Deutscher Bundestag Drucksache 18/4122 18. Wahlperiode 23.02.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Brigitte Pothmer, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3955 – Förderung der Berufsorientierung durch den Bund Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zum 1. Januar 2015 sind neue Richtlinien für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP) in Kraft getreten. Laut einem Anschreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Stefan Müller, an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages vom 16. Dezember 2014 (Ausschussdrucksache 18(18)72) sind durch die Aktualisierung der Richtlinien „Anregungen aus der Praxis, den Verbänden und den Ländern eingeflossen“. 1. Welche Ergebnisse der Evaluation des BMBF-Programms zur Berufsorientierung sind in die Neufassung der Richtlinien eingeflossen (bitte mit Verweis auf den jeweiligen Evaluationsbericht, die Ausgestaltung der bisherigen Richtlinien und die Ausgestaltung der neuen Richtlinien aufschlüsseln)? Die begleitende Evaluation des BOP wurde im Januar 2013 gestartet. Die dabei zunächst erhobene Bestandsaufnahme belegt die angemessene Umsetzung der Richtlinien, die Akzeptanz der Maßnahmen und die vor Einsetzen des BOP notwendige Beschäftigung der Schülerinnen und Schüler mit dem Thema der Berufsorientierung. Konkrete Erkenntnisse, die zur Aktualisierung der Förderrichtlinien geführt haben, wurden aus der Förderpraxis, der wissenschaftlichen Begleitung des Programms durch die damit beauftragte Arbeitseinheit im Bundesinstitut für Berufsbildung sowie der Beobachtung insbesondere der Schullandschaft in Deutschland gewonnen. Im Einzelnen (mit Bezug auf die Nummern der Richtlinien; als „bisher“ wird die Richtlinie vom 6. Dezember 2011 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 19. Februar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tituliert, als „neu“ die Richtlinie vom 18. November 2014): Drucksache 18/4122 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anpassung an die Entwicklung der Schullandschaft: Bisher Nummer 1.1.3 und Satz 1 Nummer 2: Einschränkung auf Jugendliche, die einen Abschluss der Sekundarstufe I als höchsten Schulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule anstreben. Neu die Nummern 1.1.3 und 2.1: Öffnung für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I allgemeinbildender Schulen. Anpassung an den Grundsatz der Inklusion: Neu Nummer 1.1.2 Ergänzung um Satz 5: „Hierzu [gemeint: den förderbaren Berufsbildungsstätten] zählen auch die Berufsbildungswerke, die für Jugendliche mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen außerbetriebliche Erstausbildung in integrativer Form bieten.“ Neu Nummer 1.1.2 Ergänzung um Satz 7, in den der Gedanke der Inklusion mit Bezug auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20. Oktober 2011 „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ aufgenommen wird. Neu Nummer 4.2.1: Der erste Satz ist ergänzt: Praktische Einweisung und Information über allgemeine Inhalte auf dem Stand der Technik in mindestens drei der angebotenen Berufsfeldern zur Vermittlung eines realistischen Einblicks in den Ausbildungsalltag unter „Berücksichtigung etwaiger Förderbedarfe oder Behinderungen teilnehmender Schülerinnen und Schüler.