Deutscher Bundestag Drucksache 18/3958 18. Wahlperiode 03.02.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3758 – Fortführung und Weiterentwicklung der Wissenschaftspakte Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mitte Dezember 2014 haben Bund und Länder die Fortsetzung der drei Wissenschaftspakte – Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation, Exzellenzinitiative – beschlossen. Für die Interpretation und Umsetzung der Vereinbarungen ergeben sich Fragen an die Bundesregierung. Vor dem Hintergrund der erweiterten Kooperationsmöglichkeiten durch die zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes (GG) stellt sich die Frage, inwieweit sie sich auf die Wissenschaftspakte auswirken und welche Konsequenzen die Bundesregierung mit den Ländern aus der neuen Verfassungsrealität für die Wissenschaftsfinanzierung in dieser Wahlperiode zu ziehen gedenkt. Hochschulpakt 1. Warum wird der Bund maximal 760 033 zusätzliche Studienanfänger mittels des Hochschulpakts finanzieren und damit keine Anpassungen vornehmen , selbst wenn erneut mehr Studienanfängerinnen und Studienanfänger als prognostiziert an die Hochschulen kommen sollten? 2. Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, vom Konzept des Hochschulpakts als „atmendes System“ abzugehen, das sich in den beiden ersten Programmphasen dadurch auszeichnete, nicht von einer maximal zu finanzierenden Anfängerzahl auszugehen (vgl. Rede der ehemaligen Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, vom 24. November 2011 im Deutschen Bundestag, Plenarprotokoll 17/143)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 29. Januar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder setzen mit dem Hochschulpakt ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung der Wissenschaft fort. Das Ziel, die Studienplatzkapazität für die sich aus der KMK-Vorausberechnung (KMK – Kultusministerkonferenz) vom 8. Mai 2014 gegenüber Drucksache 18/3958 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dem Referenzjahr 2005 ergebenden zusätzlichen Studienanfänger bis 2020 gemeinsam von Bund und Ländern zu finanzieren, gibt Bund und Ländern Planungssicherheit . Mit der Zugrundelegung der aktuellen KMK-Vorausberechnung für die dritte und abschließende Programmphase haben Bund und Länder erneut ihre Haushaltsplanungen angepasst, um ein ausreichendes Studienangebot zu ermöglichen. Die Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 sieht einen Ausgleich von Ansprüchen zwischen den Ländern vor, die aus einer Abweichung zwischen den auf Basis der KMK-Vorausberechnung 2014 erwarteten Zahlen und den statistisch nachgewiesenen Zahlen zusätzlicher Studienanfänger resultiert. Damit wird im Rahmen des von Bund und Ländern gemeinsam zu finanzierenden Studienangebots die nötige Flexibilität sichergestellt. 3. Wie erfolgt der Nachweis der zweckgerechten Verwendung von Bundesund Landeshaushaltsmitteln, „um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen“, wie es die neue Bund-LänderVereinbarung zum Hochschulpakt III vorsieht? Der Entwurf der Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt 2020 sieht vor, dass die Länder dem Bund die zweckentsprechende Verwendung im Rahmen ihrer Berichtspflicht belegen. Dabei sind jeweils die Verausgabung und Verwendung der Bundesmittel und der zusätzlich bereitgestellten eigenen Mittel sowie die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Hochschulpakts darzulegen. 4. Um welche absolute und prozentuale Größenordnung soll der Zugang von beruflich Qualifizierten zu den Hochschulen in den Jahren 2016 bis 2020 jeweils steigen (siehe § 1 Absatz 3 des Entwurfs der Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020, in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 30. Oktober 2014 beschlossen)? Der Entwurf der Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt 2020 sieht vor, dass die Länder im Rahmen des Hochschulpakts mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zu den Hochschulen eröffnen. Die Vorgabe starrer Zielgrößen ist nicht Bestandteil des Vereinbarungsentwurfs. 5. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass in der bisherigen Laufzeit des Hochschulpakts seit dem Jahr 2007 nur die Zahl der Lehrbeauftragten Schritt gehalten hat mit der Zahl der Studienanfänger und Studierenden, während die Steigerung der Zahl der Professorinnen und Professoren und des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals hinter dem Anstieg der Zahl der Studienanfänger und Studierenden zurückgeblieben ist (vgl. Hochschulpakt 2020, Bericht zur Umsetzung im Jahr 2012)? 6. Wird aus Sicht der Bundesregierung mit der Einstellung von Lehrbeauftragten die Hochschulpakt-Verwaltungsvereinbarung erfüllt, wonach die Länder Schwerpunkte in der Einstellung zusätzlichen Personals setzen – auch vor dem Hintergrund, dass Lehrbeauftragte als selbstständige oder freie Mitarbeiter tätig oder gar nur mit Werkverträgen ausgestattet sind? Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Mit der Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger ist seit Beginn des Hochschulpaktes auch das Hochschulpersonal ausgebaut worden, sodass insgesamt die Betreuungsrelation seit 2005 an Universitäten und Fachhochschulen relativ konstant gehalten werden konnte. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3958 Lehrbeauftragte gehören zum nebenberuflich tätigen Personal an Hochschulen, die außerhalb der Hochschule gesammelte Erfahrungen per Lehrauftrag ergänzend zum regulären Lehrangebot in die Hochschule einbringen. Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, dass der Anstieg der Zahl der Lehrbeauftragten die Qualität des Hochschulstudiums negativ beeinflusst hätte. 7. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung im Rahmen der Wissenschaftspakte die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD umsetzen, wonach der Bund „im Rahmen seiner Förderung und bei Vereinbarungen zu neuen Instrumenten auf angemessene Laufzeiten der Anstellungsverträge achten“ wird? In der Exzellenzinitiative zählt die Nachhaltigkeit der geförderten Projekte zu den ausdrücklichen Auswahlkriterien in der Begutachtung. In der Begutachtung zur 3. Förderrunde hat sich gezeigt, dass für die neu eingerichteten Professuren die Universitäten die Übernahme in den Haushalt nach 2017 garantieren. Juniorbzw . W1-Professuren haben in der Regel Tenure-Optionen. Es werden Mittel für die Startförderung von Postdoktorandinnen und Postdoktoranden vergeben, um eine frühe wissenschaftliche Selbständigkeit der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu unterstützen. Ein zentrales Element ist die Schaffung und Finanzierung von eigenständigen Nachwuchsgruppen. Den jungen Forscherinnen und Forschern werden zum Teil gleiche Rechte (und Pflichten) wie den Professoren eingeräumt. Die konkrete Ausgestaltung einer neuen Bund-Länder-Vereinbarung soll 2016 den Regierungschefs von Bund und Ländern unter Einbeziehung der Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzinitiative durch eine internationale Expertenkommission zum Beschluss vorgelegt werden. Zum Pakt für Forschung und Innovation wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen . 8. Ist aus Sicht der Bundesregierung mit der Änderung des Artikels 91b GG der dauerhafte Einstieg des Bundes in die Finanzierung von Studienplätzen möglich, und hält die Bundesregierung es auch mit Blick auf langfristige Studienanfängerprojektionen u. a. des CHE Centrums für Hochschulentwicklung gGmbH, die auch nach dem Jahr 2020 eine weitere hohe Nachfrage nach Studienplätzen erwartet, für sinnvoll und richtig, dass der Bund auch nach Auslaufen des Hochschulpakts 2020 in Studienplätze investiert? Die dritte und abschließende Phase des Hochschulpakts 2020 gibt Bund und Ländern Planungssicherheit bis ins Jahr 2023. Mit der Änderung des Artikels 91b GG wird eine langfristige Förderung von Hochschulen, einzelnen Instituten oder Institutsverbünden durch Bundesmittel ermöglicht, während dies bisher nur über befristete Programme wie den Hochschulpakt 2020 oder die Exzellenzinitiative möglich ist. Die föderale Grundordnung wird durch die Grundgesetzänderung jedoch nicht berührt. Wie bisher verbleibt die Zuständigkeit für das Hochschulwesen und damit die Verantwortung für die Finanzierung von Studienplätzen bei den Ländern. Drucksache 18/3958 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Programmpauschale 9. Hält die Bundesregierung die vereinbarte Erhöhung der Programmpauschale auf 22 Prozent angesichts der eigenen Studie „Wissenschaftliche Untersuchung und Analyse der Auswirkungen der Einführung von Projektpauschalen in die BMBF-Forschungsförderung auf die Hochschulen in Deutschland“, die von durchschnittlichen Kosten in fast doppelter Höhe ausgeht, für ausreichend? Bund und Länder haben sich auf eine Erhöhung um 10 Prozent auf insgesamt 22 Prozent für alle ab 2016 neu bewilligten Projekte der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) geeinigt. 