Deutscher Bundestag Drucksache 18/3950 18. Wahlperiode 05.02.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3688 – Sicherung ländlicher Nahversorgung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Begriff der „ländlichen Nahversorgung“ beschreibt die Versorgung der Menschen auf dem Land mit wohnortnahen Waren und Dienstleistungen. Im engeren Sinne umfasst Nahversorgung hauptsächlich den Lebensmittelhandel, der zu Fuß gut zu erreichen ist. Im weiteren Sinne gehören zur Nahversorgung auch Waren des mittel- bis langfristigen Bedarfs, wie Drogerie-Artikel oder Haushaltswaren, oder private und öffentliche Dienstleistungen, also Post, Bank, ärztliche Versorgung oder Gastronomie, die bequem und schnell mit privaten oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Träger der Nahversorgung sind der Lebensmittelhandel, Direktvermarkter oder Geschäfte des regionalen Lebensmittelhandwerks wie Bäckereien und Metzgereien. Die Studie des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Thünen-Instituts „Nahversorgung in ländlichen Räumen“ (2013) hat auf der Angebotsseite festgestellt, dass sich die Lebensmittelmärkte aus kleineren Orten des ländlichen Raums (unter 5 000 Einwohnern) immer weiter zurückziehen. Ebenso wird konstatiert, dass die bestehende und weiter zunehmende Konzentration im Lebensmittelhandel dazu führt, dass sich dieser „in einem stagnierenden, umkämpften Markt mit oligopolistischer Struktur“ befindet, der den Wettbewerbsdruck für den Bestand erhöht und einen Markteintritt erschwert. Darüber hinaus seien die Kriterien zur Untersuchung des Wettbewerbs und der Konzentration im Einzelhandel durch das Bundeskartellamt im Hinblick auf die Nahversorgung „kontraproduktiv“. Sie untersuchen lediglich den preislichen Wettbewerb im Einzelhandel im Rahmen einer Entfernung von bis zu 20 km und 20 bis 30 Fahrminuten. Die Erreichbarkeit und Qualität werden als weitere Kriterien nicht herangezogen. Im Hinblick auf die Nachfrageseite kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die Kaufkraft wegen zunehmender Mobilität, steigenden Ansprüchen an das Angebot und aufgrund Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 3. Februar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. des demografischen Wandels zurückgehe. Diese Befunde spiegeln sich auch in den statistischen Erhebungen wider: Durch die Konzentration im Einzelhandel, seinem Rückzug aus der Fläche und rückläufiger ländlicher Kaufkraft sank die Zahl der Verkaufsstellen von 1966 bis 2005 so bundesweit von 150 000 auf 55 000. Insbesondere kleinere Verkaufsstellen verlassen zugunsten weiter entfernter Discounter den Ortskern. Drucksache 18/3950 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mangelnde Nahversorgung wird wegen hoher Pkw-Mobilität unter der ländlichen Bevölkerung derzeit nicht als gravierender Verlust wahrgenommen. Aufgrund der Zunahme Hochbetagter durch den demografischen Wandel und die Abwanderung junger Menschen in die Städte wird der Bedarf an Nahversorgungskonzepten jedoch zunehmen. Bereits 2005 kam die Studie „Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs im ländlichen Raum“ des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zu dem Schluss, dass die Verschlechterung der Nahversorgung vor allem auch ein soziales Problem sei. Folge der Entwicklung sei es nämlich, dass mobile Verbraucherinnen und Verbraucher zwar von Preis- und Qualitätsvorteilen profitieren könnten, die weniger mobilen Menschen jedoch nicht. Sie seien verstärkt auf Unterstützung angewiesen. Die Sicherung der Nahversorgung richtet sich somit auch gegen gesellschaftliche Diskriminierung Älterer, von Menschen mit Behinderung oder Menschen mit geringerem Einkommen. Mangelnde ländliche Nahversorgung stellt die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Landesteilen in Deutschland infrage. Die Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist Aufgabe des Bundes. Insofern ist die Sicherstellung der Nahversorgung auch Auftrag an die Bundespolitik. Innerhalb der kommunalen und regionalen räumlichen Planung steht als Steuerungsinstrument die Flächenausweisung zur Verfügung, welches aufgrund häufig gegenläufiger kommunaler Interessen nicht konsequent genutzt wird. Der Regionalpolitik des Bundes und der Länder stehen wenige Maßnahmen der Steuerung zur Verfügung. Entsprechend fehlt öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema. Die Länder und der Bund können über unverbindliche Empfehlungen aber auch über Planungsinstrumente Einfluss auf die Nahversorgung nehmen, wie beispielsweise die Erleichterung interkommunaler Zusammenarbeit, Existenzförderprogramme und Anschubfinanzierungen lokalen, stationären Handels und der ländlichen Mobilität. So konnten beispielsweise in der ELER-Förderperiode (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – ELER) 2009 bis 2013 über die Maßnahme 321 „Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft“ und 322 „Dorferneuerung“ Investitionen in Nahversorgungsstrukturen gefördert werden. Die Umsetzung erfolgt in einer Nationalen Rahmenrichtlinie, die wiederum auf Länderebene programmiert wird. In einigen Ländern waren Gemeinschaftseinrichtungen oder Dienstleistungen zur Grundversorgung förderwürdig , teilweise im Rahmen regionaler Entwicklungskonzepte. Auch die Gewerbeförderung, die Städtebauförderung, die Förderung der Integration benachteiligter Menschen und die Förderung von Genossenschaften sind Einflussmöglichkeiten des Bundes auf die Nahversorgungsstruktur. Innovative Vertriebs- und Vermarktungsmodelle versuchen regionale Wertschöpfungsprozesse der landwirtschaftlichen Produktion mit der Sicherung der Nahversorgung zu verbinden. Direktverarbeitung und Direktvermarktung können die Wettbewerbsfähigkeit einer ganzen Region stärken, da sie qualifizierte Arbeitsplätze und somit Kaufkraft schaffen. Durch neue Vertriebs- und Finanzierungsmöglichkeiten schaffen Geschäfte des regionalen Lebensmittelhandels eine Basis für die ländliche Nahversorgung. 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Versorgungsstruktur mit Verkaufsstellen des Einzelhandels im ländlichen Raum in den vergangenen 40 Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Die Entwicklung der Versorgung mit Verkaufsstellen des Einzelhandels in ländlichen Räumen in den vergangenen 40 Jahren lässt sich – mangels entsprechender statistischer Datengrundlagen – mit Hilfe vorliegender Daten zur Entwicklung der Handelsstrukturen sowie Ergebnissen von regionalen Fallstudien nur eingeschränkt einschätzen. In Deutschland ging die Zahl der Verkaufsstellen im Lebensmitteleinzelhandel, der vorrangig die Versorgungsfunktion mit Waren des täglichen Bedarfs über- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3950 nimmt, zurück. Zwischen 1966 und 2013 sank die Zahl nach Angaben des Eurohandelsinstituts (EHI) um fast 75 Prozent von ca. 150 000 auf 38 600. Gleichzeitig nahm die durchschnittliche Verkaufsfläche dieser Geschäfte erheblich zu. Dieser Strukturwandel im Einzelhandel verlief vor allem zu Lasten der kleinflächigen Ladengeschäfte (bis 400 m2 Verkaufsfläche) und zu Gunsten großflächiger Formate und Discounter. Mit diesem Prozess ging auch eine Filialisierung des Marktes einher. Zusammen mit der zunehmenden Unternehmenskonzentration im Lebensmittelhandel wirkte sich diese Entwicklung nicht nur auf die Anzahl der Standorte, sondern auch auf die Lage und Erreichbarkeit der Versorgungseinrichtungen aus. Die erhöhten Flächenansprüche der einzelnen Verkaufsstellen sowie deren Ausrichtung auf den Einkauf mit dem Pkw bewirkten in der Vergangenheit oftmals eine Ansiedlung größerer Einkaufsstätten in Gewerbegebieten oder am Ortsrand „auf der grünen Wiese“. Die Bevölkerungsbefragung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeigt, dass der Anteil der Befragten in Kleinstädten, Landstädten und ländlichen Gemeinden, die eine stationäre Einkaufsmöglichkeit des täglichen Bedarfs fußläufig erreichen können, von 93 Prozent (1990) auf 75 Prozent (2010) gesunken ist. Aus einer aktuellen Erreichbarkeitsanalyse des Thünen-Instituts für Ländliche Räume geht hervor, dass in Deutschland etwa die Hälfte der Bevölkerung (ca. 52 Prozent) den nächsten Lebensmittelmarkt (Supermarkt oder Discounter) fußläufig in einer Entfernung von weniger als 1 000 m erreichen kann. In den ländlichen Kreisen gilt dies nur für etwa ein Drittel der Bevölkerung. Die Erreichbarkeit mit dem Pkw gilt hingegen als weitgehend gesichert: Lediglich ein Promille der Bevölkerung in Stadt und Land benötigt länger als 15 Minuten Fahrtzeit zum nächsten Lebensmittelmarkt. Zur Erreichbarkeit mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind keine Daten bekannt. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in einem Teil der dünn besiedelten ländlichen Regionen mobile Versorger dazu beitragen, die Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs mit abzudecken. Zudem ist die wachsende Bedeutung des Online-Handels zu berücksichtigen, der derzeit noch eine untergeordnete Rolle spielt (siehe auch Antwort zu Frage 13). a) durchschnittlicher Entfernung eines Haushalts zur nächstgelegenen stationären Verkaufsstelle, b) Erreichbarkeit mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat bundesweit aus Standortinformationen zu Supermärkten und Discountern kleinräumig die Luftliniendistanzen der Einwohner ermittelt. Die mittlere Luftliniendistanz im ländlichen Raum ist mit rund 1 800 m rund 50 Prozent höher als im Bundesdurchschnitt (1 200 m); in den kleinen Landgemeinden ist die Entfernung mit rund 2 700 m mehr als zweimal so groß wie im Bundesmittel. Das BBSR stuft eine Luftliniendistanz von weniger als 1 000 m Entfernung als fußläufig erreichbar ein. In dieser Auswertung sind jedoch kleinflächige Supermärkte (unter 500 m2 Verkaufsfläche) und damit typische Dorfläden etc. deutlich unterrepräsentiert . Die Ergebnisse stellen daher kein vollständiges Bild der Nahversorgung dar; bei einer vollständigen Erfassung auch der kleineren Verkaufsstellen wären die ausgewiesenen durchschnittlichen Entfernungen kleiner. Drucksache 18/3950 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nach dem Deutschen Mobilitätspanel dauert im Mittel über alle Einkaufswege – also nicht nur zur Deckung des täglichen Bedarfs – in den ländlichen Kreisen wie im Bundesdurchschnitt und in den Großstädten ein Weg zum Einkaufen/ Versorgen rund eine Viertelstunde. Allerdings ist die durchschnittliche Wegelänge in den ländlichen Kreisen mit 7 bis 8 km etwa 3 km weiter als in Großstädten . Gegenüber Mitte der 90er-Jahre hat sich die Länge der Wege in den ländlichen Kreisen nicht verändert; die Fahrzeit hat sich sogar leicht um rund eine Minute verkürzt. Dabei werden rund 70 bis 75 Prozent der Einkaufs- und Versorgungswege in ländlichen Kreisen mit dem Auto zurückgelegt. Auch die Einkaufs- und Versorgungswege der Haushalte ohne eigenen Pkw dauern rund eine Viertelstunde; mehr als drei Viertel der Wege erfolgen zu Fuß oder mit dem Fahrrad, nur rund 6 Prozent mit dem öffentlichen Verkehr. c) Anzahl der Generalisten bzw. Vollsortimenter und der Spezialgeschäfte, d) kleinbetrieblich organisierten Geschäften und Großbetrieben, e) Art des Einzelhandels (Discounter, Supermärkte, Verbrauchermärkte, SB-Warenhäuser, Fachmarkt, Fachgeschäft, Spezialgeschäft, Gemischtwarenladen , Versandhaus, E-Commerce), Die Fragen 1c bis 1e werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen aus der amtlichen Statistik keine regional differenzierten Daten zur Entwicklung der Angebotsstruktur im Einzelhandel vor. Daten unterschiedlicher Quellen für Deutschland lassen aber deutliche Verschiebungen in der Versorgungsstruktur erkennen. f) Verfügbarkeit von Frischwaren, Tiefkühlkost und Trockensortiment, g) Verfügbarkeit von regionalen Produkten, Die Fragen 1f und 1g werden gemeinsam beantwortet. Zur Verfügbarkeit von Frischwaren, Tiefkühlkost und Trockensortiment sowie von regionalen Produkten liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Supermärkte und Discounter mittlere Luftliniendistanz (einwohnergewichtet, mit Barriere) Anteil Bevölkerung mit Super- markt/Discounter in weniger als 1000 m Entfernung Regionstyp/Stadttyp je 100 km² je 100.000 Einwohner in m in v.H. Städtische Regionen 20 33 787 79,6 Regionen mit Verdichtungsansätzen 8 40 1.415 60,4 Ländliche Regionen 5 48 1.808 53,5 Großstädte 61 33 487 91,8 Mittelstädte 16 38 980 72,3 Größere Kleinstädte 9 43 1.489 55,9 Kleine Kleinstädte 5 46 1.985 44,4 Landgemeinden 2 34 2.701 29,8 Deutschland 9 38 1.204 67,9 Tabelle: Stand November 2013 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3950 h) Lage innerhalb des Ortskerns und außerhalb des Ortskerns)? Der Bundesregierung liegen aus der amtlichen Statistik keine flächendeckenden Daten zur kleinräumigen Lage von Verkaufsstationen vor. Gleichwohl geht sie davon aus, dass bei Vollsortimentern und großflächigen Angeboten in der Regel eine Tendenz zu Standorten mit guter Erreichbarkeit im motorisierten Individualverkehr besteht. Zusammen mit den Flächenansprüchen für Parkplätze dürfte dies die Konzentration von Standorten außerhalb der Ortskerne wesentlich bestimmen. Allerdings führen nach Ergebnissen der Erhebung „Mobilität in Deutschland“ aus dem Jahr 2008 in ländlichen Kreisen noch immer rund 70 Prozent der Einkaufswege für den täglichen Bedarf zu Standorten im unmittelbaren Wohnumfeld oder in den Orts-/Stadtkern. 2. Stellt die Bundesregierung aufgrund der ländlichen Versorgungsstruktur mit Verkaufsstellen und Produkten des Einzelhandels eine Konzentrationstendenz fest? a) Wenn ja, welchen Einfluss hat sie auf die Nahversorgung (Entfernung, Auswahl, besonders betroffene Regionen)? b) Welche besonderen Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf ältere und einkommensschwächere Menschen und Menschen mit Behinderung durch diese Konzentrationstendenz? Im Einzelhandel, insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel, ist seit längerem eine Konzentrationstendenz zu beobachten. Diese zeigt sich sowohl in ländlichen wie in städtischen Gebieten. Das Bundeskartellamt geht bspw. davon aus, dass 70 bis 90 Prozent des Umsatzes im Lebensmitteleinzelhandel durch vier große Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen erzielt wird. Zahlen über die Auswirkungen der Konzentration auf die Nahversorgung (Entfernung und Auswahl ) in bestimmten Regionen und deren Einwohner liegen der Bundesregierung nicht vor. Konzentrationstendenzen können Auswirkungen auf die Lebenssituation und den Lebensalltag von mobilitätseingeschränkten, insbesondere älteren und behinderten Menschen haben. Um dem entgegen zu wirken und Lösungen für ein weiterhin selbständiges und selbstbestimmtes Leben aufzuzeigen, fördert die Bundesregierung eine Reihe innovativer Maßnahmen und Projekte. So wird in den Programmen „Nachbarschaftshilfe und soziale Dienstleistungen“ und „Anlaufstellen für ältere Menschen“ beispielsweise erprobt, wie auch in ländlichen Regionen eine Teilhabe älterer oder behinderter Menschen am alltäglichen Leben erreicht werden kann. Ein Ansatz sind etwa ehrenamtlich gestaltete Holund Bringdienste, die gemeinsam mit den betroffenen Menschen auch Fahrten zum Einkaufen unternehmen und dadurch eine eigenständige Lebensführung unterstützen. 3. Sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel vor dem Hintergrund der Sicherung der ländlichen Nahversorgung Handlungsbedarf, beispielsweise im Hinblick auf die Definition der untersuchten Kriterien des Wettbewerbs (Entfernung und Erreichbarkeit), rückwirkende Instrumente der Entflechtung oder neuer Instrumente für die Überwachung zukünftiger Fusionen durch das Bundeskartellamt? Die Nahversorgung ist im Grundsatz Aufgabe der Länder und Kommunen. Die Bundesregierung hält die Regeln des geltenden Wettbewerbsrechts in Bezug auf die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel für ausreichend. Sie erachtet das Wettbewerbsrecht nicht als geeignetes Mittel zur Absicherung der ländlichen Nahversorgung. Drucksache 18/3950 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufgabe der Zusammenschlusskontrolle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist es, den Wettbewerb zu schützen, jedoch nicht, eine bestimmte Anzahl an Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften in einem Gebiet zu erhalten. In welchem regionalen Absatzradius Lebensmitteleinzelhändler Niederlassungen /Filialen errichten, beibehalten oder aufgeben ist eine autonome unternehmerische Entscheidung, die von den Ertragserwartungen der Unternehmen bestimmt wird. Die Zusammenschlusskontrolle soll verhindern, dass es auf den jeweils betroffenen Märkten zu wettbewerblichen Problemen, insbesondere zur Entstehung oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen von Unternehmen, kommt. Die Kriterien der Entfernung und Erreichbarkeit sind Teil der räumlichen Marktabgrenzung aus Sicht der Nachfrager und werden in den zu prüfenden Fällen vom Bundeskartellamt jeweils den regionalen Gegebenheiten angepasst. Bei der Prüfung der Wettbewerbsintensität auf den betroffenen Märkten und deren Veränderung durch einen Zusammenschluss durch das Bundeskartellamt fließen auch qualitative Aspekte des Angebots ein. 4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaufkraft und das Konsumverhalten im Lebensmittelbereich im ländlichen Raum in den letzten 40 Jahren entwickelt (bitte mit Begründung)? Daten zur zeitlichen Entwicklung der Kaufkraft im ländlichen Raum in den letzten 40 Jahren stehen nicht zur Verfügung. Zwar werden in regionaler Gliederung bis auf Kreisebene insbesondere nominale Daten zur Wirtschaftskraft (Bruttoinlandsprodukt je Einwohner) sowie zum verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte ermittelt. Eine Zeitreihe der realen, also von Preisentwicklungen bereinigten , Kenngröße „Kaufkraft“ müsste jedoch zugleich kleinräumige Unterschiede in der Entwicklung der Verbraucherpreise berücksichtigen. Dafür besteht keine flächendeckende Datenbasis. Das Konsumverhalten im Lebensmittelbereich hat sich in den letzten 40 Jahren wesentlich verändert, was auch mit Änderungen im Lebensmittelangebot und der Struktur der Einkaufsstätten zusammenhängt. Bis vor etwa zehn Jahren sank der auf die Ernährung entfallende Anteil an den Konsumausgaben der privaten Haushalte. In den jüngeren Jahren sind zum nach wie vor vorhandenen hohen Preisbewusstsein der Konsumenten andere Motive hinzugekommen, die das Kaufverhalten beeinflussen, unter anderem eine stärkere Berücksichtigung von Gesundheits- und Nachhaltigkeitsaspekten des Konsums und teilweise eine Präferenz für Produkte aus regionaler Erzeugung. Das Konsumverhalten hat sich auch als Folge von Veränderungen in der Arbeitswelt, der demografischen Entwicklung , veränderter Familienstrukturen und eines geringeren Zeitaufwands für die häusliche Zubereitung von Lebensmitteln gewandelt. Innerhalb eines insgesamt mengenmäßig gesättigten Nahrungsmittelmarktes entstanden Wachstumssegmente wie etwa convenience food und ethnic food. Zudem war einerseits eine zunehmende Individualisierung von Konsummustern in Abhängigkeit von der persönlichen Lebenssituation und dem Lebensstil festzustellen, andererseits gab es einen Trend zur Internationalisierung von Konsummustern und Ernährungsweisen . Besonders bei dem letztgenannten Trend (Internationalisierung ) waren im Hinblick auf dessen zeitlichen Verlauf Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Gebieten festzustellen. Insgesamt werden aber keine grundsätzlichen Unterschiede im Konsumverhalten zwischen ländlichen und städtischen Gebieten gesehen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3950 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mobilität der ländlichen Bevölkerung in den letzten 40 Jahren entwickelt (bitte Aufteilung nach Alter und Region), und welchen Einfluss hat die Entwicklung auf das Kaufverhalten und die ländliche Nahversorgung? Die Bundesregierung lässt seit den 70er-Jahren in mehrjährigen Abständen mittels großer repräsentativer Mobilitätsstudien die Alltagsmobilität der Bevölkerung ermitteln. Die letzte Erhebung wurde 2008 unter dem Titel „Mobilität in Deutschland (MiD)“ durchgeführt. Seit 1993 wird ergänzend jährlich das Deutsche Mobilitätspanel (MOP) durchgeführt. Beide Erhebungen lassen, wie auch nahezu alle amtlichen Haushaltsbefragungen, aufgrund der geringen Stichprobengrößen keine belastbaren Auswertungen auf regionaler Ebene zu. Auswertungen für verschiedene Raumtypen sind möglich. Eine Auswertung des Deutschen Mobilitätspanels nach Altersgruppen zeigt für die Jahre 2012/2013 im Mittel folgendes Bild für ländliche Kreise: Weitere systematische Auswertungen zur Verkehrsmittelwahl auf Basis des Deutschen Mobilitätspanels für die vorherigen Jahre liegen für die ländlichen Kreise nur insgesamt, nicht jedoch differenziert nach dem Alter vor. Die Jahresergebnisse können aufgrund der Stichprobengröße und der Einflüsse Mobilitätskennziffern in ländlichen Kreisen 2012/2013 bis unter 18 18 bis unter 45 45 bis unter 60 60 und älter Anzahl Wege pro Tag 3,0 3,6 3,6 2,9 3,3 Tagesstrecke pro Person (in km) 36 57 58 36 48 Verkehrsmittelwahl (bezogen auf die Anzahl der Wege - ohne sonst. Verkehrsmittel) zu Fuß 19% 20% 13% 22% 18% Fahrrad 26% 10% 14% 15% 14% MIV 33% 63% 70% 60% 63% ÖV 22% 8% 3% 2% 6% Summe 100% 100% 100% 100% 100% Datenbas is : Deutsches Mobi l i tätspanel ; Berechnungen des BMVI Bevölkerung im Alter von … Insgesamt Entwicklung der Verkehrsmittelwahl in ländlichen Kreisen 1996-2013* zu Fuß Fahrrad, Inliner, Kickboard u.ä. Motorisierter Individual- verkehr Öffentlicher Verkehr Sonstige s Gesamt 1996 21% 10% 64% 4% 0% 100% 2000 19% 10% 65% 5% 0% 100% 2005 20% 13% 61% 6% 1% 100% 2010 20% 12% 62% 6% 0% 100% 2013 18% 14% 62% 5% 0% 100% * berechnet als gleitende Mittelwerte von jeweils drei Jahren Datenbas is : Deutsches Mobi l i tätspanel ; Berechnungen des BMVI des Wetters in den Erhebungszeiträumen von den tatsächlichen Jahreswerten etwas abweichen. Drucksache 18/3950 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aus den Mobilitätsstudien MiD 2002 und MiD 2008 ergibt sich die in nachstehender Tabelle aufgeführte Entwicklung der Mobilitätskennwerte der Bevölkerung ländlicher Räume. Eine weitere Differenzierung nach Altersgruppen liegt nicht vor. Aktuelle Kennwerte, insbesondere auch zum demografischen Wandel, sollen mit der in Vorbereitung befindlichen MiD 2016 ermittelt werden. Die zunehmende Motorisierung der ländlichen Bevölkerung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat wesentlich dazu beigetragen, die Struktur des Lebensmitteleinzelhandels zu verändern. Durch die gewachsene Mobilität und die damit einhergehende größere Freiheit zur Wahl der Einkaufsstätte mussten kleine Einzelhändler entweder schließen oder ihr eigenes Angebot attraktiver gestalten, was in der Regel mit größeren Verkaufsflächen und Einzugsgebieten verbunden war. Da sich die größeren Märkte nicht nur in den zentralen Orten, sondern oftmals auch wegen verkehrsgünstiger Lage und den verfügbaren Flächen für ein entsprechendes Parkplatzangebot am Ortsrand ansiedelten, hat dies vermutlich wiederum die Verkehrsmittelnutzung beeinflusst, indem die fußläufige Erreichbarkeit für immer mehr Menschen nicht mehr gegeben ist. Auf diese Weise beeinflussen sich die Mobilität der Verbraucher und die Standortentscheidungen der Handelsunternehmen wechselseitig. Das Ergebnis ist ein stark ausdifferenziertes System von Angebot und Nachfrage, das von den individuellen Präferenzen, den Formaten der Einzelhändler, der Siedlungsstruktur und den regionalisierten Lebensräumen der Verbraucher vor Ort geprägt ist. 6. Ist eine umfassende Erhebung der Versorgungssituation, inklusive Erreichbarkeit und Angebot, im ländlichen Raum vorgesehen? Eine umfassende Erhebung der Versorgungssituation im ländlichen Raum ist nicht vorgesehen. Es liegen aus unterschiedlichen Datenquellen Informationen dazu vor oder sie können näherungsweise aus diesen abgeleitet werden. 