Deutscher Bundestag Drucksache 18/3984 18. Wahlperiode 09.02.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3808 – Die Akten des V-Mannes „Tarif“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 11. November 2011 wurden im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) u. a. die Akten von mindestens sieben neonazistischen V-Leuten mit engsten Bezügen zur neonazistischen Bewegung in Thüringen und zum „Thüringer Heimatschutz “ (THS) vernichtet, nachdem die damalige Amtsleitung des BfV bei allen zuständigen Referaten um Sichtung der Akten mit Bezügen zum Thüringer Heimatschutz und zum mutmaßlichen Kerntrio des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) – Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe – angeordnet hatte. Unter diesen Akten befanden sich auch Akten, die den ehemaligen neonazistischen V-Mann mit Decknamen „Tarif“ betrafen. Im Verlauf des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ hatten das BfV und das Bundesministerium des Innern erklärt, anders als im Fall der weiteren am 11. November 2011 vernichteten Akten seien die Akten zum ehemaligen V-Mann „Tarif“ größtenteils nicht wieder rekonstruierbar (vgl. Bundestagsdrucksache 17/ 14600). In der Fragestunde vom 17. Dezember 2014 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern, Dr. Günter Krings, auf die Mündliche Frage 58 der Abgeordneten Martina Renner nach der Anzahl der im BfV vorliegenden Treffberichte des ehemaligen V-Mannes „Tarif“, dass im BfV 157 Treffberichte des ehemaligen neonazistischen V-Mannes vorliegen würden (vgl. Plenarprotokoll 18/75). Auf die Nachfrage, ob alle der im BfV vorliegenden Quellenberichte des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ vorgelegt worden seien, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Günter Krings wörtlich: „Meines Wissens nicht alle.“ Im April 2014 hatte der ehemalige Neonazi M. v. D. (ehemals M. S.) im Magazin „DER SPIEGEL“ (Ausgabe 9/2014) erklärt, dass er der ehemalige V-Mann des BfV „Tarif“ sei. M. v. D. gab an, er sei 1994 vom BfV angeworben worden, habe jahrelang die wichtige neonazistische Publikation „SonnenDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Februar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. banner“ erstellt und deren Texte seinem V-Mann-Führer vorab zur Kenntnis gegeben . Er habe zudem in Thüringen in den Jahren 1996 und 1997 sogenannte Liederabende organisiert, an denen u. a. der langjährige Bekannte und Unterstützer des NSU-Kerntrios André K. (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600) Drucksache 18/3984 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode teilgenommen habe. Im Jahr 1998 sei er nach dem Untertauchen des mutmaßlichen NSU-Kerntrios Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt von André K. gefragt worden, ob er ein Versteck für Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zur Verfügung stellen könne. Er habe daraufhin seinen V-Mann-Führer „Alex“ über die Anfrage informiert. Dieser habe um Zeit gebeten , um Rücksprache mit einem Vorgesetzten zu halten, und habe ihm dann wenig später eine Absage erteilt (vgl. DER SPIEGEL 9/2014). „DER SPIEGEL“ berichtet weiterhin, man habe im September 2012 – zu einem Zeitpunkt, als im 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des 17. Deutschen Bundestages zum Nationalsozialistischen Untergrund gerade bekannt geworden war, dass der Referatsleiter im BfV Lothar Lingen im November 2011 u. a. die Vernichtung der Akten des V-Mannes „Tarif“ angeordnet hatte – nach mehrjähriger Unterbrechung erstmals wieder Kontakt zu M. v. D., der zu diesem Zeitpunkt in Schweden lebte, aufgenommen. Laut M. v. D. habe ihm sein ehemaliger V-Mann Führer „Alex“ geraten, nicht auf die Anfrage des Magazins „DER SPIEGEL“ einzugehen. Wenige Wochen später sei M. v. D. nach Deutschland gereist, um sich u. a. mit „Alex“ und zwei weiteren Mitarbeitern des BfV zu treffen. Diese hätten ihm die Aufnahme in ein Schutzprogramm versprochen. Zudem habe M. v. D. auch berichtet, dass A. K. ihn im Jahr 1998 gefragt habe, ob er das untergetauchte mutmaßliche NSU-Kerntrio unterbringen könne. M. v. D. habe den Eindruck gehabt, die Mitarbeiter des BfV seien darüber informiert gewesen. Während „DER SPIEGEL“ erst im April 2014 (vgl. DER SPIEGEL 9/2014) über M. v. D. und dessen Aktivitäten als neonazistischer V-Mann „Tarif“ berichtete, hatte das ARD-Magazin „FAKT“ schon im Oktober 2013 erstmals einen Bericht über M. v. D. und seine Aktivitäten als Neonazi und V-Mann „Tarif“ gesendet (vgl. ARD-Magazin FAKT, „V-Mann mit Verbindungen zum NSU-Trio“, Sendung vom 1. Oktober 2013, www.mdr.de/fakt/verfassungsschutz-vmann-tarif-nsu100.html). In