Deutscher Bundestag Drucksache 18/4071 18. Wahlperiode 23.02.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3947 – Etwaige Verbesserungen in den Atomkraftwerken Gundremmingen B und C Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zwischen dem Bund und dem Bundesland Bayern dauert nach wie vor die Klärung der Frage der Regelwerkskonformität der Atomkraftwerke Gundremmingen B und C an. Dabei kann es auch eine Rolle spielen, inwiefern die Anlage seit Inbetriebnahme durch Maßnahmen verbessert wurde oder eben nicht. Einzelne Maßnahmen waren bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Bayerischen Landtag, im Deutschen Bundestag zuletzt im Rahmen der Kleinen Anfrage „Nachrüstmaßnahmen in den Atomkraftwerken Gundremmingen B und C“ auf Bundestagsdrucksache 18/3875. Ziel der vorgenannten Kleinen Anfrage war es, einen möglichst vollständigen Überblick zu erhalten. Der Wortlaut der Fragestellung führte allerdings bei der Bundesregierung zu einem Verständnis der Frage, das nicht zu einem umfassenden , d. h. über den in der Landtagsdrucksache 16/18215 (Antwort zu Frage 24) des Bayerischen Landtags hinausgehenden Überblick führte, sondern sogar nur zu einer Teilmenge. Wie in der Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3875 bereits ausgeführt, existiert noch kein vollständiger Überblick über alle entsprechenden Maßnahmen, weil die Bayerische Staatsregierung in der o. g. Landtagsdrucksache 16/18215 ihrer Auflistung selbst vorschickt „Ohne Anspruch auf Vollständigkeit“. Diese Kleine Anfrage zielt ab auf einen solchen vollständigen Überblick an Änderungen, die die Sicherheit von Gundremmingen B und C deutlich verbessert haben. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 19. Februar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche weiteren Änderungen der Anlage, neben den auf Bundestagsdrucksache 18/3875 und der Landtagsdrucksache 16/18215 aufgelisteten, wurden seit Inbetriebnahme durchgeführt, die die Sicherheit von Gundremmingen B und C deutlich verbessert haben (bitte vollständige Angabe aller entsprechenden Maßnahmen mit Datum – auch solche, die in Landtagsdrucksache 16/18215 nicht enthalten waren)? Drucksache 18/4071 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nach Auskunft der zuständigen Landesatomaufsichtsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), sind mit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Nachrüstungen in den Atomkraftwerken Gundremmingen B und C“ auf Bundestagsdrucksache 18/3875 und der Antwort des StMUV in der Landtagsdrucksache 16/18215 (Antwort zu Frage 24) des Bayerischen Landtags alle Nachrüstungen im Sinne der Fragestellung dieser Kleinen Anfrage erfasst. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333