Deutscher Bundestag Drucksache 18/4158 18. Wahlperiode 02.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3880 – Umsetzung der Berliner Erklärung der UNESCO-Weltsportministerkonferenz Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die 5. UNESCO-Weltsportministerkonferenz „MINEPS V“, an der mehr als 600 Teilnehmer aus 128 Staaten vom 28. bis 30. Mai 2013 in Berlin teilnahmen , hat laut Aussage der Bundesregierung mit der Verabschiedung der „Berliner Erklärung“ einen wichtigen Meilenstein für die internationale Sportpolitik gesetzt. Federführender Ausrichter war das Bundesministerium des Innern in Kooperation mit der UNESCO, unterstützt vom Weltrat für Sportwissenschaft und Leibes-/Körpererziehung (ICSSPE). Schwerpunktthemen waren (I) der Zugang zum Sport als grundlegendes Recht für alle, (II) die Förderung von Investitionen in Programme für Sport und Leibeserziehung und (III) die Bewahrung der Integrität des Sports. Der damalige Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, zeigte sich in seiner Eigenschaft als Präsident der Konferenz überzeugt, dass „die Berliner Erklärung wegweisend sein wird für die künftige nationale und internationale Sportpolitik“. Er äußerte zugleich die Hoffnung, dass von MINEPS V ein starker Impuls für die gemeinsame Bewältigung der globalen Herausforderungen im Bereich des Sports ausgehen wird. Auch wenn die Berliner Erklärung keine rechtliche Bindung hat, steht die Bundesregierung politisch in Verantwortung für eine Umsetzung der Vereinbarungen . Die folgenden Fragen nehmen Bezug auf den Stand der Umsetzung. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die im Rahmen von MINEPS V verabschiedete Berliner Erklärung spiegelt grundlegende sportpolitische Zielsetzungen von insgesamt 128 UNESCO-Mitgliedstaaten wieder, die sich sowohl hinsichtlich ihrer innerstaatlichen StruktuDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. Februar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ren als auch ihrer Sportsysteme deutlich voneinander unterscheiden. Hinzu kommen verschiedene Ausgangslagen im Hinblick auf die in dem Dokument enthaltenen politischen Selbstverpflichtungen zu den MINEPS-Schwerpunktthemen . Gleichwohl wurde die Berliner Erklärung bewusst ambitioniert gefasst, Drucksache 18/4158 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode um ihr sowohl im Bereich der nationalen als auch der internationalen Sportpolitik eine langfristige Relevanz als Referenzdokument zu sichern. Daraus folgt naturgemäß , dass die Umsetzung der Zielsetzungen und Verpflichtungen aus der Berliner Erklärung ebenso vom Handeln bzw. der Mitwirkung diverser verantwortlicher Akteure auf verschiedenen Ebenen abhängt wie von vorhandenen Ressourcen. 1. Für welche der in der Berliner Erklärung festgehaltenen Selbstverpflichtungen der Ministerinnen und Minister sowie der Punkte 3.24 bis 3.36 sieht die Bundesregierung einen kurz-, mittel- oder langfristigen Handlungs- und Umsetzungsbedarf in Deutschland, und für welche nicht (bitte tabellarisch auflisten und im Einzelnen begründen)? Für die Prüfung des Handlungs- bzw. Umsetzungsbedarfs hinsichtlich der in der Berliner Erklärung enthaltenen Selbstverpflichtungen sowie der Aufrufe in den Nummern 3.24 bis 3.36 sind in Deutschland zum Teil der Bund, zum Teil die Länder jeweils eigenverantwortlich zuständig. Dabei ist der primäre Zuständigkeits - und Verantwortungsbereich der Länder insbesondere dann betroffen, soweit sich die Selbstverpflichtungen aus der Berliner Erklärung auf den Schulsowie den Breitensport beziehen. Gleiches gilt hinsichtlich der Durchführung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren (inklusive der Sicherstellung einer angemessenen operativen Kapazität der Strafverfolgungs- und Justizbehörden) zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben sowie im Hinblick auf die Regulierung von Sportwetten. Für ihren eigenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich betrachtet die Bundesregierung die in der Berliner Erklärung eingegangenen politischen Selbstverpflichtungen als dauerhafte Richtschnur für ihr sportpolitisches Engagement sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die nachfolgenden Antworten zu den Fragen 9 bis 43 Bezug genommen. In Ergänzung hierzu sollen an dieser Stelle zwei Aspekte hervorgehoben werden : ● Im Hinblick auf den MINEPS-Themenkomplex „Zugang zum Sport als grundlegendes Recht für alle“ ist es das Ziel der Bundesregierung, Menschen mit Behinderung eine selbst bestimmte Teilhabe am Sport zu ermöglichen. Es handelt sich hierbei um einen kontinuierlichen Prozess, der entsprechende Zeit benötigt. So ist die Förderung des Leistungssports von Menschen mit Behinderung ein Schwerpunkt der Sportförderpolitik der Bundesregierung. Sie wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. In Umsetzung der Berliner Erklärung stellt das Bundesministerium des Innern seit dem Jahr 2014 jährlich 150 000 Euro zusätzlich zu seiner Förderung der Sportjahresplanung der Behindertensportverbände zur Verfügung, um die Durchführung inklusiver Sportveranstaltungen zu ermöglichen. Der Sport von Menschen mit Behinderung wird aus dem Bundeshaushalt gefördert , soweit er als medizinische Rehabilitationsmaßnahme anzusehen ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewährt zur Durchführung von Aufgaben im Bereich des Rehabilitationssports eine Zuwendung an den Deutschen Behindertensportverband (DBS). Zudem werden gezielt Projekte zur Intensivierung der Inklusion im Sport finanziell gefördert. Darüber hinaus zählt zu den Aufgaben der staatlichen Anlaufstelle für den Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts- konvention u. a. die Koordinierung der im NAP aufgeführten Maßnahmen, die sich im Handlungsfeld „Kultur und Freizeit“ auch auf den Sport beziehen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4158 Vor diesem Hintergrund hat das BMAS bei den Inklusionstagen 2014 die „Inklusion im Sport“ in einer ganztägigen Veranstaltung thematisiert. Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung des NAP wird die Bundesregierung ihre Verpflichtungen für die Inklusion von Menschen mit Behinderung, die sich aus der Berliner Erklärung ergeben, mitberücksichtigen. Die Bundesregierung befindet sich zudem im steten Austausch mit den Ländern und den Sportorganisationen zu Fragen der Inklusion im Sport. So ist das Bundesministerium des Innern in der von der Sportministerkonferenz der Länder (SMK) eingerichteten Arbeitsgruppe „Inklusion und Sport“ vertreten, die sich aus Vertretern der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz (KMK), der Behindertensportverbände, des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der SMK zusammensetzt. Die SMK hat sich insbesondere durch die Fachkonferenz „Inklusion ist keine Illusion?