge in % Gesamt/MA in t 2012 RV EB RV EB RV EB M 40,00 3,60 100 58 0,057 0,005 GB 78,14 3,60 85 86 0,024 0,001 2013 RV EB RV EB RV EB M 38,80 8,10 100 10 0,057 0,011 GB 78,49 4,30 85 85 0,024 0,001 BMI (ohne GB) beschaffte Menge in t Recycling-Anteil beschaffte Menge in % Gesamt/MA in t 2012 RV EB RV EB RV EB BMI inkl. BKM Bonn M 61,1 8,48 99,20 0 0,035 0,005 Beschäftigtenzahlen 2012 (Gesamt) :1719 2013 RV EB RV EB RV EB BMI inkl. BKM bonn M 26,6 30,6 84,17 91,81 0,015 0,018 BMI Geschäftsbereich beschaffte Menge in t Recycling-Anteil beschaffte Menge in % Gesamt/MA in t 2012 RV EB RV EB RV EB GB StBA 58 6 100 90 0,023 0,002 GB BIB Verwaltungsgemeinschaft StBA GB BISp Verwaltungsgemeinschaft StBA GB BVA 80,12 1,12 65,19 0,032 0,00042 GB BKG 2,36 0,14 94 90 0,008 0,0005 Drucksache 18/3780 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode GB BeschA 5,67 0,008 99,9 0,1 0,026 <0,0001 GB BSI 8,6 100 0,014 GB BKA 84,5 4,5 95 - 84,5 4,5 GB BPol 679,6 4,65 100 76,89 GB BfV 17,71 5,7 78,25 0 0,0063 0,0020 GB BBK 15,2 0 GB THW 41,25 - 68,07 - 0,052 GB BAMF 120 13 30 0 0,06 0,01 GB BpB 5,5 0 100 0 5,5 0 GB HS Bund 34,4 1,2 100 84 0,172 0,006 GB BDBOS 5,5 2,7 5,5 2,6 0,012 0,006 GB BfDI 3,3 - 94 - 0,04 - GB BAköV Meldung HS Bund im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft 2013 RV EB RV EB RV EB GB StBA 60 8 100 92 0,024 0,003 GB BIB Verwaltungsgemeinschaft StBA GB BISp Verwaltungsgemeinschaft StBA GB BVA 76,24 1,00 85,57 0,30 0,00031 GB BKG 3,37 0,14 28 90 0,011 0,0005 GB BeschA 5,11 0,007 99,9 0,1 0,023 <0,0001 GB BSI 7,1 100 0,011 GB BKA 87,4 4,6 95 - 87,4 4,6 GB BPol 658,4 5,25 100 82,5 GB BfV 45,18 4,15 87,16 0 0,0162 0,0015 GB BBK 15,9 0 GB THW 39,07 - 75,09 - 0,048 - Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3780 GB BAMF 140 15 40 0 0,07 0,01 GB BpB 5,6 0 100 0 5,6 0 GB HS Bund 15,8 4,7 100 72 0,073 0,023 GB BDBOS 6,8 0,3 6,8 0,2 0,013 0,0006 GB BfDI 1 - 100 - 0,01 - GB BAköV Meldung HS Bund im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft BMJV beschaffte Menge in t RecyclingAnteil be- schaffte Menge in % Gesamt/MA in t 2012 RV EB RV EB RV EB M 64.39 1,47 100 0 GB BFH 6.5 0 92,31 0 0,033 BfJ 29,85 36,6 97,00 0 BGH 36,75 0 78,91 0 0,089 GBA 23,5 0 74,47 0 0,1 BPatG 13,5 0 100 0 0,061 BVerwG 8,259 0,027 9,06 0 0,039 0,00013 DPMA 97,9 17,5 85 10,1 0,039 0,007 2013 RV EB RV EB RV EB M 19.18 0,775 100 0 GB BFH 6,5 0 92,31 0 0,033 BfJ 34,16 35,60 97,00 0 BGH 43,50 0 77,01 0 0,105 Drucksache 18/3780 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode GBA 10,0 0 75,00 0 0,04 BPatG 11,5 0 100 0 0,053 BVerwG 8,837 0,450 26,03 0 0,0429 0,0022 DPMA 111,3 20,3 84,1 10,9 0,044 0,008 BMWI beschaffte Menge in t RecyclingAnteil beschaffte Menge in % Gesamt/MA in t 2012 RV EB RV EB RV EB M 75 98 0,05 Bundeskartellamt Bundesnetzagentur Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Physikalisch-technische Bundesanstalt Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 17,0 95,02 9,4 22,86 17,11 0,35 2,35 4,86 16,5 100 67 69,4 100 70 3,7 97 70 0,0516 0,0004 0,002 2013 RV EB RV EB RV EB M 70 98 0,04 Bundeskartellamt Bundesnetzagentur Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Physikalisch-technische Bundesanstalt Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 18,5 102,38 9,5 23,12 24,83 0,025 0,25 1,78 