Deutscher Bundestag Drucksache 18/385 18. Wahlperiode 29.01.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/233 – Vereinheitlichung von Kriterien zur Erfassung von mit Haftbefehl gesuchten Neonazis Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf mehrere Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. in der 17. Legislaturperiode bezüglich der Anzahl von mit Haftbefehl gesuchten, untergetauchten Neonazis hat die Bundesregierung nur unter Vorbehalt Auskünfte geben können . Als größtes Problem einer zuverlässigen Erfassung nannte sie im März 2013 (auf Bundestagsdrucksache 17/12706), das Fehlen „bundesweit einheitlicher und zur Gewinnung eines aussagekräftigen Lagebilds tauglicher Kriterien “. Im August 2013 teilte sie mit (auf Bundestagsdrucksache 17/14568), „die abschließende Festlegung der aktuell in Beratung befindlichen“ Kriterien werde „voraussichtlich in Kürze erfolgen“, eine erste Erhebung nach diesen neuen einheitlichen Kriterien könne dann „frühestens im Herbst 2013 erfolgen.“ Aus Sicht der Fragesteller ist aus den bisherigen Darlegungen der Bundesregierung nicht schlüssig hervorgegangen, worin genau die Unterschiede bei den Erfassungskriterien zwischen den einzelnen Ländern bestanden haben. Insbesondere bleibt unklar, warum ein Abgleich der offenen Haftbefehle mit dem Bestand der INPOL-Falldatei „Innere Sicherheit“ nicht ausreichend ist. Den Fragestellern drängt sich der Verdacht auf, dass nicht nur die Erfassungskriterien hinsichtlich der mit Haftbefehl gesuchten Neonazis uneinheitlich sind, sondern überhaupt die Einschätzung von Straftaten als politisch motiviert unterschiedlich gehandhabt wird. Sie verweisen darauf, dass in der Vergangenheit (insbesondere auf Bundestagsdrucksache 17/12706) etwa das Entbieten des „Hitlergrußes “ mehrfach als „unpolitische“ Tat eingestuft worden war. Diese Einstufung wurde erst auf Nachfrage der Fragesteller revidiert. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Januar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die auf Bundestagsdrucksache 17/14568 vom 15. August 2013 angekündigte erste Erhebung offener Haftbefehle aus allen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nach neuen, bundesweit einheitlichen Kriterien ist im Herbst des vergangenen Jahres erfolgt. Drucksache 18/385 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wie bereits in den Vorbemerkungen der Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 17/12706 vom 13. März 2013 und 17/14568 vom 15. August 2013 angekündigt, wurden diese einheitlichen Kriterien im Rahmen der zuständigen Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) abgestimmt. Entsprechend der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vorgehensweise betrifft das überprüfte Personenpotenzial nunmehr Beschuldigte und Tatverdächtige aus den Phänomenbereichen PMK-rechts, PMK-links, PMK-Ausländer und Spionage/Proliferation/Landesverrat, die in den Ausgangsdateien INPOL-Fall „Innere Sicherheit“ (IFIS), INPOL-Fall „Landesverrat“ (IFLV), in einer Zentraldatei zu Spionagestraftaten bzw. in INPOL-Z mit einem personengebundenen Hinweis (PHW oder Merker) aus dem Bereich PMK („REMO“, „LIMO“, „AUMO“) gespeichert sind und gegen die ● Haftbefehle zur Strafvollstreckung, ● Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens (Haftgrund gemäß § 112 der Strafprozessordnung – StPO), ● Haftbefehle aufgrund entsprechender Regelungen des Asyl- bzw. Aufent- haltsgesetzes in die Zieldateien INPOL-Z (F-Gruppe) bzw. SIS II eingestellt sind1. Das neue Erhebungssystem ermöglicht nunmehr zusätzlich eine Fahndungspriorisierung von mit Haftbefehl gesuchten PMK-Straftätern. Diese basiert auf der dem Haftbefehl zugrunde liegenden Tat: Priorität I: Terrorismusdelikte Priorität II: Gewaltdelikte mit und ohne PMK-Bezug Priorität III: Sonstige Delikte mit und ohne PMK-Bezug. Auch mit Hilfe dieser neuen detaillierteren Erfassung anhand der polizeilichen Verbund- bzw. Zentraldateien kann jedoch keine eindeutige Aussage darüber getroffen werden, welches PMK-Personenpotenzial sich aktiv der Festnahme entzieht bzw. möglicherweise „abgetaucht“ ist, um – wie seinerzeit das „NSUTrio “ – im Untergrund weitere Straftaten zu begehen. Dies ist nach wie vor im Einzelfall anhand ggf. weiterer vorliegender Erkenntnisse von den zuständigen Landespolizeibehörden zu beurteilen. Aufgrund der Veränderung der Erhebungsmethoden sind die aktuellen Ergebnisse mit denen vorangegangener Erhebungen nicht mehr vergleichbar. 1. Welche Entwicklung haben die Bemühungen um eine Vereinheitlichung der Erfassungskriterien seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/12706 genommen? Die Kommission Staatsschutz (KST) hat im Januar 2013 die Erforderlichkeit bundesweit einheitlicher Kriterien festgestellt und hierzu eine Bund-LänderProjektgruppe unter Federführung des Bundeskriminalamtes (BKA) und unter Beteiligung der Länder, der Bundespolizei (BPOL), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Zollkriminalamtes (ZKA) eingerichtet sowie um Vorlage eines phänomenübergreifenden Ergebnisberichts gebeten. Im Rahmen der weiteren Gremienbefassung hat es der AK II im April 2013 für sinnvoll er- 1 Voraussetzung für eine Einstellung in die Zieldatei SIS II ist das Vorliegen eines Europäischen Haftbefehls wegen einer auslieferungsfähigen Straftat und/oder ein rechtskräftiges Urteil zur Strafvollstreckung sowie ein nationaler Haftbefehl (eines Schengen-Staates). Hierbei muss es sich nicht um eine politisch motivierte Straftat handeln. Die Einbindung der Schengen-Fahndung bezieht sich auf Personenfahndung nach Artikel 26 ff. des EU-Ratsbeschlusses 2007/533/JI (im Folgenden: EU-Ratsbeschluss). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/385 achtet, bei der Abstimmung der Kriterien auch eine Fahndungspriorisierung von mit Haftbefehl gesuchten PMK-Straftätern aufzustellen. Dieser Forderung wurde mit der in der Vorbemerkung der Bundesregierung beschriebenen Priorisierung nachgekommen. Die durch die Projektgruppe erarbeiteten Kriterien wurden zwischenzeitlich von den zuständigen Gremien der IMK zur Kenntnis genommen und bilden die Grundlage der aktuellen Erhebung. 2. Inwiefern haben sich die Erfassungskriterien in der Vergangenheit unterschieden (bitte konkrete Unterschiede benennen?) 3. Wo genau hat aus Sicht der Bundesregierung Verbesserungsbedarf bestanden , welchen Verbesserungsbedarf haben die Länder formuliert, und inwiefern ist den jeweiligen Bedarfen inzwischen abgeholfen worden bzw. inwiefern bestehen sie weiter? 4. Sind mittlerweile zwischen Bund und Ländern einheitliche Kriterien vereinbart worden, und wenn ja, a) in welchem Rahmen haben diesbezügliche Gespräche stattgefunden, b) wann wurde diese Vereinbarung getroffen, c) um welche Kriterien handelt es sich, d) wie soll künftig eine Erfassung offener Haftbefehle wegen Delikten mit rechtsextremem Hintergrund erfolgen, e) welche Dateien und etwaigen sonstigen Erkenntnisquellen sollen dazu herangezogen werden, und wenn nein, f) warum nicht, g) welche weiteren Schritte sind von Seiten der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der Länder beabsichtigt, um eine solche Festlegung treffen zu können, und welche zeitlichen Prognosen gibt es diesbezüglich? Die Fragen 2 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine Gesamterfassung unvollstreckter Haftbefehle gegen Rechtsextremisten ist bislang zu den Terminen Januar, Juni und November 2012 sowie zum Juli/ August 2013 erfolgt. Im Rahmen der ersten Erhebung entsprechender Haftbefehle bzw. des zugrundeliegenden Personenpotenzials im Januar und Juni 2012 hat das BKA in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Liste mit Personen erstellt, die ● in der Datei INPOL-Z mit dem Merker „REMO“ für politisch rechts moti- viert gekennzeichnet und/oder in der Datei „Gewalttäter rechts“ gespeichert sind oder – ohne entsprechend gekennzeichnet und gespeichert zu sein – mit einem Haftbefehl aufgrund einer politisch motivierten Straftat gesucht werden und ● gegen die aktuell noch ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung oder zur Sicher- stellung des Strafverfahrens gemäß § 112 StPO besteht. Die Erfahrungswerte bei dieser Auswertung und die Rückmeldung verschiede- ner Länder ergaben, dass dieser Ansatz nicht vollumfänglich geeignet war, einen validen umfassenden Datenbestand zu generieren. Dies aufgrund der Tatsache, Drucksache 18/385 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dass sowohl die Vergabe der Merker (REMO, LIMO – Straftäter linksmotiviert – und AUMO – Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität –) als auch die Speicherung in den jeweiligen phänomenspezifischen Gewalttäterdateien bundesweit nicht einheitlich erfolgt (siehe hierzu auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Unvollstreckte Haftbefehle gegen Neonazis (Juli 2013)“, auf Bundestagsdrucksache 17/14568). Infolgedessen wurden die Erhebungskriterien Ende 2012 erstmals geändert. Ziel war es, ein umfassenderes phänomenübergreifendes Bild zu gewinnen bzw. sicherzustellen, dass entsprechende Haftbefehle auch dann zugeordnet werden können, wenn z. B. kein Merker vergeben wurde. Abgeglichen wurden nunmehr die in INPOL-Z gespeicherten offenen Fahndungen, welchen ein Haftbefehl zugrunde liegt, mit dem Bestand der Datei „INPOL-Fall Innere Sicherheit“ (IFIS), in der u. a. Beschuldigte und Verdächtige politisch motivierter Straftaten gespeichert sind (vgl. bereits die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Unvollstreckte Haftbefehle gegen Neonazis“ (Bundestagsdrucksache 17/12706)). Diese erhöhte Treffergenauigkeit hatte zur Folge, dass sich die Anzahl entsprechender offener Haftbefehle gegenüber der zuvor angewendeten Methode wesentlich erhöhte, da in IFIS grundsätzlich alle PMK-Straftaten zeitnah und damit zuverlässiger abgebildet werden. Neben den schon bislang enthaltenen Haftbefehlen zur Strafvollstreckung und zur Sicherstellung des Strafverfahrens wurden ab diesem Zeitpunkt zusätzlich auch Haftbefehle erfasst, die aufgrund aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen erlassen wurden. Das Personenpotenzial mit Bezug zu Spionage/Proliferation/Landesverrat war von dieser Abfrage zunächst nicht umfasst. Fahndungsnotierungen wurden nur aus nationalem Bestand generiert, Fahndungsnotierungen ausländischer Dienststellen mit Deutschlandbezug hingegen nicht berücksichtigt. An diese Ende 2012 angewandten Kriterien