Deutscher Bundestag Drucksache 18/4027 18. Wahlperiode 13.02.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dieter Janecek, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3885 – Schifffahrtsstandort Deutschland Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Schifffahrtsstandort Deutschland befindet sich seit 2008 in einer langanhaltenden Krisensituation. Seitdem haben sich die Handelsflotte sowie die Anzahl der Schifffahrtsunternehmen hierzulande deutlich reduziert. Zur Verbesserung von Ausbildung und Beschäftigung in der deutschen Seeschifffahrt sowie zur Stärkung des Standorts wurde im Jahr 2003 auf der Maritimen Konferenz in Lübeck das Maritime Bündnis geschlossen, während der damaligen Boomphase in der deutschen Seeschifffahrt. Partner sind die vier Akteure Reeder (VDR), Arbeitnehmervertreter (ver.di), die Bundesregierung sowie die Küstenländer. Aufgrund der damaligen Ausgangssituation schienen die vereinbarten Ziele des Bündnisses erreichbar. Doch heute, im sechsten Jahr seit Krisenbeginn, werden die Vereinbarungen des Bündnisses nicht bzw. kaum mehr eingehalten. So gehen die Reeder aus Kostengründen vermehrt aus der deutschen Flagge und die besorgniserregende Ausbildungssituation im maritimen Bereich spitzt sich zu. Bis zur nächsten Maritimen Konferenz im Oktober 2015 müssen Wege und Lösungen gefunden werden, den Schifffahrtsstandort Deutschland wieder zukunftsfest aufzustellen. Dabei müssen vor allem die Verabredungen im Rahmen des Maritimen Bündnisses überprüft und nötigenfalls angepasst werden . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 12. Februar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/4027 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Entwicklung ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Arbeitslosigkeit von Seeleuten sowie arbeitsuchenden Seeleuten zu verzeichnen (bitte Entwicklung seit 2003 pro Jahr nennen und bundesweit sowie bei der Zentralen Heuerstelle Hamburg ausweisen)? Die Aufstellung der Zentralen Heuerstelle umfasst arbeitssuchende Seeleute aus dem gesamten Bundesgebiet (Stand: Dezember des jeweiligen Jahres). In den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit lassen sich die arbeitslosen Seeleute nicht eindeutig abgrenzen und somit nicht auswerten. Quelle: Zentrale Heuerstelle, Hamburg 2. Wie viele Schiffe fuhren in den Jahren 2013 und 2014 unter deutscher Flagge (bitte jeweils auch den sog. Monitoringbestand nennen)? Der sog. Monitoringschiffsbestand ist keine statistisch erhobene Zahl. Es handelt sich vielmehr um eine Schätzung der im internationalen Verkehr tätigen Handelsschiffe unter deutscher Flagge. 3. Wie viele Schiffsgesellschaften der gesamten Handelsflotte hatten seit 2003 die Tonnagebesteuerung anstelle des üblichen steuerrelevanten Gewinnermittlungsverfahrens gewählt (bitte pro Jahr ausweisen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. 4. Welche Haushaltsmittel wurden seit 2003 für die Förderung der maritimen Ausbildung jährlich aufgewendet (bitte Haushaltstitel und jeweiligen Betrag nennen)? Jahr arbeitsuchende Seeleute 2003 1034 2004 1160 2005 881 2006 584 2007 755 2008 364 2009 564 2010 469 2011 566 2012 605 2013 649 2014 732 Stichtag Deutsche Flagge Sog. Monitoringschiffsbestand 01.01.2013 448 337 31.12.2013 395 271 31.12.2014 368 233 Die Haushaltsmittel für die Ausbildungsplatzförderung des Bundes erfolgen aus dem Haushaltstitel „Finanzbeitrag an die Seeschifffahrt“ (Einzelplan 12, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4027 Kapitel 02, Titel 683 01). Hierfür stehen jährlich 57 Mio. Euro zur Verfügung. Von diesen Mitteln wurden durch die Wirtschaft folgende Mittel für die Ausbildungsplatzförderung abgerufen. Seitens des Bundes sind seit 2003 folgende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt worden: Quelle: BMVI 5. a) Hält die Bundesregierung am Maritimen Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt (Maritime Bündnis) weiterhin fest, obwohl einige Bestandteile krisenbedingt nicht mehr eingehalten werden können? In der Koalitionsvereinbarung für die 18. Legislaturperiode haben sich CDU, CSU und SPD für einen starken maritimen Standort und eine leistungsfähige Schifffahrt ausgesprochen. Die Bundesregierung hält auch vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Seeschifffahrt am „Maritimen Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt“ (Maritimes Bündnis ) fest. Es hat sich in den mehr als zehn Jahren seiner Existenz als bewährte und akzeptierte