Deutscher Bundestag Drucksache 18/4302 18. Wahlperiode 13.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4082 – Entwicklung des Bundesfreiwilligendienstes seit dem Jahr 2011 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem 1. Juli 2011 gibt es als Ersatz für den Zivildienst den Bundesfreiwilligendienst . Der Bundesfreiwilligendienst sollte ab diesem Zeitpunkt die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes ausgleichen. Ziel sollte sein, möglichst viele Menschen zu sozialem Engagement zu bewegen und für einen Einsatz für die Allgemeinheit zu gewinnen. Der grundlegende Unterschied zum Zivildienst stellt die Altersöffnung dar. Seitdem ist einiges in diesem Bereich geschehen. Die schwarz-gelbe Koalition sowie die Große Koalition mussten immer wieder im Bundesfreiwilligendienst nachsteuern. Sei es bei der Vergabe von Plätzen an unter 27-jährige Freiwillige oder über 27-jährige Freiwillige oder der Anrechenbarkeit des Taschengeldes auf das Kindergeld; Probleme im Bereich des Bundesfreiwilligendienstes gibt es noch zur Genüge. Neben dem dauerhaften Problem der Kontrolle über tatsächliche Arbeitsmarktneutralität der Freiwilligendienststellen bedarf es weiterhin einer Klärung bei der Flexibilisierung des Dienstes, der Festschreibung des Trägerprinzips, der Anerkennungskultur und der Rolle und Struktur des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Dieses Jahr wird der Bundesfreiwilligendienst vier Jahre bestehen. Daher ist es an der Zeit, die Entwicklung des Bundesfreiwilligendienstes genauer zu betrachten und über seine Entwicklung zu diskutieren. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) wollte die Bundesregierung nicht nur die Folgen des Wegfalls des Zivildienstes abmildern, vielmehr sollte die historische Chance für den Ausbau von freiwilligem Engagement in Deutschland Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10. März 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. insgesamt genutzt werden. Dies ist, wie der große Erfolg des Bundesfreiwilligendienstes zeigt, eindrucksvoll gelungen. Der Gesetzgeber hat über § 14 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit dem Aufbau Drucksache 18/4302 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes betraut. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber über § 7 Absatz 2 BFDG die Einrichtung einer Zentralstelle für den BFD im BAFzA vorgesehen. Im BAFzA sind Zentralstellenfunktion und administrative Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes getrennten Organisationseinheiten übertragen. Ein Interessenkonflikt kann hier nicht festgestellt werden. Mit dieser Konstruktion sollte auch auf ausdrücklichen Wunsch der Bundesländer (beispielsweise durch Beschluss des Bundesrates – Bundesratsdrucksache 576/10 (Beschluss) vom 5. November 2010, Abschnitt II Nummer 2) sowie vieler zivilgesellschaftlicher Einsatzstellen und Träger insbesondere auch kleinen , freien Einsatzstellen und Trägern der Zivilgesellschaft, die sich keiner anderen Zentralstelle zuordnen wollen, die Möglichkeit geboten werden, am BFD teilzunehmen. 1. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende gibt es derzeit (bitte nach Bundesländern mit Nennung der Einwohnerzahlen des Bundeslandes, Frauen und Männern, Alterspannen unter 27 Jahren, 27 bis 30 Jahre, 31 bis 40 Jahre, 41 bis 50 Jahre, 51 bis 60 Jahre, 61 bis 65 Jahre, älter als 65 Jahre, in absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)? Am 26. Februar 2015 haben sich 38 688 Bundesfreiwilligendienstleistende im Dienst befunden. Die gewünschte Aufteilung nach Altersgruppen, Frauen und Männern, Bundesländern ist der Tabelle 1 zu entnehmen. Die relativen Zahlen beziehen sich auf die Gesamtzahl der Bundesfreiwilligen im Dienst. Die Einwohnerzahlen sind Zahlenangaben des Statistischen Bundesamtes mit Stand vom 30. Juni 2014. 2. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende waren seit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes aktiv (bitte nach Quartalen, Bundesländern mit Nennung der Einwohnerzahlen des Bundeslandes, Frauen und Männern, Alterspannen unter 27 Jahren, 27 bis 30 Jahre, 31 bis 40 Jahre, 41 bis 50 Jahre, 51 bis 60 Jahre, 61 bis 65 Jahre, älter als 65 Jahre, in absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)? Eine Aufteilung nach Frauen und Männern sowie nach Quartalen ist der Tabelle 2 zu entnehmen (Aufteilung nach Einwohnerzahlen siehe Tabelle 1). Seit Juli 2011 haben insgesamt 160 495 Freiwillige den Bundesfreiwilligendienst aufgenommen . Eine Aufteilung nach Altersgruppen ist nicht möglich, da das Alter der Freiwilligen fortgeschrieben wird. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4302 le 1 Ta be l Drucksache 18/4302 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 2 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4302 3. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende über 27 Jahren haben ihren Dienst auf 18 Monate verlängert? Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende unter 27 Jahren haben ihren Dienst auf 18 Monate verlängert (jeweils bitte nach Bundesländern, Frauen und Männern, Alterspannen unter 27 Jahren, 27 bis 30 Jahre, 31 bis 40 Jahre, 41 bis 50 Jahre, 51 bis 60 Jahre, 61 bis 65 Jahre, älter als 65 Jahre, in absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)? Seit Juli 2011 haben insgesamt 160 495 Freiwillige den Bundesfreiwilligendienst aufgenommen. Eine Aufteilung nach Altersgruppen ist nicht möglich, da das Alter der Freiwilligen fortgeschrieben wird. Die erbetene Aufteilung nach Bundesländern sowie Frauen und Männern ist der Tabelle 3 zu entnehmen. (Die Prozentanteile Frauen, Männer, Gesamt beziehen sich auf die jeweilige Gesamtsumme der entsprechenden Spalte.) Tabelle 3 Drucksache 18/4302 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende über 27 Jahren waren vor dem Bundesfreiwilligendienst arbeitsuchend (bitte nach Bundesländern, Frauen und Männern, Alterspannen unter 27 Jahren, 27 bis 30 Jahre, 31 bis 40 Jahre, 41 bis 50 Jahre, 51 bis 60 Jahre, 61 bis 65 Jahre, älter als 65 Jahre, in absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)? Hat die Bundesregierung darüber Erkenntnisse, wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende vor ihrem Freiwilligendienst im Hartz-IV-Bezug gelebt haben oder Arbeitslosengeld I bezogen haben? Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Umstand? Das BAFzA führt keine Statistik, aus der sich der Status „arbeitslos“ der Bundesfreiwilligendienstleistenden ersehen lässt. Der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen keine Informationen über die Struktur der Personen (Geschlecht , Alter, vorheriger Leistungsbezug) im Bundesfreiwilligendienst vor. Statistiken der BA liegen zu den Abgangsgründen von Arbeitsuchenden vor. Danach beendeten im Jahresverlauf 2014 rund 15 300 Arbeitsuchende ihre Arbeitsuche mit dem Abgangsgrund „Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienste“. In dieser Kategorie werden auch die Eintritte in den Bundesfreiwilligendienst gezählt . Diese Einritte werden zusammen mit Eintritten in andere Freiwilligendienste wie z. B. in das Freiwillige Soziale oder Ökologische Jahr erfasst und können deshalb nicht getrennt ausgewiesen werden. In den Tabellen 4 und 5 sind die gewünschten Strukturinformationen für die Abgänge von Arbeitsuchenden mit dem Abgangsgrund „Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienste“ enthalten. Die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der Grundsicherung unterstützen freiwilliges bzw. zivilgesellschaftliches Engagement in Form von Freiwilligendiensten und Ehrenamt. Mit der Ausübung entsprechender Tätigkeiten können Arbeitsuchende in beiden Rechtskreisen wertvolle persönliche aber auch berufliche Kompetenzen erwerben bzw. erhalten. Die Informationen zum Abgang Arbeitsloser in den Wehr-, Freiwilligen- oder Zivildienst können auch im Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden (http://statistik.arbeitsagentur.de). Unter der Rubrik „Statistik nach Themen/Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen/ Arbeitslose und Unterbeschäftigung“ sind in der Veröffentlichung „Strukturmerkmale – Bestand, Zu- und Abgang, Arbeitslosenquoten – Deutschland, Länder “ die Abgänge aus Arbeitslosigkeit nach Abgangsgründen differenziert nach verschiedenen Merkmalen dargestellt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4302 Tabelle 4: Abgang Arbeitsuchende in Abgangsgrund "Wehr-/Zivil-/Freiwilligendienste" nach Geschlecht und Ländern; Jahressumme 2014 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Insgesamt Männer Frauen 1 2 3 Deutschland 15.338 8.661 6.677 Schlesw ig-Holstein 584 364 220 Hamburg 257 140 117 Niedersachsen 