haben die IMK-Gremien bei Festlegung bundesweit einheitlicher Kriterien (vgl. die Antwort zu Frage 1) angeknüpft . Die Erfassungsgrundlagen wurden nochmals dahingehend erweitert, dass das Personenpotenzial nicht mehr nur aus IFIS allein, sondern zusätzlich auch aus mit Merker „Politisch motiviert“ in INPOL-Z gespeicherten Personen generiert wird. Darüber hinaus sind die national gespeicherten PMK-Straftäter auch hinsichtlich eines möglichen Fahndungsbestandes im Schengen-Raum zu überprüfen (Schengen-Fahndung nach Artikel 26 ff. des Ratsbeschlusses der Europäischen Union (EU), noch bestehende Ausschreibungen nach Artikel 95 Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) sind von dieser Erhebung ebenfalls umfasst). Zusätzlich wurde die Erhebung um die Bereiche Spionage/ Proliferation/Landesverrat erweitert. Entsprechend der o. g. mit den Ländern vereinbarten Vorgehensweise betrifft das überprüfte Personenpotenzial bundesweit Beschuldigte und Tatverdächtige, die in den Ausgangsdateien ● INPOL-Fall „Innere Sicherheit“ (IFIS) ● INPOL-Fall „Landesverrat“ (IFLV) ● Zentraldatei zu Spionagestraftaten und ● INPOL-Z mit einem Personengebundenen Hinweis (PHW) aus dem Bereich PMK („REMO“, „LIMO“, „AUMO“) gespeichert sind und gegen die ● Haftbefehle zur Strafvollstreckung ● Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens (Haftgrund gemäß § 112 StPO) ● Haftbefehle aufgrund entsprechender Regelungen des Asyl- bzw. Aufenthaltsgesetzes in die Zieldateien INPOL-Z (F-Gruppe) bzw. SIS II eingestellt sind. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/385 5. Wie ist die Aussage der Bundesregierung, es sei aus ihrer Sicht entscheidend, dass die Sicherheitsbehörden „alle insoweit im Fokus stehenden Personen, die […] tatsächlich ein politisch motiviertes Gefährdungspotenzial aufweisen , im Blick behalten bzw. bei unbekanntem Aufenthalt ausfindig machen“ (Bundestagsdrucksache 17/14568), zu verstehen? a) Beschränkt sich diese Aussage auf solche Personen, die per Haftbefehl gesucht werden, und wenn nein, welcher Personenkreis ist genau gemeint ? b) Wie wird der Begriff „politisch motiviertes Gefährdungspotenzial“ definiert , und inwieweit wird dabei eine nachgewiesene oder vermutete Gewaltbereitschaft vorausgesetzt? c) Welche Kriterien sind für die Einstufung in diesen Personenkreis vereinbart bzw. werden von der Bundesregierung angestrebt, und wer kann letztlich über konkrete Einstufungen entscheiden? Die Aussage ist dahingehend zu verstehen, dass es primäres Anliegen der Bundesregierung ist, dass die Sicherheitsbehörden diejenigen Personen generell kennen und im Blick haben, von denen ein mögliches Gefährdungspotenzial ausgeht bzw. ausgehen könnte. Dies wird durch einen intensiven Informationsaustausch von Polizeien und Nachrichtendiensten im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) und im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) insbesondere in den jeweiligen phänomenologischen Arbeitsgruppen Personenpotenzial sichergestellt. Gegenstand der dortigen Arbeit ist der Abgleich sowie die Zusammenführung von Erkenntnissen und Bewertungen über verdächtige Personen zur Identifizierung von Strukturen/ Netzwerken bzw. von potenziellen Tätern/Tätergruppierungen. Der Austausch beschränkt sich dabei nicht nur auf Personen, die mit Haftbefehl gesucht werden, sondern bezieht sämtliche Personen mit ein, von denen nach Einschätzung der beteiligten Behörden ein mögliches Gefährdungspotenzial ausgeht bzw. ausgehen könnte. Für die Polizeibehörden sind dabei Personen relevant , die die Voraussetzung einer Einstufung als „Gefährder“ oder „Relevante Person“ erfüllen (zur Definition der Begrifflichkeiten vgl. die Bundestagsdrucksachen 16/3570, Seite 6 und 17/5136). Die Bewertung des verfassungsschutzseitig gefährdungsrelevanten Personenpotenzials erfolgt nach im Verfassungsschutzverbund entwickelten Indikatoren, zu denen z. B. Hinweise auf gefährdungsrelevante Ankündigungen, Gruppenbildungen, Vorbereitungshandlungen sowie Waffenbeschaffungen oder Beschaffungen anderer Tatmittel gehören. Eine polizeiliche Einstufung als „Gefährder“ oder „Relevante Person“ bzw. eine Kategorisierung durch den Verfassungsschutzverbund obliegt den zuständigen Landesbehörden. BKA und BfV unterstützen hierbei im Rahmen ihrer Zuständigkeiten . 6. Inwiefern sollen künftig offene Haftbefehle auch mit anderen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) abgeglichen werden, und welche konkreten Festlegungen gibt es diesbezüglich? Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 wird Bezug genommen. Die angewandten Erhebungskriterien sind für alle Bereiche der PMK gleich. 