Deutscher Bundestag Drucksache 18/3983 18. Wahlperiode 09.02.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3803 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im vierten Quartal 2014 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge “ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Februar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/3983 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im vierten Quartal 2014 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen und Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2014 im Bundesgebiet 33 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon 17 Konzerte und 16 Liederabende, statt. Zu folgenden 13 Veranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Zu den weiteren 20 Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass diese konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von Datum Ort Land Auftretende 03.10.2014 Rastatt BW „Resistentia“, ein Liedermacher aus Ulm 04.10.2014 Kirchheim TH „Confident of Victoty“, „Brainwash“, „Überzeugungstäter Vogtland“, „Kommando 192“ 14.10.2014 Schwerte NW Michael Regener 18.10.2014 Karlsruhe BW Torsten Hering 25.10.2014 Eisenach TH „FreilichFrei“ 31.10.2014 Greifswald MV „Path of Resistance“, „PWA“, „Sniper“, „Heiliger Krieg“, „Überzeugungstäter“ 01.11.2014 Raum Nordbaden BW „Torstein“ 01.11.2014 Torgau SN „Heiliger Krieg“, „Confident of Victoty“, „Überzeugungstäter Vogtland“, „Sniper“, „PWA“ 08.11.2014 Neuensalz SN „Nahkampf“, „Die Lunikoff Verschwörung“, „Stonehammer“ 22.11.2014 unbekannt TH „FreilichFrei“ 05.12.2014 Kirchheim TH „Act of Violence“, „Sachsonia“, „Brutal Attack“ 20.12.2014 Neuwitznitz SN zwei Liedermacher 27.12.2014 Torgau SN „White Resistance“, „Tätervolk“, „Frontfeuer“, „Hausmannskost“ V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrecht- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3983 lich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden sowie etwaiger hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung ? Eine der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen wurde von der NPD organisiert und eine weitere von der neonazistischen „Kameradschaft Rastatt“ veranstaltet. 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es im vierten Quartal 2014 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei fünf Veranstaltungen der NPD, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen , auch zu musikalischen Darbietungen: 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im vierten Quartal 2014 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei einer Veranstaltung der Partei „Die Rechte“, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählt, im vierten Quartal 2014 zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelte es sich um die Veranstaltung am 29. November 2014, im RheinErft -Kreis (NW). Datum Ort Land Auftretende 03.10.2014 Eisenach TH Frank Rennicke 04.10.2014 Döbeln SN „Wut aus Liebe“ 29.11.2014 Murnau BY „Torstein“ und „Fregeos“ 06.12.2014 Eisenach TH „Resistentia“ 13.12.2014 Murnau BY „Fregeos“ Drucksache 18/3983 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Bei drei Konzerten und einem Liederabend ist die Besucheranzahl nicht bekannt . Die verbleibenden 14 Konzerte wurden von insgesamt ca. 2 930 Personen besucht ; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 210 Personen. Die verbleibenden 15 Liederabende wurden von insgesamt ca. 790 Personen besucht ; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 53 Personen. 6. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im vierten Quartal 2014 im Ausland organisiert ? Die deutschen Sicherheitsbehörden tauschen sich im Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) regelmäßig über Veranstaltungen im Ausland mit Bezug zu deutschen Rechtsextremisten aus. Erfahrungsgemäß werden Konzerte im Ausland aber nur im Einzelfall von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden im vierten Quartal 2014 zwei Konzerte am 29. November 2014, in Usti Nad Labem, Tschechien und am 13. Dezember 2014, in Souilly, Frankreich von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert. 7. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im vierten Quartal 2014 von der Polizei aufgelöst? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im fraglichen Zeitraum drei Konzerte polizeilich aufgelöst. Dabei handelte es sich um geplante Veranstaltungen am 25. Oktober 2014 in Weißenfels (ST), am 31. Oktober 2014 in Greifswald (MV) sowie am 6. Dezember 2014 in Ballstädt (TH). 8. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im vierten Quartal 2014 im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im vierten Quartal 2014 ein Konzert im Vorfeld verboten. Dabei handelte es sich um die geplante Veranstaltung am 4. Oktober 2014 in Grevesmühlen (MV). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3983 9. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im vierten Quartal 2014 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, in deren Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Der Bundesregierung sind für das vierte Quartal 2014 in diesem Zusammenhang folgende Straftaten bekannt geworden: 10. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 9 abgefragten Sachverhalten Nachmeldungen für das Jahr 2014 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Der Bundesregierung liegen für den Zeitraum Januar bis September 2014, ergänzend zu den in den bisherigen Antworten der Bundesregierung (Bundestagsdrucksachen 18/1315 vom 5. Mai 2014, 18/2259 vom 5. August 2014 und 18/ 3375 vom 4. November 2014) aufgeführten Angaben zu Veranstaltungen im Bundesgebiet, die nachfolgenden Meldungen vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im Bundesgebiet weitere 14 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon fünf Konzerte und neun Liederabende statt. Zu folgenden drei Veranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Zu den weiteren elf Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass diese konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann auch weiterhin nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten , dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld Datum Ort Land Straftaten gemäß 25.10.2014 Weißenfels ST Straftat gemäß § 185 StGB (Beleidigung), Verstoß gegen § 40 SprengG (Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr) 31.10.2014 Greifswald MV Straftaten gemäß §§ 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ), 223 StGB (Köperverletzung); Verstoß gegen das VersammlungsG (Anlegen von Vermummung) 06.12.2014 Ballstädt TH Straftaten gemäß §§ 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ), 130 StGB (Volksverhetzung) Datum Ort Land Auftretende 01.06.2014 Raum Heidelberg/ Sinsheim BW „FreilichFrei“ 23.08.2014 Hildburghausen TH „Terroritorium“, „Terrorsphära“, „Feindbild Deutschland“, „Nordglanz“ 20.09.2014 Pforzheim BW zwei Liedermacher bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grund- Drucksache 18/3983 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden sowie etwaiger hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei weiteren drei Veranstaltungen der NPD, die nicht zu den bisherigen Nachmeldungen zählen, auch zu musikalischen Darbietungen: Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für die ersten drei Quartale 2014 zu folgenden geänderten Besucherzahlen. Die Angaben in der Klammer beziehen sich auf die Angaben der jeweiligen Bundestagsdrucksachen . Erstes Quartal Die Zahl der Veranstaltungen erhöht sich auf nunmehr zwölf Konzerte (11), die insgesamt von ca. 1 500 Personen besucht wurden; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 125 Personen. Die nunmehr 15 Liederabende (14) mit bekannten Besucherzahlen wurden von insgesamt ca. 880 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 59 Personen. Zweites Quartal Zu den nachträglich bekannt gewordenen zwei Konzerten sowie zu zwei der sieben Liederabende liegen keine Besucherzahlen vor. Die nunmehr verbleibenden 15 Liederabende (10) wurden von insgesamt ca. 810 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 54 Personen. Drittes Quartal Die nunmehr elf Konzerte (9) wurden von insgesamt ca. 1 780 Personen besucht ; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 162 Personen. Die nunmehr 14 Liederabende (13) wurden von insgesamt ca. 670 Personen besucht ; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 48 Personen. Datum Ort Land Auftretende 22.03.2014 Kirchheim TH Jan Haentzschel 23.05.2014 Leipzig SN Sebstian Döhring 31.05.2014 Erfurt TH „Diggi und Klampfe“ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3983 Darüber hinaus wurde für das dritte Quartal 2014 folgender Straftatsachverhalt nachgemeldet: Im Rahmen der Konzertveranstaltung „Rock für Deutschland“ in Gera am 5. Juli 2014 wurde ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Verbot von Schusswaffen ) festgestellt. 11. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im vierten Quartal 2014 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Sicherstellung von Tonträgern im Rahmen von Konzertereignissen im fraglichen Zeitraum vor. 12. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im vierten Quartal 2014, und welchen Inhalts waren diese Tonträger, bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Die Erkenntnisse zum dritten Quartal 2014 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 13. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2014 indiziert ? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2014 produziert und veröffentlicht wurden, bzw., aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2014 indizierten Tonträger? Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien insgesamt 91 Tonträger aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte indi- Datum Ort Land Stückzahl 01.10.2014 Berlin BE 3 02.10.2014 Drei Gleichen TH 1 08.11.2014 Hann. Münden NI unbekannt 11.11.2014 Bad Muskau SN unbekannt 15.12.2014 Haldensleben ST 62 ziert. Drucksache 18/3983 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Erkenntnisse darüber, wann diese Tonträger produziert und veröffentlicht wurden , liegen nicht vor. 14. Gegen wie viele der im Jahr 2014 indizierten und in die Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevant Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 wurden insgesamt 50 der wegen Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder aufgrund rassistischer Inhalte indizierten Tonträger in Listenteil B eingetragen. Nach den der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vorliegenden Informationen ergingen durch Beschlagnahmebeschlüsse zu folgenden indizierten Tonträgern: – „Finnish Steel Storm“ der Gruppe „Goatmoon“, Werewolf Records, Lappe- enranta/FIN, Bundesanzeiger AT 31. Januar 2014 [Listenteil B], durch das Amtsgericht Wiesbaden am 11. März 2014, – „Through struggle to victory“ der Gruppe „Aryan Blood“, Totenkopf Propaganda Productions Distribution, Anschrift unbekannt, Bundesanzeiger AT 31. Januar 2014 [Listenteil B], durch das Amtsgericht Wiesbaden am 11. März 2014, – „A Banner Greater Than Death“ der Gruppe „Der Stürmer“, Die Todesrune Records=Deathrune Records, Anschrift unbekannt, Bundeanzeiger AT 31. Oktober 2014 [Listenteil B], durch das Amtsgericht Wiesbaden am 14. November 2014 und – „Ehr & Treue“ der Gruppe „Schwarze Sonne“, Herstellung/Vertrieb unbekannt , Bundesanzeiger AT 28. November 2014 [Listenteil B], durch das Amtsgericht Wiesbaden am 23. Dezember 2014. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333