Deutscher Bundestag Drucksache 18/3884 18. Wahlperiode 29.01.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Wagner, Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3705 – Neue Initiativen für die europäische Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die im Herbst 2014 offenbar gewordene, eingeschränkte Einsatzbereitschaft der Bundeswehr hat einmal mehr verdeutlicht, dass sich die Bundesregierung in der Verteidigungsplanung und bei der Beschaffung von militärischer Ausrüstung deutlich konsequenter als bisher dafür einsetzen muss, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) militärische Fähigkeiten bündeln und wo immer möglich gemeinsam nutzen (vgl.: Daniel Brössler/Nico Fried: Ausgedient, in: Süddeutsche Zeitung, 30. September 2014; Alexander Graf Lambsdorff: Peinliches Schauspiel, in: Die Welt, 29. September 2014). Bereits im Jahr 2010 hatte die Bundesregierung gemeinsam mit Schweden eine solche verstärkte Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich angeregt. Das Ziel dieser sogenannten Gent-Initiative bestand darin, zu verhindern, dass die Schulden- und Finanzkrise durch drastische Sparmaßnahmen einen Verlust militärischer Fähigkeiten innerhalb der EU nach sich zieht. Doch obwohl die deutsch-schwedische Initiative bei den EU-Partnern auf eine sehr positive Resonanz stieß, ist die Anzahl der konkreten Kooperationsergebnisse bislang überschaubar geblieben. Im Dezember 2013 verständigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU deshalb auf eine ganze Reihe von Vorhaben und Aufträgen , die zu einer Wiederbelebung der Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen sollen. Infolge dieses GSVPGipfels (GSVP – Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) legte die Europäische Kommission im Juni 2014 einen Maßnahmenkatalog zur „Schaffung eines wettbewerbsfähigeren und effizienteren Verteidigungs- und Sicherheitssektors “ vor. Im November 2014 billigte der Rat einen „Politischen Rahmen für die systematische und langfristige Verteidigungszusammenarbeit“, die durch die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) koordiniert werden soll. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. Januar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Ein aktualisierter „Progress Catalogue“, der Aufschluss über die in der EU vorhandenen militärischen Fähigkeiten sowie über bestehende Fähigkeitslücken gibt, ist im November 2014 vom EU-Militärausschuss verabschiedet worden. Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit zwar rhetorisch immer wieder zum Konzept des „Pooling and Sharing“ bekannt. Tatsächlich ist jedoch nicht zu erkennen, dass die deutsche Verteidigungsplanung der letzten Jahre in Drucksache 18/3884 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode konzeptioneller oder tatsächlicher Abstimmung mit den Planungen der europäischen Partner erfolgt ist. Weder die jüngste Bundeswehrreform noch die Verteidigungspolitischen Richtlinien aus dem Jahr 2011 sind in eine Strategie europäischer Aufgabenteilung eingebettet. Noch im Frühjahr 2012 zog die Bundesregierung es sogar vor, eigene Initiativen für Kooperationsprojekte im Rüstungsbereich nicht mit, sondern explizit ohne Mitwirkung der Europäischen Verteidigungsagentur umzusetzen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/9317). Dieser – nicht nur, aber auch in Deutschland zu beobachtende – mangelnde politische Wille zur tatsächlichen Umsetzung einer Zusammenarbeit führt innerhalb der EU mittlerweile genau zu jenem Verlust an militärischen Fähigkeiten, der ursprünglich vermieden werden sollte (vgl. etwa: Christian Mölling: Wege aus der Europäischen Verteidigungskrise [= SWP Studie], Berlin 2013). Gleichzeitig investiert das Bundesministerium der Verteidigung jedes Jahr Milliarden Euro an Steuergeldern in Rüstungsprojekte, ohne durch Kooperation mit anderen EU-Staaten eine mögliche Einsparung oder einen gänzlichen Verzicht auf die Beschaffungsmaßnahme in Betracht zu ziehen. Das Ergebnis der mangelhaften Abstimmung zwischen den EU-Staaten sind folglich Streitkräfte , die immer mehr Geld verschlingen und trotzdem immer weniger Handlungsoptionen bieten (vgl.: Thorsten Jungholt: Bundeswehr kann Zusagen an die Nato nicht einhalten, in: DIE WELT, 27. September 2014). Die jüngsten Initiativen der EU zur Wiederbelebung der Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich bieten die Chance, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. 