Deutscher Bundestag Drucksache 18/4169 18. Wahlperiode 03.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3971 – Bilanz der Krisenpolitik in Griechenland Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Nachgang der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise ab 2008 geriet auch Griechenland in eine schwere Krise. Da sich das hochverschuldete Land nicht mehr an den Finanzmärkten finanzieren konnte, stand Griechenland 2010 vor dem Staatsbankrott. Die Zahlungsunfähigkeit wurde schließlich durch Kredite abgewendet, welche von europäischen Staaten, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) bzw. dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) sowie dem Internationalen Währungsfonds (IWF) gewährt wurden. Im Gegenzug musste sich die griechische Regierung in so genannten Memoranden (Memorandum of Understanding, MoU) mit der Troika aus Europäischer Zentralbank (EZB), Europäischer Kommission (KOM) und IWF zu radikalen Kürzungen der öffentlichen Ausgaben, Privatisierungen und neoliberalen Strukturreformen verpflichten. Vorgebliches Ziel der als „Rettungspakete“ bezeichneten Kürzungsdiktate war es, den Schuldenstand Griechenlands wieder auf ein tragfähiges Niveau zu senken. In bislang zwei Paketen wurden Griechenland rund 237 Mrd. Euro an Krediten gewährt, die zum größten Teil direkt an die Gläubiger bzw. in den Finanzsektor flossen (www.attac.at/news/detailansicht/datum/2013/06/17/ griechenland-rettung-77-prozent-flossen-in-finanzsektor.html). Dadurch wurden die Schulden Griechenlands so umstrukturiert, dass sie Ende 2013 zu rund 80 Prozent von öffentlichen Gläubigern gehalten wurden, während vor Anwendung der Programme (Anfang 2010) noch 94 Prozent in der Hand privater Gläubiger waren. Entgegen den Zielen der „Rettungspolitik“ stiegen die Schulden Griechenlands jedoch weiter, weil die Austeritätspolitik die Wirtschaft erdrosselte; die Wirtschaftsleistung Griechenlands ist um mehr als ein Viertel zurückgegangen. Ende 2013 betrugen die Staatsschulden 319 Mrd. Euro (2008: 265 Mrd. Euro), was einer Schuldenquote von 175 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entspricht (2008: 109 Prozent). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Februar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die von Griechenland verlangten Kürzungen der Staatsausgaben haben zugleich eine humanitäre Katastrophe verursacht. In aller Deutlichkeit zeigt dies ein im Dezember 2014 veröffentlichter Bericht der Internationalen Föderation von Menschenrechtsorganisationen (FIDH) mit dem Titel „Downgrading rights: the cost of austerity in Greece“ (www.fidh.org/InternationalFederation -for-Human-Rights/europe/greece/16675-greece-report-unveils- Drucksache 18/4169 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode human-rights-violations-stemming-from-austerity). Darin macht der Dachverband von 178 Menschenrechtsorganisationen gravierende Menschenrechtsverletzungen in Griechenland und deren Verschärfung im Zuge der Krisenpolitik der zurückliegenden Jahre aus. Die „entsetzlichen Auswirkungen“ der Krise auf Demokratie und Menschenrechte „können nicht mehr geleugnet werden“, schreiben die Autorinnen und Autoren. „Wir werden Zeugen eines Übergangs in einen Zustand, bei dem elementare Grundrechte und der Rechtsstaat herausgefordert und abgebaut werden.“ (www.welt.de/politik/ausland/ article135808460/Das-Leiden-der-Griechen-verwandelt-sich-in-Wut.html). Bereits im Jahr 2012 hatte sich die Parlamentarische Versammlung des Europarates äußerst kritisch mit den Gefahren befasst, die von Austeritätspolitik für Demokratie und Menschenrechte ausgehen. Sie zeigte sich besorgt, dass diese Politik „die Krise weiter […] vertiefen und die sozialen Rechte […] untergraben “ könne (www.assembly.coe.int/ASP/Doc/XrefViewPDF.asp?FileID= 18916&Language=EN). Anfang 2014 hat sich auch das Europäische Parlament (EP) kritisch mit der Troika und der Krisenpolitik auseinandergesetzt. In zwei Berichten über die „Rolle und Tätigkeiten der Troika in Bezug auf Programmländer des Euro-Raums“ (P7_TA(2014)0239, www.europarl.europa.eu/sides/ getDoc.do?language=DE&reference=P7-TA-2014-0239) sowie „Beschäftigungs - und sozialpolitische Aspekte der Rolle und der Tätigkeiten der Troika“ (P7_TA(2014)0240, www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language= DE&reference=P7-TA-2014-0240) kritisiert das Parlament unter anderem die intransparente Arbeitsweise der Troika, ihre fehlende Rechtsgrundlage im EUPrimärrecht sowie die Ausgrenzung des Parlaments bei den Verhandlungen. Auch die sozialen Folgen der Krisenpolitik werden kritisch betrachtet. Auch auf rechtlicher Ebene gibt es kritische Einschätzungen zur Krisenpolitik der vergangenen Jahre. So kam im März 2014 der Abteilungsleiter am Zentrum für Europäische Rechtspolitik (ZERP) der Universität Bremen, Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, in einem vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB), der Arbeiterkammer (AK), dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und dem Europäischen Gewerkschaftsinstitut (EGI) in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Europäische Kommission und die EZB als Teil der EU-Troika, aber auch die Mitgliedstaaten mit ihrer Zustimmung zu den MoU im Gouverneursrat des ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus ) direkt gegen das EU-Recht und die Menschenrechte verstoßen (www.ak-europa.eu/_includes/mods/akeu/docs/main_report_de_331.pdf). Anfang 2015 ist eine erneute Verlängerung der „Hilfsprogramme“ in der Diskussion . Am 25. Januar 2015 sind jedoch jene politischen Kräfte, die in Griechenland für den Kürzungs- und Privatisierungskurs stehen, abgewählt worden . Knapp fünf Jahre nach Verabschiedung des ersten Pakets im Mai 2010 ist es nach Ansicht der Fragesteller an der Zeit, dass sich auch die Bundesregierung einer kritischen Bilanzierung der Krisenpolitik in Griechenland stellt, die sie maßgeblich mit forciert hat. Die seit Jahren wiederholten öffentlichen Debatten um einen möglichen erzwungenen „Grexit“ (mögliches Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone) weisen die Fragesteller dagegen zurück. 1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen Griechenlands aus Privatisierungen im Zeitraum von 2010 bis 2014 entwickelt, inwieweit entsprechen diese Zahlen den Erwartungen der Troika, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020? Die Europäische Kommission weist in ihrem vierten Bericht zur Überprüfung des zweiten Anpassungsprogramms für Griechenland vom April 2014 erzielte Einnahmen aus Privatisierung im Jahr 2011 von 1,6 Mrd. Euro, im Jahr 2012 von 0 Euro und im Jahr 2013 von 1 Mrd. Euro aus. Im vierten Bericht zur Überprüfung des ersten Anpassungsprogramms vom Juli 2011 hatte die Europäische Kommission auf Basis eines Privatisierungsplans der griechischen Regierung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4169 Einnahmen aus Privatisierung im Jahr 2011 von 5 Mrd. Euro, im Jahr 2012 von 10 Mrd. Euro und im Jahr 2013 von 7 Mrd. Euro angesetzt. Im genannten letztverfügbaren Bericht gibt die Europäische Kommission die folgenden erwarteten Privatisierungserlöse für die Jahre 2014 bis 2020 an. 2. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 in Griechenland ergriffen, um die Steuerhinterziehung zu bekämpfen? a) Welche dieser Maßnahmen waren in den MoU vorgesehen? b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt? Zu den Hauptneuerungen des im Juli 2013 in Griechenland verabschiedeten neuen Einkommensteuergesetzes gehören u. a. neue Regeln zur Vermeidung von Steuerhinterziehung. Die Umsetzung des neuen Steuerverfahrensgesetzes begann am 1. Januar 2014. Das neue Einkommensteuergesetz modernisiert die Regelungen der Steuerverwaltung, verbessert ihre Transparenz gegenüber den Steuerpflichtigen und vereinfacht das Durchsetzungssystem. Mit dem neuen Gesetz werden die bestehenden Rechtsvorschriften aktualisiert und vereinfacht, Gesetzeslücken bei der Durchsetzung von Beitreibungsmethoden geschlossen, eine fristgerechte, verbindliche Datenübermittlung an die Steuerbehörden sichergestellt und ein klareres und vereinfachtes System der Zinsen und Geldstrafen aufgestellt. Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet. 3. Welche Maßnahmen zur Besteuerung von privaten Vermögen und Unternehmensgewinnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Griechenland seit 2010 ergriffen, um die staatlichen Einnahmen zu erhöhen? a) Welche dieser Maßnahmen waren in den MoU vorgesehen? b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt? Nach dem Bericht der Europäischen Kommission zur ersten Überprüfung des zweiten Anpassungsprogramms ist Ziel der vom griechischen Parlament am 11. Januar 2013 gebilligten Steuerreform die Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast. Ein wesentlicher Inhalt der Reform ist ein neues Steuersystem für Selbstständige, bei dem keine Freibeträge mehr vorgesehen sind. Das Steuersystem für Unternehmensgewinne Jahr Erwarteter Erlös in Mrd. Euro 2014 1,5 2015 2,2 2016 3,4 2017 2,9 2018 3,0 2019 3,4 2020 3,6 wird umstrukturiert mit einem Körperschaftsteuersatz von 26 Prozent und einer Steuer auf ausgeschüttete Dividenden in Höhe von 10 Prozent, woraus sich ein Drucksache 18/4169 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bruttosteuersatz auf ausgeschüttete Gewinne in Höhe von 33,4 Prozent ergibt (anstelle der vorherigen Steuersätze von 20 bzw. 25 Prozent, die einen Bruttosteuersatz von 40 Prozent zur Folge hatten). Durch die höhere Besteuerung der Gewinne und die niedrigere Besteuerung von Dividenden soll die Zahl der Steuerumgehungen gesenkt werden, die durch die Verlagerung von Gewinnen in andere EU-Länder verursacht werden. Weitere Einzelheiten zu der Steuerreform können dem genannten Bericht entnommen werden. Laut dem Bericht der Europäischen Kommission zur vierten Überprüfung des zweiten Anpassungsprogramms hat Griechenland im Dezember 2013 eine neue einheitliche Grundsteuer (ENFIA) eingeführt. Die Rechtsvorschriften für diese Steuer sind seit Januar 2014 in Kraft getreten. Die neue Steuer soll sowohl die bestehende von der Stromgesellschaft PPC erhobene Immobiliensteuer (PPCAbgabe ) als auch die Immobilien-Vermögensteuer (FAP) ersetzen. Die Einbeziehung von Grundstücken führt zu einer Ausweitung der Bemessungsgrundlage und soll zu mehr Gerechtigkeit und einer verbesserten wirtschaftlichen Effizienz bei der Grundstücksnutzung führen. Die Steuer gilt gleichermaßen für den Grundbesitz von natürlichen wie von juristischen Personen. In der Steuerverwaltung wurde eine Task Force zur Erarbeitung der Steuer eingerichtet. Die entsprechende Gesetzgebung wurde am 21. Dezember 2013 verabschiedet. Parallel dazu wurden die IT-Vorgaben für die neue Steuer vorbereitet. Die erforderliche Archivierung von Grundbesitz begann im Februar 2014. Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet. 4. Wann und in welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 Lohnkürzungen bei öffentlichen und privaten Beschäftigten durchgesetzt? a) Welche dieser Maßnahmen waren in den MoU vorgesehen? b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt? Griechenland hat Reformen im öffentlichen Sektor, insbesondere bei der Rationalisierung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, umgesetzt. Vorrang haben dabei die Steigerung von Qualität und Effizienz der öffentlichen Verwaltung durch die Umstrukturierung der Ministerien, die Umverteilung von Personal, eine verbesserte Mobilität, eine kompetenzbasierte Beurteilung von Führungskräften und Mitarbeitern, ein besseres Finanzmanagement, die Vereinfachung von Vorschriften sowie die Korruptionsbekämpfung. Um die haushaltspolitische Nachhaltigkeit des öffentlichen Sektors zu sichern, wurden auch die Entgelte angepasst. Das Programm sieht eine umfassende Überprüfung der Vergütungsstruktur im öffentlichen Sektor vor, um die bestehende Gehaltstabelle zu ersetzen. Um die Wettbewerbsfähigkeit des privaten Sektors wieder zu erlangen, hat Griechenland in den vergangenen Jahren weitreichende Arbeitsmarktreformen umgesetzt, etwa durch den umfassenderen Einsatz dezentraler Tarifverhandlungen , einen angepassten differenzierten Mindestlohn und die Senkung der Lohnnebenkosten. Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4169 5. Wann und in welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Kürzungen bei den Lohnersatzleistungen für Erwerbslose durchgesetzt? a) Welche dieser Maßnahmen waren in den MoU vorgesehen? b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt? Griechenland hat die Zugangsvoraussetzungen für Saisonarbeitslosengeld angepasst . Die Zugangskriterien für Unterstützungsleistungen für Langzeitarbeitslose wurden erweitert. Das Programm sieht die pilotweise Einführung eines bedürftigkeitsabhängigen garantierten Mindesteinkommens in mehreren Gemeinden vor. Diese Regelung soll danach stufenweise auf das ganze Land ausgeweitet werden. Die Ausgaben für Arbeitslose sind nach Angaben von Eurostat von 2010 bis 2012 von 1 auf 1,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gestiegen . Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet. 6. Wann und in welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 Kürzungen bei Renten und Pensionen durchgesetzt? a) Welche dieser Maßnahmen waren in den MoU vorgesehen? b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt? Griechenland hat das Rentensystem angepasst, um dessen Tragfähigkeit zu gewährleisten . Bei den Reformen des primären Rentensystems wurden die Hauptparameter angepasst. Das gesetzliche Regelrenteneintrittsalter wurde zunächst auf 65 Jahre und in einer zweiten Reform auf 67 Jahre erhöht. In Zukunft soll das Rentenalter entsprechend der Lebenserwartung angepasst werden. Bei vorzeitigem Renteneintritt betragen die Abschläge 6 Prozent pro Jahr. Das Rentenalter von Männern und Frauen wurde angeglichen. Die reguläre Beitragsdauer wurde von 35 auf 40 Jahre erhöht. Die Rentenhöhe richtet sich nach dem Einkommen während des Erwerbslebens und nicht mehr nach dem Einkommen in den fünf Jahren mit den höchsten Einkommen. Zusatzrenten wurden sozial gestaffelt nach ihrer Höhe gekürzt. Bei Pensionen im öffentlichen Sektor wurde die 13. und 14. jährliche Zahlung durch einen festen Betrag ersetzt und für Bezieher höherer Pensionen gestrichen. Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet. 7. Wann und in welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 Kürzungen bei Gesundheitsleistungen durchgesetzt? a) Welche dieser Maßnahmen waren in den MoU vorgesehen? b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt? Griechenland hat viele Elemente seines Gesundheitssystems reformiert. Ein Ziel der Reformen war die Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitssystems . Dafür hat Griechenland verschiedene Maßnahmen zur Kostendämpfung ergriffen. Im Bereich der Arzneimittel wurden insbesondere die Nutzung von im Vergleich zu Originalpräparaten günstigeren Generika forciert und die Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen Drucksache 18/4169 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode reformiert. Dadurch konnten die öffentlichen Ausgaben für Arzneimittel von 3,9 Mrd. Euro 2010 auf rund 2,5 Mrd. Euro 2013 gesenkt werden. Dank der Einführung eines elektronischen Verschreibungssystems im Arzneimittelbereich werden Mehrausgaben erkannt und Gegenmaßnahmen können ergriffen werden. Die Behörden haben die Gesundheitsausgaben mithilfe eines Rückforderungsmechanismus (der Mechanismus, der eine Rückerstattung von Ausgaben oberhalb der festgesetzten Ausgabenobergrenze durch die Marktanbieter sicherstellt) gedrückt, nachdem im ersten Halbjahr 2013 Überschreitungen in den Bereichen Diagnostik und Privatkliniken festgestellt worden waren. Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet. 8. Welche Maßnahmen zur Ankurbelung der Konjunktur wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Griechenland seit 2010 ergriffen? a) Welche dieser Maßnahmen waren in den MoU vorgesehen? b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt? Die Konzeption des Anpassungsprogramms zielt darauf ab, durch Strukturreformen die Voraussetzung für tragfähiges Wirtschaftswachstum zu schaffen. Grundpfeiler dafür sind die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit, der Aufbau einer modernen Verwaltung, tragfähige Staatsfinanzen, der Erhalt der Finanzstabilität sowie die Finanzierung der Realwirtschaft. Die Privatisierung soll zunächst dem Abbau der öffentlichen Verschuldung dienen. Darüber hinaus ist das Ziel eine Marktöffnung und eine daraus erwartete Steigerung der Effizienz der griechischen Wirtschaft sowie die Gewinnung von ausländischen Direktinvestitionen. Für die betroffenen Betriebe sollen zusätzliche Investitionen , ein gesteigerter Wissenstransfer und Verbesserungen in der Unternehmensführung erzielt werden. Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet. 9. In welchem Umfang hat die EZB bislang auf dem Sekundärmarkt Staatsanleihen welcher Länder aufgekauft (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln )? Nachdem das so genannte Securities Markets Programme (SMP) der EZB 2012 eingestellt wurde, hat die EZB die zum 31. Dezember 2012 ausstehenden Bestände an im Rahmen des Programms erworbenen Staatsanleihen veröffentlicht (in Mrd. Euro): Ausgebender Staat Ausstehender Betrag (nominal) Irland 14,2 Griechenland 33,9 Spanien 44,3 Italien 102,8 Portugal 22,8 Gesamt 218,0 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4169 Mittlerweile (Stand: 6. Februar 2015) ist das Gesamtvolumen der ausstehenden Papiere im SMP auf rund 141 Mrd. Euro gesunken. Eine Aufteilung der verbleibenden Bestände nach Ländern veröffentlicht die EZB nicht. Das von der EZB angekündigte Outright Market Transactions (OMT) Programm , das das SMP abgelöst hat, ist bisher nicht zur Anwendung gekommen. Daher wurden in diesem Rahmen keine Staatsanleihen erworben. 10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtschulden und die Schuldenquote Griechenlands im Zeitraum von 2009 bis 2014 verändert , und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020? Staatsschulden Griechenlands Quelle: EU-Kommission Stand Februar 2015, basierend auf ESVG 2010 Laut der Schuldentragfähigkeitsanalyse aus dem im April 2014 veröffentlichten Überprüfungsbericht, der von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit der EZB erstellt wurde, soll Griechenland nach dem zentralen Szenario im Jahr 2020 eine Schuldenquote von 125 Prozent aufweisen. Aufgrund unterschiedlicher Einflussfaktoren in Griechenland ist von einem Aktualisierungsbedarf der jüngsten Schuldentragfähigkeitsanalyse vom April 2014 auszugehen . Diese Aktualisierung kann bislang nicht vorliegen. 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das griechische Bruttoinlandsprodukt (BIP) in realen und nominalen Zahlen im Zeitraum von 2009 bis 2014 verändert, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020? a) Wie haben sich die Wachstumsraten des BIP (real und nominal) entwickelt ? b) Wie haben sich der BIP-Deflator und das Preisniveau im selben Zeitraum entwickelt? Die Veränderungen der genannten Kennzahlen im Zeitraum von 2009 bis 2014 sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Die Bundesregierung erstellt keine Prognosen über die weitere Entwicklung des griechischen Bruttoinlandsprodukts . Die aktuelle Prognose der Europäischen Kommission für die Jahre 2015 und 2016 ist ebenfalls aus der Tabelle ersichtlich. Der Bericht der Europäischen Kommission zur vierten Programmüberprüfung im Rahmen des zweiten makroökonomischen Anpassungsprogramms weist im Anhang 2 noch Angaben für die Jahre 2017 und 2018 aus. Diese sind jedoch aufgrund der Methodikumstellung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESA 2010) nicht mit den angegebenen Daten kompatibel. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 in Mrd. Euro 301,0 330,3 356,0 304,7 319,1 317,7 in % des BIP zu Marktpreisen 126,8 146,0 171,3 156,9 174,9 176,3 Drucksache 18/4169 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Quelle: EU-Kommission (* kennzeichnet Winterprognose vom 5. Februar 2015). 12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der griechische Primärüberschuss und die Zinszahlungen (in absoluten Zahlen und als Anteil des BIP) im Zeitraum von 2010 bis 2014 verändert, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020? Im Rahmen des aktuellen makroökonomischen Anpassungsprogramms berichtet die Europäische Kommission über die Entwicklung von Primärüberschuss laut Programmdefinition und Zinszahlungen. Der letztverfügbare Bericht datiert vom April 2014 und beinhaltet die Jahre ab 2012, wobei Angaben für die Jahre ab 2014 Prognosen sind. Für den Primärsaldo gibt es im Griechenlandprogramm eine Programmdefinition, die sicherstellen soll, dass sich die Haushaltspolitik an dem Ziel einer nachhaltigen, strukturellen Haushaltskonsolidierung orientiert. Einmaleffekte und andere Haushaltspositionen, die keine Bedeutung für das Ziel einer nachhaltigen, strukturellen Haushaltskonsolidierung haben, bleiben dabei unberücksichtigt. Der Primärsaldo wird im Wesentlichen bereinigt um Kosten in Verbindung mit der Bankenunterstützung und die sogenannten ANFA- und SMP-Transfers der Euro-MS an Griechenland ausgewiesen. Für die Jahre 2010 und 2011 weist die Europäische Kommission Daten in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung aus. Datengrundlage für 2010 und 2011: EU-Kommission auf Basis ESVG 2010; Stand Februar 2015. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015* 2016* BIP nominal in Mrd. Euro 237,4 226,2 207,8 194,2 182,4 180,2 184,3 192,6 ggü. Vorjahr –1,9 % – 4,7 % –8,2 % –6,5 % –6,1 % –1,2 % 2,3 % 4,5 % BIP real in Mrd. Euro 239,2 226,2 206,2 192,6 185,1 186,9 191,5 198,5 ggü. Vorjahr – 4,4 % –5,4 % –8,9 % – 6,6 % –3,9 % 1,0 % 2,5 % 3,6 % BIP-Deflator ggü. Vorjahr 2,6 % 0,8 % 0,8 % 0,1 % –2,3 % –2,2 % – 0,2 % 0,9 % Preisniveau (HVPI) ggü. Vorjahr 1,3 % 4,7 % 3,1 % 1,0 % – 0,9 % –1,4 % – 0,3 % 0,7 % 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Primärüberschuss in Mrd. Euro –11,8 – 6,0 –2,6 1,5 2,8 5,6 8,9 9,3 k. A. k. A. k. A. in % des BIP –5,2 –2,9 –1,3 0,8 1,6 3,0 4,5 4,5 4,2 4,2 4,2 Zinszahlungen in Mrd. Euro 13,2 15,1 9,7 7,2 8,1 9,6 10,2 10,7 k. A. k. A. k. A. in % des BIP 5,9 7,3 5,0 4,0 4,5 5,1 5,2 5,2 k. A. k. A. k. A. Datengrundlagen für 2012 ff.: Bericht zur vierten Überprüfung des zweiten Anpassungsprogramms durch die EU-Kommission auf Basis der Programmdefinition vom April 2014. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4169 13. Wie viel Geld hat Deutschland durch Zinszahlungen Griechenlands von 2010 bis 2014 erhalten, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020? Der bilaterale Kredit für Griechenland im Rahmen des Griechenland-I-Programms wurde durch einen KfW-Kredit mit Absicherung durch eine Bundesgarantie gewährt. Nach der Garantievereinbarung ist die KfW verpflichtet, alle über die eigenen Refinanzierungskosten hinausgehenden Zinszahlungen Griechenlands an den Bundeshaushalt abzuführen. Die KfW hat im Zeitraum von 2010 bis 2014 an den Bund Zinseinnahmen von insgesamt rund 360 Mio. Euro ausgekehrt. Für die kommenden Jahre erwartet die Bundesregierung nur noch geringfügige Einnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von rund 20 Mio. Euro jährlich. 14. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der private und öffentliche Konsum in Griechenland im Zeitraum von 2010 bis 2014 verändert, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020? Die Veränderungsraten der realen privaten und öffentlichen Konsumausgaben in Prozent nach Informationen der Europäischen Kommission: Quelle: Europäische Kommission, für 2015 und 2016 KOM-Winterprognose, für 2017 und 2018 Prognose letztverfügbarer Überprüfungsbericht 15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaufkraft in Griechenland im Zeitraum von 2010 bis 2014 verändert, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020? Im Allgemeinen hängt die Kaufkraft davon ab, welche Gütermenge mit einem bestimmten Geldbetrag gekauft werden kann. Die Kaufkraft entwickelt sich demnach umgekehrt proportional zum Preisniveau (vgl. die Antwort zu Frage 11b). Laut der Europäischen Kommission hat sich die Kaufkraft in Griechenland im Zeitraum von 2012 bis 2014 erhöht. Angesichts eines Rückgangs des harmonisierten Verbraucherpreisindex von 122,6 auf 119,9 stieg die Kaufkraft um rund 1 Prozent pro Jahr an. Zuvor war der Preisindex für Griechenland von 2010 bis 2012 von 117,7 auf 122,6 angestiegen. Somit ging die Kaufkraft in diesem Zeitraum leicht zurück. Jahr Privater Konsum Öffentlicher Konsum 2010 –7,1 – 4,3 2011 –10,6 – 6,6 2012 –7,8 –5,0 2013 –2,0 – 6,5 2014 1,4 –1,1 2015 1,7 – 0,9 2016 2,2 –0,5 2017 1,8 0,4 2018 2,1 1,5 Drucksache 18/4169 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung erstellt keine Prognosen über die weitere Entwicklung der Kaufkraft in Griechenland. Gemäß ihrer Winterprognose 2015 vom 5. Februar 2015 erwartet die Europäischen Kommission für die Jahre 2015 und 2016, dass die Kaufkraft in Griechenland nahezu stabil bleibt (Preisindex 119,5 im Jahr 2015 und 120,4 im Jahr 2016). Der Prognosehorizont der Europäischen Kommission endet derzeit im Jahr 2016. 16. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuereinnahmen Griechenlands im Zeitraum von 2010 bis 2014 verändert, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020? a) Wie lauten die Zahlen für denselben Zeitraum jeweils für direkte und indirekte Steuern? b) Wie lauten die Zahlen für denselben Zeitraum im Einzelnen für die Mehrwertsteuer, vermögensbezogene Steuern und Einkommensteuern ? Die gewünschten Daten sind den nachstehenden Tabellen für den Zeitraum 2010 bis 2017 zu entnehmen. Für die Jahre nach 2017 liegen noch keine Prognosen vor. Zu Frage 16a Quellen: 2010 und 2011: Überprüfungsbericht der Europäischen Kommission vom Dezember 2012; Daten ab 2012: Überprüfungsbericht der Europäischen Kommission vom April 2014 Zu Frage 16b Quellen: Daten 2010 und 2011: IWF 4. Überprüfung vom Juli 2011, Daten ab 2012: IWF 5. Überprüfung vom Juni 2014 17. Wie hoch ist nach Schätzungen der Bundesregierung in den Jahren seit 2010 der Einnahmeverlust durch Steuerflucht bzw. Steuerhinterziehung in Griechenland zu beziffern? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. in Mrd. € 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Steuereinnahmen 44,8 44,6 43,4 42,0 43,3 44,4 45,4 46,7 indirekte Steuern 27,3 26,6 24,2 23,5 23,0 23,9 25,1 25,7 direkte Steuern 17,5 18,0 19,2 18,5 20,3 20,5 20,3 21,0 in Mrd. € 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Mehrwertsteuern 17,4 17,5 15,0 13,8 13,6 14,1 14,9 15,4 vermögensbezog. Steuern 0,5 0,7 2,9 3,0 3,6 2,7 2,7 2,7 Einkommenssteuer 14,3 14,0 13,3 11,5 13,7 14,0 14,0 14,7 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4169 18. In welchem Umfang ist seit 2009 Kapital aus Griechenland abgewandert? Die Entwicklung der Kapitalströme wird in der Zahlungsbilanz erfasst. Das Nettoauslandsvermögen enthält den Bestand der Auslandsaktiva und -passiva. Kapitalexporte (Investitionen im Ausland) führen zu einer Zunahme der Auslandsaktiva und umgekehrt tragen Kapitalimporte (ausländische Investitionen im Inland) zum Wachstum der Auslandspassiva bei. Tätigt ein Land mehr Investitionen im Ausland als umgekehrt, d. h. exportiert es netto Kapital, nimmt das Nettovermögen im Ausland zu. Gemäß der Zahlungsbilanzstatistik des Internationalen Währungsfonds ist das Nettoauslandsvermögen Griechenlands im Zeitraum von 2009 bis 2013 von –299,7 Mrd. US-Dollar auf –303,6 Mrd. US-Dollar gefallen. Die Veränderungen der Kennzahlen im Zeitraum von 2009 bis 2013 sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Quelle: Zahlungsbilanzstatistik des Internationalen Währungsfonds (IWF). 19. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 die Einlagen privater Unternehmen und Haushalte bei griechischen Banken entwickelt? Nach den Daten der Europäischen Zentralbank haben sich die Einlagen von Unternehmen und Haushalten bei griechischen Banken wie folgt entwickelt (Angaben in Mrd. Euro): 2009 2010 2011 2012 2013 Netto-Auslandsvermögen in Mrd. USD –299,7 –293,2 –229,9 –279,7 –303,6 Auslandsvermögen in Mrd. USD 363,9 297,3 277,9 324,4 298,0 Auslandsverbindlichkeiten in Mrd. USD 663,6 590,5 507,8 604,1 601,6 Jahr Unternehmen Haushalte 2010 30,3 174,2 2011 23,0 145,9 2012 20,8 135,4 2013 21,1 135,4 2014 19,9 134,7 Drucksache 18/4169 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Wie viel Prozent der durch die bisher durchgeführten Anpassungsprogramme realisierten fiskalischen Anpassung des griechischen Haushalts haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch zusätzliche Einnahmen und wie viel durch Ausgabenkürzungen ergeben? In der bisherigen Programmperiode hat sich das staatliche Primärdefizit in Griechenland in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen von –5,2 Prozent des BIP im Jahr 2010 um 6,9 Prozentpunkte verringert, so dass im Jahr 2014 ein Primärüberschuss von +1,7 Prozent in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen realisiert werden konnte (vgl. Tabelle). Im gleichen Zeitraum sind die staatlichen Einnahmen von 41 Prozent des BIP im Jahr 2010 auf 46,1 Prozent des BIP im Jahr 2014 um 5,1 Prozentpunkte gestiegen . Die Staatsausgaben ohne Zinsausgaben (Primärausgaben) haben sich von 46,2 Prozent des BIP im Jahr 2010 auf 44,4 Prozent des BIP im Jahr 2014 um 1,8 Prozentpunkte verringert. Bezogen auf den Primärsaldo in Prozent des BIP trägt daher insbesondere die Erhöhung der Einnahmequote zur fiskalischen Anpassung in Griechenland bei. Zusammensetzung der fiskalischen Anpassung des Staates – in Prozent des BIP – Quelle: Europäische Kommission, Eigene Berechnungen, * nachrichtlich in Programmdefinition 1,6 21. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nettoprivatvermögen in Griechenland im Zeitraum von 2010 bis 2014 verändert? Der Bundesregierung liegen keine Informationen für den Zeitraum von 2010 bis 2014 vor. Die Europäische Zentralbank hat im April 2013 eine Studie zur Vermögensverteilung in der Eurozone veröffentlicht. Danach lag der Medianwert des Nettovermögens in Griechenland bei 101 900 Euro (zum Vergleich: Deutschland 51 400 Euro), das durchschnittliche Nettovermögen bei 147 800 Euro (zum Vergleich: Deutschland 195 200 Euro). Der Anteil der griechischen Haushalte am gesamten Nettovermögen der Haushalte in der Eurozone liegt bei 1,9 Prozent und damit unterhalb des Anteils der griechischen Haushalte an allen Haushalten der Eurozone von 3 Prozent. Weitere Erkenntnisse zur Vermögensverteilung in Griechenland liegen der Bundesregierung nicht vor. 2010 2014 2010 bis 2014 Einnahmen des Staates 41,0 46,1 5,1 Primärausgaben 46,2 44,4 –1,8 Primärsaldo –5,2 1,7* 6,9 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4169 22. Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Anpassungsprogramme in Griechenland die Besteuerung von Vermögen und hohen Einkommen verändert? 23. Hat die Bundesregierung sich für eine höhere Besteuerung von Vermögen und hohen Einkommen zur Schließung der Finanzierungslücken im Zuge der Krise in Griechenland eingesetzt? a) Wenn ja, in welcher Form, gegenüber wem, und wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 22 und 23 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlung zum Anpassungsprogramm für Griechenland grundsätzlich für das wichtige Thema der Haushaltskonsolidierung eingesetzt. Das konkrete Konzept des Programms und die zu seiner Umsetzung erforderlichen Maßnahmen waren Verhandlungsgegenstand zwischen den Institutionen Europäische Kommission, Europäische Zentralbank und IWF auf der einen Seite und Griechenland auf der anderen Seite. Die Bundesregierung hat zusammen mit den anderen in der Eurogruppe vertretenen Mitgliedstaaten nach Abschluss dieser Verhandlungen eine Entscheidung über die Finanzierung des Programms getroffen. Die Entwicklung der Vermögensteuer in Griechenland ist der Antwort zu Frage 16b beigefügten Tabelle zu entnehmen. 24. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bekannt gewordenen E-Mails zwischen Troika-Institutionen und der griechischen Regierung (www.zeit.de/wirtschaft/2015-01/griechenland-troika-emailsantonis -samaras)? a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Troika Griechenland nicht nur allgemeine Haushaltsziele vorgegeben, sondern direkt in konkrete Politikbereiche eingegriffen hat? b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Vorgang aus einer demokratiepolitischen Perspektive? Die europäischen Hilfsprogramme sind bezüglich der Gewährung von Finanzhilfe und bezüglich Programmgestaltung demokratisch legitimiert. Die in der Eurogruppe bzw. den Gremien des EFSF/ESM vertretenen nationalen Regierungen sind durch ihre jeweiligen Parlamente legitimiert und beteiligen diese gemäß den dortigen Bestimmungen (in Deutschland: Beteiligung des Deutschen Bundestages gemäß StabMechG und ESMFinG). Ein Hilfsprogramm setzt den Antrag einer Regierung voraus. Die Ziele und konkreten Maßnahmen im Rahmen der Hilfsprogramme werden zwischen den drei Institutionen Europäische Kommission, Europäische Zentralbank und IWF sowie der Regierung des betroffenen Staates im Einklang mit den Beteiligungsrechten des betroffenen Parlaments vereinbart. Die Umsetzung geschieht durch die betroffene Regierung im Einklang mit den Beteiligungsrechten des betroffenen Parlaments. Drucksache 18/4169 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die von 2010 bis 2014 tatsächlich an Griechenland ausgezahlten Mittel der so genannten Rettungspakete ? Im Rahmen des ersten Griechenlandprogramms wurden 73 Mrd. Euro ausbezahlt . (Anteil Eurozone: 52,9 Mrd. Euro; Anteil IWF: 20,1 Mrd. Euro). Der Auszahlungsstand des zweiten makroökonomischen Anpassungsprogramms und des aktuellen IWF-Programms stellt sich wie folgt dar: * Davon 0,9 Mrd. Euro PSI Sweetener/Accrued Interest nicht mehr abrufbar. ** Bis Q 1 2016. Die Höhe der IWF-Mittel unterliegt Wechselkursschwankungen (Gesamthöhe 23,8 Mrd. SZR. Bislang ausgezahlte Mittel zum Wechselkurs des Auszahlungsstichtags; verbleibende Mittel zum Wechselkurs 31.12.2014). 