Deutscher Bundestag Drucksache 18/3781 18. Wahlperiode 20.01.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3642 – Unterstützung des Bundes für die Münchner Sicherheitskonferenz 2015 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Jahren unterstützt die Bundesregierung mit mehreren Hunderttausend Euro und der Bereitstellung von Bundeswehrsoldaten als Logistik-Helfer die Münchner Sicherheitskonferenz. In den vergangenen Jahren hat sie jeweils annähernd 1 Mio. Euro dafür ausgegeben , teils als Personalkosten, teils als „Projektförderung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/388). Deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer äußern sich überwiegend zustimmend zu den aktuellen NATO-Kriegen, was regelmäßig den Protest von antimilitaristischen Gruppen und mehreren tausend Demonstrantinnen und Demonstranten hervorruft. Auch während der bevorstehenden Konferenz, die vom 6. bis 8. Februar 2015 stattfindet, wird es wieder Proteste geben. Im Aufruf des Aktionsbündnisses heißt es: „Auf der sogenannten Sicherheitskonferenz (SIKO) geht es – entgegen der Selbstdarstellung der Veranstalter – weder um Sicherheit noch um Frieden auf dem Globus. Die SIKO ist eine Versammlung wirtschaftlicher , politischer und militärischer Machteliten vor allem aus den NATO- und EU-Staaten, die sich über Strategien zur Aufrechterhaltung ihrer globalen Vorherrschaft und über gemeinsame Militärinterventionen verständigen. Vor allem aber ist die SIKO ein medienwirksames Propaganda-Forum zur Rechtfertigung der NATO, ihrer Milliarden-Rüstungsausgaben und ihrer auf Lügen aufgebauten völkerrechtswidrigen Kriegseinsätze, die der Bevölkerung als ,humanitäre Interventionen‘ verkauft werden“ (www.sicherheitskonferenz.de). Zu den Teilnehmern der Konferenz gehören finanziell höchst potente Rüstungsunternehmen , für die es nicht zuletzt darum geht, die Beziehungen zu ihren Kunden weiterzuentwickeln. Die Konferenz dient mithin als Anbahnung weiterer, Milliardenumsätze versprechender Aufträge. Für die Regierenden der NATO-Länder und ihre Verbündeten geht es um weitere Absprachen ihrer Krieg einschließenden Politik. Eine staatliche Subventionierung einer solchen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. Januar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Veranstaltung halten die Fragesteller für unberechtigt. Die Fragesteller kritisieren darüber hinaus das umfangreiche Engagement der Bundeswehr, weil dieses die arbeitsmarktpolitische Neutralität verletzt. Soldaten werden als Fahrer, Übersetzer, Techniker, Medienexperten bzw. Medien- Drucksache 18/3781 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode betreuer und für andere logistische Tätigkeiten zweckentfremdet. Das ist zwar besser, als wenn sie in den Krieg geschickt werden. Ihre kostenlose Bereitstellung für eine im Wesentlichen von der Rüstungsindustrie gesponserte Konferenz ist aber aus Sicht der Fragesteller weder politisch noch fiskalisch begründbar . 1. Wie viele Bundeswehrsoldaten werden im Jahr 2015 voraussichtlich insgesamt im Zusammenhang mit der Konferenz eingesetzt, und wie viele waren es im Jahr 2014? Die Bundeswehr unterstützt die Vorbereitung und die Durchführung der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Hierzu werden voraussichtlich ca. 240 Angehörige der Bundeswehr eingesetzt. Im Vorjahr betrug der Unterstützungsumfang 327 Angehörige der Bundeswehr. a) Von welchen Einheiten stammen diese? Folgende Dienststellen werden voraussichtlich Unterstützung für die 51. Münchner Sicherheitskonferenz leisten: Universität der Bundeswehr München, Sanitätszentrum München, Landeskommando Bayern, Multinationales Kommando Operative Führung, Feldjägerregiment 3, Logistikbataillon 472, BundeswehrDienstleistungszentrum München und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. b) Wie viele Feldjäger