1. Welche Wirkung erwartet sich die Bundesregierung vom „Politischen Rahmen für eine systematische und langfristige Verteidigungszusammenarbeit “, der vom Rat der EU-Außenminister im November 2014 beschlossen wurde, im Vergleich zu früheren Vereinbarungen der EU-Mitgliedstaaten über eine engere Kooperation im Bereich der Verteidigungspolitik (Code of Conduct on Pooling & Sharing, Gent-Initiative)? Vom „Politischen Rahmen für eine systematische und langfristige Verteidigungszusammenarbeit “, der im November 2014 vom Rat der EU-Außenminister beschlossen wurde, erwartet die Bundesregierung eine Verbesserung der europäischen Verteidigungspolitik und infolge eine verbesserte Fähigkeitslage in Europa durch eine enger verzahnte Kooperation der Mitgliedstaaten. Das Ziel ist eine kohärente Basis für die verteidigungspolitische Kooperation in allen Phasen der Fähigkeitsentwicklung. Mit der Gent-Initiative wurde Pooling & Sharing im Sinne eines Leitgedankens verankert. Pooling & Sharing ist somit ein wichtiges Instrument für die Verbesserung der Fähigkeitslage in Europa und als wichtiges Element zur Implementierung des „Politischen Rahmens“ zu verstehen . Der „Code of Conduct on Pooling & Sharing“ soll anstatt eines „ad hoc“- Ansatzes den systematischeren nationalen Rückgriff auf Pooling & Sharing gewährleisten und den Kooperationsgedanken in der nationalen Verteidigungsplanung stärker verankern. 2. Welche Ziele hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen über das neue Rahmendokument mit besonderer Priorität verfolgt? Welche Verhandlungspositionen konnte die Bundesregierung hierbei durchsetzen, welche nicht (bitte beides einzeln aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat ihre wesentlichen Ziele in die finale Version des „Politischen Rahmens“ einbringen können. Zentrales Anliegen der Bundesregierung war die Wahrung der Handlungsfreiheit der Mitgliedstaaten bei gleichzeitiger Gewährleistung der politischen Verbindlichkeit des Dokuments, das zu einer koordinierten Zusammenarbeit in Europa verpflichten soll. Eines Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3884 der Kernziele der Bundesregierung war die Aufforderung an die EDA, im Rahmen ihrer regelmäßigen Berichtspflichten konkrete Fortschritte in der Verbesserung der Fähigkeitslage zu erläutern. Ein weiteres Kernanliegen der Bundesregierung galt der Festschreibung des Prinzips des „Single Set of Forces“ und der Vermeidung von Duplizierungen mit bestehenden NATO-Mechanismen und Planungsprozessen. 3. Welche Regelungen des nun verabschiedeten Dokuments waren zwischen den Mitgliedstaaten besonders umstritten und aus welchen Gründen? Zwischen den Mitgliedstaaten gab es unterschiedliche Auffassungen bezüglich der möglichen Implementierung von fiskalischen Anreizen (Mehrwertsteuerbefreiung ) für Kooperationsvorhaben. Während einige Mitgliedstaaten dem Thema positiv gegenüberstanden, verhielten sich viele andere (u. a. Deutschland ) mit Verweis auf nationale Regelungen zurückhaltend. 4. Hat sich die Bundesregierung in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass eine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit der Europäischen Verteidigungsagentur bei der nationalen Verteidigungsplanung verbindlich vorgeschrieben wird? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen 5. Welche Rolle spielt die EDA bisher für die Aktivitäten der Bundesregierung im Prozess der Fähigkeitenplanung? Die EDA dient der dauerhaften Unterstützung der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Verteidigungsfähigkeiten der EU im Bereich der Krisenbewältigung und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Sie wird bei der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten beteiligt , insbesondere bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten . Die EDA wird seitens der Bundesregierung zur Entwicklung von Verteidigungsfähigkeiten genutzt. Sie soll den Nationen die Realisierung ihrer jeweiligen Fähigkeitsentwicklung erleichtern und hierzu kooperative Ansätze fördern. 