Deutscher Bundestag Drucksache 18/4148 18. Wahlperiode 27.02.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Elisabeth Scharfenberg, Doris Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3882 – Barrierefreies und barrierearmes Wohnen im Quartier Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zusammensetzung der Gesellschaft verändert sich im Rahmen der demographischen Entwicklung spürbar und stellt unser Zusammenleben in den Städten und Gemeinden vor tiefgreifende Herausforderungen. Der Anteil älterer Menschen wächst deutlich und macht altersgerechte und barrierefreie Quartiersentwicklung nötig. Um dem Wunsch nach einem selbstbestimmtem Leben in jedem Lebensalter Rechnung zu tragen, ist nicht nur eine bauliche Anpassung von Wohnungen und Gebäuden sondern auch der Umbau der wohnortnahen Infrastruktur, ein konsequent barrierefreier öffentlicher Nahverkehr, neue Mobilitätsangebote sowie eine Neuorganisation der pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung und der Unterstützungsstrukturen im Alltag vonnöten . Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. geht davon aus, dass bereits heute 2,5 Millionen zusätzliche altersgerechte Wohnungen benötigt werden. Nach einer aktuellen Berechnung der Prognos AG im Auftrag der KfW Bankengruppe existieren in Deutschland heute lediglich 700 000 altersgerechte und barrierefreie Wohneinheiten. Die Zahl der unterstützungs- und pflegebedürftigen Menschen wird sich in den kommenden 15 Jahren verdoppeln. Gleichzeitig werden immer weniger Menschen von ihren Familien und Angehörigen gepflegt. In der eigenen Wohnung alt werden – das wünschen sich die meisten Menschen . Und ganz unabhängig davon, ob ein Mensch erst im Alter auf Gehhilfen angewiesen ist oder sich schon seit vielen Jahren im Rollstuhl fortbewegt: Selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben, ziehen die meisten Menschen einem Leben im Heim vor. Damit das für alle möglich wird, muss es genügend entsprechende barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnungen geben. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 25. Februar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die vom Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. im Jahr 2014 publizierte Handlungsanregung „Gemeinsam für ein altersgerechtes Quartier“ zeigt allerdings deutlich den erheblichen Mangel an altersgerechten Quartieren und Wohnungen in Deutschland. Drucksache 18/4148 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bedarf 1. Wie definiert die Bundesregierung jeweils altersgerechten, barrierearmen und barrierefreien Wohnraum? „Barrierefrei“ sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (vgl. § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen). Für „Barrierearmut“ bzw. „Barrierereduzierung“ gibt es keine Legaldefinition. Mit diesen Begriffen wird kein durchgängig reduzierter baulicher Standard im Vergleich etwa zur DIN 18040-2 (Barrierefreiheit im Wohnungsneubau) formuliert , sondern es geht um „höchstmögliche“ und „demokratische“ Gebrauchstauglichkeit beim Bauen im Bestand (vgl. Loeschcke/Pourat, Handbuch und Planungshilfe, Altersgerecht Umbauen, 2014, S. 14). Denn im Gebäudebestand ist Barrierefreiheit aus baustrukturellen Gründen häufig nicht möglich. Beispiele für die Erreichung von Barrierereduzierung geben die auf der Grundlage der DIN 18040-2 entwickelten technischen Mindeststandards im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“. Der Begriff „Altersgerecht“ ist ebenfalls nicht definiert und hängt stark vom jeweiligen individuellen Bedarf des Nutzers ab. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) versteht darunter grundsätzlich eine Wohnung, die mindestens über weniger als drei Stufen beim Zugang zur Wohnung, keine Treppen innerhalb der Wohnung, ausreichende Türbreiten und Bewegungsflächen sowie eine bodengleiche Dusche verfügt (Studie „Wohnen im Alter“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – BMVBS, 2011, S. 39 ff.). 2. Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit einen Bedarf an altersgerechtem bzw. barrierefreiem Wohnraum, und wie vielen Menschen kann ein solcher Wohnraum tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 3. Wie groß schätzt die Bundesregierung den Bedarf von altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnungen bis zu den Jahren 2020, 2025, 2030, 2035, 2040, 2045 und 2050? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Prognos AG in ihrer Studie vom Juli 2014 die Wirkungen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ für die Förderjahrgänge 2009 bis 2013 evaluiert. In der Studie wurde auch eine umfassende Analyse des Marktes für altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnraum in Deutschland durchgeführt. Unter anderem wurde von der Prognos AG der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum im Rahmen eines Szenarios bis zum Jahr 2030 abgeschätzt und der Entwicklung des Bestandes an entsprechendem Wohnraum gegenübergestellt. Weitere Aufschlüsselungen liegen der Bundesregierung nicht vor. Ein wesentlicher Faktor für die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum ist die demografisch bedingte zunehmende Alterung der Bevölkerung. Gleichwohl wird nicht jeder Seniorenhaushalt auf eine barrierefreie/barrierearme Wohnung angewiesen sein. Um die Bandbreite des Bedarfs an altersgerechtem