26. Wofür wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittel der so genannten Rettungspakete für Griechenland im Endeffekt verwendet? Die Mittelverwendung im Rahmen des ersten makroökonomischen Anpassungsprogramms für Griechenland wird im fünften und letzten Überprüfungsbericht der Europäischen Kommission vom Oktober 2011 unterteilt in die drei Positionen allgemeiner Finanzbedarf des griechischen Staates, Tilgung mittelund langfristiger Schulden und Unterstützungsmaßnahmen für den Bankensektor in folgendem Schaubild dargestellt: Quelle: Fünfter Überprüfungsbericht der EU-Kommission im Rahmen des ersten makroökonomischen Anpassungsprogramm für Griechenland, Oktober 2011 Programmvolumen (Mrd. Euro) EFSF IWF** Bislang ausgezahlt 141,9 11,8 Verbleibende Programmittel 2,7* 16,2 Davon noch verfügbar 1,8 16,2 Insgesamt 144,6 28,0 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4169 Die Mittelverwendung im Rahmen des zweiten makroökonomischen Anpassungsprogramms für Griechenland stellt sich wie folgt dar: Quelle: EFSF 27. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Haushaltsmittel aus den so genannten Rettungspaketen für Griechenland in die Bedienung welcher zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden griechischen Staatsschulden geflossen (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/36), und wie viel Geld kam tatsächlich dem griechischen Staatshaushalt zugute? Im zweiten wirtschaftlichen Anpassungsprogramm für Griechenland sind nach der vierten Programmüberprüfung im April 2014 folgende Programmmittel für die Tilgung fällig werdender Staatsanleihen vorgesehen. Quelle: Second Economic Adjustment Programme for Greece. Forth Review – April 2014 28. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die griechische Gläubigerstruktur , d. h. wie viele Milliarden (Prozent) der griechischen Staatsverschuldung entfallen auf ausländische Gläubiger (bitte zwischen öffentlichen und privaten Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Hedgefonds u. a. differenzieren) und einheimische Gläubiger (bitte zwischen öffentlichen und privaten Banken, Versicherungen, Pensionskassen u. a. differenzieren )? 29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil öffentlicher und privater Gläubiger Griechenlands seit 2010 entwickelt? 30. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Gläubigeranteil von Banken an den griechischen Staatsschulden seit 2010 verändert (bitte nach dem Herkunftsland der Banken aufschlüsseln)? Die Fragen 28 bis 30 werden im Zusammenhang beantwortet. Die griechischen Staatsschulden in Höhe von rund 318 Mrd. Euro Ende des Jahres 2014 (ESVG 2010) werden nach Informationen der Bundesregierung von folgenden Gläubigern gehalten: Private Investoren hielten 37 Mrd. Euro Anleihen inklusive kurzlaufender Schatzanweisungen (T-Bills); das Eurosystem und nationale Zentralbanken hielten Anleihen in Höhe von rund 27 Mrd. Euro; die bilateralen Kredite aus dem ersten Anpassungsprogramm betrugen rund 53 Mrd. Euro, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität EFSF rund 142 Mrd. Euro und vom IWF insgesamt rund 23 Mrd. Euro. 21 Mrd. Euro halten übrige Gläu- EFSF-Zahlungen an Griechenland (in Mrd. €) Bislang ausgezahlt Gesamtzusage Privatsektorbeteiligung einschließlich aufgelaufene Zinsen 34,6 35,5 Bankenrekapitalisierung 48,2 48,2 Allgemeine Programmittel 59 60,8 In Mrd. Euro 2012 2013 2014 Q 1 Q 2 Q 3 Q 4 Q 1 Q 2 Q 3 Q 4 Q 1 Q 2 Q 3 Q 4 4,7 3,8 3,1 0 0,7 6,5 2,8 0 1,9 9,3 5,4 0 biger. Drucksache 18/4169 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ende 2012 stellte sich nach Angaben des Internationalen Währungsfonds im ersten und zweiten Überprüfungsbericht vom Januar 2013 die Gläubigerstruktur wie folgt dar: Der Schuldenstand in Höhe von 307,2 Mrd. Euro (vorläufiger Stand Januar 2013; ESA 95) wurde finanziert durch 18,4 Mrd. Euro kurzlaufende Schatzanweisungen (T-Bills); 22,3 Mrd. Euro IWF-Kredite; 161,3 Mrd. Euro europäische Kredite; 29,9 Mrd. Euro getauschte Anleihen; 56,3 Mrd. Euro nicht getauschte Anleihen und weitere Kredite in Höhe von 18 Mrd. Euro. Eine Aufteilung nach inländischen und ausländischen Gläubigern liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Forderungen ausländischer Banken gegenüber dem öffentlichen Sektor Griechenlands werden quartalsweise von der Bank for international Settlements veröffentlicht und stellten sich im dritten Quartal 2014 wie folgt dar: Forderungen ausländischer Banken ggü. GRC (BIZ, Stand Ende September 2014*, in Mrd. USD) * Quelle: Bank for International Settlements 31. Liegen der Bundesregierung monatliche Informationen zur Entwicklung der Rechnungsaußenstände seitens des griechischen Staates vor, und wenn ja, wie war deren Höhe in Mio. Euro jeweils zum Monatsende im Zeitraum von Januar 2014 bis Dezember 2014? Im zweiten wirtschaftlichen Anpassungsprogramm, das im März 2012 verabschiedet wurde, waren 8 Mrd. Euro für die Begleichung aller vor 2012 entstandenen Zahlungsrückstände vorgesehen. Nach Verzögerungen in der Programmumsetzung im Laufe des Jahres 2012 wurde der Abbau offener Zahlungsrückstände im Jahr 2013 beschleunigt. Nach dem Bericht der Europäischen Kommission zur vierten Überprüfung des zweiten Anpassungsprogramms vom April 2014 wurden bis Januar 2014 rund 6 Mrd. Euro abgebaut. Die verbleibenden 2 Mrd. Euro werden voraussichtlich bis zum dritten Quartal 2015 beglichen. Im Bestand der offenen Zahlungsrückstände stammt mit 2,55 Mrd. Euro (55 Prozent der Gesamtsumme) der größte Anteil von den Sozialversicherungsträgern , von denen der staatliche Gesundheitsdienst den mit Abstand größten Anteil beigetragen hat. In der Liste der offenen Rückstände (nach Beträgen) folgen dann die staatlichen Krankenhäuser mit 687 Mio. Euro (15 Prozent) und die Kommunen mit 431 Mio. Euro (9 Prozent). Aktuelle Angaben aus dem Jahr 2014 liegen nicht vor. Die fünfte Überprüfung des Gesamt öffentlicher Sektor Banken Priv. Nichtbankensektor Gesamte Auslandsford. 46,03 2,43 25,18 18,40 Europäische Banken 34,22 1,93 15,43 16,83 dar. Eurozonen-MS DEU 13,52 0,43 5,26 7,83 FRA 1,81 0,52 0,58 1,18 ESP 0,40 0,05 0,01 0,34 BEL 0,04 0 0 0,04 ITA 1,06 0,51 0,11 0,44 UK 13,47 0,59 9,36 3,52 griechischen Anpassungsprogramms konnte noch nicht abgeschlossen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4169 32. Welche Zins- und Tilgungszahlungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung von der griechischen Regierung an öffentliche Institutionen, internationale Organisationen oder private Gläubiger im Jahr 2015 gezahlt werden (bitte Datum und jeweilige Beträge angeben)? Im Jahr 2015 stehen nach Kenntnis der Bundesregierung Tilgungsleistungen für Kredite des IWF, Kredite des EFSF im Rahmen des zweiten Programms, bilaterale Kredite im Rahmen des ersten Programms und von den Zentralbanken des Eurosystems gehaltene Anleihen in folgender Höhe an: * Wechselkurs vom 31. Dezember 2014; Angaben unterliegen Wechselkursschwankungen Die Höhe der von Griechenland an den IWF, den EFSF und der im Rahmen der bilateralen Kredite zu leistenden Zinszahlungen steht noch nicht fest, da die Kredite variabel verzinst werden. Die Bundesregierung verfügt über keine detaillierten Informationen zu Zahlungsverpflichtungen Griechenlands gegenüber dem Privatsektor im Jahr 2015. 33. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die monatlichen Bestände der Barreserven des griechischen Staates in Euro jeweils zum Monatsende im Zeitraum von Januar 2014 bis Dezember 2014 entwickelt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 34. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag der griechischen Staatsschulden in Euro, der gegenwärtig von privaten Gläubigern gehalten wird? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden Ende 2014 griechische Anleihen im Umfang von rund 37 Mrd. Euro und kurzlaufende Schatzanweisungen in Höhe von rund 15 Mrd. Euro von privaten Gläubigern gehalten. in Mrd. € IWF* EFSF Bilaterale Kredite Zentralbanken Eurosystem Januar 0,43 0 0 0 Februar 0,72 0 0 0 März 1,47 0 0 0 April 0,43 0 0 0 Mai 0,72 0 0 0 Juni 1,47 0 0 0 Juli 0,43 0 0 3,492 August 0 0 0 3,188 September 1,47 0 0 0 Oktober 0,43 0 0 0 November 0 0 0 0 Dezember 1,15 0 0 0 Summe 8,71 0 0 6,68 Drucksache 18/4169 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 35. Mit welchen nominalen Wachstumsraten, BIP-Deflatoren, jährlichen Zinszahlungen und Primärüberschüssen rechnet die Bundesregierung in Griechenland für die Jahre 2015 bis 2020 (bitte für jedes Jahr einzeln angeben ), damit Ende 2020 in Griechenland eine Staatsschuldenquote von 124 Prozent des BIP erreicht werden kann? Der Internationale Währungsfonds geht bei seiner Schuldentragfähigkeitsanalyse vom Juni 2014 von folgendem Basisszenario für die Entwicklung der genannten Kennzahlen aus (Annex Figure I.3 des fünften Überprüfungsberichts ): * Quelle: IWF, fünfter Überprüfungsbericht, Tabelle 3: General Government Operations 36. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung das Eigenkapital (Tier 1, 2 und 3) in Euro und die Eigenkapitalquote der griechischen National Bank of Greece, Eurobank, Alphabank und Piräus Bank Ende 2013 und Ende 2014? Die National Bank of Greece S.A. (NBG) veröffentlichte im November 2014 im Rahmen ihrer Finanzdaten (Gruppe und Bank) folgende Angaben zur Eigenkapitalausstattung : Zwischenbericht der NBG vom November 2014, S. 4 auf www.nbg.gr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 BIP (nominal) in % 3,3 4,9 4,8 4,8 5,4 4,5 BIP-Deflator in % 0,4 1,1 1,3 1,4 1,8 1,8 Zinszahlungen (in Mrd. Euro)* 9,1 10,1 10,8 k. A. k. A. k. A. Primärüberschuss in % des BIP 3,0 4,5 4,5 4,2 4,2 4,2 Mio. € Gruppe Bank 30.09.2014 31.12.2013 30.09.2014 31.12.2013 Grundkapital (Share capital) 2 414 2 073 2 414 2 073 Kapitalrücklage (Share premium account) 14 060 11 975 14 057 11 975 Abzüglich eigene Aktien (Less: treasury shares) –1 –2 – – Belegte und einbehaltene Gewinne (Reserved and retained earnings) –5 634 – 6 935 – 6 472 –7 662 Den Anteilseignern zurechenbares Eigenkapital (Equity attributable to NBG shareholders) = 10 839 = 7 111 = 9 999 = 6 383 Minderheitsbeteiligung 749 683 – – Bevorrechtigte Wertpapiere (Preferred securities) 81 80 – – Summe Eigenkapital (Total equity) = 11 669 = 7 874 = 9 999 = 6 383 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/4169 Ihre Eigenkapitalquoten weist die NBG für die Gruppe und die Bank wie folgt aus: Zwischenbericht der NBG vom November 2014, S. 25 * Berechnet pro-forma nach EU-Verordnung 575/2013; ** Hartes Eigenkapital Die Alphabank veröffentlichte folgende Daten (Gruppe und Bank) per September 2014 und Dezember 2013: Finanzinformation der Alphabank v. November 2014 (gerundete Angaben) auf www.alpha.gr Ihre Eigenkapitalquoten weist die Alphabank auf Gruppenebene wie folgt aus: Zwischenbericht der Alphabank vom 4. November 2014, S. 43 auf www.alpa.gr; * Per 31. Dezember 2013 gemäß PEE13/28. März 2013 der BoG; während ab 1. Januar 2014 gemäß Basel-III-Regelwerk % Gruppe Bank 30.09.2014 31.12.2013* 30.09.2014 31.12.2013* Common Equity Tier 1** 15,8 10,5 24,0 15,3 Tier 1 15,8 10,5 24,3 15,3 Total 15,9 10,6 24,8 15,8 Mio. € Gruppe Bank 30.09.2014 31.12.2013 30.09.2014 31.12.2013 Grundkapital (Share Capital) 3 831 4 217 3 831 4 217 Kapitalrücklage (Share premium) 4 858 4 212 4 858 4 212 Rücklagen (Reserves) 511 631 436 518 Einbehaltene Gewinne (Retained earnings) – 675 –748 –1 621 –1 799 Den Anteilseignern zurechenbares Eigenkapital (Equity attributable to Equity owners) = 8 525 = 8 312 = 7 504 = 7 147 Minderheitsbeteiligung (Non controlling interests) 24 24 – – Hybride Wertpapiere (Hybrid securities) 32 32 – – Summe Eigenkapital (Total equity) = 8 581 = 8 368 = 7 504 = 7 147 % 30.09.2014 (geschätzt) 31.12.2013 Common Equity Tier 1* 15,9 16,1 Tier 1 15,9 16,1 Gesamt (Capital adequacy ratio) 16,2 16,4 Drucksache 18/4169 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Eurobank Ergasia S.A. weist in ihren im November 2014 veröffentlichten Finanzergebnissen im Rahmen ihrer konsolidierten Bilanz folgende Angaben zum Eigenkapital aus: Quelle: www.eurobank.gr In demselben Bericht gibt die Eurobank eine Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1-CET1) für das dritte Quartal 2014 von 16,1 Prozent bekannt. Die Piraeusbank Group veröffentlicht in ihren Finanzergebnissen für den 9-Monatszeitraum des Jahres 2014 folgende Angaben zur Kapitalausstattung: Differenzen aufgrund von Rundungen; Quelle: Financial Factsheets auf www.piraeusbankgroup.de Mio. € Konsolidierte Bilanz 30.09.2014 31.12.2013 Grundkapital (Ordinary Share Capital) 4 412 1 641 Kapitalrücklage und andere Rücklagen (Share premium and other reserves) 850 1 574 Vorzugsaktien (preference shares) 950 950 Den Anteilseignern zurechenbares Eigenkapital (Total Equity attributable to shareholders of the bank) = 6 212 = 4 165 Bevorrechtigte Wertpapiere (Preferred securities) 77 77 Minderheitsbeteiligung (Non controlling interests) 662 281 Summe Eigenkapital (Total equity) = 6 951 = 4 523 Mio. € Basel III 30.9.2014 31.12.2013 Tier I 7 370 8 210 Tier II 90 82 Summe aufsichtsrechtliches Eigenkapital (Total Regulatory Capital) 7 461 8 292 Eigenkapitalquoten (Capital Ratios) Tier I 13,1 % 13,9 % Gesamtkennziffer (Total Capital Adequacy Ratio) 13,2 % 14,0 % Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/4169 37. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die notleidenden Kredite (Non Performing Loans) der griechischen Banken, die Kreditforderungen der griechischen Banken insgesamt und die Forderungen der griechischen Nationalbank (Bank of Greece) gegenüber den griechischen Banken seit Ende 2012 bis Ende 2014 entwickelt? Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (Financial Soundness Indicators – FSI) lässt sich das Volumen notleidender Kredite (Non-Performing Loans – NPL) und der Bruttokreditbestand (Total Gross loans) für Griechenland wie folgt darstellen: Quelle: http://data.imf.org Das Kreditportfolio einzelner griechischer Banken gegenüber anderen einzelnen griechischen Banken wird in deren Geschäftsberichten nicht dargestellt. 38. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, die Rückschlüsse über die griechische Vermögensverteilung zulassen, und welche sind das? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 39. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Liste der 2 000 mutmaßlichen griechischen Steuerhinterzieher, den die damalige französische Finanzministerin Christine Lagarde ihrem damaligen griechischen Kollegen übergab, inzwischen von der griechischen Finanzbehörde abgearbeitet? Die sogenannte Lagarde-Liste wurde von der damaligen französischen Finanzministerin Christine Lagarde im Oktober 2010 an die griechische Regierung übergeben. Es ging um Daten von Einlegern bei der HSBC Bank. Auch Deutschland hat im Rahmen der Amtshilfe Daten aus Frankreich erhalten, die deutsche Inhaber von Konten in der Schweiz betrafen. Diese Liste wurde vom Bundeszentralamt für Steuern abgearbeitet. Auf der Liste sollen Namen von über 2 000 wohlhabenden , darunter auch prominenten Griechen stehen, die ihr Geld auf Schweizer Konten angelegt haben. Gegen den ehemaligen griechischen Finanzminister Giorgos Papakonstantinou laufen staatsanwaltliche Ermittlungen. Laut Presseberichten vom Dezember 2014 kann das Gerichtsverfahren nach einem Urteil des obersten griechischen Gerichts eröffnet werden. Am 15. Juli 2013 hob das griechische Parlament die Immunität Giorgos Papakonstantinous auf. Das Ermittlungsverfahren bezieht sich auf den Vorwurf des Amtsmissbrauchs. Der ehemalige Finanzminister habe 2010 Angehörige, die auf der sogenannten Lagarde-Liste gestanden haben sollen, vor Weiterleitung der Daten von der Liste entfernt. Giorgos Papakonstantinou streitet die Vorwürfe ab. Informationen, ob die Liste abgearbeitet ist, liegen der Bundesregierung nicht vor. Mio. Euro Q 4/2012 Q 4/2013 Q 2/2014 Nonperforming Loans 45 999 74 637 78 073 Total Gross loans 197 671 233 981 228 42 Drucksache 18/4169 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 40. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute und relative Armut in Griechenland im Zeitraum von 2009 bis 2014 verändert, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020? Als Maßzahlen für eine Armutsgefährdung veröffentlicht Eurostat den Anteil der unter erheblicher materieller Deprivation leidenden Personen und die Armutsrisikoquote auf Basis von EU-SILC (Statistics on Income and Living Conditions/Gemeinschaftsstatistik über Einkommens- und Lebensbedingungen ). Personen sind laut der von Eurostat verwendeten Definition erheblicher materieller Entbehrung ausgesetzt, wenn sie Mangel in mindestens vier der neun Bereiche nennen: unerwartete Ausgaben, eine Woche Urlaub, Schuldentilgung, eine Mahlzeit alle zwei Tage mit Fleisch oder Fisch, angemessen warme Wohnung , Farbfernseher, Waschmaschine, Telefon, Auto. Die Armutsrisikoquote ist eine Kennziffer für eine relativ niedrige Position in der Einkommensverteilung. Sie misst den Anteil der Personen, deren bedarfsgewichtetes Nettoeinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Aktuelle Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 41. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Armutsgrenze in Griechenland seit 2009 verändert? Die Grenze für die Armutsrisikoquote hat sich nach Informationen von Eurostat auf Basis von EU-SILC wie folgt entwickelt: Aktuelle Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 42. Wieviel Prozent der griechischen Bevölkerung sind nach Kenntnis der Bundesregierung heute von Armut betroffen, gemessen an der Armutsgrenze vom Jahr 2009? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Jahr Erhebliche materiellen Deprivation in % der Bevölkerung Armutsrisikoquote in % der Bevölkerung 2009 11,0 19,7 2010 11,6 20,1 2011 15,2 21,4 2012 19,5 23,1 2013 20,3 23,1 (Euro pro Jahr) 2009 2010 2011 2012 2013 Haushalt mit einer Person 6 897 7 178 6 591 5 708 5 023 Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren 14 484 15 073 13 841 11 986 10 547 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/4169 43. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einkommensverteilung , gemessen durch den Gini-Index, in Griechenland im Zeitraum von 2009 bis 2014 verändert? Eurostat veröffentlicht den Gini-Koeffizient des verfügbaren Äquivalenzeinkommens auf Basis von EU-SILC: Aktuellere Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 44. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Millionäre in Griechenland in den Jahren von 2009 bis 2014 verändert? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 45. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erwerbslosenquote insgesamt und unter Jugendlichen in Griechenland im Zeitraum von 2010 bis 2014 verändert, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020? Eurostat veröffentlicht die Arbeitslosenquoten insgesamt und unter arbeitsuchenden Jugendlichen auf Basis der EU-Arbeitskräfteerhebung: * Eurostat hat für Griechenland bisher keine Werte für das Gesamtjahr 2014 veröffentlicht. Die Werte für 2014 sind saisonbereinigte Quoten für den November 2014. Die Europäische Kommission erwartet in ihrer im Februar 2015 veröffentlichten Winterprognose Arbeitslosenquoten für 2015 und 2016 von 25 Prozent bzw. 22 Prozent. Im letzten Überprüfungsbericht hat sie Arbeitslosenquoten für 2017 und 2018 von 17 Prozent und 16 Prozent prognostiziert. 46. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Suizidrate in Griechenland im Zeitraum von 2010 bis 2014 verändert? Belastbare Daten zu der Entwicklung der Suizidrate im Zeitraum von 2010 bis 2014 liegen der Bundesregierung nicht vor. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Koeffizient (skaliert von 0 bis 100) 33,1 32,9 33,5 34,3 34,4 Insgesamt Jugendliche 2010 12,7 33,0 2011 17,9 44,7 2012 24,5 55,3 2013 27,5 58,3 2014 (November)* 25,8 50,6 Drucksache 18/4169 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 47. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die HIV-Infektionsrate in Griechenland im Zeitraum von 2010 bis 2014 verändert? Zahlen zu der Veränderung der HIV-Rate von 2004 bis 2013 finden sich im „Global Aids Response Progress Report 2014“ des griechischen Zentrums für die Seuchenbekämpfung und -prävention (vgl. www.unaids.org/sites/default/ files/country/documents//GRC_narrative_report_2014.pdf). Danach lag die Zahl der gemeldeten HIV-Fälle pro 100 000 Einwohner im Jahr 2010 bei 5,5, im Jahr 2011 bei 8,7, im Jahr 2012 bei 10,7 und im Jahr 2013 bei 8,3. Im Jahr 2013 ist die Zahl der Neuinfektionen auf 920 gefallen (zum Vergleich 1 188 Neuinfektionen im Jahr 2012). Daten für 2014 liegen noch nicht vor. 48. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Durchschnittseinkommen der griechischen Bevölkerung im Zeitraum von 2010 bis 2014 verändert, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020? Eurostat veröffentlicht das durchschnittliche Äquivalenzgesamtnettoeinkommen auf Basis von EU-SILC: Aktuelle Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 49. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der atypischen Beschäftigungsverhältnisse (Teilzeitbeschäftigungen, geringfügige Beschäftigungen , befristete Beschäftigungen, Zeitarbeitsverhältnisse) der jungen Menschen bis 25 Jahre seit 2010 in Griechenland entwickelt? Eurostat veröffentlicht den Anteil der Teilzeitbeschäftigung als Prozentsatz der gesamten Beschäftigung in der Altersklasse 15 bis 24 Jahre auf Basis der EUArbeitskräfteerhebung : Eurostat veröffentlicht den Anteil der Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag in Prozent der Gesamtzahl der Arbeitnehmer in der Altersklasse 15 bis 24 Jahre auf Basis der EU-Arbeitskräfteerhebung: 2010 2011 2012 2013 Euro 13 974 12 626 10 676 9 303 2010 2011 2012 2013 Anteil 16,5 17,8 19,4 21,1 2010 2011 2012 2013 Anteil 30,2 29,7 25,4 26,4 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/4169 50. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Stellen im öffentlichen Dienst, die in Griechenland im Zeitraum von 2010 bis 2014 gestrichen wurden, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020? Im fünften Überprüfungsbericht vom Juni 2014 hat der IWF die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Griechenland in den Jahren 2012 und 2013 wie folgt dargestellt. Für die Jahre 2014 bis 2016 handelt es sich um die Programmplanung : Quelle: IWF; Fifth Review under the Extended Arrangement under the Extende Fund Facility (Juni 2014) Vergleichbare Zahlen für die Jahre 2010 und 2011 sowie für die erwartete Entwicklung in den Jahren von 2016 bis 2020 liegen der Bundesregierung nicht vor. 51. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der öffentlichen Ausgaben für den Gesundheitssektor in absoluten Zahlen und in Relation zur Wirtschaftsleistung in Griechenland im Zeitraum von 2010 bis 2014, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020? Die öffentlichen Gesundheitsausgaben in Griechenland beliefen sich nach neuesten Berechnungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in absoluten Zahlen auf rund 14,1 Mrd. Euro im Jahr 2010, rund 13,8 Mrd. Euro im Jahr 2011 und rund 12 Mrd. Euro im Jahr 2012. In Relation zum BIP beliefen sie sich im Jahr 2010 auf 6,3 Prozent des BIP, im Jahr 2011 auf 6,6 Prozent des BIP und im Jahr 2012 auf 6,2 Prozent des BIP (Quelle: OECD Health Statistics 2014). Zahlen für die Jahre 2013 und 2014 liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Zur Entwicklung bis 2020: Projektionen der Gesundheitsausgaben der EU-Mitgliedstaaten werden im Ageing Report 2012 der Europäischen Kommission durchgeführt (vgl. http:// ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/2012/2012- ageing-report_en.htm). Berichtet werden dort Projektionswerte im Fünfjahresabstand bis zum Jahr 2060 in unterschiedlichen Entwicklungsszenarien. Im Ageing Report 2012 der Europäischen Kommission wird im so genannten Basisszenario der Anteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben am BIP für Griechenland für das Jahr 2020 mit 6,4 Prozent des BIP projiziert. Inwieweit die zwischenzeitlich durchgeführten Reformmaßnahmen im griechischen Gesundheitswesen in den Projektionen des Ageing Report 2012 berücksichtigt worden sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Eine aktualisierte Projektion der öffentlichen Gesundheitsausgaben wird die Europäische Kommission voraussichtlich im Frühjahr 2015 vorlegen. 2012 2013 2014 2015 2016 707 609 653 746 635 227 623 219 606 170 Drucksache 18/4169 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 52. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der öffentlichen Ausgaben für Bildung in absoluten Zahlen und in Relation zur Wirtschaftsleistung in Griechenland im Zeitraum von 2010 bis 2014, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020? Eurostat weist für die öffentlichen Ausgaben für Bildung folgende Angaben aus: Aktuelle Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 53. Haben die in Griechenland im Rahmen der Troika-Auflagen angewandten Anpassungsprogramme nach Ansicht der Bundesregierung ihr Ziel der Verbesserung der Schuldentragfähigkeit erreicht? Die Europäische Kommission hat zuletzt im Dezember 2014 bestätigt, dass ihre vorläufige Schuldentragfähigkeitsanalyse zeigt, dass die Schuldenstandsentwicklung bei Umsetzung der vereinbarten Reformen auf dem vereinbarten Pfad bleiben würde. Im Programm ist vorgesehen, dass die Schuldenstandsquote von derzeit rund 175 Prozent des BIP bis zum Jahr 2022 auf unter 120 Prozent sinkt. Die Schuldentragfähigkeit hatte sich zum Zeitpunkt der Einschätzung der Europäischen Kommission gegenüber der letzten Programmüberprüfung vom April 2014 deutlich verbessert. Als Gründe gab die Kommission zum damaligen Zeitpunkt insbesondere sinkende Zinsausgaben, zu erwartende Einsparungen bei der Rekapitalisierung von Banken und innerstaatliche Konsolidierungen an. Die Kommission ist in ihren jüngsten Projektionen