Deutscher Bundestag Drucksache 18/4035 18. Wahlperiode 18.02.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3910 – Maßnahmen der EU-Polizeiagentur Europol hinsichtlich ausländischer Kämpfer Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die EU-Polizeiagentur Europol hat einen „Focal Point Travellers“ eingerichtet, in dem „ausländische Kämpfer“ gespeichert werden (www.statewatch.org/news/ 2014/nov/eu-foreign-fighters-16002-14.pdf). Es handelt sich um eine umfangreiche Datensammlung, an der sich einzelne Mitgliedstaaten mit Zulieferungen und Abfragen beteiligen. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) macht dabei mit. Europol verfügt über insgesamt 20 „Focal Points“. Ein anderer „Focal Point“ lautet „islamistischer Terrorismus“, dürfte also teilweise deckungsgleich sein mit dem „Focal Point Travellers“. Außer EU-Mitgliedstaaten nehmen Australien , Norwegen und die Schweiz daran teil. Serbien, Mazedonien sowie die USGrenz - und Zollbehörden beabsichtigen laut der Bundesregierung eine Teilnahme . Europol und die EU-Grenzagentur FRONTEX haben im November 2014 eine Vereinbarung über den Austausch personenbezogener Daten geschlossen , die dann dem jeweiligen Verwaltungsrat der beiden Agenturen und anschließend den Datenschutzbehörden vorgelegt wurde. Laut dem AntiTerrorkoordinator wurde zu „ausländischen Kämpfern“ im Oktober 2014 eine Expertengruppe „DUMAS“ eingesetzt, die von Italien geleitet und von Europol unterstützt wird. Ihr Hauptaugenmerk liege auf „Ausschreibungslisten von Reisenden (Mitvorreiter Österreich), Outreach-Maßnahmen (Mitvorreiter Ungarn und Spanien), bewährten Vorgehensweisen (Mitvorreiter Frankreich, Vereinigtes Königreich), Indikatoren (Mitvorreiter Deutschland, Luxemburg) und Schleusern (Mitvorreiter Spanien, Vereinigtes Königreich)“. Zudem führe Europol eine Machbarkeitsstudie durch, mit der die von dem EU-Netz der Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen (FIU.NET) eingesetzte „Ma3tch-Technologie“ im „Europol-Kontext“ eingesetzt werden könnte. Dadurch könnten „die lokale[n] Quellen hochvertraulicher Informationen durch ein dezentralisiertes Computersystem virtuell vernetzt“ werden, was laut dem ATK Kerchove eine „Identifizierung von Informationen nach dem Grundsatz ,Kenntnis nur, wenn nötig‘ in Echtzeit ohne Übermittlung der Informationen an Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Februar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Europol“ ermöglichen würde. Die Bundesregierung erklärt hierzu, dass ihre Behörden nicht zur Nutzung der „Ma3tch“-Technologie befugt seien (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2888). Drucksache 18/4035 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in der Diskussion um die Frage, ob Europol zu einem „Counter-Terrorism Centre“ ausgebaut bzw. ein solches (etwa nach Vorbild des European Cybercrime Centre) bei Europol angesiedelt werden könnte? Die Bundesregierung lehnt dies ab. 2. Welche weiteren Aufgaben könnte Europol aus Sicht der Bundesregierung zukünftig hinsichtlich des Informationsaustausches über die Informationssysteme Schengen Informationssystem – SIS II, Europol Information System – EIS, Focal Point „Travellers“ und Passenger Name Record – PNR übernehmen? Die bestehenden Informationssysteme SIS II, EIS und der Focal Point „Travellers “ sollten verstärkt genutzt werden. Die Übernahme weiterer Aufgaben für Europol ist hiermit nicht verbunden. Im Entwurf einer Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zur Bekämpfung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (EU-PNR-Richtlinienentwurf – COM(2011) 32 final) wird Europol keine Rolle zugewiesen. 3. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern es in den Jahren 2014 oder 2015 Treffen der EU-Agenturen FRONTEX und Europol mit dem geheimdienstlichen Lagezentrum INTCEN zu „ausländischen Kämpfern “ gab oder gibt, wo fanden diese ggf. statt, wer bereitete diese vor, und wer nahm daran teil? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Mit welchem Personal und an welchen Orten will sich das Bundesministerium des Innern nach derzeitigem Stand an der gemeinsamen Polizeioperation „Amberlight 2015“ der lettischen Ratspräsidentschaft in den ersten beiden Wochen im April 2015 beteiligen (Ratsdokument 1092/15)? Die Einsatzplanung für die gemeinsame Polizeioperation „Amberlight“ ist noch nicht abgeschlossen. Entscheidungen über Einsatzorte und Einsatzkräfte in Deutschland stehen noch aus. 5. Welche Mitgliedstaaten oder sonstigen Akteurinnen und Akteure nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an der Expertengruppe „DUMAS“ teil? Nach Kenntnis der Bundesregierung nehmen nur die EU-Mitgliedstaaten teil. a) Auf wessen Veranlassung und aus welchem Grund wurde die Gruppe eingerichtet? Die von Europol eingerichtete Arbeitsgruppe Dumas (AG Dumas) verfolgt das Ziel, die EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Phänomens „Foreign Fighters“ zu unterstützen. b) Wer leitet die Gruppe, und wer unterstützt sie? Die Gesamtleitung der AG liegt bei Italien. Sogenannte Co-Driver sind feder- führend verantwortlich für die jeweiligen Unterarbeitsgruppen (UAG). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4035 c) Welche Unterarbeitsgruppen existieren, und von wem werden diese geleitet ? Es wurden fünf UAG eingerichtet: ● „Alert List“ (Leitung bei Österreich), ● „Outreach“ (Leitung bei Spanien und Ungarn), ● „Best Practices“ (Leitung bei Großbritannien und Frankreich), ● „Facilitator“ (Leitung bei Spanien und Großbritannien), ● „Indicators“ (Leitung bei Deutschland und Luxemburg). d) Welche konkreten Aufgaben und Ziele werden von den Unterarbeitsgruppen verfolgt (bitte erläutern)? Die UAG verfolgen folgende Ziele: ● „Alert List“: Harmonisierung SIS II, Europol Informationssystem, ● „Outreach“: Gewinnung von Partnerdienststellen in Drittstaaten, ● „Best Practices“: Identifizierung von „best practices“ und „lessons learnt“, ● „Facilitator“: Operative Analyse von Schleusungsnetzwerken, ● „Indicators“: Fertigung von Indikatoren zur Erkennung von Syrienreisenden. e) Auf welche Weise werden Informationen in das Netzwerk eingespeist und abgerufen? Die Informationen werden von den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten über die jeweilige Europol National Unit (ENU) an die AG Dumas bei Europol übermittelt und von dort empfangen. 6. Inwiefern könnte aus Sicht der Bundesregierung das Europäisches Strafregisterinformationssystem (ECRIS) zur Bekämpfung „ausländischer Kämpfer“ genutzt werden? Bereits bei Annahme des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI, der die Rechtsgrundlage für das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) bildet, hat der Rat auf die Erklärung des Europäischen Rates vom 25. und 26. März 2004 zum Kampf gegen den Terrorismus Bezug genommen, in der dieser die Qualität des Informationsaustausches bei strafrechtlichen Verurteilungen als vorrangige Aufgabe bezeichnet hat. Mit ECRIS ist ein dezentrales Informationstechnologiesystem errichtet worden, das die bestehenden Strafregisterdatenbanken der einzelnen Mitgliedstaaten inhaltlich nicht verändert hat, sondern lediglich den Informationsaustausch zwischen den registerführenden Zentralbehörden der Mitgliedstaaten sicherstellen und erleichtern soll. Nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses sind diese Zentralbehörden der Mitgliedstaaten verpflichtet, über die im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats ergangenen und in das Strafregister eingetragenen Verurteilungen von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats der entsprechenden Behörde dieses Mitgliedstaates Mitteilung zu machen, damit auch solche ausländischen Verurteilungen im jeweiligen Heimatregister des Staatsangehörigen erfasst werden können. Der Rahmenbeschluss enthält ferner Regelungen, wonach auf Ersuchen der Behörden eines Mitgliedstaates über die jeweiligen Zentralbehörden ggf. erforderliche Informationen aus dem