dem Beitrag wird auch eine Einschätzung des BfV zu den Verbindungen zwischen V-Mann „Tarif“ und dem mutmaßlichen NSU-Kerntrio zitiert, wonach „ein Kennverhältnis nicht ausgeschlossen werden könne“. Bei der polizeilichen Durchsuchung einer Garage des Trios im Januar 1998 in Jena wurden neben 1,4 kg TNT auch zahlreiche neonazistische Publikationen, darunter auch eine Ausgabe des von M. S. herausgegebenen Neonazimagazins „Sonnenbanner“, beschlagnahmt. Darin wird die Neonazibewegung u. a. zur Bildung von konspirativen „Zellen“ aufgerufen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600). Als Reaktion auf den Beitrag im ARD-Magazin „FAKT“ habe M. v. D. ebenfalls Kontakt zum BfV aufgenommen und sich dann erneut mit Vertretern des BfV in Deutschland getroffen. Ein bei diesem Treffen unterbreitetes Angebot des BfV, ihn in einem Schutzprogramm unterzubringen, sei im November 2013 jedoch vom BfV zurückgezogen worden. Im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“, Ausgabe 10/2014, erklärte M. v. D. dann öffentlich, er sei bereit, als Zeuge im Prozess vor dem OLG München auszusagen und beharrte darauf, dass er seinen V-Mann-Führer „Alex“ über die Anfrage von A. K. zur Unterbringung des gesuchten Trios informiert habe. Auf die Frage 33 der Kleinen Anfrage „Der V-Mann ,Tarif‘ im Bundesamt für Verfassungsschutz und seine V-Mann-Führer“, ob der V-MannFührer „Alex“ gegenüber dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des 17. Deutschen Bundestages als Zeuge benannt worden sei, antwortet die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/2722, der seinerzeit zuständige V-Mann-Führer wäre Mitte Mai 2013 als Zeuge geladen gewesen. Ausweislich des Abschlussberichts des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Nationalsozialistischen Untergrund, Bundestagsdrucksache 17/14600, wurden am 13. Mai 2013 die im BfV arbeitenden Zeugen Richard Kaldrack (V-Mann-Führer) und Sebastian Egerton gehört; der vom BfV ebenfalls benannte Zeuge Rüdiger Grasser wurde nicht mehr gehört. Unter dem Titel „Ich hätte den NSU stoppen können“ berichtete auch die Zeitung „WELT am SONNTAG“ am 18. Oktober 2014 (www.welt.de/politik/ deutschland/article133415915/Ich-haette-den-NSU-stoppen-koennen.html) über die Aktivitäten des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ des BfV und dessen Behauptungen, er habe im Sommer 1998 einen Anruf eines Unterstützers des Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3984 mutmaßlichen NSU-Kerntrios erhalten mit der Anfrage, ob er Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe unterbringen könne. Darüber hinaus berichtet die „WELT am SONNTAG“, mittlerweile sei bekannt geworden, dass doch mehr Akten über die Aktivitäten des V-Mannes „Tarif“ im BfV vorhanden seien, als bislang öffentlich bekannt gewesen sei, und dass das BfV im Archiv über alle „Quellenberichte“ des V-Mannes „Tarif“ verfüge. Weiter heißt es in dem Artikel: „Mitglieder des Bundestags-Untersuchungsausschusses weisen aber darauf hin, dass die rekonstruierte Akte ,Tarif‘, die man ihnen vorgelegt habe, nachdem die Schredder-Aktion bekannt geworden sei, nur aus einem einzigen Ordner bestanden“ habe. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Personenakte zum ehemaligen VM „Tarif“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wurde am 11. November 2011 – zusammen mit sechs anderen Akten zu V-Männern – vernichtet. Zur anschließenden Rekonstruktion wurden die dezentral in verschiedenen Arbeitsbereichen des BfV (u. a. im Auswertebereich ) vorliegenden Aktenbestände herangezogen und dort vorhandene Aktenteile zu den jeweiligen VM kopiert und wieder zusammengeführt. Die (teilweise) Wiederherstellung des Aktenbestandes zum ehemaligen VM „Tarif“ wurde dabei in zwei Schritten vollzogen: Der erste Rekonstruktionsschritt wurde anlässlich der Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in der 17. Legislaturperiode vorgenommen. Der zweite Rekonstruktionsschritt dauerte vom 13. Oktober 2014 bis Mitte Januar 2015. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Mündlichen Frage 58 der Abgeordneten Martina Renner durch den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings, am 17. Dezember 2014 lagen 157 Deckblattmeldungen , d. h. Erkenntnismitteilungen des ehemaligen VM „Tarif“, vor. Nach Abschluss des zweiten Rekonstruktionsschrittes liegen 171 Deckblattmeldungen in aktenmäßig wieder zusammengeführter Form vor. Darüber hinaus hat der ehemalige V-Mann insbesondere einschlägige Publikationen und Zeitschriften an das BfV weitergegeben, die weiterverarbeitet worden sind. Auch diese Unterlagen sind im Rahmen der o. g. Rekonstruktionsschritte teilweise wieder zusammengeführt worden. Eine inhaltliche Prüfung des im zweiten Rekonstruktionsschritt zusammengeführten Aktenbestandes dauert an. 1. Wie viele Seiten und Ordner umfassen die Quellenberichte des ehemaligen neonazistischen V-Mannes „Tarif“ im BfV? Die derzeit im BfV vorliegenden 171 Deckblattmeldungen umfassen insgesamt 983 Seiten oder – je nach Ausdruck – ca. zwei bis drei Aktenordner. Zur jetzt vorliegenden Anzahl der nach dem zweiten Rekonstruktionsschritt vorliegenden Deckblattmeldungen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Aus welchem Jahr und Monat datiert die erste der 157 Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“, die im BfV vorliegen? Die erste Deckblattmeldung stammt aus Januar 1995. Drucksache 18/3984 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Aus welchem Jahr und Monat datiert die letzte der 157 Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“? Die 171. und damit letzte Deckblattmeldung stammt aus April 2001. Zur jetzt vorliegenden Anzahl der nach dem zweiten Rekonstruktionsschritt vorliegenden Deckblattmeldungen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Aus welchem Monat und Jahr datieren die restlichen 155 Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ (bitte unter Angabe der Anzahl der Quellenmeldung pro Monat und Jahr)? Eine konkrete zeitliche Einordnung der Deckblattmeldungen scheidet aus Geheimschutzgründen aus. Fragen zur Art und Weise der Quellenführung betreffen den operativen Kernbereich der Nachrichtendienste. Der Schutz von Details zu Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes stellt für deren Aufgabenerfüllung einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Von seiner Einhaltung hängt die Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung ab. Die Anzahl der Deckblattmeldungen über einen bestimmten Führungszeitraum lassen Rückschlüsse auf die regelmäßige Trefffrequenz VM – VM-Führer und damit auf Details zur konkreten Ausgestaltung von VM-Verhältnissen zu. Im Falle des Bekanntwerdens dieser operativen Details wird die Gegenseite in die Lage versetzt, ihre eigenen Überwachungsmaßnahmen bei Personen, die der Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz verdächtigt werden, entsprechend anzupassen ; die Wahrscheinlichkeit der Enttarnung weiterer Quellen wird damit erhöht. Die sich aus einer Offenlegung der Informationen ergebenden negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden , die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie Gefährdungen für die Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden und etwaiger hinweisgebender V-Personen müssen mit den verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechten des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten abgewogen werden . Daraus folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. 5. Wie viele der vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Günter Krings genannten 157 Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ sind dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum NSU vorgelegt worden? Es wurden 39 Deckblattmeldungen vorgelegt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 6. Aus welchen Gründen sind die dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht vorgelegten Quellenmeldungen dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht vorgelegt worden (bitte jeweils pro Quellenmeldung extra begründen)? Weitere Deckblattmeldungen des ehemaligen VM „Tarif“ lagen zu diesem Zeitpunkt in aktenmäßig zusammengeführter Form nicht vor. Der im zweiten Rekonstruktionsschritt neu zusammengeführte Aktenbestand wird zurzeit inhaltlich geprüft. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3984 7. Aus welchen Zeiträumen datieren die Quellenmeldungen, die dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht vorgelegt worden sind (bitte unter Angabe der jeweiligen Monate und Jahre)? Die im zweiten Rekonstruktionsschritt zusammengeführten Deckblattmeldungen decken den gesamten Zeitraum der Tätigkeit von VM „Tarif“ für das BfV ab, d. h. Januar 1995 bis April 2001. 8. Wann und von welchem Referat und in welcher Abteilung sind die dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht vorgelegten Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ im BfV jeweils dem Referatsleiter , dem Vizepräsidenten und dem Präsidenten zur Kenntnis gegeben worden? Am 13. Oktober erhielt das Referat 2B1 des BfV über die Abteilungs- und Gruppenleitung durch den Präsidenten des BfV den Auftrag einer weiteren Teilrekonstruktion . Die Amtsleitung des BfV wurde am 9. Dezember 2014 über das vorläufige Ergebnis des zweiten Rekonstruktionsschrittes informiert. 