“ am 22. September 2014 und ihre Beschlüsse vom 12./13. September 2013 und 6./7. November 2014 den Auftrag gegeben, mit Empfehlungen auf unterschiedlichen Handlungsfeldern die Vielfalt im Sport in Deutschland weiter zu fördern. In Umsetzung der SMK-Beschlüsse und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Fachkonferenz erarbeitet die Arbeitsgruppe „Inklusion und Sport“ derzeit entsprechende Handlungsempfehlungen. Die KMK hat am 13./14. November 2013 die Fachtagung „Inklusion im Schulsport“ gemeinsam mit dem DOSB, dem DBS, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und dem Deutschen Sportlehrerverband e. V. (DSLV) durchgeführt. Ebenso wie auf der oben genannten Fachkonferenz war die Bundesregierung durch die Beauftragte für die Belange behinderter Menschen sowie durch das Bundesministerium des Innern vertreten. ● Bezüglich des MINEPS-Themenkomplexes „Wahrung der Integrität des Sports“ (hier die Nummern 3.34 bis 3.36 der Berliner Erklärung) unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) seit ihrer Gründung finanziell und personell. So leistet Deutschland einen jährlichen Beitrag zum WADA-Haushalt in Höhe von 745 000 US-Dollar (2015 = ca. 655 000 Euro) und damit über 5 Prozent des auf die Staaten entfallenden Anteils. Ferner arbeiten in den WADA-Gremien regelmäßig auch deutsche Mitglieder mit (derzeit insgesamt sieben Vertreter in deren Ausschüssen bzw. Expertengruppen). Der neue WADA betont die Bedeutung von Ermittlungen und von Informationsgewinnung (vgl. Artikel 5: „Testing and Investigations“). Daher beabsichtigt die Bundesregierung mit dem geplanten Anti-Doping-Gesetz (dort § 8), eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die es den staatlichen Ermittlungsbehörden erlaubt, im Einzelfall der Nationalen Anti-Doping Agentur Informationen auch aus laufenden Ermittlungsverfahren zu übermitteln. 2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Sportunterricht als vorzugsweise tägliches Pflichtfach in die Grund- und Sekundarschulbildung aufgenommen werden sollte (vergleiche Punkt 1.15 Berliner Erklärung)? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, wie hat die Bundesregierung sichergestellt bzw. wird die Bundesregierung sicherstellen, dass guter und inklusiver Sportunterricht als vorzugsweise tägliches Pflichtfach in die Grund- und Sekundarschulbildung aufgenommen wird, und dass Sport und körperliche Betätigung an Schulen und allen sonstigen Bildungseinrichtungen fest in den Tagesablauf von Kindern und Jugendlichen integriert werden? 3. Hat die Bundesregierung hinsichtlich der Zielsetzung, einen guten und inklusiven Sportunterricht als vorzugsweise tägliches Pflichtfach in der Drucksache 18/4158 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Grund- und Sekundarschulbildung zu initiieren, bereits Kontakt mit den Bundesländern aufgenommen, um mit diesen eine Umsetzung der Selbstverpflichtung zu erreichen? 4. Wenn nein, wann wird die Bundesregierung die Bundesländer kontaktieren ? 5. Wie will die Bundesregierung die Bundesländer darin unterstützen, damit das Ziel eines guten und inklusiven Sportunterrichts als vorzugsweise tägliches Pflichtfach in der Grund- und Sekundarschulbildung erreicht werden kann? 6. Inwieweit steht einer solchen Unterstützung der Bundesländer durch den Bund das Kooperationsverbot entgegen? Die Fragen 2 bis 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Bereich der schulischen Bildung besitzt der Bund keine Gesetzgebungskompetenz . Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderativen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern. Diesen obliegt damit auch die Gestaltung ihrer schulischen Bildungsangebote inklusive des Schulsports. 7. Hat die Bundesregierung vor der Zustimmung zu der Berliner Erklärung Rücksprache mit den Bundesländern gehalten, ob und wie diese das Ziel eines guten und inklusiven Sportunterrichts als vorzugsweise tägliches Pflichtfach in der Grund- und Sekundarschulbildung erreichen wollen und werden? Die Bundesregierung hat im Rahmen der Ausarbeitung der Berliner Erklärung die Länder zu allen drei Themenkomplexen einbezogen und deren Positionen auch im Rahmen des Abstimmungsprozesses auf internationaler Ebene berücksichtigt . Konkrete Nachfragen dahingehend, ob bzw. inwiefern die Länder hinsichtlich der einzelnen, in deren Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich fallenden Verpflichtungen aus der Berliner Erklärung einen Handlungs- bzw. Umsetzungsbedarf sehen, waren aus der Sicht der Bundesregierung nicht geboten. 8. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher für eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Sportorganisationen und Schulen und allen sonstigen Bildungseinrichtungen unternommen, um die Bedingungen für Leibeserziehung und Sport an Schulen zu verbessern (vergleiche Punkt 1.16 Berliner Erklärung)? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt als finanzieller Träger die Bundesjugendspiele und stellt den Ländern bzw. den Schulen sämtliche Materialen im Zusammenhang mit der Durchführung der Bundesjugendspiele kostenfrei zur Verfügung. Hierfür werden im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) Fördermittel in Höhe von jährlich 200 000 Euro bereitgestellt. Gemäß Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) vom 26. Oktober 1979 in der Fassung vom 12. September 2013 sind die Bundesjugendspiele für alle Schülerinnen und Schüler bis zum zehnten Schuljahr verbindlich. Die Bundesjugendspiele werden gemeinsam getragen vom BMFSFJ, der KMK und dem Deutschen Olympischen Sportbund bzw. der Deutschen Sportjugend Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4158 (DOSB/dsj). Sie werden durch den Ausschuss für die Bundesjugendspiele betreut , dem neben den Trägerinstitutionen auch Vertretungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), des Deutschen Turner-Bundes (DTB), des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) und des Deutschen Behindertensportverbandes bzw. der Deutschen Behindertensportjugend (DBS/DBSJ) angehören . Der Ausschuss für die Bundesjugendspiele hat sich gemeinsam mit den Sportorganisationen als