Deutscher Bundestag Drucksache 18/3875 18. Wahlperiode 29.01.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3753 – Nachrüstmaßnahmen in den Atomkraftwerken Gundremmingen B und C Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Einzelne Nachrüstmaßnahmen in den Atomkraftwerken Gundremmingen B und C waren bereits mehrfach Gegenstand Parlamentarischer Anfragen sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Bayerischen Landtag, siehe beispielsweise Bundestagsdrucksache 17/14340 und Landtagsdrucksache 16/18215 (Antwort zu Frage 24). Gleichwohl existiert noch kein vollständiger Überblick über alle entsprechenden wesentlichen Maßnahmen, vgl. hierzu insbesondere die Formulierung der bayerischen Staatsregierung „Ohne Anspruch auf Vollständigkeit“ in der Landtagsdrucksache 16/18215. Diese Kleine Anfrage zielt auf einen solchen vollständigen Überblick ab. 1. Welche wesentlichen Nachrüstmaßnahmen wurden in den Atomkraftwerken Gundremmingen B und C seit Inbetriebnahme umgesetzt, jeweils wann, und was waren dabei jeweils die betroffenen Systeme und wesentlichen Komponenten (bitte vollständige Angabe aller wesentlichen Maßnahmen inklusive der jeweils betroffenen Systeme und wesentlichen Komponenten )? Unter „wesentlichen Nachrüstmaßnahmen“ werden hier solche Maßnahmen verstanden, durch deren Nachrüstung die Anlage wesentlich verändert wird, und die demnach der Genehmigung bedürfen. Seit Inbetriebnahme der Kernkraftwerke Gundremmingen B und C wurden insgesamt 14 Änderungsgenehmigungen nach § 7 Atomgesetz (AtG) erteilt. Drei dieser Änderungsgenehmigungen betreffen die in Frage stehenden wesentlichen Nachrüstmaßnahmen, die im Folgenden aufgeführt sind. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 27. Januar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/3875 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ● Änderungsgenehmigung vom 8. Januar 1990: Genehmigung nach § 7 AtG zur Durchführung von Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes im Kernkraftwerk Gundremmingen II (KRB II) Diese Genehmigung bezieht sich auf: 1. Errichtung und Betrieb eines Systems zur Inertisierung der Kondensa- tionskammern in den Reaktorsicherheitsbehältern mit Stickstoffgas 2. Errichtung eines Systems zur gefilterten Druckentlastung der Reaktor- sicherheitsbehälter nach hypothetischen Ereignissen 3. Änderung bestehender, im Rahmen früherer Teilgenehmigungen ab- schließend genehmigter Systeme, um die in Nummer 1 und 2 genannten Systeme anzubinden 4. Änderung der im Rahmen früherer Teilgenehmigungen abschließend genehmigten Lüftungsanlagen, um eine Filterung der Wartenzuluft und einen Überdruck in den Wartenbereichen sicherzustellen 5. Den weiteren Betrieb der beiden Blöcke B und C des KRB II nach Durchführung dieser Veränderungen ● Änderungsgenehmigung vom 12. März 1992: Genehmigung nach § 7 AtG zur Nachrüstung eines diversitären Reaktordruckbegrenzungssystems im Kernkraftwerk Gundremmingen II (KRB II) Diese Genehmigung bezieht sich auf: 1. Errichtung eines diversitären Reaktordruckbegrenzungssystems, beste- hend aus je einem Bypass-Strang mit Motorarmatur an drei der elf vorhandenen Sicherheits- und Entlastungsventile 2. Errichtung einer neuen Abfahrkühlleitung mit Anschluss einerseits an den bestehenden Instrumentierungsstutzen am Reaktordruckbehälter und andererseits an das bestehende Nachkühlsystem 3. Errichtung einer zusätzlichen Einspeisedruckleitung mit Anschluss an die unter Nummer 2 genehmigte Abfahrkühlleitung 4. Durchführung der notwendigen Änderungen an der bestehenden und abschließend genehmigten Anlage für den Einbau und den Anschluss der unter Nummer 1 bis 3 genehmigten Anlagenteile 5. Den weiteren Betrieb des KRB II mit den zusätzlich eingebauten bzw. geänderten Anlagenteilen ● Änderungsgenehmigung vom 30. August 1993: Genehmigung nach § 7 AtG zur Nachrüstung eines zusätzlichen Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystems im Kernkraftwerk Gundremmingen II (KRB II) Diese Genehmigung bezieht sich auf: 1. Errichtung eines zusätzlichen Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystems, bestehend aus je einem Einspeisekreislauf mit Pumpe, Wärmetauscher und Armaturen, je einem Rückkühlkreislauf mit Pumpen, Wärmetauschern bzw. Nasszellenkühler und Armaturen und je einem Notstromdieselaggregat für jeden Block einschließlich der zugehörigen Hilfsund Nebeneinrichtungen. 2. Durchführung der notwendigen Änderungen an der bestehenden Anlage für den Einbau und den Anschluss der unter Nummer 1 genehmigten Anlagenteile . 3. Den weiteren Betrieb des KRB II mit den zusätzlich eingebauten bzw. geänderten Anlagenteilen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333