werden eingesetzt, und wie viele Feldjäger waren es im Jahr 2014? Der Auftrag der Feldjägerkräfte ist auf die Sicherstellung des Personen- und Begleitschutzes für hochrangige Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und verbündeter Streitkräfte im Rahmen der Eigensicherung begrenzt. Nach derzeitigem Planungsstand sind wie im Vorjahr ca. 40 Feldjäger im Rahmen der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 vorgesehen. Der genaue Kräfteumfang für 2015 wird in Abhängigkeit von der Anzahl der tatsächlich teilnehmenden hochrangigen Gäste aus dem Geschäftsbereich des BMVg und der verbündeten Streitkräfte sowie der aktuellen Gefährdungslage sein. Sind die Feldjäger bereits in der in der Antwort zu Frage 1a genannten Zahl enthalten? Die für 2015 geplanten ca. 40 Feldjäger sind in der Gesamtzahl der Angehörigen der Bundeswehr zur Unterstützung der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 enthalten. c) Wie viele Soldaten werden zur Eigensicherung eingesetzt, und wie viele waren es im Jahr 2014? Der Einsatz von Angehörigen der Bundeswehr zur Eigensicherung im Sinne einer Absicherung der Veranstaltung als solche ist nicht vorgesehen. Auch im Jahr 2014 wurden keine Angehörigen der Bundeswehr zu diesem Zweck eingesetzt . Sind diese Kräfte bereits in der in der Antwort zu Frage 1a genannten Zahl enthalten? In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3781 d) Welche Einsatzorte und Einsatzzeiten sind vorgesehen (bitte detailliert angeben)? Das Personal wird voraussichtlich im Zeitraum von Freitag, dem 6. Februar 2015, 7:00 Uhr bis Sonntag, dem 8. Februar 2015, 14:00 Uhr in folgenden Bereichen eingesetzt: Flughafen München und Tagungsort Hotel Bayerischer Hof. Teile des Personals (für Leitung, Aufbau und Delegationsbetreuung) sind bereits am Donnerstag, dem 5. Februar 2015 ab 7:00 Uhr im Einsatz. e) Ist es beabsichtigt, Soldaten mit der Wahrnehmung des Hausrechts im Tagungshotel bzw. an anderen Orten oder mit anderen exekutiven Aufgaben zu beauftragen, und wenn ja, wie viele Soldaten, wo genau, und wann wurde auf wessen Ersuchen von wem diese Entscheidung getroffen ? Eine Wahrnehmung des Hausrechts oder anderer exekutiver Aufgaben durch Angehörige der Bundeswehr ist nicht vorgesehen. f) Falls es signifikante Abweichungen beim personellen Einsatz der Bundeswehr zum Jahr 2014 gibt, woraus resultieren diese? Nach dem derzeitigen Planungsstand ist eine Reduzierung des personellen Umfangs um ca. 90 Angehörige der Bundeswehr im Rahmen der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 vorgesehen. Diese Reduzierung ergibt sich insbesondere aus der Reduzierung der durch die Bundeswehr bereitgestellten Leistungen im Bereich Transportorganisation sowie der Unterstützung der Presseund Öffentlichkeitsarbeit. 2. Welche Kosten werden für den Einsatz der Bundeswehr voraussichtlich entstehen (bitte möglichst nach einzelnen Tätigkeitsbereichen aufgliedern)? Für den Einsatz der Bundeswehr werden geringere Personal- und Sachkosten als für die 50. Münchner Sicherheitskonferenz 2014 erwartet, da die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Vergleich zum Vorjahr reduziert wurden. Abschließende Aussagen können jedoch erst im Nachgang zur 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 gemacht werden. a) Wird auch im Jahr 2015 darauf verzichtet, diese Kosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen, und wenn ja, warum, und wer hat diese Entscheidung getroffen? Die personelle und materielle Unterstützung der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 durch die Bundeswehr erfolgt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Darüber hinaus dient sie dem Schutz von Angehörigen der Streitkräfte (siehe die Antwort zu Frage 1b). Da die Veranstaltung im überwiegenden Interesse der Bundesregierung liegt, wird von einer Inanspruchnahme