kooperatives Bund-Länder-Gremium nachhaltig bewährt. So konnte die Gestaltung der Bundesjugendspiele, u. a. durch die Reform im Schuljahr 2001/2002, immer wieder neuen Entwicklungen in Schule und Gesellschaft angepasst werden. Mit Inkrafttreten des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen “ (UN-Behindertenrechtskonvention) im Schuljahr 2009/2010 wurde das Angebot der Bundesjugendspiele um das „Programm Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“ ergänzt und bundesweit eingeführt. Seitdem können auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderung an den Bundesjugendspielen gleichberechtigt neben Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung teilnehmen. Mit der Förderung von Schulungsmaterialien für die Fortbildungsoffensive des DLV „LA-Bundesjugendspiele – Echte Feste des Schulsports“ konnte die für jüngere Jahrgänge sehr gut geeignete Angebotsform „Wettbewerb Leichtathletik “ seit 2012 in den Schulen weiter etabliert werden. Durch den Ausbau eines qualifizierten Multiplikatorinnen- bzw. Multiplikatorenpools in den Strukturen des DLV sollen weiterführend insbesondere Grundschullehrkräfte und Lehrkräfte der Klassen 5 und 6 durch praktische Schulungsmaßnahmen in allen Bundesländern zur Durchführung dieser Angebotsform weiter aufgeschlossen und qualifiziert werden. Zehn Bundesländer sind dieser Fortbildungsoffensive bereits gefolgt. Seit Februar 2015 steht den Schulen die technisch und inhaltlich aktualisierte Webseite www.bundesjugendspiele.de zur Verfügung. Insbesondere mit dem neuen Handbuch-Assistenten, dem optimierten Online-Auswertungstools und der neu entwickelten App als Offline-Variante, die eine Ergebniseintragung unmittelbar an der Sportstätte ermöglicht, wird Lehrkräften ein ineinandergreifendes Instrumentarium für eine effizientere Planung, Durchführung und Auswertung der Bundesjugendspiele bereit gestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 6 verwiesen. 9. In welcher Form und wie regelmäßig erfolgt ein Austausch mit anderen Ländern auf europäischer sowie internationaler Ebene hinsichtlich guter Praktiken in der Gestaltung der Sport-, Bildungs-, Gesundheits- und Jugendpolitik auf nationaler Ebene, in denen sich wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich des sozioökonomischen Nutzens von Leibeserziehung und Sport widerspiegeln (vergleiche Punkt 2.20)? Ein derartiger Austausch erfolgt im Wesentlichen auf EU-Ebene in der Ratsarbeitsgruppe Sport (abhängig von der thematischen Schwerpunktsetzung durch den jeweils amtierenden EU-Ratsvorsitz) sowie im Rahmen der Umsetzung des EU-Arbeitsplans Sport für die Jahre 2014 bis 2017 in den EU-Expertengruppen „Economic Dimension“, Health Enhancing Physical Activity“ (HEPA) sowie „Human Resource Development“ (je Expertengruppe sind in der Regel drei Sitzungen pro Jahr vorgesehen). Hinzu kommt der fachliche Austausch zwischen den HEPA-Focal-Points der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen der Umsetzung der EU-Ratsempfehlung zur Förderung der gesundheitsför- dernden körperlichen Aktivität (ein bis zwei Sitzungen pro Jahr). Drucksache 18/4158 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Des Weiteren können die in der Frage angesprochenen guten Praktiken auch Gegenstand des für den Sport zuständigen UNESCO-Gremiums (CIGEPS) sein, das ein bis zweimal pro Jahr tagt. Ferner wird in Regierungsverhandlungen oder -konsultationen mit einzelnen Staaten, in denen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit sportbezogene Entwicklungsvorhaben durchführt oder unterstützt, das Thema „Sport für Entwicklung“ behandelt und bedarfsweise gegenüber Regierungsvertretern auch erläutert, inwiefern Sport zur Erreichung von Entwicklungszielen beitragen kann und somit nicht nur von sozioökonomischem Nutzen ist, sondern auch die individuelle und gesellschaftliche Entwicklung positiv beeinflussen kann. Darüber hinaus befasst sich auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) insbesondere mit den Aspekten der körperlichen Aktivität und Bewegungsförderung . 10. Hat die Bundesregierung eine internationale Initiative zur Entwicklung eines schlüssigen Grundsatzkonzepts, in dem die Bedingungen für die Planung und Umsetzung von Sportgroßveranstaltungen und Sport-MegaEvents sowie für die Teilnahme an den entsprechenden Bewerbungsverfahren festgelegt sind, geplant, oder hat sie dieses vor? Wenn nein, warum nicht (vergleiche Punkt 2.29)? Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Verhandlungen über den im Mai 2014 verabschiedeten EU-Arbeitsplan Sport für die Jahre 2014 bis 2017 nachdrücklich und mit Erfolg dafür eingesetzt, dass sich eine EU-Expertengruppe mit der Ausarbeitung von Empfehlungen zur sozialen, ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit von Sportgroßveranstaltungen befassen wird. Dieses Gremium, in dem auch von der Bundesregierung benannte Experten vertreten sind, hat seine Arbeit zwischenzeitlich aufgenommen. 11. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Integrität des Sports“? Das Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben enthält in Nummer 26 der diesbezüglichen Erläuterungen eine Definition des Begriffs „Integrität des Sports“. Danach wird die „Integrität des Sports“ definiert als „ethical fundamental value in the sport movement characterised by credibility, transparency and fairness as well as by the unpredictability of sports competition results“ (in der bislang vorliegenden Arbeitsübersetzung wie folgt übersetzt: „grundlegender ethischer Wert in der Sportbewegung, der sowohl von Glaubwürdigkeit, Transparenz und Fairness als auch von der Unvorhersehbarkeit der Ergebnisse von Sportwettbewerben gekennzeichnet ist“). Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen am 18. September 2014 in Magglingen/Schweiz gezeichnet und damit auch die vorgenannte Definition bestätigt . 12. Gibt es zum Begriff „Integrität des Sports“ eine gesetzliche Legaldefinition , oder ist eine solche geplant? Eine gesetzliche Legaldefinition gibt es nicht und eine solche ist auch nicht geplant . Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. An welcher Position wird sich die Bundesregierung an der Übernahme der Führung bei der Bewertung des Wesens und des Ausmaßes der Bedrohun- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4158 gen für die Integrität des Sports und bei der Entwicklung geeigneter Strukturen zur Eindämmung dieser Bedrohungen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene beteiligen (vergleiche Punkt 3.17)? Der Bundesregierung ist es ein sportpolitisch wichtiges Anliegen, dass Phänomene wie Doping, Korruption und die Manipulation von Sportwettbewerben national und international angemessen effektiv bekämpft werden. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung intensiv in den internationalen Gremien des Europarates und der UNESCO zur Dopingbekämpfung und zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben eingebracht. National setzt sich die Bundesregierung vor allem für eine nachhaltige Finanzierung der Nationalen Anti-Doping Agentur ein und untermauert damit auch hier ihren Führungsanspruch . Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 14 verwiesen. 14. Wie bewertet die Bundesregierung das Wesen und das Ausmaß der Bedrohungen für die sogenannte Integrität des Sports, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor? Seit 2004 wurden in Deutschland drei Manipulations- bzw. Wettskandale im Fußball aufgedeckt: Zunächst in Berlin um den Schiedsrichter Robert Hoyzer in Verbindung mit einer kroatischen Tätergruppierung. Anschließend im Jahr 2007 in Hessen um einen malaiischen Staatsangehörigen sowie im Jahr 2009 um eine durch die nordrhein-westfälischen Behörden festgestellte internationale Tätergruppierung. In allen drei Verfahren wurde der Versuch oder die Manipulation von Spielergebnissen zum Zwecke des Wettbetrugs festgestellt. Neben diesen drei Ermittlungskomplexen ergaben vier Abfragen in den Ländern , dass im Zeitraum von 2005 bis 2013 insgesamt 21 weitere Verdachtsfälle von Spielmanipulation zum Zwecke des Wettbetruges im Sport bei Länderdienststellen bekannt und bearbeitet worden sind. Innerhalb des Abfragezeitraums wurden dem Bundeskriminalamt im Jahr 2013 zwei neue Verdachtsfälle bekannt. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit wurden eine Reihe weiterer Ermittlungsverfahren in EU- und Drittstaaten eingeleitet, die teilweise Bezüge zu dem nordrhein-westfälischen Verfahren aufweisen. Diese Ermittlungsverfahren zeigten das Ausmaß eines bis dato in der Öffentlichkeit wenig beachteten Phänomens auf. Das Wesen der Bedrohungen für die „Integrität des Sports“ weist vielfältige Facetten auf, die aus Sicht der Bundesregierung derzeit nicht abschließend bewertet werden können. 15. Welche Strukturen und Instrumente bestehen dazu in Deutschland, und sind diese aus Sicht der Bundesregierung verhältnismäßig und geeignet zur Abwehr von Bedrohungen für die sogenannte Integrität des Sports? Grundsätzlich gehört die Durchführung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben zum Zuständigkeitsbereich der Strafverfolgungs- und Justizbehörden der Länder. Hierbei können sie auf die allgemeinen strafrechtlichen bzw. strafprozessualen Vorschriften zurückgreifen. Zusätzlich erfolgt die polizeiliche Bekämpfung des Phänomens „Match-Fixing“ durch das Bundeskriminalamt als kriminalpolizeilicher Zentral- stelle. Drucksache 18/4158 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung beabsichtigt, das Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben zeitnah zu ratifizieren und umzusetzen . Die damit verbundene Umsetzung struktureller und instrumenteller Maßnahmen (wie z. B. die Implementierung von Good-Governance-Standards in den Sportorganisationen , Präventionsarbeit, Verbesserung der Kooperation zwischen allen relevanten Akteuren und Schaffung einer Nationalen Plattform) sind aus Sicht der Bundesregierung zur Vorbeugung vor Korruption in den Organisationen des Sports und zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben verhältnismäßig und überdies geeignet zur Abwehr entsprechender Bedrohungsphänomene . 16. Welche Good-Practice-Beispiele will die Bundesregierung in Bezug auf den Austausch über den Kampf gegen Manipulation von Sportwettbewerben beitragen (vergleiche Punkt 3.18)? Aus Sicht der Bundesregierung stellt der Erfahrungsaustausch im Rahmen der nationalen und internationalen Kooperationen ein wichtiges Element im Kampf gegen die Manipulation von Sportwettbewerben dar. Deutsche Ermittlungsbehörden verfügen aufgrund ihrer Erfolge über große Erfahrungen, die in anderen Staaten bereits jetzt unterstützend eingebracht werden. Im Zusammenhang mit Spielmanipulationen zum Zwecke des Wettbetruges wurden durch Justizbehörden verschiedener Staaten bislang zwei gemeinsame Ermittlungsgruppen – „Joint Investigation Teams“ – mit deutscher Beteiligung auf europäischer Ebene ins Leben gerufen, um Erkenntnisse operativ auszutauschen . Das Bundeskriminalamt ist als nationaler Experte Deutschlands Mitglied in dem von Europol eingerichteten „Focal Point Sports Corruption“. Mittels dieser Plattform können die daran teilnehmenden Staaten Erkenntnisse austauschen und weitere operative Maßnahmen koordinieren bzw. initiieren. Europol unterstützt diese Arbeit durch die Bereitstellung von Analysekapazitäten. Anfang des Jahres 2011 hat Interpol im Rahmen des „Asian Organized Crime Projekt“, welches sich hauptsächlich mit illegalem Glücksspiel in Verbindung mit Fußball befasst, eine Kooperationsplattform zur koordinierten Bekämpfung des internationalen Phänomens der Manipulation von Fußballspielen eingerichtet . Bisher haben mehrere Treffen dieser so genannten Match-Fixing Task Force mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes stattgefunden. Bei diesen Arbeitstreffen, an denen Vertreter von Staatsanwaltschaften und polizeilichen Ermittlungsdienststellen einer Vielzahl von Staaten teilnehmen, tauschen die Teilnehmer u. a. aktuelle verfahrensbezogene Erkenntnisse zur Bekämpfung des Phänomens „Manipulation von Sportveranstaltungen“ aus. Des Weiteren hat das Bundeskriminalamt in 2013 auf Initiative des Bundesministeriums des Innern zur Bekämpfung der Spielmanipulation zum Zwecke des Wettbetruges strategische Partnerschaften mit dem DOSB, dem Deutschen Fußball -Bund (DFB), der Deutschen Handball-Bundesliga sowie der Deutschen BEKO Basketball-Bundesliga geschlossen. Diese strategischen Partnerschaften beinhalten das Angebot der polizeifachlichen Beratung und Erstbewertung dort bekanntgewordener Verdachtsfälle sowie der Kontaktvermittlung an die zuständige Strafverfolgungsbehörde im Land. Ferner können auch die positiven nationalen Erfahrungen im Bereich der Präventionsarbeit in Organisationen des deutschen Sports im Rahmen eines geeigneten Informationsaustauschs dazu beitragen, die internationale Wahrung der Integrität des Sports zu