7. Welcher zeitliche, personelle und materielle Aufwand wird bei der Zugrundelegung einheitlicher Kriterien voraussichtlich bei einer Erfassung anfallen? Eine dezidierte Aufschlüsselung (zeitlicher/personeller/finanzieller Aufwand) ist nicht möglich. Mit Blick auf die aktuelle Erhebung ist jedoch zu konstatieren, Drucksache 18/385 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dass sowohl der technische als auch der personelle Aufwand bei allen beteiligten Stellen in Bund und Ländern hoch war. 8. Hat inzwischen eine neue, nach einheitlichen Kriterien erfolgte Erfassung, wie viele Personen mit rechtsextremem Hintergrund per Haftbefehl gesucht werden, stattgefunden, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen (bitte möglichst nach der Systematik entsprechender Anfragen in der Vergangenheit darstellen), und wenn nein, wann wird eine solche Erfassung mutmaßlich stattfinden können? Sollte eine solche Erfassung stattgefunden haben, Eine Erhebung gemäß den oben dargestellten Kriterien wurde mit Stand Oktober 2013 durchgeführt. a) gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der Abfrage unvollstreckte Haftbefehle vor, Zum Abfragezeitpunkt lagen zu 268 Personen (politisch rechts motivierte Straftäter ) 332 Haftbefehle vor. b) wie viele dieser Haftbefehle beruhen auf Delikten aus dem PMK-Bereich , In 69 Fällen hatten die den Haftbefehlen zugrunde liegenden Delikte eine politische Motivation. c) wie viele dieser Haftbefehle beruhen auf Gewaltdelikten, Bei 55 Haftbefehlen handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Delikt um ein Gewaltdelikt, davon sind sechs Gewaltdelikte dem Bereich PMK-rechts zugeordnet . d) welche Delikte liegen diesen Haftbefehlen jeweils maßgeblich zugrunde (bitte vollständig und möglichst nach der Systematik, wie in der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 17/14558, angeben), In der nachfolgenden Tabelle sind Angaben zu allen in der Antwort zu Frage 8a genannten 268 Personen mit zum Zeitpunkt der Abfrage offenen Haftbefehlen enthalten. Dabei ist zu beachten, dass zu diesen Personen ein oder mehrere voneinander unabhängige Haftbefehle bestehen können. Sofern zu einer Person mehrere Haftbefehle vorliegen, sind diese in der untenstehenden Tabelle in der nächsten Zeile, ohne jedoch die Nummerierung fortzuführen, aufgelistet. Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 1 BB Gefährliche Körperverletzung X X BB Körperverletzung X X Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/385 Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 2 BB Erpresserischer Menschenraub X X BB Erpresserischer Menschenraub X X 3 BB Gefährliche Körperverletzung X X MV Gefährliche Körperverletzung X X 4 BB Raub X X 5 BE Gefährliche Körperverletzung X X BE Bedrohung X X 6 BW Widerstang gg. Vollstreckungsbeamte X X 7 BW Gefährliche Körperverletzung X X 8 BW Körperverletzung X X 9 BY Körperverletzung X X BY Verleumdung X X 10 BY Körperverletzung X X 11 BY Körperverletzung X X 12 BY Körperverletzung X X 13 BY Körperverletzung X X 14 BY Gefährliche Körperverletzung X X 15 BY Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr X X 16 BY Widerstang gg. Vollstreckungsbeamte X X 17 BY Körperverletzung X X Drucksache 18/385 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 18 HH Gefährliche Körperverletzung X X 19 HH Körperverletzung X X HH Fahren ohne Fahrerlaubnis X X 20 HH Gefährliche Körperverletzung X X 21 HH Gefährliche Körperverletzung X X HH Gefährliche Körperverletzung X X HH Körperverletzung X X 22 HH Körperverletzung X X HH Diebstahl X X 23 NI Widerstang gg. Vollstreckungsbeamte X X NI Sachbeschädigung X X 24 NI Gefährliche Körperverletzung X X 25 NI Körperverletzung X X NI Körperverletzung X X 26 NI Gefährliche Körperverletzung X X 27 NI Widerstang gg. Vollstreckungsbeamte X X NI Verstoß gegen AO X X 28 NI Körperverletzung X X 29 NW Körperverletzung X X Urkundenfäl- X HE schung X 30 NW Körperverletzung X X Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/385 Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 31 NW Gefährliche Körperverletzung X X 32 NW Gefährliche Körperverletzung X X 33 NW Unterschlagung, Nötigung, Körperverletzung X X NW Betrug X X 34 NW Körperverletzung X X 35 NW Widerstang gg. Vollstreckungsbeamte X X 36 NW Körperverletzung, Beleidigung X X 37 RP Sexuelle Nötigung , Vergewaltigung X X RP Sexuelle Nötigung , Vergewaltigung X X RP Betrug X X RP Versicherungsmissbrauch X X 38 SL Gefährliche Körperverletzung X X 39 SL Widerstang gg. Vollstreckungsbeamte X X 40 SN Schwerer Raub X X 41 SN Gefährliche Körperverletzung X X 42 SN Erpressung X X 43 SN Gefährliche Körperverletzung X X Drucksache 18/385 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 44 HE Gefährliche Körperverletzung X X HE Bes. schwerer Fall des Diebstahls X X 45 HE Sexuelle Nötigung , Vergewaltigung X X 46 HE Erpressung X X HE Computerbetrug X X HE Betrug X X 47 HE Körperverletzung X X 48 HE Schwerer Raub X X HE Gefährdung des Straßenverkehrs X X 49 BKA Verbreiten von Propagandamitteln , Verwenden von Kennzeichen, Bildung krimineller Vereinigungen, Volkverhetzung X X 50 BPOL Erschleichen von Leistungen X X 51 BPOL Verwenden von Kennzeichen X X BPOL Erschleichen von Leistungen X X 52 BPOL Sachbeschädigung X X 53 BPOL Erschleichen von Leistungen X X 54 ST Diebstahl X X Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/385 Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 55 ST Fahrlässige Körperverletzung X X 56 ST Erschleichen von Leistungen X X 57 ST Bes. schwerer Fall des Diebstahls X X 58 ST Trunkenheit im Verkehr X X 59 ST Fahren ohne Fahrerlaubnis X X ST Trunkenheit im Verkehr X X 60 ST Sachbeschädigung X X 61 ST Diebstahl X X ST Diebstahl X X 62 ST Trunkenheit im Verkehr X X 63 ST Erschleichen von Leistungen X X