Deutscher Bundestag Drucksache 18/4076 18. Wahlperiode 20.02.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3967 – Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3779) Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Dezember 2014 verabschiedete die UN-Vollversammlung (UN – Vereinte Nationen) eine Resolution zur Bekämpfung der Glorifizierung des Nazismus und anderer Praktiken mit großer Mehrheit. Inhalt war die Bekämpfung von Rassismus, rassistischer Diskrimination, Xenophobie und damit verbundener Intoleranz. Für den Resolutionsentwurf hatten 115 Staaten gestimmt, 54 Staaten enthielten sich, drei Staaten haben ihn abgelehnt. Die USA, Kanada und die Ukraine votierten mit Nein, die Länder der Europäischen Union (EU) enthielten sich der Stimme, darunter auch Deutschland. Die Bundesregierung stieß sich an der „problematischen Formulierung“, die auch diejenigen umfasst, „die gegen die Anti-Hitler-Koalition gekämpft und mit der Nazibewegung kollaboriert“ haben. Diese Passage wollte die Bundesregierung streichen oder hinter der Passage „und mit der Nazibewegung kollaboriert “ einfügen „und an der Begehung von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt waren“ (Bundestagsdrucksache 18/3779). Warum sie nicht „pauschal“ Kollaborateure verurteilen will, lässt die Bundesregierung offen. Aber es liegt auf der Hand, dass die Resolution neben den baltischen Staaten wie Lettland, wo ganz offen Veteranen der Waffen-SS Umzüge veranstalten, der Schlacht gegen die Rote Armee gedenken und zur nationalen Gedenkstätte der Freiheit in Riga ziehen, auch die Ukraine betroffen ist. Wenig verwunderlich also, dass nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise die Verbündeten der ukrainischen Führung dieser Resolution nicht zustimmten bzw. ablehnten. In der Ukraine ist nicht nur die extreme Rechte in der Regierungskoalition verDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Februar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. treten. Stepan Bandera und die „Organisation Ukrainischer Nationalisten“ (OUN) wie die „Ukrainische Aufständische Armee“ (UPA) werden geschichtsrevisionistisch vereinnahmt, um diesen „patriotischen“ Kampf gegen die Sowjetunion mit dem jetzigen Kampf gegen Russland zu verbinden. Der ehemalige ukrainische Präsident Wiktor Juschtschenko ernannte Stepan Bandera gar zum „Helden der Ukraine“, obwohl er mit den Nazis paktierte und die von ihm ge- Drucksache 18/4076 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode führten Kampfverbände Massaker an Juden und Polen verübten (www.heise. de/tp/artikel/43/43401/1.html). Gerade vor dem Hintergrund des 70. Jahrestages der Befreiung vom Faschismus ist es unerträglich, dass die Verherrlichung von Angehörigen der Waffen-SS und von Nazi-Kollaborateuren aus Rücksicht auf die Ukraine, die baltischen Staaten und andere toleriert bzw. akzeptiert wird (www.neues-deutschland.de/artikel/ 927127.international-gegen-ss-verherrlichung.html). Dagegen zeigt die Bundesregierung kein Interesse an eigenen Aktivitäten zum Gedenkjahr 2015 zum 70. Jahrestag der Befreiung vom bzw. des Sieges über den Nazismus (Bundestagsdrucksache 18/3779). Über die in der Antwort auf die Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/3519 hinausgehenden Veranstaltungen kann sie im Gegensatz zum Gedenkjahr 2014 für den Ersten Weltkrieg (Bundestagsdrucksache 18/686) weder auf Aktivitäten in Eigenregie im Inland, noch im Ausland verweisen. Lediglich Veranstaltungen der Bundeszentrale für politische Bildung kann sie aufführen. Fragen wirft die Antwort der Bundesregierung bezüglich der Einbindung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) in die Erinnerungsarbeit zum Gedenken an den 70. Jahrestag und Veranstaltungen zu diesem Thema in Liegenschaften der und durch die Bundeswehr auf. Das völlige Ausbleiben irgendwelcher diesbezüglichen Aktivitäten rechtfertigt die Bundesregierung damit, dass die „Bundeswehr […] nicht in der Tradition der Wehrmacht des Zweiten Weltkrieges“ steht und deshalb „nicht an Veranstaltungen teil[nimmt], die den Eindruck erwecken könnten, eine entsprechende Traditionspflege zu betreiben .