verbessern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4158 17. Plant die Bundesregierung die Gründung neuer Gremien, um sicherzustellen , dass die Anstrengungen zum Schutz der Integrität des Sports von der gesamten Sportbewegung, den Regierungen, den Strafverfolgungsbehörden , der Glücksspielindustrie, den Medien und den Sportlerinnen und Sportlern mitgetragen werden, und gibt es Vorbilder aus anderen EU-Mitgliedstaaten , an denen sich die Bundesregierung dabei orientiert (vergleiche Punkt 3.6)? Im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben wird für die Bundesrepublik Deutschland die völkerrechtliche Verpflichtung bestehen, eine Nationale Plattform zu schaffen (vgl. Artikel 13 des Übereinkommens), die inländisch relevante Informationen koordiniert, analysiert, erfasst und verteilt sowie zugleich auch eine Ansprechstelle für die Nationalen Plattformen der Partnerstaaten ist. Die Bundesregierung wird alle relevanten Akteure in die Beratungen einbeziehen. In diesem Zusammenhang befindet sich die Fachebene auch mit anderen EU- und Nicht-EUStaaten im Austausch, um eine für Deutschland bestmögliche und den nationalen Besonderheiten entsprechende Struktur zu schaffen. 18. In welcher Form will die Bundesregierung Maßnahmen der Sportbewegung zur Vorbeugung und für Good Governance fördern und unterstützen, und wie wird dies national oder international geschehen (vergleiche Punkt 3.20)? Die Bundesregierung unterstützt die Maßnahmen der Sportbewegung zur Vorbeugung und für Good Governance auf nationaler Ebene durch die Mitarbeit des Bundesministeriums des Innern in einer diesbezüglichen Arbeitsgruppe, in der auch der DOSB, die DOSB-Führungsakademie sowie Transparency International Deutschland vertreten sind. Aus einem Projekt des Bundesinstituts für Sportwissenschaft ist die Publikation „Qualitätsmanagement im Bundessportfachverband“ (Autoren: Frank Daumann und Benedikt Römmelt; BISp-Schriftenreihe 2013/1) entstanden, auf der die DOSB-Führungsakademie ihre Seminare zu diesem Thema aufbaut. Auf europäischer Ebene engagiert sich die Bundesregierung in der EU-Expertengruppe „Good Governance“, die zur Umsetzung des EU-Arbeitsplans Sport für die Jahre 2014 bis 2017 eingerichtet wurde. 19. In welcher Form fördert die Bundesregierung die interdisziplinäre Erforschung der Manipulation von Sportwettbewerben (vergleiche Punkt 3.22)? Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) fördert aktuell das Forschungsvorhaben „Wettbewerbsverzerrung im Sport“. Dabei wird das Forschungsfeld „Integrität des sportlichen Wettbewerbs“ aus kriminologischer, ökonomischer und rechtlicher Perspektive interdisziplinär betrachtet. Eine Veröffentlichung mit dem Titel „Falsches Spiel im Sport – Empirische Analysen zur Integrität sportlicher Wettbewerbe“ ist für März 2015 geplant und wird vom BISp bezuschusst . Drucksache 18/4158 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Misst die Bundesregierung der Aufklärung krimineller Aktivitäten im Bereich des Sports eine Bedeutung bei, und hat sie dazu finanzielle Mittel oder andere Formen der Förderung bereitgestellt (vergleiche Frage 3.24)? Auf Veranlassung des Bundesministeriums des Innern wurde die Kontaktstelle „Match-Fixing“ im Bundeskriminalamt eingerichtet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 hingewiesen. 21. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der am 18. September 2014 gezeichneten Konvention des Europarates gegen Spielabsprachen zu, und welche Länder haben diese Konvention nach Kenntnis der Bundesregierung gezeichnet? Die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben ist der Bundesregierung ein besonderes sportpolitisches Anliegen. Die Bundesregierung hat die Entwicklung des Übereinkommens maßgeblich mitgeprägt und dem Europarat im Rahmen von MINEPS V eine Plattform geboten, das Übereinkommen gegenüber mehr als 120 Staaten vorzustellen . Deutschland zählte zu den ersten Staaten, die das Übereinkommen am 18. September 2014 in Magglingen/Schweiz unterzeichnet haben. Mit Stand vom 5. Februar 2015 haben 17 Staaten des Europarats das Übereinkommen gezeichnet (vgl. www.conventions.coe.int/Treaty/Commun/ChercheSig.asp?NT= 215&CM=8&DF=04/02/2015&CL=ENG). 22. Sind bislang konkrete Schritte infolge der Unterzeichnung der Konvention gegen Spielabsprachen erfolgt? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung beabsichtigt, das Übereinkommen des Europarates gegen die Manipulation von Sportwettbewerben zu ratifizieren und im Rahmen der nationalen Umsetzungserfordernisse alle relevanten Akteure einzubinden. 23. Sind bereits Meldungen über Spielmanipulationen bei der im Jahr 2013 angesiedelten Kontaktstelle des Bundesministeriums des Innern eingegangen , und wie bewertet die Bundesregierung die Einrichtung dieser Stelle? a) Wenn ja, welche Meldungen sind eingegangen (bitte nach Art des Vorganges , Zeitpunkt und Absender der Meldung sowie Bearbeitungsstatus gliedern)? b) Wenn bisher keine Meldungen eingegangen sind, wie beurteilt die Bundesregierung diese Kontaktstelle in Bezug auf ihre Sinnhaftigkeit? c) Auf welchen Betrag belaufen sich die Kosten zur Unterhaltung der Kontaktstelle jährlich? Die Kontaktstelle wurde im Jahr 2013 nicht beim Bundesministerium des Innern , sondern beim Bundeskriminalamt mit dem Ziel eingerichtet, betroffenen Sportverbänden eine Beratung im Umgang mit Verdachtsfällen anzubieten. Seitens des Deutschen Fußball-Bundes, des DOSB, der Deutschen HandballBundesliga /Deutscher Handballbund und der Deutschen BEKO BasketballBundesliga , mit denen das Bundeskriminalamt im Rahmen der Kontaktstelle „Match-Fixing“ eine strategische Partnerschaft geschlossen hat, sind bis dato keine Verdachtsmeldungen zu Spielmanipulationen eingegangen. Die Einrichtung der Kontaktstelle wurde jedoch seitens der Sportorganisationen in den Ge- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4158 sprächen begrüßt. Eine Spezifizierung der Kosten ist nicht möglich. Finanzielle Aufwendungen (z. B. Kosten für Dienstreisen) werden aus dem allgemeinen Haushalt des Bundeskriminalamtes bestritten. Die Bundesregierung wird die genannten Umstände sorgfältig prüfen und die ggf. erforderlichen Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung einer Nationalen Plattform, ziehen. 