Wohnraum Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4148 darzustellen, hat die Prognos AG für unterschiedliche Zielgruppen eine Bedarfsabschätzung vorgenommen. Schätzungen wurden jeweils für die Personengruppe der ambulant Pflegebedürftigen, der Personen über 65 Jahren mit Mobilitätseinschränkungen sowie für alle Personen über 65 Jahren durchgeführt. Die Ergebnisse sind Tabelle 1 zu entnehmen. Allein bei Betrachtung der Personengruppe der über 65-Jährigen mit Mobilitätseinschränkungen – bei der ein unmittelbarer Handlungsbedarf anzunehmen ist – zeigt sich, dass bereits eine große Lücke bei der Versorgung mit altersgerechtem Wohnraum besteht. Die Prognos AG schätzt den aktuellen Bedarf an altersgerechtem Wohnraum für diesen Personenkreis auf 2,7 Millionen Wohneinheiten (Basisjahr: 2013); dem steht nach Berechnungen der Prognos AG derzeit ein altersgerechter Wohnungsbestand in Deutschland von nur ca. 700 000 Wohnungen gegenüber. Bis 2030 wird für diese Zielgruppe mit einem Anstieg des Bedarfs auf rund 3,6 Millionen altersgerechte Wohnungen gerechnet. Der Bedarf liegt dabei mengenmäßig unter der geschätzten Anzahl der Personen über 65 Jahren mit Mobilitätseinschränkungen (2030: rund 4,9 Millionen Personen ), da ein Teil dieser Senioren in Partnerschaft lebt und sich Wohnungen teilt. Drucksache 18/4148 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 1: Entwicklung und Bedarf altersgerechter Wohneinheiten in Deutschland , Bedarfsszenarien bis zum Jahr 2030 IIA* Altersgerechter Wohnungsbedarf entsprechend der Zahl der ambulanten Pflegebedürftigen (siehe BBSR 2014). IIB* Altersgerechter Wohnungsbedarf entsprechend dem gewichteten Durchschnitt von Senioren in Partnerschaft (unter Berücksichtigung der Ehepartner und der nichtehelichen Gemeinschaften) aus IIA* & IIC* von 35 Prozent. IIC* Altersgerechter Wohnungsbedarf entsprechend dem Anteil von Senioren in Partnerschaft von 62 Prozent unter Berücksichtigung der Ehepartner und der nichtehelichen Gemeinschaften (siehe Statistisches Bundesamt 2011). Quelle: Prognos (2014): Endbericht. Evaluation des KfW-Programms Altersgerecht Umbauen. Die Modellrechnung der Prognos AG wurde nicht auf Länderebene heruntergebrochen , so dass der Bundesregierung eine Aufschlüsselung der einzelnen Bedarfe nach Bundesländern nicht vorliegt. Jahre 2009 2013 2015 2020 2025 2030 Bestand Prognose I Basisszenario I) Angebot an altersgerechten Wohnungen 570 000 700 100 768 300 946 300 1 134 900 1 342 500 IIA Bedarfsszenario (Zielgruppe A) IIA) Ambulante Pflegebedürftige 1 620 800 1 820 000 1 899 300 2 072 300 2 225 000 2 350 100 (IIA/1,00) = IIA* Wohnungsbedarf für Gruppe IIA 1 620 800 1 820 000 1 899 300 2 072 300 2 225 000 2 350 100 (IIA*-I) Versorgungslücke absolut 1 050 800 1 119 900 1 131 000 1 126 000 1 090 100 1 007 600 Versorgungslücke relativ 64,8 % 61,5 % 59,5 % 54,3 % 49,0 % 42,9 % IIB Bedarfsszenario (Zielgruppe B) IIB) Personen über 65 Jahren mit Bewegungseinschränkungen ohne stationäre Pflegebedürftige 3 671 100 3 713 600 3 807 500 4 044 700 4 376 400 4 849 800 (IIB/1,35) = IIB* Wohnungsbedarf für Gruppe IIB 2 719 300 2 750 800 2 820 400 2 996 100 3 241 800 3 592 400 (IIB* – I) Versorgungslücke absolut 2 149 300 2 050 700 2 052 100 2 049 800 2 106 900 2 249 900 Versorgungslücke relativ 79,0 % 74,5 % 72,8 % 68,4 % 65,0 % 62,6 % IIC Bedarfsszenario (Zielgruppe C) IIC) Personen über 65 Jahren ohne stationäre Pflegebedürftige 16 243 600 16 432 000 16 847 500 17 897 000 19 364 600 21 459 200 (IIC/1,62) = IIC* Wohnungsbedarf für Gruppe IIC 10 026 900 10 143 200 10 399 700 11 047 500 11 953 500 13 246 400 (IIC* – I) Versorgungslücke absolut 9 456 900 9 443 100 9 631 400 10 101 200 10 818 600 11 903 900 Versorgungslücke relativ 94,3 % 93,1 % 92,6 % 91,4 % 90,5 % 89,9 % Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4148 4. Wie hoch lägen die Kosten, die für eine bedarfsdeckende Bereitstellung von altersgerechtem bzw. barrierefreiem Wohnraum erforderlich wären (bitte für die Jahre 2020, 2025, 2030, 2035, 2040, 2045 und 2050 unter Angabe des Anteils von umgebauten und neugebauten Wohnungen aufschlüsseln)? Bis zum Jahr 2030 besteht für den Umbau/Neubau von altersgerechtem Wohnraum nach der Studie der Prognos AG ein Investitionsbedarf von insgesamt 50 Mrd. Euro; 3 Mrd. Euro jährlich für rund 2,9 Millionen Wohnungen. Eine weitergehende Aufschlüsselung liegt der Bundesregierung nicht vor. 5. Wie verhält sich aktuell die Anzahl der altersgerechten bzw. barrierefreien Wohneinheiten zur Zahl der derzeit über 65-Jährigen in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. Maßnahmen 6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Wohnungsbestände und Quartiere an die demographischen Entwicklungen und insbesondere an die älter werdende Gesellschaft anzupassen (bitte kalkulierte Kosten der Maßnahmen angeben)? Die KfW hat mit dem im Rahmen des Konjunkturprogramms I vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung befristet von 2009 bis 2011 finanzierten Programm „Altersgerecht Umbauen“ maßgeblich dazu beigetragen , das Angebot an altersgerechtem Wohnraum zu erweitern. Die Kreditvariante wird nach Auslaufen des Bundesprogramms seit Anfang 2012 von der KfW im Auftrag des Bundes als Eigenmittelprogramm fortgeführt. Die Zuschussvariante des Programms wurde bereits im Oktober 2014 erneut aufgelegt und wird nunmehr aus dem Einzelplan 16 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit finanziert. Mit dem Programm werden Maßnahmen gefördert, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit gegen Wohnungseinbruch erhöht werden. Vom altersgerechten Umbau profitieren die Menschen nicht nur durch eine höhere Lebensqualität und einen längeren selbstbestimmten Verbleib in der vertrauten Umgebung. Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ leistet einen wichtigen Beitrag zur Schließung der Versorgungslücke : Im Zeitraum von April 2009 bis Dezember 2014 wurden mit KfW- und Bundesmitteln über 145 000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 1,81 Mrd. Euro altersgerecht umgebaut, mit dem Bundesprogramm von 2009 bis 2011 rund 82 500 Wohnungen. Auch die soziale Pflegeversicherung und die Sozialhilfeträger könnten laut einer Studie entlastet werden. Durch zeitigen altersgerechten Umbau kann der Umzug in ein Heim vermieden oder zumindest aufgeschoben werden. Zu den möglichen Einsparungen wird auf die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beauftragte „Potenzialanalyse altersgerechte Wohnungsanpassung“ der Prognos AG vom März 2014 verwiesen. Die Studie ist am 15. Oktober 2014 im Deutschen Bundestag vorgestellt worden. Die Förderung des altersgerechten Umbaus ist auch in das am 1. Juli 2013 in Kraft getretene Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz („Wohn-Riester“) aufgenommen worden. Damit erhalten förderberechtigte selbst nutzende Eigentümer seit Januar 2014 die Möglichkeit, die Förderung für die rechtzeitige bau- liche Vorsorge im Alter einzusetzen. Drucksache 18/4148 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mit dem Programm „Barrierearme Stadt“, das die KfW im Auftrag des Bundes im September 2012 aufgelegt hat, werden Kommunen, kommunale Unternehmen und soziale Organisationen bei der Bewältigung des demografischen Wandels mit besonders zinsgünstigen Krediten unterstützt. Im Programm „Barrierearme Stadt“ fördert die KfW Maßnahmen zum Barriereabbau, die in 10 Förderbereichen definiert sind, z. B. Aufzüge, den Abbau von Schwellen, die Anpassung der Sanitäranlagen in Gebäuden und Sportstätten, aber auch die Erschließung von Haltestellen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder die Absenkung von Bordsteinen bei Fußgängerüberwegen. Die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum wird auch in der sozialen Wohnraumförderung unterstützt. Die Zuständigkeit ist durch die Föderalismusreform I ab 2007 vollständig auf die Länder übergegangen. Als Ausgleich für den Wegfall der bis dahin gewährten Bundesfinanzhilfen erhalten sie bis zum Jahr 2019 vom Bund Kompensationsmittel in Höhe von jährlich 518,2 Mio. Euro, bis Ende 2013 zweckgebunden für Maßnahmen der Wohnraumförderung. Die Mittel können je nach politischer Schwerpunktsetzung in den Ländern auch für den barrierefreien Neubau und die altersgerechte Modernisierung des Gebäudebestandes eingesetzt werden. 7. Wie viele Wohneinheiten wurden mit Förderung aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ zwischen 2009 und 2012 umgebaut (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Im Zeitraum von 2009 bis 2012 wurden im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen “ Förderzusagen für den altersgerechten Umbau von insgesamt 95 046 Wohneinheiten erteilt. Die Aufteilung der geförderten Wohneinheiten nach Jahresscheiben ist der Tabelle 2 zu entnehmen. In der Tabelle 3 ist die Aufschlüsselung der geförderten Wohneinheiten nach Bundesländern – differenziert nach Kredit- und Zuschussförderung – dargestellt. Tabelle 2: Anzahl der geförderten Wohneinheiten im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ nach Jahresscheiben 2009 bis 2012 (Kredit und Investitionszuschuss) Zusagejahr Geförderte Wohneinheiten 2009 20 233 2010 18 805 2011 43 310 2012 12 698 Summe 95 046 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4148 Tabelle 3: Anzahl der geförderten Wohneinheiten im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ für den Zeitraum 2009 bis 2012 nach Bundesländern und Kredit- und Zuschussförderung Bundesländer Geförderte Wohneinheiten Kredit Geförderte Wohneinheiten Investitionszuschuss (01.05.2010 bis 31.12.2011) Geförderte Wohneinheiten Gesamt absolut in % aller geförderten Wohneinheiten Baden-Württemberg 7 651 3 395 11 046 12 Bayern 7 441 3 266 10 707 12 Berlin 9 769 276 10 045 11 Brandenburg 4 420 246 4 666 5 Bremen 412 66 478 1 Hamburg 1 916 143 2 059 2 Hessen 2 770 1 744 4 514 5 MecklenburgVorpommern 3 065 97 3 162 3 Niedersachsen 5 739 1 254 6 993 8 NordrheinWestfalen 10 536 4 004 14 540 16 Rheinland-Pfalz 1 875 1 061 2 936 3 Saarland 706 621 1 327 1 Sachsen 7 740 360 8 100 9 Sachsen-Anhalt 5 643 177 5 820 6 Schleswig-Holstein 1 357 312 1 669 2 Thüringen 2 124 275 2 399 3 Drucksache 18/4148 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie hoch war der Anteil der selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vermieterinnen und Vermieter unter den Antragstellenden für ein KfW-Darlehen aus dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ im Zeitraum von 2009 bis 2012? In der Tabelle 4 werden die mit der Kreditvariante des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ im Zeitraum von 2009 bis 2012 geförderten Wohneinheiten nach Antragstellern aufgeschlüsselt. Für „Private