Deutscher Bundestag Drucksache 18/3985 18. Wahlperiode 09.02.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3810 – Mutmaßliche Aktenvernichtungen im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat und der Wehrsportgruppe Hoffmann bei deutschen Geheimdiensten Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch Medienberichte wurde bekannt, dass der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Harald Range, von den bundesdeutschen Geheimdiensten – insbesondere vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und vom Bundesnachrichtendienst (BND) – die Herausgabe bislang zurückgehaltener Akten zum Oktoberfestattentat verlangt hat (vgl. „Bundesanwalt fordert Herausgabe von Geheimdienstakten“, ZEIT ONLINE vom 4. Januar 2015, www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-01/oktoberfest-anschlaggeheimdienste ). Auf die Frage der Abgeordneten Petra Pau im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, wie viele Ordner im BfV zum Oktoberfestattentat vorhanden seien, antwortete die Bundesregierung mit einem Schreiben vom 13. Januar 2015 (Ausschussdrucksache 18(4)229), dass im BfV sieben Ordner zum Oktoberfestattentat vorhanden seien. Diese geringe Anzahl legt die Vermutung nahe, dass im BfV in den vergangenen 24 Jahren Informationen zum Oktoberfestattentat und zur Wehrsportgruppe Hoffmann vernichtet wurden. Diese Vermutung, dass es wesentlich mehr Akten im BfV gegeben haben muss, wird aber auch durch den Umstand gestärkt, dass im April des Jahres 1981 im BfV „erstmals ein Referat eingerichtet“ wurde, dass die Aufgabe hatte, den „rechtsextremistischen Terrorismus“ zu beobachten, so die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Referat Rechtsterrorismus im Bundesamt für Verfassungsschutz“ (Bundestagsdrucksache 18/ 2544, S. 2). Die Bundesregierung führte in der Antwort weiter zur Einrichtung dieses Referats aus: „Das Referat ‚Rechtsextremistischer Terrorismus‘ wurde vor dem Hintergrund der rechtsterroristischen Ereignisse im Jahr 1980 eingerichtet . Am 26. September 1980 ereignete sich das sogenannte OktoberfestAttentat mit 13 Toten und 211 zum Teil Schwerverletzten als die bis dato schwerste rechtsterroristische Tat.“ (ebenda, S. 3). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Februar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/3985 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g 1. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung ge- langt, dass eine Beantwortung der Fragen 14 bis 16, 19 bis 25 und 28 bis 31 nicht oder zumindest nicht vollständig erfolgen kann. Der Informationsanspruch des Parlaments findet eine Grenze bei geheimhaltungsbedürftigen Informationen, deren Bekanntwerden das Wohl des Bundes oder eines Landes gefährden kann. Die Nachrichtendienste sammeln im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags die erforderlichen Informationen und werten diese aus. Die Führung von Quellen gehört zu den wichtigsten nachrichtendienstlichen Mitteln, die den Nachrichtendiensten bei der Informationsbeschaffung zur Verfügung stehen. Würden Einzelheiten hierzu, auch welche die quellenführende Stelle betreffend oder Namen einzelner Quellen bekannt, könnten dadurch Rückschlüsse auf den Einsatz von Quellen und die Arbeitsweise der Nachrichtendienste gezogen werden. Es entstünde die Gefahr, dass Fähigkeiten , Methoden und Informationsquellen der Nachrichtendienste bekannt würden und damit ihre Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt wäre. Zudem ist zu beachten, dass sich Quellen hier in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von Quellen ausgeschlossen werden. Die Auskunft muss auch dann verweigert werden, wenn kein Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann eine Quelle ist oder war oder der Vorgang zeitlich weit zurückliegt, da ansonsten in allen übrigen Fällen aus der Antwortverweigerung auf das Vorliegen eines Einsatzes von Quellen geschlossen werden könnte. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachrichtendienste sowie der Quellen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Komplexe „Oktoberfestattentat “ und „Wehrsportgruppe Hoffmann“ wegen des Inlandsbezugs nicht in den originären Aufgabenbereich des Bundesnachrichtendienstes (BND) als Auslandsnachrichtendienst fielen und fallen. Im Übrigen wurde der überwiegende Teil der im BND zum Oktoberfestattentat gebildeten Unterlagen an das Bundesarchiv abgegeben. Die Antworten auf die den BND betreffenden Fragen beruhen auf den im BND-Archiv noch vorhandenen, erschlossenen Altunterlagen . Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Zuge der fortschreitenden Erschließung der an das BND-Archiv in der Vergangenheit und künftig abgegebenen archivwürdigen Unterlagen weitergehende Erkenntnisse zum Anfragegegenstand ergeben. 3. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Einrichtung des Referats „Rechtsextremismus Terrorismus“ im April 1981 im Bundesamt für Verfas- sungsschutz (BfV) nicht ausschließlich auf das Oktoberfestattentat zurückzu- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3985 führen ist. Diesbezüglich wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf die Kleine Anfrage der Faktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2544 verwiesen. 1. Wie viele Akten hatte das BfV über das Münchner Oktoberfestattentat seit 1981 über die mutmaßlichen Täter, Unterstützer, deren Umfeld und die Verbindungen zum bundesdeutschen und internationalen Rechtsextremismus angelegt? Das BfV hat zu dem in Rede stehenden Sachverhalt die Sachakte „Sprengstoffanschlag (Oktoberfestattentat) am 26. September 1980“ angelegt. In dieser fanden alle im Sachzusammenhang „Oktoberfest-Attentat“ anfallenden Informationen Eingang. 2. In welcher Organisationseinheit des BfV wurden die Akten zum Oktoberfestattentat bis zum Jahresende 1981, ab dem Jahr 1982 und in den darauffolgenden Jahren geführt (bitte unter Angabe des jeweiligen Referats bzw. der jeweiligen Abteilung)? Die Sachakte wurde zunächst von dem für die Beobachtung des Neonazismus zuständigen Referat IIA3 der Abteilung 2 des BfV angelegt. Mit Einrichtung des Referats IIA6 „Rechtsextremismus Terrorismus“ im April 1981 ging die Zuständigkeit auf dieses Referat über. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum „Referat Rechtsterrorismus im Bundesamt für Verfassungsschutz“ auf Bundestagsdrucksache 18/2544 verwiesen. 3. Wie waren diese Akten des BfV zum Komplex Münchner Oktoberfestattentat thematisch aufgebaut und strukturiert (bitte genau mit der Anzahl der Ordner zu rechtsextremen Personen, Unterstützern, dem Umfeld, den rechtsextremen bundesdeutschen Organisationen, den rechtsextremen internationalen Organisationen, Herkunft des Sprengstoffs, Zusammenarbeit mit anderen bundesdeutschen und internationalen Sicherheitsbehörden, etc. angeben)? 4. Wie waren diese Akten zum Komplex Münchner Oktoberfestattentat zu den Themen Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit anderen bundesdeutschen Sicherheitsbehörden, den Ministerien des Bundes und der Länder sowie dem Bundeskanzleramt und den Staatskanzleien thematisch aufgebaut und strukturiert (bitte genau mit der Anzahl der Ordner zu rechtsextremen Personen, Unterstützern, dem Umfeld, den rechtsextremen bundesdeutschen Organisationen, den rechtsextremen internationalen Organisationen , Herkunft des Sprengstoffs, Herkunft von Waffen etc. angeben)? 5. Wie waren diese Akten zum Komplex Münchner Oktoberfestattentat thematisch aufgebaut und strukturiert, insbesondere zu dem Thema Zusammenarbeit und Informationsaustausch zu den Sicherheitsbehörden des Landes Bayern und der Staatskanzlei und den Ministerien des Landes Bayern (bitte genau mit der Anzahl der Ordner zu rechtsextremen Personen, Unterstützern , dem Umfeld, den rechtsextremen bundesdeutschen Organisationen , den rechtsextremen internationalen Organisationen, Herkunft des Sprengstoffs, Herkunft von Waffen etc. angeben)? 6. Wie waren diese Akten zum Komplex Münchner Oktoberfestattentat thematisch aufgebaut und strukturiert, insbesondere zu dem Thema Zusam- menarbeit und Informationsaustausch mit internationalen Sicherheitsbehörden (bitte genau mit der Anzahl der Ordner zur Zusammenarbeit rechts- Drucksache 18/3985 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode terroristischer, rechtsextremer Personen, Unterstützern, dem Umfeld, der Zusammenarbeit rechtsextremer bundesdeutscher Organisationen mit internationalen rechtsextremen Organisationen, Herkunft des Sprengstoffs, Herkunft von Waffen etc. angeben)? 7. Welche Sachverhalte sind in den nun laut der Antwort des Bundesministeriums des Innern vom 13. Januar 2015 (Ausschussdrucksache 18(4)229) noch im BfV vorhandenen sieben Aktenordnern thematisch enthalten (bitte genau nach Komplexen auflisten)? Die Fragen 3 bis 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In der Sachakte „Sprengstoffanschlag (Oktoberfestattentat) am 26. September 1980“ fanden alle im Sachzusammenhang anfallenden Informationen in chronologischer Reihenfolge Eingang. Eine thematische Untergliederung der Sachakte erfolgte nicht. 8. Wurden Akten zum Münchner Oktoberfestattentat im BfV vernichtet, und wenn ja, wann genau geschah dies, und welche Akten wurden dann jeweils wann vernichtet? 9. Wenn es in diesem Zusammenhang zu Vernichtungen von Akten gekommen ist, auf welcher gesetzlichen Grundlage wurden diese Akten wann vernichtet? Die Fragen 8 und 9 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Sachakte „Sprengstoffanschlag (Oktoberfestattentat) am 26. September 1980“ wurde nicht vernichtet. 