24. Tauscht die Kontaktstelle des Bundesministeriums des Innern ihre Erkenntnisse über Spielmanipulationen mit den Betreibern der Frühwarnsysteme der privaten Sportwettenanbieter (European Sports Security Association – ESSA) und der europäischen Lotterien (European Lotteries Monitoring System – ELMS) aus? Der Austausch personenbezogener Daten durch Polizeibehörden mit Privatanbietern (Sportwettenanbieter, Lotterien, Verbände etc.) unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und bedarf einer strengen Einzelfallprüfung. Bisher ist kein Austausch polizeilicher Daten mit Privatanbietern durch das Bundeskriminalamt erfolgt. 25. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, über die seit dem Jahr 2013 beim Bundesministerium des Innern angesiedelte Kontaktstelle hinaus , im Bereich der Spielmanipulation im Sport zu ergreifen? Die Bundesregierung beabsichtigt die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben. Auf die darin enthaltenen Maßnahmen wird ebenso verwiesen wie auf die Antworten zu den Fragen 17 und 22. 26. Zu welchen Gelegenheiten und mit welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung mit den Bundesländern in Gespräche eingetreten, um in Strafverfolgungs - und Justizbehörden eine angemessene operative Kapazität sicherzustellen, um die Manipulation von Sportwettbewerben bekämpfen zu können (vergleiche Punkt 3.25)? Das Bundesministerium des Innern hat auf Fachebene im September 2013 einen nationalen Erfahrungsaustausch mit allen relevanten Akteuren durchgeführt, an dem auch Vertreter der Justizministerkonferenz teilnahmen. Im Ergebnis konnte kein Handlungsbedarf im Bereich der Strafverfolgungs- und Justizbehörden festgestellt werden. Daneben tauscht sich das Bundeskriminalamt im Rahmen der polizeilichen Kooperationen und Gremien fortlaufend mit den polizeilichen Dienststellen der Länder aus. Priorisierungen und Umsetzungen möglicher Erfordernisse obliegen den einzelnen Ländern im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit (vgl. auch die Antwort zu Frage 1). 27. Hat die Bundesregierung die Einführung von strafrechtlichen Sanktionen zur unmittelbaren Abschreckung gegen die Manipulation von Sportwettbewerben geprüft, und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gekommen (vergleiche Punkt 3.26)? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 16. Dezember 2013 hatten sich die Regierungsparteien auf die Schaffung weitergehender strafrecht- licher Regelungen beim Kampf gegen Spielmanipulation und Doping geeinigt. Drucksache 18/4158 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Daneben enthält auch die „Berliner Erklärung“ zur 5. UNESCO-Weltsportministerkonferenz den Aufruf zur Prüfung von Straftatbeständen. Zur Umsetzung dieser Vorgaben haben das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 19. Mai 2014 ein Expertentreffen zur Frage der Strafbarkeit von Spielmanipulationen durchgeführt . Bei dem Expertentreffen sollte im Rahmen eines ergebnisoffenen fachlichen Diskurses eine rechtlich fundierte Einschätzung zu den Möglichkeiten des strafrechtlichen Schutzes vor Spielmanipulationen gewonnen werden. In den Blick genommen wurden dabei nicht nur die aktuelle Rechtslage, sondern auch mögliche, künftig noch zu schaffende Normen. Die Ergebnisse des Treffens können in den Stellungnahmen der Expertinnen und Experten nachgelesen werden: www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Kurzmeldungen/ stellungnahmen-experten-spielmanipulation.pdf?__blob=publicationFile. Die diesbezügliche Prüfung ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Was den Kampf gegen das Doping anbelangt, haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Gesundheit den gemeinsamen Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport vorgelegt, der noch im Frühjahr 2015 abschließend im Kabinett behandelt werden soll. Dieser sieht unter anderem die Einführung neuer Straftatbestände vor. 28. Plant die Bundesregierung, sich für die Einführung von Wettregulierungsstellen einzusetzen, und wie könnten diese ausgestaltet sein (vergleiche Punkt 3.29)? Die Einführung von Wettregulierungsstellen liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder. 29. In welcher Form will die Bundesregierung die präventive Bildungsarbeit gegen die Glücksspielsucht stärken (vergleiche Punkt 3.29)? Der Bundesregierung ist der Spieler- und Jugendschutz beim Glücksspiel ein wichtiges Anliegen. Allerdings liegt die größte Regelungskompetenz für das öffentliche Glücksspiel bei den Ländern, die mit der Reform des Glücksspielstaatsvertrages auch bereits Regelungen für den Bereich der Sportwetten getroffen haben. Die nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik setzt auf die Fortführung bewährter und die Entwicklung neuer Präventionsmaßnahmen speziell für verschiedene Formen des Glückspiels. Diese bundesweiten Maßnahmen zur Glücksspielprävention werden von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt. So wurde von der BZgA die nationale Kampagne „Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht“ mit verschiedenen Aufklärungsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen entwickelt. Ein zentrales Element der Kampagne ist das Internetportal www.spielen-mit-verantwortung.de, das über einzelne Glücksspiele , über die Entstehung von Glücksspielsucht und über regionale Hilfeangebote bei problematischem oder süchtigen Spielverhalten informiert. Personen, die regelmäßig Glücksspiele nutzen, können zusätzlich auf dem BZgA-Internetportal www.check-dein-spiel.de einen Online-Selbsttest machen. Sie erhalten auf der Basis der Auswertung eine individualisierte Rückmeldung zu ihrem Glücksspielverhalten und bei problematischem Spielverhalten auch eine Empfehlung zur Verhaltensänderung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4158 30. Welche Mitgliedstaaten der UNESCO sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang dem UNESCO-Übereinkommen gegen Doping im Sport noch nicht beigetreten, und welchem dieser Länder hat die Bundesregierung in welcher Form einen Beitritt nahegelegt (vergleiche Punkt 3.33)? Nach Angaben des UNESCO-Sekretariats haben bislang 177 von 195 Mitgliedstaaten (unabhängig von der völkerrechtlichen Anerkennung durch die Staatengemeinschaft bzw. durch die Bundesrepublik Deutschland) das Übereinkommen ratifiziert (Stand: 2. Februar 2015). Noch nicht beigetreten sind: Afghanistan, Djibouti, Guinea-Bissau, Honduras, Jemen, Kiribati, Laos, Libanon, Mauretanien , Niue, Palästina, Salomonen, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Südsudan , Tansania, Timor Leste und die Zentralafrikanische Republik. Das UNESCO-Übereinkommen gegen Doping im Sport von 2005 ist am 1. Februar 2007 in Kraft getreten und nach Einschätzung der UNESCO selbst das erfolgreichste Übereinkommen ihrer Geschichte im Hinblick auf Geschwindigkeit der Ratifikation und das am zweithäufigsten ratifizierte aller UNESCO-Übereinkommen überhaupt. Diese Bewertung wird von der Bundesregierung uneingeschränkt geteilt. 31. Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem der Geldwäsche bei Sportwetten , und welche Erkenntnisse hat sie über die Höhe der in diesem Bereich gewaschenen Summen? Es liegen keine Erkenntnisse zur Höhe der gewaschenen Summen im Bereich der Sportwetten vor. Es existiert keine belastbare Berechnungsgrundlage zur Errechnung oder Schätzung der insgesamt oder in einzelnen Sektoren durch Geldwäsche generierten Vermögenswerte bzw. des dadurch verursachten ökonomischen Schadens. Die insbesondere immer wieder von einigen Interessenverbänden und Nichtregierungsorganisationen veröffentlichten Zahlen basieren auf Schätzungen, die nicht belastbar sind. 32. Sind Anbieter von Sportwetten ausnahmslos Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes? Gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 11 und 12 des Geldwäschegesetzes (GwG) sind bislang nur Spielbanken sowie die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet Rechtsverpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Das heißt, dass nach derzeitiger Rechtslage Anbieter von Sportwetten nur dann die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten erfüllen müssen, wenn sie ihr Wettangebot über das Internet vertreiben. Wettbüros, Buchmacher oder Wettannahmestellen direkt an der Pferderennbahn etc. sind bislang nicht erfasst. Im Zuge der Überarbeitung der EU-Geldwäsche-Richtlinie wurde deren Anwendungsbereich nun jedoch auf alle Anbieter von terrestrischen und virtuellen Glücksspielen ausgedehnt. Dies ist entsprechend in deutsches Recht umzusetzen . Damit werden zukünftig auch alle Arten von Sportwetten dem Geldwäscheregime unterworfen sein. 33. Wie viele Verdachtsmeldungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Anbieter von Sportwetten erstattet? Den geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten unterliegen Anbieter von Sport- wetten nur dann, wenn sie ihr Angebot über das Internet vertreiben (siehe Antwort zu Frage 32). Seit 2012 werden die von ihnen abgegebenen Verdachtsmel- Drucksache 18/4158 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dungen in der Kategorie „Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet “ erfasst, jedoch nicht gesondert ausgewiesen. In den Jahren 2012, 2013 und 2014 sind keine Verdachtsmeldungen von Veranstaltern und Vermittlern von Glücksspielen im Internet eingegangen. 34. Gibt es etablierte Abstimmungsgremien zwischen dem für die Wahrung der Integrität des Sports zuständigen Bundesministerium des Innern und den für die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages zuständigen Landesbehörden ? Es gibt keine formellen Abstimmungsgremien, aber einen Fachaustausch zwischen dem für die Wahrung der Integrität des Sports zuständigen Bundesministerium des Inneren und den für die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages zuständigen Landesbehörden. 35. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der vom Europäischen Parlament verabschiedeten „Entschließung zu organisierter Kriminalität, Korruption und Geldwäsche – Empfehlungen für zu treffende Maßnahmen und Initiativen“, dass zur Geldwäschebekämpfung auf dem Gebiet der Sportwetten Handlungsbedarf bestehe? Die Bundesregierung unterstützt die in Randnummer 101 aufgestellte Forderung des Europäischen Parlaments nach Transparenz von Spielern und Zahlungsströmen beim Onlineglücksspiel sowie der Entwicklung geeigneter Informationssysteme , um Geldbewegungen im Zusammenhang mit Online- und OfflineSpielaktivitäten nachvollziehen zu können. Das Geldwäschegesetz sieht in den § 9a bis § 9d bereits ein Sonderregime für das gesamte Internetglücksspiel (inklusive Sportwetten) vor. Danach sind Spieler vor Spielbeginn zu identifizieren und ihre Identität zu verifizieren. Jedem Spieler ist ein virtuelles Spielerkonto zuzuordnen, auf dem alle Spielbewegungen nachvollzogen werden können. Spieleinsätze können nur unbar über ein vollidentifiziertes Zahlungskonto einbezahlt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass der Inhaber des Spieler- und des bezogenen Zahlungskontos identisch sind. Nur so kann verhindert werden, dass Spielerkonten von verschiedenen Personen zum Durchleiten inkriminierter Gelder oder Gelder mit einem illegalen Zweck missbraucht werden. Das deutsche Geldwäschegesetz entspricht demnach bereits den vom Europäischen Parlament aufgestellten Forderungen. Um jedoch Geldwäsche insbesondere durch Sportwetten europaweit effektiv bekämpfen zu können, müssen diese Transparenzpflichten in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Gerade die Erbringung von Dienstleistungen im Onlinebereich ermöglicht eine einfache Umgehung von Sorgfalts- und Transparenzpflichten durch Ausweichen auf das Sportwettangebot eines Anbieters aus einem anderen Staat, der weniger strengen Vorschriften unterliegt. 36. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung im Hinblick auf die getroffenen Maßnahmen und Initiativen infolge der vom Europäischen Parlament verabschiedeten „Entschließung zu organisierter Kriminalität, Korruption und Geldwäsche – Empfehlungen für zu treffende Maßnahmen und Initiativen“ vor? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4158 37. Hat die Bundesregierung hier schon Maßnahmen und Initiativen beschlossen bzw. umgesetzt? a) Wenn ja, welche (bitte nach Maßnahmen und Stand der Umsetzung auflisten)? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 36 und 37 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Ein Teil dieser Empfehlungen wurde aus hiesiger Sicht bereits umgesetzt, beispielsweise umfangreiche Schulungsprogramme einzelner Sportverbände für Verbandsfunktionäre und Akteure, die Verabschiedung der Europaratskonvention und die Einrichtung von „Joint Investigation Teams“. Außerdem wurden alle Anbieter von Glücksspielen – sowohl terrestrisch als auch virtuell – in den Anwendungsbereich der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie aufgenommen und sind somit zukünftig erhöhten Transparenzvorschriften unterworfen. 38. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Projekts „Staying on Side: How to Stop Match-Fixing“, das zwischen Januar 2013 und Juni 2014 durchgeführt wurde und an dem auch der Deutsche Fußball-Bund e. V. – DFB und die Bundesligastiftung – DFL beteiligt waren? Welche konkreten Präventionsansätze und Mechanismen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Ländern implementiert? Aus Sicht der Bundesregierung ist eine effektive Präventionsarbeit essenziell in der Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben. Die Bundesregierung begrüßt daher auch die im Rahmen des Projektes „Staying on Side: How to Stop Match-Fixing“ erarbeiteten Empfehlungen im Hinblick auf Ausbildung und Prävention sowie den Schutz von Hinweisgebern. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im Bereich des deutschen Fußballs u. a. ein unabhängiger Ombudsmann bestellt und ein E-Learning-Programm entwickelt . Weitere Maßnahmen sind in dem im Internet veröffentlichten Abschlussbericht des o. g. Projektes genannt (u .a. Verpflichtung der Nachwuchsakademien zur Durchführung von Präventions-Workshops, Bestellung von Integritäts - und Präventionsbeauftragten). Der genaue Stand der Umsetzung von Präventionsansätzen und -mechanismen ist der Bundesregierung nicht bekannt. 39. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung vom Stand der Implementierung von Verhaltenskodizes, Verboten und sportrechtlichen Sanktionen in den Satzungen der Sportverbände, wie sie in der verabschiedeten „Entschließung zu organisierter Kriminalität, Korruption und Geldwäsche – Empfehlungen für zu treffende Maßnahmen und Initiativen“ (2013/2107 (INI)) vorgeschlagen wird, und wie verhält sie sich vor diesem Hintergrund zu der Aussage, die Autonomie des Sports müsse gewahrt bleiben? Der DOSB lässt aktuell in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und Transparency International Deutschland durch die Deutsche Sporthochschule in Köln einen Anti-Manipulationscode (AMC) für die Organisationen des deutschen Sports entwickeln. Darüber hinaus befinden sich der DOSB, die DOSB-Führungsakademie, das Bundesministerium des Innern und Transparency International Deutschland in einem engen Austausch über die Umsetzung von Good-Governance-Standards im deutschen Sport. Aus Sicht der Bundesregierung sind entsprechende Regelungen des organisierten Sports zur Bekämp- fung der Manipulation von Sportwettbewerben sowie zur Korruptionspräven- Drucksache 18/4158 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode tion erforderlich. Solche Regeln helfen, die Autonomie des organisierten Sports im Rahmen des auch für ihn geltenden Rechts zu stärken. 40. Wie verhält sich die Bundesregierung zum Einwand der Sportverbände, dass die Autonomie des Sports jederzeit gewahrt bleiben müsse (vgl. z. B. die Publikation von DFB und DFL zu aktuellen Themen der europäischen Sportpolitik, www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/47440-EU_Sportpolitik_ DFB-DFL_Okt-2014.pdf, zuletzt abgerufen am 21. Januar 2015), und wie vereinbart sie diesen Einwand mit den in MINEPS V festgelegten Vorschlägen ? Es wird auf den letzten Satz in der Antwort zu Frage 39 verwiesen. 41. Wie verhält sich die Bundesregierung zum Ergebnis der im Jahr 2013 von der Europäischen Kommission vorgelegten „Studie über Spielmanipulationen im Sport“, dass statt neuer Vorschriften und Gesetze vor allem die grenzüberschreitende Strafverfolgung im Bereich der Spielmanipulationen im Sport verbessert werden müsse, wozu auch der politische Wille der Akteure vorhanden sein müsse? Unter anderem sind die Ergebnisse dieser Studie in die Berliner Erklärung zu MINEPS V und in das Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben eingeflossen. Beide Dokumente enthalten im jeweiligen Kern wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Kooperation . Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens unterstreicht die Bundesregierung die entsprechenden Forderungen. Unabhängig davon stellt das deutsche Recht bereits ausreichend Handlungsmöglichkeiten im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen bereit, falls die zugrunde liegenden Taten als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden können. Zudem gebietet innerstaatlich bereits das Legalitätsprinzip die Verfolgung der entsprechenden Straftaten. Die auf verschiedenen Ebenen staatenübergreifende Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung des Match-Fixings, auf die in der Antwort zu Frage 16 bereits ausführlich eingegangen wurde, wird weiterhin gepflegt und intensiviert. 42. Wie verhält sich die Bundesregierung zu den Ergebnissen der „Studie über die Durchführbarkeit einer möglich künftigen Beobachtungsfunktion im Bereich Sport in der EU“, welche die Europäische Kommission am 30. Juli 2013 veröffentlicht hat und wonach es bislang aufgrund der mangelnden wissenschaftlichen Vernetzung keine ausreichenden Möglichkeiten der sportpolitischen Kooperation auf EU-Ebene gibt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für eine effektive Kooperation im Bereich der Integrität des Sports? Der im Auftrag der Europäischen Kommission erstellten „Study on a possible future sport monitoring function in the EU“ lässt sich aus der Sicht der Bundesregierung nicht entnehmen, dass es bislang aufgrund der mangelnden wissenschaftlichen Vernetzung keine ausreichenden Möglichkeiten für eine sportpolitische Kooperation auf EU-Ebene gibt. Wesentlicher Gegenstand der Studie ist vielmehr der Mangel an vergleichbarem Datenmaterial zum Sport, wobei der Fokus auf die Themenkomplexe „Soziale Aspekte des Sports“, „Sport und Gesundheit “ sowie „Wirtschaftliche Aspekte des Sports“ gerichtet wurde. Das Thema „Integrität des Sports“ wurde in der Studie hingegen nicht behandelt. Im Übrigen wird an diese Stelle auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4158 43. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Stand der Umsetzung eines am 14. Mai 2013 vom International Olympic Committee – IOC beschlossenen weltweiten „Frühwarnsystems der Olympischen Bewegung “ zur Überwachung von Wetttätigkeiten im Rahmen von Sportgroßveranstaltungen vor? Das IOC hat nach eigenen Angaben im Jahr 2014 ein „Integrity Betting Intelligence System“ (IBIS) eingerichtet und arbeitet in diesem Zusammenhang auf der Grundlage von Gemeinsamen Absichtserklärungen mit Wettregulierungsstellen , Wettanbietern und Sportverbänden zusammen. Nähere Einzelheiten zu IBIS (insbesondere zur genauen Funktionsweise und zur Tauglichkeit dieses Systems) sind der Bundesregierung nicht bekannt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333