9. Bei wie vielen der 157 Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif “ handelt es sich um Originalmeldungen und bei wie vielen um Rekonstruktionen von Meldungen? Bei allen wiederhergestellten Dokumenten handelt es sich um Originale aus den jeweiligen Auswertungsakten, die für die rekonstruierte Beschaffungsakte „Tarif “ kopiert wurden. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen . 10. Wann und von welchem Referat und in welcher Abteilung sind die 157 Quellenberichte ursprünglich verfasst worden, und an welche Referate in welchen Abteilungen sind die Berichte seit ihrer ursprünglichen Erstellung weitergeleitet worden? Alle Deckblattmeldungen wurden seinerzeit durch die Projekteinheit II2E (in der Zeit von 1995 bis 2006 war die zuständige Abteilung 2 des BfV in Projekteinheiten unterteilt) erstellt. Empfänger dieser Deckblattmeldungen waren die Projekteinheiten II2A, II2C, II2E, II2F, II2G, II3A, II3B, II3C, II3D, II3F, II3G und II3H der Abteilung 2 im BfV. 11. Wie viele V-Mann-Führer des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ sind seit dem 4. November 2011 vom Bundeskriminalamt oder dem Generalbundesanwalt als Zeugen vernommen worden (bitte unter Angabe des jeweiligen Monats und Jahres)? Es sind folgende mit der Führung und Nachbetreuung des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ des BfV befasste Beamte staatsanwaltschaftlich vernommen worden: – am 23. April 2014 der vormalige Referatsleiter des im Zeitraum 1998/1999 zuständigen V-Mann-Führers des VM „Tarif“; – am 24. April 2014 zwei mit der Nachbetreuung des VM „Tarif“ ab dem Jahr 2012 befasste Beamte des BfV; – am 2. Mai 2014 der im Zeitraum von 1995 bis 2001 für die operative Führung des VM „Tarif“ zuständige Beamte des BfV (V-Mann-Führer); Drucksache 18/3984 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – am 29. Oktober 2014 ein weiterer Beamter des BfV, zu dem in dem Buch „Heimatschutz“ auf Seite 101 behauptet wird, er sei als Referatsleiter für die Anwerbung des VM „Tarif“ verantwortlich gewesen. 12. Wie häufig ist der ehemalige V-Mann „Tarif“ vom Bundeskriminalamt oder dem Generalbundesanwalt seit dem 4. November 2011 vernommen worden? Der ehemalige V-Mann des BfV „Tarif“ ist am 10. März 2014 staatsanwaltschaftlich vernommen worden. 13. Wird im BfV weiterhin nach Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ gesucht? Nein, es wird keine Möglichkeit mehr gesehen, weitere Dokumente aus anderen Aktenbeständen zusammenzuführen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 14. Wie viele der 157 Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ wurden an welche Landesämter für Verfassungsschutz zur Kenntnisnahme weitergeleitet zum Zeitpunkt ihrer Erstellung durch das BfV (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl pro Landesamt für Verfassungsschutz und des Monats und Jahres)? Die Frage kann ohne eine vorherige umfangreiche Aktenrecherche nicht beantwortet werden. Eine solche konnte nicht fristgerecht durchgeführt werden. Sie dauert voraussichtlich mehrere Wochen. Um festzustellen, ob eine Deckblattmeldung an ein Landesamt für Verfassungsschutz versandt wurde, muss umfangreich in den noch vorhandenen Papierakten recherchiert werden. Hier ist bei einer einzelnen Deckblattmeldung von einer durchschnittlichen Recherchezeit von zweieinhalb Stunden auszugehen. Bei 171 Deckblattmeldungen würde ein Mitarbeiter 427,5 Stunden benötigen, um diese Frage zu beantworten. Nach Abschluss der Sichtung wird die Antwort zu Frage 14 nachgereicht. 15. Aus welchen Gründen fragt das BfV nicht bei den Landesämtern für Verfassungsschutz Niedersachsen und Thüringen nach weiteren Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“? In Anbetracht des umfangreichen Rekonstruktionsergebnisses im Fall „Tarif“ erwartete das BfV keine weiteren der Aufklärung dienenden Erkenntnisse durch eine entsprechende Anfrage bei den genannten Landesbehörden. 16. Wer ist innerhalb des BfV mit der Suche nach den Gründen dafür befasst, dass nicht alle 157 Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgelegt wurden? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Zusammenführung der weiteren Aktenbestände im zweiten Rekonstruktionsschritt oblag dem Referat 2B1 im BfV. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3984 17. Wer ist innerhalb des Bundesministeriums des Innern mit der Suche nach den Gründen dafür befasst, dass nicht alle 157 Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgelegt wurden? Die Fachaufsicht über die Abteilung 2 des BfV nimmt im Bundesministerium des Innern das Referat ÖS II 3 wahr. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333