“ (Bundestagsdrucksache 18/3779). Offen bleibt bei der Antwort, ob sich die Bundeswehr in der Tradition der Wehrmacht vor dem Zweiten Weltkrieg sieht. Unabhängig davon waren das BMVg und die Bundeswehr aber in die Erinnerungsarbeit im Gedenkjahr 2014 zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges eingebunden. So wurden Veranstaltungen durch das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr sowie durch das Militärhistorische Museum der Bundeswehr durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/686, Antwort zu Frage 4). 1. In welcher konkreten Formulierung der beschlossenen Resolution A/C.3/ 69/L56/Rev.1 (http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N14/634/ 66/PDF/N1463466.pdf?OpenElement) sieht die Bundesregierung eine konkrete Unterstellung, dass „Personen, die sich in den 1940er Jahren für die Unabhängigkeit der baltischen Staaten von der Sowjetunion eingesetzt haben , pauschal eine Verbindung zu den nationalsozialistischen Verbrechen unterstellt“ wird? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 18/3519 vom 12. Dezember 2014 sowie auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagdrucksache 18/3779 vom 20. Januar 2015 wird verwiesen. 2. Worin konkret sieht die Bundesregierung die Formulierung der UN-Resolution A/C.3/69/L56/Rev.1, „dass derartige Handlungen den Aktivitäten zugeordnet werden können, die in den Anwendungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung fallen, dass sie nicht als Ausübung des Rechts, sich friedlich zu versammeln, des Rechts auf Vereinigungsfreiheit oder des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung gerechtfertigt werden können und dass sie unter Artikel 20 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte fallen können und gemäß den Artikeln 19, 21 und 22 des Paktes rechtmäßig eingeschränkt werden können“, als problematisch (Bundestagsdrucksache 18/3779, Frage 4, bitte detailliert ausführen)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4076 Die Formulierung in Nummer 9 der Resolution stellt gegenüber der entsprechenden Formulierung in Nummer 8 der Vorjahresresolution 68/150 eine Verbesserung dar, unter anderem da Russland in diesem Fall auf den konstruktiven Verhandlungsansatz der Europäischen Union eingegangen ist. Die Formulierung kann allerdings so verstanden werden, dass alle der in den vorherigen Absätzen genannten Handlungen in den Anwendungsbereich des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung bzw. Artikel 20 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte fallen und deshalb Einschränkungen unterworfen werden können. Wegen ihrer Vorbehalte gegen die Formulierungen in den Nummern 4 und 13 der Resolution und da die Beurteilung konkreter Sachverhalte in erster Linie dem zuständigen Richter obliegt, hält die Bundesregierung die Formulierung für problematisch. 3. Was konkret sieht die Bundesregierung in den Formulierungen zur a) Integrität der Vertragsorgane und des Universalen Staatenüberprüfungsverfahrens in Nummer 42 und zur Staatenberichte im Rahmen des universellen Staatenüberprüfungsverfahren bzw. der Vertragsorgane sollen ein möglichst umfassendes und zutreffendes Bild von der aktuellen Menschenrechtssituation in dem betreffenden Land geben. In diesem Zusammenhang bestimmte Menschenrechte selektiv hervorzuheben hält die Bundesregierung für problematisch. Wegen ihrer Vorbehalte gegen bestimmte Aspekte der Resolution hält sie außerdem den Bezug auf deren Umsetzung für problematisch. b) Unabhängigkeit des VN-Sonderberichterstatters in Nummer 41 und 43 der UN-Resolution A/C.3/69/L56/Rev.1 als problematisch (Bundestagsdrucksache 18/3779, Frage 4, bitte detailliert ausführen)? Wegen der Unabhängigkeit der VN-Sonderberichterstatter hält die Bundesregierung selektive Vorgaben zu ihrer Mandatsausübung für problematisch. Wegen ihrer Vorbehalte gegen bestimmte Aspekte der Resolution hält sie außerdem den Bezug auf deren Umsetzung für problematisch. 