Haushalte“ liegen keine Informationen vor, ob die altersgerecht umgebauten Wohneinheiten selbst genutzt oder vermietet werden. Vor diesem Hintergrund kann keine Aussage zum Anteil der selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vermieterinnen und Vermieter an den Förderzusagen der Kreditvariante des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ getroffen werden. Bei den privaten Haushalten sind neben den in der Kreditförderung in der folgenden Tabelle enthaltenen Wohneinheiten auch die in der Zuschussvariante geförderten Wohneinheiten zu berücksichtigen . Tabelle 4: Anzahl der geförderter Wohneinheiten in der Kreditvariante des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ nach Antragstellergruppen , 2009 bis 2012 9. In welchen Bundesländern wurden wie viele Wohneinheiten mit dem KfWProgramm „Altersgerecht Umbauen“ umgebaut (bitte einzeln nach Bundesländern und Kredit- sowie Zuschussvariante aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Antragstellergruppen Geförderte Wohneinheiten Geförderte Wohneinheiten in % Private Haushalte 26 861 37 Wohnungsunternehmen 23 520 32 Genossenschaften 21 304 29 Kirchen/Wohlfahrtsverbände 1 025 1 Gebietskörperschaften 454 1 Summe 73 164 100 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4148 10. Wie viele Förderanträge für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen “ wurden zwischen 2009 und 2012 gestellt (bitte einzeln nach Bundesländern und Kredit- sowie Zuschussvariante aufschlüsseln)? In der Tabelle 5 ist die Anzahl der Förderzusagen im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ für den Zeitraum von 2009 bis 2012 nach Bundesländern sowie Kredit- und Zuschussförderung aufgeschlüsselt. Tabelle 5: Anzahl der Förderzusagen im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen “ für den Zeitraum 2009 bis 2012 nach Bundesländern und Kredit- und Zuschussförderung Bundesländer Anzahl Förderzusagen Kredit Anzahl Förderzusagen Investitionszuschuss (01.05.2010 bis 31.12.2011) Anzahl Förderzusagen Gesamt absolut in % Baden-Württemberg 2 689 2 425 5 114 18 Bayern 2 555 2 212 4 767 17 Berlin 285 221 506 2 Brandenburg 209 220 429 2 Bremen 95 57 152 1 Hamburg 155 95 250 1 Hessen 1 074 1 116 2 190 8 MecklenburgVorpommern 156 84 240 1 Niedersachsen 1 476 1 066 2 542 9 NordrheinWestfalen 4 281 2 820 7 101 26 Rheinland-Pfalz 927 768 1 695 6 Saarland 206 412 618 2 Sachsen 432 283 715 3 Sachsen-Anhalt 210 152 362 1 Schleswig-Holstein 381 276 657 2 Thüringen 220 185 405 1 Drucksache 18/4148 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wie viele Wohneinheiten können mit dem aktuellem KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ bis 2018 maximal umgebaut werden? 12. Wie viele Maßnahmen und Wohneinheiten könnten zusätzlich umgebaut werden, wenn das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ inflationsbereinigt und bei konstantem Mitteleinsatz bis 2025 verlängert würde? Die Fragen 11 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . In der Kreditvariante wurden im Jahr 2014 ca. 22 000 Wohneinheiten gefördert. Die Bundesregierung geht von einer ähnlichen Entwicklung in den nächsten Jahren aus. Für das vom Bund finanzierte Zuschussprogramm wäre bei einem konstanten Mitteleinsatz (43 Mio. Euro pro Jahr) die Förderung von rund 20 000 Wohneinheiten und Maßnahmen pro Jahr möglich. 13. Hält die Bundesregierung den für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ eingestellten Zuschuss von 54 Mio. Euro bis 2018 angesichts des Bedarfs an altersgerechten Wohnungen für ausreichend? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht? Das KfW-Programm leistet einen Beitrag zur Deckung des langfristigen Bedarfs an altersgerechtem Wohnraum. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen . 14. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, zusätzliche Anreize über die KfW-Programme hinaus zu schaffen, um altersgerechte Wohnungsumbauten zu fördern? a) Wenn ja, welche Anreize sollen das im Einzelnen sein? b) Wenn nein, warum nicht? Es gibt derzeit keine abgestimmten Überlegungen dazu. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 13 verwiesen. 15. Wie viele Maßnahmen wurden im Rahmen von Städtebauförderprogrammen im Sinne einer barrierefreien und barrierearmen Quartiersentwicklung zwischen 2010 und 2014 gefördert (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Programme zur Förderung des Städtebaus leisten im Rahmen der Stadterneuerung einen Beitrag zur Barrierefreiheit und -armut im Quartier. In der zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2014 wird das Ziel der demografiegerechten Gestaltung des Lebensumfeldes, insbesondere durch Barrierefreiheit, ausdrücklich unterstrichen . Im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sind Maßnahmen der Barrierearmut und -freiheit grundsätzlich förderfähig. In den Programmen zur Förderung des Städtebaus standen in den Jahren von 2010 bis 2014 folgende Bundesmittel (Verpflichtungsrahmen) zur Verfügung und wurden von den Bundesländern auch vollständig eingesetzt: 2010: 534,537 Mio. Euro 2011: 455,000 Mio. Euro Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4148 2012: 455,000 Mio. Euro 2013: 455,000 Mio. Euro 2014: 700,000 Mio. Euro. Zum konkreten Mitteleinsatz für Maßnahmen der Barrierearmut und -freiheit in den Ländern liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. 