7. Hält die Bundesregierung am Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Landesteilen Deutschlands fest? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben sich die Regierungsparteien klar zum Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse ausgesprochen . Ein konkreter Schritt zur Erreichung dieses Ziels ist die bereits voll- Erhebung MiD Jahr 2002 2008 Regionstyp ländliche Räume höherer Dichte ländliche Räume geringerer Dichte ländliche Räume höherer Dichte ländliche Räume geringerer Dichte Anteil mobiler Personen % 84 85 90 90 Wege pro Person und Tag Anzahl 3,2 3,4 3,5 3,3 Wege pro mobiler Person und Tag Anzahl 3,8 4,0 3,9 3,7 Tagesstrecke pro Person und Tag km ./. ./. 40 47 Tagesstrecke pro mobiler Person und Tag km 38 44 44 52 durchschnittliche Wegelänge km 10,5 11,8 11,3 13,9 Modal Split - Basis Wege Zu Fuß % 25 22 22 22 Fahrrad % 9 12 10 10 MIV-Fahrer % 41 41 47 47 MIV-Mitfahrer % 19 20 16 15 ÖV % 5 5 5 6 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3950 zogene Aufstockung der Bundesmittel für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. 8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Sicherung der Nahversorgung im ländlichen Raum zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen Deutschlands dient (bitte mit Begründung )? Eine sichere Nahversorgung ist ein wichtiger Aspekt der Lebensqualität. Wie konkret die Bundesregierung die Nahversorgung fördert, kann den Antworten zu den Fragen 13 und 26 entnommen werden. 9. Welche Zielformulierung verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf die Sicherung der Nahversorgung, wie definiert sie ausreichende Nahversorgung , und liegt dieser Definition das Zentrale-Orte-Konzept zugrunde (bitte mit Begründung)? 10. Wie viele Menschen im ländlichen Raum sind nach dieser Definition nach Kenntnis der Bundesregierung nur unzureichend nahversorgt? Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Unter dem Begriff „Nahversorgung“ wird allgemein „die orts- und zeitnahe Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs“, in der Regel als fußläufige Erreichbarkeit in zehn Gehminuten oder weniger als 1 000 m Entfernung verstanden. Die Bundesregierung orientiert sich an den Grundsätzen gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 3 des Raumordnungsgesetzes: „Die Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge, insbesondere die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen , ist zur Sicherung von Chancengerechtigkeit in den Teilräumen in angemessener Weise zu gewährleisten; dies gilt auch in dünn besiedelten Regionen.“ Die Umsetzung obliegt der Landes- und Regionalplanung im Rahmen ihrer jeweiligen Steuerungskonzepte des Zentrale-Orte-Systems. Überwiegend definieren dortige zentralörtliche Ausstattungskataloge als langfristige Orientierung die anzustrebende Normversorgung zur Deckung des Grundbedarfs, die von der öffentlichen und der privaten Hand in zentralen Orten angeboten werden sollen. Die konkrete planungsrechtliche Steuerung der Nahversorgung erfolgt jedoch auf der kommunalen Ebene. Da zudem die Nahversorgung in der Praxis vor allem von unternehmerischen Entscheidungen und dem Verbraucherverhalten abhängt , was beides einem ständigen Wandel unterliegt, kann eine reale dauerhaft unzureichende Nahversorgung seitens der Bundesregierung nicht ermittelt werden . Das Thünen-Institut berechnet die Erreichbarkeit zum nächsten Lebensmittelmarkt mit dem Ergebnis, dass in Deutschland ca. 48 Prozent der Bevölkerung weiter als 1 000 m zum nächsten Lebensmittelmarkt zurücklegen müssen. In den ländlichen Kreistypen liegt der Anteil demnach häufig sogar bei ca. zwei Dritteln der Bevölkerung. Allerdings sind in dem dabei genutzten Adressdatensatz nicht alle Märkte enthalten. Verbraucherbefragungen zeigen allerdings, dass die subjektive Zufriedenheit mit der Versorgungssituation am Wohnort trotz der Jahrzehnte andauernden Ausdünnungsprozesse sehr hoch ist. Selbst in ländlichen Gebieten mit geringer Versorgungsdichte oder fehlenden Angeboten sind lediglich 7 bis 15 Prozent der Drucksache 18/3950 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Befragten unzufrieden. Eine aktuelle Untersuchung aus Brandenburg kommt zu dem Ergebnis, dass keine Zusammenhänge zwischen der tatsächlichen Versorgungssituation vor Ort und der subjektiven Zufriedenheit auch von älteren Einwohnern bestehen. Diese relativ positive Bewertung ist zurückzuführen auf einen sehr hohen Motorisierungsgrad gerade in ländlichen Räumen und den damit einhergehenden Bedeutungsverlust des Faktors „Nähe“ bei der Wahl des Einkaufsortes insbesondere gegenüber dem Preisniveau und der Angebotsvielfalt. Da der Ausdünnungsprozess bereits seit langem stattfindet, haben sich die Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten an die Situation angepasst. So sorgt eine ausgeprägte Familien- und Nachbarschaftshilfe in den ländlichen Räumen dafür, dass auch weniger mobile Personen weiter entfernte Versorgungsmöglichkeiten nutzen können. 11. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Hinblick auf die Sicherung der ländlichen Nahversorgung (bitte mit Begründung und Handlungsoptionen )? Zur Umsetzung des Koalitionsvertrages arbeitet die Bundesregierung daran, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “ (GAK) zu einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung weiterzuentwickeln . Parallel dazu unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über das Modul „Modell- und Demonstrationsvorhaben in zentralen Zukunftsfeldern ländlicher Entwicklung“ des Bundesprogramms ländliche Entwicklung ländliche Entwicklungsmaßnahmen und Initiativen zur Sicherung der ländlichen Nahversorgung und macht beispielhafte Lösungen bekannt. Damit werden auch Beiträge zum Umgang mit dem fortschreitenden demografischen Wandel in den Regionen geleistet. Das können beispielsweise innovative Lösungen in Gemeinschaftseinrichtungen, der Aufbau von Nahversorgungsinitiativen oder Maßnahmen der Innenentwicklung von Dörfern sein. 12. Welche Maßnahmen zur Sicherung der Nahversorgung und Belebung der Dorfzentren plant die Bundesregierung in dieser Wahlperiode umzusetzen , beispielsweise in der Förderpolitik oder der Erleichterung interkommunaler Kooperation? In Umsetzung des Koalitionsvertrages hat die Bundesregierung die Arbeiten aufgenommen, um in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für ein integriertes gesamtdeutsches System zur Förderung strukturschwacher Regionen für die Zeit nach dem Auslaufen des Solidarpaktes nach 2019 zu entwickeln. Von einer Stärkung der strukturschwachen Regionen profitiert auch die Nahversorgung. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, wie die interkommunale Zusammenarbeit noch besser gefördert werden kann. Die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung der GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung soll die Verbesserung der Förderung der Nahversorgung ermöglichen . Auch die Programme zur Förderung des Städtebaus leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Stadt- und Ortszentren und zur Sicherung der Nahversorgung (vgl. hierzu auch die Antworten zu den Fragen 26 und 28). Insbesondere das Städtebauförderprogramm Kleinere Städte und Gemeinden bietet geeignete Ansätze, im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung auch die ländliche Nahversorgung zu unterstützen. Mit dem Programm wird die Zusammenarbeit der Kommunen bei der Entwicklung der Infrastruktur aktiv unterstützt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3950 13. Wie beurteilt die Bundesregierung alternative Modelle zum stationären, lokalen Einzelhandel für die ländliche Nahversorgung im Hinblick auf Rechtssicherheit, dauerhafte Wirtschaftlichkeit und regionale Wertschöpfung , und wie werden sie von der Bundesregierung gefördert (bitte aufschlüsseln nach