Deutscher Bundestag Drucksache 18/3925 18. Wahlperiode 04.02.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3774 – Landgrabbing in der Ukraine Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Landgrabbing, die massive Landnahme durch Staaten und große nationale und internationale Konzerne, die meist für den agroindustriellen Export von landwirtschaftlichen Gütern erfolgt, ist bislang eher als Problem des globalen Südens an die Öffentlichkeit gelangt. Doch auch in Osteuropa findet in den letzten Jahren eine massive Umverteilung von Land statt. Dies gilt nicht zuletzt für die Ukraine. Im Schatten der Ukraine-Krise ist hier ein besorgniserregender Transfer von Land an ukrainische Oligarchen, aber auch westliche, börsennotierte Agrarunternehmen sowie nichtwestliche Staaten zu beobachten. Die Ukraine galt in der Vergangenheit als die Kornkammer der Sowjetunion und ist wegen ihres beträchtlichen Vorkommens von Schwarzerde als besonders fruchtbar und produktiv bekannt. Mit 32 Millionen Hektar Anbaufläche verfügt die Ukraine über doppelt so viel landwirtschaftlich nutzbare Fläche wie Deutschland. Ukrainische und ausländische Agroholdings kontrollieren bereits etwa die Hälfte des ukrainischen Agrarlandes, das sind ca. 17 Millionen Hektar. Die Verpächter erzielen aufgrund der noch niedrigen Pachtpreise nur geringe Einkommen und werden teilweise sogar nur in Naturalien bezahlt. Zwar wurde ein bis zum Jahr 2012 geltendes Verkaufsmoratorium für Land in der Ukraine bis Januar 2016 verlängert, aber durch das Konstrukt des Leasings für Zeiträume bis 50 Jahre ist das ukrainische Land bei den Investoren äußerst attraktiv. Heute ist die Ukraine der fünftgrößte Weizenexporteur der Welt, die Landwirtschaft trägt zu 10 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Landes bei. Nach Einschätzung der US-Agrarbehörde für das Jahr 2013, in dem die Ukraine mehr als 30 Millionen Tonnen Getreide exportierte, könnte das osteuropäische Land zum zweitgrößten Getreideexporteur der Welt nach den USA aufrücken (www.land-grabbing.de/triebkraefte/nahrungsmittel/fallsbeispiel-land-grabbingin -osteueropa/). Die monatelangen Proteste im November 2013 auf dem Maidan in Kiew beDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 2. Februar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gannen, nachdem der damalige Präsident Victor Janukowitsch für ein geplantes Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) noch mehr Zeit für Verhandlungen gefordert hatte. Das EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine hat große Auswirkungen auf den Landwirtschaftssektor: Artikel 404 Drucksache 18/3925 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der EU-Vereinbarung bezieht sich auf die Landwirtschaft und macht den Weg für eine Lockerung der gängigen Zertifizierungspraktiken, gentechnisch verändertes Saatgut und Erleichterungen für die Agroindustrie frei. Die Ukraine zählt zu den vielversprechenden Wachstumsmärkten für die Saatgutproduzenten Monsanto und DuPont. Befürchtet wird, dass Monsanto großen Druck auf die Behörden in der Ukraine ausübt, um seine Forderungen nach einem Ausbau der Biotechnologie und genetisch veränderte Organismen (GVO) durchzusetzen. Bereits im vergangenen Jahr hat Monsanto 140 Mio. Dollar in der Ukraine investiert, um das Potenzial für die zukünftige Produktion zu steigern. Die forcierte Technologisierung der Landwirtschaft erhöht die Bodenkonzentration, weil es für Investoren interessanter wird, im Landwirtschaftsbereich zu investieren. Im Frühjahr billigten die internationalen Finanzorganisationen (IFIs) eine seit Langem erfolglos verhandelte Kredithilfe in Höhe von 17 Mrd. Dollar. Am 22. Mai 2014 zog die Weltbank mit einem 3,5 Mrd. Dollar-Kredit nach, der deshalb zustande kam, weil Präsident Petro Poroschenko im Gegensatz zu seinem Vorgänger Wiktor Janukowitsch neoliberale Reformen wie die Erhöhung des Rentenalters oder die Absenkung der Gaspreise durchgesetzt hat. Zudem nimmt der Transfer von Ackerland an börsennotierte Unternehmen und Agrokonzerne mithilfe dieser Kredite an Fahrt auf (www.oaklandinstitute.org/walking-westside -world-bank-and-imf-ukraine-conflict). Auch die europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) tätigt in steigendem Ausmaß die Kreditvergabe für agroindustrielle Betriebe und ihren Landkauf in der Ukraine. So erhielt die Alfred C. Toepfer International (ADM) eine 60 Mio. Dollar-Unterstützung, mit der sie ihr Ackerland von 50 000 auf 100 000 Hektar verdoppeln konnte (www.boell.de/en/2013/10/30/land-grabsblack -earth-ukrainian-oligarchs-and-international-investors). Die zehn größten ukrainischen Agrarkonzerne kontrollieren bereits ca. 2,8 Millionen Hektar Land, einige Oligarchen besitzen je allein viele Hunderttausend Hektar. Diese Flächen werden hauptsächlich für den Export landwirtschaftlicher Güter angebaut, haben einen hohen Bedarf an Technologie und Kapital und sind eng mit Aktien- sowie europäischen Rentenfonds verbunden. Außerdem erhalten sie finanzielle Unterstützungen in Form von internationalen Finanz-, Entwicklungs - und EU-Subventionen. So bauen Agro-Konzerne in der Ukraine seit zehn Jahren vermehrt Raps an, was mit dem gestiegenen Bedarf der EU an Agrotreibstoffen zusammenhängt: 90 Prozent des Rapses wird in die EU exportiert und dort weiter verarbeitet (www.tni.org/sites/www.tni.org/files/download/ land_in_europe-jun2013.pdf). In der Ukraine sind auch deutsche Firmen aktiv, die „über die Verwaltung bis hin zu Bewirtschaftung komplette Dienstleistungspakete anbieten“. So können Investorinnen und Investoren über die Verwendung von Ackerland entscheiden, ohne dieses auch nur gesehen zu haben oder über eigenes Fachwissen verfügen zu müssen. (www.land-grabbing.de/triebkraefte/nahrungsmittel/fallsbeispielland -grabbing-in-osteueropa/). Das Nachsehen haben schon jetzt Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, die vom Boom der agroindustriellen Landwirtschaft kaum profitieren und oftmals zu Arbeiterinnen und Arbeitern in großen Agarunternehmen werden. Andere Bäuerinnen und Bauern verarmen oder stellen ihren Betrieb ganz ein. Nach einer wissenschaftlichen Studie lehnen die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in der Ukraine, die vorwiegend kleine Landparzellen bewirtschaften , die jüngsten Privatisierungen von Land ab und sehen sich in ihrer Existenz gefährdet (www.cornell-landproject.org/download/landgrab2012papers/ mamanova.pdf). Zu den deutschen Unternehmen, die vom Landgrabbing in Osteuropa profitieren , gehört z. B. die im Jahr 2007 gegründete AGRARIUS AG mit Sitz in Bad Homburg, die „Investition in Ackerland“ und Dienstleistungen rund um den Landkauf anbietet. In Hamburg lockt die germanagrar CEE GmbH mit Renditen um 100 Prozent für den „interessantesten Agrarmarkt der Welt“, und die KTG Agrar SE, ebenfalls in Hamburg ansässig, wirbt mit Bioprodukten, weil diese eine deutlich höhere Gewinnspanne versprechen (www.land-grabbing.de/ triebkraefte/nahrungsmittel/fallbeispiel-land-grabbing-in-osteuropa/). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3925 Im September 2014 wurde ein Twinning-Projekt der ukrainischen Regierung zu „best practices of how to manage land relations“ mit den Niederlanden, Deutschland und Litauen ins Leben gerufen, wobei der Akzent auf die Beratungsfunktion gelegt wird und betont wird, dass die ukrainische Seite die konkrete Richtung vorgeben muss (www.land.gov.ua/en/news-en.html?view= item&id=108933:the-twinning-project-for-development-of-land-relations-inukraine -was-officially-launched&catid=120:top-novyny). 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Landnahme durch nationale und internationale Agrokonzerne, aber auch westliche und nichtwestliche Regierungen in der Ukraine? Aufgrund des ukrainischen Moratoriums für den Verkauf landwirtschaftlicher Nutzfläche können nationale und internationale Agrarunternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung lediglich pachten. Die Höchstdauer der Pachtverträge beträgt 50 Jahre. Eine Pachtdauer von mehr als zehn Jahren ist selten. Zum Beispiel werden im landwirtschaftlich bedeutenden Oblast Tscherkassy offiziellen Statistiken zufolge rund 45 Prozent der Pachtverträge auf vier bis fünf Jahre und rund 47 Prozent auf sechs bis zehn Jahre abgeschlossen. Etwa die