Deutscher Bundestag Drucksache 18/388 18. Wahlperiode 29.01.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/277 – Unterstützung des Bundes für die Münchner Sicherheitskonferenz 2014 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Jahren unterstützt die Bundesregierung mit mehreren hunderttausend Euro und der Bereitstellung von Bundeswehrsoldaten als Logistikhelfer die Münchner Sicherheitskonferenz. In den vergangenen Jahren hat sie jeweils 950 000 Euro dafür ausgegeben, teils als Personalkosten, teils als „Projektförderung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12266). Deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer äußern sich überwiegend zustimmend zu den aktuellen NATO-Kriegen, was regelmäßig den Protest von antimilitaristischen Gruppen und mehreren tausend Demonstrantinnen und Demonstranten hervorruft. Auch während der diesjährigen Konferenz, die vom 31. Januar bis 2. Februar 2014 stattfindet, wird es wieder Proteste geben. Im Aufruf des Aktionsbündnisses heißt es: „Regierungschefs und -chefinnen, Minister_innen und Parlamentarier_innen, hochrangige NATO-Militärs und Repräsentanten der größten Wirtschafts- und Rüstungskonzerne beraten hier über Strategien zur Aufrechterhaltung ihrer globalen Vorherrschaft. Bei informellen Gesprächen sind auch künftige Militärinterventionen und dafür erforderliche Kriegskoalitionen das Thema.“ (www.sicherheitskonferenz.de). Zu den Teilnehmern der Konferenz gehören finanziell höchst potente Rüstungsunternehmen , für die es nicht zuletzt darum geht, die Beziehungen zu ihren Kunden weiterzuentwickeln. Die Konferenz dient mithin als Anbahnung weiterer, Milliardenumsätze versprechender Aufträge. Für die Regierenden der NATO-Länder und ihre Verbündeten geht es um weitere Absprachen ihrer Krieg einschließenden Politik. Eine staatliche Subventionierung einer solchen Veranstaltung halten die Fragesteller für unberechtigt. Die Fragesteller kritisieren darüber hinaus das umfangreiche Engagement der Bundeswehr, weil dieses die arbeitsmarktpolitische Neutralität verletzt. SoldaDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. Januar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ten werden als Fahrer, Übersetzer, Techniker, Medienexperten bzw. -betreuer und für andere logistische Tätigkeiten zweckentfremdet. Das ist zwar besser, als wenn sie in den Krieg geschickt werden. Ihre kostenlose Bereitstellung für eine, wie es im Aufruf heißt, „Kriegstagung“, ist aber aus Sicht der Fragesteller weder politisch noch fiskalisch begründbar. Drucksache 18/388 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele Bundeswehrsoldaten werden im Jahr 2014 voraussichtlich insgesamt im Zusammenhang mit der Konferenz eingesetzt, und wie viele waren es im Jahr 2013? Die Bundeswehr unterstützt die Vorbereitung und Durchführung der 50. Münchner Sicherheitskonferenz 2014 im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung . Hierzu werden voraussichtlich ca. 330 Angehörige der Bundeswehr eingesetzt. Dies entspricht dem Unterstützungsumfang im Jahr 2013. a) Von welchen Einheiten stammen diese? Folgende Dienststellen werden voraussichtlich Unterstützung für die 50. Münchner Sicherheitskonferenz leisten: Universität der Bundeswehr München, Sanitätskommando IV, Fachsanitätszentrum München, Landeskommando Bayern, Multinationales Kommando Operative Führung, Kommando Feldjäger der Bundeswehr und das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum München. Durch Gestellung eines oder mehrerer Militärkraftfahrer werden folgende Dienststellen die 50. Münchner Sicherheitskonferenz zusätzlich unterstützen: Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr, Streitkräfteamt, Landeskommando Nordrhein-Westfalen, Landeskommando Rheinland Pfalz, Zentrum Zivil-Militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr, Zentrum Operative Kommunikation , Logistikkommando der Bundeswehr, Feldjägerregiment 3, Schule für Diensthundewesen der