des Veranstalters abgesehen. b) Hält es die Bundesregierung für angemessen, durch die Übernahme von Tätigkeiten, die auch die Privatwirtschaft übernehmen könnte, die gewerbliche Wirtschaft um Einnahmen in Höhe mehrerer Hunderttausend Euro zu bringen? Die Unterstützung der Münchner Sicherheitskonferenz durch die Bundeswehr mit eigenem Personal ist vor dem Hintergrund der Öffentlichkeitsarbeit und des hervorgehobenen Interesses der Bundesregierung an der Veranstaltung an- Drucksache 18/3781 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gemessen. Im Übrigen entspricht es dem Grundsatz der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit, öffentliche Aufgaben möglichst mit Eigenmitteln wahrzunehmen. 3. Welche Kosten sind für den Einsatz im Jahr 2014 angefallen (bitte nach einzelnen Tätigkeitsbereichen aufgliedern und Sachkosten detailliert angeben )? Für den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der 50. Münchner Sicherheitskonferenz 2014 sind an Personalkosten bzw. -ausgaben ca. 637 000 Euro sowie an Sachausgaben ca. 71 000 Euro angefallen. 4. Welche über den Bundeswehreinsatz hinausgehende Förderung ist für die Konferenz im Jahr 2015 aus Bundesmitteln vorgesehen, für welche Einzelposten werden die Mittel bereitgestellt, und aus welchen Haushaltstiteln stammen diese (bitte Vergleichszahlen für das Jahr 2014 angeben)? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) unterstützt die Veranstaltung im Wege der Projektförderung mit Haushaltsmitteln, die aus einem vom BMVg dem BPA zur Eigenbewirtschaftung bereitgestellten Etat für sicherheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden. Im Haushaltsjahr 2014 wurden als Projektförderung Mittel in Höhe von bis zu 350 000 Euro zur Verfügung gestellt. Für das Haushaltsjahr 2015 sind bis zu 500 000 Euro vorgesehen. Das BPA kann zur Höhe der tatsächlichen Projektförderung im Jahr 2015 zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Angaben machen. 5. Falls es bei den Kosten für den Bundeswehreinsatz oder bei der darüber hinausgehenden Förderung aus Bundesmitteln signifikante Veränderungen zum Jahr 2014 gibt, woraus resultieren diese? Die Förderung der Veranstaltung durch das Bundespresseamt betrug seit dem Jahr 2010 ca. 350 000 Euro pro Jahr. Im vergangenen Jahr entsprach dies rund 30 Prozent der Gesamtkosten. Für die 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 wird der Anteil durch das BPA auf 500 000 Euro angehoben. Er beträgt damit erneut rund 30 Prozent der Gesamtkosten (siehe die Antwort zu Frage 9). Mit dem erhöhten Anteil werden die allgemeine Preissteigerung und der reduzierte Beitrag der Bundeswehr kompensiert. Auch wird dadurch dem erweiterten Konferenzangebot Rechnung getragen. 6. Welche konkreten Leistungen erbringen die Soldaten voraussichtlich im Jahr 2015, und welche konkreten Leistungen erbrachten sie im Jahr 2014 (bitte möglichst genaue Zahlen und Tätigkeitsbeschreibungen angeben) a) im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Eine Unterstützung des Bereiches Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 ist durch die Bundeswehr nicht vorgesehen. Im Jahr 2014 erfolgte die Unterstützung mit ca. 20 Angehörigen der Bundeswehr. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3781 b) bei der Organisation der Konferenz, Eine Unterstützung des Veranstalters erfolgt bei der Vorbereitung, der Durchführung und der Nachbereitung der Konferenz mit ca. 110 Angehörigen der Bundeswehr, dabei Delegationsbetreuung, Raumkoordination, Unterstützung bei der Durchführung von Abendveranstaltungen sowie Auf-, Um- und Abbauarbeiten . Im Jahr 2014 erfolgte die Unterstützung ebenfalls mit ca. 110 Angehörigen der Bundeswehr. c) bei der Transportorganisation, Die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Rahmen der Transportorganisation umfassen den Transport eigener