Institution positioniert. b) Welche Zusagen vonseiten der Reeder gab es im Rahmen des Maritimen Bündnisses, konnte das vereinbarte Ziel des Maritimen Bündnisses, dass 500 bis 600 Handelsschiffe unter deutscher Flagge (im sog. Monitoringbestand ) fahren sollen, eingehalten werden, wenn ja, wann und wie lange, und wenn nein, warum nicht? Jahr Betrag in Mio. Euro 2003 2,7 2004 3,2 2005 4,5 2006 6,0 2007 6,2 2008 7,6 2009 7,2 2010 5,6 2011 4,6 2012 4,8 2013 4,2 2014 2,2 Maritime Konferenz Zusage 3. NMK ● Erhöhung der Ausbildungszuschüsse: Erfüllt. ● Erhöhung der Ausbildungsplätze: Erfüllt. ● Sofort 100 Schiffe rückflaggen: Bis Ende 2004 nicht erfüllt. Nach Aussage der Reederschaft war die „Vorlaufzeit“, die Rückflaggungen vornehmen zu können, zu kurz. 4. NMK ● Bis Ende 2005 400 Schiffe + x unter dt. Flagge: Erfüllt. Der sog. Monitoringschiffsbestand betrug 2006 durchgehend mehr als 400 Schiffe. Drucksache 18/4027 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Welche Zusagen vonseiten des Bundes gab es im Rahmen des Maritimen Bündnisses, konnten die Ziele zur Schifffahrtsförderung des Bundes seit 2003 dauerhaft eingehalten werden, und wenn nein, warum jeweils nicht, für wie lange jeweils nicht und welche Zusagen waren jeweils betroffen? 5. NMK ● 50 % der Jahresbeiträge für die Ausbildung verwenden: Erfüllt. ● Alle Absolventen von entsprechenden Ausbildungen einstellen: Nicht bekannt. ● Für ein von der Bundesanstalt für Arbeit finanziertes Seiteneinsteigerprogramm 100 Praktikantenplätze zur Verfügung stellen: Nicht bekannt. ● Imagekampagne zur Verbesserung des Bildes der Berufe in der Seeschifffahrt: Erfüllt. ● Sonderprogramme wie z. B. Werkstipendien werden ideell mitgefördert: Nicht bekannt. ● Bis Ende 2008 Schiffe unter dt. Flagge auf 500 erhöhen und in Aussicht gestellt, bei gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen den sog. Monitoringschiffsbestand 2009/2010 auf 600 zu erhöhen: Erfüllt. Bis einschl. Mai 2009 ist der Bestand über 500 Schiffen, danach infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise auf unter 500 gesunken. 6. NMK ● Aktivitäten zur Anwerbung von Schulabgängern zu verstärken: Erfüllt. ● Alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Absolventen der seefahrtsbezogenen Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen: Erfüllt. ● Einrichtung einer Anlaufstelle für junge Leute beim VDR, die hier vermittelnd tätig sein kann: Erfüllt. ● Dafür einsetzen, die Anzahl der auszubildenden Unternehmen zu steigern, z. B. durch Bildung von Ausbildungs-Pools: Nicht bekannt. ● Weiterhin einen eigenen Beitrag von 10 000 Euro pro Ausbildungsplatz leisten: Erfüllt. ● Gründung einer Arbeitsgruppe (mit ver.di), um die Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord an die heutigen modernen Gegebenheiten anzupassen: Erfüllt. ● Bekräftigen der Rückflaggungszusage aus der 5. NMK, die Anzahl der Schiffe unter deutscher Flagge im intern. Verkehr bis Ende 2010 auf mind. 600 zu erhöhen. Der VDR wird alles tun, die Vorgaben der EU-Leitlinien über das Führen der europ. Flagge einzuhalten. a) Der sog. Monitoringsschiffsbestand von 600 Schiffen wurde infolge der Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise nicht erreicht, b) der Anteil der unter europäischen Flaggen fahrenden Schiffe wurde erhöht. 8. NMK ● Aktiv dafür werben, dass die EU-rechtlichen Voraussetzungen für die Tonnagebesteuerung eingehalten werden: Erfüllt. Maritime Konferenz Zusage 3. NMK ● Keine Änderungen bei der Tonnagebesteuerung: Erfüllt. 5. NMK ● Beibehaltung der Tonnagesteuer und des Lohnsteuereinbehaltes: Erfüllt. 6. NMK ● Tonnagesteuer, Lohnsteuereinbehalt und Ausbildungsplatzförderung bestehen unverändert fort: Erfüllt. ● Prüfung der Effizienzsteigerung der Schifffahrtsverwaltung des Bundes: Erfüllt. Maritime Konferenz Zusage ● Prüfung, dass Kreuzfahrtschiffe unter deutscher Flagge fahren können: Durchgeführt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4027 d) Welche Zusagen der Arbeitnehmervertreter gab es im Rahmen des Maritimen Bündnisses, konnten die Zusagen der Arbeitnehmervertreter eingehalten werden, und wenn nein, warum jeweils nicht, für wie lange jeweils nicht und welche Zusagen waren jeweils betroffen? 