Bundeswehr, Nachschubbataillon 462, Logistikbataillon 467, Luftfahrzeugtechnische Abteilung 362, Bataillon Elektronischer Kampf 931, Instandsetzungsbataillon 466, Spezialpionierbataillon 464, Bundeswehrdienstleistungszentrum Speyer, Bundeswehrfahrschule München, Führungsunterstützungsbataillon 293, Abgesetzter Technischer Zug 134, Führungsunterstützungsbataillon 292, Systemzentrum Luftfahrzeugtechnik, SVZ Flugabwehrrakete Manching, Fliegende Abteilung 101, Versorgungsstaffel Flugabwehrraketengruppe 23, Luftlandeunterstützungsbataillon 262, Taktisches Luftwaffengeschwader 74, Heeresfliegerversorgungsstaffel 265, Kampfhubschrauberregiment 26, Hubschraubergeschwader 64, Luftbewegliche Brigade 1, Kampfhubschrauberregiment 26, Kampfhubschrauberregiment 36, Transporthubschrauberregiment 10, Kraftfahrausbildungszentrum Feldkirchen, Kraftfahrausbildungszentrum Kleinaitingen, Kraftfahrausbildungszentrum Fürstenfeldbruck , Kraftfahrausbildungszentrum Simulation Dornstadt, Kraftfahrausbildungszentrum Veitshöchheim, Leichtes Transportgeschwader 61, Sanitätsakademie der Bundeswehr, Sanitätskommando IV, Sanitätszentrum Neuburg an der Donau, Sanitätszentrum Veitshöchheim, Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr, Institut für Radiologie und Biologie der Bundeswehr . b) Wie viele Feldjäger werden eingesetzt, und wie viele Feldjäger waren es 2013? Sind die Feldjäger bereits in der Antwort zu Frage 1a genannten Zahl enthalten? Der Auftrag der Feldjägerkräfte ist auf die Sicherstellung des Personen- und Begleitschutzes für hochrangige Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und verbündeter Streitkräfte im Rahmen der Eigensicherung begrenzt. Dabei handelt es sich nicht um eine Unterstützung für den Veranstalter. Im Jahr 2013 wurden 43 Feldjäger eingesetzt. Nach derzeitigem Planungsstand sind ca. 50 Feldjäger im Rahmen der 50. Münchner Sicherheitskonferenz das Jahr 2014 vorgesehen. Der genaue Kräfteumfang für das Jahr 2014 wird in Abhängigkeit zu der Anzahl der tatsächlich teilnehmenden hochrangigen Gäste aus dem Geschäftsbereich des BMVg und der verbündeten Streitkräfte sowie der aktuellen Gefährdungs- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/388 lage stehen. Dieser kann daher noch nicht abschließend beziffert werden. Die für das Jahr 2014 geplanten ca. 50 Feldjäger sind in der Gesamtzahl der Angehörigen der Bundeswehr zur Unterstützung der 50. Münchner Sicherheitskonferenz 2014 enthalten. c) Wie viele Soldaten werden zur Eigensicherung eingesetzt, und wie viele waren es im Jahr 2013? Sind diese Kräfte bereits in der Antwort zu Frage 1a genannten Zahl enthalten ? Der Einsatz von Soldaten zur Eigensicherung im Sinne einer Absicherung der Veranstaltung als solches ist nicht vorgesehen. Auch im Jahr 2013 wurden keine Soldatinnen und Soldaten zu diesem Zweck eingesetzt. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen. d) Welche Einsatzorte und Einsatzzeiten sind vorgesehen (bitte detailliert angeben)? Das Personal wird voraussichtlich im Zeitraum vom 30. Januar bis zum 2. Februar 2014 in folgenden Bereichen eingesetzt: Flughafen München, Tagungsort Bayerischer Hof, Pressezentrum der HypoVereinsbank. Ein kleiner Anteil des Personals (Techniker, Leitungspersonal) wird bereits am 29. Januar 2014 im Rahmen des Aufbaus (u. a. Bestuhlung und Technik für den Konferenzsaal, Organisationsbüro sowie Aufbau des Pressezentrums im HypoVereinsbankForum ) eingesetzt. e) Ist beabsichtigt, Soldaten mit der Wahrnehmung des Hausrechts im Tagungshotel bzw. anderen Orten oder mit anderen exekutiven Aufgaben zu beauftragen, und wenn ja, wie viele Soldaten, wo genau, und wann wurde auf wessen Ersuchen von wem diese Entscheidung getroffen ? Eine Wahrnehmung des Hausrechts oder anderer exekutiver Aufgaben durch Angehörige der Bundeswehr ist nicht vorgesehen. 2. Welche Kosten werden für den Einsatz der Bundeswehr voraussichtlich entstehen (bitte möglichst nach einzelnen Tätigkeitsbereichen aufgliedern)? Für den Einsatz der Bundeswehr werden Kosten in Höhe der Kosten für die 49. Münchner Sicherheitskonferenz 2013 erwartet. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Abschließende Aussagen können jedoch erst im Nachgang zur 50. Münchner Sicherheitskonferenz gemacht werden . a) Wird auch in diesem Jahr darauf verzichtet, diese Kosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen, und wenn ja, warum, und wer hat diese Entscheidung getroffen? Die personelle und materielle Unterstützung der 50. Münchner Sicherheitskonferenz durch die Bundeswehr erfolgt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Darüber hinaus dient sie dem Schutz von Angehörigen der Streitkräfte (siehe Antwort zu Frage 1b). Da die Veranstaltung im überwiegenden Interesse der Bundesregierung liegt, wird von einer Inanspruchnahme des Veranstalters abgesehen. b) Hält es die Bundesregierung für angemessen, durch die Übernahme von Tätigkeiten, die auch die Privatwirtschaft übernehmen könnte, die ge- Drucksache 18/388 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode werbliche Wirtschaft um Einnahmen in Höhe mehrerer hunderttausend Euro zu bringen? Die Unterstützung der Münchner Sicherheitskonferenz durch die Bundeswehr mit eigenem Personal ist vor dem Hintergrund der Öffentlichkeitsarbeit und des hervorgehobenen Interesses der Bundesregierung an der Veranstaltung angemessen . Gewerbliche Unternehmen sind nicht betroffen, da öffentliche Aufgaben aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit mit Eigenmitteln wahrgenommen werden können. 3. Welche Kosten sind für den Einsatz im Jahr 2013 angefallen (bitte nach einzelnen Tätigkeitsbereichen aufgliedern und Sachkosten detailliert angeben )? Für den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der 49. Münchner Sicherheitskonferenz sind an Personalkosten bzw. -ausgaben ca. 560 000 Euro sowie an Sachausgaben ca. 66 000 Euro angefallen. 4. Welche über den Bundeswehreinsatz hinausgehende Förderung ist für die Konferenz in diesem Jahr aus Bundesmitteln vorgesehen, für welche Einzelposten werden die Mittel bereitgestellt, und aus welchen Haushaltstiteln stammen diese (bitte Vergleichszahlen für das Jahr 2013 angeben)? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) unterstützt die Veranstaltung im Wege der Projektförderung mit Haushaltsmitteln, die aus einem vom BMVg dem BPA zur Eigenbewirtschaftung bereitgestellten Etat für sicherheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden. Im Haushaltsjahr 2013 wurden als Projektförderung Mittel in Höhe von bis zu 350 000 Euro zur Verfügung gestellt. Für das Haushaltsjahr 2014 sind wiederum bis zu 350 000 Euro vorgesehen. Das BPA kann zur Höhe der tatsächlichen Projektförderung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Angaben machen. 5. Falls es bei den Kosten für den Bundeswehreinsatz oder bei der darüber hinausgehenden Förderung aus Bundesmitteln signifikante Veränderungen zum Vorjahr gibt, woraus resultieren diese? Es werden keine signifikanten Veränderungen hinsichtlich der Kosten bzw. Ausgaben für den Bundeswehreinsatz zum Vorjahr erwartet. Bei der Förderung durch das BPA sind keine Veränderungen vorgesehen. 6. Welche konkreten Leistungen erbringen die Soldaten voraussichtlich in diesem Jahr, und welche konkreten Leistungen erbrachten sie im Jahr 2013 (bitte möglichst genaue Zahlen und Tätigkeitsbeschreibungen angeben) a) im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Es erfolgt eine Unterstützung bei Aufbau, Betreuung und Betreiben der Medienzentren und der Onlineredaktion. Im Jahr 2013 erfolgte die Unterstützung mit ca. 20 Angehörigen der Bundeswehr. Geplant ist die Unterstützung grundsätzlich auf dem Niveau der Unterstützung der 49. Münchner Sicherheitskonferenz 2013. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/388 b) bei der Organisation der Konferenz, Es erfolgt eine Unterstützung des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Konferenz, dabei Delegationsbetreuung, Ausweis -/Raumkoordination, Betreiben von Informations-/Meldepunkten, Unterstützung bei der Durchführung von Abendveranstaltungen, Koordinierung von Telekommunikationsleistungen in Zusammenarbeit mit einem zivilen Anbieter, Arbeitskommando Auf-/Um-/Abbau. Im Jahr 2013 erfolgte die Unterstützung mit ca. 120 Angehörigen der Bundeswehr. c) bei der Transportorganisation sowie Die Bundeswehr unterstützt beim Personentransport hochrangiger Gäste und von Organisationspersonal im Rahmen der 50. Münchner Sicherheitskonferenz 2014. Im Jahr 2013 erfolgte die Unterstützung mit ca. 120 Angehörigen der Bundeswehr. d) in weiteren Bereichen? Weitere Unterstützung erfolgt im Bereich der sanitätsdienstlichen Versorgung in Zusammenarbeit mit dem zivilen Rettungsdienst mit voraussichtlich 18 Angehörigen der Bundeswehr (Unterstützung im Jahr 2013 mit ca. 13 Angehörigen der Bundeswehr). Die Dolmetschleistungen bei der Münchner Sicherheitskonferenz 2014 werden federführend durch den Dolmetscherdienst des BMVg mit Zivilpersonal erbracht . Dabei werden nach aktuellem Stand zwölf eigene Dolmetscher eingesetzt . Darüber hinaus werden auf Kosten der Münchner Sicherheitskonferenz vier freiberufliche Dolmetscher verpflichtet. 7. Wann hat der Veranstalter der Konferenz die Unterstützungsanfrage gestellt , und welche Dienststellen der Bundeswehr haben über diese zu welchem Zeitpunkt entschieden? Der Veranstalter hat nach Ende der 49. Münchner Sicherheitskonferenz seine Anträge auf Unterstützung für das Jahr 2014 gestellt. Das BMVg hat diese im Oktober 2013 gegenüber dem Veranstalter grundsätzlich auf dem Niveau der Unterstützungsleistungen im Jahr 2013 bei gleichzeitig beabsichtigten Reduzierungen in einzelnen Bereichen zugesagt. 8. Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhen die vorgesehenen Unterstützungsleistungen ? Die Bundeswehr unterstützt die Vorbereitung und Durchführung der 50. Münchner Sicherheitskonferenz 2014 im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung . Dies geschieht ohne Inanspruchnahme hoheitlicher Zwangs- und Eingriffsbefugnisse gegenüber Dritten. Davon unberührt bleiben Maßnahmen, die Angehörige der Bundeswehr im Rahmen des Eigenschutzes für Personal und Material wahrnehmen. Drucksache 18/388 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Mit welchen Gesamtkosten für die Konferenz kalkuliert der Veranstalter nach Kenntnis der Bundesregierung, und von welchen Unternehmen wird die Konferenz gesponsert? Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Höhe der Förderung durch diese Unternehmen? Die Gesamtkosten für die 50. Münchner Sicherheitskonferenz werden von der Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz gGmbH mit insgesamt 1,147 Mio. Euro angegeben. Partner und Sponsoren benennt der Veranstalter der Münchner Sicherheitskonferenz auf seiner Homepage www.securityconference.de/ueberuns /sponsoren/. Die Höhe des Sponsorings einzelner Unternehmen ist der Bundesregierung nicht bekannt. 10. Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, ihren Sponsorenbeitrag angesichts chronisch knapper Kassen zu kürzen, und wenn nein, warum nicht? Die Höhe der Projektförderung der Münchner Sicherheitskonferenz durch die Bundesregierung hat sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2013 nicht verändert. Die Durchführung der Münchner Sicherheitskonferenz liegt weiterhin im Interesse der Bundesregierung. Sie ist seit Jahrzehnten ein zentraler Ort des transatlantischen Meinungsaustausches und eine der bedeutendsten sicherheitspolitischen Konferenzen weltweit. Die spezifische Ausgestaltung der Konferenz während eines Wochenendes in einem als Begegnungs- und Tagungsstätte hergerichteten Gebäude ermöglicht einen ebenso offenen wie informellen Austausch zu sicherheitspolitischen Themen, der es der Bundesregierung erlaubt, einem über die gängigen Foren hinausgehenden Kreis von Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern anderer Staaten ihre Position zu ausgewählten Einzelthemen darzustellen. 