Deutscher Bundestag Drucksache 18/4068 18. Wahlperiode 23.02.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3969 – Bericht über rechtsextreme Tendenzen bei Pegida Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Herbst 2014 organisierte eine Gruppierung, die sich Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes (Pegida) nennt, wöchentlich montags in Dresden Demonstrationen, die von einigen Hundert Menschen im Oktober bis zum 15. Dezember 2014 auf rund 15 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angewachsen waren und am 12. Januar 2015 25 000 Menschen auf die Straße brachte. Aufgrund angeblicher Morddrohungen von Djihadisten gegen PegidaFrontmann Lutz Bachmann wurde der Pegida-Aufmarsch am 19. Januar 2015 ebenso polizeilich verboten wie alle antirassistischen Gegenkundgebungen am selben Tag in Dresden (www.dw.de/demonstrationsverbot-in-dresden-nachdrohung -gegen-pegida/a-18199147). Die Pegida-Bewegung mit der Losung „Gewaltfrei und vereint gegen Glaubenskriege auf deutschem Boden“ wendet sich gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas und eine aus ihrer Sicht verfehlte Einwanderungs- und Asylpolitik . Rednerinnen und Redner wendeten sich zudem gegen Politikerinnen und Politiker der regierenden Parteien, die sie als „Volksverräter“ und „Schreibtischtäter “ diffamierten sowie gegen die Presse (www.faz.net/aktuell/politik/inland/ noch-mehr-zulauf-fuer-pegida-in-dresden-13324123.html?printPagedArticle= true#pageIndex_2). Hauptinitiator von Pegida war der wegen Einbruchs- und Drogendelikten vorbestrafte Lutz Bachmann, der sich einer drohenden Haftstrafe mehrere Jahre lang durch Flucht nach Südafrika entzogen hatte. Bachmann gehörte einem zwölfköpfigen Organisationsteam von Pegida an, bis er nach Bekanntwerden von offen fremdenfeindlichen Kommentaren auf seiner Facebookseite und einer Hitler-Imitation von seinem Posten zurücktrat (www.tagesschau.de/inland/lutz-bachmann- 101.html, www.tagesspiegel.de/politik/hitler-verkleidung-fluechtlinge-alsviehzeug -die-hintergruende-zum-fall-lutz-bachmann/11252882.html). In mehreren deutschen Städten bildeten sich Pegida-Ableger, die aber bislang Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Februar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. nur zwischen einigen Dutzend und wenigen Hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu ihren Kundgebungen mobilisieren konnten. Dabei soll es sich etwa in Düsseldorf (Dügida) und Bonn (Bogida) mehrheitlich um Angehörige des rechtsextremen Milieus gehandelt haben. So mobilisierten Parteien, wie die in Drucksache 18/4068 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nordrhein-Westfalen (NRW) von früheren Mitgliedern verbotener Nazikameradschaften dominierte Partei „Die Rechte“, sowie die muslimfeindliche Bürgerbewegung Pro NRW ihre Anhängerinnen und Anhänger zu den dortigen Aufmärschen (www.deutschlandfunk.de/islamfeindliche-demos-zulauf-fuerpegida -bereitet-sorgen.1818.de.html?dram:article_id=306234). Lediglich in Leipzig brachte die dortige Legida-Bewegung am 21. Januar 2015 nach wissenschaftlichen Schätzungen bis zu 5 000 Anhängerinnen und Anhänger auf die Straße – die Polizei sprach anfangs von 15 000 und die Veranstalter sogar von 20 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (www.freitag.de/autoren/ josephine-schulz/legida-und-die-luegenpolizei). Vermummte Legida-Anhänger griffen Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten, Polizeiangehörige sowie von ihnen als „Lügenpresse“ titulierte Journalistinnen und Journalisten an, verletzten mehrere von ihnen und zerstörten Kameratechnik (www.spiegel.de/politik/deutschland/legida-demo-in-leipzig-polizisten-beiausschreitungen -verletzt-a-1014310.html). Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) behauptet, dass sehr viele ihrer Mitglieder bei den Pegida-Demonstrationen mitliefen, da es eine inhaltliche Überschneidung mit dem Parteiprogramm der AfD gäbe (www.faz.net/aktuell/ politik/inland/die-naehe-der-afd-zum-islamkritischen-pegida-buendnis- 13314224.html). In Dresden sollen sich unter den Demonstrantinnen und Demonstranten , die mehrheitlich dem bürgerlichen Milieu entstammen, auch Mitglieder der als rechtsextrem eingestuften Hooligan-Gruppen „Faust des Ostens“ und „Hooligans Elbflorenz“ befunden haben. Ein Pegida-Organisator aus Meißen soll zudem zugleich Organisator der gewaltbereiten „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) sein, die Ende Oktober 2014 bei einer Demonstration zahlreiche Personen verletzten und hohen Sachschaden verursachten (www. spiegel.de/politik/deutschland/pegida-organisatoren-stehen-in-polizeidatei-a- 1008320.html). Auch NPD-Anhänger und NPD-Funktionäre sollen sich Pegida angeschlossen haben während die NPD im Internet deren Erfolg feiert (www.deutschlandfunk.de/islamfeindliche-demos-zulauf-fuer-pegida-bereitetsorgen .1818.de.html?dram: article_id=306234). 1. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Pegida in Dresden, Legida in Leipzig oder ihre Ableger oder nach ihrem Vorbild gegründete Initiativen in anderen Städten vor? Zu der Strömung „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes “ (PEGIDA) und ähnlichen Aktionsformen fallen im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ausschließlich Erkenntnisse unter dem Aspekt einer möglichen rechtsextremistischen Einflussnahme oder Steuerung an. Zu den der Bundesregierung insofern vorliegenden Erkenntnissen wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. 2. Inwieweit sieht die Bundesregierung von Pegida, Legida oder einzelnen Strömungen innerhalb von Pegida, Legida und ihren Ablegern oder durch Äußerungen ihrer führenden Persönlichkeiten oder von Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, den Frieden im Lande und das friedliche Zusammenleben der Völker oder Deutschlands Ansehen im Ausland ausgehen? Die Veranstaltungen von PEGIDA und ähnlichen Aktionsformen verliefen überwiegend störungsfrei. Nur in Einzelfällen kam es im Rahmen von Konfrontationen zwischen Gegendemonstranten und Anhängern dieser Strömungen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. In Anbetracht der zum Teil erheblichen Anzahl von Demonstranten wurden bisher jedoch verhältnismäßig wenige Straftaten mit Bezug zu den jeweiligen Veranstaltungen festgestellt. Insofern stellen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4068 PEGIDA und ähnliche Aktionsformen bislang keine Gefahr für die in der Frage genannten Schutzgüter dar. 3. Kann die Bundesregierung in Forderungen von Pegida, Legida und ihren Ablegern berechtigte Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern erkennen, und wenn ja, welche, und in welcher Form gedenkt sie auf diese Anliegen einzugehen? Die Bundesregierung beschäftigt sich völlig unabhängig von den Forderungen von PEGIDA und ähnlichen Aktionsformen fortlaufend mit den gesamtgesellschaftlich relevanten Themen, die manchen dieser Forderungen zugrunde liegen . Dies gilt insbesondere für die derzeitigen Herausforderungen im Bereich Asyl und Migration. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode sieht diesbezüglich umfangreiche Maßnahmen vor, die bereits vom Gesetzgeber verabschiedet wurden oder sich im Gesetzgebungsverfahren befinden. Darüber hinaus widmet sich die Bundesregierung in der Deutschen Islam Konferenz kontinuierlich dem Dialog mit den Muslimen in Deutschland. 4. Welche Publikationen, Internetseiten und Auftritte in sozialen Netzwerken von Pegida, Legida und ihren Ablegern sind der Bundesregierung bekannt? Der Bundesregierung sind über die allgemein bekannten und zugänglichen Facebookauftritte hinaus keine Publikationen, Internetseiten und Auftritte in sozialen Netzwerken von PEGIDA und ähnlichen Aktionsformen bekannt. 