7. NMK ● Tonnagesteuer, Lohnsteuereinbehalt und Ausbildungsplatzförderung bestehen unverändert fort: Erfüllt. ● Einrichtung einer Homepage der deutschen Flaggenstaatverwaltung: Erfüllt. ● Sorge tragen, dass nationale Sondervorschriften (z. B. Sicherheit, Umwelt, soziale Bereiche), wenn vertretbar, reduziert werden: Geprüft. ● Bereitstellung von Haushaltsmitteln für alle bis einschließlich 2010 beantragten Schifffahrtsfördermaßnahmen, damit kein gestellter Antrag wegen fehlender Haushaltsmittel abgelehnt werden muss: Erfüllt. ● Gespräche mit den Bündnispartnern über Verbesserung im Service für die Schifffahrt durch Entbürokratisierung und eine weitere Flexibilisierung der Schiffsbesetzungsverordnung: Erfüllt. ● Untersuchung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Schiffsbetriebs unter deutscher Flagge, um mittel- und langfristige Basis für zielgerichtete Maßnahmen für die deutsche Seeschifffahrt zu schaffen: Mit Blick auf die Wirtschafts- und Finanzkrise zurückgestellt. ● Seemannsgesetz aus dem Jahr 1957 durch ein neues Seearbeitsgesetz zu ersetzen: Erfüllt. 8. NMK ● Geplant, die versicherungssteuerrechtliche Problematik im Zusammenhang mit den Erlöspools in der Seeschifffahrt in der Legislaturperiode gesetzgeberisch zu lösen: Übergangslösung geschaffen. ● Festhalten an der Tonnagesteuer: Erfüllt. ● Ratifizierung des Seearbeitsübereinkommen 2006 (MLC 2006): Erfüllt. ● Ausbau des Informationsangebotes auf www.deutsche-flagge.de: Erfüllt. ● Überarbeitung des Seeschifffahrtsrechts: Arbeiten sind aufgenommen. ● Fortsetzung des Modernisierungsprozesses der Flaggenstaatverwaltung: Erfüllt, lfd. Prozess. Maritime Konferenz Zusage 3. NMK ● Über flexible Übergangsregelungen in der Schiffsbesetzungsverordnung sprechen, bis die Ausbildungsoffensive greift, um rückgeflaggte Schiffe zu besetzen: Erfüllt. 5. NMK ● Grundsätzliche Bereitschaft, wie in der Vergangenheit an Lösungen zur Überbrückung der Besetzungsprobleme mitzuwirken, bis die Ausbildungsoffensive greift, damit eine ordnungsgemäße Besatzung möglich ist: Erfüllt. 6. NMK ● Aktivitäten zur Anwerbung von Schulabgängern verstärken: Erfüllt. ● Gründung einer Arbeitsgruppe (mit VDR), um die Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord an die heutigen modernen Gegebenheiten anzupassen: Erfüllt. Maritime Konferenz Zusage Drucksache 18/4027 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) Welche Zusagen vonseiten der Küstenländer gab es im Rahmen des Maritimen Bündnisses, konnten die Zusagen der Küstenländer zur Ausbildungssicherung dauerhaft eingehalten werden, und wenn nein, warum jeweils nicht, für wie lange jeweils nicht und welche Zusagen waren jeweils betroffen? 6. Zieht die Bundesregierung ein neues Fördermodell für die deutsche Seeschifffahrt in Betracht, wenn ja, mit welchen Aspekten, und wenn nein, warum nicht? Im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode wurde vereinbart, das Maritime Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung weiter zu entwickeln und die Schifffahrtsförderung bedarfsgerecht fortzuführen. Alle Partner im Maritimen Bündnis sind aufgefordert, die Rahmenbedingungen zu gestalten, mit denen die Ausbildung und Beschäftigung für die gesamte maritime Wirtschaft über die nächsten Jahre gesichert wird. 7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kapazitätsentwicklung an den deutschen Seefahrt-Hochschulen seit 2003/2004 bis 2013/2014 dargestellt, und wie haben sich im Vergleich dazu die tatsächlichen Studierendenzahlen seit 2003/2004 bis 2013/2014 entwickelt (bitte tabellarisch ausweisen)? Der Bundesregierung liegen die Zahlen der Aufnahmekapazitäten ab dem Studienjahr 2008/2009, für die Schüler- und Studierendenzahlen ab dem Jahr 2009 Maritime Konferenz Zusage 5. NMK ● Die notwendigen Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen und über die Sinnhaftigkeit des Numerus Clausus nachdenken: Erfüllt. ● Durch Unterstützung der Handelskammer Hamburg wird der Weg geebnet, dass sich die Hansestadt in einer noch auszuhandelnden Form mit bis zu 50 Prozent an den Ausbildungskosten beteiligt: Nicht bekannt. 6. NMK ● Die Küstenländer tragen gemeinsam dafür Sorge, dass die bestehenden Ausbildungskapazitäten erhalten und eine kurzfristige Anpassung realisiert werden kann: Erfüllt. ● Prüfung der Effizienzsteigerung der Schifffahrtsverwaltung der Länder: Nicht bekannt. 7. NMK ● Die Küstenländer sind bereit, weiterhin bedarfsgerechte Ausbildungskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Dabei werden sie den hohen Standard an Qualität der Ausbildung sichern. Im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel werden sie auch künftig zeitnah auf sich abzeichnende Entwicklungen in der Gesellschaft und in der maritimen Wirtschaft durch angepasste Ausbildungs- und Studienangebote reagieren: Erfüllt. 