4. Inwieweit teilt die Bundesregierung nicht die Auffassung, dass das Andenken „insbesondere der Opfer der Verbrechen, die von der SS und denjenigen , die gegen die Anti-Hitler-Koalition kämpften und mit der nationalsozialistischen Bewegung kollaborierten, begangen wurden“, zum Beispiel durch die Errichtung von Denk- und Ehrenmälern und die Veranstaltung öffentlicher Demonstrationen von ehemaligen Mitgliedern der SS sowie durch die Rehabilitierung von denjenigen, die gegen die Anti-Hitler-Koalition kämpften und mit der nationalsozialistischen Bewegung kollaborierten , zu Mitwirkenden in nationalen Befreiungsbewegungen, wie z. B. Angehörige der SS-Division Galizien, 15. Waffen-Grenadier-Division der SS (lettische Nr. 1), Sonderkommando Arajs, 20. Waffen-Grenadier-Division der SS (estnische Nr. 1) etc., beschmutzt wird? 5. Durch welche Maßnahmen und konkreten Initiativen tritt die Bundesregierung der „Beschmutzung der Opfer der im Zweiten Weltkrieg begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ in den auf Bundestagsdrucksache 18/3779 erfragten Verherrlichungen des Nazismus durch Drucksache 18/4076 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) den jährlich im März stattfindenden so genannten Unabhängigkeitsmarsch der litauischen extremen Rechten anlässlich der Unabhängigkeit Litauens (11. März 1990, Bundestagsdrucksache 17/14603), b) den anlässlich der Unabhängigkeit Lettlands im Jahr 1991 jährlich im März stattfindenden so genannten Rigamarsch als traditionellen Aufmarsch der SS-Veteranen anlässlich des Gründungstages der lettischen Legion der Waffen-SS, organisiert von der Veteranenorganisation „Daugavas Vanagi“ der so genannten Legionäre des Zweiten Weltkriegs (Bundestagsdrucksache 17/14603), c) den jährlich im Februar stattfindenden „Tag der Ehre“ in Budapest – anlässlich der „Schlacht um Budapest“ am 11. Februar 1945 (Bundestagsdrucksache 17/14603), d) den jährlich im Februar stattfindenden „Lukov Marsch“ in Sofia, einem traditionellen Trauerfackelzug zu Ehren von General Hristo Lukov, der vom „Bulgarischen Nationalbund“ (BNS) veranstaltet wird (Bundestagsdrucksache 17/14603), e) den jährlich im Januar stattfindenden Gedenkmarsch anlässlich des Geburtstages des Antisemiten und Nazi-Kollaborateurs Stepan Bandera und der OUN (Bundestagsdrucksache 18/863), f) den jährlich im November stattfindenden „Heldengedenken“ („RudolfHess -Gedenkmarsch“) in Wunsiedel (www.endstation-rechts-bayern.de/ 2014/11/aus-neonazi-heldengedenken-wird-wunsiedler-spendenlauf/), g) der Errichtung von Denkmälern für Faschisten bzw. Nazi-Kollaborateure wie für den ungarischen „Reichsverweser“ Miklós Horthy (www.germanforeign -policy.com/de/fulltext/59004), h) Straßenumbenennungen, wie in Kroatien Straßen nach Mile Budak, dem Chefpropagandisten der faschistischen Ustaša und zeitweiligem Außenminister Kroatiens während der Nazi-Kollaboration (www.germanforeign -policy.com/de/fulltext/59004), i) das Mausoleum für den faschistischen Kriegsverbrecher Rodolfo Graziani, der zunächst „Aufstandsbekämpfung“ in Libyen betrieb, in Äthiopien Geiseln erschießen und Giftgas einsetzen und noch gegen Ende des Zweiten Weltkriegs nicht kollaborationswillige Italiener exekutieren ließ (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59004) entschieden entgegen, bzw. wie ist sie diesen Aktivitäten konkret entgegengetreten (bitte konkret die Initiativen bzw. Maßnahmen auflisten)? 