ST Diebstahl X X 64 BB Diebstahl X X 65 BB Diebstahl X X 66 BB Diebstahl X X 67 BB Diebstahl X X 68 BB Betrug X X 69 BB OWiG X X 70 BB Amtsanmaßung X X 71 BB Bes. schwerer Fall des Diebstahls X X 72 BE Betrug X X Verwenden von 73 BE Kennzeichen X X Drucksache 18/385 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 74 BE Betrug X X BE Diebstahl, Hausund Familiendiebstahl , Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen X X 75 BE Diebstahl X X 76 BE Erschleichen von Leistungen X X BE Diebstahl X X 77 BE Bedrohung X X 78 BE Diebstahl X X 79 BE Verwenden von Kennzeichen X X 80 BE Verwenden von Kennzeichen X X 81 BE Fahren ohne Fahrerlaubnis X X 82 BE Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen X X 83 BE Verwenden von Kennzeichen X X 84 BE Verwenden von Kennzeichen X X BE Diebstahl mit Waffen , Bandendiebstahl X X Verwenden von 85 BE Kennzeichen X X Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/385 Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 86 BE Verwenden von Kennzeichen X X 87 BE Bes. schwerer Fall des Diebstahls X X 88 BW Verstoß gegen WaffenG X X 89 BW Diebstahl X X 90 BW Urheberrechtsgesetz X X BY Volksverhetzung X X NW Betrug X X HE Betrug X X 91 BW Diebstahl X X 92 BW Arzneimittelgesetz X X 93 BW Beleidigung X X 94 BW, BKA Volksverhetzung X X 95 BW Erschleichen von Leistungen X X 96 BW Sachbeschädigung X X 97 BW Beleidigung X X 98 BW Verwenden von Kennzeichen X X 99 BW Verwenden von Kennzeichen X X 100 BW Betrug X X 101 BW Bedrohung X X 102 BW Verstoß gegen BtMG X X 103 BW Bes. schwerer Fall des Diebstahls X X 104 BW Volksverhetzung X X Drucksache 18/385 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 105 BW Fahren ohne Fahrerlaubnis X X 106 BW Verstoß gegen BtMG X X 107 BW Erschleichen von Leistungen X X 108 BW Fahren ohne Fahrerlaubnis X X 109 BW Vollrausch X X BY Körperverletzung X X 110 BY Verstoß gegen BtMG X X 111 BY Diebstahl X X 112 BY Verstoß gegen BtMG X X 113 BY Betrug X X BY Fahren ohne Fahrerlaubnis X X NW Falsche Verdächtigung X X 114 BY Verstoß gegen BtMG X X 115 BY Urkundenfälschung X X 116 BY Gefährdung des Straßenverkehrs X X 117 BY Verstoß gegen BtMG X X 118 BY Diebstahl mit Waffen , Bandendiebstahl X X BY Bes. schwerer Fall des Diebstahls X X Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/385 Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 119 BY Verwenden von Kennzeichen X X 120 BY Trunkenheit im Verkehr X X BY Sachbeschädigung X X 121 BY Verwenden von Kennzeichen X X 122 BY Verwenden von Kennzeichen *** X X 123 BY Verwenden von Kennzeichen X X 124 BY Verwenden von Kennzeichen X X 125 BY Verstoß gegen BtMG X X 126 BY Diebstahl X X 127 BY Verwenden von Kennzeichen X X 128 BY Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen X X 129 BY Verbreiten von Propagandamitteln X X 130 BY Verwenden von Kennzeichen X X 131 BY Verstoß gegen AsylVerfG X X 132 BY Verwenden von Kennzeichen X X 133 BY Verwenden von Kennzeichen X X Drucksache 18/385 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 134 BY Gemeinschädliche Sachbeschädigung X X 135 BY Verwenden von Kennzeichen X X 136 BY Verwenden von Kennzeichen X X 137 BY Verwenden von Kennzeichen X X 138 BY Sachbeschädigung X X 139 BY Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen X X 140 BY Erschleichen von Leistungen X X 141 BY Erschleichen von Leistungen X X 142 BY Erschleichen von Leistungen X X 143 BY Diebstahl X X 144 HH Beleidigung X X 145 HH Betrug X X 146 HH Diebstahl X X 147 HH Verstoß gegen BtMG X X 148 HH Bedrohung X X 149 HH Verstoß gegen BtMG X X 150 HH Verwenden von Kennzeichen X X Verwenden von 151 HH Kennzeichen X X Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/385 Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 152 HH Verstoß gegen BtMG X X 153 MV Diebstahl mit Waffen , Bandendiebstahl X X 154 MV Verwenden von Kennzeichen X X 155 MV Sachbeschädigung X X 156 NI Verstoß gegen BtMG X X 157 NI Sachbeschädigung X X 158 NI Beleidung, Verwenden von Kennzeichen X X 159 NI Volksverhetzung X X 160 NI Vollrausch X X 161 NI Erschleichen von Leistungen X X 162 NI Erschleichen von Leistungen X X 163 NI Trunkenheit im Verkehr X X 164 NI Hausfriedensbruch , Sachbeschädigung X X 165 NI Trunkenheit im Verkehr X X Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, Ver- 166 NI wenden von Kennzeichen X X Drucksache 18/385 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 167 NI Erschleichen von Leistungen X X 168 NI Unterschlagung X X 169 NI Betrug X X 170 NW Verstoß gegen BtMG X X 171 NW Erschleichen von Leistungen X X 172 NW Bes. schwerer Fall des Diebstahls X X 173 NW Beleidigung X X 174 NW Verwenden von Kennzeichen X X 175 NW Fahrlässige Körperverletzung X X 176 NW Verwenden von Kennzeichen X X 177 NW Diebstahl X X NW Verwenden von Kennzeichen X X 178 NW Erschleichen von Leistungen X X NW Erschleichen von Leistungen X X 179 NW Hausfriedensbruch X X 180 NW Nötigung, Bes. schwerer Fall des Diebstahls X X 181 NW Diebstahl X X 182 NW Erschleichen von Leistungen X X 183 NW Erschleichen von Leistungen X X Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/385 Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 184 NW Erschleichen von Leistungen X X NW Erschleichen von