16. Welche Städtebauförderprogramme fördern speziell den Abbau von Barrieren in Wohnungen und/oder Quartieren? Für alle Programme zur Förderung des Städtebaus wird die Möglichkeit der Förderung von Maßnahmen der Barrierearmut und -freiheit gleichermaßen eröffnet. 17. Wie viele Anträge auf Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bei Pflegebedürftigkeit nach § 40 Absatz 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) wurden bis heute seit 2002 gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? a) Wie viele dieser Anträge wurden seit 2002 bewilligt, und wie viele wurden abgelehnt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung für Zuschüsse nach § 40 SGB XI (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung für Zuschüsse nach § 40 Absatz 4 SGB XI beliefen sich in den Jahren von 2002 bis 2013 auf folgende Beträge: Aufgrund der Anhebung des maximalen Leistungsbetrags um 40 Prozent auf 4 000 Euro zum 1. Januar 2015 ist von einem starken Ausgabenanstieg in den kommenden Jahren auszugehen. Statistische Angaben über Anträge auf Zuschüsse nach § 40 Absatz 4 SGB XI liegen der Bundesregierung nicht vor. Jahr Betrag in T Euro 2002 51 323 2003 53 553 2004 54 834 2005 60 844 2006 64 703 2007 72 777 2008 82 190 2009 93 262 2010 101 097 2011 103 109 2012 113 060 2013 140 772 Drucksache 18/4148 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Evaluation, Pläne und weitere Maßnahmen 18. Existiert eine Evaluation zu der ressortübergreifenden Kampagne der von CDU, CSU und FDP getragenen ehemaligen Bundesregierung „Erfahrung ist Zukunft“, welche zur Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit zu Fragen der alternden Gesellschaft beitragen sollte, und welche Handlungsoptionen haben sich daraus ergeben? Die Initiative „Erfahrung ist Zukunft“, die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung initiiert wurde, soll ressortübergreifend sowie gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft die Herausforderungen des demografischen Wandels bewusst machen und für ein positives Bild des Älterwerdens werben. Dabei deckt die Initiative ein breites Themenspektrum ab. Sie bietet umfassende Informationen zu Arbeitswelt, Bildung, Engagement und Alltagsleben. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung von Serviceinformationen. Die Internetseite www.erfahrung-ist-zukunft.de berichtet regelmäßig über die Angebote der Bundesregierung zum Thema „Wohnen im Alter“. Konkrete Beratungsangebote für barrierefreies Wohnen präsentierte die Initiative bei Seniorenmessen und beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung. Die ressortübergreifende Initiative wird fortgesetzt. 19. Welche weiteren konkreten Kampagnen sind bezüglich Beratung und Information für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Wohneigentumsbesitzerinnen und Wohneigentumsbesitzer zur Umsetzung, Finanzierung und Umsetzung barrierefreier und barrierearmer Wohnraum- und Quartiersanpassungsmaßnahmen seitens der Bundesregierung geplant, und welchen Kostenrahmen umfassen diese? Die KfW, auch unter Einbindung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit, investiert beträchtliche Mittel in Werbemaßnahmen zur Bekanntmachung ihrer Produkte, insbesondere auch des altersgerechten Umbaus. Neben Werbeanzeigen in zielgruppenspezifischen Magazinen bewirbt die KfW die Förderprodukte zum altersgerechten Umbau über Bannerwerbung im Internet, Search Engine Marketing (Textanzeigen in Google) sowie im Rahmen von Kooperationen mit Immobilienplattformen, auf denen Immobilienkäufer gezielt im Bereich des altersgerechten Umbaus informiert werden. Darüber hinaus stellt die KfW den Beratern ihrer Finanzierungspartner Flyer und Poster zu den Themen Bauen und Modernisieren sowie ein KfWeigenes Magazin zum Thema Altersgerecht Umbauen zur Verfügung. Über PR-Maßnahmen werden die Produkte überdies regelmäßig in den Verlagen relevanter Medien platziert mit dem Ziel, eine Berichterstattung in On- und Offlinemedien zu initiieren. Die KfW hat mit Mailingaktionen 2014 an Bauingenieure, Architekten, Wohnberatungsstellen sowie Steuerberater rund 130 000 Adressen angeschrieben und über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ sowie dessen Neuerungen – u. a. die Zuschussvariante – informiert. Dazu wurden der „Fahrplan“ sowie der „Infobrief “ entwickelt, um Multiplikatoren kompakt zu diesem Thema zu informieren , aber auch zur Weitergabe an die Kunden. Im Rahmen der KfW Akademie und der Onlineseminare werden Schulungen für Multiplikatoren zum Thema Altersgerecht Umbauen angeboten. Mit insgesamt sechs Regionalkonferenzen an bundesweiten Standorten wurden 2014 rund 600 Wohnungsunternehmen zum Thema Altersgerecht Umbauen geschult . Für 2015 sind fünf weitere Regionalkonferenzen geplant, bei denen ebenfalls das Thema Altersgerecht Umbauen einen Schwerpunkt bildet. Weiter- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4148 hin wird u. a. mit der Bundesarchitektenkammer im Rahmen einer Veranstaltungsreihe mit insgesamt 15 bundesweiten Einzelveranstaltungen bei den Landeskammern das Thema Altersgerecht Umbauen zentral behandelt. Zusätzlich hat sich die KfW an den Entwicklungskosten des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZdH) für eine nutzerfreundliche Applikation „Check-AU“ als mobile Anwendung für die Unterstützung