6. Der „Politische Rahmen für eine systematische und langfristige Verteidigungszusammenarbeit “ sieht unter Nummer 12 vor, dass die EDA interessierte Mitgliedstaaten in ihrer nationalen Verteidigungsplanung beraten und unterstützen kann, um so eine größere Kohärenz in der Verteidigungsplanung der EU-Mitgliedstaaten zu erzeugen. Beabsichtigt die Bundesregierung , von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und die EDA zukünftig enger in die Verteidigungs- und Fähigkeitenplanung einzubeziehen? a) Falls nein, warum nicht? b) Falls ja, wie soll eine Einbeziehung der EDA konkret stattfinden? Eine Unterstützung der deutschen Fähigkeitsplanung durch die EDA fand bereits in der Vergangenheit statt. Der Ausbau und die Fortentwicklung der Kooperationsdatenbank der EDA zur Verbesserung dieser Unterstützungsleistung sind vorgesehen. Die internen Abstimmungsprozesse zu einer Nutzung einer möglichen Beratungsfunktion sind noch nicht abgeschlossen. Vorschläge bzw. Kon- zepte seitens der EDA liegen hierzu noch nicht vor. Drucksache 18/3884 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welches sind die Fähigkeitslücken, die im „Progress Catalogue 14“ benannt werden (bitte einzeln auflisten)? Der „Progress Catalogue 2014“ ist als Verschlusssache „Restreint UE/EU Restricted “ bzw. „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft 1. Die Beantwortung erfolgt daher im Rahmen des gesondert übersandten Schreibens. 8. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den von der EDA im Rahmen des Planzielprozesses ermittelten Fähigkeitslücken der EU für die nationale Fähigkeitenplanung? Die seitens des EUMS festgestellten Fähigkeitslücken der EU basieren (wie bei der NATO) auf den zur Verfügung gestellten Informationen der Mitgliedstaaten. Das Ergebnis des EUMS ist auch in den „Capability Development Plan“ (CDP) der EDA eingeflossen. Im Rahmen des NATO-Verteidigungsplanungsprozesses wird alle zwei Jahre die Einhaltung bzw. Erfüllung der NATO-Vorgaben überprüft und das Ergebnis den NATO-Verteidigungsministern zur Billigung und mit Empfehlungen vorgelegt . Die Bundesregierung meldet stets ihre nationalen Fähigkeiten sowohl an die NATO als auch an die EU. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass mit vorrangiger Priorität diejenigen Fähigkeitslücken geschlossen werden, die beiden Organisationen gemein sind. 9. Welche Initiativen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die identifizierten Fähigkeitslücken in Kooperation mit anderen EU-Staaten zu schließen? Zum Schließen von Fähigkeitslücken in multinationaler Kooperation engagiert sich Deutschland substanziell in den fähigkeitsbezogenen Kooperationsinitiativen der NATO (Smart Defence – SD), Rahmennationenkonzept (Framework Nations Concept – FNC) und der EU/EDA (Pooling & Sharing – P&S). Im Rahmen SD hat Deutschland bei drei sogenannten Tier-1-Projekten2 die Führungsfunktion (Multinational Joint Headquarters Ulm, Pooling Maritime Patrol Aircraft, Multinational Geospatial Support Group) und bei einem weiteren Tier- 1-Projekt die Co-Führung (Pooling & Sharing Multinational Treatment Facilities ) übernommen. Die Bundesregierung beteiligt sich zudem bei weiteren elf Tier-1 und 20 Tier-2-Projekten. Im Rahmen der EU/EDA ist die Bundesregierung an 18 von 22 P&S Projekten beteiligt. Das auf einer deutschen Initiative beruhende, im Schwerpunkt auf Fähigkeitsentwicklung bezogene FNC der NATO versteht sich als ein Beitrag zu einer 1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 2 Die Projekte werden entsprechend ihrem Reifegrad in drei Klassen (Tier 1 bis 3) eingeteilt. Tier-1-Projekte verfügen über eine oder mehrere verantwortliche „Lead Nations“ (LN), weisen eine detaillierte Projektbeschreibung und die Beteiligung von mind. einer weiteren Nation auf. Tier-2-Projekte befinden sich in der Entwicklungsphase, in der Regel noch ohne feste LN. Tier-3-Projekte enthalten weitere Kooperationsvorschläge. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3884 kohärenten europäischen Fähigkeitslandschaft, zur Schließung noch bestehender Fähigkeitslücken und insbesondere zum kohärenten Zusammenwirken der Kräfte. Den Kern des FNC bildet die gemeinschaftliche Entwicklung und strukturelle Bereitstellung von Fähigkeiten durch mehrere Nationen, die enger und intensiver als bisher zusammenarbeiten wollen. Unter Führung Deutschlands als Rahmennation wurde im Rahmen des NATO-Gipfels in Wales mit neun weiteren europäischen Alliierten3 ein Gemeinsamer Brief (Joint Letter) als gemeinsame Ankündigung vertiefter und langfristig angelegter, fähigkeitsbezogener Kooperation unterzeichnet. Zu den Vorschlägen des „Joint Letters“ zählen u. a.: Verlegefähige Hauptquartiere, Logistik, ABC-Abwehr, streitkräftegemeinsame Feuerunterstützung sowie im Schwerpunkt die komplexen Bereiche Aufklärung (Joint ISR) und Flugkörperabwehr (BMD). 10. Wie erfolgte zwischen den EU-Mitgliedstaaten bisher der Informationsaustausch hinsichtlich Fähigkeitenplanung oder Beschaffungsvorhaben, zu dessen Intensivierung das Rahmendokument die Unterzeichnerstaaten unter Nummer 12 auffordert? Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung künftig sicherstellen, dass dieser Informationsaustausch intensiviert wird? Der Informationsaustausch der Fähigkeitsplanung der EU-Mitgliedstaaten erfolgt innerhalb der EU sowohl im Rahmen des EU-Militärausschusses (EUMC) in entsprechenden Gremien und Arbeitsgruppen als auch im Rahmen der EDA. Die EDA bietet hierzu neben den diversen Projektgruppen und Steuerungsgruppen (IDT – Integrated Development Team, nach Fähigkeitskategorien gegliedert) auch eine Kooperationsdatenbank (CODABA – Collaborative Database ). Diese Datenbank ermöglicht neben dem reinen Informationsaustausch der Planungen und Programme der Mitgliedsstaaten die Fähigkeit zur Analyse mit dem Ziel der Identifizierung von Kooperationspotenzial und möglichen Partnern. Durch die so geschaffene Transparenz wird eine Harmonisierung der Fähigkeitsentwicklung der einzelnen Mitgliedstaaten erheblich vereinfacht. Im März 2014 wurde die Datenbank CODABA in eine Weiterentwicklung („CODABA 2.0“) überführt und erheblich verbessert (webbasiert, benutzerfreundlich , Analyse- und Darstellungsmöglichkeiten). Die Weiterentwicklung bzw. der Ausbau der Datenbank und des zugehörigen Datenbestandes wird seitens der Bundesregierung befürwortet und aktiv unterstützt. 11. Inwiefern sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Fähigkeitscluster für NATO-Einsätze im Rahmen des „Framework Nations Concepts“, das beim NATO-Gipfel in Wales im September 2014 beschlossen wurde, künftig auch der EU für Missionen zur Verfügung stehen? a) Falls nicht, warum nicht? Das FNC folgt dem Ansatz, in Anbetracht sinkender Verteidigungsausgaben durch die Identifikation und Realisierung von Synergien verschiedener NATOMitgliedstaaten die Fähigkeitsziele der NATO gemeinschaftlich zu einem höheren Grad zu erfüllen, als es den jeweils einzelnen Staaten möglich wäre. 3 Belgien, Dänemark, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Tschechien und Ungarn Drucksache 18/3884 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Inwieweit diese Fähigkeiten, ggf. auch im Rahmen von EU-Missionen, zum Einsatz kommen, obliegt der souveränen Entscheidung der einzelnen Nationen. b) Falls doch, wie ist der aktuelle Stand bei der Zusammenstellung der Cluster (bitte für jedes Cluster einzeln und detailliert unter Angabe der jeweiligen Staaten, die sich beteiligen wollen, aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 11a wird verwiesen. c) Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um weitere Staaten (insbesondere in Südeuropa) zur Übernahme einer Führungsrolle für ein Fähigkeitscluster zu bewegen? Es sind derzeit keine derartigen Initiativen vonseiten der Bundesregierung geplant . d) Welche konkreten Fähigkeiten will die Bundesregierung für welche Cluster anbieten und bei welchen Clustern soll Deutschland die Führung übernehmen (bitte einzeln aufschlüsseln)? In den Sondierungsgesprächen mit den interessierten Nationen sind von deutscher Seite folgende Cluster vorgestellt worden: „Logistics JLSG HQ4“, Logistics RSOM5“, „Medical Support“, „Mission Networks“, „CBRN6“, „CIMIC7“, „Joint Fires“, „Air C28“, „ASW9“, „DAAM10“, „Air&Missile Defence“, „JISR11“ sowie „GeoMETOC12 Support“. Deutschland fungiert für diese Cluster als Rahmennation. Die Rolle der Rahmennation besteht in der Koordination der eingebrachten bzw. geplanten Fähigkeitsbeiträge der teilnehmenden Nationen zur Realisierung größtmöglicher Synergien. Die konkreten Fähigkeitsbeiträge Deutschlands werden im Zuge des nationalen und internationalen Abstimmungsprozesses identifiziert. e) Mit welchen Partnerstaaten sollen dabei welche Fähigkeiten geschaffen werden (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die Sondierungsgespräche mit interessierten Nationen sind noch nicht abgeschlossen . Die zu schaffenden bzw. weiterzuentwickelnden Fähigkeiten sind von den Deutschland zugewiesenen Fähigkeitszielen im Rahmen des NATO-Verteidigungsplanungsprozesses abgeleitet und werden in den in der Antwort zu Frage 11d genannten Clustern verfolgt. 