5. Wie erklärt sich die Bundesregierung das schnelle Anwachsen von Pegida in Dresden sowie die Bildung von Pegida-Ablegern in anderen Städten? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine Erkenntnisse. Die Mobilisierungsmöglichkeiten des Internets könnten jedoch ein Grund für das schnelle Anwachsen sein. 6. Liegen der Bundesregierung soziologische Daten – auch aus der wissenschaftlichen Erhebung Dritter – über die Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Pegida- und Legida-Aufzügen und den Aufzügen ihrer Ableger vor, und wenn ja, welche diesbezüglichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Geschlecht, Altersstruktur, Ausbildung und Berufe sowie bisheriges Wählerverhalten der Pegida-Demonstrantinnen und Demonstranten? Die Bundesregierung verweist auf die folgenden, allgemein bekannten und zugänglichen Befragungsergebnisse und Studien: ● „Wer geht warum zu PEGIDA-Demonstrationen?“, Prof. Dr. Hans Vorländer, Technische Universität Dresden, Vorstellung am 14. Januar 2015; ● „Protestforschung am Limit; Eine soziologische Annäherung an Pegida“, Prof. Dr. Dieter Rucht et al., Wissenschaftszentrum Berlin et al., 28. Januar 2015 und ● „Was und wie denken PEGIDA-Demonstranten?“, Prof. Dr. Werner J. Patzelt, Technische Universität Dresden, 3. Februar 2015. Drucksache 18/4068 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine soziologischen Daten über die Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Aufzügen der PEGIDA und ähnlichen Aktionsformen vor. 7. Welche Ableger von Pegida oder Initiativen, die nach dem Vorbild von Pegida gegründet wurden, sind der Bundesregierung bekannt? a) In welchen Städten in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland haben sich wann welche Initiativen nach Pegida-Vorbild gebildet? Die Fragen 7 und 7a werden gemeinsam beantwortet. Nach dem Vorbild von PEGIDA haben sich bundesweit zahlreiche Aktionsformen gegründet. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 7d verwiesen. b) Welche dieser Initiativen wurden bislang von Pegida Deutschland offiziell als Ableger oder Teil der Bewegung anerkannt? Die Facebookpräsenz von PEGIDA Deutschland enthält eine Aufstellung der „offiziellen PEGIDA-Seiten in Deutschland“. Da diese Liste seit dem 15. Januar 2015 nicht mehr aktualisiert wurde, ist unklar, inwieweit diese Angaben noch zutreffend sind. c) Von welchen dieser Initiativen hat sich Pegida Deutschland wann und mit welcher Begründung und in welcher Form distanziert? PEGIDA Deutschland hat sich eigenen Angaben zufolge am 9. Januar 2015 von den Aktionsformen in Bonn (BOGIDA), Köln (KÖGIDA) und Düsseldorf (DÜGIDA) distanziert. Als Begründung wurde angegeben, dass PEGIDA überparteilich sei und sich nicht von der Partei PRO NRW vereinnahmen lasse. d) In welchen Städten in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland kam es wann zu welchen Aufzügen von Pegida und ihren Ablegern oder nach ihrem Vorbild gegründeten Initiativen mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern? Der Bundesregierung sind im Bundesgebiet folgende Veranstaltungen bekannt: Land Stadt Name Datum Teilnehmerzahl (Stand: 10.02.2015) BE Berlin BÄRGIDA 05.01.2015 12.01.2015 19.01.2015 26.01.2015 02.02.2015 09.02.2015 500 480 300 575 230 300 BB Brandenburg an der Havel BraMM 26.01.2015 02.02.2015 09.02.2015 130 100 80 BW VillingenSchwenningen PEGIDA 12.01.2015 26.01.2015 100 100 Schönau SCHÖGIDA 09.02.2015 12 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4068 BY Würzburg WÜGIDA 24.11.2014 08.12.2014 15.12.2014 22.12.2014 05.01.2015 12.01.2015 19.01.2015 26.01.2015 02.02.2015 09.02.2015 15 45 100 200 300 250 300 