Deutscher Bundestag Drucksache 18/4028 18. Wahlperiode 13.02.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3828 – Deutsche Unterstützung der kurdischen Autonomieregion im Irak Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die kurdische Autonomieregierung im Nordirak (KRG) wurde durch die Bundesregierung bereits im Jahr 2014 mit der Lieferung von deutschen Waffen und Rüstungsgütern im Gesamtwert von mindestens 70 Mio. Euro bei ihrem Kampf gegen die Terrorarmee Islamischer Staat (IS) unterstützt. Kämpfer der nordirakischen Peschmerga wurden und werden im Irak und in Deutschland von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr an den entsprechenden Waffen ausgebildet . Laut Angaben der Bundesregierung werden aktuell darüber hinausgehende Waffenlieferungen an die KRG geprüft, wie auch die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, bei ihrem Besuch in Erbil im Januar 2015 bekannt gab (www.spiegel.de/politik/ausland/islamischer-staat-von-derleyen -will-kurden-mehr-waffen-liefern-a-1012347.html, 13. Januar 2015). Die Bundesregierung beabsichtigt weiterhin die mandatierte Entsendung von 100 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in die KRG zur Ausbildung der dortigen Peschmergaeinheiten für den Kampf gegen den IS. Nach Recherchen des ARD-Magazins „Monitor“ existieren Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen durch Funktionsträger der kurdischen Autonomieregierung im Nordirak (www.wdr.de/daserste/monitor/extras/monitorpresse -peschmerga100.html, 14. Januar 2015). In Geheim- oder Foltergefängnissen würden politische Oppositionelle bzw. Journalistinnen und Journalisten bedroht und gefoltert. Laut Informationen von Nichtregierungsorganisationen, wie dem Metro Center in der KRG (www.metroo.org/english/dreja.aspx?= hewal&jmare=64&Jor=1) oder dem CPJ (Committee to Protect Journalists, www.cpj.org/reports/2014/04/mountain-of-impunity-looms-over-kurdistanjournali .php), wurden allein in den vergangenen Jahren Hunderte Fälle von Einschüchterungen, Verhaftungen, Misshandlungen und – z. T. tödlichen – AnDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Februar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. griffen auf Journalistinnen und Journalisten in der kurdischen Autonomieregion des Nordirak verübt. Laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ (FAZ) vom 15. Januar 2015 nimmt die Bundesregierung Berichte über Menschenrechtsverletzungen in der KRG „sehr ernst“, diese würden „auf hoher Ebene mit der kurdischen Regionalregierung“ erörtert („Verbleib von Waffen unklar“, 15. Januar 2015). Drucksache 18/4028 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bei den kriegerischen Auseinandersetzungen im Irak gibt es zunehmende Berichte über Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen des Völkerrechts und Kriegsverbrechen durch Truppen der zentralirakischen Regierung, schiitischer Milizen, aber auch durch nordirakische Einheiten der Peschmerga. Hierzu zählen Anschuldigungen über die Hinrichtung von verwundeten und/oder unbewaffneten gefangen genommenen Kämpfern des IS oder die unverhältnismäßigen Angriffe auf nichtmilitärische Ziele, auch im Zuge von Vergeltungsmaßnahmen gegen sunnitische Bewohner und Bewohnerinnen von zurückeroberten Gebieten („Kurds worried war crime accusations could ruin Kurdish image“, www.middleeasteye.net/news/kurds-worried-war-crime-accusationscould -ruin-kurdish-image-1725171872, 20. Januar 2015). 1. Welche konkreten Berichte über mögliche Menschenrechtsverletzungen nimmt die Bundesregierung „sehr ernst“, und von welchem Mitglied der Bundesregierung stammt diese Äußerung? Die deutschen Auslandsvertretungen im Irak (Botschaft Bagdad, Generalkonsulat Erbil) berichten regelmäßig über die Menschenrechtslage und sprechen mit Menschenrechtsorganisationen, VN-Partnern und Nichtregierungsorganisationen vor Ort. Über die Förderung von Projekten in menschenrechtsrelevanten Bereichen in der Region Kurdistan-Irak erhält das Auswärtige Amt weitere Einblicke . Hinzu kommen Berichte von Organisationen wie z. B. Reporter Ohne Grenzen, Human Rights Watch oder Amnesty International. Die Haltung der Bundesregierung zu Menschenrechtsverletzungen im Irak ist darüber hinaus ausführlich im 11. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik niedergelegt. 2. Auf welcher Ebene und von welchen Mitgliedern der Bundesregierung wurden welche Berichte wann bei Gesprächen mit der kurdischen Regionalregierung erörtert? Menschenrechtsfragen sind regelmäßig Gegenstand der Gespräche von Mitgliedern der Bundesregierung mit der kurdischen Regionalregierung. 