4 Joint Logistic Support Group Headquarters (teilstreitkräftegemeinsames Hauptquartier einer logistischen Unterstützungsgruppe) 5 Reception, Staging, Onward Movement (Aufnahme, Aufstellung und Verlegung von Truppenkörpern) 6 Chemical, Biological, Radiological, Nuclear (Chemisch, Biologisch, Radiologisch, Nuklear) 7 Civil-Military Cooperation (Zivil-Militärische Zusammenarbeit) 8 Command and Control (Führungsfähigkeit) 9 Anti-Submarine Warfare (Anti-U-Boot-Kriegsführung) 10 Deployable Air Activation Modules (verlegbare Flugplätze) 11 Joint Intelligence, Surveillance and Reconnaissance (teilstreitkräftegemeinsame Nachrichtenbeschaffung und Auswertung, Überwachung, Aufklärung) 12 Geological, Meteorological and Oceanographic (Geologisch, Meteorologisch, Ozeanographisch) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3884 12. Inwiefern hat die Bundesregierung je erwogen, eine „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ einzelner Mitgliedstaaten im Bereich der Sicherheits - und Verteidigungspolitik anzuregen und selber einzugehen, wie der Vertrag über die Europäische Union in Artikel 42 Absatz 6 als Möglichkeit vorsieht? a) Wenn nicht, warum nicht? b) Wenn doch, warum ist es bislang nicht zu einer solchen Zusammenarbeit gekommen? Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ) ist ein neues Instrument der abgestuften Integration des Vertrags von Lissabon, um die Fortentwicklung der GSVP in diesem Bereich zu unterstützen. Mitgliedstaaten, die „anspruchsvollere Kriterien“ in Bezug auf ihre militärischen Fähigkeiten erfüllen, können nach Artikel 42 Absatz 6 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) eine SSZ begründen. Diese erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des EUV (insbesondere von Artikel 46 EUV sowie des Protokolls Nummer 10 über die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit ). Die Bundesregierung hat stets die möglichen Vorteile der SSZ betont und auch mit Gedankenpapieren versucht, mögliche SSZ-Anwendungsfälle innerhalb der EU auszuloten. Dies betraf z. B. den Bereich der Verstetigung der EU-Gefechtsverbände und die Nutzung des Multinationalen Kommandos Operative Führung in Ulm. Zwischen den Mitgliedstaaten konnte jedoch keine Einigkeit über den Grad der Flexibilität bzw. den Umfang der notwendigen praktischen Zusammenarbeit innerhalb der SSZ und die genaue Rolle der EDA erzielt werden. Die Vermeidung eines „Europas der zwei Geschwindigkeiten“ vor dem Hintergrund der in vielen europäischen Staaten seit einigen Jahren andauernden Streitkräftereformen und finanziellen Herausforderungen hat eine praktische Umsetzung von SSZ-Anwendungsbeispielen zusätzlich erschwert. Die Diskussionen um die Ausgestaltung der SSZ sind faktisch vom Konzept des Pooling & Sharing überlagert worden. 13. Wie viel Prozent der in den Jahren 2012, 2013 und 2014 von der Bundesregierung beschafften bzw. in Auftrag gegebenen Ausrüstung für die Bundeswehr wird von Firmen mit Sitz in Deutschland hergestellt? Von den statistisch erfassten Direktaufträgen der Bundeswehr im Bereich Beschaffung in den Jahren 2012 bis 2014 wurden folgende Anteile (in Prozent vom Gesamtauftragsvolumen) an inländische Auftragnehmer wie folgt vergeben: In der statistischen Erfassung wurden auch Aufträge, die durch Bundeswehrdienstleistungszentren , militärische Dienststellen und die Truppe selbst vergeben wurden, berücksichtigt. Aufträge, die durch internationale Organisationen vergeben wurden, und Unteraufträge im Rahmen von Bundeswehraufträgen werden statistisch nicht erfasst. Vor diesem Hintergrund ist ein Rückschluss auf die tatsächlich vollzogene inländische Wertschöpfung nicht möglich. 