250 130 100 München BAGIDA/MUEGIDA 22.12.2014 05.01.2015 12.01.2015 19.01.2015 26.01.2015 02.02.2015 09.02.2015 27 50 1 500 1 100 850 350 350 Altdorf ProPEGIDA 12.01.2015 30 HE Kassel KAGIDA 01.12.2014 08.12.2014 15.12.2014 22.12.2014 29.12.2014 05.01.2015 12.01.2015 19.01.2015 26.01.2015 01.02.2015 09.02.2015 80 80 80 165 200 200 250 200 120 50 90 Frankfurt FRAGIDA 26.01.2015 02.02.2015 09.02.2015 120 85 110 MV Schwerin MVGIDA 12.01.2015 26.01.2015 09.02.2015 350 500 300 Stralsund MVGIDA 12.01.2015 19.01.2015 02.02.2015 300 600 250 NI Hannover HAGIDA 12.01.2015 26.01.2015 200 240 Braunschweig BRAGIDA 19.01.2015 26.01.2015 02.02.2015 09.02.2015 500 342 180 140 Land Stadt Name Datum Teilnehmerzahl (Stand: 10.02.2015) Drucksache 18/4068 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode NW Düsseldorf DÜGIDA 08.12.2014 12.01.2015 19.01.2015 26.01.2015 02.02.2015 09.02.2015 500 350 160 110 100 94 Bonn BOGIDA 15.12.2014 22.12.2014 130 300 Köln KÖGIDA 05.01.2015 14.01.2015 21.01.2015 800 150 200 Duisburg PEGIDA NRW 19.01.2015 26.01.2015 02.02.2015 09.02.2015 600 300 160 130 SL Saarbrücken SAARGIDA 12.01.2015 19.01.2015 300 200 SN* Dresden PEGIDA 20.10.2014 27.10.2014 03.11.2014 10.11.2014 17.11.2014 24.11.2014 01.12.2014 08.12.2014 15.12.2014 22.12.2014 05.01.2015 12.01.2015 25.01.2015 09.02.2015 350 600 1 000 1 700 3 200 5 500 7 500 10 000 15 000 17 500 18 000 25 000 17 300 2 000 Leipzig LEGIDA 12.01.2015 21.01.2015 30.01.2015 09.02.2015 4 800 15 000 1 400 141 Hoyerswerda HOYGIDA 24.01.2015 07.02.2015 350 200 Oelsnitz PEGIDA Vogtland 29.01.2015 25 Chemnitz CEGIDA 02.02.2015 09.02.2015 600 400 ST Magdeburg MAGIDA 19.01.2015 26.01.2015 02.02.2015 09.02.2015 600 837 750 380 Land Stadt Name Datum Teilnehmerzahl (Stand: 10.02.2015) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4068 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Verhältnis von Pegida zu rechtsextremistischen Parteien, Organisationen und Einzelpersonen? a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Einfluss rechtsextremer Personen und Organisationszusammenhänge auf Pegida, und wenn ja, welchen und in welcher Form? Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet. Bei Demonstrationen von BOGIDA (Bonn), KÖGIDA (Köln), DÜGIDA (Düsseldorf ), SÜGIDA (Suhl/Thüringen) und MVGIDA (Schwerin und Stralsund) waren rechtsextremistische Einflussnahmen bzw. Steuerungen zu verzeichnen. b) Inwieweit und in welchen Städten nehmen Mitglieder und Funktionäre oder ehemalige Funktionäre rechtsextremer Parteien oder Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung leitende Funktionen bei Pegida ein (bitte Parteien bzw. Organisationen und jeweilige Pegida-Gruppen sowie Funktionen des Mitgliedes angeben)? Auf die Antwort zu Frage 8e wird verwiesen. c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über einen Einsatz von Personen mit rechtsextremen Hintergrund – auch aus dem Hooligan-Milieu – als Ordner bei Pegida? Bei Veranstaltungen von KÖGIDA in Köln und DÜGIDA in Düsseldorf wurden teilweise Hooligans als Ordner eingesetzt. Es ist jedoch nicht bekannt, ob sich darunter Rechtsextremisten befanden. d) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte oder eine Überschneidung zwischen Pegida oder einzelnen ihrer Führungsfiguren mit den HoGeSa? Der Bundesregierung liegen hinsichtlich einer Überschneidung von Führungspersonen von PEGIDA und HoGeSa keine Erkenntnisse vor. e) Welche rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Parteien, wie NPD, ProBewegung und Die Rechte, unterstützen in welcher Form die Pegida-Bewegung ? Über soziale Netzwerke wurde von NPD, PRO NRW, DER III. WEG und DIE RECHTE zur Teilnahme an Veranstaltungen von PEGIDA aufgerufen und teilweise eine gemeinsame Anreise angeboten. Überwiegend handelte es sich um eine passive