Kräfte, den Bus-Shuttle-Service zwischen den Hotels sowie die Bereitstellung von Omnibussen für eine mögliche Evakuierung mit ca. 57 Angehörigen der Bundeswehr. Im Jahr 2014 erfolgte die Unterstützung mit ca. 130 Angehörigen der Bundeswehr. d) in weiteren Bereichen? Die Bundeswehr unterstützt ferner im Bereich der sanitätsdienstlichen Versorgung durch eine Zusammenarbeit mit dem zivilen Rettungsdienst mit voraussichtlich 22 Angehörigen der Bundeswehr. Im Jahr 2014 unterstützten in diesem Bereich 18 Angehörige der Bundeswehr. Die Dolmetschleistungen bei der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 werden federführend durch den Dolmetscherdienst des BMVg mit Zivilpersonal erbracht. Im Jahr 2014 wurden bei der Konferenz zwölf Dolmetscher auf Kosten des Bundes eingesetzt. Darüber hinaus wurden auf Kosten der Münchner Sicherheitskonferenz vier freiberufliche Dolmetscher verpflichtet. Nach aktuellem Stand werden bei der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 erneut zwölf Dolmetscher auf Kosten des Bundes und darüber hinaus zwei von der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 zu finanzierende freiberufliche Dolmetscher eingesetzt. Falls es signifikante Abweichungen bei den erbrachten Leistungen zum Vorjahr gibt, wie begründen sich diese? Es wird auf die Antwort zu Frage 1f verwiesen. 7. Wann hat der Veranstalter der Konferenz die Unterstützungsanfrage gestellt , und welche Dienststellen der Bundeswehr haben über diese zu welchem Zeitpunkt entschieden? Der Veranstalter hat nach Ende der 50. Münchner Sicherheitskonferenz 2014 seine Anträge auf Unterstützung für das Jahr 2015 gestellt. Das BMVg hat diese im Oktober 2014 gegenüber dem Veranstalter mit gewissen Modifizierungen im Vergleich zu den Vorjahren insbesondere im Bereich Transport zugesagt. Drucksache 18/3781 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhen die vorgesehenen Unterstützungsleistungen ? Die Bundeswehr unterstützt die Vorbereitung und Durchführung der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung . Dies geschieht ohne Inanspruchnahme hoheitlicher Zwangs- und Eingriffsbefugnisse gegenüber Dritten. Davon unberührt bleiben Maßnahmen, die Angehörige der Bundeswehr im Rahmen des Eigenschutzes für Personal und Material wahrnehmen. 9. Mit welchen Gesamtkosten für die Konferenz kalkuliert der Veranstalter nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Gesamtkosten für die 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 werden von der Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz gGmbH mit insgesamt 1,721 Mio. Euro angegeben. 10. Worin genau besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Gewinn, den die Bevölkerung aus dem öffentlichen Sponsoring der Konferenz in den Vorjahren gezogen hat? Die Konferenz zeichnet sich durch einen stark öffentlichkeitswirksamen Charakter aus. Sie ist seit Jahrzehnten ein zentraler Ort des transatlantischen Meinungsaustausches und eine der bedeutendsten sicherheitspolitischen Konferenzen weltweit. Die Vereinten Nationen, die NATO und die Europäische Union sind der internationale Rahmen, in dem sich Deutschlands Sicherheits- und Verteidigungspolitik vollzieht. Gestaltende Mitwirkung in den internationalen und supranationalen Organisationen ist von entscheidender Bedeutung für unsere nationale Sicherheit und auch für unseren Wohlstand. Dies setzt einen regen Austausch und enge Abstimmung mit allen Akteuren und besonders unseren Partnern voraus. Zur Zielgruppe des Veranstalters der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 zählen somit bedeutende Entscheidungsträger anderer Staaten und Regionen. Sie erlaubt es der Bundesregierung, einem großen Kreis ihre Position zu ausgewählten Einzelthemen darzustellen. Die öffentliche Wahrnehmung der Themen , die während der Konferenz in den Fokus geraten, wird durch eine starke Medienresonanz im In- und Ausland und eine nachhaltige öffentliche Diskussion deutlich. Deshalb liegt die Durchführung der Münchner Sicherheitskonferenz im besonderen Interesse der Bundesregierung. 