2012 2013 2014 93 % 88 % 91 % Drucksache 18/3884 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. In ihrem Bericht „Ein New Deal für die europäische Verteidigung“ (COM(2014) 387 final) vom 24. Juni 2014 kündigt die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Schaffung eines „wettbewerbsfähigeren Verteidigungs- und Sicherheitssektors“ in Europa an. a) Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die Haupthindernisse für das Funktionieren eines EU-Binnenmarkts für Rüstungsgüter? Die sogenannten Besonderheiten der Verteidigungsmärkte betreffen insbesondere die maßgebliche Rolle der Staaten in diesen Märkten (Monopolnachfrager, Regulierung von Herstellung, Vertrieb und Export von Gütern und Dienstleistungen ), die Anforderungen an Versorgungssicherheit und Vertraulichkeit (Schutz sensitiver Informationen) sowie die Komplexität der hochtechnologischen Entwicklungs- und Beschaffungsprogramme (geringe Stückzahlen, sehr lange Lebenszyklen der Systeme, Versorgbarkeit, Obsoleszenzen, hoher Forschungs- und Entwicklungsaufwand). Es bestehen vielfältige Schnittstellen zwischen wirtschafts- und industriepolitischen Erwägungen und sicherheitsund verteidigungspolitischen Interessen. Die Herausforderung bei der Schaffung eines „europäischen“ Rüstungsmarkts besteht daher darin, einen Kompromiss zwischen nationalen Sicherheitsinteressen und der Notwendigkeit einer engeren transnationalen rüstungstechnologischen Zusammenarbeit zu finden. b) Welche konkreten Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung nötig, um diese Hindernisse zu beseitigen? Die Bundesregierung tritt für einheitliche Bedingungen und Vorgaben für alle Marktteilnehmer sowie eine klare Trennung zwischen unternehmerischer und staatlicher Sphäre auf einem europäischen Rüstungsmarkt ein. Ziel ist die Schaffung eines Binnenmarkts für Rüstungsgüter mit einer leistungs-, wettbewerbsund global konkurrenzfähigen europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie unter Berücksichtigung der technologischen Leistungsfähigkeit der Industrien der Mitglied staaten. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die im Bericht „Ein New Deal für die Europäische Verteidigung“ (COM(2014) 387 final) vom 24. Juni 2014 angekündigten binnenmarktbezogenen Maßnahmen zur Beseitigung von Markt verzerrungen und zur Herstellung eines sogenannten level playing field für die wehrtechnische Industrie in Europa und tritt in Zuge dessen für unternehmerische Eigenverantwortung und wirtschaftliche Lösungen ein. c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der europäische Binnenmarkt für Rüstungsgüter durch die Tatsache beeinträchtigt wird, dass sich die Bundesregierung im Falle von Zulieferungen durch deutsche Rüstungsunternehmen das Recht vorbehält, Einwendungen gegen den Export des Endprodukts zu erheben (falls ja, bitte konkrete Beispiele für eine solche Beeinträchtigung angeben)? Für innergemeinschaftliche Verbringungen sind heute entsprechend der Richtlinie 2009/43/EG vom 6. Mai 2009 auch im europäischen Binnenmarkt Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter erforderlich. Dies gilt damit auch für Zulieferungen für Rüstungsgüter. Den Mitgliedstaaten ist im Rahmen der genannten Richtlinie die Ausgestaltung der Verwaltungsverfahren überlassen. Re-Exportklauseln verletzen nicht die Regeln des Binnenmarktes, da die Ausfuhr der Güter dann an Drittstaaten außerhalb der EU erfolgt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3884 d) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls , um die unter Frage 14c genannten Hindernisse zu beseitigen? Die Bundesregierung unterstützt eine Angleichung der Rüstungsexportrichtlinien innerhalb der EU, ohne die Mindestanforderungen des Gemeinsamen Standpunktes zu unterschreiten. So wurde dies auch im Koalitionsvertrag festgelegt . e) In welchen Fällen hat die Bundesregierung 2012, 2013 und 2014 tatsächlich Einwände gegen den Export von unter deutscher Zulieferung hergestellten Rüstungsgütern erhoben (bitte jeweils einzeln unter Angabe des Rüstungsguts, des Exportziels und der Exportnation des Endprodukts auflisten)? In den Jahren 2012, 2013 und 2014 hat die Bundesregierung in keinem Fall Einwände gegen den Export von unter deutscher Zulieferung hergestellten Rüstungsgütern