Deutscher Bundestag Drucksache 18/3794 18. Wahlperiode 21.01.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3641 – Mutmaßliche rechtsterroristische Gruppe „Deutsche Widerstandsbewegung“ Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch Medienberichte wurde bekannt, dass eine neonazistische Gruppe namens „Deutsche Widerstandsbewegung“ (DWB) im Zeitraum vom 25. August 2014 bis zum 24. November 2014 mindestens vier versuchte Brandanschläge u. a. auf die Bundesgeschäftsstelle der CDU, den Berliner Reichstag und das Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages verübt haben soll (vgl. „Neue deutsche Welle“ in DER SPIEGEL Nr. 51/2014 vom 15. Dezember 2014). An den jeweiligen Tatorten soll die Gruppe mit Bekennerschreiben ihren Hass auf eine vermeintliche „multikulturelle, multiethnische, multireligiöse und multigeschichtliche Bevölkerungskonstellation“ zum Ausdruck gebracht haben und damit die Brandanschläge begründet haben. Das Bekanntwerden der DWB wirft ein Schlaglicht auf die mutmaßliche Existenz weiterer rechtsterroristischer Strukturen, die ebenso wie der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) Rassismus zum Ausgangspunkt militanter, gewalttätiger Aktivitäten machen. 1. Wann und unter welchen Umständen haben die Bundesregierung und die Strafverfolgungsbehörden erstmals Kenntnis von der Existenz der DWB bekommen? Das Bundeskriminalamt wurde am 25. August 2014 über den versuchten Brandanschlag auf die Bundesgeschäftsstelle der Christlich Demokratischen Union (CDU), in Berlin, bei dem Flugblätter, die mit „Deutsche Widerstandsbewegung (DWB)“ unterzeichnet waren, im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches informiert. Am 26. August 2014 wurde der Sachverhalt im Rahmen der Sitzung des „GeDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Januar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. meinsamen Extremismus und Terrorismus Abwehrzentrums“ gegen Rechtsextremismus /Rechtsterrorismus (GETZ-R) erörtert. Drucksache 18/3794 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie viele Straftaten werden der DWB nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)? Bislang wurden folgende Taten bekannt, die aufgrund von an den Tatorten vorgefundenen Flugblättern mit der Bezeichnung „DWB – Deutsche Widerstandsbewegung “ in einem Zusammenhang stehen dürften: ● Versuchte schwere Brandstiftung an der CDU-Bundesgeschäftsstelle in Berlin am 25. August 2014. Ein unbekannte oder mehrere unbekannte Täter warfen gegen 02.52 Uhr einen Brandsatz in die Nähe des Mauerwerks der CDU-Bundesgeschäftsstelle in 10785 Berlin-Tiergarten, Klingelhöferstraße 8 in Berlin. Die Flammen erloschen kurze Zeit später von allein, die Fassade und der Gehweg wurden verrußt. ● Versuchte schwere Brandstiftung am Deutschen Bundestag in Berlin am 29. September 2014. Ein mutmaßlich männlicher Täter warf gegen 02.00 Uhr einen Brandsatz auf einen Seiteneingang des Bundestagsgebäudes in Berlin. Der Brandsatz prallte am Sicherheitsglas der Tür ab und erlosch kurze Zeit später von selbst. Schäden am Gebäude entstanden dabei nicht. ● Versuchte schwere Brandstiftung am Paul-Löbe-Haus in Berlin am 24. November 2014. Ein unbekannter Täter drang in den umfriedeten Innenhof des Gebäudes ein, beschädigte eine Fensterscheibe und entzündete einen Brandsatz , welcher nach kurzer Zeit von allein erlosch. Weitere Schäden am Gebäude entstanden dabei nicht. 3. Hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die DWB übernommen , und wenn ja, seit wann, und nach welchem Straftatbestand ermittelt der Generalbundesanwalt? 4. Falls Frage 3 verneint wird, aus welchen Gründen hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die DWB bislang nicht übernommen? 5. Falls Frage 3 verneint wird, hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP: Allgemeines Register für politische Sachen) über die Ermittlungen gegen die DWB angelegt, und wenn ja, seit wann? Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Der Generalbundesanwalt hat zur Gewinnung von weiteren Erkenntnissen am 30. September 2014 einen Beobachtungsvorgang angelegt. Bislang liegen jedoch noch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts begründende Straftaten, namentlich die Bildung einer kriminellen oder gar terroristischen Vereinigung (§ 120 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 2 Nummer 1, § 74a Absatz 1 Nummer 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG – i. V. m. §§ 129, 129a des Strafgesetzbuchs – StGB), vor. Auch eine evokative Zuständigkeit des Generalsbundesanwalts gemäß § 120 Absatz 2 Nummer 3, § 74a Absatz 2 i. V. m. §§ 306a und 306b StGB kommt derzeit nicht in Betracht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3794 6. Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Bekennerschreiben und die Straftaten der DWB? Nach Einschätzung des BfV ist der Verfasser der Flugblätter dem intellektuellen Rechtsextremismus zuzurechnen. Ungewöhnlich ist jedoch, dass Tat und Tathintergrund nicht kongruent sind. Durch den Text der Flugblätter wird der Eindruck erweckt, dass es sich beim Verfasser um eine Person handelt, die sich intellektuell mit politischen Themen auseinandersetzt. Die Brandanschläge wiederum sind als Gewaltanwendung eher einem aktionistisch ausgerichteten Personenspektrum zuzurechnen. 7. Handelt es sich nach Ansicht des BfV bei der DWB um eine mutmaßliche rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum? 8. Sieht das BfV in der DWB die Gefahr einer neuen rechtsterroristischen Entwicklung? 9. Falls Frage 7 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BfV bei der DWB nicht um eine mutmaßliche rechtsterroristische Struktur bzw. Gruppe? 10. Mit welcher Definition für „rechtsterroristische Gruppen bzw. Organisationen “ arbeitet das BfV aktuell? 11. Handelt es sich nach Ansicht des Bundeskriminalamts (BKA) bei der DWB um eine rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum? 12. Falls Frage 11 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BKA bei der DWB nicht um eine mutmaßliche rechtsterroristische Struktur bzw. Gruppe? Die Fragen 7 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Sicherheitsbehörden orientieren sich bei der Beurteilung der Frage des Vorliegens terroristischer Strukturen, Entwicklungen und Organisationen an § 129a des Strafgesetzbuchs. Ob die dort genannten Merkmale auf die „Deutsche Widerstandsbewegung“ zutreffen, ist Gegenstand laufender Ermittlungen. 13. Haben das BfV und/oder das BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Aktivisten und Aktivistinnen der DWB in der Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren? 14. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der mutmaßlichen DWB als V-Leute für das BfV tätig sind? 15. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der DWB als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig sind? Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Da der Täter nicht bekannt ist, können diese Fragen nicht beantwortet werden. Drucksache 18/3794 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Wie viele mutmaßlich rechtsextrem bzw. neonazistisch motivierte Brandanschläge und andere Straftaten gegen Abgeordnetenbüros und Geschäftsstellen demokratischer Parteien sind vom 1. Januar 2014 bis zum 31. November 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit registriert worden (bitte Datum, Ort, betroffene Partei, Straftatbestand angeben)? Die automatisierte Ermittlung von entsprechenden Fallzahlen ist aufgrund fehlender Katalogwerte im „Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) und in der Folge fehlender konkreter Suchkriterien nicht möglich. Die folgend aufgeführten Delikte wurden mittels manueller Durchsicht der unter dem Angriffsziel „Partei“ im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität -rechts“ (PMK-rechts) ausgewiesenen Daten ermittelt: Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Bundesland Delikt Betroffene Partei 1 02.01.2014 Eisenach TH § 303 StGB Abgeordnetenbüro der Partei „Die Linke.“ 2 11.01.2014 Eisenach TH § 303 StGB Wahlkreisbüro der Partei „Die Linke.“ 3 21.01.2014 München BY § 130 StGB Geschäftsstelle der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ 4 21.01.2014 Görlitz SN § 303 StGB Bürgerbüro der Partei „Die Linke.“ 5 26.01.2014 Frankenthal (Pfalz) RP § 86a StGB SPD-Ortsverein 6 02.02.2014 Baden-Baden BW § 86a StGB CDU-Kreisgeschäftsstelle 7 16.02.2014 Bautzen SN § 86a StGB Büro der Partei „Die Linke.“ 8 19.02.2014 Hohen Neuendorf bei Berlin BB § 86a StGB Büro eines SPD-Politikers 9 22.02.2014 Görlitz SN § 303 StGB Parteibüro der Partei „Die Linke.“ 10 04.03.2014 Neuenhagen bei Berlin BB § 130 StGB Büro MdL der Partei „Die Linke.