Teilnahme an den Demonstrationen. Im Nachgang erschienen in einigen Fällen Kurzberichte über die Teilnahme (teilweise mit Fotos und Videos) von Aktivisten der genannten Parteien auf deren öffentlichen Online- TH Suhl SÜGIDA 12.01.2015 19.01.2015 26.01.2015 02.02.2015 09.02.2015 600 1 000 1 030 700 700 * Sachsen: Aufgrund der abgesagten PEGIDA-Demonstration in Dresden vom 19. Januar 2015 fanden im Bundesland Sachsen mehrere kleinere Pegida-ähnliche Versammlungen statt. Land Stadt Name Datum Teilnehmerzahl (Stand: 10.02.2015) präsenzen. Drucksache 18/4068 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Darüber hinaus trat in Nordrhein-Westfalen ein Mitglied der Partei PRO NRW mehrfach als Verantwortlicher auf. f) In welcher Form haben sich die Verantwortlichen für Pegida zur möglichen Teilnahme von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang positioniert? Die Positionierung der Strömung PEGIDA wird bereits in ihrem Logo (Hakenkreuz in den Mülleimer) und auch in der Distanzierung vom 9. Januar 2015 deutlich . So wurde bei einer Veranstaltung von PEGIDA NRW in Duisburg einem Mitglied der NPD vom verantwortlichen Organisator ein Redeverbot erteilt sowie Rechtsextremisten des Kreisverbandes Dortmund der Partei DIE RECHTE bei erneuter Teilnahme ein sofortiger Platzverweis angekündigt. g) Inwieweit ist es auf Pegida-Aufzügen nach Kenntnis der Bundesregierung zu einschlägigen Straftaten oder dem Verdacht auf solche Straftaten, wie volksverhetzender Äußerungen, dem Zeigen verbotener NS-Symbole, Sachbeschädigungen oder Gewalttaten gegen politische Gegnerinnen und Gegner, gekommen (bitte angeben, wann, wo und welcher mutmaßliche Straftatbestand)? Bei folgenden Sachverhalten liegen Anhaltspunkte für eine strafrechtlich relevante Beteiligung von Teilnehmern der GIDA-Veranstaltungen vor (ausgenommen LEGIDA – siehe Antwort zu Frage 9g): Land Stadt Datum Straftatbestände BE Berlin 05.01.2015 19.01.2015 02.02.2015 09.02.2015 1 x Verdacht § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) 1 x Verdacht § 130 StGB (Volksverhetzung) 3 x Verdacht Verstoß VersG (Versammlungsgesetz) 1 x Verdacht § 86a StGB BY Würzburg 15.12.2014 05.01.2015 12.01.2015 26.01.2015 02.02.2015 Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten in der Abgangsphase 2 x Verdacht Verstoß VersG 1 x Verdacht Verstoß VersG 1 x Verdacht § 86a StGB 1 x Verdacht § 185 StGB (Beleidigung) 1 x Verdacht § 120 StGB (Gefangenenbefreiung) Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten München 22.12.2014 12.01.2015 19.01.2015 02.02.2015 Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten 3 x Verdacht Verstoß VersG 1 x Verdacht § 86a StGB 1 x Verdacht § 185 StGB 1 x Verdacht § 223 StGB (Körperverletzung) Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten in der Abgangsphase 1 x Verdacht § 86a StGB 1 x Verdacht § 185 StGB Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4068 Land Stadt Datum Straftatbestände HE Kassel 22.12.2014 12.01.2015 09.02.2015 Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten 1 x Verdacht Verstoß BtMG (Betäubungsmittelgesetz) 2 x Verdacht Verstoß VersG Frankfurt/Main 09.02.2015 1 x Verdacht Verstoß VersG MV Schwerin 12.01.2015 Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten NI Hannover 12.01.2015 26.01.2015 1 x Verdacht § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ) 2 x Verdacht § 303 StGB (Sachbeschädigung) 2 x Verdacht § 120 StGB 1 x Verdacht § 86a StGB 1 x Verdacht § 86a StGB Braunschweig 19.01.2015 09.02.2015 Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten 1 x Verdacht § 86a StGB Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten 1 x Verdacht § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) NW Bonn 15.12.2014 22.12.2014 1 x Verdacht § 223 StGB 1 x Verdacht Verstoß VersG 