10. Wie hat sich zwischen den Jahren 2007 und heute die Programmpauschale auf die einzelnen Länder verteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Eine entsprechende Übersicht findet sich jährlich in der Veröffentlichung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) „Gemeinsame Forschungsförderung des Bundes und der Länder“. Ist-Ausgaben der DFG für Programmpauschalen aufgeteilt auf die Länder in Tausend Euro 11. Plant die Bundesregierung, in ihren Förderprogrammen zur Forschung an Fachhochschulen einen Overhead zu etablieren, um forschungsaktiven Fachhochschulen zusätzliche strategische Spielräume zu eröffnen, wie es der Wissenschaftsrat 2010 in seinen „Empfehlungen zur Rolle der Fachhochschulen im Hochschulsystem“ vorgeschlagen hat? Wenn nein, warum nicht? Overhead-Ausgaben von FuE-Projekten (FuE – Forschung und Entwicklung), die im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert werden, werden seit 2011 durch die Gewährung der BMBF-Projektpauschale in Höhe von 10 Prozent und seit 2012 von 20 Prozent der jeweiligen Zuwendungssumme bei der Förderung berücksichtigt. 12. Plant die Bundesregierung, die Projektpauschale für die so genannte hochschulfreie Forschung in dieser Wahlperiode anzuheben? Wenn nein, warum nicht? 13. Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, um wissenschaftlichen Institutionen Nebenkosten für Drittmittelprojekte zu ersetzen? BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH ohneZuord. Summe 2007 17.684 14.236 10.825 387 3.371 2.270 7.711 1.152 7.728 21.809 3.471 929 3.997 1.065 1.599 1.966 0 100.200 2008 21.621 21.289 14.987 1.052 4.762 3.305 10.386 1.517 14.286 26.731 4.069 1.153 6.945 1.840 2.455 2.484 19 138.900 2009 31.176 30.165 19.655 1.885 5.779 3.999 14.590 2.546 18.403 37.937 4.916 1.788 11.266 2.521 3.741 4.484 141 194.990 2010 37.869 35.247 25.341 2.800 7.249 6.076 17.309 3.235 21.788 45.619 6.478 2.045 13.063 3.898 5.279 5.913 341 239.548 2011 44.311 44.553 26.836 4.339 7.196 7.245 20.293 3.439 26.196 54.729 6.507 1.925 15.572 4.994 5.631 5.976 291 280.033 2012 45.910 43.264 29.415 4.596 7.656 8.032 21.142 3.679 26.826 52.723 8.592 2.733 22.370 5.670 6.433 7.632 444 297.116 Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3958 Einige Weiterentwicklungsmöglichkeiten ergeben sich aus der wissenschaftlichen Untersuchung der Auswirkungen der Einführung von Projektpauschalen (als Teil der BMBF-Forschungsförderung) auf die Hochschulen in Deutschland. Bereits nach den bestehenden zuwendungsrechtlichen Regeln ist eine pauschalierte Zuwendungsgewährung, z. B. für Nebenkosten, möglich. Ein verstärkter Einsatz dieser Handlungsoption wird geprüft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Gruppe dieser Einrichtungen u. a. hinsichtlich ihrer Größe, ihres Aufgabenspektrums , ihrer institutionellen Verankerung sowie ihrer Finanzstrukturen (einschließlich Grundfinanzierungsanteile) sehr heterogen darstellt und insoweit von unterschiedlichen Rahmenbedingungen auszugehen ist. Exzellenzinitiative 14. Wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Ergebnisse der internationalen Expertenkommission zur Evaluation der Exzellenzinitiative in den Prozess der Erarbeitung der Nachfolgeinitiative eingearbeitet werden? Welche Rolle soll in diesem Prozess der Deutsche Bundestag einnehmen? 15. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Vorschläge aus Kreisen der Regierungsfraktionen, bereits bis Mitte des Jahres 2015 „detaillierte Vorstellungen “ zur Ausgestaltung des nächsten Exzellenzwettbewerbs zu präsentieren , obwohl der Bericht der Internationalen Expertenkommission zur Evaluation der Exzellenzinitiative erst Anfang des Jahres 2016 vorliegen wird? 16. Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung die internationale Kommission zur Evaluation der Exzellenzinitiative die Ankündigung aufgenommen , dass zeitlich deutlich vor Abschluss der Evaluation die Ausgestaltung der Exzellenzinitiative vorgestellt werden soll, und wie will die Bundesregierung dem Eindruck entgegenwirken, dass die internationale Kommission zu einer Feigenblatt-Veranstaltung wird? Die Fragen 14, 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet. Gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung zur noch bis 2017 laufenden Exzellenzinitiative werden die DFG und der Wissenschaftsrat im Juni 2015 der GWK einen datengestützten Bericht über deren Verlauf vorlegen, den die internationale Expertenkommission in ihre Beratungen mit einbeziehen wird. Die Expertenkommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dieter Imboden wird ihre Evaluationsergebnisse Bund und Ländern im Januar 2016 präsentieren. Gemäß dem Grundsatzbeschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom Dezember 2014 wird die GWK eine neue Bund-Länder-Vereinbarung erarbeiten, die die Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzinitiative durch die internationale Expertenkommission berücksichtigt , und den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern im Juni 2016 zur Entscheidung vorlegen. Über den Verhandlungsprozess wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag informieren. 17. Wie sollen sich die Mittel für die Nachfolge der Exzellenzinitiative, für die laut Entwurf des Grundsatzbeschlusses Mittel „mindestens im selben Umfang“ wie für die bisherige Exzellenzinitiative zur Verfügung stehen sollen, auf die einzelnen Jahre verteilen (vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften)? Drucksache 18/3958 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Welcher Finanzierungsschlüssel zwischen Bund und Ländern soll für die Nachfolge der Exzellenzinitiative gelten? Die Fragen 17 und 18 werden im Zusammenhang beantwortet. Bund und Länder streben an, dass die bisher gemeinsam für die Exzellenzinitiative bereitgestellten Mittel mindestens im selben Umfang auch künftig für die Förderung exzellenter Spitzenforschung an Hochschulen zur Verfügung stehen. Die Verteilung auf künftige Haushaltsjahre ist noch offen. 19. Inwiefern werden für die Nachfolge der Exzellenzinitiative die neuen verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume genutzt? Soll die Nachfolge-Initiative auf Dauer gestellt werden? Gemäß dem Grundsatzbeschluss der Regierungschefs können Bund und Länder die neuen verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume nutzen und eine neue gemeinsame Förderinitiative mit nach Zielen und Förderformaten differenzierten Fördermöglichkeiten vereinbaren. 20. Zu welchen Anteilen sollen sich aus Sicht der Bundesregierung die Mittel für die Nachfolge der Exzellenzinitiative auf „neuartige Projekte und Initiativen “ sowie auf bereits jetzt im Rahmen der Exzellenzinitiative geförderten Projekte verteilen? 21. Wird es getrennte Ausschreibungsrunden für „neuartige Projekte und Initiativen “ sowie bereits jetzt im Rahmen der Exzellenzinitiative geförderte Projekte geben? Die Fragen 20 und 21 werden im Zusammenhang beantwortet. Aus Sicht der Bundesregierung sollten derzeit keine Vorfestlegungen dieser Art getroffen werden. 22. Was versteht die Bundesregierung darunter, „die Hochschulen in der Ausbildung fachlicher und strategischer Profile zu unterstützen, die sich auf alle Leistungsbereiche der Hochschulen beziehen können“ (siehe Entwurf eines Grundsatzbeschlusses für eine neue Bund-Länder-Initiative – Nachfolge der Exzellenzinitiative)? Ist damit auch die Konzeptentwicklung gemeint? Entsprechend der Definition des Wissenschaftsrates zählen zu den Leistungsbereichen der Hochschulen Lehre, Forschung, Weiterbildung sowie Wissensund Technologietransfer. In diesem Zusammenhang soll auch die strategische Profilbildung von Hochschulen unterstützt werden. 23. Welche konzeptionellen und strategischen Vorüberlegungen sowie wissenschaftspolitischen Potenziale und Konsequenzen verbindet die Bundesregierung mit der in der Vereinbarung erstmals verankerten Exzellenzdimension der „regionalen Kooperation“? Laut Grundsatzbeschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern soll eine neue gemeinsame Initiative in der Nachfolge der Exzellenzinitiative u. a. das Ziel verfolgen, die Kooperation von Hochschulen untereinander und mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren in regionalen Verbünden, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3958 Netzwerken oder neuen institutionellen Formen strategisch auszurichten und zu stärken. 