11. Sind im Zusammenhang mit der Konferenz weitere Unterstützungsanträge Dritter oder Amtshilfeanträge seitens der Behörden gestellt worden, und wenn ja, von wem, was wird konkret beantragt, wie ist der Stand der Bearbeitung dieser Anträge, wie viele Soldaten sollen dabei eingesetzt werden , welche Kosten entstehen dabei, und wer kommt für diese auf? Das Polizeipräsidium München beantragte im Rahmen der Amtshilfe Unterstützung bei der Überwachung des während der 50. Münchner Sicherheitskonferenz eingerichteten Flugbeschränkungsgebietes. Angefragt wurde hierzu die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes für eine Einsatzkraft der Polizei im Nationalen Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum in Uedem sowie Unterstützung durch zwei Soldatinnen bzw. Soldaten beim Auswerten des Luftlagebildes und Heranführen eingesetzter Polizeihubschrauber an langsam fliegende Luftfahrzeuge, die in das Flugbeschränkungsgebiet einfliegen. Das Polizeipräsidium München beantragte weiterhin im Rahmen der Amtshilfe Unterkunft und Verpflegung für 300 Einsatzkräfte der Polizei sowie Abstellflächen für bis zu 125 Kraftfahrzeuge der Polizei im Raum München. Beide Amtshilfeanträge sind in Bearbeitung. Angaben zu entstandenen Kosten sind erst nach Abschluss der Veranstaltung möglich. Durch das Polizeipräsidium München wurde jeweils Kostenübernahme zugesagt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/388 12. Soll anlässlich der Konferenz ein militärischer Sicherheitsbereich eingerichtet werden, und wenn ja, wo, für welchen Zeitraum, und mit welcher Begründung? Es ist nicht vorgesehen, einen militärischen Sicherheitsbereich einzurichten. 13. Wie viele Bundespolizisten waren im Jahr 2013 im Zusammenhang mit der Konferenz eingesetzt, und welche Kosten sind dabei entstanden? Im Zusammenhang mit der 49. Münchener Sicherheitskonferenz 2013 hat die Bundespolizei nach § 3 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) am 2. Februar 2013 196 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte eingesetzt. Die Kosten, die durch den Einsatz der Bundespolizei im originären Aufgabenbereich nach § 3 BPolG entstanden sind, trägt der Bund. Die für diese Aufgabenerfüllung erforderlichen Ausgaben sind in das Kapitel 06 25 der Bundespolizei eingestellt und werden nicht gesondert erfasst. Eine Unterstützung des Freistaates Bayern nach § 11 BPolG erfolgte durch die Bundespolizei nicht. 14. Werden der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst oder das Bundesamt für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der Konferenz aktiv oder sind sie bereits aktiv geworden, und welcher Art ist gegebenenfalls diese Aktivität? Die genannten Nachrichtendienste des Bundes werden im Rahmen ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrags tätig. In diesem Rahmen sammelt das Bundesamt für Verfassungsschutz anlässlich der 50. Münchner Sicherheitskonferenz 2014 Erkenntnisse hinsichtlich möglicher geplanter Aktionen von Extremisten und wertet sie aus. 15. Welche Erkenntnisse hat das Bundesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2013 hinsichtlich von Protestaktionen vermeintlicher „gewaltbereiter Extremisten “ gewonnen (vgl. hierzu Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/ 12266), und inwiefern betrachtet sie auch manche Teilnehmer der Konferenz wegen derer Politik, beispielsweise der Drohnen-Morde als „gewaltbereite Extremisten“? Nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz nahmen an der Gegendemonstration im Jahr 2013 bis zu 2 000 Personen teil, darunter etwa 300 aus dem gewaltorientierten Spektrum in einem „antikapitalistischen Block“, der maßgeblich von einer autonomen Gruppe organisiert worden war und an dem sich weitere, überwiegend dem autonomen Spektrum zuzurechnende Gruppen beteiligten. Mutmaßliche Drohnenangriffe im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet waren wiederholt