1 x Verdacht § 185 StGB Köln 21.01.2015 4 x Verdacht VersG Duisburg 26.01.2015 02.02.2015 1 x Verdacht § 113 StGB 1 x Verdacht § 223 StGB 1 x Verdacht Verstoß VersG Düsseldorf 26.01.2015 02.02.2015 09.02.2015 2 x Verdacht Verstoß VersG 2 x Verdacht § 86a StGB Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten 2 x Verdacht § 86a StGB SL Saarbrücken 12.01.2014 1 x Verdacht § 86a StGB SN Dresden 01.12.2014 08.12.2014 22.12.2014 05.01.2015 12.01.2015 25.01.2015 09.02.2015 Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten im Vorfeld der Veranstaltungen 1 x Verdacht SprengstoffG (Silvesterknaller) Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten 1 x Verdacht § 223 StGB 1 x Verdacht § 113 StGB 1 x Verdacht § 123 StGB (Hausfriedensbruch im Sächsischen Landtag) 3 x Verdacht § 86a StGB Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten 1 x Verdacht § 86a StGB 1 x Verdacht Verstoß VersG Hoyerswerda 24.01.2015 1 x Verdacht § 86a StGB Drucksache 18/4068 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Verhältnis von Legida zu rechtsextremistischen Parteien, Organisationen und Einzelpersonen? a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Einfluss rechtsextremer Personen und Organisationszusammenhänge auf Legida, und wenn ja, welchen und in welcher Form? Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet. An fast allen Demonstrationen der Strömung „Leipzig gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (LEGIDA) nahmen Personen des rechtsextremistischen Spektrums, meistens in passiver Form, teil. b) Inwieweit und in welchen Städten nehmen Mitglieder und Funktionäre oder ehemalige Funktionäre rechtsextremer Parteien oder Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung leitende Funktionen bei Legida ein (bitte Parteien bzw. Organisationen und jeweilige Legida-Gruppen sowie Funktionen der Mitglieder angeben)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Mitglieder und Funktionäre oder ehemalige Funktionäre rechtsextremer Parteien oder Organisationen leitende Funktionen bei LEGIDA einnahmen. c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über einen Einsatz von Personen mit rechtsextremen Hintergrund – auch aus dem Hooligan-Milieu – als Ordner bei Legida? Die Bundesregierung kann die Teilnahme von Hooligans aus der örtlichen Fußballszene an Veranstaltungen von LEGIDA bestätigen, jedoch liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich eines Einsatzes von Hooligans und Rechtsextremisten als Ordner vor. d) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte oder eine Überschneidung zwischen Legida oder einzelnen ihrer Führungsfiguren mit den HoGeSa? Der Bundesregierung liegen hinsichtlich einer Überschneidung von Führungspersonen von LEGIDA und HoGeSa keine Erkenntnisse vor. e) Welche rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Parteien, wie NPD, Pro-Bewegung und Die Rechte, unterstützen in welcher Form die Legida -Bewegung? Für Veranstaltungen von LEGIDA haben die Parteien NPD und DIE RECHTE über soziale Netzwerke zur Teilnahme aufgerufen. Im Nachgang erschienen in einigen Fällen Kurzberichte über die zumeist passive Teilnahme (teilweise mit Fotos und Videos) von Aktivisten der genannten Parteien auf deren öffentlichen Onlinepräsenzen. Land Stadt Datum Straftatbestände ST Magdeburg 19.01.2015 26.01.2015 02.02.2015 09.02.2015 Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten in der Abgangsphase 1 x Verdacht § 86a StGB 2 x Verdacht Verstoß VersG 2 x Verdacht Verstoß VersG Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4068 f) In welcher Form haben sich die Verantwortlichen für Legida zur möglichen Teilnahme von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang positioniert? Grundsätzlich versuchen die Organisatoren von LEGIDA, sich von