8. NMK ● Die Küstenländer streben eine Modernisierung der Seeschiffsregister und Schiffbauregister für Seeschiffe an. Mittelfristig streben die Länder eine Digitalisierung der Schiffsregister und die Umstellung auf elektronischen Rechtsverkehr an: Nicht bekannt. ● Die Schiffsmechanikerausbildung an den Seemannschulen wird modernisiert (Erlass einer neuen Ausbildungsverordnung): Erfüllt. ● Die Länder werden für einen hohen Standard in der Qualität der Ausbildung Sorge tragen und auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen durch entsprechend angepasste Ausbildungs- und Studienangebote reagieren: Erfüllt. vor. Sie sind in Tabellenform als Anlagen 2 bis 5 beigefügt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4027 8. Aus welchen Gründen werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Reeder Schiffsregister anderer Staaten gegenüber den deutschen Schiffsregistern bevorzugt gewählt, und welche finanziellen Nachteile ergeben sich durch eine Eintragung in deutsche Register für die Reeder? Die Ausflaggung von Handelsschiffen deutscher Reedereien, die im internationalen Verkehr tätig sind, wird seitens der Reeder mit der Höhe der Personalkosten begründet. Schiffe unter deutscher Flagge weisen höhere Personalkosten als ausgeflaggte Schiffe auf. Das Einsparpotenzial im Falle der Ausflaggung hängt von der bisherigen Besetzung der Schiffe, den nach der Ausflaggung auf dem Schiff eingesetzten Seeleuten und der Schiffsgröße (notwendige Anzahl der Seeleute) ab. 9. Welche Kriterien plant die Bundesregierung zu ändern, um die Zukunft der deutschen Flagge zu sichern? 10. Sollte die deutsche Flagge im internationalen Wettbewerb bei den aktuellen Bedingungen für die Reeder nicht weiterbestehen können, welche Maßnahmen wird die Bunderegierung dann ergreifen? Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode haben CDU, CSU und SPD vereinbart: „Unser Ziel ist eine leistungsfähige Schifffahrt […]“. Hieran hält die Bundesregierung fest. Gemeinsam mit den Partnern des Maritimen Bündnisses prüft sie, welche Maßnahmen geeignet sein können, die Wettbewerbsfähigkeit deutschflaggiger Schiffe im internationalen Verkehr zu verbessern. 11. Wie soll eine von der Bundesregierung bereits in der 17. Wahlperiode sowie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angestrebte Modernisierung der Flaggenstaatsverwaltung aussehen, und bis wann plant die Bundesregierung, diese umzusetzen? Zur Stärkung des deutschen maritimen Standorts und zur Sicherung der maritimen Expertise wurde zu Beginn der 18. Legislaturperiode das Projekt www. deutsche-flagge.de bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Anträge und Zeugnisse im Bereich der Seeschifffahrt können elektronisch gestellt werden und bieten eine Verbesserung des Services. Ein gemeinsamer Auftritt des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie und der Dienststelle Schiffssicherung durch einen 24-Stunden-/7-Tage-Dienst in deutscher und englischer Sprache ist im Aufbau. Die Anlaufstellen für Reedereien werden dadurch reduziert. 12. Welche Fortschritte kann die Bundesregierung bei der Umstellung auf elektronische Dokumente in der Seeschifffahrt verzeichnen (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7208)? Im Januar 2015 wurde das erste elektronische Schiffssicherheitszeugnis für ein Fahrgastschiff in der nationalen Fahrt ausgestellt. Künftig können alle deutschen Seeschiffe in der nationalen Fahrt auf freiwilliger Basis elektronische Schiffssicherheitszeugnisse erhalten. Deutschland wird das Thema in den zuständigen Gremien der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) aktiv voranbringen und hat hierbei bereits die erklärte Unterstützung verschiedener wichtiger Flaggenstaaten erhalten, da- Drucksache 18/4027 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mit künftig elektronische Schiffssicherheitszeugnisse auch in der internationalen Fahrt akzeptiert werden. 13. Welche Vereinfachungen oder Erleichterungen für Reeder und Seeleute gab es im Zuge der Umsetzung des neuen Seearbeitsrechts auf Bundesebene und nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Küstenländern? Auf Bundesebene sind durch das Seearbeitsgesetz folgende Vereinfachungen und Erleichterungen für Reeder und Seeleute umgesetzt worden: 1. Die gesetzlichen Vorgaben für die Arbeits- und Ruhezeiten von Seeleuten auf Handelsschiffen unter deutscher Flagge sind an das internationale Niveau angenähert worden. In der Revierfahrt, das heißt in Gebieten mit häufiger Hafenfolge, müssen – wie weltweit üblich – nur noch die Mindestruhezeiten eingehalten werden. Vor dem Inkrafttreten des Seearbeitsgesetzes konnte nur durch Tarifvertrag von den Höchstarbeitszeiten abgewichen werden. 