Hälfte der Agrarflächen in der Ukraine wird von großen Agrarunternehmen bewirtschaftet. Die größte Agrarholding (UkrLandFarming) bewirtschaftet alleine ca. 670 000 ha. Mehr als 10 Millionen ha Agrarfläche befinden sich in Staatseigentum. Im Jahr 2013 gab es unter der Regierung Janukowytsch Pressemeldungen über den beabsichtigten Verkauf von 3 Millionen ha Agrarfläche an China. Zuvor kursierten Meldungen über eine etwaige Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen an Libyen. Kenntnisse über einen tatsächlichen erfolgten Landverkauf oder eine tatsächlich erfolgte Verpachtung an ausländische Regierungen liegen der Bundesregierung nicht vor. 2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Landnahme in der Ukraine durch agroindustrielle Unternehmen für den Agrarexport angesichts der Bekenntnisse des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, zur Stärkung kleinbäuerlicher Strukturen mit dem Ziel der Ernährungssouveränität? Die Ukraine hat ein landwirtschaftliches Potenzial, das unabhängig von der Unternehmensstruktur über die Sicherung der eigenen Ernährung hinaus Exporte im größeren Umfang ermöglicht. Sie kann so einen erheblichen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherung leisten. Die Entscheidung über die Ausgestaltung landwirtschaftlicher Strukturen liegt in der Souveränität der Ukraine. Mit der Unternehmensstruktur einhergehende Fragen werden mit der ukrainischen Regierung auch im Rahmen des Deutsch-Ukrainischen Agrarpolitischen Dialogs (APD) thematisiert. Ziel der Zusammenarbeit ist die Schaffung effektiver Strukturen mit geringen Transaktionskosten, wobei den kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund der dort zu verwirklichenden Produktionssteigerungen eine besondere Rolle zukommt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legt bei den bilateralen Kooperationsprojekten besonderen Wert auf die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie die Aus- und Weiterbildung im landwirtschaftlichen Bereich. Für Vorhaben, die aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert werden, Drucksache 18/3925 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode steht die Förderung kleinbäuerlicher Strukturen im Mittelpunkt. Derzeit werden in der Ukraine keine Vorhaben im Bereich Landwirtschaft vom BMZ gefördert. 3. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Kommunikationsplattform des Deutsch-Ukrainischen Agrarpolitischen Dialogs (APD)? Der APD verfolgt das Ziel, die Ukraine bei der Reform ihrer Agrarpolitik unter Berücksichtigung deutscher sowie supra- und internationaler (u. a. Europäische Union – Welthandelsorganisation – WTO) Erfahrungen in Übereinstimmung mit marktwirtschaftlichen und ordnungspolitischen Grundsätzen zu unterstützen . 4. Seit wann und in welcher Höhe wird das Deutsche Agrarzentrum (DAZ) in der Ukraine vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) finanziell unterstützt (bitte nach Jahr und Projekt auflisten)? Das Deutsche Agrarzentrum in der Ukraine (DAZ) ist ein Projekt im Rahmen des Bilateralen Kooperationsprogramms des BMEL und wird seit Oktober 2008 wie folgt gefördert: 2008: 114 983 Euro; 2009: 353 000 Euro; 2010: 495 901 Euro; 2011: 343 830 Euro; 2012: 420 164 Euro; 2013: 382 594 Euro; 2014: 402 000 Euro. 5. Welche Rolle spielt die deutsche Beratergruppe, die sich auch mit Landwirtschaft beschäftigt, und in welcher Höhe wird diese Beratergruppe von der Bundesregierung finanziert (siehe www.beratergruppe-ukraine.de)? Die Deutsche Beratergruppe berät die ukrainische Regierung zu wirtschaftspolitischen Themen nachfrageorientiert und in enger Abstimmung mit den Partnern vor Ort. Ziel ist die Unterstützung und Begleitung der wirtschaftlichen Reformprozesse in der Ukraine und aktuell die durch den Abschluss des Assoziierungsabkommens eingeleitete Annäherung an die EU. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, zur Förderung des Unternehmersektors, der Finanzmarktentwicklung und der Energiewirtschaft. Zu Fragen der Landwirtschaft ist die Beratergruppe nicht aktiv. Die Bundesregierung finanziert die Deutsche Beratergruppe bei der ukrainischen Regierung aktuell mit 650 000 Euro im Jahr. 6. Wie hoch sind die Mittel, welche das BMEL für die Jahre 2015 und 2016 für landwirtschaftliche Projekte in der Ukraine zur Verfügung hat? Für landwirtschaftliche Projekte, die im Rahmen des Bilateralen Kooperationsprogramms in der Ukraine durchgeführt werden, sind für 2015 bisher rund 1,2 Mio. Euro geplant. Für das Jahr 2016 können derzeit noch keine Angaben gemacht werden, weil die Projekt- und Finanzplanung für 2016 noch nicht abgeschlossen ist. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3925 7. Wie hoch belaufen sich die EU-Finanzmittel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Unternehmen, die in der Ukraine tätig sind (bitte für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 auflisten)? Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Unternehmen Monsanto, DuPont, Alfred C. Toepfer International (ADM), Agrarius AG, Germanagrar und KTG Agrar AG haben in den Jahren 2012 und 2013 in Deutschland ausweislich der Transparenzplattform der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die öffentlich zugänglich ist, keine EU-Agrarzahlungen erhalten . Daten für das Jahr 2011 liegen dort nicht mehr vor, da die veröffentlichten Informationen aufgrund der EU-rechtlichen Bestimmungen nach zwei Jahren zu löschen sind. Daten für das EU-Haushaltsjahr 2014 werden spätestens zum 31. Mai 2015 veröffentlicht. 8. Welche bilateralen Kooperationsprojekte fördert das BMEL in der Ukraine (bitte einzeln mit Angabe der finanziellen Förderung auflisten)? Das BMEL fördert aktuell folgende bilaterale Kooperationsprojekte in der Ukraine: – Deutsches Agrarzentrum in der Ukraine (DAZ) mit rund 310 000 Euro, – Deutsch-Ukrainischer Agrarpolitischer Dialog (APD) mit rund 500 000 Euro, – Weiterbildung für Fachkräfte der Agrar- und Ernährungswirtschaft aus Ost- europa und Zentralasien mit insgesamt rund 100 000 Euro, davon ca. ein Drittel für Absolventen aus der Ukraine. Zusätzlich plant das BMEL in Abstimmung mit dem ukrainischen Landwirtschaftsministerium ab dem Jahr 2015 ein bis zwei neue Projekte. 9. In welchem Ausmaß ist die KfW Bankengruppe für die Vergabe von Krediten an Agrokonzerne, die in der Ukraine investieren, beteiligt (bitte vollständig mit Name und Höhe des Kreditvolumens auflisten)? Die KfW Entwicklungsbank finanziert keine „Agrokonzerne“ (Großunternehmen im Bereich der landwirtschaftlichen Primärproduktion) mit Sitz in der Ukraine. 10. Auf welche Höhe belaufen sich die Zahlungen der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) für nationale, d. h. ukrainische, und internationale Agroholdings (bitte jeweils vollständig für die Jahre ab 2009 auflisten)? Die EBWE hat dazu folgende Zahlen zur Verfügung gestellt: Zahlungen der EBWE (Mio. Euro) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Ukrainische Unternehmen 0 74 38 82 45 131 Internationale Unternehmen 105 81 63 53 77 55 Insgesamt 105 155 102 135 122 186 (Differenzen durch Rundung). Drucksache 18/3925 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wurden Kredite von der KfW Bankengruppe oder der EBWE an die deutsche AGRARIUS AG mit Sitz in Bad Homburg vergeben, und wenn ja, für welchen Zweck, und in welcher Höhe? 12. Ist der Bundesregierung bekannt, ob von der KfW Bankengruppe oder EBWE Kredite an die germanagrar CEE GmbH in Hamburg vergeben wurden, und falls ja, für welchen Zweck, und in welcher Höhe? 13. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die KTG Agrar SE mit Sitz in Hamburg Kredite von der KfW Bankengruppe oder EBWE erhielt, und falls ja, für welchen Zweck, und in welcher Höhe? 14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Agroton mit Sitz in Frankfurt Kredite von der KfW Bankengruppe oder EBWE erhielt, und wenn ja, für welchen Zweck, und in welcher Höhe? Die Fragen 11 bis 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Veröffentlichung von Informationen zur Kreditvergabe durch die KfW Bankengruppe berührt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen . Die öffentliche Beantwortung der Frage, ob und inwieweit ein Unternehmen seine wirtschaftlichen Aktivitäten über welche Art von Krediten finanziert , ist grundsätzlich geeignet, konkurrierenden Unternehmen Aufschluss nicht nur über die finanzielle Ausstattung eines Unternehmens, sondern auch über dessen Strategie und Positionierung am Markt zu geben. Vor diesem Hintergrund sind die entsprechenden Informationen in einer als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage beigefügt, die nicht zur Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache bestimmt ist.