Rechtsextremisten abzugrenzen. Dies wird auch durch das verwandte Logo (ein Hakenkreuz in den Mülleimer) deutlich. Auch wurden Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Anschauung im Positionspapier von LEGIDA inzwischen entfernt. g) Inwieweit ist es auf Legida-Aufzügen nach Kenntnis der Bundesregierung zu einschlägigen Straftaten oder dem Verdacht auf solche Straftaten , wie volksverhetzender Äußerungen, dem Zeigen verbotener NSSymbole , Sachbeschädigungen oder Gewalttaten gegen politische Gegnerinnen und Gegner, gekommen (bitte angeben, wann, wo und welcher mutmaßliche Straftatbestand)? Bei folgenden Sachverhalten liegen Anhaltspunkte für eine strafrechtlich relevante Beteiligung von Teilnehmern der LEGIDA-Veranstaltungen vor: 10. Welche konkreten Erkenntnisse über Anschlags- oder Mordaufrufe und Drohungen gegen den früheren Pegida-Frontmann Lutz Bachmann oder andere führende Personen von Pegida sind der Bundesregierung bekannt? a) Woher stammen diese Erkenntnisse im Einzelnen, und für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung diese Quellen? Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet. Den deutschen Sicherheitsbehörden lag zum 16. Januar 2015 ein nachrichtendienstlicher Hinweis zu einer Bedrohung einer Person aus dem Organisatorenkreis von PEGIDA vor. Zudem wurde am 13. Januar 2015 eine Twitterveröffentlichung mit folgendem Wortlaut gesichtet: „An die einsamen Wölfen, dieser Hund ist der Verantwortliche für die Demonstrationen Pegida, die Feindin des Islam. Sein Name ist Lutz Bachmann.“ Dem Tweet wurde ein Bild Lutz Bachmanns beigefügt. In der Twitterveröffentlichung wurden keine Drohungen gegen Lutz Bachmann ausgesprochen. Der Hinweis vom 16. Januar 2015 konnte als „Einzelhinweis aus nicht eigenem Aufkommen“ nicht näher bewertet werden. Die abschließende Bewertung dieser Hinweise erfolgte durch die zuständigen sächsischen Behörden in eigener Verantwortung. Eine eigene Bewertung der Bundesbehörden gab es daneben nicht. Datum Straftatbestände 12.01.2015 1 x Verdacht § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) 21.01.2015 1 x Verdacht § 86a StGB Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten in der Abgangsphase 30.01.2015 Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten 09.02.2015 Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten in der Abgangsphase Drucksache 18/4068 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Inwieweit und mit welcher Begründung rechtfertigten diese Erkenntnisse das Verbot der Pegida-Demonstration und aller Gegenproteste am 19. Januar 2015 in Dresden? Die Allgemeinverfügung, mit der am 19. Januar 2015 alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge in Dresden untersagt wurden, wurde von der Polizeidirektion Dresden auf Grundlage des sächsischen Versammlungsgesetzes und des sächsischen Polizeigesetzes erlassen. Ein Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegt daher nicht vor. c) Inwieweit hält die Bundesregierung einen solchen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für zehntausende Bürgerinnen und Bürger angesichts der mutmaßlichen Gefährdung einer Einzelperson für gerechtfertigt und im Einklang mit den verfassungsmäßigen Grundrechten? Die Bundesregierung hat bereits darauf hingewiesen, dass es sich bei der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit um ein hohes Gut handelt, das soweit als möglich geschützt werden muss. d) Welche anderen Möglichkeiten als ein Versammlungsverbot, um auf konkrete Drohungen gegen eine Einzelperson aus der Leitung der Pegida -Demonstration zu reagieren, hätte es nach Ansicht der Bundesregierung gegeben? Die Anwendung und Auslegung des sächsischen Versammlungsgesetzes und des sächsischen Polizeigesetzes fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333