2. Das aufwendige und überholte Musterungsverfahren vor den Seemannsämtern ist abgeschafft worden. Dadurch sind die Vorbereitung der Musterung durch den Kapitän oder den Offizier, die Fahrt zu den Seemannsämtern für die Musterung und die Durchführung der An- und Abmusterungen entfallen. Die deutschen Reeder sind allein durch den Wegfall des Musterungsverfahrens um rund 800 000 Euro Bürokratieaufwand entlastet worden (Bundestagsdrucksache 17/10959, S. 60). 3. Die Verpflichtung für deutsche und ausländische Seeleute, für ihren Dienst an Bord deutschflaggiger Handelsschiffe Seefahrtbücher bei den Seemannsämtern zu beantragen, ist weggefallen. 4. Durch das Seearbeitsgesetz sind die bisherigen Zuständigkeiten der Länder im Bereich des Seearbeitsrechts (Seemannsämter, Arbeitsschutzbehörden, Hafenärztliche Dienste) gebündelt worden. Für die Überwachung des Arbeitsschutzes sowie für die wichtigsten Aufgaben der maritimen Medizin ist nur noch die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft zuständig . 5. Die medizinische Ausstattung an Bord von Handelsschiffen unter deutscher Flagge wird nicht mehr auf dem Verordnungsweg geregelt, sondern durch einen medizinischen Fachausschuss festgelegt. Durch dieses Verfahren kann schneller und praxisnäher auf medizinische Fortschritte reagiert werden. 6. Durch die See-Unterkunftsverordnung sind bisherige deutsche Sondervorschriften bei der Unterbringung von Seeleuten beseitigt worden. Die im internationalen Seearbeitsübereinkommen vorgesehenen Ausnahme- und Flexibilisierungsmöglichkeiten bei den Unterkünften sind in deutsches Recht übernommen worden. Über Vereinfachungen oder Erleichterungen beim neuen Seearbeitsrecht durch die Küstenländer liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14. Welche Entbürokratisierungsprozesse konnten durch die neue Homepage www.deutsche-flagge.de, auch in Verbindung mit den Küstenländern, vorangebracht werden? Durch die neue Website www.deutsche-flagge.de sind alle wichtigen Informationen für die Seeschifffahrt unter deutscher Flagge zusammengeführt worden. Der Nutzer findet zum Beispiel alle Antragsformulare für einen Flaggenwechsel oder den Neubau eines Schiffes für die deutsche Flagge auf einen Blick. Reeder und Seeleute können gezielt nach Sachthemen suchen. Alle Texte und Anwendungen der Website werden behördenübergreifend angeboten – auch wenn Län- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4027 derzuständigkeiten (zum Beispiel bei der Schiffsregistrierung) bestehen. Über die Funktion „Ansprechpartner“ können die Nutzer gezielt die richtige Behörde oder den richtigen Ansprechpartner finden. Die Inhalte von www.deutscheflagge .de sind nahezu vollständig in englischer Sprache verfügbar. 15. Welche Ergebnisse hatten darüber hinaus angekündigte Untersuchungen der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Handelsschifffahrt unter deutscher Flagge, und welche Schlüsse zog die Bundesregierung daraus? Die Untersuchung ist zurückgestellt worden. 16. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Streichung der Schiffsbesetzungsverordnung , und wenn nein, warum nicht? 17. Beabsichtigt die Bundesregierung im Falle einer Streichung der Schiffsbesetzungsverordnung eine Streichung bzw. ein Absenken der staatlichen Schifffahrtsförderung, etwa des Finanzbeitrags für die Seeschifffahrt? Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung beabsichtigt keine Streichung der Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV). Die SchBesV vom 18. Juli 2013 (BGBl. I S. 2575) ist ein Instrument der Schiffssicherheit und dient der Umsetzung wichtiger international verbindlicher Normen, wie etwa Kapitel V Regel 14 des SOLAS-Übereinkommens im Hinblick auf die Erteilung von Schiffsbesatzungszeugnissen für Kauffahrteischiffe und enthält Vorschriften zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation. 