* Bei der EBWE wurden keine Kredite vergeben. 15. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der deutschstämmige Händler Alfred C. Töpfer eine 60 Mio. Dollar-Unterstützung von der EBWE erhielt , mit der er sein Ackerland von 50 000 auf 100 000 Hektar verdoppeln konnte? Die EBWE hat auf Nachfrage bestätigt, dass im Jahr 2012 ein 50-Mio.-USDollar -Darlehen mit Alfred C. Toepfer unterzeichnet wurde. Der Erlös des Darlehens wurde für die Finanzierung des revolvierenden Working Capitals des Unternehmens für den Einkauf von Getreide und Ölsaat verwendet. Dieses Darlehen lief im Jahr 2014 aus. 16. Inwiefern stimmt die Kreditvergabe an Alfred C. Töpfer mit den Zielen des BMEL überein, Kleinbäuerinnen und Kleinbauern stärken zu wollen? Da die Kreditvergabe an Alfred C. Toepfer über die EBWE erfolgte, war das BMZ nicht beteiligt und ist eine Übereinstimmung mit den Zielen des BMZ nicht zwingend erforderlich. Vor Finanzierung wurden jedoch die sozialen und ökologischen Folgen bewertet, um negative Folgen zu verhindern. * Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3925 17. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Sorge von Kleinbäuerinnen bzw. Kleinbauern und Nichtregierungsorganisationen (NGO) in der Ukraine und in Russland, durch die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU hätten die ukrainischen Agrarbetriebe faktisch den russischen Markt, den der Zollunion und der gesamten Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) verloren? Sofern Russland Einfuhrverbote für ukrainische Agrarprodukte erlassen hat, sind diese nach Ansicht der Bundesregierung vorwiegend politisch motiviert. Sie sind keine zwangsläufige Folge der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU. Russische Bedenken gegen Regelungen des Assoziierungsabkommens werden seitens der EU adressiert und mit der russischen Regierung besprochen, ohne dass Russland selbst Einfluss auf den Inhalt des Abkommens eingeräumt wird. Aus Sicht der Bundesregierung müssen auch kleine und mittlere Agrarunternehmen von den Vorteilen des Freihandels mit der EU profitieren können. Daher ist es wichtig, dass diese Unternehmen mittelfristig die notwendigen EU-Standards erfüllen und auf dem Weg dahin Unterstützung erhalten. 18. Wie schätzt die Bundesregierung das Projekt „Ukraine Investment Climate Advisory Services Project“ von der International Finance Corporation der Weltbank ein, mit dem eine Ausweitung des Agrobusiness gestartet wurde? Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung Programme und Beratungsangebote internationaler Organisationen wie beispielsweise auch der Institutionen der Weltbankgruppe zur Verbesserung des Investitionsklimas in der Ukraine. Bei dem genannten Vorhaben handelt es sich um ein bereits im Jahr 2011 abgeschlossenes Beratungsvorhaben der International Finance Corporation (IFC), das von einzelnen Gebern (Kanada, Niederlande, Schweden) außerhalb des regulären IFC-Budgets finanziert wurde. Ansatzpunkte des Vorhabens waren nach Auskunft der IFC u. a. die Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen (auch Anpassung an EU-Standards), die Lebensmittelsicherheit und die Förderung von erneuerbaren Energien in der Landwirtschaft. Von einzelnen Gebern finanzierte Beratungsvorhaben der IFC sind im Regelfall nicht Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassung in den Aufsichtsgremien der Weltbank, in denen Deutschland vertreten ist. Insofern hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt des Aufsetzens des genannten Vorhabens keine Kenntnis davon und hat auch keine Stellungnahme hierzu abgegeben. 19. Über welches Budget verfügt das „Ukraine Investment Climate Advisory Services Project“ nach Kenntnis der Bundesregierung, und in welcher Höhe zahlt auch die Bundesregierung in dieses Projekt ein? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. Die Bundesregierung hatte keine offizielle Kenntnis über das genannte Vorhaben, da es sich nicht um ein vom IFC-Board zu verabschiedendes Investitionsvorhaben der IFC handelt. Die Bundesregierung hat sich an dem Vorhaben nicht finanziell beteiligt. 20. In welcher Höhe erhalten Monsanto und DuPont nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Kredite durch die Weltbank Finanzmittel für eine Expansion des Saatguthandels in der Ukraine? Die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) hat derzeit keine Landwirtschaftsprojekte in der Ukraine in ihrem Portfolio. Die IFC ist im Drucksache 18/3925 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Agrarsektor in der Ukraine tätig. Es bestehen nach Auskunft der IFC aber weder im Investitions- noch im Beratungsgeschäftsfeld direkte vertragliche Vereinbarungen zwischen DuPont oder Monsanto und der IFC. Es sind auch keine expliziten gemeinsamen Projekte von IFC-Kunden mit Monsanto oder DuPont bekannt. Allerdings verweist IFC darauf, dass etwa sieben IFC-Kunden in der Ukraine in ihrem Geschäftsbetrieb Getreide säen und das entsprechende Saatgut von ihren Lieferanten – zu denen auch DuPont und Monsanto gehören können – beziehen. Eine Geschäftsbeziehung zwischen IFC-Kunden zu Monsanto oder DuPont kann daher nicht ausgeschlossen werden, ist allerdings nicht als Selbstzweck der entsprechenden IFC-Investition zu sehen. 21. In welcher Höhe erhalten Monsanto und DuPont nach Kenntnis der Bundesregierung Finanzmittel von der KfW Bankengruppe und der EBWE? Zur KfW Bankengruppe wird auf die Antwort zu den Fragen 11 bis 14 verwiesen . Bei der EBWE wurden keine Kredite vergeben.* 22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung von Monsanto, in der Ukraine müssten Biotechnologie und Gentechnik ausgebaut werden (www.oaklandinstitute.org/walking-west-side-worldbank -and-imf-ukraine-conflikt)? 23. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der nach Auffassung der Fragesteller bestehenden Gefahr, dass, sollte es in der Ukraine zu einem Ausbau der Agro-Gentechnik kommen, über das EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine durch die Hintertür die Gentechnik auch in der EU etabliert werden könnte? Die Fragen 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung ist nichts über eine solche Forderung der Fa. Monsanto bekannt. Derartige Aktivitäten und Entscheidungen in Hinblick auf die Anwendung bestimmter Technologien unterliegen der Entscheidungshoheit der Ukraine, die Vertragspartei des Internationalen Protokolls über die Biologische Sicherheit (Cartagena-Protokoll) ist. Käme es allerdings aufgrund dieser Diskussionen zu einem Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen in der Ukraine, würden Importe gentechnisch veränderter Agrarrohstoffe bzw. Lebensund Futtermittel aus der Ukraine der entsprechenden strengen EU-Gesetzgebung unterliegen. 24. Mit welchen Projekten und welcher Fördersumme ist die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) in der Ukraine an den Reformen in der Agrarwirtschaft beteiligt? 25. Welche Unternehmen werden durch DGE-Projekte unterstützt (bitte jeweils die Höhe der Förderung und den Schwerpunkt des Projekts angeben )? Die Fragen 24 und 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . * Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3925 Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) ist als Fachgesellschaft für Ernährung nicht an Projekten zu Reformen der Agrarwirtschaft beteiligt. 