Register eines anderen Mitgliedstaates übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt kurzfristig und auf elektronischem Weg; ein unmittelbarer elektronischer Zu- Drucksache 18/4035 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode griff (online) einer ausländischen Zentralbehörde auf die Strafregisterdaten eines anderen Mitgliedstaates ist dagegen nicht möglich. Solche grenzüberschreitenden Informationsersuchen können nach Maßgabe des Rahmenschlusses ebenso für Strafverfahren wie auch für sonstige behördliche Auskunftszwecke gestellt werden, die von den Registerbehörden des Herkunftsmitgliedstaates im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht zu beantworten sind. Bereits nach gegenwärtigem Stand lässt sich das ECRIS also ggf. auch nutzen für polizeiliche Verfahren der präventiven Bekämpfung „ausländischer Kämpfer“. Bislang sieht das ECRIS jedoch noch kein Verfahren der Zusammenarbeit in Bezug auf die zentrale Erfassung von Verurteilungen Drittstaatsangehöriger vor. Insoweit könnte nach Auffassung der Bundesregierung das ECRIS noch ausgebaut werden. 7. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern das ECRIS auch ohne Fallbezug proaktiv genutzt werden könnte, und inwiefern könnte Europol dabei eine Rolle spielen? Auf europäischer Ebene ist eine mögliche „proaktive“ Vorgehensweise des ECRIS-Systems ins Gespräch gebracht worden. Aus Sicht der Bundesregierung ist dabei jedoch bislang weitgehend unklar, was damit gemeint ist. ECRIS selbst ist lediglich ein Informationsverbund und verfügt weder über eigene Datenbestände noch über Personal und eigene Analyse- bzw. Auskunftsverfahren. Datenbestände über strafrechtliche Verurteilungen, die im Rahmen des ECRIS ausgetauscht werden können, werden lediglich von den Strafregisterbehörden der Mitgliedstaaten vorgehalten. Soweit dies aus Sicht der Bundesregierung beurteilt werden kann, sind auch die Strafregisterbehörden anderer Mitgliedstaaten jedoch nicht darauf aus- und eingerichtet, ohne konkreten Fallbezug „proaktiv“ im Register eingetragene Daten an andere Behörden zu übermitteln. Solche Spontanhinweise auf gefährliche Personen sind vielmehr von den zuständigen Sicherheitsbehörden auf den dafür vorgesehenen Wegen weitergegeben worden. 8. Was ist der Bundesregierung über Vorschläge oder Pläne für eine EU-weite Standardisierung von Terrorismus-Warnstufen bekannt, und wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der EU-Koordinator dem Rat wiederholt vorgeschlagen, über ein einheitlicheres Vorgehen im Hinblick auf Terrorismuswarnstufen nachzudenken. Die Bundesregierung führt üblicherweise nicht zu jedem Vorschlag des EU-Koordinators eine abgestimmte Position herbei, solange diese nicht in die formalen Entscheidungsfindungsprozesse des Rates, beispielsweise durch Aufnahme in Ratsschlussfolgerungen, eingeführt wurden. Im Zuge einer Initiative des belgischen Ratsvorsitzes aus dem Jahr 2010, einen Informationsaustausch über terroristische Warnstufen der EU-Mitgliedstaaten herbeizuführen, hatte die Bundesregierung sich dahingehend positioniert, dass aus der Initiative für EU-Mitgliedstaaten keine Verpflichtung erwachsen darf, ein Warnstufensystem einzuführen. Die Bundesrepublik Deutschland hat kein Warnstufensystem, um lageabhängig die Situation in bestimmte Warnstufen einzuteilen , vielmehr wird die Gefährdungslageeinschätzung, beispielsweise zum islamistischen Terrorismus, in regelmäßigen Lagefortschreibungen auf Ebene der Sicherheitsbehörden des Bundes im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) abgestimmt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4035 9. Inwieweit und mit welchem Ergebnis hat es nach dem „Ministerial Dinner “ am Vorabend des JI-Rates am 8. Oktober 2014 in Luxemburg weitere Gespräche oder sonstige Zusammenarbeitsformen mit den dort vertretenen Diensteanbietern gegeben (Bundestagsdrucksache 18/3655)? a) Auf welche Weise werden die Empfehlungen des Treffens mittlerweile in die Praxis umgesetzt? Seit dem genannten Treffen in Luxemburg hat es keine weiteren Gespräche in diesem Format gegeben. In Luxemburg wurden keine Beschlüsse, Verabredungen oder Empfehlungen getroffen. Insofern wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3655 vom 22. Dezember 2014 verwiesen. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern eine zukünftige Kooperation mit den Diensteanbietern aus Sicht der Europäischen Kommission oder des Rates nicht auf der Ebene von Gesetzesänderungen , sondern auf der Ebene von Selbstregulierung stattfindet, und was ist aus Sicht der Bundesregierung darunter zu verstehen? Zu diesbezüglichen Erwägungen der Europäischen Kommission liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im JI-Rat wurde das Thema zuletzt aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert, wobei Deutschland sich für den Ansatz einer gemeinsamen Selbstverpflichtung der großen Diensteanbieter zur Entfernung terroristischer Inhalte ausgesprochen hat. 10. Inwiefern arbeiten Europol oder Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung daran, Online-Meldeformulare oder sonstige vereinfachte Verfahren bzw. Stellen zum Melden bzw. Löschen von Internetinhalten zu entwickeln? Im Bereich der Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität liegen der Bundesregierung keine Informationen zu Plänen über die Einführung eines festen Verfahrens für die Löschung von Internetinhalten vor. Die Löschung von Inhalten erfolgt in der Regel durch den jeweiligen Anbieter in eigener Zuständigkeit auf Grundlage seiner Nutzungsbedingungen. Für die Meldung radikaler Inhalte auf der Internetplattform „YouTube“ kann bspw. die von dort zur Verfügung gestellte Funktion (sogenanntes flagging) genutzt werden. a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit solcher Verfahren oder Stellen, und welche Defizite würden dadurch abgedeckt ? Vereinfachte Verfahren zur Löschung von Internetinhalten wären grundsätzlich zu begrüßen. Ausschlaggebend für die jeweilige Praxis der Löschung von Internetinhalten sind jedoch in erster Linie die verschiedenen Rechtslagen in den einzelnen Staaten , in denen die jeweiligen Plattformbetreiber ihren Sitz haben. Durch die beschriebenen Verfahren können diese Rechtslagen nicht unmittelbar geändert werden. b) Inwiefern könnte aus Sicht der Bundesregierung Europol mit solchen Aufgaben betraut werden? Konkrete Überlegungen zur Übernahme derartiger Aufgaben durch Europol werden von der Bundesregierung nicht angestellt. Drucksache 18/4035 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung bezüglich der grenzüberschreitenden Abfrage von IP-Adressen bei internationalen Diensteanbietern oder zuständigen Behörden, und auf welche Weise könnte oder müsste dies vereinfacht werden? Unterschiede bei der Abfrage von IP-Adressen bei ausländischen Providern ergeben sich durch die (auch im Ausland) zumeist fehlenden Mindestspeicherfristen . Wenn ein unmittelbares Herantreten deutscher Ermittlungsbehörden an ausländische Provider nicht zugelassen wird, sind Rechtshilfeersuchen zu stellen , die je nach völkervertraglicher Grundlage und innerstaatlicher Praxis im ersuchten Staat langwierig sein können. Eine Möglichkeit zum Umgang mit dieser Problematik besteht in der Einreichung von „Preservation Requests“ an die örtlich zuständige Polizei bzw. durch die von einigen Diensteanbietern gewährten Möglichkeiten zum „Einfrieren“ von Daten, soweit dies rechtlich zulässig ist. Für eine Fortentwicklung der Praxis wäre insbesondere zu überlegen, sich mit für deutsche Sicherheitsbehörden relevanten ausländischen Providern und den zuständigen Ermittlungsbehörden über praktische Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten auszutauschen. 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Europäische Kommission oder einzelne Agenturen hierzu bereits aktiv geworden sind? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Was ist der Bundesregierung über die Entwicklung, Implementierung und derzeitige Nutzung des Europol-Projekts „Check the Web“ bekannt? Das Projekt „Check the Web“ (CtW) wurde von deutscher Seite im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2007 initiiert. Anfänglich als Projektdatei umgesetzt , wurde diese im Dezember 2009 in eine Arbeitsdatei für Analysezwecke (Analytical Work File – AWF) umgewandelt. Im Zuge der Neugestaltung der AWF bei Europol wurde die AWF CtW zum Auswerteschwerpunkt (Focal Point – FP) CtW im AWF Terrorismusbekämpfung (Counter Terrorism – CT) umgewandelt. Technisch handelt es sich bei CtW um ein auf Webtechnologie basierendes Portal mit dahinterliegender Datenbank. Zugriffberechtigt sind alle Mitgliedstaaten sowie als zum Auswerteschwerpunkt assoziierte Drittstaaten die Schweiz und Australien. Das Portal bietet die Möglichkeit der Recherche in der CtW-Datenbank nach Webseiten und Verlautbarungen von Organisationen und Personen aus dem Phänomenbereich des Islamistischen Terrorismus. Die Datenbank wird zum einen durch Europol aus dem Ergebnis der dortigen Internetbeobachtung bestückt, zum anderen können die Mitgliedstaaten Daten an Europol übermitteln , die dort gesichtet und in die Datenbank eingestellt werden. Zur Nutzung des Focal Points durch die Teilnehmer liegen der Bundesregierung keine konkreten Erkenntnisse vor. a) Welche Phänomenbereiche sind derzeit in den Informationsaustausch im Rahmen von „Check the Web“ aufgenommen worden, und inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung über eine Ausweitung auch auf „ausländische Kämpfer“ oder andere Formen des Terrorismus diskutiert (Bundestagsdrucksache 17/8961)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4035 b) Welche Defizite sollten aus Sicht der Bundesregierung durch eine Ausweitung von „Check the Web“ auf andere Formen des Terrorismus behoben werden? Die Fragen 13a und 13b werden gemeinsam beantwortet. Der Focal Point CtW fungiert als Informationsportal für Auswertungen zu Webseiten bzw. Verlautbarungen mit radikal islamistischen Inhalten. Über eine Ausweitung der Inhalte des Focal Points auf andere Phänomenbereiche ist derzeit nichts bekannt. 14. Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Berichten über den Fortgang, die Umsetzung und die derzeitige Nutzung der von fünf Innenministerien aus EU-Mitgliedstaaten gestarteten Initiative „Clean IT“ bekannt (Bundestagsdrucksache 17/11238)? a) Welchen Zweck verfolgt das Projekt? b) Wer nimmt daran mittlerweile teil? c) Inwiefern wurde oder wird von den Beteiligten oder Dritten eine Ausweitung von „Clean IT“ erwogen? Die Fragen 14 und 14a bis 14c werden gemeinsam beantwortet. Das Projekt „Clean IT“ wurde nach hiesigem Kenntnistand mit einer Abschlussveranstaltung am 30. Januar 2013 in Brüssel planmäßig beendet. 15. Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Berichten über den Fortgang, die Umsetzung und die derzeitige Nutzung eines von Belgien gestarteten Projekts „Community Policing Preventing Radicalisation & Terrorism“ (CoPPRa) bekannt, und welche Unterarbeitsgruppen existieren hierzu (www.andrej-hunko.de/start/download/doc_view/131- beteiligung-der-landesregierung-nrw-an-eu-projekten-gegen-radikalisierungoder -extremismus)? Der Bundesregierung ist das von Belgien initiierte und nach ihrem Verständnis auch abgeschlossene Projekt „Community Policing and prevention of radicalisation & terrorism“ (CoPPRa) bekannt, sie verfügt jedoch über keine aktuellen Informationen über Fortgang, Umsetzung und Nutzung des Projekts. 16. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Teilnehmende eines „EU Syria Strategic Communications Advisory Teams“ (SSCAT) bekannt ? Die Teilnahme am „EU Syria Strategic Communications Advisory Team“ (SSCAT) sowie die Inanspruchnahme seiner Expertise und Beratungsleistung steht grundsätzlich allen EU-Mitgliedstaaten offen. Die Beratungskomponente wird durch Experten der britischen Research, Information and Communications Unit (RICU) zur Verfügung gestellt. Drucksache 18/4035 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Auf welche konkrete Art und Weise soll im SSCAT ein „Netz von Behörden und Experten der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene“ bei der „Ausarbeitung von Kampagnen zur strategischen Kommunikation und der Aufklärung zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus“ behilflich sein? Durch regelmäßige Treffen soll das SSCAT ein Forum bieten, in welchem die EU-Mitgliedstaaten ihre Best-practice-Erfahrungen im Bereich der strategischen Kommunikation austauschen können. Durch diese Kontakte soll ein Netzwerk von Behörden und Experten der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene etabliert werden. Die Erfahrungen können in die von RICU angebotenen Beratungen für die EU-Mitgliedstaaten einfließen. 18. Welche Mitgliedstaaten beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Einrichtungen am vom niederländischen Ministerium für Sicherheit und Justiz eingerichteten Projekt „European Joint Initiative on Internet and Counter Terrorism“ – EJI-ICT – (Schriftliche Frage 35 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/3519)? 19. Inwiefern gehört es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Aufgaben des EJI-ICT, Kontakte mit Internet-Diensteanbietern zu halten und diese in bestimmten Fällen auch zu Löschungen anzuhalten? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, welche Mitgliedstaaten und Einrichtungen sich beteiligen. 20. Worin genau besteht aus Sicht der Bundesregierung die unterschiedliche Bewertung gewaltverherrlichender Inhalte durch die Diensteanbieter Twitter, Google, Microsoft und Facebook in Bezug auf die Auslegung nach „deutschem Recht oder hiesiger Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“ (Bundestagsdrucksache 18/3655)? Zu den internen unterschiedlichen Bewertungen der genannten Diensteanbieter liegen der Bundesregierugn keine Erkentnisse vor. 21. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, eine Auslegung nach „deutschem Recht oder hiesiger Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“ erfordere mehr bzw. weniger Regulierung oder Löschmaßnahmen im Internet als eine amerikanische Auslegung von „Anstand, Sitte und Moral“? Die Zulässigkeit einer Meinungsäußerung in sozialen Medien ist immer im konkreten Einzelfall und am Maßstab des jeweils geltenden Rechts zu messen. 22. Da der Bundesregierung für den Geltungsbereich des Grundgesetzes keine konkreten Defizite in der bereits existierenden Praxis der Anbieter von Telemediendiensten, gewaltverherrlichende Inhalte ohne Aufforderung durch Behörden zu sperren oder zu löschen, bekannt sind, inwiefern existieren solche Defizite aus Sicht der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4035 23. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass, wie vom EU-Anti-Terrorismus-Beauftragten beschrieben, auf EU-Ebene weiterhin für die Einführung von der „Ma3tch“-Technologie geworben wird (www. statewatch.org/news/2015/jan/eu-council-ct-ds-1035-15.pdf)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. a) Inwiefern werden auch beim BKA Überlegungen angestellt, inwiefern und unter welchen Maßgaben deutsche Behörden ebenfalls an „Ma3tch“ teilnehmen könnten? Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2888 vom 15. Oktober 2014 verwiesen. Das Bundeskriminalamt (BKA) prüft derzeit, ob und unter welchen Maßgaben dieses Verfahren angewendet werden kann. b) Was ist der Bundesregierung über die Aufgabenstellung bzw. Zielsetzung einer Machbarkeitsstudie von Europol bekannt, die untersucht, auf welche Weise die „Ma3tch“-Technologie bei Europol bzw. dort beteiligten Behörden genutzt werden könnte? c) Wer ist mit der Durchführung der Studie befasst, und wann soll diese vorliegen? Die Fragen 23b und 23c werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 24. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Verabschiedung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten , und welche Schritte hat sie hierzu seit Dezember 2014 unternommen? In ihrer Regierungserklärung vom 15. Januar 2015 hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ausgeführt: „Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben den Rahmen beschrieben, in dem eine Regelung der Mindestspeicherfristen für Kommunikationsdaten erfolgen kann. Angesichts der parteiübergreifenden Überzeugung aller Innenminister von Bund und Ländern, dass wir solche Mindestspeicherfristen brauchen, sollten wir darauf drängen, dass die von der EUKommission hierzu angekündigte überarbeitete EU-Richtlinie zügig vorgelegt wird, um sie anschließend auch in deutsches Recht umzusetzen.“ Vertreter der Bundesregierung haben diese Position verschiedentlich in Gesprächen gegenüber Vertretern der Institutionen der Europäischen Union vertreten . 25. Was ist der Bundesregierung über in EU-Ratsarbeitsgruppen, auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos oder andernorts vorgetragene Behauptungen , Erkenntnisse oder Belege für die von Italien vorgebrachte Behauptung bekannt, wonach der „Islamische Staat“ in Abfahrten von Flüchtlingsbooten involviert sei oder hiervon profitiere (Corriere della Sera vom 24. Januar 2015)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 18/4035 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern bereits Treffen mit den Regierungen Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien, Türkei, Irak und Libyen zur Festlegung gemeinsamer Strategien oder Maßnahmen gegen „ausländische Kämpfer“ stattfanden oder diese anvisiert sind und wer außerdem daran teilnahm? Sowohl bilateral als auch in internationalen Gremien wird das Thema auf politischer Ebene regelmäßig mit den Regierungen der betreffenden Staaten erörtert. 27. Welche Kernaussagen des von niederländischen Behörden unter Beteiligung von acht weiteren Regierungen erstellten Berichts „Quick Scan Insight into Terrorist Travel“ hält die Bundesregierung für besonders beachtenswert, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem Bericht (www.statewatch.org/news/2015/jan/eu-2014-10-10-13971-reportimplementation -ct-strategy.pdf)? Der unter Federführung der niederländischen Behörden im Jahr 2013 erstellte Bericht „Quick Scan Insight into Terrorist Travel“, an dem auch Deutschland mitgewirkt hat, enthält Empfehlungen, um vermehrt festgestellte Ausreisen von Islamisten in das Jihadgebiet zu verhindern. Unabhängig von einer Bewertung der einzelnen in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen kann festgestellt werden , dass die Bundesregierung Maßnahmen getroffen hat, die mit den Empfehlungen aus dem Bericht korrespondieren. Dazu gehören unter anderem die Kooperation mit Transitstaaten terroristischer Reisebewegungen, insbesondere mit der Türkei sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten. Des Weiteren sollten die national zur Verfügung stehenden Gesetzesgrundlagen überprüft und gegebenenfalls optimiert werden. Auch vor diesem Hintergrund ist der vom Bundeskabinett am 14. Januar 2015 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes zu sehen, mit dem die gesetzlichen Grundlagen für die Versagung und Entziehung des Personalausweises, die Einführung eines ErsatzPersonalausweises , die Schaffung eines gesetzlichen Grundes für die Ungültigkeit der Dokumente bei Vorliegen von Passversagungsgründen im Passgesetz und im Personalausweisgesetz sowie die gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehung gegen pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen geschaffen werden sollen. Weiterhin wurde in dem Bericht festgestellt, dass PNR ein wichtiges Instrument für die effiziente Bekämpfung des internationalen Terrorismus darstellt. Insbesondere wegen der von zurückkehrenden oder zurückgekehrten terroristischen Kämpfern ausgehenden Gefahr hat die Bundesregierung ein großes Interesse an einer baldigen Finalisierung des EU-PNR-Richtlinien-Entwurfs. In dem Bericht wurde auch festgehalten, dass der Nutzen von EU-Systemen verbessert werden sollte. Im Rahmen von Europol wurde der sogenannte Focal Point Travellers etabliert, für dessen konsequente Nutzung sich die Bundesregierung einsetzt. Die Weiterentwicklung des SIS II wurde im Rahmen des Berichts empfohlen. Die Bundesregierung prüft die Möglichkeit, im Bereich der Personenfahndung des SIS II einen Ausschreibungstatbestand zur Ausreiseuntersagung im SIS-IIRatsbeschluss einzufügen. Diese Prüfung dauert an. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4035 28. Wer war nach Kenntnis der Bundesregierung an der Abfassung des Berichts beteiligt? Nach Kenntnis der Bundesregierung waren neben den Niederlanden und Deutschland auch Belgien, Dänemark, Frankreich, Spanien, Schweden sowie Großbritannien an der Erstellung des Berichts „Quick Scan Insight into Terrorist Travel“ beteiligt. 29. Welche Zahlenangaben zu den Beiträgen zum Focal Point „Travellers“ hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen übermittelt, und inwiefern lassen sich daraus Schlüsse über deren Nutzung ziehen? Gemäß aktuellen Informationen von Europol wurden bis zum 31. Januar 2015 insgesamt 536 Beiträge zu 2 835 Personen an den Focal Point „Travellers“ übermittelt . Aus Sicht der Bundesregierung lassen sich hieraus keine Schlüsse über dessen Nutzung ziehen. 30. Welche Nicht-EU-Staaten bzw. sonstigen Einrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann mit dem Focal Point „Travellers“ assoziiert , bzw. welche Verhandlungen laufen hierzu, und wann soll darüber entschieden werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung (Stand: November 2014) nehmen aktuell Australien, Norwegen und die Schweiz als assoziierter Drittstaat am Focal Point „Travellers“ teil. Serbien, Mazedonien, Eurojust, INTERPOL sowie die Behörde „US Customs and Border Protection“ (CBP) beabsichtigen eine Teilnahme . Wann hierzu mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 31. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen EU-Einrichtungen die US-Behörden ICE, Secret Service, Customs and Border Protection regelmäßig Daten austauschen? Ein regelmäßiger Datenaustausch erfolgt mit Europol. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die US-Behörden ICE, Secret Service, Customs and Border Protection auch Zugang zu Europols Datenbanken begehren, und welche Haltung vertritt sie hierzu? Die US-Behörde „Immigration and Customs Enforcement“ (ICE) ist zu den Focal Points „Twins“ (Phänomenbereich sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen) und „Copy“ (Phänomenbereich Urheberrechtsverletzungen) assoziiert . Die US-Behörde „US Secret Services“ (USSS) ist zu den Focal Points „Asset Recovery“ (Phänomenbereich Vermögensabschöpfung), „Cyborg“ (Phänomebereich Cybercrime), „Soya“ (Phänomenbereich Euro-Geldfälschung) und „Terminal“ (Phänomenbereich Kreditkartenbertug) assoziiert. Die US-Behörde „Customs and Border Protection“ (CBP) strebt aktuell die Assoziierung zu den Focal Points „Travellers“ (Phänomenbereich reisende Terroristen) und „Checkpoint “ (Phänomenbereich illegale Immigration) an. Diese Bestrebung der CBP wird von der Bundesregierung unterstützt. Drucksache 18/4035 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Mitgliedstaaten zuletzt Einsprüche hierzu geltend machten, und worin bestanden die Bedenken? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Mitgliedstaaten zuletzt hierzu Einsprüche geltend gemacht haben, und worin die Bedenken bestanden. 32. Worin unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Focal Point „Travellers“ vom Focal Point „Hydra“ („islamistischer Terrorismus “)? Der Focal Point „Hydra“ betrifft allgemein den Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus. Beim Focal Point „Travellers“ liegt der Fokus auf Individuen , die im Verdacht stehen, über internationale Grenzen hinweg zu reisen, um an terroristischen Aktivitäten teilzunehmen, und die nach Rückkehr in die EU eine Sicherheitsbedrohung für die Mitgliedstaaten bedeuten können. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333