11. Sind im Zusammenhang mit der Konferenz weitere Unterstützungsanträge Dritter oder Amtshilfeanträge seitens Behörden gestellt worden, und wenn ja, von wem, was wird konkret beantragt, wie ist der Stand der Bearbeitung dieser Anträge, wie viele Soldaten sollen dabei eingesetzt werden, welche Kosten entstehen dabei, und wer kommt für diese auf? Mit Schreiben vom 2. Januar 2015 wurde durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr um technische Amtshilfe für die Überwachung des eingerichteten Flugbeschränkungsgebietes während der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 gebeten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3781 Im Einzelnen wurde um die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes für einen Beamten der Polizeihubschrauberstaffel Bayern im Nationalen Lage- und Führungszentrum „Sicherheit im Luftraum“ in Uedem sowie um die Unterstützung durch Personal des Einsatzführungsdienstes der Luftwaffe bei der Auswertung des Luftlagebildes und bei der Heranführung der eingesetzten Polizeihubschrauber an langsam fliegende Luftfahrzeuge, die in das Flugbeschränkungsgebiet einfliegen, ersucht. Das Amtshilfeersuchen wird derzeit durch das BMVg bearbeitet. Die Kostenübernahme wurde durch die anfordernde Behörde zugesagt. Angaben zu entstandenen Kosten sind erst nach Abschluss der Veranstaltung möglich. Das Polizeipräsidium München beantragte im Rahmen der Amtshilfe Unterkunft für 600 Einsatzkräfte der Polizei sowie Abstellflächen für bis zu 200 Kraftfahrzeuge der Polizei im Raum München. Das Amtshilfeersuchen wurde durch die Bundeswehr genehmigt und wird im Rahmen verfügbarer Kapazitäten erfüllt. Soldatinnen oder Soldaten werden nicht eingesetzt. Angaben zu entstandenen Kosten sind erst nach Abschluss der Veranstaltung möglich. Durch das Polizeipräsidium München wurde die Kostenübernahme zugesagt. 12. Soll anlässlich der Konferenz ein militärischer Sicherheitsbereich eingerichtet werden, und wenn ja, wo, für welchen Zeitraum, und mit welcher Begründung? Es ist nicht vorgesehen, einen militärischen Sicherheitsbereich einzurichten. 13. Wie viele Bundespolizisten waren im Vorjahr im Zusammenhang mit der Konferenz eingesetzt, und welche Kosten sind dabei entstanden? Im Zusammenhang mit der 50. Münchener Sicherheitskonferenz 2014 hatte die Bundespolizei nach § 3 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) am 1. Februar 2014 200 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte eingesetzt. Die Kosten, die durch den Einsatz der Bundespolizei im originären Aufgabenbereich nach § 3 BPolG entstanden sind, trägt der Bund. Die für diese Aufgabenerfüllung erforderlichen Ausgaben sind in Kapitel 0625 der Bundespolizei eingestellt und werden nicht gesondert erfasst. Eine bundespolizeiliche Unterstützung des Freistaates Bayern nach § 11 BPolG erfolgte nicht. 14. Werden der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst oder das Bundesamt für Verfassungsschutz in Zusammenhang mit der Konferenz aktiv oder sind sie bereits aktiv geworden, und welcher Art ist ggf. diese Aktivität? Die genannten Nachrichtendienste des Bundes werden im Rahmen ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrags tätig. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt und wertet anlässlich der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages Erkenntnisse hinsichtlich möglicher geplanter Protestaktionen von gewaltorientierten Extremisten aus. Drucksache 18/3781 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie viele Teilnehmer der Konferenz sind nach Auffassung der Bundesregierung verantwortlich für völkerrechtswidrige Angriffskriege, Folter oder extralegale Hinrichtungen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Anhaltspunkte vor. 16. Inwieweit sind Polizeien des Bundes oder der Verfassungsschutz und andere Behörden in die Vorbereitungen zur Sicherheitskonferenz eingebunden ? a) Welche Behörden haben wann an welchen Lagebesprechungen oder sonstigen Treffen zur Vorbereitung teilgenommen? Die Bundespolizei wird im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nach § 3 BPolG tätig. Darüber hinaus stellt sich die Bundespolizei darauf ein, den Freistaat Bayern mit Einsatzkräften nach § 11 BPolG zu unterstützen. Die Bundespolizei hat bislang nicht an Lagebesprechungen oder sonstigen Treffen zur Vorbereitung der Konferenz teilgenommen. Das Bundeskriminalamt ist ausschließlich im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit zu Aspekten des Personenschutzes der Abteilung Sicherungsgruppe in die polizeilichen Vorbereitungen zur Konferenz eingebunden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist nicht in die polizeilichen Vorbereitungen zur Konferenz eingebunden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. b) Wie viele (vorbereitende) Aktivitäten zum Protest gegen die Sicherheitskonferenz wurden vom Verfassungsschutz beobachtet bzw. festgestellt ? Wie viele von anderen Behörden oder Einrichtungen des Bundes, wie viele, nach Kenntnis der Bundesregierung, vom bayerischen Landeskriminalamt oder Landesamt für Verfassungsschutz? c) Mit welchen Landesämtern für Verfassungsschutz hat das Bundesamt für Verfassungsschutz dabei zusammengearbeitet? Seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz besteht kein fachliches Erfordernis , derartige Aktivitäten im Einzelnen zu beobachten bzw. zu erfassen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz tauscht relevante Informationen hinsichtlich geplanter Protestaktionen von (gewaltorientierten) Extremisten gegen die Sicherheitskonferenz innerhalb des Verfassungsschutzverbundes aus. In diesem Fall ist insbesondere der Informationsaustausch mit der Bayerischen Landesbehörde für Verfassungsschutz wichtig. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 14, 16 und 16a verwiesen. d) Inwiefern befasst sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum mit den Protesten gegen die Konferenz? Die 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 und damit in Zusammenhang stehende Proteste wurden bislang nicht im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum thematisiert. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3781 17. Mit welchen ausländischen Behörden haben oder hatten Polizeien des Bundes sowie der Verfassungsschutz oder andere deutsche Behörden zur Vorbereitung des Polizeieinsatzes oder geheimdienstlicher Aufklärung von Gegenaktivitäten im Zusammenhang mit der Konferenz Kontakt? a) Welche Treffen haben hierzu mit welchen ausländischen Behörden stattgefunden? b) Welche weiteren Vereinbarungen wurden für die Vorbereitung des Polizeieinsatzes mit ausländischen Behörden getroffen, und inwieweit sind Bundesbehörden davon betroffen? Die Polizeien des Bundes und das Bundesamt für Verfassungsschutz hatten im Zusammenhang mit der Konferenz keinen Kontakt zu ausländischen Behörden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 18. Inwiefern werden im Vorfeld der Konferenz und der erwarteten Gegendemonstration Personendaten von ausländischen Polizeibehörden angefordert , insbesondere zu (potenziellen) Demonstrationsteilnehmerinnen und Demonstrationsteilnehmern, bzw. inwiefern ist dies bereits geschehen ? a) Zu wie vielen Personen sind Daten übermittelt worden? b) Aus welchen Staaten stammen diese Personen bzw. Daten? c) Wer hat die Daten auf deutscher Seite empfangen und an welche Stellen weitergeleitet bzw. welche Stellen darüber informiert? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333