der Sachverständigentätigkeit im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ beteiligt . Davon sollen auch die Nutzer von Wohnimmobilien profitieren. Das Bundesminsiterium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit plant unter Einbindung der KfW als weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum Bundesprogramm „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“ eine gemeinsame Broschüre und ein Faltblatt für das Jahr 2015, um die Beratung und Information zur Barrierereduzierung für die Nutzer von Wohnimmobilien weiter auszubauen. Auch wird im Rahmen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Raktorsicherheit im Juli 2014 gestarteten „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“ über das Thema intensiv berichtet. Eine Arbeitsgruppe „Altersgerechter Umbau im Quartier“ wurde eingerichtet. Weitere Veranstaltungen sind geplant. 20. Welche konkreten Erfahrungen wurden mit dem Programm „Baumodelle der Altenhilfe und der Behindertenhilfe“, welches gemeinschaftsorientierte und generationenübergreifende Akzente setzen sollte, gesammelt? a) Plant die Bundesregierung, dieses Programm fortzuführen? Wenn ja, bis wann und unter welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht? b) Wurde das Programm evaluiert? Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen und seit wann, und wo sind die Evaluationsergebnisse zugänglich? Wenn nein, warum nicht? Die in dem Format „Baumodelle der Altenhilfe und der Behindertenhilfe“ zu verschiedenen Schwerpunkten – darunter neue Wohnformen, Soziokultur und Teilhabe, Architektur und Betreuung für Demenzkranke – initiierten Programme zeigten auf, wie innovative Konzepte mit einer individuellen, bedürfnisorientierten und überwiegend kleinteiligen baulichen Gestaltung umgesetzt werden und den nutzenden Menschen eine Teilhabe am sozialen und gemeinschaftlichen Leben ermöglichen können. Die insgesamt rund 45 unterstützten Projekte verdeutlichten , dass Konzepte, die von den Menschen selbst mit erarbeitet oder angestoßen worden sind, etwa bei Genossenschaften oder Vereinen, eine wichtige Voraussetzung für die gewünschte Akzeptanz und Breitenwirkung sind. Dies gilt auch für die Verbindung von haupt- und ehrenamtlichem Engagement und die Lage von Projekten möglichst im Zentrum des kommunalen Lebens. Eine Fortführung des Programms ist nicht geplant. Die Inhalte mit dem Ziel des selbständigen und selbstbestimmten Lebens und Wohnens älterer Menschen werden stattdessen in dem neuen Format „Zuhause im Alter – Soziales Wohnen“ aufgegriffen, fortentwickelt und akzentuiert. Dazu gehören unter anderem die Schwerpunkte Nachbarschaftshilfe, soziale Dienstleistungen und Anlaufstellen zur Beratung und Information älterer Menschen. Über die bisherigen, aber auch über aktuelle und neue Projekte informiert das Portal „Zuhause im Alter“ unter http://serviceportal-zuhause-im-alter.de/. Eine Evaluation des Programms im engeren Sinne gab es nicht. Die in den ver- schiedenen Teilprogrammen vertretenen Projekte wurden stattdessen durch das Drucksache 18/4148 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Institut Weeber & Partner Stadtplanung und Sozialforschung untersucht und für Interessentinnen und Interessenten aufbereitet. Gesichtspunkte waren das Angebotsspektrum des jeweiligen Projekts, seine Planung sowie bauliche Gestaltung und Umsetzung. Die Ergebnisse mit zahlreichen Darstellungen, Abbildungen , Grundrissen etc. flossen in die Internetseite www.baumodelle-bmfsfj.de ein, die aufgrund des hohen Interesses insbesondere für Fachleute noch online ist. 21. Wie ist der aktuelle Stand, um die pflegerische Versorgungsstruktur über die traditionellen Versorgungsformen im ambulanten und pflegerischen Bereich hinaus weiterzuentwickeln, um pflegebedürftigen Menschen den Aufenthalt in ihrer eigenen Wohnung oder in ihrer bisherigen Wohnumgebung zu ermöglichen und zu erleichtern? Um es pflegebedürftigen Menschen zu ermöglichen, so zu leben wie sie möchten , werden Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Versorgung durch Leistungen der Pflegeversicherung besonders gefördert: Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, die gewisse Voraussetzungen erfüllt, erhalten neben den übrigen Leistungen der Pflegeversicherung einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 205 Euro monatlich zur eigenverantwortlichen Verwendung für die Organisation und Sicherstellung der Pflege in der Wohngruppe. Gleichzeitig profitieren Wohngruppen in verstärktem Maße von der Regelung des § 40 Absatz 4 SGB XI (Zuschüsse zu Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes): Der Zuschuss, der durch das Erste Pflegestärkungsgesetz zum 1. Januar 2015 von 2 557 Euro auf 4 000 Euro je Pflegebedürftigem erhöht wurde, kann vier Mal, also bis zu 16 000 Euro (bisher 10 228 Euro), je Maßnahme betragen, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen. Darüber hinaus gibt es ein Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen , das eine Förderung von 2 500 Euro pro Person (maximal 10 000 Euro je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung gewährt. Insgesamt steht für die Förderung eine Summe von 30 Mio. Euro zur Verfügung. Auch wird derzeit vom GKV-Spitzenverband ein Modellprogramm im Umfang von 10 Mio. Euro durchgeführt, in dem Ansätze für weitere neue Wohnformen im