Leistungen X X NW Erschleichen von Leistungen X X 185 NW Erschleichen von Leistungen X X 186 NW Nichterfüllung von Auflagen X X 187 NW Verwenden von Kennzeichen X X 188 NW Nachstellung X X 189 NW Nichterfüllung von Auflagen X X 190 NW Verwenden von Kennzeichen X X 191 NW Verstoß gegen VersammlG X X 192 NW Verstoß gegen VersammlG X X 193 NW Diebstahl X X NW Erschleichen von Leistungen X X 194 NW Betrug, Beleidigung X X 195 NW Nichterfüllung von Auflagen X X 196 NW Verwenden von Kennzeichen **** X X 197 NW Fahrlässige Körperverletzung X X 198 NW Verstoß gegen BtMG X X Drucksache 18/385 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 199 NW Urkundenfälschung X X 200 NW Störung des öffent . Friedens durch Androhung von Straftaten X X NW Diebstahl X X 201 NW Erschleichen von Leistungen X X 202 NW Sachbeschädigung X X 203 NW Verstoß gegen BtMG X X NW Verstoß gegen BtMG X X 204 NW Erschleichen von Leistungen X X NW Betrug X X NW Diebstahl X X 205 NW Betrug X X 206 NW Betrug X X NW Erschleichen von Leistungen X X 207 NW Fahren ohne Fahrerlaubnis X 208 NW Diebstahl X NW Verstoß gegen BtMG X NW Verstoß gegen BtMG X 209 RP Betrug X X Erschleichen von 210 RP Leistungen X X Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/385 Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 211 RP Diebstahl X X RP Fahren ohne Fahrerlaubnis X X 212 RP Betrug X X 213 RP Verwenden von Kennzeichen X X 214 SH Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen , Verwenden von Kennzeichen X X 215 SH Verwenden von Kennzeichen X X 216 SH Verwenden von Kennzeichen X X SH Fahren ohne Fahrerlaubnis X X 217 SL Verwenden von Kennzeichen X X 218 SL Verwenden von Kennzeichen X X 218 SL Nötigung X X 219 SL Verstoß gegen WaffG, Fahren ohne Fahrerlaubnis X X 220 SN Verwenden von Kennzeichen X X SN Verleumdung X X 221 SN Gemeinschädliche Sachbeschädigung X X 222 SN Körperverletzung X X Drucksache 18/385 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 223 SN Sachbeschädigung X X 224 SN Fahrlässige Körperverletzung X X SN Diebstahl X X 225 SN Erschleichen von Leistungen X X 226 SN Verwenden von Kennzeichen X X 227 SN Betrug X X 228 SN Bes. schwerer Fall des Diebstahls X X 229 SN Trunkenheit im Verkehr X X 230 SN Volksverhetzung X X 231 SN Verstoß gegen WaffG X X 232 SN Computerbetrug X X 233 SN Erschleichen von Leistungen X X 234 SN Erschleichen von Leistungen X X SN Erschleichen von Leistungen X X SN Unterschlagung X X SN Diebstahl X X 235 SN Verstoß gegen GmbHG X X 236 SN Verstoß gegen OWiG X X 237 SN Verwenden von Kennzeichen X X SN Verwenden von Kennzeichen X X Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/385 Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** SN Hausfriedensbruch X X 238 SN Verstoß gegen OWiG X X SN Verstoß gegen OWiG X X SN Körperverletzung X X 239 SN Verstoß gegen BtMG X X 240 SN Verstoß gegen BtMG X X 241 SN Diebstahl X X 242 SN Bedrohung X X SN Trunkenheit im Straßenverkehr X X 243 TH Erschleichen von Leistungen X X 244 TH Verstoß gegen VersammlG X X 245 TH Verstoß gegen OWiG X X 246 TH Verwenden von Kennzeichen X X 247 HE Verstoß gegen BtMG X X 248 HE Sachbeschädigung X X 249 HE Betrug X X 250 HE Betrug X X 251 HE Bes. schwerer Fall des Diebstahls X X Diebstahl mit Waf- HE fen, Bandendieb- stahl X X Drucksache 18/385 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 252 HE Verwenden von Kennzeichen X X 253 HE Falsche Versicherung an Eides Statt, Verleumdung, Erpressung , Betrug X X 254 HE Diebstahl X X 255 HE Erschleichen von Leistungen X X 256 HE Volksverhetzung X X 257 HE Verwenden von Kennzeichen X X 258 HE Erschleichen von Leistungen X X 259 HE Räuberischer Diebstahl X X 260 HE Computerbetrug X X HE Beleidigung X X HE Betrug X X 261 HE Betrug X X 262 BKA SIS II – Festnahme zum Zweck der Auslieferung nach AUT ***** X X 263 BKA SIS II – Festnahme zum Zweck der Auslieferung nach AUT ***** X X 264 BKA SIS II – Festnahme zum Zweck der Auslieferung X X nach PL***** Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/385 Nr. gemeldet durch Verletzte RechtsRechts - norm/Anlass Haftbefehl Grund des Haftbefehls PMK Sonst. Kriminalität k.A.** Strafvoll - streckung §112 StPO Ausliefe - rung k.A.** 265 BKA SIS II – Festnahme zum Zweck der Auslieferung nach PL***** X X 266 BKA SIS II – Festnahme zum Zweck der Auslieferung nach CHE***** X X 267 BKA SIS II – Festnahme zum Zweck der Auslieferung nach Rumänien ***** X X 268 BKA SIS II – Festnahme zum Zweck der Auslieferung nach Belgien***** X X *Abkürzungen: BB – Brandenburg; BE – Berlin; BW – Baden-Württemberg; BY – Bayern; HB – Bremen; HE – Hessen; HH – Hamburg; MV – Mecklenburg-Vorpommern; NI – Niedersachsen; NW – Nordrhein- Westfahlen; RP – Rheinland-Pfalz; SH – Schleswig-Holstein; SL – Saarland; SN – Sachsen; ST - Sach- sen-Anhalt; TH - Thüringen **k. A – Keine Angabe *** Die Einstufung als nicht politisch motiviert beruht darauf, dass die Straftat durch einen Betrunkenen begangen wurde, der ohne erkennbar rechte Tatmotivation handelte. **** Eine Beurteilung der Tatmotivation ist insofern nicht möglich, als das Urteil keine Aussagen zur Tatmotivation enthält, der Täter selber ausländischer Herkunft ist und sich nicht mehr in Deutschland aufhält. Insgesamt ist damit eine rechte Tatmotivation eher unwahrscheinlich. ***** Zum den HB begründenden Straftatbestand liegen keine Informationen vor, der Haftbefehl wurde zum Zweck der Auslieferung in das jeweilige Land erlassen. Drucksache 18/385 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) wie viele der gesuchten Personen sind in jeweils welchen einschlägigen Datenbanken der Sicherheitsbehörden gespeichert bzw. in INPOL als Gewalttäter rechts markiert, und wie viele gelten als gewaltbereit, Die in der Antwort zu Frage 8d genannten, mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen sind in folgenden einschlägigen Datenbanken der Sicherheitsbehörden des Bundes gespeichert (soweit ein Dateiabgleich datenschutzrechtlich zulässig ist). Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass Mehrfachnennungen möglich sind (d. h. eine Person kann z. B. sowohl über den PHW „REMO“ als auch „Gewalttätig“ in INPOL-Z verfügen und zudem noch in der Datei „Gewalttäter Rechts“ erfasst sein). ● Polizeiliches Informationssysteme ● INPOL Fall Innere Sicherheit (IFIS): 253 ● INPOL-Z: 267 davon – 81 Personen mit dem personengebundenen Hinweis „Straftäter rechts- motiviert“ (REMO) und – 73 Personen mit dem personengebundenen Hinweis „Gewalttätig“. ● Datei „Gewalttäter Rechts“: Vier der mit Haftbefehl gesuchten Personen sind in der Datei „Gewalttäter Rechts“ gespeichert. ● Rechtsextremismusdatei (RED): 29 der o. g. 268 Personen sind in der RED erfasst. 25 Personen wurden dort entsprechend dem Eingabegrund im Sinne von § 2 Satz 1 Nummer 1b RED-G gespeichert. Jeweils eine Person wurde gemäß § 2 Satz 1Nummer 1b, Nummer 2 RED-G und § 2 Satz 1 Nummer 2 RED-G sowie zwei Personen gemäß § 2 Satz 1 Nummer 3 RED-G erfasst. ● Dateisystem des Nachrichtendienstlichen Informationssystems Wissensnetz (NADIS WN): 102 der o. g. 268 Personen sind von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder der Länder in NADIS WN als Rechtsextremisten gespeichert (Stand 8. Januar 2014). Bei 33 dieser Personen liegt dem jeweiligen Haftbefehl eine PMK-Straftat mit rechtsextremistischem Hintergrund zugrunde . Von diesen 102 Personen werden seitens der Verfassungsschutzbehörden 24 Personen als grundsätzlich gewaltbereit eingeschätzt. f) wie viele dieser Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige rechtsextremer Kameradschaften, der Musikszene oder anderer rechtsextremer Subkulturen? Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Unvollstreckte Haftbefehle gegen Neonazis“ (Bundestagsdrucksache 17/14568) ausgeführt, kann die Zuordnung einer Person zum rechtsextremistischen Spektrum bzw. zu rechtsextremistischen Organisationen durch die Verfassungsschutzbehörden nur nach den dort vorliegenden Erfassungskriterien erfolgen, während die Erfassung in der Tabelle zu Frage 8d nach polizeilichen Kriterien erfolgte. Zur Einbindung der 102 in der Antwort zu Frage 8e genannten, mit offenem Haftbefehl gesuchten und in NADIS WN gespeicherten Personen in die ver- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/385 schiedenen Spektren der rechtsextremistischen Szene können folgende Angaben gemacht werden: ● Neun Personen weisen Bezüge zur Kameradschaftsszene bzw. zum freien neonazistischen Spektrum auf. ● Drei Personen verfügen über Verbindungen zur rechtsextremistischen Musik- szene. ● Vier Personen lassen sich dem rechtsextremistischen Parteienspektrum zu- rechnen. ● Drei Personen sind dem subkulturellen Spektrum und drei Personen der Skin- headszene zuzuordnen. ● Zwei Personen sind der „Reichsbürgerbewegung“ zuzurechnen. ● Fünf Personen sind bzw. waren in der Vergangenheit Mitglieder rechtsextre- mistischer Gruppierungen im Ausland. Zum Teil bestehen bei diesen Personen mehrfache Zugehörigkeiten zu verschiedenen Szenespektren. Zu den übrigen Personen liegen keine bzw. keine belastbaren Erkenntnisse zur Zugehörigkeit zu den in Rede stehenden Gruppierungen und Spektren vor. Dass nur der o. g. Anteil der mit Haftbefehl gesuchten Personen der rechtsextremistischen Szene bzw. rechtsextremistischen Organisationen zugeordnet werden kann, ist darauf zurückzuführen, dass den Verfassungsschutzbehörden nur zu diesem Personenkreis tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen im Sinne von § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) vorliegen. 9. Sind die Sicherheitsbehörden der Länder bzw. das Bundeskriminalamt jetzt in der Lage, zu jedem Zeitpunkt mit nur unerheblichem Aufwand verlässliche Aussagen darüber zu treffen, wie viele Neonazis (Personen mit PMKrechts -Bezug) per Haftbefehl gesucht werden, oder sollen sie dazu nach Festlegung der Kriterien in der Lage sein? Durch die Festlegung der neuen Erhebungskriterien bzw. die Vereinheitlichung dieser Kriterien erfolgt die Erhebung offener Haftbefehle auf Grundlage einer solideren, belastbareren Datenbasis. Gleichwohl haben die im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu diesem Thema (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/11497 vom 19. November 2012) dargestellten Rahmenbedingungen weiterhin Bestand. So handelt es sich bei den entsprechenden Erhebungen auch weiterhin um Momentaufnahmen mit begrenztem Aussagewert, da laufend neue Haftbefehle ergehen während sich