dabei von den im Griechenland -II-Programm vereinbarten Grundlagen ausgegangen 54. Waren es die Ergebnisse der Krisenpolitik in Griechenland nach Ansicht der Bundesregierung die sozialen Kosten wert, die die griechische Bevölkerung auf sich nehmen musste? Die Anpassungsprogramme für Griechenland sind auf Antrag der griechischen Regierung und in Verhandlungen der griechischen Regierung mit den drei genannten Institutionen zu Stande gekommen. Ihre grundlegenden Ziele sind die Wiederherstellung der nachhaltigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, um die Handlungsfähigkeit des griechischen Staates zu sichern und die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit, um Wachstum und Beschäftigung zu fördern . Die Alternative zu einem Anpassungsprogramm wäre eine ungeordnete Staatsinsolvenz Griechenlands mit der Folge erheblich gravierenderer Anpassungskosten gewesen. Einheit 2010 2011 2012 Mrd. Euro 8,9 8,6 7,9 % des BIP 4,0 4,1 4,1 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/4169 55. Inwiefern sieht die Bundesregierung die in Griechenland seit 2010 angewandten Maßnahmen im Rahmen der Krisenpolitik im Einklang mit den Bestimmungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Sozialcharta (bitte begründen), und wenn nein, welche Maßnahmen haben nach Ansicht der Bundesregierung diese Bestimmungen verletzt (bitte ausführen )? Der Bundesregierung steht es nicht zu, Maßnahmen der griechischen Regierung auf ihre Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Sozialcharta zu überprüfen und zu bewerten. 56. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung des Gutachtens des Rechtsprofessors Dr. Andreas Fischer-Lescano, dass die EZB und die Europäische Kommission „durch ihre Beteiligung an der Aushandlung, dem Abschluss und der Durchsetzung der MoU […] das Primärrecht [verletzen ]“ und damit rechtswidrig handeln? Wenn nein, warum nicht? 57. Inwiefern teilt die Bundesregierung die im Gutachten entwickelte Auffassung , dass Deutschland wie auch die anderen Mitgliedstaaten durch seine Vertreter im Gouverneursrat des ESM die von diesem bestätigten MoU mit zu verantworten und dabei ihre grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen zu beachten hat? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 56 und 57 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil „Pringle“ vom 27. November 2012 (Rs. C-370/12) die Vereinbarkeit des ESM-Vertrages mit den EU-Verträgen festgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. März 2014 (2 BvR 1390/12 u. a.) auch in der Hauptsache in sechs Verfassungsbeschwerde- und einem Organstreitverfahren verfassungsrechtliche Kritik gegen den ESM als unbegründet erachtet. Vor diesem Hintergrund bestehen keine Zweifel daran, dass sowohl der ESM als Institution als auch die im ESM-Vertrag vorgesehene Mitwirkung der EU-Organe sowie der ESM-Mitgliedstaaten an der Beschlussfassung in den ESM-Gremien rechtmäßig sind. Die Europäische Union hat diese Mitwirkung im Übrigen in ihrer eigenen Gesetzgebung anerkannt („Two-Pack“). 58. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Suizidrate und der Austeritätspolitik? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Drucksache 18/4169 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 59. Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Prognosen, die von der Troika für die Entwicklung der griechischen Volkswirtschaft bei der Anwendung der in den MoU festgelegten Maßnahmen abgegeben wurden, bestätigt? Eine Übersicht der zugrunde liegenden Annahmen des ersten und zweiten wirtschaftspolitischen Anpassungsprogramms für das Wachstum des griechischen Bruttoinlandsprodukts ist in den folgenden Tabellen aufgelistet. Darstellung der zugrunde liegenden Annahmen des ersten Anpassungsprogramms für Griechenland * gemäß Winterprognose der EU-Kommission, Januar 2015 Darstellung der zugrunde liegenden Annahmen des zweiten Anpassungsprogramms für Griechenland * gemäß Winterprognose der EU-Kommission, Januar 2015 BIP-Wachstum real in % 2010 2011 2012 2013 2014 1. Hilfsprogramm – 4,0 –2,6 1,1 2,1 2,1 1. Review Mai 2010 – 4,0 –2,6 1,1 2,1 2,1 2. Review August 2010 – 4,2 –3,0 1,1 2,1 2,1 3. Review Herbst 2010 – 4,5 –3,0 1,1 2,1 2,1 4. Review Feb. 2011 – 4,5 –3,8 0,6 2,1 2,3 5. Review Okt. 2011 –3,5 –5,5 –2,8 0,7 2,4 Ist –4,9 –8,9 – 6,6 –3,9 1,0* BIP-Wachstum real in % 2012 2013 2014 2. Hilfsprogramm März 2012 – 4,7 0,0 2,5 1. Review Dez. 2012 – 6,0 – 4,2 0,6 2. Review Mai 2013 – 6,4 – 4,2 0,6 3. Review Juli 2013 – 6,4 – 4,2 0,6 4. Review April 2014 –7,0 –3,9 0,6 Ist – 6,6 –3,9 1,0* Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/4169 60. Stimmt die Bundesregierung der Aussage des Berichts des Europäischen Parlaments über die Arbeitsweise der Troika zu, dass deren Prognosen in Bezug auf Wachstum und Arbeitslosigkeit „manchmal allzu optimistisch“ waren (P7_TA(2014)0239)? 61. Teilt die Bundesregierung die Kritik des Europäischen Parlaments, der zufolge das Europäische Parlament „in allen Phasen der Programme [der Troika] komplett marginalisiert wurde“ (P7_TA(2014)0240)? 62. Teilt die Bundesregierung die Kritik des Europäischen Parlaments, der zufolge die im Gegenzug zu Kredithilfen verlangten Maßnahmen „eine Bedrohung der sozialen Ziele der EU darstellen“ (P7_TA(2014)0240)? 63. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Europäischen Parlaments, dass „sich Erwartungen, durch interne Abwertung wieder an Wettbewerbsfähigkeit zu gewinnen und so wieder Wachstum und Beschäftigung zu schaffen, nicht bewahrheitet haben“ (P7_TA(2014)0240)? 64. Teilt die Bundesregierung die Kritik des Europäischen Parlaments, dass die Verhandlungen über die MoU von „Mangel an Transparenz“ geprägt waren und das Bedauern darüber, dass die Programme „nicht an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Europäische Sozialcharta gebunden sind, da sie nicht auf dem Primärrecht der Union beruhen“ (P7_TA(2014)0239)? Die Fragen 60 bis 64 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung kommentiert einzelne Einschätzungen des Europäischen Parlaments nicht. 65. Hält die Bundesregierung einen weiteren Schuldenschnitt für geboten, oder geht sie davon aus, dass Griechenland all seine Schulden zurückzahlen kann? Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 53 wird verwiesen. 66. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Syriza-Vorschlag für eine Schuldenkonferenz nach dem Vorbild jener aus dem Jahr 1953? Die aktuelle Situation Griechenlands ist nicht vergleichbar mit der Situation der Bundesrepublik Deutschland 1953. Insbesondere existierten damals nicht die heute im EU-Rahmen und in der Euro-Gruppe zur Behandlung solcher Situationen geschaffenen Regeln und Mechanismen. Die Staaten der Wirtschafts- und Währungsunion haben sich Regeln und Mechanismen – wie den ESM-Vertrag – gegeben, nach denen sie Mitgliedstaaten mit Refinanzierungsproblemen unterstützen . Dies ist der rechtliche wie politische Rahmen, innerhalb dessen Lösung für und mit Griechenland und den anderen betroffenen Staaten gefunden werden . Drucksache 18/4169 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 67. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands in den 50er- und 60er-Jahren und das heutige Wohlstandsniveau ohne den Schuldenerlass von 1953 nicht möglich gewesen wären? Durch das Londoner Schuldenabkommen von 1953 wurde der wirtschaftliche Wiederaufbau in der Bundesrepublik Deutschland erleichtert. Wesentliche Grundlagen für das Wirtschaftswachstum in den ersten Nachkriegsjahrzehnten waren die Währungsreform 1948 und die Einführung der Sozialen Marktwirtschaft . Wie die Entwicklung ohne das Schuldenabkommen verlaufen wäre, kann nicht verlässlich abgeschätzt werden. Es ist deshalb auch keine empirisch fundierte Aussage dazu möglich, wie hoch die Wirtschaftsleistung und der Wohlstand in Deutschland ohne das Londoner Schuldenabkommen heute wären. 68. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen eines „Grexit“ auf die griechische Volkswirtschaft und die Eurozone ein? Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über das Ausscheiden von Mitgliedstaaten aus der Währungsunion. 69. Inwiefern strebt die Bundesregierung Änderungen der EU-Verträge an, um einen Austritt eines Mitgliedstaates aus der Eurozone ohne einen Austritt aus der Europäischen Union zu ermöglichen oder sogar gegen den Willen des betroffenen Mitgliedstaates durchsetzbar zu machen? Die Bundesregierung hat keine entsprechenden Bestrebungen. Sie setzt sich für den Bestand und den Zusammenhalt der Eurozone ein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333