Deutscher Bundestag Drucksache 18/4298 18. Wahlperiode 11.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4110 – Ausländische Kämpfer in den Reihen der ukrainischen Streitkräfte Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Konflikt in der Ostukraine wird weiter und immer intensiver mit militärischen Mitteln ausgetragen. Zuletzt löste der Raketenangriff vom 24. Januar 2015 auf ein Wohnviertel in der Hafenstadt Mariupol, bei dem mehr als 30 Zivilisten getötet, über hundert Menschen verletzt und zahlreiche Häuser beschädigt wurden, großes öffentliches Entsetzen aus. Dabei steht immer wieder die Annahme im Raum, aufseiten der Konfliktparteien seien auch Kämpfer beteiligt, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen oder im Auftrag nichtukrainischer Stellen Waffengewalt einsetzen (www.youtube.com/ watch?v=C8iu2ZvzlAg). 1. Welche – über den Stand auf Bundestagsdrucksache 18/1752 hinausgehenden – Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen einschließlich der Nachrichtendienste über die Teilnahme ausländischer Söldner in den Reihen oder an der Seite der regulären ukrainischen Armee bzw. der Nationalgarde der Ukraine an Einsätzen in der Ostukraine? 2. Welche – über den Stand auf Bundestagsdrucksache 18/1752 hinausgehenden – Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen einschließlich der Nachrichtendienste über die Teilnahme von aktiven oder ehemaligen Angehörigen der Streitkräfte anderer Staaten in den Reihen oder an der Seite der regulären ukrainischen Armee bzw. der Nationalgarde der Ukraine an Einsätzen in der Ostukraine? 3. Wie viele ausländische Söldner oder (aktive bzw. ehemalige) Angehörige der Streitkräfte anderer Staaten beteiligen sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen einschließlich der Nachrichtendienste in den Reihen oder an der Seite der regulären ukrainischen ArDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. März 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. mee bzw. der Nationalgarde der Ukraine an Einsätzen in der Ostukraine? Drucksache 18/4298 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Welche Staatsangehörigkeit besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen einschließlich der Nachrichtendienste diese ausländischen Söldner oder (aktiven bzw. ehemaligen) Angehörigen der Streitkräfte anderer Staaten? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind seit Vorlage der Bundestagsdrucksache 18/1752 Presseberichte bekannt geworden, die von der Teilnahme einer Gruppe Georgier , einer Gruppe Kroaten und einzelner Weißrussen an den Kampfhandlungen im Osten der Ukraine auf der Seite der ukrainischen Regierung berichten. Dabei soll es sich teilweise um Personen handeln, die vormals in den Streitkräften ihres jeweiligen Herkunftslandes aktiv waren. Ob diese Personen für ihre Kampfteilnahme vergütet werden und gegebenenfalls als Söldner anzusehen sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Genaue Zahlen zu ausländischen Kämpfern oder ein belastbarer Überblick über deren Herkunftsländer liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. Für bzw. im Auftrag welcher Unternehmen bzw. welcher ukrainischen und ausländischen staatlichen Stellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen einschließlich der Nachrichtendienste diese ausländischen Söldner oder (aktiven bzw. ehemaligen) Angehörigen der Streitkräfte anderer Staaten in den Reihen oder an der Seite der regulären ukrainischen Armee bzw. der Nationalgarde der Ukraine in der Ostukraine aktiv? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass ausländische Söldner oder (aktive bzw. ehemalige) Angehörige der Streitkräfte anderer Staaten in den Reihen oder an der Seite der regulären ukrainischen Armee bzw. der Nationalgarde der Ukraine im Auftrag von Unternehmen oder ausländischen staatlichen Stellen aktiv wären. 6. Welche – über den Stand auf Bundestagsdrucksache 18/2521 hinausgehenden – neuen Erkenntnisse und Belege haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen einschließlich der Nachrichtendienste im Hinblick auf russische Staatsbürger und staatlich-russische Aktivitäten mit militärischem Bezug auf dem Territorium der Ukraine ergeben? Die Antwort zu Frage 6 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. In dieser Antwort sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe dieser Auskünfte und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Diese ist jedoch Geschäftsgrundlage für jede Kooperation mit anderen Nachrichtendiensten. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen dieser Quelle entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die Antworten zu den genannten Fragen ganz oder teilweise als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisa- torischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4298 „VS-Geheim“ eingestuft und wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.* 7. Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen dazu, dass sich die ukrainische Regierung bzw. der ukrainische Präsident laut russischem Außenministerium bisher weigert, Kopien der russischen Pässe, die der ukrainische Präsident Petro Poroschenko bei der Münchner Sicherheitskonferenz am 7. Februar 2015 als „beste Beweise“ für die angebliche Präsenz russischer Soldaten in der Ost-Ukraine präsentierte , an Russland auszuhändigen (www.jungewelt.de/2015/02-09/ 052.php)? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob die Russische Föderation von der Ukraine Kopien der Pässe erbeten und wie die Ukraine hierauf gegebenenfalls geantwortet hat. 8. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass russische Soldaten beim Militär ihren Pass hinterlegen und sich dann während ihrer Dienstzeit mit militärischen Identifikationskarten ausweisen? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in Russland gesetzliche Regelungen , nach denen der Reisepass von Wehrdienstleistenden eingezogen werden kann. Nach vorliegenden Berichten wird in vielen Fällen auch der Inlandspass von Wehrdienstleistenden eingezogen. Bei Offizieren gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung keine derartige Praxis. 9. Auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen dafür ein, dass ausländische Kämpfer, Söldner oder andere Akteure auf allen am Konflikt beteiligten Seiten die Ukraine verlassen? Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich und auf höchster Ebene für die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen ein, wozu auch der Abzug aller ausländischen bewaffneten Formationen sowie Kämpfer und Söldner aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine gehört. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333