17,5 100 65 97,4 100 53 2,7 97 70 0,01 0,01 0,012 0,0535 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3780 BMUB beschaffte Menge in t Recycling-Anteil beschaffte Men- ge in % Gesamt/MA in t 2012 RV EB RV EB RV EB M 43,5 3,159 100 92,83 0,04 0,003 GB *) 121,564 38,5 100 *) 98 *) 0,039 0,0002 2013 RV EB RV EB RV EB M 56,5 2,31 100 99,17 0,05 0,002 GB *) 112,679 34,12 100 *) 98 *) 0,118 0,03 *) Recyclingquote des Geschäftsbereichs entsprechend der Zusammensetzung in den Jahren 2012 und 2013 (BfN, BfS, UBA). Die am 17.12.2013 neu hinzugekommene Geschäftsbereichsbehörde BBR hatte eine Recyclingquote im Jahr 2012 von 74,3 % und im Jahr 2013 von 72,8 %. BMVg beschaffte Menge in t RecyclingAnteil beschaffte Menge in % Gesamt/MA in t 2012 RV EB RV EB RV EB M 0 82,5 0 100 0 0,0272 GB k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 2013 RV EB RV EB RV EB M 0 69 0 94 0 0,0262 GB k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Drucksache 18/3780 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode BMVI 2012 beschaffte Menge in t RecyclingAnteil be- schaffte Menge in % Gesamt/MA in t RV EB RV EB RV EB M 69,4 112,07 100 25 0,044 0,135 GB 381,1 157,3 63 22 0,016 0,007 2013 beschaffte Menge in t RecyclingAnteil be- schaffte Menge in % Gesamt/MA in t RV EB RV EB RV EB M 59,9 59,2 100 25 0,037 0,069 GB 433,35 115 63 21 0,019 0,005 BPA beschaffte Menge in t RecyclingAnteil be- schaffte Menge in % Gesamt/MA in t 2012 RV EB RV EB RV EB BPA 12,48 6,47 100% 100% 0,03 0,01 2013 RV EB RV EB RV EB BPA 21,41 1,66 100% 100% 0,05 0,004 BMZ Beschaffung Papier beschaffte Menge in Blatt Recycling-Anteil be- schaffte Menge in % Kosten in € Menge in Blatt/MA Rahmen- vertrag Einzelbe- schaffung Rahmen- vertrag Einzelbe- schaffung Rahmen- vertrag Einzelbe- schaffung Rahmen- vertrag Einzelbe- schaffung 2012 4.607.500 0 86,00% 0 27.700,30 0,00 € 5153,8 0 2013 5.983.500 116.500 88,00% 100 36.760,00 9.863,6 6399,5 124,6 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/3780 Tabelle 2 (Antwort zu Frage 7) Ressort 2012 (in Euro) 2013 (in Euro) AA Ministerium 116.147,50 98.460,00 Geschäftsbereich 5.824,00 6.042,50 BK-Amt BK-Amt 31.454,02 35.701,59 BND ca. 75.000,00 ca. 64.000,00 BKM Ministerium 3.352,08 3.538,96 Geschäftsbereich 73.933,70 85.906,16 BMAS Ministerium 73.719,15 61.665,34 Geschäftsbereich 49.717,96 44.040,06 BMBF Ministerium 87.457,28 84.665,66 Geschäftsbereich entfällt entfällt BMEL Ministerium 77.906,12 71.054,31 Geschäftsbereich 105.670,46 110.981,42 BMF Ministerium 190.788,00 156.804,00 Geschäftsbereich 808.505,00 869.147,00 BMFSFJ Ministerium 26.084,25 19.136,99 Geschäftsbereich 21.337,19 13.056,77 BMG Ministerium 46.730,00 40.189,00 Geschäftsbereich 94.243,00 85.190,00 BMI Ministerium (inkl. BKM Bonn) 86.020,65 71.497,99 Geschäftsbereich 1.412.139,04 1.546.741,36 BMJV Ministerium 44.083,75 27.714,62 Geschäftsbereich 338.092,31 344.677,15 BMUB Ministerium 47.000,00 55.000,00 Geschäftsbereich 236.163,00 212.126,00 BMWI Ministerium 74.891,14 71.632,05 Geschäftsbereich 187.888,15 205.822,59 BMVg Ministerium 79.957,30 75.731,60 Geschäftsbereich k.A. k.A. BMVI Ministerium 214.547,05 138.544,85 Geschäftsbereich 682.095,00 680.458,00 BMZ Ministerium 27.730,00 46.623,60 BPA 24.525,91 29.543,33 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333