“ 11 07.03.2014 Regensburg BY § 241 StGB Informationsstand der SPD 12 15.03.2014 Hoyerswerda SN § 303 StGB Büro eines MdB der Partei „Die Linke.“ 13 29.03.2014 Leipzig SN § 303 StGB Bürger- und Wahlkreisbüro der Partei „Die Linke.“ 14 06.04.2014 Northeim NI § 86a StGB Parteibüro der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ 15 26.04.2014 Greiz TH § 303 StGB Parteibüro der Partei „Die Linke.“ 16 03.05.2014 Greiz TH § 303 StGB Büro der Partei „Die Linke.“ 17 05.05.2014 Torgelow MV § 303 StGB Bürgerbüro der SPD 18 17.05.2014 Schmalkalden TH § 303 StGB Büroräume der Partei „Die Linke.“ 19 22.05.2014 Hoyerswerda SN § 303 StGB Parteibüro der Partei „Die Linke.“ 20 23.05.2014 Dippoldiswalde SN § 303 StGB Gebäude der Partei „Die Linke.“ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3794 21 26.05.2014 Fulda HE § 303 StGB Geschäftsstelle der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ 22 29.05.2014 Grimma SN § 303 StGB Büro einer Landesabgeordneten der Partei „Die Linke.“ 23 19.06.2014 Sondershausen TH § 303 StGB Geschäftsstelle der Partei „Die Linke.“ 24 27.06.2014 Weimar TH § 303 StGB Parteibüro der Partei „Die Linke.“ 25 21.07.2014 Belzig BB § 303 StGB Briefkasten der Partei „Die Linke.“ 26 24.07.2014 Eisenach TH § 303 StGB Fensterscheibe Gebäude der Partei „Die Linke.“ 27 29.07.2014 Berlin BE § 303 StGB Briefkasten der Einrichtung „SJD Die Falken“ 28 12.08.2014 Göttingen NI § 303 StGB Parteibüro der FDP 29 15.08.2014 Erfurt TH § 86a StGB Infostand zum Wahlkampf der Partei „Die Linke.“ 30 16.08.2014 Sondershausen TH § 303 StGB Wahlbüro der Partei „Die Linke.“ 31 17.08.2014 Bautzen SN § 86a StGB Büro der Partei „Die Linke.“ 32 25.08.2014 Hameln NI § 303 StGB Büro der Kreisgruppe „Bündnis 90/ Die Grünen“ 33 25.08.2014 Berlin BE § 306a StGB CDU-Geschäftsstelle 34 02.09.2014 Sangerhausen ST § 86a StGB Büro von „Bündnis 90/Die Grünen“ 35 01.10.2014 Hamm NW § 303 StGB Parteibüro „Bündnis 90/Die Grünen“ 36 04.10.2014 Burgstädt SN § 303 StGB Büro des Ortsverbands der Partei „Die Linke.“ 37 09.10.2014 München BY § 86a StGB SPD Bürgerbüro 38 19.10.2014 Burgstädt SN § 303 StGB Büro des Ortsverbands der Partei „Die Linke.“ 39 06.11.2014 RibnitzDamgarten MV § 130 StGB Wahlbüro der SPD 40 14.11.2014 Saalfeld/Saale TH § 303 StGB Wahlkreisbüro der Partei „Die Linke.“ Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Bundesland Delikt Betroffene Partei Drucksache 18/3794 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Hat die Bundesregierung im Vergleich zum Vorjahr 2013 einen Anstieg von Brandanschlägen und anderen Straftaten gegen Abgeordnetenbüros und Geschäftsstellen demokratischer Parteien registriert (bitte unter Angabe der Vorjahreszahl)? Für den Vergleichszeitraum vom 1. Januar bis 30. November 2013 sind der Bundesregierung 50 Delikte aus dem Bereich der PMK-rechts zum Nachteil von Abgeordneten- und Parteieinrichtungen bekannt geworden. Brandstiftungsdelikte waren nicht zu verzeichnen. Die bislang für das Jahr 2014 erfassten Fallzahlen liegen demnach unter den für den Zeitraum 2013 (50 Delikte im Jahr 2013, 40 Delikte im Jahr 2014), während die Zahl der Brandstiftungsdelikte angewachsen ist (kein Delikt im Jahr 2013, ein Delikt im Jahr 2014). 18. Wie viele mutmaßlich rechtsextrem bzw. neonazistisch motivierte Brandanschläge gegen Institutionen des demokratischen Rechtsstaats wurden seit dem 1. November 2011 bundesweit registriert? Im KPMD-PMK gibt es keinen Katalogwert „Institutionen des demokratischen Rechtsstaates“. Daher erfolgte die Ermittlung von Fallzahlen zu Brandanschlägen in Auswertung des Unterthemenfeldes „Straftaten gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole“ aus dem KPMD-PMK. Seit dem 1. November 2011 wurden im Phänomenbereich PMK-rechts zwei schwere Brandstiftungen (§ 306a StGB) erfasst. 19. Handelt es sich bei der DWB nach Ansicht der Bundesregierung um eine Gruppierung aus der Neonazibewegung, und entspricht sie den Kriterien einer rechtsextremistischen Vereinigung im Sinne des BfV? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Nach bislang vorliegenden Informationen handelt es sich bei der „Deutschen Widerstandsbewegung“ nicht um eine neonazistische Gruppierung. Auch beinhalten die Flugblätter der „Deutschen Widerstandsbewegung“ keine Bezüge zum historischen Nationalsozialismus oder dessen Ideologieelementen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333