24. Mit welchen „gesellschaftlichen Akteuren“ über die Wirtschaft hinaus sollten die Hochschulen aus Sicht der Bundesregierung eine strategische Kooperation eingehen? Aus Sicht der Bundesregierung sollte die jeweilige Hochschule festlegen, mit welchen gesellschaftlichen Akteuren sich ihr strategisches Profil erfolgreich umsetzen lässt. 25. Inwieweit plant die Bundesregierung, in der Neuauflage der Exzellenzinitiative die Förderung und Prämierung von herausragender Lehre zu integrieren und zu berücksichtigen? Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 26. Sollte aus Sicht der Bundesregierung die Exzellenzinitiative mit einem „Ligasystem“ aus drei Hochschulgruppen verbunden werden („Spitzenunis “, „Profilstandorten“, „forschungsstarke Fachhochschulen“, siehe DER TAGESSPIEGEL vom 17. Dezember 2014 „Der Bund gewinnt Macht über die Unis“)? Die Exzellenzinitiative ist aus Sicht der Bundesregierung nicht mit einem „Ligasystem “ verbunden. Pakt für Forschung und Innovation 27. In welchem Umfang werden die Länder entlastet, dadurch dass der Bund die Aufwüchse für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation künftig alleine aufbringt ? 28. Inwiefern kann von einer Länderentlastung beim Pakt für Forschung und Innovation überhaupt die Rede sein, wenn mehrere Länder im Vorfeld darauf hingewiesen haben, dass sie kein Geld für eine Fortsetzung und auch keine Vorsorge in ihren Haushaltsplanungen getroffen haben, und somit auch keine Entlastungswirkung eintritt? Die Fragen 27 und 28 werden im Zusammenhang beantwortet. Bund und Länder streben – vorbehaltlich der jährlichen Haushaltsverhandlungen mit den Einrichtungen und vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften – an, den einzelnen Wissenschaftsorganisationen in den Jahren 2016 bis 2020 jährlich einen Aufwuchs der Zuwendung um 3 Prozent, entsprechend kumuliert 3,9 Mrd. Euro zu gewähren. Durch die alleinige Finanzierung dieses Betrages durch den Bund werden die Länder von der schlüsselgerechten Mitfinanzierung dieses Betrages entlastet. Über Entlastungswirkungen in Relation zu länderinternen Mittelplanungen liegen dem Bund keine Erkenntnisse vor. Drucksache 18/3958 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 29. Was sind (pro Jahr in Euro bzw. Prozent ausgedrückt) aus Sicht der Bundesregierung adäquate Steigerungen der Mittelausstattung, welche die Länder nach Erwartung des Bundes den Hochschulen zur Verfügung stellen soll- ten – auch vor dem Hintergrund, dass die außeruniversitären Forschungseinrichtungen jährlich 3 Prozent mehr Geld erhalten? Der Wissenschaftsrat empfiehlt in seiner Stellungnahme zu den „Perspektiven des deutschen Wissenschaftssystems“ (Drucksache 3228-13, Juli 2013), dass die jährlichen Aufwüchse in der Grundfinanzierung der Hochschulen angesichts des weiter wachsenden Aufgabenspektrums der Hochschulen um mindestens einen Prozentpunkt oberhalb der erwartbaren wissenschaftsspezifischen Tarif- und Kostensteigerungen liegen sollten. 30. In welcher Form ist bezüglich der Vereinbarung über die „adäquaten Steigerungen der Mittelausstattung“ für die Hochschulen ein Monitoring geplant ? Die im Pakt für Forschung und Innovation formulierte Erwartung ist im Kontext des Gesamtpakets mit Hochschulpakt, Programmpauschale und der vollen Übernahme der Geldleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durch den Bund zu sehen. Allerdings liegt auch nach der Grundgesetzänderung die auskömmliche Grundausstattung einer Hochschule im alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Sitzlandes. 