18. Wie viele neue Schiffe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 von deutschen Reedern jährlich in Dienst gestellt? Die in den Jahren 2003 bis März 2014 an deutsche Reedereien abgelieferten neugebauten Schiffe sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Anzahl der abgelieferten Schiffe an deutsche Reeder 2003 118 2004 160 2005 206 2006 244 2007 308 2008 286 2009 237 2010 318 2011 207 2012 135 2013 53 (Quelle: VDR/IHS Fairplay Stand: 31.03.2014) 2014 18 Drucksache 18/4027 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche Finanzierungsarten werden für Schiffsneubauten nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen gewählt, seitdem das sog. Fondsmodell nicht mehr trägt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 20. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Banken seitdem in der Schiffsfinanzierung? Deutsche Banken spielen bei der Finanzierung von Schiffen weiterhin eine wichtige Rolle. 21. Welche Banken sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch in der Schiffsfinanzierung tätig, und welche sind bereits ausgestiegen? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind unter anderem folgende deutsche Banken weiterhin in der Schiffsfinanzierung aktiv: Bremer Landesbank, Deutsche Bank, DVB Bank, HSH Nordbank, KfW-IPEX-Bank, Nord/LB und UniCredit. Die Commerzbank erklärte 2012 den Ausstieg aus der Schiffsfinanzierung. 22. Wie viele neue Schiffsinsolvenzen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008, und mit jeweils welchen Ergebnissen (Fortsetzung des Betriebs , Verkauf bzw. Verschrottung des Schiffes)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 23. Welche staatliche Förderung (inkl. KfW, KfW-IPEX, EIB und weiteren Institutionen) von nachhaltigen Projekten in der Seeschifffahrt gibt es derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche hat sie vor, in den nächsten Jahren zu initiieren? Im Umweltinnovationsprogramm der Bundesregierung kann die erstmalige großtechnische Umsetzung neuartiger, innovativer, umweltfreundlicher Verfahren gefördert werden. Sofern die Kriterien erfüllt sind, steht das Programm auch der Seeschifffahrt offen. Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen . So kann z. B. die Nachrüstung mit Abgasentschwefelungsanlagen oder der Einbau von Ballastwasserbehandlungsanlagen finanziert werden. Darüber hinaus können nachhaltige Projekte im Bereich der Seeschifffahrt durch das KfW-Unternehmerkreditprogramm und das KfW-Energieeffizienzprogramm finanziert werden. Grundsätzlich gehört die ökologische Nachhaltigkeit zu den sechs Förderbereichen der Europäischen Investitionsbank (EIB). Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Informationen zur Förderung von nachhaltigen Projekten im Bereich der Seeschifffahrt durch die Europäische Investitionsbank vor. 24. Welche darüber hinausgehende Förderung, etwa Darlehen privater Banken , gibt es zur Förderung nachhaltiger Projekte in der Seeschifffahrt nach Kenntnis der Bundesregierung? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4027 25. Welche Faktoren trugen nach Erkenntnissen der Bundesregierung zum inzwischen deutlich geringeren Risikoengagement der Banken (mit direkten Auswirkungen in der Seeschifffahrt) bei (www.koenig-cie.de „Schiffskrise belastet weiterhin die Bilanzen der Banken“)? Die Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe an die Seeschifffahrt liegt vor allem an den Überkapazitäten auf dem Markt und den damit verbundenen niedrigen Fracht- und Charterraten. Die Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung von Finanzierungsgeschäften haben sich durch Basel II und Basel III verschärft. Der Kreditvergabespielraum der Kreditinstitute ist insgesamt kleiner geworden. 26. a) Ist es der Bundesregierung bekannt, dass Zypern die Gewährung der zyprischen Tonnagesteuer im Einklang mit den EU-Beihilferichtlinien für den Seeverkehr an das Führen einer Gemeinschaftsflagge knüpft (www.hellenicshippingnews.com vom 30. Dezember 2014 „Tonnage tax: maintenance of prescribed levels of EU-flagged vessels“)? b) Erwägt die Bundesregierung eine vergleichbare Maßnahme, um den Anforderungen der Beihilferichtlinien von 60 Prozent der Flotte unter EU-Flagge bei gegenwärtig nur etwa 30 Prozent gerecht zu werden (www.hellenicshippingnews.com vom 30. Dezember 2014 „Tonnage tax: maintenance of prescribed levels of EU-flagged vessels“)? Die Fragen 26a und 26b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist das zypriotische Bewertungsverfahren des Department of Merchant Shipping (DMS) zur Einhaltung der zypriotischen Tonnagebesteuerung bekannt. Die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr , Amtsblatt der Europäischen Union vom 17. Januar 2004, sehen eine regelmäßige Evaluierung der Tonnagebesteuerung vor. Deutschland kommt dieser Verpflichtung durch turnusmäßige Berichte an die Europäische Kommission nach. Der jüngste Bericht erfasst den Zeitraum 2010 bis 2012. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms auf Bundestagsdrucksache 18/3812 wird verwiesen. 27. Ist die Tonnagebesteuerung nach Auffassung der Bunderegierung weiterhin der wichtigste Faktor zur Stärkung des maritimen Standorts Deutschland , und welche Faktoren sind der Bundesregierung darüber hinaus wichtig bzw. plant sie, in den nächsten Jahren auszubauen? 28. Plant die Bundesregierung, im Zuge der Schifffahrtskrise die Regularien zur Tonnagebesteuerung zu verändern oder anzupassen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 27 und 28 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit der Einführung der „Tonnagesteuer“ 1999 wurde das Besteuerungsniveau für im internationalen Verkehr tätige Schifffahrtsunternehmen mit Sitz in Deutschland an den internationalen Standard angepasst. § 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat sich in der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 geschaffenen Form bewährt. Die Tonnagebesteuerung steht im Einklang mit den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr. Für Veränderungen oder Anpassungen sieht die Bundesregie- rung keinen Anlass. Drucksache 18/4027 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 29. Welche Ergebnisse des Schätzmodells der Bundesregierung zu Steuerminder - bzw. -mehreinnahmen hat die Bundesregierung nach heutigen Erkenntnissen für den Zeitraum von 2003 bis 2014? Die Bundesregierung schätzt die fiskalischen Auswirkungen der Besteuerung des Tonnagegewinns nach § 5a EStG für die Frachtschifffahrt mit Hilfe eines eigenen Berechnungsmodells. Nach den Ergebnissen des Schätzmodells ergeben sich für den Zeitraum 2004 bis 2014 (für das Jahr 2003 liegen keine Schätzungen vor) folgende Steuermindereinnahmen (einschließlich Solidaritätszuschlag): 2004 875 Mio. Euro 2005 1 115 Mio. Euro 2006 780 Mio. Euro 2007 915 Mio. Euro 2008 660 Mio. Euro 2009 40 Mio. Euro 2010 200 Mio. Euro 2011 150 Mio. Euro. Für die Jahre 2012 bis 2014 ergeben sich keine Steuermindereinnahmen. 30. Welche Folgelösung sieht die Bundesregierung vor, wenn das Gesetz zur Ausnahme der Versicherungssteuer auf Erlöspools in der Seeschifffahrt 2016 auslaufen wird? Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden pragmatische Lösungen für die Zukunft geprüft. 31. Welche Einnahmen konnte die Bundesregierung mit der Einführung der Ausflaggungsgebühr (Ablösebeitrag) jährlich erzielen, und flossen diese in jeweils voller Höhe in die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland? 32. Wie soll die Verwendung der Ausflaggungsgebühr (Ablösebeitrag) in Zukunft geregelt werden, plant die Bundesregierung, die Ausflaggungsgebühr zukünftig anderweitig als für die Ausbildungsförderung zu verwenden, und wenn ja, wofür? Die Fragen 31 und 32 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Einnahmen aus den Ablösebeträgen fließen nicht dem Bundeshaushalt zu, sondern der Stiftung „Schifffahrtsstandort Deutschland“. Zweck der Einrichtung ist, die nautische und technische Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung von Besatzungsmitgliedern zu fördern, die auf in inländischen Schiffsregistern eingetragenen Seeschiffen beschäftigt sind. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4027 St än di ge A rb ei ts ge m ei ns ch af t d er K üs te nl än de r f ür d as S ee fa hr tb ild un gs w es en (S tA K) An la ge 2 St ic ht ag : 1 . A ug us t 2 01 5 Ei nr ic ht un g St ud ie nj ah r 0 8/ 09 St ud ie nj ah r 0 9/ 10 St ud ie nj ah r 1 0/ 11 St ud ie nj ah r 1 1/ 12 St ud ie nj ah r 1 2/ 13 St ud ie nj ah r 1 3/ 14 St ud ie nj ah r 1 4/ 15 Fa ch ho ch sc hu le n Ho ch sc hu le B re m en 10 7 10 7 44 80 80 36 36 HS W ilh el m sh av en / O ld en bu rg / E lsf et h 90 89 88 71 54 64 44 HS E m de n/ L ee r 88 78 76 78 70 63 59 Fa ch ho ch sc hu le n Fl en sb ur g 40 40 40 40 40 25 25 Ho ch sc hu le W ism ar (W ar ne m ün de ) 80 85 80 80 80 44 64 Ge sa m t: 40 5 39 9 32 8 34 9 33 4 23 2 22 8 Fa ch sc hu le n St aa tl. S ee fa hr ts sc hu le C ux ha ve n 60 60 60 60 60 60 * Fa ch sc hu le fü r S ee fa hr t F le ns bu rg 35 60 60 60 60 60 * Fa ch sc hu le N au tik in L ee r 30 30 40 40 40 40 * Fa ch sc hu le S ee fa hr t W ar ne m ün de 35 35 35 35 35 35 35 Ge sa m t: 16 0 18 5 19 5 19 5 19 5 19 5 35 In sg es am t 56 5 58 4 52 3 54 4 52 9 42 7 26 3 * hi er zu li eg en d er B un de sr eg ie ru ng k ei ne A ng ab en v or Au fn ah m ek ap az itä te n "N au tik " an d en F ac h- u nd F ac hh oc hs ch ul en d er n or dd eu ts ch en L än de r Drucksache 18/4027 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode St än di ge A rb ei ts ge m ei ns ch af t d er K üs te nl än de r f ür d as S ee fa hr tb ild un gs w es en (S tA K) An la ge 3 St ic ht ag : 1 . A ug us t 2 01 5 Ei nr ic ht un g St ud ie n- / Au sb ild un gs ga ng 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 Fa ch ho ch sc hu le n Ho ch sc hu le B re m en Di pl .