a) mobilem Handel, b) Nachbarschaftsläden auf Basis bürgerschaftlichen Engagements, c) sozialen Diensten, d) Internethandel, E-Commerce und Lieferdiensten, e) Tiefkühldiensten, f) Wochen- und Bauernmärkten, die auf Verkäufergesellschaften beruhen , g) Modellen solidarischer Landwirtschaft, h) genossenschaftlichen Dorfladenkonzepten, i) multifunktionalen Dorfzentren, Kombi-Angeboten mit anderen öffentlichen und privaten Dienstleistungen, j) Nachbarschaftshilfen und Fahrgemeinschaften, k) Aktiengesellschaften für Ansässige, die in regionale Wirtschaftskreisläufe investieren, l) Tauschringen, m) Crowdfunding-Projekten, n) Integrationsläden)? Vorbemerkung der Bundesregierung Die ländliche Nahversorgung wird neben dem klassischen, stationären Einzelhandel in vielen Orten auch durch lokal angepasste Formen der Nahversorgung gewährleistet. Die Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit dieser individuellen, von lokalen und persönlichen Einflüssen geprägten Organisationsformen und Geschäftsmodelle der Nahversorgung können aufgrund ihrer großen Vielfalt und aufgrund der auf Bundesebene fehlenden Kenntnisse der spezifischen, lokalen Strukturen und Rahmenbedingungen seitens der Bundesregierung weder generell noch im Einzelnen beurteilt werden. Auch der Anteil regionaler Erzeugungsstufen lässt sich für die Vielfalt der Produkte und Geschäftsmodelle nicht ermitteln, sodass seitens der Bundesregierung auch die regionale Wertschöpfung nicht pauschal und für die genannten Modelle beurteilt werden kann. Vor diesem Hintergrund sind auch die nachfolgenden Hinweise und Einschätzungen der Nahversorgungsmodelle zu sehen, die auf Forschungsprojekten basieren , die das Institut für Ländliche Räume im Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, im Themenbereich Nahversorgung durchgeführt hat. Die in der Frage genannten Modelle c) Soziale Dienste, f) Wochenund Bauernmärkte, die auf Verkäufergesellschaften beruhen, g) Modelle solidarischer Landwirtschaft und l) Tauschringe wurden im Rahmen der Forschungsprojekte nicht untersucht. Die Fragen 13a und 13e werden gemeinsam beantwortet. Der mobile Handel spielt für die Versorgung weniger mobiler Bevölkerungsgruppen in ländlichen Räumen eine wichtige Rolle. Dabei ist zu unterscheiden zwischen mobilen Fachhändlern, wie Fleischern, Bäckern oder Tiefkühldiensten , und den sogenannten rollenden Supermärkten. Die mobilen Fachhändler bieten ein Ergänzungsangebot zum lokalen Einzelhandel an, während rollende Supermärkte mit bis zu ca. 2 000 Artikeln ergänzt um vorbestellte Waren durchaus ein umfassendes Angebot bieten können. Der Vorteil des mobilen Handels Drucksache 18/3950 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode besteht darin, dass er sich flexibel an die bestehende Nachfrage anpassen und in die unmittelbare Nähe der Wohnungen der Kunden fahren kann. Damit können sich auch wenig mobile Personen, für die der Pkw, der ÖPNV oder weitere Fußwege zum lokalen Versorger nicht möglich sind, selbstständig versorgen. Nachteile sind die etwas höheren Preise als in den stationären Lebensmittelmärkten, das beschränkte Angebot und die zeitlich begrenzte Verfügbarkeit, so dass der Tagesablauf auf den Zeitplan des mobilen Händlers abgestimmt werden muss. Ein Halt lohnt sich oftmals bereits bei ein bis zwei Kunden. Wenn die Nachfrage wegbricht, können die Fahrtrouten flexibel angepasst werden. Für Fachhändler kann der mobile Handel eine gute Ergänzung zum stationären Ladengeschäft sein, so dass das Einzugsgebiet erweitert und die Wirtschaftlichkeit auch in sehr kleinen Orten gesichert werden kann. In der Regel wird jedes Dorf von mehreren mobilen Fachhändlern – oft für die gleichen Produkte – angefahren. Für rollende Supermärkte wird davon ausgegangen, dass mehrere Verkaufsfahrzeuge für die dauerhafte Wirtschaftlichkeit notwendig sind. Dies schafft eine gewisse Markteintrittsbarriere , weshalb es Regionen gibt, in denen kein entsprechendes Angebot vorhanden ist. Die Fragen 13b, 13h, 13k und 13m werden gemeinsam beantwortet. Bürgerschaftliches Engagement kann bei stationären Nahversorgungsangeboten in mehrfacher Weise eine Rolle spielen. Bürger können sich für die Gründung eines Ladens einsetzen, Gründungskapital bereitstellen, ehrenamtlich im Betrieb und Management mitarbeiten oder beim Bau oder bei der Renovierung des Ladengebäudes unentgeltlich mitwirken. Die Grundidee der Bürgerläden besteht darin, dass sich die Bürger stärker mit „ihrem“ Laden identifizieren und dort verstärkt einkaufen, so dass ein solcher Laden auch in kleineren Orten mit geringem Einzugsgebiet wirtschaftlich betrieben werden kann. Zudem zielen diese Ladenkonzepte in der Regel nicht auf Gewinne, sondern auf die Nahversorgung ab. Damit können solche Ladenkonzepte auch an Standorten wirtschaftlich betrieben werden, die für kommerzielle Anbieter uninteressant sind. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Läden jedes Jahr aufs Neue gesichert werden muss. Dies liegt nicht nur an dem kleinen Einzugsgebiet, sondern auch an dem im Vergleich zu den größeren Supermärkten und Discountern beschränkten und teureren Angebot. Antwort zu Frage 13d: Der Internethandel spielt im Lebensmitteleinzelhandel immer noch eine nur marginale Rolle. Der Anteil liegt nach Angaben des Handelsverbands Deutschland – HDE e. V. deutlich unter einem Prozent. Dabei ist davon auszugehen, dass der Internethandel insbesondere für Spezialangebote, die nicht im lokalen Einzelhandel verfügbar sind, interessant ist. Für den täglichen Einkauf, bei dem die Kühlkette eingehalten werden muss, scheint diese Form sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus praktischen und ökologischen Gründen wenig geeignet . Sowohl kleine Lebensmittelgeschäfte als auch Supermärkte bieten vermehrt einen Lieferservice an. Dadurch können sie ihr Einzugsgebiet ausdehnen und Kunden, die weniger mobil geworden sind, an sich binden. Auf Grund der hohen Investitionskosten für Fahrzeug und Ausstattung und des hohen Personalaufwandes sowie der geringen Nachfrage lohnt sich das Angebot für die Händler wirtschaftlich häufig nicht direkt. Vielmehr werden solche Dienste angeboten, um den Service-Charakter zu betonen und weil die Einzelhändler darauf hoffen, dass mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung die Nachfrage ansteigen wird. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3950 Antwort zu Frage 13i: Die Einrichtung von Multifunktionszentren soll den Kunden ähnlich wie in zentralen Orten die Möglichkeit zur Kopplung des Einkaufs mit der Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen bieten. Gerade kleinere Geschäfte bieten in der Regel weitere Dienstleistungen wie Post- und Bankdienstleistungen sowie Kaffee -Ecken an. Aus wirtschaftlicher Sicht lohnen sich solche Zusatzdienstleistungen an sich kaum. Es geht den Einzelhändlern eher darum, zusätzliche Anlässe zu schaffen, den Laden aufzusuchen und den Service-Charakter zu betonen. Geeignet sind vor allem solche Dienste, die mit dem bestehenden Personal in den verfügbaren Räumlichkeiten angeboten werden können. Probleme entstehen bei der Integration öffentlicher Dienstleistungen in das privatwirtschaftliche Angebot . Da der Eindruck einer unzulässigen Subvention des privaten Angebotes vermieden werden muss, ist eine getrennte Buchführung erforderlich. Dieser Aufwand übersteigt häufig den potentiellen Nutzen. Antwort zu Frage 13j: Die Mitnahme bzw. Versorgung durch Familienangehörige und Nachbarn ist vermutlich die wichtigste Alternative für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen . Hierbei werden ohnehin stattfindende Besorgungsfahrten genutzt. Dies funktioniert bei Personen, die ins Dorfleben integriert sind oder deren Familienangehörige in der Nähe leben relativ gut. Neben dieser eher spontanen Hilfe durch soziale Netze können auch Fahrgemeinschaften organisiert werden. Zum einen kann sich die Gemeinde darum kümmern, dass interessierte Personen sich