erhoben. f) Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung der EU-Kommission , das zivile EU-Forschungsprogramm „Horizont 2020“ durch Dual-Use-Forschungsprojekte für das militärische Forschungs- und Entwicklungsprogramm der EDA zu nutzen? Eine gemeinsame Position der Ressorts befindet sich noch in der Abstimmung. Die Bewertung der Bundesregierung steht daher noch aus. 15. In ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 17/9317) auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Initiativen der Bundesregierung zu Pooling and Sharing“ nannte die Bundesregierung im Frühjahr 2012 fünf Projekte unter Leitung der EDA, an denen Deutschland damals beteiligt war (Maritime Surveillance, Helicopter Training Programme, Common Acquisition of EU Battlegroup Logistic Support, Multinational Modular Medical Units und Air-to-Air-Refueling). In welchem Stadium der Umsetzung befinden sich diese Projekte aktuell? Maritime Surveillance (MARSUR) Das Projekt MARSUR wird seit Oktober 2014 operativ genutzt. Helicopter Training Programme (HTP) Im Rahmen des HTP werden jährlich Ausbildungen durchgeführt und weiterentwickelt sowie Übungen durchgeführt. Common Acquisition of EU Battlegroup Logistic Support Deutschland hat sich im Rahmen der EU Battle Group II-2012 an diesem Beschaffungsverfahren beteiligt. Multinational Modular Medical Units Deutschland nimmt weiter an diesem Projekt teil. Derzeit wird an den gemeinsamen Fähigkeitsforderungen für Behandlungseinrichtungen für die sanitätsdienstliche Versorgung im Einsatz gearbeitet. Air-to-Air Refueling Deutschland nimmt weiterhin an diesem Projekt teil. Der Schwerpunkt der Bundesregierung liegt auf der Steigerung der Interoperabilität zwischen Tanker- und Empfängerluftfahrzeugen. Hierzu wurden erste Zertifizierungskampagnen für Drucksache 18/3884 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode italienische und britische Luftfahrzeuge durchgeführt, weitere sind geplant. Die Zertifizierungen für tschechische, schwedische, französische und schweizerische Luftfahrzeuge sind abhängig von deren Bedarf bereits abgeschlossen. 16. Hat die Bundesregierung seit dem Frühjahr 2012 neue Vorschläge für Projekte des „Pooling and Sharing“ bei der EDA eingereicht? a) Falls nein, warum nicht? Deutschland hat seit dem Frühjahr 2012 keine neuen Vorschläge für Projekte des Pooling & Sharing bei der EDA eingereicht. Die multinationalen Kooperationsinitiativen stellen eine Reaktion auf die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise dar, um parallel zu den oft mehrjährigen NATO- und EU-Planungszyklen rasch wirksame Handlungsinstrumente zu Fähigkeitserhalt und, wo möglich , Fähigkeitszuwachs zu schaffen. Daraus haben sich Smart Defence (SD) und Pooling & Sharing (P&S)-Kooperationen gebildet, oft mit auf Einzelprojekte bezogenem ad hoc Charakter. Jede Fähigkeitsverbesserung der europäischen Nationen, gerade der 21 Nationen, die sowohl Mitglieder der EU als auch der NATO sind, kommt letztlich allen Mitgliedstaaten und beiden Organisationen zugute. Die Bundesregierung konzentriert sich mehr auf SD-Kooperationsprojekte , da diese sich stärker an konkreten NATO Vorgaben orientieren. b) Falls ja, welche Partnerstaaten konnten für diese Projekte gewonnen werden? Auf die Antwort zu Frage 16a wird verwiesen. c) In welchem Realisierungsstadium befinden sich diese Projekte? Auf die Antwort zu Frage 16a wird verwiesen. 17. In welchen gemeinsamen Projekten ist die Bundesregierung derzeit außerhalb der EDA engagiert und mit welchen Partnerstaaten? Die Bundesregierung ist derzeit im Rahmen der Planung (keine Systeme in Nutzung ) außerhalb der EDA in folgenden Projekten engagiert: Projekt (mögliche) Partnernationen Flugkörper Evolved Sea Sparrow Missile Block 2 Australien, Niederlande, Vereinigte Staaten von Amerika, Kanada, Spanien, Griechenland, Türkei, Belgien, Dänemark , Norwegen, Portugal Obsoleszenzbeseitigung des Weitbereichssensors SMART-L und Fähigkeitserweiterung zu SMART L ELR Niederlande, Dänemark Deutsche Beteiligung an Alliance Ground Surveillance Core NATO Ziellösung Medium Altitude Long Endurance Unmanned Aerial System Frankreich, Italien Flugkörper IDAS Norwegen, Türkei Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3884 Im Rahmen der Beschaffungsagentur OCCAR13 ist DEU an folgenden Projekten beteiligt: 18. Bis wann plant die Bundesregierung ein überarbeitetes Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands vorzulegen und inwiefern wird seitens der Bundesregierung erwogen, einen Vertreter bzw. eine Vertreterin bspw. der französischen Regierung am Prozess der Erarbeitung zu beteiligen? Die Bundesregierung plant unter Federführung des Bundesministeriums der Verteidigung in 2016 ein neues Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr zu veröffentlichen. Vertreter von Partnernationen werden an verschiedenen Punkten des Erstellungsprozesses eingebunden . 