6. Welche Maßnahmen und konkreten Initiativen unternimmt die Bundesregierung , um der „Beschmutzung der Opfer der im Zweiten Weltkrieg begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ durch die mögliche Verherrlichung von Antisemiten und Ultra-Nationalisten bzw. Faschisten in Polen entgegenzutreten, die während des Zweiten Weltkrieges an der Ermordung von zahlreichenden Jüdinnen und Juden sowie Vertretern nationaler Minderheiten in Polen beteiligt waren, insbesondere a) gegen die Verherrlichung der polnischen proto-faschistischen Bewegung Narodowe Siły Zbrojne (NSZ – Nationale Streitkräfte) während des alljährlich am 11. November in Polen von extrem Rechten Gruppen organisierten Unabhängigkeitsmarsches in Warschau, der sich zum Kristallisationspunkt des Austauschs von extremen Rechten und Antisemiten aus ganz Europa entwickelte, bei denen u. a. der Führer der italienischen „Forza Nuova“ Roberto Fiore aber auch „Radical Boys/ Autonomous Nationalists Czech Republic“ sowie die „Slovenská pospolitosť“, die schwedische „Nordisk Ungdom“, die spanische „Democracia Nacional“ und die französische „Renouveau français“ neben ehemaligen kämpfenden Freischärlern der NSZ aufgetreten sind, b) gegen die Ehrung von Personen wie Józef Kuraś (Pseudonym „Ogień“), der nach Angaben jüdischer Überlebender an Überfällen auf jüdische Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4076 Waisenhäuser, die slowakische Minderheit und maßgeblich an so genannten Zugaktionen („Akcją pociągowa“) auf rückkehrende jüdische Überlebende der Shoah beteiligt gewesen war und dem im Jahr 2006 in Zakopane ein Denkmal gewidmet wurde (vgl. www.tygodnikprzeglad. pl/ogien-byl-bandyta-0/), c) um die Kollaboration polnischer Ultra-Nationalisten der NSZ mit den deutschen Besatzungstruppen und der deutschen Polizei bei der Jagd nach versteckten Jüdinnen und Juden und deren Ermordung bzw. Übergabe an deutsche Besatzungsbehörden (Wehrmacht, SS, Gestapo bzw. Polizei) aufzuklären bzw. entsprechende fundierte historische Forschungen zu fördern, d) um die Kollaboration polnischer Ultra-Nationalisten der NSZ, z. B. der Brygadą Świętokrzyska (Świętokrzyskie Brigade), die sich der Armia Krajowa (Heimat-Armee) der Londoner Exil-Regierung nicht untergeordnet hat und mit deutschen Besatzungstruppen (namentlich dem Chef der Gestapo für den Distrikt Radom, SS-Hauptsturmführer Paul Fuchs u. a.) bei deren gemeinsamer Flucht vor der Roten Armee kollaboriert hat, aufzuklären bzw. entsprechende fundierte historische Forschungen zu fördern, e) um die Tätigkeit der Nationalisten der Brygada Swietokrzyska und den ukrainischen Nationalisten der OUN nach Kriegsende in ihrem Rückzugsgebiet in Bayern, wohin sie vor der Roten Armee geflüchtet sind, aufzuklären bzw. entsprechende fundierte historische Forschungen zu fördern? 7. Welche Maßnahmen und konkreten Initiativen unternimmt die Bundesregierung , um der „Beschmutzung der Opfer der im Zweiten Weltkrieg begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ durch die mögliche Verherrlichung von Antisemiten und Ultra-Nationalisten bzw. Faschisten in Polen entgegenzutreten, die während des nach 1945 folgenden Bürgerkrieges in Polen an der Ermordung von mindestens 2 000 polnischen überlebenden Jüdinnen und Juden beteiligt waren, wissenschaftlich aufzuklären und entsprechende fundierte historische Forschungen zu fördern? Die Fragen 4 bis 7 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung tritt jeder Beschmutzung des Andenkens der Opfer der im Zweiten Weltkrieg begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit entschieden entgegen. Der Umgang mit der eigenen Geschichte ist vor allem Aufgabe der betroffenen Gesellschaften und Regierungen. Soweit sich die Frage auf Maßnahmen und Initiativen auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bezieht, Frage 5f, antwortet die Bundesregierung wie folgt: Die Veranstaltungen zum „Heldengedenken“ in Wunsiedel waren bis vor einigen Jahren zentrale Aufmarschtermine für die rechtsextremistische Szene in Deutschland. Während in der Vergangenheit mehrere tausend Personen aus dem In- und Ausland teilgenommen haben, beteiligten sich an der letzten Veranstaltung am 15. November 2014 nur noch rund 250 Neonazis aus der regionalen Szene. Ursache hierfür ist unter anderem, dass der Gesetzgeber im Jahr 2005 im Hinblick auf die „Rudolf-Heß-Gedenkmärsche“ das Strafgesetzbuch um die Vorschrift des § 130 Absatz 4 ergänzt hat, die die öffentliche Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unter