“ Neu Nummer 4.2.1 letzter Absatz: Streichung der gesonderten Gruppengröße für Förderschulen, da entsprechend den Angaben verschiedener Länder durch schulisches Begleitpersonal eine Sonderstellung nicht erforderlich und – insbesondere bei Inklusionsklassen – nicht praxisnah ist. Anpassung an die Erfahrungen mit der Potenzialanalyse: Nummer 5.3 bisher und neu (letzter Absatz): Der Förderbetrag der Potenzialanalyse ist von 200 Euro pro Durchführung auf 150 Euro angepasst an das Ergebnis einer Expertenrunde, die eine Überprüfung der Qualitätsstandards des Bundesministeriums für Bildung und Forschung – BMBF – (bisher: Fassung vom 31. Mai 2010) durchgeführt hat (neu: Fassung gültig für Förderanträge ab dem 1. Januar 2015); die Ziele des Instruments wurden präzisiert, die Vorgaben für die Durchführung hierauf angepasst, womit sich auch eine Verkürzung von drei auf zwei Tage und damit die Reduzierung des erforderlichen Förderbedarfs ergeben hat. Anpassung an die vorgesehene engere Einbindung in die Bildungsketten-Initiative : Eine isolierte, einmalige Förderung von Potenzialanalyse und Werkstatttagen wird allgemein als nicht ausreichend und zielführend angesehen; vielmehr wird die Einbeziehung in schulische Konzepte zur Berufs- bzw. Studienorientierung sowie zum Übergang Schule–Beruf im Sinne einer auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmten Förderung als erfolgversprechender betrachtet. Daher Priorität für die Einbeziehung der BOP-Maßnahmen in die Bildungsketten-Initiative . Entsprechend: Nummer 7.1.2 neu (entsprechend Nummer 7.3. alt), erster Anstrich in den Auswahlverfahren ist ergänzt: „Vorrangig werden die Anträge/Antragsteile mit kooperierenden Schulen berücksichtigt, die im Rahmen des ESF-Bundesprogramms ,Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III‘ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4122 gefördert werden.“ – Damit wird die Fortführung des BOP durch die Maßnahme der Berufseinstiegsbegleitung bei Schülerinnen und Schülern mit entsprechendem Bedarf so weit wie möglich abgesichert. Nummer 2.2 neu: Vorrang für die Unterstützung der Weiterentwicklung und Einführung von Landeskonzepten für den Übergang Schule–Beruf. 2. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg ihrer bisherigen Aktivitäten im Bereich der Berufsorientierung gemessen an den vier großen Handlungsbedarfen , die das Forschungskonsortium Interval, Leibniz-Universität und qualiNETZ in seinem Zwischenbericht der Evaluation vom Dezember 2013 nennt (S. 1): a) ein hoher Anteil auch aufgrund von unklaren Berufsvorstellungen abgebrochenen Ausbildungen, b) ein eingeschränktes Berufswahlspektrum, c) ein Berufswahlspektrum, welches auch gleichstellungspolitischen Zielen entgegensteht, d) das Fehlen klarer Berufsvorstellungen, welches sich negativ auf das Engagement am Übergang Schule Beruf auswirkt? Die begleitende Evaluation durch das Forschungskonsortium ist für den Zeitraum 2013 bis 2017 angelegt. Dabei werden die Schüler und Schülerinnen von der 7. Klasse an, also bevor sie am BOP teilgenommen haben, bis zum Schulabgang in jährlichen Befragungen untersucht. Parallel werden Befragungen weiterer Akteure – Ausbilder, Lehrer, Eltern, Netzwerkpartner – durchgeführt. Die abschließenden Ergebnisse liegen daher noch nicht vor. Gleichwohl kommt der gerade erschienene Zweite Zwischenbericht unter Vorbehalt zu der Aussage, dass Schüler, und vor allem Schülerinnen, die das BOP durchlaufen haben, ihre „Adaptabilität“, das heißt ihr Umgehen und ihre Einstellungen, sich mit einer Berufswahl zu beschäftigen, signifikant gestärkt haben und sich sicherer in ihrer beruflichen Ausrichtung geworden sind. Daher bewertet die Bundesregierung ihre bisherigen Aktivitäten im BOP zielführend mit Bezug auf die zitierten Handlungsbedarfe. Mit dem gemeinsamen Ansatz der Weiterentwicklung der Bildungsketten, zu dem auch das BOP einen wesentlichen Beitrag leistet, verbessern Bund einschließlich Bundesagentur für Arbeit (BA), Länder sowie die Sozialpartner die Erfolgsaussichten weiter. 