-W irt sc ha ft sin g. f. S ee ve rk eh r N au tik 45 4 41 6 38 7 32 3 31 5 23 2 HS W ilh el m sh av en / O ld en bu rg / E lsf et h N au tik 40 6 39 8 34 8 33 2 28 8 23 3 HS E m de n/ L ee r N au tik 23 3 22 4 19 7 17 1 16 4 17 9 Fa ch ho ch sc hu le n Fl en sb ur g * 10 8 15 6 17 8 19 1 15 9 15 0 Ho ch sc hu le W ism ar (W ar ne m ün de ) N au tik V er ke rs be tr ie b, B A 30 8 26 2 29 3 29 0 25 6 19 0 G es am t: 1. 50 9 1. 45 6 1. 40 3 1. 30 7 1. 18 2 98 4 Fa ch sc hu le n St aa tl. S ee fa hr ts sc hu le C ux ha ve n N au tik 78 71 71 71 55 * N au tik b is 50 0 BR Z 8 18 29 0 12 * Fa ch sc hu le fü r S ee fa hr t F le ns bu rg N au tik 88 89 61 55 38 * N au tik b is 50 0 BR Z 8 12 0 * Fa ch sc hu le N au tik in L ee r 49 48 60 49 31 * Fa ch sc hu le S ee fa hr t W ar ne m ün de N au tik 10 6 10 1 93 71 49 37 N au tik b is 50 0 BR Z 13 14 G es am t: 32 9 32 7 32 2 25 8 19 8 51 In sg es am t 1. 83 8 1. 78 3 1. 72 5 1. 56 5 1. 38 0 1. 03 5 * hi er zu li eg en d er B un de sr eg ie ru ng k ei ne A ng ab en v or Sc hü le r u nd S tu di er en de " N au tik " an d en F ac h- u nd F ac hh oc hs ch ul en d er n or dd eu ts ch en L än de r Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4027 St än di ge A rb ei ts ge m ei ns ch af t d er K üs te nl än de r f ür d as S ee fa hr tb ild un gs w es en (S tA K) An la ge 4 St ic ht ag : 1 . A ug us t 2 01 5 Ei nr ic ht un g St ud ie nj ah r 0 8/ 09 St ud ie nj ah r 0 9/ 10 St ud ie nj ah r 1 0/ 11 St ud ie nj ah r 1 1/ 12 St ud ie nj ah r 1 2/ 13 St ud ie nj ah r 1 3/ 14 St ud ie nj ah r 1 4/ 15 Fa ch ho ch sc hu le n Ho ch sc hu le B re m er ha ve n 15 15 15 15 15 15 15 Fa ch ho ch sc hu le n Fl en sb ur g (in kl . S ch iff sm as ch in en ba u) 40 * 40 40 40 25 25 Ho ch sc hu le W ism ar (W ar ne m ün de ) 34 34 34 34 34 34 34 Ge sa m t: 89 49 89 89 89 74 74 Fa ch sc hu le n St aa tl. S ee fa hr ts sc hu le C ux ha ve n 60 48 48 48 48 48 * Fa ch sc hu le fü r S ee fa hr t F le ns bu rg 40 40 40 40 50 50 * Fa ch sc hu le S ee fa hr t W ar ne m ün de 34 35 35 35 35 35 35 Ge sa m t: 13 4 12 3 12 3 12 3 13 3 13 3 35 In sg es am t 22 3 17 2 21 2 21 2 22 2 20 7 10 9 * hi er zu li eg en d er B un de sr eg ie ru ng k ei ne A ng ab en v or Au fn ah m ek ap az itä te n "S ch iff sb et rie bs te ch ni k" a n de n Fa ch - u nd F ac hh oc hs ch ul en d er n or dd eu ts ch en L än de r Drucksache 18/4027 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 St än di ge A rb ei ts ge m ei ns ch af t d er K üs te nl än de r f ür d as S ee fa hr tb ild un gs w es en (S tA K) An la ge 5 St ic ht ag : 1 . A ug us t 2 01 5 Ei nr ic ht un g St ud ie n- / Au sb ild un gs ga ng 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 Fa ch ho ch sc hu le n Ho ch sc hu le B re m er ha ve n Sc hi ffs be tr ie bs te ch ni k (s ei t W S 20 08 /2 00 9 nu r n oc h in B ASt ud ie ng an g im m at rik ul ie rt ) 77 79 78 68 66 61 Fa ch ho ch sc hu le n Fl en sb ur g (D ip lo m + B ac he lo r) 55 72 87 12 8 11 8 10 6 Ho ch sc hu le W ism ar (W ar ne m ün de ) Sc hi ffs be tr ie bs -, An la ge n- u nd V er so rg un gs te ch ni k (B A) 87 95 96 88 98 89 Sc hi ffs be tr ie bs te ch ni k Du al (B A) 11 21 35 42 43 62 Ge sa m t: 23 0 26 7 29 6 32 6 32 5 31 8 Fa ch sc hu le n St aa tl. S ee fa hr ts sc hu le C ux ha ve n Sc hi ffs be tr ie bs te ch ni k 81 68 72 75 69 * Sc hi ffs m as ch in ist 27 24 36 36 29 * Fa ch sc hu le fü r S ee fa hr t F le ns bu rg Sc hi ffs be tr ie bs te ch ni k (T W O ) 83 78 74 77 57 * Se em as ch in ist C 75 0 * * * 0 * Fa ch sc hu le S ee fa hr t W ar ne m ün de Sc hi ffs be tr ie bs te ch ni k 11 4 12 1 10 3 11 5 86 52 Sc hi ffs m as ch in ist * * * 16 18 Ge sa m t: 30 5 29 1 28 5 30 3 25 7 70 In sg es am t 53 5 55 8 58 1 62 9 58 2 38 8 * hi er zu li eg en d er B un de sr eg ie ru ng k ei ne A ng ab en v or Sc hü le r u nd S tu di er en de " Sc hi ffs be tr ie bs te ch ni k" a n de n Fa ch - u nd F ac hh oc hs ch ul en d er n or dd eu ts ch en L än de r