andere erledigen. Über das polizeiliche Informationssystem ist jederzeit eine Abfrage möglich, ob zu einer konkreten Person eine Fahndung besteht. Es lässt sich daher jederzeit anlassabhängig feststellen, ob sich Fahndungen erledigt haben. Aussagen über neu hinzugekommene Haftbefehle sowie die Art der Erledigung des Haftbefehls sind jedoch nicht jederzeit und nur mit erheblichem Aufwand möglich. Auch bei der Anwendung des zwischenzeitlich abgestimmten Procedere werden derartige Erhebungen auch in Zukunft nur mit hohem personellem, zeitlichem und technischem Aufwand zu leisten sein. So muss eine Vielzahl von Datenbeständen technisch miteinander abgeglichen werden. In der Folge bedarf es auch weiterhin der manuellen Sichtung, Auswertung und Beurteilung der Datensätze, sowohl im BKA als auch bei den Polizeien der Länder, um valide Aussagen zu dem in Rede stehenden Personenkreis treffen zu können. Drucksache 18/385 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Antiterrordatei hinsichtlich der Ausgestaltung der Datei zu gewaltbereiten Rechtsextremisten, und welche Maßnahmen ergeben sich daraus? Soweit Vorschriften im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz (RED-G) den vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannten Vorschriften des Antiterrordateigesetzes (ATDG) nachgebildet sind, sind diese entsprechend zu ändern. Dies betrifft § 1 Absatz 2 (Benennung weiterer teilnehmender Behörden ), § 3 (konkretisierende Verwaltungsvorschrift für Datenkategorien), § 4 (Schutz von Informationen, die durch Eingriffe in Artikel 10 oder 13 des Grundgesetzes erlangt wurden), § 5 (sog. Inverssuche), § 10 (Berichtspflicht des BKA) und § 11 (regelmäßige Datenschutzkontrollen) des RED-G. § 2 RED-G ist gegenüber den in § 2 ATDG beanstandeten Vorschriften bereits enger gefasst, so dass sich diesbezüglich kein Änderungsbedarf ergibt. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf, der den Änderungsbedarf sowohl im ATDG als auch im RED-G aufnimmt. 11. Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der erzielten bzw. angestrebten Festlegung einheitlicher Erfassungskriterien auch das Problem behoben, dass die Vergabe personengebundener Hinweise (etwa „Straftäter rechtsmotiviert“) im polizeilichen Informationssystem (bislang ) nicht einheitlich erfolgt ist (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 17/14568), bzw. inwiefern besteht dieses Problem weiter, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Sinn und Zweck der Vergabe personengebundener Hinweise ist nach wie vor nicht die korrekte statistische Erfassung. Ihr Ziel ist es vielmehr, eine einheitliche Einschätzung von Gefahrensituationen insbesondere für die einschreitenden Polizeibeamten sowie ein taktisch sinnvolles Vorgehen im Umgang mit dem betreffenden Personenkreis zu gewährleisten. Um eine möglichst bundesweit einheitliche Verfahrensweise bei der Vergabe zu ermöglichen, haben sich Bund und Länder bereits im Jahr 2011 auf einheitlich geltende Hinweise zur Vergabe personengebundener Hinweise geeinigt. Dennoch bleibt die Vergabe personengebundener Hinweise immer das Ergebnis einer entsprechenden Einzelfallentscheidung durch die sachbearbeitende Dienststelle. Sie kann diese optional vergeben . Eine einheitliche Vergabe personengebundener Hinweise obliegt dementsprechend der Bewertungshoheit der jeweils zuständigen Stellen. Durch die Verbreiterung der Erfassungskriterien (neben der Speicherung in IFIS ergänzend auch PHW-Merker in INPOL-Z) sollen Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Merkern im Übrigen abgefedert werden. Bei der Bewertung der Haftbefehle durch die zuständigen Stellen sind diese darüber hinaus in die Lage versetzt, die Vergabe der Merker bzw. die Speicherung in IFIS nochmals kritisch zu überprüfen. Auch dies dürfte zur Erhöhung der Qualitätsstandards bei der Erfassung des politisch motivierten Personenpotenzials beitragen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/385 12. Hat bereits eine nach einheitlichen Kriterien erfolgte Abfrage offener Haftbefehle aus anderen PMK-Bereichen stattgefunden, und wenn ja, welche Ergebnisse brachte diese? Im Rahmen der phänomenübergreifenden Erhebung konnten folgende Haftbefehle ermittelt werden. Die Teilmenge der jeweiligen Haftbefehle, die aufgrund von Gewaltdelikten erlassen wurde, ist jeweils in Klammern dargestellt. Die Einstufung der Deliktsqualitäten erfolgte wie nachfolgend dargestellt: Personen mit HB (Anz. HB) HB zur Strafvollstreckung HB zur Sicherstellung des Verfahrens HB zum Zweck der Auslieferung PMK sonst. Kriminalität k. A. PMK sonst. Kriminalität k. A. PMK-links 87 (110) 26 (15) 63 (12) 11 (3) 2 (2) 8 (2) 0 0 PMKAusländer 214 (258) 68 (49) 83 (19) 40 (15) 22 (13) 17 (7) 5 (2) 23 Spionage * 32 (35) 1 (1) 7 (2) 5 (1) 0 1 (1) 6 (3) 14 PMKsonstige 63 (73) 4 (1) 49 (8) 10 (3) 0 7 (2) 2 (1) 1 * enthält die Fallkonstellationen Spionage/Proliferation/Landesverrat. Priorität I Priorität II Priorität III ohne Zuordnung PMK-rechts 0 55 270 7 PMK-links 3 32 75 0 PMKAusländer 43 78 114 23 PMKsonstige 0 15 57 1 Spionage* 1 7 13 14 * enthält die Fallkonstellationen Spionage/Proliferation/Landesverrat. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333