31. Wie soll das formulierte Ziel des Pakts für Forschung und Innovation, wonach die Wissenschaftsorganisationen den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern, künftig umgesetzt und überprüft werden? Bund und Länder erwarten, dass die Wissenschaftsorganisationen zusätzliche Anstrengungen bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen unternehmen, um exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu gewinnen oder zu halten . Sie sollen attraktive, international wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten gewährleisten und organisationsspezifische Personalentwicklungskonzepte einschließlich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses etablieren; das umfasst unter anderem die Aspekte früher wissenschaftlicher Selbständigkeit, Tenure Track, verantwortlicher Umgang mit Befristungen, diversity management und Ausbildung nichtwissenschaftlichen Personals. Zur Gewinnung der Besten und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sollen die Wissenschaftsorganisationen die Kooperation untereinander und mit Hochschulen weiter ausbauen. Sie sollen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der sich verschärfenden internationalen Konkurrenzsituation Priorität einräumen. Dabei sollen sie auch spezifische Angebote an den wissenschaftlichen Nachwuchs aus dem Ausland richten, um in hinreichendem Umfange talentierten und gut qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen . Die Wissenschaftsorganisationen haben in ihren Erklärungen zum Pakt für Forschung und Innovation organisationsspezifisch dargelegt, mit welchen Maßnahmen sie dieses Ziel umsetzen werden. Sie berichten im Rahmen des jährlichen Pakt-Monitorings über ihre Maßnahmen und deren Resultate. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3958 32. Wie ist der Anteil befristet Beschäftigter sowie unbefristet Beschäftigter unter den hauptberuflich Beschäftigten bei der a) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., b) Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., c) Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., d) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (bitte nach Personalkategorie, dem Geschlecht sowie nach Vergütungsgruppe aufschlüsseln und, wenn möglich, auf Personen, nicht Vollzeitäquivalente beziehen. Sollten einzelne abgefragte Kategorien nicht vorliegen, bitte trotzdem die anderen Kategorien darstellen)? 33. Wie ist der Anteil von Teilzeitbeschäftigten sowie Vollzeitbeschäftigten in den Instituten der a) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., b) Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., c) Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., d) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (bitte nach Personalkategorien, dem Geschlecht und Vergütungsgruppe aufschlüsseln und, wenn möglich, auf Personen, nicht Vollzeitäquivalente beziehen. Sollten einzelne abgefragte Kategorien nicht vorliegen, bitte trotzdem die anderen Kategorien darstellen)? 35. Plant die Bundesregierung künftig eine Abfrage über das befristete und unbefristete Personal bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen in den Einzelmerkmalen Fächergruppen auch nach Personalkategorie sowie Geschlecht und Teilzeit/Vollzeit bzw. eine Abfrage einzelner der hier verknüpften Merkmale? Wenn ja, wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? 36. Plant die Bundesregierung künftig eine Abfrage des Stellenumfangs bei Teilzeitbeschäftigten an außeruniversitären Forschungseinrichtungen aufgeschlüsselt nach Personalkategorie, befristet/unbefristet und Geschlecht bzw. einzelner der hier verknüpften Merkmale durchzuführen? Wenn ja, wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 32, 33, 35 und 36 werden im Zusammenhang beantwortet. Personaldaten zur Befristung, Personalkategorie, Geschlecht und Teilzeit bzw. Vollzeit werden bereits heute personenbezogen an das Statistische Bundesamt gemeldet. Die dem Statistischen Bundesamt vorliegenden Daten werden in Auszügen und in aggregierter Form in der Fachserie 14, Reihe 3.6 publiziert („Finanzen und Steuern, Ausgaben, Einnahmen und Personal der öffentlichen, und öffentlich geförderten Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung“). Die Beantwortung der Fragen 32 und 33 basiert auf einer so genannten Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes, der Erhebungen der Fachserie 14 Reihe 3.6 mit Berichtsjahr 2012. Drucksache 18/3958 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sonderauswertungen werden nicht regelmäßig erstellt, sondern nur auf Anfrage beim Statistischen Bundesamt. Eine routinemäßige Durchführung und Veröffentlichung entspricht nicht dem Auftrag des Bundes an das Statistische Bundesamt . Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben angesichts unterschiedlicher Aufgaben- und Fächerprofile nur sehr eingeschränkt miteinander verglichen werden können. 34. Welche Merkmale in der Personalstatistik der außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Fachserie 14, Reihe 3.6), die nach Aussage der Bundesregierung an die Personalstatistiken der Hochschulen (Fachserie 11, Reihe 4.4) angeglichen wurde, werden nun neu abgefragt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Anteil befristet Beschäftigter an außeruniversitären Forschungseinrichtungen “ auf Bundestagsdrucksache 18/2924)? Das Finanz- und Personalstatistikgesetz wurde zuletzt am 22. Mai 2013 geändert . Künftig wird in der Erhebung der Beschäftigten der öffentlichen und öffentlich geförderten Einrichtungen für Forschung und Entwicklung für jeden einzelnen Beschäftigten das Wissenschaftsgebiet erfasst, in dem sie bzw. er schwerpunktmäßig tätig ist. Zuvor wurde auf Grundlage der Erhebung der Einnahmen und Ausgaben die Verteilung der Ausgaben der Einrichtung auf die Wissenschaftsgebiete genutzt und auf die Gesamtheit der Beschäftigten der entsprechenden Einrichtung übertragen. Die Abfragen wurden 2014 zum ersten Mal nach den modifizierten Vorgaben für das Bezugsjahr 2014 durchgeführt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Frühjahr 2016 veröffentlicht werden. 2012 Personal auf Dauer und befristet („gesamt“) Personal auf Dauer befristet beschäftigtes Personal Teilzeit und Vollzeit Teilzeit Teilzeit und Vollzeit Teilzeit Teilzeit und Vollzeit Teilzeit Anzahl Gesamt in % von gesamt % von gesamt % des Personals auf Dauer % von gesamt % der befristet Beschäftigten HelmholtzGemeinschaft männl. und weibl. 33 763 25,8 % 54,9 % 18,9 % 45,1 % 34,3 % weibl. 13 035 38,5 % 55,2 % 36,2 % 44,8 % 41,3 % Max-PlanckGesellschaft männl. und weibl. 14 619 25,8 % 46,5 % 22,8 % 53,5 % 28,4 % weibl. 6 614 37,0 % 50,4 % 38,5 % 49,6 % 35,5 % FraunhoferGesellschaft männl. und weibl. 19 281 41,1 % 36,7 % 23,7 % 63,3 % 51,2 % weibl. 5 913 53,6 % 42,1 % 46,7 % 57,9 % 58,6 % LeibnizGemeinschaft männl. und weibl. 15 578 40,0 % 52,3 % 28,9 % 47,7 % 52,2 % weibl. 8 381 50,3 % 53,5 % 42,5 % 46,5 % 59,3 % Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3958 Struktur der Wissenschaftsfinanzierung 37. Welche konkreten Konsequenzen – über die davon unabhängige Fortsetzung der Wissenschaftspakte hinaus – plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern aus den erweiterten Kooperationsmöglichkeiten durch die zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Änderung des Artikels 91b GG für die künftige Wissenschaftsfinanzierung zu ziehen? Die konkreten Konsequenzen aus den erweiterten Kooperationsmöglichkeiten sind Ergebnisse der noch zu führenden Bund-Länder-Gespräche. 38. Plant die Bundesregierung weitere Pakte oder Vereinbarungen zur Wissenschaftsfinanzierung in diesem Jahr auf den Weg zu bringen? Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Im Dezember 2014 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern Maßnahmen beschlossen, die alleine vonseiten des Bundes knapp 16 Mrd. Euro für den Wissenschaftsbereich erfordern. Darüber hinaus sind für 2015 keine weiteren Vereinbarungen geplant. 39. Welches Verhältnis von Erst-, Zweit- und Drittmitteln ist aus Sicht der Bundesregierung für das Hochschulsystem angemessen – auch vor dem Hintergrund, dass sich zwischen den Jahren 1995 und 2011 das Verhältnis von Drittmitteln zu Grundmitteln von etwa eins zu sieben (1995) auf fast eins zu drei (2011) verschoben hat? Das Verhältnis zwischen Grund- und Drittmitteln war und ist von Hochschule zu Hochschule sehr unterschiedlich. Es hängt stark vom Hochschultyp, Forschungsschwerpunkten und -disziplinen etc. ab. Die Festlegung eines allgemein gültigen, idealtypischen Verhältnisses würde der Vielfalt im Hochschulsystem nicht gerecht werden. Der Bund leistet seinen Beitrag, in dem er sich für Veränderungen in den Förderbedingungen wie z. B. die Einführung der Overheadfinanzierung in den staatlichen Drittmitteln einsetzt. Eine auskömmliche Grundausstattung der Hochschule obliegt dem jeweiligen Sitzland. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333