10. Wie viele Akten hatte der BND über das Münchner Oktoberfestattentat seit 1981 über die mutmaßlichen Täter, Unterstützer, deren Umfeld und die Verbindungen zum bundesdeutschen und internationalen Rechtsextremismus angelegt? Im BND-Archiv liegt lediglich eine Akte zur fragegegenständlichen Thematik („Oktoberfestattentat“) vor. Der offengelegte Teil dieser Akte wurde im Februar 2014 an das Bundesarchiv abgegeben und ist dort unter der Bezeichnung B206/ 3009 für jedermann einsehbar. Im BND-Archiv befindet sich noch der aus Verschlusssachen bestehende nicht offengelegte Teil. Im Übrigen wird auf die Nummer 2 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. In welcher Organisationseinheit des BND wurden die Akten zum Oktoberfestattentat bis zum Jahresende 1981, ab dem Jahr 1982 und in den darauffolgenden Jahren geführt (bitte unter Angabe des jeweiligen Referats bzw. der jeweiligen Abteilung)? In der damaligen Abteilung 5 (Beschaffung) war das in der Unterabteilung 51 (Zentrale Aufgaben der Beschaffung) zum 1. Mai 1980 neu eingerichtete Referat 51D (Aufklärung Internationaler Terrorismus) sachlich zuständig. Die Nachfolgebezeichnung von 51D ab 1982 war 11D (Abteilung 1). Die Aktenführung endete nach der hier noch vorliegenden Bearbeitungsdokumentation im Jahr 1983. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3985 12. Wie viele Akten hatte der Militärische Abschirmdienst (MAD) über das Münchner Oktoberfestattentat seit 1981 über die mutmaßlichen Täter, Unterstützer , deren Umfeld und die Verbindungen zum bundesdeutschen und internationalen Rechtsextremismus angelegt? 13. In welcher Organisationseinheit des MAD wurden die Akten zum Oktoberfestattentat bis zum Jahresende 1981, ab dem Jahr 1982 und in den darauffolgenden Jahren geführt (bitte unter Angabe des jeweiligen Referats bzw. der jeweiligen Abteilung)? Die Fragen 12 und 13 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Löschung von personenbezogenen Daten liegen beim Militärischen Abschirmdienst (MAD) keine Informationen mehr vor, um die Fragen beantworten zu können. 14. Wie viele Quellenmeldungen eigener Quellen liegen aus welchen Jahren im BfV zum Oktoberfestattentat vor (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl pro Jahr)? 15. Wie viele Quellenmeldungen von Quellen von Landesämtern für Verfassungsschutz zum Oktoberfestattentat liegen im BfV aus welchen Jahren vor (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl pro Jahr)? 16. Wie viele Quellenmeldungen von Quellen des MAD zum Okoberfestattentat liegen im BfV aus welchen Jahren vor (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl pro Jahr)? Die Fragen 14 bis 16 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen insgesamt fünf Quellenmeldungen für den Zeitraum von 1980 bis 1985 vor. Eine nähere Aufgliederung scheidet aus den in Nummer 1 der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Gründen aus. 17. Wie viele Quellenmeldungen von Quellen des MAD zum Okoberfestattentat liegen aus welchen Jahren im MAD vor (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl pro Jahr)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. 18. Wie viele Quellenmeldungen aus welchen Jahren liegen im BND zum Oktoberfestattentat vor (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl pro Jahr)? Der Bundesregierung liegt eine Quellenmeldung aus dem Jahr 1981 vor. Im Übrigen wird auf die Nummer 2 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . Drucksache 18/3985 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Wie viele Quellenmeldungen eigener Quellen liegen aus welchen Jahren im BfV zur Wehrsportgruppe Hoffmann vor (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl pro Jahr)? 20. Wie viele Quellenmeldungen von Quellen von Landesämtern für Verfassungsschutz zur Wehrsportgruppe Hoffmann liegen aus welchen Jahren im BfV vor (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl pro Jahr)? 21. Wie viele Quellenmeldungen von Quellen des MAD zur Wehrsportgruppe Hoffmann aus welchen Jahren liegen im BfV vor (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl pro Jahr)? Die Fragen 19 bis 21 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Sachakte zur „Wehrsportgruppe Hoffmann“ im BfV wird gegenwärtig archivarisch aufbereitet, so dass nicht in allen Aktenbänden recherchiert werden konnte. Nach dem insoweit unter Vorbehalt stehenden Rechercheergebnis fanden 197 Quellenmeldungen im Zeitraum von 1974 bis 1985 Eingang in die Sachakte. Eine nähere Aufgliederung scheidet aus den in Nummer 1 der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Gründen aus. 22. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann vor dem Oktoberfestattentat als V-Leute für das BfV tätig waren? 23. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann nach dem Oktoberfestattentat als V-Leute für das BfV tätig waren, und wenn nein, wie viele V-Leute waren für das BfV tätig? 24. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann vor dem Oktoberfestattentat als V-Leute für den BND tätig waren, und wenn nein, wie viele V-Leute waren für den BND tätig? 25. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann nach dem Oktoberfestattentat als V-Leute für den BND tätig waren, und wenn nein, wie viele V-Leute waren für den BND tätig? Die Fragen 22 bis 25 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Nummer 1 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 26. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann vor dem Oktoberfestattentat als V-Leute für den MAD tätig waren, und wenn nein, wie viele V-Leute waren für den MAD tätig? 27. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann nach dem Oktoberfestattentat als V-Leute für den MAD tätig waren, und wenn nein, wie viele V-Leute waren für den MAD tätig? Die Fragen 26 und 27 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Nummer 1 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3985 28. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann vor dem Oktoberfestattentat als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren, und wenn nein, wie viele V-Leute waren nach Kenntnis der Bundesregierung für welche Landesämter für Verfassungsschutz tätig? 29. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann nach dem Oktoberfestattentat als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren, und wenn nein, wie viele V-Leute waren nach Kenntnis der Bundesregierung für welche Landesämter für Verfassungsschutz tätig? 30. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob und ggf. wie viele Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann vor dem Oktoberfestattentat als V-Leute für Landesämter für Verfassungsschutz tätig waren? 31. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob und ggf. wie viele Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann nach dem Oktoberfestattentat als V-Leute für Landesämter für Verfassungsschutz tätig waren? Die Fragen 28 bis 31 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Nummer 1 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 32. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob und ggf. wann, wie viele und unter welchen Umständen Quellenmeldungen und Ordner zum Oktoberfestattentat im BfV vernichtet wurden, und auf welcher gesetzlichen Grundlage geschah das gegebenenfalls? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. 33. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob und ggf. wann, wie viele und unter welchen Umständen Quellenmeldungen und Ordner zum Oktoberfestattentat im MAD vernichtet wurden, und auf welcher gesetzlichen Grundlage geschah das gegebenenfalls? Die Bundesregierung hat hierzu keine Kenntnis. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. Gesetzliche Grundlage für die Löschung von personenbezogenen Daten ist § 7 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) in Verbindung mit §§ 12 und 13 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) sowie § 22 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG). 34. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob und ggf. wann, wie viele und unter welchen Umständen Quellenmeldungen und Ordner zum Oktoberfestattentat im BND vernichtet wurden, und auf welcher gesetzlichen Grundlage geschah das gegebenenfalls? Im BND sind keine Erkenntnisse über Tatsache und Zeitpunkt einer Vernichtung von Quellenmeldungen oder Ordnern zum Oktoberfestattentat recherchierbar. Datenhaltung und -löschung im BND erfolgen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben. Hiernach sind insbesondere in Dateien personenbezogene Daten gemäß § 5 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) in Verbindung mit § 12 BVerfSchG zu löschen, wenn ihre Kenntnis zur Aufgaben- erfüllung nicht mehr erforderlich ist. Dies ist bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, spätestens nach zehn Jahren, zu prüfen. Drucksache 18/3985 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aussagen über etwaige nach den Vorgaben des Gesetzes gelöschte – und damit nicht mehr vorhandene – Daten können nicht getroffen werden. Im Übrigen wird auf die Nummer 2 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 35. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche bundesdeutschen Geheimdienste dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Akten zum Oktoberfestattentat vorenthalten haben, und aus welchen Gründen dies geschehen ist? Dem Generalbundesanwalt wurden keine Akten vorenthalten. Insofern weist die Bundesregierung die in der Frage enthaltene Unterstellung zurück. Gesamtherstellung: H. 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