Zwischenbereich zwischen häuslicher und vollstationärer Versorgung in ihrer bisherigen Form erprobt und evaluiert werden. Durch die zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Erweiterung des § 45b SGB XI um zusätzliche Entlastungsleistungen sowie die Einbeziehung vorwiegend somatisch beeinträchtigter Pflegebedürftiger wird die häusliche Pflege weiter gestärkt. Gleiches gilt für die durch das Erste Pflegestärkungsgesetz ebenfalls ausgebauten und vereinfachten Kombinationsmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegebedürftigen erhalten somit mehr Wahlmöglichkeiten und können die Pflege bedarfsgerechter gestalten . Entscheidend dafür, dass die pflegebedürftigen Menschen ihren Wünschen entsprechend leben können, ist eine frühzeitige und umfassende Beratung. Vor diesem Hintergrund müssen die Pflegekassen Antragstellern unmittelbar nach Eingang eines erstmaligen Antrags einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Darüber hinaus kann Pflegeberatung jederzeit in Anspruch genommen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4148 22. Mit welchen Maßnahmen unterfüttert die Bundesregierung ihr Bekenntnis zum Ausbau von Mehrgenerationenhäusern? Zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Sicherung der Mehrgenerationenhäuser führt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Oktober 2014 Gespräche mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden , um eine gemeinsame Lösung für die dauerhafte Etablierung der Häuser zu finden. Aufgrund der laufenden Gespräche können noch keine Ergebnisse mitgeteilt werden. 23. Hat die Bundesregierung die Reichweite und den Einfluss des geförderten Handbuchs „Allein leben mit Demenz“ evaluiert? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wo ist dieses veröffentlicht? b) Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen eines vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projekts hat die Deutsche Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz e. V. eine Evaluation zur Nutzung von insgesamt drei Handbüchern durch ein wissenschaftliches Institut vornehmen lassen. Für das Handbuch „Allein leben mit Demenz“ zeigte sich, dass die Zielgruppen erreicht werden, und zwar über Netzwerkpartner und Multiplikatoren wie Beratungs - und Fachstellen, häufig in kommunaler Trägerschaft, in Kooperation mit Pflegeanbietern. Die Schulungen werden als sehr erfolgreich bewertet und das Schulungsmaterial positiv eingeschätzt. Das Potenzial der Materialien erscheint allerdings noch nicht ausgeschöpft, abschließende Handlungsempfehlungen geben weitere Hinweise. Die Ergebnisse sind in einem Bericht vom Januar 2014 auf der Internetseite der Deutschen Alzheimer Gesellschaft veröffentlicht (www.deutsche-alzheimer.de/ ueber-uns/projekte/evaluation-der-praxishandbuecher.html). 24. Sieht die Bundesregierung in den europäischen Gleichberechtigungsrichtlinien , wie zum Beispiel der fünften Antidiskriminierungsrichtlinie, eine Chance, den altersgerechten und barrierefreien Umbau von Wohnungen und Quartieren voranzubringen? a) Wenn ja, inwiefern? b) Wenn nein, warum nicht? Eine Weiterentwicklung des altersgerechten und barrierefreien Umbaus von Wohnungen und Quartieren erfolgt auf nationaler Ebene mittels verschiedener Programme. Über den „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung , einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“ konnte bislang auf europäischer Ebene keine Einigkeit erzielt werden. Drucksache 18/4148 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Wie müssen Arbeitslosengeld-II-Beziehende die Erforderlichkeit des Umzugs in eine barrierefreie Wohnung belegen, und sind der Bundesregierung diesbezüglich Probleme bekannt? 26. In welchen Fällen ist der Umzug in eine barrierefreie Wohnung von unter 25-jährigen Arbeitslosengeld-II-Beziehenden, die noch bei ihren Eltern wohnen, aus schwerwiegenden Gründen erforderlich, und sind der Bundesregierung diesbezüglich Probleme bekannt? Die Fragen 25 und 26 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Für die Erbringung des Arbeitslosengeldes II, soweit es für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung geleistet wird, sind die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig, die der Landesaufsicht unterliegen. Insoweit liegen der Bundesregierung keine konkreten Angaben darüber vor, welche Anforderungen seitens der zuständigen Träger an die Glaubhaftmachung der Erforderlichkeit eines Wohnungswechsels bzw. des Vorliegens schwerwiegender Gründe gestellt werden. Allgemein ist jedoch festzustellen, dass ein Wohnungswechsel in eine barrierefreie Wohnung erforderlich ist, wenn die bislang bewohnte Unterkunft nicht barrierefrei ist und die Erforderlichkeit barrierefreien Wohnens glaubhaft gemacht wird. Dies gilt auch für Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Zusammenhang mit der Anerkennung barrierefreien Wohnens sind der Bundesregierung keine Probleme bekannt. 