19. Welche Initiativen hat die Bundesregierung im Jahr 2014 ergriffen, um die Zusammenarbeit in der GSVP auf europäischer Ebene zu stärken (bitte detailliert und konkret darstellen)? Deutschland setzt sich ein für eine ambitionierte Fortentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sowie eine nachhaltige Stärkung des umfassenden Ansatzes der EU, um die verschiedenen Instrumente der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich des Außenhandelns noch effizienter und kohärenter zum Einsatz zu bringen. Im Mai 2014 hat der Rat insbesondere auf deutsche Initiative hin Ratsschlussfolgerungen zum umfassenden Ansatz verabschiedet. Bis März 2015 wird nun ein Aktionsplan mit weiteren konkreten Umsetzungsschritten erarbeitet, der u. a. die Frage von Transitionsstrategien zur Stärkung der Nachhaltigkeit von GSVP-Engagement aufgreifen wird. Im Dezember 2013 hat der Europäische Rat umfassende Arbeitsaufträge zur Fortentwicklung der GSVP formuliert, dessen Schwerpunkte Deutschland eng abgestimmt mit Frankreich maßgeblich mitgeprägt hat. Das Jahr 2014 stand im Zeichen der schrittweisen Umsetzung dieser Aufträge. Zu nennen sind hier u. a. die Verabschiedung der EU-Maritimen-Sicherheitsstrategie samt Aktionsplan, des „Politischen Rahmens für eine systematische und langfristige Verteidigungszusammenarbeit “ oder des „Politischen Rahmens für Cyberverteidigung“. Der Rat für Außenbeziehungen hat im November 2014 in seinen Ratsschlussfolgerungen zur GSVP den Stand der Umsetzungsarbeiten gewürdigt. Wichtige Fortschritte wurden bei der weiteren Umsetzung der sogenannten Enable & Enhance Initiative (E2I) erzielt, für die sich Deutschland besonders nachdrücklich einsetzt. E2I als langfristig angelegte Initiative zielt darauf ab, Projekt Partnernationen Transportflugzeug „A400M“ Belgien, Luxemburg, Frankreich, Spanien, Türkei, Großbritannien Kampfhubschrauber „TIGER“ Frankreich, Spanien gepanzertes Transportfahrzeug „BOXER“ Niederlande Artillerieortungsradar „COBRA“ Frankreich, Türkei 13 Organisation conjointe de coopération en matière d’armement Drucksache 18/3884 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Regionalorganisationen und Drittstaaten zur eigenständigen Krisenreaktion zu befähigen und will dazu Maßnahmen zur Ertüchtigung in einem kohärenten, konzeptionellen EU-Rahmen zusammenführen und verstärken. Die Ratsschlussfolgerungen bekräftigen ein schrittweises Vorgehen, gestützt auf konkrete Pilotfälle (Mali, Somalia, Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur ), die Forderung nach einer Koordinierungsstelle auf europäischer Ebene und den Auftrag an die Hohe Vertreterin und die Europäische Kommission, bis Juni 2015 einen gemeinsamen Vorschlag für einen Politikansatz zu entwickeln. Auch im Bereich der schnellen Krisenreaktion hat Deutschland 2014 weitere Vorschläge entwickelt (Train&Advise-Module, generelle Befähigung der EU-Battlegroups zu Eintrittsoperationen), die zurzeit weiter mit den europäischen Partnern beraten werden. Im Juni 2015 wird sich der Europäische Rat erneut mit dem Thema Sicherheit und Verteidigung beschäftigen, den erreichten Fortschritt bewerten und Folgeaufträge erteilen. Deutschland wird sich wieder aktiv an der Vorbereitung des Europäischen Rats beteiligen, u. a. auch durch personelle Unterstützung der lettischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2015. Dabei geht es weniger um neue politische Initiativen, als um konkrete Vorschläge zur Umsetzung der bestehenden Arbeitsaufträge zur Stärkung der GSVP, der Fähigkeitsentwicklung und der europäischen wehrtechnischen Industrie. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333