zusammenschließen und gemeinsame Fahrten organisieren. Zum anderen tun dies aber auch Taxiunternehmen oder lokale Einzelhändler, die Einkaufstaxis oder einen Fahrdienst organisieren. Die Kosten werden dann entweder von den Einzelhändlern getragen oder auf die gefahrenen Personen aufgeteilt. Antwort zu Frage 13n: Integrationsläden zielen nicht in erster Linie darauf ab, Gewinne zu erwirtschaften , sondern benachteiligte Menschen, wie Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung, Langzeit- oder Jugendarbeitslose, ins Arbeitsleben und gesellschaftlich zu integrieren. Dazu erhalten solche Läden Zuschüsse bzw. Steuervergünstigungen, wie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Eingliederungszuschüsse oder den reduzierten Umsatzsteuersatz. Zudem gehören die Integrationsläden oftmals zu größeren Netzwerken, die mit Zulieferern besondere Konditionen ausgehandelt haben, so dass sie ein relativ breites und preiswertes Sortiment anbieten können. Auf diese Weise können Integrationsläden auch in kleineren Orten mit geringem Einzugsgebiet langfristig wirtschaftlich sein. Voraussetzung ist ein sozialer Träger vor Ort, der Erfahrung mit der Betreuung benachteiligter Gruppen hat. Da die Betreuung relativ arbeitsintensiv ist, sind in diesen Märkten relativ viele Personen beschäftigt. Konflikte können dann entstehen , wenn durch die Gründung eines Integrationsladens privatwirtschaftliche Angebote in der Nähe beeinträchtigt werden. Außerdem können Vorbehalte in der lokalen Bevölkerung bestehen, die zunächst abgebaut werden müssen. Förderung: Alternative Modelle der ländlichen Nahversorgung können grundsätzlich durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Nahversorgungsprojekte, Dorferneuerung und -entwicklung sind eingebettet in die Nationale Rahmenrichtlinie. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes über die Gemeinschaftsaufgabe „Ver- besserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist dann möglich, wenn Drucksache 18/3950 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die Maßnahme gleichzeitig der Verbesserung der Agrarstruktur dient. Unter dieser Bedingung kann im Rahmen des Förderungsgrundsatzes „Integrierte ländliche Entwicklung“ eine Förderung von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen im Rahmen der Dorferneuerung und -entwicklung erfolgen. In diesem Zusammenhang können Konzepte entwickelt, Beteiligungsprozesse organisiert und investive Maßnahmen umgesetzt werden. Die enge Bindung der Bundesförderung an die Agrarstruktur schränkt die Handlungsmöglichkeiten der GAK bereits heute stark ein und wird zukünftig wegen der abnehmenden Bedeutung der Landwirtschaft und dem anhaltenden Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe immer mehr dazu führen, dass die GAK als Förderinstrument von den Ländern für Fördermaßnahmen im Bereich der Nahversorgung nicht mehr genutzt werden kann. Die Länder entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie im Rahmen ihrer Entwicklungsprogramme entsprechende Maßnahmen vorsehen, die mit EU-, Bundes - oder Landesmitteln gefördert werden können. Sie sind auch für die Abwicklung der Fördergelder zuständig. 14. Welche Modelle zur Steigerung ländlicher Mobilität fördert die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Sicherung ländlicher Nahversorgung? Die Bundesregierung unterstützt in Modellprojekten die Entwicklung und Umsetzung von neuen, insbesondere flexiblen Ansätzen zur Verbesserung der Mobilität in ländlichen Räumen. Ergebnisse aus dem aktuellen Aktionsprogramm Regionale Daseinsvorsorge zeigen zur Mobilität in ländlichen Räumen, dass die Erreichbarkeiten von Einrichtungen der Nahversorgung im Wechselspiel von Mobilisierung, Dezentralisierung und Zentralisierung von allgemeinen Leistungen der Daseinsvorsorge stehen. Aus regionaler Sicht werden nicht weitere klassische ÖPNV-Formen benötigt , sondern neue Modelle und Vernetzungen, um den sich verändernden Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund demografischer Einschnitte gerecht zu werden. In einem weiteren, im Jahr 2015 startenden Modellvorhaben „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“, sollen in, vom demografischen Wandel besonders betroffenen Regionen, regional- und verkehrsplanerische Ansätze strategisch zusammengeführt werden. Ziel ist, mittelbis langfristig Angebote der Daseinsvorsorge und Nahversorgung gemeindeund ortsteilübergreifend an möglichst zentralen Standorten zu bündeln und deren Erreichbarkeit durch ein hierauf abgestimmtes integriertes Mobilitätskonzept zu sichern. Das Konzept soll herkömmliche Mobilitätsangebote mit flexiblen Angeboten kombinieren, öffentliche und private Akteure einbinden sowie innovative Technologien einsetzen. Bis zu 15 Landkreise/Kreisfreie Städte sollen bis Ende 2017 Unterstützung erhalten, ihre Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen. 15. Wie beurteilt die Bundesregierung eine Nahversorgungsabgabe für den Lebensmitteleinzelhandel? Die Bundesregierung hält eine Nahversorgungsabgabe im Lebensmitteleinzelhandel nicht für ein geeignetes Mittel zur Unterstützung der Nahversorgung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3950 16. Wie beurteilt die Bundesregierung eine Selbstverpflichtung zur Nahversorgung der Lebensmittelbranche? Zur Versorgung mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfs ist eine Selbstverpflichtung nicht erforderlich. Dort, wo sich der stationäre Einzelhandel aus ländlichen Gebieten zurückzieht, können alternative Angebots- und Versorgungsformen wie z. B. mobile Händler, der klassische Versandhandel, E-Commerce und Märkte genutzt werden. Darüber hinaus ist das Entstehen von bürgerschaftlich organisierten Dorfläden bis hin zu dörflichen Dienstleistungszentren zu beobachten , die neben der Versorgung mit Lebensmitteln auch weitere Leistungen und soziale Dienste anbieten und somit auch die dörfliche Gemeinschaft stärken. 17. In welcher Höhe sind Gelder in welche Maßnahmen des Bundesprogramms LandZukunft geflossen, die der Sicherung der Nahversorgung dienen (bitte mit Angabe der Modellregion und des Zeitraums auflisten)? Die Modellregionen haben in eigener Verantwortung Projekte gefördert, die durch die selbstgesteckten strategischen Ziele des Entwicklungsvertrages abgedeckt waren. Es haben folgende Förderregionen Projekte der Nahversorgung gefördert : Region Projekt Zeitraum Bundesmittel Dithmarschen Leuchtturm der Innenentwicklung in Lunden von 10/2013 bis 06/2014 285.900 Euro Uckermark Lebensqualität für Stadt und Land - Aufbau eines regionalen Netzwerkes "Produktion, Versorgung und Logis- tik" in und aus dem Landkreis Uckermark Dorfladen Klockow Einrichtung eines Cafés am Wallpfad mit integrierter vor Ort Vermarktung von 07/2012 bis 11/2013 von 12/2013 bis 09/2014 von 07/2014 bis 12/2014 150.800 Euro 14.450 Euro 16.812 Euro Drucksache 18/3950 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Welche dieser im Programm LandZukunft geförderten Projekte der ländlichen Nahversorgung sind nach Kenntnis der Bundesregierung über die Förderphase hinaus eigenständig wirtschaftlich tragfähig (bitte mit Angabe der Modellregion und des Projektes auflisten)? 19. Wann ist eine umfassende Evaluation der in LandZukunft geförderten Modellregionen nach Ende der Förderphase angesetzt, und über welchen Zeitraum sollen die Modellregionen nach Beendigung der Förderung unter Berücksichtigung welcher Faktoren evaluiert werden? Der Endbericht der Begleitforschung zu dem Modellvorhaben LandZukunft erscheint im Frühjahr 2016. Inhaltlich orientiert sich die Begleitforschung an den sogenannten innovativen Elementen des Modellvorhabens, also der Beteiligung neuer Akteure, neuen Finanzierungs- und Organisationsformen und dem Steuern über Ziele in Prozessen der ländlichen Entwicklung. 