3. Ist die Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten Teil der Endverbleibserklärung (en), die von der kurdischen Regionalregierung vor Erhalt der deutschen Waffenlieferungen im Jahr 2014 unterzeichnet wurde(n)? Nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern wird eine Ausfuhrgenehmigung grundsätzlich nicht erteilt, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden. Endverbleibserklärungen dienen dazu, sich den Endverbleib von Rüstungsgütern durch den Empfänger bestätigen zu lassen. Die kurdische Regionalregierung hat sich verpflichtet, die gelieferten Güter nur im Einklang mit dem Völkerrecht und insbesondere dem humanitären Völkerrecht einzusetzen. Die international geschützten Menschenrechte sind Bestandteil des Völkerrechts. Die kurdische Regionalregierung hat ferner erklärt, dass die von der Bundesregierung bereitgestellten Güter nur im Kampf gegen ISIS und zur Verteidigung der Zivilbevölkerung genutzt werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4028 4. Wie genau soll die Prüfung, die laut dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung klären soll, ob Geheim- oder Foltergefängnisse von der kurdischen Regionalregierung unterhalten werden, nach Ansicht der Bundesregierung erfolgen, und was genau hat die Bundesregierung bislang diesbezüglich konkret unternommen (vgl. ARD-Monitor vom 15. Januar 2015)? Auf die Antwort des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt, Dr. Markus Ederer, Bundestagsdrucksache 18/3812 vom 23. Januar 2015, Schriftliche Frage 21 wird verwiesen. 5. Wie wird durch die Bundesregierung verhindert, dass bei möglichen Menschenrechtsverletzungen , Verletzungen des Völkerrechts oder Kriegsverbrechen durch bewaffnete Einheiten der KRG deutsche Waffen (Pistolen, Sturmgewehre, Handgranaten, Munition etc.) eingesetzt werden? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 6. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Zerstörungen in der mehrheitlich sunnitisch-arabisch bewohnten Stadt Barzanke im Zuge der Rückeroberung durch nordirakische Peschmerga? Hinsichtlich einer gezielten oder gar mutwilligen Zerstörung der Stadt Barzanke liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 7. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Waffen aus den erfolgten Lieferungen an die KRG beim Angriff der Peschmerga auf Barzanke eingesetzt ? Die erste deutsche Waffenlieferung an die Regierung der Region Kurdistan-Irak erfolgte am 24. September 2014, etwa vier Wochen nach der Eroberung der Stadt Barzanke. 8. Wie viele Mitglieder und/oder Terrorverdächtige des IS befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der KRG in Kriegsgefangenschaft , und wo befinden sich die entsprechenden Einrichtungen? Der Kriegsgefangenenstatus, wie er im III. Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 12. August 1949 für den internationalen bewaffneten Konflikt normiert wird, findet in dem in der Region Kurdistan-Irak bestehenden nichtinternationalen bewaffneten Konflikt keine Anwendung. Wie viele Mitglieder von ISIS sich wo und unter welchen Bedingungen in der Region Kurdistan-Irak in Gewahrsam befinden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 9. Haben Vertreter und Vertreterinnen der Bundesregierung Einrichtungen, in denen gegenwärtig IS-Kriegsgefangene in Haft sind, besucht, und welche Erkenntnisse haben sie über die dortigen Haftbedingungen erlangt? 10. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu den Haftbedingungen in diesen Einrichtungen aus früheren Jahren, also vor Ausbruch des Konflikts zwischen der KRG und dem IS, und wie lauten diese Erkenntnisse zusammenfassend? Drucksache 18/4028 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Befinden sich deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger als Mitglieder und/oder Terrorverdächtige des IS innerhalb der KRG nach Kenntnis der Bundesregierung in Kriegsgefangenschaft, und wenn ja, wie viele? 12. Hat die Bundesregierung über ihre Auslandsvertretung oder andere Kanäle ggf. Zugang zu diesen Personen? 13. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung andere europäische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen als Mitglieder und/oder Terrorverdächtige des IS innerhalb der KRG in Kriegsgefangenschaft, und wenn ja, wie viele aus welchen Staaten? 14. Hat die Bundesregierung bei der irakischen und/oder der kurdischen Autonomieregierung in der Vergangenheit um Informationen über den Umgang mit Kriegsgefangenen, über Kriegsgefangenenlager und über mögliche kriegsgefangene deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ersucht, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9 bis 14 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 15. Nutzen deutsche Behörden bzw. Dienste geheimdienstliche oder polizeiliche Informationen, die auf Aussagen von Kriegsgefangenen oder Terrorverdächtigen des IS während ihrer Haft in Gefängnissen der KRG beruhen ? Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob das ihr übermittelte Material aus Befragungen von Terrorverdächtigen durch kurdische Sicherheitsbehörden stammt. Hinweise auf Anschläge oder sonstige Maßnahmen jeglicher Herkunft, die die Sicherheit deutscher Personen und/oder Einrichtungen im Irak betreffen, werden von der Bundesregierung grundsätzlich sehr ernst genommen. 16. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Informationen von Nichtregierungsorganisationen, wie dem Metro Center oder dem CPJ, laut denen allein in den vergangenen Jahren viele hundert Fälle von Einschüchterungen, Verhaftungen, Misshandlungen und – z. T. tödlichen – Angriffen auf Journalistinnen und Journalisten in der kurdischen Autonomieregion des Nordiraks verübt wurden? Die irakische Verfassung garantiert Meinungs- und Pressefreiheit. In der Praxis gibt es jedoch gravierende Verstöße. Journalisten waren in der Vergangenheit immer wieder Opfer von gewaltsamen Übergriffen und willkürlichen Verhaftungen . Premierminister Al-Abadi hat im Januar 2015 alle staatlichen Stellen und die Sicherheitskräfte aufgefordert, journalistische Arbeit nicht zu behindern. Auch der Präsident der Region Kurdistan-Irak, Massoud Barzani, hat in den vergangenen Monaten das Recht auf Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung öffentlich bekräftigt. Die Bundesregierung nimmt Informationen von Nichtregierungsorganisationen, soweit sie aus anderen seriösen Quellen bestätigt werden können, sehr ernst und spricht diese und andere Menschenrechtsfragen in bilateralen Gesprächen mit Vertretern der irakischen Zentralregierung sowie der kurdischen Regionalregierung regelmäßig an. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4028 17. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die angebliche Verantwortung und Verstrickungen führender Politiker der KRG bei diesen dokumentierten Angriffen auf die Pressefreiheit (www.metroo.org und www.cpj.org)? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. 18. Welche weiteren Kenntnisse hat die Bundesregierung über politisch verfolgte Aktivistinnen und Aktivisten, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler oder Journalistinnen und Journalisten in der KRG? Die Bundesregierung verfolgt Berichte in (sozialen) Medien und hält Kontakt zu Menschenrechtsorganisationen. Zu einzelnen Fällen liegen der Bundesregierung keine belastbaren Angaben vor. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 19. Ist der Bundesregierung der Fall der Ermordung des irakisch-kurdischen Journalisten Kawa Garmyane bekannt, ist er Gegenstand der Gespräche mit Vertretern der KRG, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen Stand des Verfahrens vor dem Hintergrund rechtstaatlicher Grundsätze? Der Fall ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung hat gegenüber der Regierung der Region Kurdistan-Irak ihre Erwartung einer rechtstaatlichen Aufklärung dieses Falls deutlich gemacht. 20. Wie viele Anträge auf Asyl von politisch verfolgten Aktivistinnen und Aktivisten, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler oder Journalistinnen und Journalisten aus der KRG wurden seit dem Jahr 2010 in Deutschland beantragt, und wie wurden diese jeweils beschieden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor, da Asylgründe grundsätzlich statistisch nicht erfasst werden. 21. Welche Einheiten der kurdischen Regionalregierung wurden bislang und werden im Zuge der geplanten Ausbildungsmission im Nordirak ausgebildet , wie viele Personen werden insgesamt geschult, und wo werden diese Einheiten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell bzw. nach der erfolgten deutschen Ausbildung eingesetzt? Bisher wurden ca. 80 Angehörige der Sicherheitskräfte der Region KurdistanIrak in Erbil eingewiesen. In Deutschland fand bisher eine Ausbildung für insgesamt 56 Peschmerga statt. Der Einsatz des eingewiesenen/ausgebildeten Personals erfolgt anschließend nach Kenntnis der Bundesregierung in einem der in acht Sektoren aufgeteilten Frontabschnitte nach Maßgabe der Führung der Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak. Die geplante zukünftige Ausbildungsunterstützung ist in einen multinationalen Gesamtansatz eingebettet, der gemeinsam mit den verantwortlichen Stellen der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak sowie der irakischen Sicherheitskräfte konzipiert und umgesetzt werden soll. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildungsunterstützung verbleibt bei den kurdischen Behörden. Drucksache 18/4028 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Gibt es individuelle Auswahlkriterien für die Auszubildenden hinsichtlich des Ausschlusses einer etwaigen Beteiligung an Kriegsverbrechen oder anderen Verbrechen, und falls ja, wie lauten diese Kriterien konkret? Falls nein, warum verzichtet die Bundesregierung auf derartige Kriterien? Die Auswahl des auszubildenden militärischen Personals der Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak wird in eigener Zuständigkeit durch die verantwortlichen Stellen des Peschmerga-Ministeriums der Regierung der Region Kurdistan -Irak durchgeführt. Im Rahmen der Ausbildung werden auch Aspekte des humanitären Völkerrechts behandelt. Darüber hinaus unterstreicht die Bundesregierung in ihren regelmäßigen Kontakten mit der irakischen Regierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak die Bedeutung des humanitären Völkerrechts . 23. Welche weiteren Vorsichtsmaßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass möglicherweise an Kriegsverbrechen beteiligte Personen durch Angehörige der Bundeswehr ausgebildet werden? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 24. In welchen Kommandostrukturen befinden sich die Einheiten, die von der Bundeswehr im Zuge der geplanten Ausbildungsmission im Nordirak ausgebildet werden sollen (unter Angabe der Kommandierenden oder Generäle des Peschmergaministeriums bzw. direkter Unterstellung unter dem Kommando der Patriotischen Union Kurdistans oder der Demokratischen Partei Kurdistans)? Oberbefehlshaber der Peschmerga ist der Präsident der Region Kurdistan-Irak, Massoud Barzani. Die operative Führung wird in seinem Auftrag durch Sektorkommandeure vollzogen. 25. Werden im Zuge der geplanten Ausbildungsmission im Nordirak auch Einheiten der Polizei, der Asayish oder andere Spezialeinheiten von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ausgebildet (wenn ja, bitte unter Angabe der genauen Bezeichnung, Truppenstärke und ihrem Einsatzgebiet )? Eine Ausbildung der oben genannten Einheiten ist im Zuge der geplanten Ausbildungsmission derzeit nicht vorgesehen. 26. Welche Waffen wurden bei der erneuten Anfrage der kurdischen Regionalregierung Ende 2014 bzw. Anfang 2015 in welcher Menge aus Deutschland erbeten? Im Rahmen eines Besuches im Nordirak wurde durch die kurdischen Vertreter eine Liste mit Materialwünschen übergeben. Diese umfasst nachfolgende Waffen : 1 100 Panzerabwehrwaffen (u. a. MILAN), 900 Mörser unterschiedlichen Kalibers, 200 Maschinenkanonen, 1 700 Handwaffen und Maschinengewehre unterschiedlichen Kalibers sowie 10 000 Handgranaten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4028 27. Beabsichtigt die Bundesregierung, dieser Anfrage nachzukommen, und wann werden ggf. welche weiteren Waffen und Ausrüstungen an die kurdische Regionalregierung geliefert? Die Bundesregierung beabsichtigt, anknüpfend an die bisher geleistete Unterstützung und synchronisiert mit der mandatierten Ausbildungsunterstützung, weiteres Material an die Regierung der Region Kurdistan-Irak zu liefern. Eine erste Lieferung nicht letalen Materials (d. h. keine Waffen und Munition) wird noch für Februar 2015 angestrebt. Weitere Lieferungen (einschließlich Waffen und Munition) sind beabsichtigt. Termine für diese Lieferungen sind derzeit noch nicht festgelegt. Ergänzend wird auf die schriftliche Information des Bundesministeriums für Verteidigung an die Vorsitzenden und Obleute des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages zu diesem Thema vom 6. Februar 2015 verwiesen. 28. Macht die Bundesregierung eine Entscheidung über künftige Waffenlieferungen vom Ausgang der angekündigten Erörterungen über mögliche Menschenrechtsverletzungen in der KRG abhängig (s. Fragen 1 bis 4)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 29. Soll bei einer weiteren Waffenlieferung in den Irak bzw. die KRG die bisherige Praxis der Endverbleibserklärungen beibehalten werden, oder erkennt die Bundesregierung in diesem Bereich unter den gegebenen Umständen Optimierungspotentiale? Die Bundesregierung prüft die Sicherung des Endverbleibs jeweils im Einzelfall im Hinblick auf die konkret zu liefernden Güter. Dies setzt gemäß den Politischen Grundsätzen in der Regel die Vorlage einer schriftlichen Endverbleibserklärung voraus. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, wird keine Genehmigung erteilt. Auch bei möglichen weiteren Ausrüstungslieferungen in den Irak wird eine solche Einzelfallprüfung vorausgehen, eine pauschale Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333