3. Welches der vier Handlungsfelder ist in den neuen Richtlinien anders adressiert als in den bisherigen Richtlinien, und worin unterscheiden sich alter und neuer Zugang? Die Ziele der neuen haben sich nicht gegenüber denen der alten Richtlinien geändert . 4. Inwieweit hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der Weiterentwicklung der Richtlinien die Einschätzung des Forschungskonsortiums Interval, Leibniz-Universität und qualiNETZ berücksichtigt, die in ihrem Evaluationsbericht vom 7. Juli 2014 mit Blick auf ihre Erkenntnisse aus einer Befragung von Berufsbildungsstätten und Schulen die Vorläufigkeit und das Fehlen von klaren Kausalitäten für die mögliche Wirkung der Programmbestandteile ausdrücklich festgestellt haben: „Welcher Teil dieser Entwicklungen dem BOP ursächlich zuzurechnen ist und wie diese Entwicklungen im Detail beschaffen sind, wird im weiteren mehrjährigen Ver- lauf der Evaluation durch qualitative und quantitative Befragungen von Drucksache 18/4122 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Schülerinnen und Schülern (im Panel- und Kontrollgruppendesign) noch erhoben und analysiert.“ (S. 8)? Mit dem nun vorliegenden Zweiten Zwischenbericht des Forschungskonsortiums (siehe Antwort zu Frage 5) wird der Erfolg des Gesamtbündels von Potenzialanalyse und Werkstatttagen erstmals, wenn auch noch vorläufig, wissenschaftlich belegt. Hierzu siehe auch die Antwort zu Frage 2. Eine Trennung der beiden Anteile ist dabei nicht möglich. 5. Wann und wo wurde der Endbericht der Evaluation des Forschungskonsortiums Interval, Leibniz-Universität und qualiNETZ zur Berufsorientierung veröffentlicht, und was sind die wesentlichen Aussagen? Ein Endbericht der Evaluation des Forschungskonsortiums wird erst nach Abschluss des Vorhabens, also 2017/2018 vorliegen. Die Zwischenberichte werden auf der Internetseite des Programms (www.berufsorientierungsprogramm.de) veröffentlicht. Die bisherigen Aussagen sind im Zweiten Zwischenbericht zusammengefasst . Die wesentlichen Aussagen sind: ● Die Zwischenauswertung der Evaluation belegt, dass das BOP von den Trä- gern entsprechend den Vorgaben, wenn auch in großer Variationsbreite, durchgeführt wird. ● Die Schülerinnen und Schüler, ebenso die Träger, die Schulen und die Eltern stehen dem BOP positiv gegenüber. ● Die Vermittlung der Potenzialanalyse muss verbessert werden – hierzu wird die wissenschaftliche Begleitung des „BIBB-BOP-Teams“ Workshops veranstalten und die Beratung fortführen. ● Die Werkstatttage werden als sehr zielführend angesehen; die praktische Beschäftigung und die realistische Umgebung mit Ansprechpartnern aus dem Berufsleben haben hohe Authentizität und damit Beratungswert. ● Insgesamt weist die theoriebasierte Auswertung auf eine signifikante Wirksamkeit des BOP (Kombination von Potenzialanalyse und Werkstatttagen) für die Berufswahlkompetenz hin. 6. Mit welchen Ländern sind auf Basis der alten Richtlinien vom Juni 2010 Bund-Länder-Vereinbarungen zu Berufsorientierungsmaßnahmen abgeschlossen worden (bitte mit Datum des Abschlusses, kurzer Wiedergabe des Vereinbarungsinhalts und Höhe der vereinbarten Mittelaufwendungen angeben )? Vorbemerkung der Bundesregierung: Das BMBF startete das Programm zur „Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten“ (BOP) zum 1. April 2008 mit einer Pilotphase. Aufgrund der hohen Akzeptanz bei den beteiligten Akteuren konnte das Programm mit neuen Richtlinien zum 1. Juni 2010 verstetigt werden. Zur Anpassung an die Erfahrungen wurden die Förderrichtlinien am 6. Dezember 2011 neu gefasst. Die aktuelle Fassung datiert vom 18. November 2014, die am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Auf Basis der früheren Förderrichtlinien wurden folgende bilateralen Bund-Land-Vereinbarungen geschlossen : 15. September 2009: Mit Nordrhein-Westfalen (NRW) – Unterstützung des Pro- gramms „STARTKLAR! Mit Praxis fit für die Ausbildung“. Ein Angebot für Haupt-, Gesamt- und Förderschulen. Jahrgang 8: Kompetenzen feststellen, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4122 drei Berufsfelder erkunden („BOP-Modul“); Jahrgang 9: Praxisbezogen lernen (Schüler-Betriebspraktikum, Bewerbungstraining; individuelle Förderung); Jahrgang 10: Berufswahl konkretisieren, in Ausbildung begleiten (Langzeitpraktikum , Bewerbungstraining). Mittel (für „BOP-Modul“: 2009 bis 2013): 18,95 Mio. Euro. 30. November 2010 mit Verlängerungen 28. November 2013, 11. Dezember 2014 bis 31. Juli 2015: Mit Hessen – Verankern des Potenzialanalyseverfahrens KomPo7 an hessischen Schulen mit Bildungsgang Haupt- und Realschule zur Unterstützung der hessischen Gesamtstrategie des Übergangs Schule–Beruf. Damit Wegfall der Förderung der Potenzialanalyse über das BOP für diesen Bildungsgang . Mittel: 2,15 Mio. Euro. 27. September 2011 mit Verlängerung 2. Dezember 2014 bis 31. Juli 2015: Mit Thüringen – Unterstützung des Landesprojektes „BERUFSSTART plus – vertiefte , wirtschaftsnahe und arbeitsmarktorientierte Berufswahlvorbereitung im Freistaat Thüringen“. In diesem Gesamtkonzept Förderung von Kompetenzfeststellung (Potenzialanalyse) und von bis zu zwei berufsfeldbezogenen Orientierungsbausteinen (Werkstatttage) in der 7./8. Klasse von Regel- und Gesamtschulen . Dafür keine darüber hinausgehende Finanzierung im BOP. Mittel: 6,93 Mio. Euro. 13. Februar 2012: Mit Baden-Württemberg – Anpassung des Potenzialanalyseverfahrens „ProfilAC“ an die Bedürfnisse von Realschulen im Rahmen der Bildungsketten -Initiative des BMBF; damit Wegfall der Förderung der Potenzialanalyse über das BOP. Mittel: ca. 1 Mio. Euro über den Zeitraum 2012 bis 2014. 19. Dezember 2012: Mit NRW – Unterstützung des neuen Übergangssystems Schule–Beruf NRW „Kein Abschluss ohne Anschluss“; im Rahmen dieses flächendeckenden Gesamtkonzeptes Förderung von Potenzialanalyse und Berufsfelderkundung bei Berufsbildungsträgern für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf sowie zur Erweiterung des regionalen betrieblichen Angebots; das Landeskonzept sieht ansonsten grundsätzlich die betriebliche Berufsfelderkundung vor. Mittel: Sobald alle Kommunen erfasst sind (ab Antragsrunde 2015), gilt der Landesanteil gemäß vereinbartem, jährlich aktualisiertem Schlüssel entsprechend den Abgängern allgemeinbildender Schulen ohne Hauptschulabschluss ; für die beiden Förderrunden 2013 und 2014 betrug die Förderung aufgrund der Vereinbarung zusammen 14,2 Mio. Euro. 7. Welche Veränderungen der bestehenden Bund-Länder-Vereinbarungen erwartet das Bundesministerium für Bildung und Forschung nun angesichts der Neufassung der Richtlinien zum 1. Januar 2015 (bitte nach Ländern aufschlüsseln )? Sämtliche Vereinbarungen werden nunmehr auf die Weiterentwicklung der Bildungsketten ausgerichtet. Dazu schließt der Bund – vertreten durch das BMBF, das Bundeministerium für Arbeit und Soziales mit der BA – jeweils bilateral mit dem Land eine Vereinbarung ab, deren Grundlage ein umfassendes Landeskonzept für den Übergang von der Schule in die Ausbildung bzw. das Studium darstellt und Förderangebote des Bundes integriert. Hierzu gehören unter anderen das BOP und das ESF-kofinanzierte Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung . 8. Mit welchen Ländern sind bisher keine Vereinbarungen zu Berufsorientierungsmaßnahmen abgeschlossen worden? Mit Ländern, die nicht in der Antwort zu Frage 6 aufgeführt sind, wurden bisher keine Vereinbarungen im BOP getroffen. Drucksache 18/4122 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Für welches Land bzw. welche Länder erwartet das Bundesministerium für Bildung und Forschung nun den erstmaligen Abschluss von Vereinbarungen zu Berufsorientierungsmaßnahmen, und welche Rolle spielen dabei welche Änderungen in den neuen Richtlinien im Vergleich zum Inhalt der alten Richtlinien? Die Bundesregierung hat alle Länder zum Abschluss entsprechender bilateraler Vereinbarungen eingeladen. Derzeit haben alle Länder ihr grundsätzliches Interesse bekundet. Als Grundlage für die angestrebten bilateralen Vereinbarungen sind zunächst Landeskonzepte für den gesamten Prozess von der Schule bis zur Einmündung in Beruf bzw. Studium zu erarbeiten. Für die geplanten Vereinbarungen ist die Öffnung für alle Schultypen, also auch Gymnasien, von Bedeutung . Grundlegend ist vor allem die Nummer 2.2 der neuen Richtlinien, nach der vorrangig Weiterentwicklung und Einführung von Landeskonzepten für den Übergang Schule–Beruf unterstützt werden sollen. Dabei wird betont, dass im Rahmen einer Bund-Land-Vereinbarung Anpassungen zum regulären Gegenstand der Förderung an das jeweilige (Nummer 2.1 neu bzw. Nummer 2 alt) oder ergänzende Maßnahmen zum jeweiligen Landeskonzept vereinbart werden können , die zur Berufsorientierung beitragen. In Nummer 4.6 neu wird ausgeführt, dass die regulären Zuwendungsvoraussetzungen (Nummern 4.1 bis 4.5) als Qualitätsmaßstab für die bilateralen Bund-Land-Vereinbarungen herangezogen werden. In Nummer 7.1 neu wird zudem die administrative Umsetzung der Förderung im Rahmen einer bilateralen Bund-Land-Vereinbarung flexibilisiert. 10. Warum hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung in seinen Richtlinien zur Förderung der Berufsorientierung zwischen den Jahren 2010 und 2014 die Position, ob auch die Berufsorientierung an Gymnasien durch die Bundesmittel gefördert werden kann, geändert, indem nach der Zulassung im Jahr 2010 ab 2011 keine Förderung mehr möglich war, diese nun 2014 aber wieder ermöglicht wurde? In der Pilotphase hatte das BOP zunächst alle allgemeinbildenden Schulen eingeschlossen ; dabei wurde in der ersten Evaluation des Programms mit Endbericht vom 31. Januar 2010 erkennbar, dass Berufsorientierung insbesondere für Haupt- und Realschüler wichtig ist und sich daher zunächst auf diese konzentrieren sollte. Nunmehr hat sich die Schullandschaft gewandelt hin zu mehr Gemeinschaftsschulen; daher ist nun eine Differenzierung nach den möglichen Abschlüssen der einzelnen Jugendlichen nicht mehr von vornherein möglich und wünschenswert. Damit beinhalten die aktualisierten Förderrichtlinien auch wegen der Notwendigkeit einer neutralen und kombinierten Berufs- und Studienorientierung erneut auch die Möglichkeit zur Einbeziehung von Gymnasien. 11. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung durch die seit dem 1. Januar 2015 wieder zulässige Förderung der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schülern an Gymnasien „die seit Jahren unverändert hohe Zahl an Studienabbrechern gesenkt werden“? Eine verbesserte Information kann nach Auffassung der Bundesregierung zu einer bewussteren Wahl des weiteren Weges führen – in eine Ausbildung oder in ein passendes Studium – und so Abbrüche aufgrund von falschen Entscheidungen vermeiden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4122 12. Teilt die Bundesregierung die vom Parlamentarischen Staatssekretär Stefan Müller im in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochenen Anschreiben formulierte Einschätzung, dass eine zusätzliche Finanzierung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf mit den neuen Richtlinien eingestellt werden konnte, da „das erforderliche Betreuungsverhältnis während der berufsorientierenden Maßnahme gesichert [ist], so dass ein Zusatzbetrag ebenfalls nicht mehr zu rechtfertigen ist“? Falls ja, welche „Hinweise“ (so die Formulierung im Anschreiben) welcher Länder liegen dieser Annahme zugrunde (bitte nach Ländern und nach Form und Inhalt der Hinweise aufschlüsseln)? Auf der Sitzung der „Bund-Länder Begleitgruppe Bildungsketten“ am 24. Februar 2014 hat das BMBF die geplanten Änderungen der neuen Förderrichtlinien des BOP im Kreis der Fachkollegen der Kultusministerien der Länder vorgestellt . Aus dem Kreis der Ländervertreter wurde ausgeführt, dass die Identifikation der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zunehmend schwieriger wird. Des Weiteren zeigt die Erfahrung in der Durchführung , dass die Inklusion dieser Schülerinnen und Schüler in die Werkstatttage keinen zusätzlichen Mehraufwand erfordert und daher eine gesonderte Begrenzung der Gruppengröße und die damit verbundene finanzielle Kompensation nicht gerechtfertigt ist. 13. Warum wird in 2.1 der Richtlinien ein „enger zeitlicher Zusammenhang“ zwischen der Durchführung der Potenzialanalyse und den Werkstatttagen gefordert, gleichzeitig aber vorgegeben, dass die Potenzialanalyse im zweiten Halbjahr des 7. Schuljahres, die Werkstatttage aber im 8. Schuljahr stattfinden sollen? Durch diese Vorgabe ist der enge zeitliche Zusammenhang gegeben. 14. Hält die Bundesregierung es aus Sicht der Jugendlichen für sinnvoll, dass nach 5.6 der neuen Richtlinien keine Überschneidungen mit Förderungen „gleichgerichteter Maßnahmen nach dem SGB III“ stattfinden dürfen, während in der Vorgabe 7.1.2 darauf hingewiesen wird, dass Schulen vorrangig berücksichtigt werden, wenn sie im Rahmen des ESF-Bundesprogramms eine „Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III“ erhalten, und inwiefern sieht sie hier Veränderungsbedarf? In Nummer 5.6 der neuen Förderrichtlinien wird eine Förderung von Berufsorientierungsmaßnahmen für „Schülerinnen/Schüler solcher Klassen beteiligter Schulen ausgeschlossen, in denen gleichgerichtete Maßnahmen nach dem SGB III durchgeführt werden“. Dieser Ausschluss ist zur Vermeidung von Doppelförderungen notwendig. Bei der Berufseinstiegsbegleitung handelt es sich dagegen nicht um eine Berufsorientierungsmaßnahme. Nummer 7.1.2 gibt Anträgen bzw. Antragsteilen von kooperierenden Schulen, die an dem ESF-Bundesprogramm „Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III“ teilnehmen, den Vorrang, um die Wirksamkeit der Berufseinstiegsbegleitung zu erhöhen und die Bildungskette entsprechend zu vervollständigen (vgl. die Antwort zu Frage 1, „Anpassung an die vorgesehene engere Einbindung in die Bildungsketten-Initiative“). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333