20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in der Projektphase LandZukunft über die Sicherung der ländlichen Nahversorgung gewinnen können , und was schlussfolgert sie daraus? Es sind nur wenige Projekte zur Nahversorgung durchgeführt worden. Es wurde dabei aber schon deutlich, dass dieses Thema stärker bearbeitet werden muss. Aus diesem Grund ist im Modul I des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung der Schwerpunkt Regionalität aufgelistet. Hier soll der Aufbau von Nahversorgungsinitiativen sowie von Netzwerken regionaler Akteure weiter untersucht und gefördert werden. 21. Welche Erkenntnisse aus dem Programm LandZukunft sind in welcher Art in die Konzeption des Programms Land(auf)Schwung eingeflossen im Hinblick auf a) Höhe der Fördermittel, b) Auswahl der geförderten Regionen, Region Projekt Weiterer Verlauf nach LandZukunft Dithmarschen Leuchtturm der Innenentwicklung in Lunden Die Förderung erfolgte als investitionsvorbereitende Maßnahme, d.h. erster Schritt im Rahmen der Umset- zung eines Gesamtkonzeptes. Uckermark Netzwerk "Produktion, Versor- gung und Logistik" Dorfladen Klockow Café am Wallpfad Es ist bisher noch eine weitere Querfinanzierung des KombiBus Transports notwendig. Die Vorbereitungen zum Start des Betriebs des Dor- fladens sind abgeschlossen. Momentan laufen Stel- lenausschreibungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dorfladens. Das Café ist in Betrieb. c) Dauer der Förderung, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/3950 d) Förderansatz (Regionalbudgets), e) geförderte Maßnahmen, insbesondere Sicherung der Nahversorgung? Durch den Entwicklungsvertrag, der zwischen BMEL, der Förderregion und dem Land geschlossen wurde, war eine regelmäßige fachliche und finanzielle Begleitung gesichert. Während des Förderzeitraums konnten damit der sinnvolle Einsatz eines Regionalbudgets, der Förderdauer und der zur Verfügung gestellten Finanzmittel beurteilt werden. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurden daher die dreijährige Förderung − bis zu 1,5 Mio. Euro Finanzmittel (je nach Anzahl Förderregionen) − und die Regionalbudgets in das neue Modellvorhaben Land(auf)Schwung übernommen. Die Auswahl strukturschwacher ländlicher Regionen wurde erneut festgelegt, aber auf alle Flächenländer des Bundesgebiets ausgedehnt. Über die Förderung einzelner Maßnahmen entscheiden die Förderregionen eigenständig . 22. Welche zusätzlichen Erkenntnisse erwartet die Bundesregierung von der Modellförderung innerhalb des Programms Land(auf)Schwung, und wie sollen diese Erkenntnisse in eine strukturelle, flächendeckende und dauerhafte Förderung übergehen? Die Herausforderungen in den Landkreisen sind unterschiedlich, aber es gibt bestimmte grundsätzliche Typen der Herausforderungen. Diesen typischen Herausforderungen kann möglicherweise mit unterschiedlichen, regional angepassten Lösungen begegnet werden, woraus sich für die Arbeit des BMEL wichtige Hinweise ergeben, die dann in einem Abstimmungsprozess mit den Ländern in die Regelförderung übernommen werden sollen. 23. Welche Projekte zur Sicherung der ländlichen Nahversorgung bewerben sich um die Modellförderung Land(auf)Schwung, und nach welchen Kriterien werden die Förderregionen ausgewählt? Da sich die ausgewählten Landkreise in der Start- und Qualifizierungsphase befinden , sind noch keine Projekte bekannt. Die Schwerpunktthemen der Förderung sind Daseinsvorsorge und regionale Wirtschaftskraft. 24. In welcher Höhe standen den Maßnahmen 321 und 322 in der ELER-Förderperiode 2009 bis 2013 Mittel zur Verfügung, und in welcher Höhe sind sie abgeflossen (bitte nach Bundesland, Art und Gegenstand der Förderung und kleineren und mittleren Unternehmen – KMUs – bzw. Großbetrieben aufschlüsseln)? Bei den Maßnahmen 321 und 322 handelt es sich um die Förderung von Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung bzw. um die Förderung im Rahmen der Dorferneuerung. Die Bundesländer setzten im Rahmen ihrer Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum 2007 bis 2013 diese Maßnahmen um. Sie haben auf Basis einer Bedarfsanalyse entschieden, welche Maßnahmen und in welchem Umfang die einzelnen Maßnahmen gefördert werden. Entsprechend der ELER Verordnung können die Länder diese Mittel noch bis zum 31. Dezember 2015 einsetzen. Drucksache 18/3950 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Bundesregierung liegen Informationen für den Einsatz der ELER-Mittel mit Stand Oktober 2014 nur auf Ebene der Maßnahmen und nicht in der erfragten Aufschlüsselung vor: 25. Welche Fördermöglichkeiten bestanden darüber hinaus im Bereich der Beratung, der investiven Maßnahmen, der Existenzgründung und der Netzwerkbildung in der ELER-Förderperiode 2009 bis 2013 für den Bereich der ländlichen Nahversorgung und in welcher Höhe sind Mittel abgeflossen (bitte nach Bundesland, Art und Gegenstand der Förderung und KMUs bzw. Großbetrieben aufschlüsseln)? Fördermöglichkeiten in der Förderperiode 2007 bis 2013 mit Bezug zu Aspekten der ländlichen Nahversorgung sind zusätzlich zu den in Frage 24 angesprochenen Maßnahmen insbesondere in folgenden ELER-Maßnahmen möglich: ● Inanspruchnahme von Beratungsdiensten durch Landwirte und Waldbesitzer (ELER-Code 114), ● Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe (ELER-Code 121), ● Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeug- nisse (ELER-Code 123), ● Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (ELER-Code 311), Programm Code 321 (in Mio. €) Auszahlung (in %) Code 322 (in Mio. €) Auszahlung (in %) BW Ζ Ζ Ζ Ζ BY Ζ Ζ 90,8 Mio. € 90 % BB / BE 83,0 Mio. € 90 % 40,1 Mio. € 77 % HH Ζ Ζ Ζ Ζ HE 0,9 Mio. € 100 % 7,7 Mio. € 62 % MV 91,3 Mio. € 87 % 23,4 Mio. € 85 % NI /HB 3,3 Mio. € 55 % 86,0 Mio. € 83 % NW 8,4 Mio. € 66 % 16,3 Mio. € 93 % RP 4,9 Mio. € 42 % Ζ Ζ SL 0,2 Mio. € 100 % 3,6 Mio. € 84 % SN 124,3 Mio. € 92 % 203,3 Mio. € 88 % ST 119,7 Mio. € 66 % 54,0 Mio. € 74 % SH 11,5 Mio. € 99 % 9,0 Mio. € 96 % TH 22,7 Mio. € 89 % 66,9 Mio. € 77 % D 470,2 Mio. € 81 % 601,1 Mio. € 84 % ● Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen (ELER-Code 312), Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/3950 ● Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für die Wirtschaftsakteure in den unter Schwerpunkt 3 fallenden Bereichen (ELER-Code 331), ● Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien im Rahmen von Leader (ELERCode 41). Die Bundesländer haben in eigener Zuständigkeit entschieden, diese Maßnahmen anzubieten. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, ob mittels dieser ELER-Maßnahmen auch Vorhaben mit Bezug zu Aspekten der öffentlichen Nahversorgung gefördert werden. 26. In welcher Höhe standen Bundesprogrammen im Bereich der Gewerbeförderung , der Städtebauförderung, der Förderung benachteiligter Menschen und der Förderung von Nahversorgungsgenossenschaften von 2009 bis 2014 Mittel zur Sicherung der ländlichen Nahversorgung zur Verfügung und in welcher Höhe sind sie abgeflossen (bitte nach Bundesland, Art und Gegenstand der Förderung und KMUs bzw. Großbetrieben aufschlüsseln )? Grundsätzlich können die allgemeinen Programme der Gründungs- und Wachstumsförderung auch für Maßnahmen zur Sicherung der ländlichen Nahversorgung in Anspruch genommen werden. Konkrete Angaben zur Höhe solcher Förderungen liegen der Bundesregierung nicht vor. In den Programmen zur Förderung des Städtebaus standen in den Jahren 2009 bis 2014 folgende Bundesmittel zur Verfügung und wurden auch von den Bundesländern vollständig eingesetzt: 2009: 569,793 Mio. Euro 2010: 534,537 Mio. Euro 2011: 455,000 Mio. Euro 2012: 455,000 Mio. Euro 2013: 455,000 Mio. Euro 2014: 700,000 Mio. Euro. Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sind grundsätzlich auch bauliche Maßnahmen zur Sicherung der ländlichen Nahversorgung möglich und förderfähig. Zum konkreten Mitteleinsatz für diese Fördermöglichkeit in den Ländern liegen dem Bund jedoch keine Zahlen vor. In der noch nicht abgerechneten Förderperiode 2007 bis 2013 des Europäischen Sozialfonds auf Bundesebene standen den Prioritätsachsen C1/C2 „Beschäftigung und soziale Integration“ insgesamt indikative Finanzmittel in Höhe von ca. 2,6 Mrd. Euro mit einem ESF-Anteil von ca. 