Strafe stellt. Bei versammlungsrechtlichen Maßnahmen ist jedoch zu beachten, dass die Veranstaltungen zum „Heldengedenken“ unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes und Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen. Im Rahmen ihrer Aufgaben unterstützen die Bundeszentrale für politische Bildung und das Bündnis für Demokratie und Toleranz (BfDT) mit Informations- Drucksache 18/4076 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode angeboten, Fachveranstaltungen sowie Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten auch die (lokale) Zivilgesellschaft in ihren Aktivitäten zur Prävention gegen Rechtsextremismus. So begleitet das BfDT die Stadt Wunsiedel und die lokale Bürgerinitiative in der aktiven Auseinandersetzung mit rechtsextremen Akteuren im Rahmen des seit 2008 stattfindenden „Wunsiedler Forums“. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3779 vom 20. Januar 2015 verwiesen. 8. Inwieweit ist es für die Bundesregierung für notwendigerweise zu ziehende politische Schlussfolgerungen und Konsequenzen für ihre Außenpolitik von Bedeutung, wie sich Regierungen bspw. der baltischen Staaten oder Ungarns mit der eigenen Geschichte auseinandersetzen – im konkreten Fall, dem Versuch, Mitglieder und diejenigen, die gegen die AntiHitler -Koalition kämpften und mit der Nazi-Bewegung kollaborierten, zu Mitwirkenden in nationalen Unabhängigkeitsbewegungen zu erklären und dabei entsprechende Kreise zu rehabilitieren, die die Interessen der Nazis denen der Anti-Hitler-Koalition vorzogen und ihre nationalen Eigeninteressen mit der Unterordnung unter die Herrschaft der Nazis verbanden, was zumeist mit antisemitischen Pogromen und Mordaktionen einherging? Nach dem heutigen Stand der Forschung ist es nicht zutreffend, Mitgliedern von nationalen Unabhängigkeitsbewegungen, die – unter nationalsozialistischem Kommando – gegen die Rote Armee gekämpft haben, pauschal eine Beteiligung an „antisemitischen Pogromen und Mordaktionen“ zu unterstellen. Dass auch Individuen innerhalb nationaler Unabhängigkeitsbewegungen an solchen Verbrechen beteiligt waren, wird in der Forschung nicht angezweifelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 51 des Abgeordneten Andrej Hunko im Rahmen der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 17. Dezember 2014 (Plenarprotokoll 18/75) verwiesen. 9. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sie durch ihre zahlreichen Maßnahmen im Rahmen der Erinnerungspolitik an den 100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges (siehe Bundestagsdrucksache 18/686) dazu beigetragen hat, dass es ein gesteigertes öffentliches Interesse am Wissen um die Brutalität des Ersten Weltkrieges sowie das Gedenken an die Millionen Opfer der industrialisierten Materialschlachten und Hungersnöte gibt (Bundestagsdrucksache 18/3779)? Die Bundesregierung hat im Jahr 2014 neben zahlreichen Akteuren der Zivilgesellschaft dazu beigetragen, über die Brutalität des Ersten Weltkriegs zu informieren und der Opfer des Krieges – Soldaten und Zivilisten – zu gedenken. 10. Wird es analog zum 100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Gedenkjahr2014/Uebersicht_ node.html) eine Themenseite des Auswärtigen Amts zum 70. Jahrestag des Sieges über den Nazismus geben? Wenn nein, warum nicht? Der Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus wird auf der Webseite des Auswärtigen Amts auf angemessene Weise abgebildet werden. 11. Wird es analog zum Gedenkjahr 2014 zum 100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges auch anlässlich des 70. Jahrestages des Sieges über Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4076 den Nazismus eine Veranstaltungsreihe 1945/2015 des Auswärtigen Amts geben? Wenn nein, warum nicht? Thema der Veranstaltungsreihe im Jahr 2014 war „Versagen und Nutzen der Diplomatie 1914/2014“. Das Auswärtige Amt ist damit auf eine Fragestellung eingegangen , die sich für das Jahr 1945 so nicht stellt. 