27. In welcher Form und welchem Umfang steht die Bundesregierung mit Ländern, Architekten- und Ingenieurverbänden sowie den Handwerkskammern im Austausch, um für eine Aufnahme des Themas der alters-, generationen- und sachgerechten Ausgestaltung von Wohnraum und Quartiersinfrastruktur in ihre Ausbildungscurricula zu werben? Mit dem Ziel, Handwerkerinnen und Handwerker stärker an das alters- und generationengerechte Bauen und Wohnen heranzuführen und entsprechend zu sensibilisieren, führte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in enger Abstimmung mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und den Handwerkskammern das Programm „Qualifizierung des Handwerks – Chancen der älter werdenden Gesellschaft erkennen und fördern“ mit 18 Projekten durch. Ein gemeinsam mit dem Handwerk entwickeltes Markenzeichen „Generationenfreundlicher Betrieb – Service + Komfort“ in Trägerschaft des ZDH gibt Handwerksbetrieben die Möglichkeit, sich für die Belange von Kundinnen und Kunden in der älter werdenden Gesellschaft qualifizieren und auszeichnen zu lassen. Mit besonderem Augenmerk auf die Architektinnen und Architekten von morgen zeigte der gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und in Abstimmung mit den Landesarchitektenkammern durchgeführte Wettbewerb für Studentinnen und Studenten „Altersgerecht Bauen und Wohnen – Barrierefrei, quartierbezogen, integrativ“ mit 32 Arbeiten von 18 Hochschulen aus Architektur und Stadtplanung ein hohes Interesse sowohl bei Studierenden als auch bei Hochschulen an dieser Thematik. Stellvertretend für die Länderebene war das Niedersächsische Wissenschaftsministerium in das Projekt einbezogen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorischerheit hat gemeinsam mit KfW, ZDH, Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) und der Wissenschaft ein Curriculum für die Ausbildung von öffent- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4148 lich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks zu Sachverständigen für Barrierefreiheit entwickelt. Die entsprechenden Ausbildungslehrgänge werden von den Handwerkskammern gemeinsam mit dem ZDH und dem ZVSHK seit dem Herbst 2014 angeboten. 28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen der Demografiestrategie zum barrierefreien und barrierearmen Wohnen? a) Welche Arbeitsgruppen haben sich damit beschäftigt und werden sich damit beschäftigen? b) Welche konkreten Maßnahmen wurden aus den Handlungsempfehlungen umgesetzt? Im Arbeitsgruppenprozess hat sich die für „Selbstbestimmtes Leben im Alter“ zuständige Arbeitsgruppe in der letzten Legislaturperiode u. a. mit „Wohnen im Alter“ befasst. Diese Arbeiten werden fortgesetzt. Das Programm „Anlaufstellen für ältere Menschen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend leistet einen wichtigen Beitrag für ein selbstbestimmtes Leben im Alter, zur Inklusion und zur Stärkung des Zusammenhalts der Generationen. Im unmittelbaren Lebensumfeld bzw. Quartier werden Angebote gefördert und niedrigschwellige Hilfen aufgebaut, die Teilhabe und Engagement, aber im Bedarfsfall auch Hilfe, Betreuung und Unterstützung bei der Pflege ermöglichen. Die Weiterentwicklung und Stärkung neuer Wohnformen im häuslichen Umfeld, zu der die Arbeitsgruppe „Selbstbestimmtes Leben im Alter“ ebenso Empfehlungen ausgesprochen hat, hat ihren Niederschlag in der aktuellen Gesetzgebung gefunden: Mit dem Inkrafttreten des Ersten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2015 sind nicht nur u. a. die zusätzlichen Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen ausgebaut und neue Entlastungsleistungen der Pflegekassen für sog. niedrigschwellige Betreuungsangebote eingeführt worden. Es wurden auch die Zuschüsse der Pflegekassen zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen deutlich, das heißt um 40 Prozent, erhöht (Näheres hierzu ist der Antwort zu Frage 21 zu entnehmen). Mit der Fördermaßnahme Kommunale Beratungsstellen „Besser leben im Alter durch Technik“ werden Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Entwicklung und Umsetzung von Beratungsstellen unterstützt, die Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen zu technischen Hilfen für ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter beraten. Die Umsetzung der Beratung erfolgt neutral und anbieterunabhängig . Wesentlich ist zudem die direkte und niedrigschwellige Ansprache und Beratung zum Beispiel durch Informationsveranstaltungen, Hausbesuche oder die Bereitstellung von Informations- und Anschauungsmaterial an Orten des täglichen Lebens. Seit dem 1. Oktober 2014 steht für die Förderung des altersgerechten Umbaus, insbesondere für selbstnutzende Wohnungs- und Gebäudeeigentümer, die altersbedingt keine Kredite mehr aufnehmen können oder die sich nicht mehr verschulden wollen, wieder eine aus Bundesmitteln finanzierte Zuschussvariante für den altersgerechten Umbau als Ergänzung zum KfW-Darlehensprogramm „Altersgerecht Umbauen“ zur Verfügung. Drucksache 18/4148 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 29. Wie soll der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Förderbonus für zusätzliche Maßnahmen zum altersgerechten und barrierefreien Umbauen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm konkret ausgestattet und finanziert werden, wann soll er eingeführt werden, welche Höhe soll er haben, und unter welchen Bedingungen soll er beantragt werden können? Auf welche Weise die Fragen von Energieeffizienz, Barrierefreiheit und weiterer sozialer Belange, Wirtschaftlichkeit usw. einer zusammengefassten Bewertung unterzogen und damit in der Förderung berücksichtigt werden können, ist derzeit noch Gegenstand laufender Untersuchungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333