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die ESF-Bundesprogramme innerhalb dieser Prioritätsachsen leisten u. a. einen Beitrag zum „Nationalen Aktionsplan soziale Integration“, zum „Nationalen Integrationsplan “ und zur „Strategie der Integrierten Stadt- und Sozialraumentwicklung “. Neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden in dieser Förderperiode alle ESF-Förderungen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in diesen Prioritätsachsen gebündelt. Die Förderung zielt einerseits ab auf die Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs von Personen (Langzeitarbeitslose, Migranten) mit besonderen Integrationsproblemen komplementär zur nationalen Arbeitsmarktpolitik des Dritten und Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB II) und andererseits auf die soziale Eingliederung benachteiligter Menschen. Spezifische ESF-Bundesprogramme zur Förderung benachteiligter Menschen wurden nicht etabliert. In der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 beträgt das indikative ESF- Drucksache 18/3950 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Volumen in der hier relevanten Prioritätsachse B „Förderung der sozialen Inklusion , Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ etwas mehr als 1 Mrd. Euro. Zu einer detaillierten Differenzierung der Förderung nach Kategorien wie Ländlicher Raum oder Benachteiligte liegen aktuell keine Angaben vor. 27. Welche Maßnahmen der laufenden ELER-Förderperiode 2014 bis 2020 ermöglichen die Förderung ländlicher Nahversorgung in welcher Höhe (bitte nach Programm, Art und Gegenstand der Förderung und KMUs bzw. Großbetrieben aufschlüsseln)? Fördermöglichkeiten mit Bezug zu Aspekten der ländlichen Nahversorgung sind in der ELER-Förderperiode 2014 bis 2020 insbesondere in folgenden ELER-Maßnahmen möglich: ● Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste (M2; vgl. u. a. mit ELER-Code 114); ● Investitionen in materielle Vermögenswerte (M4; vgl. u. a. mit ELER-Codes 121 und 123); ● Entwicklung landwirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Unternehmen (M6; vgl. u. a. mit ELER-Codes 311 und 312); ● Basisdienstleistungen und Dorferneuerung (M7, vgl. u. a. mit ELER-Codes 321 und 322); ● Zusammenarbeit (M16; neu); ● Förderung für von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lo- kalen Entwicklung im Rahmen von Leader (M19; vgl. mit ELER-Code 41). Die ersten ELER-Programme der Bundesländer für die Förderperiode 2014 bis 2020 sind im Dezember 2014 von der Kommission genehmigt worden. Die anderen Programme befinden sich noch im Prüfungs- und Genehmigungsprozess der Kommission. In allen Fällen ist es Aufgabe der Bundesländer zu entscheiden, ob mittels dieser ELER-Maßnahmen auch Vorhaben mit Bezug zu Aspekten der ländlichen Nahversorgung gefördert werden können und ob bei der zukünftigen Umsetzung auch entsprechende Vorhaben aus den insgesamt eingegangenen Anträgen für eine Förderung ausgewählt werden. Die der Bundesregierung vorliegenden Informationen aus den Programmen und Programmentwürfen ermöglichen keine Aussagen, welcher Beitrag zu Aspekten der ländlichen Nahversorgung geleistet werden wird. 28. Welche Programme im Bundeshaushalt 2014 und 2015 ermöglichen die Förderung ländlicher Nahversorgung in welcher Höhe (bitte nach Programm , Art und Gegenstand der Förderung und KMUs bzw. Großbetrieben aufschlüsseln)? In den Jahren 2014 und 2015 stellt der Bund jeweils 700 Mio. Euro zur Förderung des Städtebaus zur Verfügung. In den Programmen der Städtebauförderung ist die Sicherung der ländlichen Nahversorgung im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen grundsätzlich förderfähig (vgl. auch Antwort zu Frage 26). Insbesondere das jeweils mit 70 Mio. Euro unterlegte Städtebauförderprogramm Kleinere Städte und Gemeinden bietet geeignete Ansätze, im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung auch die ländliche Nahversorgung zu unterstützen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert unterschiedliche Vorhaben, mit denen die regionalen Entwicklungen im Bereich Bildung und Forschung sowie in Bezug auf gesellschaftliche Herausforderungen (Demografie , Fachkräftesicherung) gefördert werden. Dazu zählen u. a. die Transferini- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/3950 tiative Kommunales Bildungsmanagement sowie der Innovationswettbewerb InnovaKom. Da die ländliche Nahversorgung dabei jeweils nicht das Hauptziel ist, sondern lediglich einen impliziten Teil dieser Förderungen darstellt, lässt sich eine konkrete Fördersumme nicht beziffern. Speziell für die ländliche Nahversorgung lässt sich keine konkrete Fördersumme beziffern hinsichtlich einer Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ (vgl. Antwort zu Frage 13) und einer Förderung über das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (vgl. Antworten zu den Fragen 11 und 20). 29. Welche Maßnahmen der vergangenen und gegenwärtigen ELER-Förderperiode fördern regionale Wertschöpfungsketten, insbesondere handwerkliche Direktverarbeitung und Direktvermarktung, und in welcher Höhe sind Mittel abgeflossen (bitte nach Bundesland, Art und Gegenstand der Förderung und KMUs bzw. Großbetrieben aufschlüsseln)? Die Förderung regionaler Wertschöpfungsketten ist im ELER insbesondere über folgende Maßnahmen möglich: a) Förderperiode 2007 bis 2013 ● Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft (ELER-Code 124); ● Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien im Rahmen von Leader (ELER-Code 41). b) Förderperiode 2014 bis 2020 ● Zusammenarbeit (M16; neu); ● Förderung für von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung im Rahmen von Leader (M19; vgl. mit ELER-Code 41). Es ist Aufgabe der Bundesländer zu entscheiden, ob mittels dieser ELER-Maßnahmen auch Vorhaben mit Bezug zu Aspekten regionaler Wertschöpfungsketten gefördert werden und ob bei der Umsetzung auch entsprechende Vorhaben aus den insgesamt eingegangenen Anträgen für eine Förderung ausgewählt werden . Die auf der Bundesebene vorliegenden Informationen ermöglichen keine Aussagen, welcher Beitrag durch diese Maßnahmen zu Aspekten regionaler Wertschöpfungsketten geleistet wird. 30. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Höhe über das Förderangebot der landwirtschaftlichen Rentenbank als Investitionen regionaler Initiativen in die Nahversorgung ländlicher Gebiete gefördert worden (bitte aufschlüsseln nach Maßnahme und Region aufschlüsseln )? Investitionen in die Nahversorgung ländlicher Gebiete sind seit Januar 2014 explizit über das Rentenbank-Programm „Leben auf dem Land“ förderbar. Bereits im Jahr 2014 wurde aus dem Programm „Leben auf dem Land“ ein Darlehen in Höhe von 142 000 Euro für die Anschaffung eines Verkaufswagens im Landkreis Borken (Nordrhein-Westfalen) zugesagt. 93 Darlehen in Höhe von insgesamt 18,3 Mio. Euro wurden bundesweit von der Landwirtschaftlichen Rentenbank im Jahr 2014 für Investitionen in die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse über das Programm „Umwelt und Verbraucherschutz“ gewährt. Drucksache 18/3950 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Direktvermarktungsaktivitäten von Landwirten dürften überwiegend in örtlicher Nähe zu Städten stattfinden, können aber in Einzelfällen auch eine wichtige Säule der ländlichen Nahversorgung darstellen. 31. Plant die Bundesregierung eine strukturelle, flächendeckende und dauerhafte Förderung zur Sicherung der Nahversorgung auf Bundesebene, beispielsweise im Rahmen einer weiterentwickelten GAK (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) und GRW (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “) und der Konzeption der Förderpolitik nach dem Jahr 2020 (bitte mit Begründung und mit Angabe der Art und Höhe der Förderung angeben )? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333