Deutscher Bundestag Drucksache 18/423 18. Wahlperiode 04.02.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Anja Hajduk, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/313 – Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD unterstreicht die Notwendigkeit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Auf Seite 95 heißt es: „Spätestens Ende 2019 müssen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geordnet sein. Der Länderfinanzausgleich ist zu diesem Zeitpunkt neu zu regeln. Die Länder werden ab diesem Zeitpunkt keine strukturellen Defizite mehr haben. In dieser Legislaturperiode müssen dafür die Weichen gestellt werden. Dazu finden zwischen Bund und Ländern Gespräche statt. Die Koalition wird parallel eine Kommission einrichten, in der Bund und Länder vertreten sind. Dazu werden Vertreter der Kommunen einbezogen. Die Kommission wird sich mit Fragen der föderalen Finanzbeziehungen befassen und dazu Vorschläge erarbeiten. Die Kommission soll bis Mitte der Legislaturperiode Ergebnisse zu den nachfolgenden Themenbereichen vorlegen: ● Europäischer Fiskalvertrag ● Schaffung von Voraussetzungen für die Konsolidierung und die dauerhafte Einhaltung der neuen Schuldenregel in den Länderhaushalten ● Einnahmen- und Aufgabenverteilung und Eigenverantwortung der föderalen Ebenen ● Reform des Länderfinanzausgleichs ● Altschulden, Finanzierungsmodalitäten und Zinslasten ● Zukunft des Solidaritätszuschlags.“ Die notwendigen Neuregelungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verlangen grundlegende gesetzliche Änderungen gegebenenfalls bis hin zu ÄndeDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. rungen des Grundgesetzes. Neben diesem Parlamentsvorbehalt verlangt auch die politische Expertise eine unmittelbare und stete Beteiligung des Deutschen Bundestages, der Landesparlamente und der Kommunen. Der Haushaltsgesetzgeber muss frühzeitig und stetig beteiligt sein. Die Beratungen um die Neu- Drucksache 18/423 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen können nicht allein auf exekutiver Ebene der Bundesregierung und der Landesregierungen stattfinden. Die Formulierung im Koalitionsvertrag „in der Bund und Länder vertreten sind.“ wirft Fragen daher auf. 1. Welche Pläne bzw. Überlegungen innerhalb der Bundesregierung (besonders des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums der Finanzen) gibt es auf Basis des angeführten Abschnitts des Koalitionsvertrags zur zukünftigen Ausgestaltung der Beratungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen bezüglich des Zeitplans, der Themenfelder und Teilnehmer? 2. Plant die Bundesregierung (besonders das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Finanzen) die notwendige unmittelbare und stete Beteiligung des Deutschen Bundestages, der Landesparlamente und Kommunen, bzw. falls hierzu noch keine konkreten Pläne bestehen, kann die Bundesregierung (besonders das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Finanzen) zusagen, sich für eine solche Beteiligung einzusetzen ? 3. Hält die Bundesregierung (besonders das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Finanzen) bei der zukünftigen Ausgestaltung der Beratungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen das erprobte Instrument einer Föderalismuskommission für sinnvoll, und wenn nein, warum nicht? 4. Hat es zur Frage der notwendigen unmittelbaren und steten Beteiligung des Deutschen Bundestages, der Landesparlamente und Kommunen bereits Gespräche und Beschlüsse zwischen dem Bundeskanzleramt oder dem Bundesministerium der Finanzen und der Länderseite gegeben, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? 5. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung ergänzend zu den im Koalitionsvertrag festgelegten Themenbereichen aus der Sonderstellung der Stadtstaaten in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen , und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der Hauptstadtfunktion Berlins? Die Einzelfragen 1 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung misst dem Themenbereich „Neuordnung der Bund-LänderFinanzbeziehungen “ einen hohen Stellenwert bei und wird über die Ausgestaltung der Beratungen, bezüglich des Zeitplans, der Themenfelder und Teilnehmer zunächst regierungsintern eine Abstimmung vornehmen. Die Beteiligung des Bundestages, der Länderparlamente und der Kommunen ist aus Sicht der Bundesregierung von zentraler Bedeutung und in angemessener Form sicherzustellen . Einzelheiten, in welcher Form dies geschehen sollte, sind derzeit noch nicht bestimmt. Zu den vorgenannten Verfahrensfragen hat es bislang weder Beschlüsse noch Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Länderseite gegeben. Auch inhaltliche Festlegungen der Bundesregierung mit daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen und Konsequenzen wie etwa zur Sonderstellung der Stadtstaaten in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen oder zur Hauptstadtfunktion Berlins gibt es bislang nicht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333