Deutscher Bundestag Drucksache 18/4161 18. Wahlperiode 02.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4003 – Abzug der Bundeswehr aus Sardinien Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Januar 2015 haben italienische Medien bekannt gemacht, dass die Bundeswehr aus Sardinien abzieht (www.sardiniapost.it/politica/decimomannu-aufwiedersehen -laeronautica-tedesca-lascia-lisola/). Man wolle in „ein anderes Land ziehen, wo die Soldaten dauerhafter üben und ein ‚einladenderes‘ Klima vorfinden können“, hieß es. Am 4. September 2014 haben deutsche Luftfahrzeuge vom Typ Tornado Ausbildungsflüge mit Übungsmunition auf dem Luft-Boden-Schießplatz „Capo Frasca“ durchgeführt. Bei diesen Trainingsflügen wurden ca. 26 Hektar Buschland verbrannt (Bundestagsdrucksache 18/3113). Auf Sardinien und darüber hinaus kam es daraufhin zu Protesten, die sich gegen derartige Störungen durch NATO-Übungen wandten (www.lanuovasardegna.gelocal.it/regione/2014/09/ 14/news/oltre-5mila-per-dire-no-ai-poligoni-festa-identitaria-davanti-aicancelli -1.9932445). Trotz entsprechender Medienberichte stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. fest, ihr sei von diesen Protesten nichts bekannt (Bundestagsdrucksache 18/ 3113). Des Weiteren konstatiert die Bundesregierung, ihr sei nichts bekannt von der Gefährdung sardischer Kulturgüter durch NATO-Übungen (Bundestagsdrucksache 18/3113). Die renommierte italienische Tageszeitung „La Republicca“ veröffentlichte auf ihrer Webseite Fotos, aus denen hervorgeht, dass sardische Kulturdenkmäler für militärische Übungsmanöver benutzt wurden (www. repubblica.it/cronaca/2014/09/11/foto/cagliari_distrutti_i_nuraghi_di_teulada_ sono_usati_come_poligoni_di_tiro-95501081/1/?ref=HRESS-1%231#4). Weitere Berichte belegen diese Feststellung (www.videolina.it/video/servizi/ 69715/servitu-si-estende-la-protesta-pili-da-teulada-nuraghi-bombardati.html; www.youtube.com/watch?v=ZiZwIPxJNgE). Die Aussage der Bundesregierung, es seien keine Entschädigungen für die von Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 26. Februar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. der Bundeswehr verursachten Zerstörungen vorgesehen, da bisher noch niemand geklagt habe (Bundestagsdrucksache 18/3113), hat unter der Bevölkerung Sardiniens für Irritationen gesorgt. Drucksache 18/4161 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Aus welchen Gründen zieht die Bundeswehr aus Sardinien ab? Die Bundeswehr beabsichtigt, in Sardinien zu verbleiben. 2. Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Abzug der Luftwaffe aus Sardinien und dem von ihr verursachten Buschbrand am 4. September 2014? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Abzug der Luftwaffe aus Sardinien und den NATO-kritischen Protesten im September 2014 (www. lanuovasardegna.gelocal.it/regione/2014/09/14/news/oltre-5mila-per-direno -ai-poligoni-festa-identitaria-davanti-ai-cancelli-1.9932445)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Was versteht die Bundesregierung unter einem „einladenden Klima“ für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr? Inwiefern war das Klima auf Sardinien für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nicht „einladend“, und was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe dafür? Eine Formulierung, dass das „Klima nicht einladend“ sei, wurde durch einzelne italienischen Medien, nicht durch die Bundeswehr, verwendet. Die Gründe hierfür sind der Bundesregierung nicht bekannt. 5. Wie wird der Abzug der Bundeswehr aus Sardinien ablaufen (bitte Zeitleiste angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Wo wird die Bundeswehr künftig anstelle von Sardinien ihre Militärübungen abhalten, und warum erwartet die Bundesregierung dort ein „einladenderes Klima“ als auf Sardinien? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdung sardischer Kulturdenkmäler durch NATO-Militärmanöver angesichts der entsprechenden Medienberichte (z. B. www.videolina.it/video/servizi/69715/servitu-si-estende-laprotesta -pili-da-teulada-nuraghi-bombardati.html)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über potenzielle oder tatsächliche Gefährdungen sardischer Kulturdenkmäler durch NATO-Militärmanöver vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4161 8. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Bundeswehr bisher an Militärübungen und Übungsmanövern beteiligt war, die in unmittelbarer Nähe von sardischen Kulturdenkmälern stattgefunden haben? Die Bundeswehr nutzt die durch Italien zur Verfügung gestellten Übungsgebiete . Erkenntnisse über eine unmittelbare Nähe zu sardischen Kulturdenkmälern liegen der Bundesregierung nicht vor. 9. Welche Möglichkeiten der Entschädigung für die Zerstörungen, die der von der Luftwaffe verursachte Buschbrand am 4. September 2014 hervorgerufen hat, sieht die Bundesregierung, auch wenn kein offizielles Entschädigungsgesuch der italienischen Regierung vorliegt? Die völkervertragsrechtliche Haftung der Bundeswehr für von ihr verursachte Schäden auf Sardinien bestimmt sich aus einer zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem italienischen Verteidigungsministerium geschlossenen Technischen Vereinbarung vom 5. Februar 2013 über die Nutzung des Luftwaffenübungsplatzes in Decimomannu. Diese verweist grundsätzlich auf die Anwendung der Haftungsbestimmungen des NATO-Truppenstatuts. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Pläne von NATO-Partnern oder anderen Verbündeten der Bundesrepublik Deutschland, auch Sardinien zu verlassen, und über deren Gründe für das Verlassen bzw. das Bleiben auf der Insel? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum Aufenthalt von NATOPartnern oder anderen Verbündeten der Bundesrepublik Deutschland auf der Insel Sardinien vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333