12. Inwieweit hat es „zusätzliche Fördermittel in angemessenem Umfang“ bzw. Mittelaufstockungen aus dem Bundeshaushalt für Veranstaltungen der bundesgeförderten Einrichtungen und bundesgeförderten KZ-Gedenkstätten (KZ = Konzentrationslager) gegeben (Bundestagsdrucksache 18/3779), um den 70. Jahrestag der Befreiung zu begehen? Die Bundesregierung stellt aus dem Bundeshaushalt 2015 einmalig insgesamt bis zu 1,2 Mio. Euro für Veranstaltungen anlässlich des 70. Jahrestages der KZBefreiungen in den bundesgeförderten KZ-Gedenkstätten als zusätzliche Projektmittel bereit. Aktivitäten der weiteren institutionell durch den Bund geförderten Einrichtungen – die den 70. Jahrestag selbstverständlich besonders in ihre Ausstellungs- und Veranstaltungsplanungen einbeziehen – unterstützt die Bundesregierung zudem über die diesen Einrichtungen jährlich aus dem Bundeshaushalt gewährten Zuwendungen. 13. Warum plant das Auswärtige Amt nicht analog zum Gedenkjahr 2014 zum 100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges auch anlässlich des 70. Jahrestages des Sieges über den Nazismus 2015, dass „[m]ehrere deutsche Botschaften […] Gedenkveranstaltungen in eigener Regie bzw. mit ausländischen Partnern durchführen“ (Bundestagsdrucksache 18/686)? Deutsche Auslandsvertretungen werden sich auch im Jahr 2015 an Gedenkveranstaltungen beteiligen, z. B. durch aktive Teilnahme von Botschaftern oder Mitarbeitern von Botschaften. 14. Welche konkreten Gründe gibt es, dass das BMVg nicht analog zum Gedenkjahr 2014 zum 100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges auch anlässlich des 70. Jahrestages des Sieges über den Nazismus spezielle Veranstaltungen zu diesem Thema in Liegenschaften der und durch die Bundeswehr plant (Bundestagsdrucksache 18/686)? Das BMVg hat im Jahr 2014 keine speziellen Veranstaltungen anlässlich des 100. Jahrestages des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges durchgeführt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 bis 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3779 vom 20. Januar 2015 verwiesen. 15. Welche konkreten Gründe gibt es, dass das BMVg nicht analog zum Gedenkjahr 2014 zum 100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges auch anlässlich des 70. Jahrestages des Sieges über den Nazismus Publikationen plant (Bundestagsdrucksache 18/686)? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 16. Inwieweit bedeutet die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/3779, Frage 21, die „Bundeswehr steht nicht in der Tradi- Drucksache 18/4076 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode tion der Wehrmacht des Zweiten Weltkrieges“ und nimmt deshalb nicht an Veranstaltungen teil, „die den Eindruck erwecken könnten, eine entsprechende Traditionspflege zu betreiben“, dass sich die Bundeswehr in der Tradition des Deutschen Heeres sieht, da sich das BMVg anlässlich des 100. Jahrestages des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs in Liegenschaften der und durch die Bundeswehr am Gedenken beteiligt hat? Die Bundeswehr pflegt keine Traditionslinien zu Truppenteilen ehemaliger deutscher Streitkräfte. Dies gilt auch für die Kontingente des deutschen Heeres im Ersten Weltkrieg. 17. Inwieweit bedeutet die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/3779, Frage 21, die „Bundeswehr steht nicht in der Tradition der Wehrmacht des Zweiten Weltkrieges“, dass die Bundeswehr in der Tradition der Wehrmacht vor dem Zweiten Weltkrieg steht, da es die Wehrmacht ab 1935 gegeben hat? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 18. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass „der Wille und die Kraft zu Versöhnung und Neuanfang, der gemeinsame Aufbau und Zusammenhalt in der Gesellschaft das Fundament bilden, auf dem Deutschland heute Menschen aus 190 Nationen eine Heimat bietet“ nur durch die Befreiung Deutschlands vom Nazismus durch die Anti-Hitler-Koalition und insbesondere die Rote Armee möglich war? Mit der unter großen Opfern errungenen Befreiung vom Nationalsozialismus bestand auch die Möglichkeit, etwas Neues entstehen zu lassen. Der Wille und die Kraft zu Versöhnung und Neuanfang aller Betroffenen waren hierfür essentiell . So konnte sich Europa aus einem Kontinent der Gewalt zu einem Kontinent des Friedens und der Freiheit entwickeln. 19. Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund , dass der 27. Januar als „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus “ entsprechend „der Proklamation des Bundespräsidenten vom 3. Januar 1996 (BGBl. I S. 17) an die Opfer des Rassenwahns und Völkermordes und an die Millionen Menschen, die durch das nationalsozialistische Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden“ erinnert (Bundestagsdrucksache 18/3779), nicht angebracht, auch derer zu gedenken, die dem Rassenwahn und Völkermord ein Ende gemacht haben , und den Befreiern speziell an einen Tag, wie dem 8. Mai, zu gedenken ? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für einen weiteren Gedenktag im Sinne der Fragestellung. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 27 bis 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3779 vom 20. Januar 2015 verwiesen. 20. Sieht die Bundesregierung eine Singularität der Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener im Vergleich zu Kriegsgefangenen anderer Nationen durch die Wehrmacht, (Waffen-)SS, Einsatzkräfte des deutschen Sicherheitsdienstes etc.? 21. Inwieweit hat es nach Auffassung der Bundesregierung die Entschädigung sowjetischer Kriegsgefangener auch deshalb nicht gegeben, weil es keine Entschädigung deutscher Kriegsgefangener gegeben hat, und inwieweit Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4076 war eine solche Forderung Verhandlungsstandpunkt ehemaliger Bundesregierungen ? Zur gemeinsamen Beantwortung der Fragen 20 und 21 verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 17/6539 vom 6. Juli 2011 und 18/3779 vom 20. Januar 2015. 22. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die Befreiung des KZ Auschwitz-Birkenau durch die 100. und 322. Division des 106. Schützenkorps der 60. Armee der 1. Ukrainischen Front sowie das 115. Schützenkorps der 59. Armee der 4. Ukrainischen Front erfolgte, die sich aus Soldatinnen und Soldaten verschiedener Sowjetrepubliken, Autonomen Republiken und Gebiete etc. zusammensetzten? 23. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Befreiung von Auschwitz ukrainischen und nicht sowjetischen – und damit weit mehr als allein ukrainischen Soldaten zugeschrieben werden muss –, weil es vermeintlich ukrainische Soldaten waren, die die Tore öffneten und das Lager befreiten (www.tagesschau.de/ausland/auschwitz-polen-russland-101.html)? 24. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Sicht, das KZ Auschwitz sei allein durch ukrainische Soldaten befreit worden, den Versuch, den aktuellen Konflikt der EU-Mitgliedstaaten mit Russland zu nutzen, um durch diese Deutung historischer Fakten die Nichteinladung des russischen Präsidenten im Gegensatz zur ausdrücklichen Einladung des ukrainischen Präsidenten zu rechtfertigen (www.kurier.at/politik/ausland/polen-undrussland -streiten-ueber-befreiung-von-auschwitz/110.188.615)? Die Fragen 22 bis 24 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Von den polnischen Gastgebern der Gedenkfeier anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz wurden keine persönlichen Einladungen verschickt. Es wurden lediglich im Sommer 2014 Ankündigungen an die ausländischen Botschaften in Warschau gegeben, mit der Bitte um Mitteilung, wer an den Gedenkfeierlichkeiten teilnimmt. Für die Bundesregierung ist es unstreitig, dass das KZ Auschwitz durch Einheiten der Sowjetarmee befreit wurde, denen Russen, Ukrainer und Menschen weiterer Nationalitäten der Sowjetunion angehörten. Diese Auffassung haben auch der polnische Staatspräsident Bronislaw Komorowski und die polnische Ministerpräsidentin Ewa Kopacz deutlich gemacht. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Schriftlichen Fragen 24 bis 27 der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch auf Bundestagsdrucksache 18/4001 verwiesen. 25. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der Direktor des Jerusalemer Büros des Otto-Wiesenthal-Instituts, Ephraim Zuroff, die Nichteinladung des russischen Präsidenten deshalb kritisierte, weil „es […] die Rote Armee gewesen sei, die dem Morden in Auschwitz ein Ende gesetzt und mit enormen Opfern wesentlich zur Niederlage des Dritten Reichs beigetragen habe“ und, „[w]enn es jemand verdiene, an den Feierlichkeiten teilzunehmen, dann Putin“ (www.nzz.ch/international/geteiltesgedenken -1.18467868), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre eigenen (Nicht-)Aktivitäten bezogen auf das Gedenken an den 70. Jahrestag der Befreiung vom Nazismus beispielsweise für die Planung gemeinsamer deutsch-russischer Veranstaltungen seitens des Auswärtigen Amts? Drucksache 18/4076 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der Vizepräsident des Internationalen Dachau-Komitees (CID), Dr. Max Mannheimer erklärte: „Eine aufrichtige Erinnerung an die Befreiung von Auschwitz kann nicht ohne Einbeziehung Russlands als dem wichtigsten Nachfolgestaat der Sowjetunion stattfinden. Denn es waren Soldaten der Roten Armee, die im Januar 1945 das Vernichtungslager Auschwitz und in den folgenden Monaten weite Teile Osteuropas vom Nationalsozialismus befreiten. Diese historische Leistung gilt es am 27. Januar zu würdigen – ungeachtet des Unrechts, das von der Sowjetunion ausging“ (www.sueddeutsche.de/ muenchen/gedenkfeier-in-ehemaligem-kz-auschwitz-ueberlebender-forderteinladung -putins-1.2322555), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre eigenen (Nicht-)Aktivitäten bezogen auf das Gedenken an den 70. Jahrestag der Befreiung vom Nazismus beispielsweise für die Planung gemeinsamer deutsch-russischer Veranstaltungen seitens des Auswärtigen Amts? Die Fragen 25 und 26 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind diese Äußerungen nicht bekannt. Gastgeber und Organisator der Gedenkfeier zum 70. Jahrestag der Befreiung des Lagers Auschwitz am 27. Januar 2015 war das Museum Auschwitz Birkenau. Das Museum hat verschiedene Staaten, darunter auch die Russische Föderation, gebeten mitzuteilen , wer diese bei der Veranstaltung vertreten wird. Die russische Führung hat entschieden, dass der Chef der Präsidialkanzlei Sergej Iwanow mit einer Delegation nach Auschwitz reist, der auch Überlebende der Shoah angehörten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 der Abgeordneten Dr. Sahra Wagenknecht auf Bundestagsdrucksache 18/3960 verwiesen. 27. Welche Auswirkungen auf die Rechtsverbindlichkeit und Anerkennung der Urteile des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof (IMG) auf Grundlage des Londoner Viermächteabkommen vom 8. August 1945, der die Strafverfolgung der Hauptkriegsverbrecher kodifizierte und dessen Teil das Statut des Militärgerichtshofes bildete, als auch der Urteile der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse vor dem US-amerikanischen Militärgerichtshof Nr. III auf Grundlage des Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945, welches sich in seinen Grundlagen am Londoner Statut orientierte, hat die von der Bundesregierung vertretene Auffassung, dass „das Völkerrechtssubjekt ,Deutsches Reich‘ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist“ (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundesdrucksache 17/14807), wenn der Untergang des „Dritten Reichs“ am 8. Mai 1945 mit seiner Regierungs-, Gesetzes- und Rechtsprechungsgewalt gerade die conditio sine qua non für die Durchführung der Nürnberger Prozesse dargestellt hat (vgl. Joachim Perels, Kritische Justiz (1998) 1, S. 84 bis 98)? Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist (BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137, 155). Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/3744 vom 6. Dezember 2006 verwiesen. Gesamtherstellung: H. 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