26. Welche Ziele verfolgt das Twinning-Projekt der ukrainischen Regierung zu „best practices to manage land relations“ mit den Niederlanden, Deutschland und Litauen? Das EU-Twinning-Projekt mit dem Titel: „Assistance in Development of an open and transparent agricultural land market in Ukraine“ beschäftigt sich mit Fragestellungen zum Landmanagement und zur Bodenmarktentwicklung und den damit im Zusammenhang stehenden staatlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten . Die Projektpartner der Mitgliedstaaten beraten die mit der Bodenverwaltung und mit Landmanagementaufgaben betraute staatliche Agentur für Bodenressourcen, welche sich zurzeit in der Umstrukturierung befindet. Das Projekt hat drei Projektkomponenten und verfolgt folgende Ziele: 1. verbesserte institutionelle und gesetzliche Rahmenbedingungen für Land- managementaufgaben und die Bodenverwaltung; 2. verbesserte Bodengesetzgebung auf der Grundlage von EU „best practices“ sowie 3. Verbesserung der fachlichen Expertise von Mitarbeitern der Staatsagentur für Bodenressourcen im Bereich: a) Grundstücksverkehr und Bewertung, b) Flurbereinigung und Vermessung, c) Bodenverwaltung einschließlich der Verwaltung von staatlichen Flächen, d) Bodenkataster und Grundbuch sowie Entwicklung eines Bodeninforma- tionssystems. 27. In welcher Höhe finanziert die EU dieses Twinning-Projekt? Das Volumen des Projekts beträgt 1,8 Mio. Euro, die für Beratungsleistungen der Experten aus öffentlichen Institutionen der Mitgliedstaaten sowie das Projektmanagement zur Verfügung stehen. 28. Mit welchem Betrag zahlt die Bundesregierung in das Twinning-Projekt ein? Twinning-Projekte werden grundsätzlich aus EU-Mitteln finanziert. Mit diesen Mitteln werden Reisekosten und Honorare sowie das Projektbüro vor Ort finanziert . Die deutschen Institutionen, die Experten entsenden, erhalten aus dem Projektbudget die Reisekosten sowie Personalkosten (in Form von Honoraren) erstattet . Durch das Projektbudget werden ferner die Projektmanagementkosten der involvierten Institutionen der Mitgliedstaaten gedeckt. 29. Welche Partner in der Wirtschaft hat das Twinning-Projekt, und welche Unternehmen unterstützen es finanziell? Das Twinning-Konzept beinhaltet eine Verwaltungspartnerschaft zwischen Institutionen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Institutionen des Empfängerlandes. Daher dürfen ausschließlich öffentliche Verwaltungen der Mitgliedstaaten oder sog. Ermächtigte Institutionen, die im Vorfeld durch die Drucksache 18/3925 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode EU für die Durchführung von Twinning-Projekten mandatiert wurden, Twinning -Projekte durchführen. Twinning-Projekte werden also gemeinsam mit den jeweils thematisch zuständigen öffentlichen Institutionen im Partnerland durchgeführt . Der Privatsektor ist daher weder auf deutscher noch ukrainischer Seite involviert. 30. Gibt es bereits erste Ergebnisse des Twinning-Projekts, und ist es an Landverkäufen an ausländische Investoren beteiligt? Im Rahmen des Projekts sind bereits Ergebnisse erzielt worden. So ist eine institutionelle Analyse und eine Gesetzesanalyse durch die Experten der Mitgliedstaaten erfolgt. Mehrere Workshops, u. a. zu den Themen Flächenmanagement, Bewertung, Flurbereinigung, Antikorruptionsmaßnahmen und Kataster, sowie zwei Trainingsmodule für ukrainische Fachexperten der Staatsagentur sind durchgeführt worden. Der Verkauf von landwirtschaftlicher Fläche ist in der Ukraine durch das erwähnte Bodenmoratorium weiterhin nicht erlaubt. Zudem wird in Projekten der EU im Einklang mit Europäischem Recht gearbeitet und versucht, diese europäischen Standards im Partnerland gemeinsam umzusetzen. Der Verkauf von Flächen an ausländische Investoren ist nicht Inhalt des Projekts. Vielmehr wird die staatliche Agentur für Bodenressourcen beim Aufbau eines an EU-Standards orientieren Landmanagements unterstützt. 31. Hat die Bundesregierung Kenntnis über einen Landkauf Libyens in der Ukraine aus dem Jahr 2010 über 250 000 Hektar (s. www.blaetter.de/ archiv/jahrgaenge/2009/september/die-neue-landnahme)? 32. Läuft nach Kenntnis der Bundesregierung der Landkauf Libyens in der Ukraine trotz Regimezerschlagung in beiden Staaten noch, und um welche Ländereien (Besitzform, Eigentümerrechte) handelt es sich dabei? Die Fragen 31 und 32 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vereinzelt wurde in der Presse in den Jahren 2008 und 2009 die mögliche Pacht von 100 000 ha thematisiert. Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über einen derartigen Landkauf oder den Abschluss von Pachtverträgen durch Libyen in der Ukraine. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333