Gegenstand parlamentarischer Anfragen, die von der Bundesregierung umfassend beantwortet wurden. Hinsichtlich der Bewertung dieser wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13381, Antwort zu Frage 21) sowie die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28. Juni 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14276, Antwort zu Frage 8) verwiesen . Drucksache 18/388 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Inwieweit sind die Polizeien des Bundes oder der Verfassungsschutz und andere Behörden in die polizeilichen Vorbereitungen zur Sicherheitskonferenz eingebunden? a) Welche Behörden haben wann an welchen Lagebesprechungen oder sonstigen Treffen zur Vorbereitung teilgenommen? Die Bundespolizei wird im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gemäß § 3 BPolG tätig. Darüber hinaus hat sich die Bundespolizei darauf einzustellen , den Freistaat Bayern ggf. mit Einsatzkräften nach § 11 BPolG zu unterstützen . Die Bundespolizei hat bislang nicht an eventuellen Lagebesprechungen der Polizei des Freistaates Bayern oder sonstigen Treffen zur Vorbereitung der Sicherheitskonferenz im Jahr 2014 teilgenommen. Das Bundeskriminalamt ist ausschließlich im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit für Aspekte des Personenschutzes in die polizeilichen Vorbereitungen zur Sicherheitskonferenz eingebunden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist nicht in die polizeilichen Vorbereitungen zur Sicherheitskonferenz eingebunden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. b) Wie viele (vorbereitende) Aktivitäten zum Protest gegen die Sicherheitskonferenz wurden vom Verfassungsschutz beobachtet bzw. festgestellt ? Wie viele von anderen Behörden oder Einrichtungen des Bundes, wie viele, nach Kenntnis der Bundesregierung, vom Bayerischen Landeskriminalamt oder Landesamt für Verfassungsschutz? c) Mit welchen Landesämtern für Verfassungsschutz hat das Bundesamt für Verfassungsschutz dabei zusammengearbeitet? Seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz besteht kein fachliches Erfordernis , derartige Aktivitäten im Einzelnen zu beobachten bzw. zu erfassen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz tauscht relevante Informationen hinsichtlich geplanter Protestaktionen von (gewaltorientierten) Extremisten gegen die Sicherheitskonferenz innerhalb des Verfassungsschutzverbundes aus. In diesem Fall ist insbesondere der Informationsaustausch mit dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz wichtig. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 14, 16 und 16a verwiesen. 17. Mit welchen ausländischen Behörden haben oder hatten die Polizeien des Bundes sowie der Verfassungsschutz oder andere deutsche Behörden zur Vorbereitung des Polizeieinsatzes oder geheimdienstlicher Aufklärung von Gegenaktivitäten Kontakt? a) Welche Treffen haben hierzu mit welchen ausländischen Behörden stattgefunden? b) Welche weiteren Vereinbarungen wurden für die Vorbereitung des Polizeieinsatzes mit ausländischen Behörden getroffen, und inwieweit sind Bundesbehörden davon betroffen? Die Polizeien des Bundes und das Bundesamt für Verfassungsschutz hatten im Zusammenhang mit der Sicherheitskonferenz keinen Kontakt zu ausländischen Behörden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/388 18. Inwiefern werden im Vorfeld der Konferenz und der erwarteten Gegendemonstration Personendaten von ausländischen Polizeibehörden angefordert , insbesondere zu (potenziellen) Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmern, bzw. inwiefern ist dies bereits geschehen? a) Zu wie vielen Personen sind Daten übermittelt worden? b) Aus welchen Staaten stammen diese Personen bzw. Daten? c) Wer hat die Daten auf deutscher Seite empfangen und an welche Stellen weitergeleitet bzw. welche Stellen darüber informiert? d) Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht dieses Vorgehen? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333