1.326 823 503 Bremen 140 74 66 Nordrhein-Westfalen 2.368 1.415 953 Hessen 657 391 266 Rheinland-Pfalz 702 406 296 Baden-Württemberg 1.076 633 443 Bayern 995 652 343 Saarland 164 86 78 Berlin 777 416 361 Brandenburg 949 558 391 Mecklenburg-Vorpommern 896 556 340 Sachsen 1.969 924 1.045 Sachsen-Anhalt 1.227 581 646 Thüringen 1.250 641 609 Deutschland 100 56,5 43,5 Schlesw ig-Holstein 100 62,3 37,7 Hamburg 100 54,5 45,5 Niedersachsen 100 62,1 37,9 Bremen 100 52,9 47,1 Nordrhein-Westfalen 100 59,8 40,2 Hessen 100 59,5 40,5 Rheinland-Pfalz 100 57,8 42,2 Baden-Württemberg 100 58,8 41,2 Bayern 100 65,5 34,5 Saarland 100 52,4 47,6 Berlin 100 53,5 46,5 Brandenburg 100 58,8 41,2 Mecklenburg-Vorpommern 100 62,1 37,9 Sachsen 100 46,9 53,1 Sachsen-Anhalt 100 47,4 52,6 Thüringen 100 51,3 48,7 Region Abgang Arbeitsuchende in Abgangsgrund Wehr- /Freiw illigen-/Zivildienst Anteile in % Drucksache 18/4302 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 5: Abgang Arbeitsuchende in Abgangsgrund "Wehr-/Zivil-/Freiwilligendienste" nach Altersgruppen und Ländern; Jahressumme 2014 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Insgesamt unter 27 Jahre 27 bis 30 Jahre 31 bis 40 Jahre 41 bis 50 Jahre 51 bis 60 Jahre 61 bis 65 Jahre 66 Jahre und älter 1 4 5 6 7 8 9 10 Deutschland 15.338 9.181 814 1.380 1.536 2.019 408 - Schlesw ig-Holstein 584 476 22 35 26 22 * - Hamburg 257 203 8 17 10 11 8 - Niedersachsen 1.326 1.055 57 74 70 60 10 - Bremen 140 92 * 11 11 16 3 - Nordrhein-Westfalen 2.368 1.862 114 134 125 109 24 - Hessen 657 529 23 38 35 27 5 - Rheinland-Pfalz 702 585 28 33 21 32 3 - Baden-Württemberg 1.076 836 58 60 58 55 9 - Bayern 995 798 44 59 46 39 9 - Saarland 164 130 * 13 9 8 * - Berlin 777 443 40 75 57 120 42 - Brandenburg 949 369 70 109 153 205 43 - Mecklenburg-Vorpommern 896 309 64 117 163 214 29 - Sachsen 1.969 674 122 284 319 473 97 - Sachsen-Anhalt 1.227 422 87 150 206 303 59 - Thüringen 1.250 398 68 170 227 325 62 - Deutschland 100 59,9 5,3 9,0 10,0 13,2 2,7 - Schlesw ig-Holstein 100 81,5 3,8 6,0 4,5 3,8 x - Hamburg 100 79,0 3,1 6,6 3,9 4,3 3,1 - Niedersachsen 100 79,6 4,3 5,6 5,3 4,5 0,8 - Bremen 100 65,7 x 7,9 7,9 11,4 2,1 - Nordrhein-Westfalen 100 78,6 4,8 5,7 5,3 4,6 1,0 - Hessen 100 80,5 3,5 5,8 5,3 4,1 0,8 - Rheinland-Pfalz 100 83,3 4,0 4,7 3,0 4,6 0,4 - Baden-Württemberg 100 77,7 5,4 5,6 5,4 5,1 0,8 - Bayern 100 80,2 4,4 5,9 4,6 3,9 0,9 - Saarland 100 79,3 x 7,9 5,5 4,9 x - Berlin 100 57,0 5,1 9,7 7,3 15,4 5,4 - Brandenburg 100 38,9 7,4 11,5 16,1 21,6 4,5 - Mecklenburg-Vorpommern 100 34,5 7,1 13,1 18,2 23,9 3,2 - Sachsen 100 34,2 6,2 14,4 16,2 24,0 4,9 - Sachsen-Anhalt 100 34,4 7,1 12,2 16,8 24,7 4,8 - Thüringen 100 31,8 5,4 13,6 18,2 26,0 5,0 - Region Abgang Arbeitsuchende in Abgangsgrund Wehr-/Freiw illigen-/Zivildienst Anteile in % Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4302 5. Werden die Bundesfreiwilligendienstleistenden dann weiterhin in der Arbeitslosenstatistik aufgeführt? Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst werden nicht als arbeitslos geführt, weil sie mehr als 15 Wochenstunden beschäftigt sind und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Sie erfüllen damit nicht die Kriterien der Arbeitslosigkeit , wie sie in § 16 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) definiert sind. Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst können aber arbeitsuchend gemeldet sein. Für den Status „Arbeitsuche“ ist es unerheblich, ob man während der Arbeitsuche eine Beschäftigung ausübt oder aktuell verfügbar ist. 6. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende, die vom BAFzA verwaltet werden, haben an Bildungsseminaren teilgenommen? Wie viele haben nicht teilgenommen, und warum nicht (bitte nach Bundesländern , Frauen und Männern, Alterspannen unter 27 Jahren, 27 bis 30 Jahre, 31 bis 40 Jahre, 41 bis 50 Jahre, 51 bis 60 Jahre, 61 bis 65 Jahre, älter als 65 Jahre, in absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)? Seit Beginn des Bundesfreiwilligendienstes bis zum 27. Februar 2015 wurden rund 94 100 Teilnehmendenwochen durch Bundesfreiwilligendienstleistende, die der Zentralstelle BAFzA zugeordnet worden waren, an den 17 staatlichen Bildungszentren belegt. Detaillierte statistische Daten zu den Gründen der Nichtteilnahme und zur dabei gefragten Altersdifferenzierung, zum Geschlecht und Bundesland lassen sich zurzeit nicht ermitteln, weil der Aufbau einer Datenbank noch nicht vollständig abgeschlossen ist, die zukünftig weitere Aussagen zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulassen wird. 7. Wie viele Regionalbetreuer gibt es (bitte nach Bundesländern und Nennung der betreuten Regionen aufschlüsseln)? Die Bezeichnungen Regionalbetreuerin und Regionalbetreuer im Zivildienst wurden geändert in Beraterin und Berater im Bundesfreiwilligendienst. Insgesamt gibt es 43 Beraterinnen und Berater im Bundesfreiwilligendienst, sie sind für 45 Zuständigkeitsbereiche länderübergreifend tätig. 8. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende betreut eine Regionalbetreuerin bzw. ein Regionalbetreuer durchschnittlich (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Eine Übersicht der Beraterinnen und Berater nach Bundesländern ist nicht möglich , da die Beraterinnen und Berater bundeslandübergreifend tätig sind. Der Durchschnitt pro Beraterin und Berater liegt bei 390 Bundesfreiwilligendienstleistenden . 9. Wie viele Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst kommen aus dem EUAusland (bitte nach Frauen und Männern sowie nach Jahren und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Die erfragten Merkmale wurden nicht erfasst. Drucksache 18/4302 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Wie viele Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst kommen aus NichtEU -Staaten (bitte nach Frauen und Männern sowie nach Jahren und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Gibt es in den Mehrgenerationenhäusern Bundesfreiwilligendienstleistende (wenn ja, bitte nach Bundesland, Projekt, Landkreis und kreisfreien Städten sowie nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? Am 26. Februar 2015 waren 311 Bundesfreiwilligendienstleistende in Mehrgenerationenhäusern eingesetzt. Die gewünschte Aufteilung nach Altersgruppen ist nicht möglich, da das Alter der Freiwilligen fortgeschrieben wird. Die erbetene Aufteilung nach Bundesländern, Projektname sowie Frauen und Männern sind der Tabelle 6 zu entnehmen. Tabelle 7 Tabelle 6 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4302 Drucksache 18/4302 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4302 Drucksache 18/4302 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende arbeiten jeweils bei den verschiedenen Vereinen, Verbänden oder Organisationen (u. a. AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz e. V., Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V., Deutscher Caritasverband e. V., die einzelnen Mitgliedsorganisationen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e. V.)? Am 26. Februar 2015 waren insgesamt 38 691 Bundesfreiwilligendienstleistende bei unterschiedlichen Spitzenverbänden tätig. Die Verteilung der Bundesfreiwilligendienstleistenden ist der Tabelle 7 zu entnehmen. Tabelle 8 Bundesfreiwillige im Dienst in Spitzenverbänden am 26.02.2015 Spitzenverband Gesamt Arbeiterwohlfahrt Bundesverband 1.895 Deutscher Caritasverband 5.451 Deutsches Rotes Kreuz Generalsekretariat Präsidium 1.832 Der PARITÄTische Gesamtverband 4.596 Evangelische Freiwilligendienste 5.083 Deutsche Krankenhausgesellschaft 1.310 Deutsches Jugendherbergswerk 143 Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland Bundesverband 700 Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland 330 Deutscher Sportbund 894 DLRG Bundesgeschäftsstelle 39 Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. 153 Malteser Hilfsdienst e. V. 52 Internationaler Bund 130 Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. 42 BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. 69 NABU Bundesgeschäftsstelle 77 Förderverein ökologische Freiwilligendienste 25 Bundesverband Deutsche Tafel e.V. 88 Arbeitskreis Helfen und Lernen in Übersee 2 Kommunale Einrichtungen/sonstige 15.780 Gesamt 38.691 Tabelle 7 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4302 13. Wie viele Personen aus dem Bundesfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendiensten arbeiten bei welchen Trägern nach § 10 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (bitte nach Art des Dienstes, Anzahl der Freiwilligen , Geschlecht, Träger, Einsatzstelle, Einsatzbereich und Bundesländern detailliert aufschlüsseln)? Die Jugendfreiwilligendienste werden nicht zentral durch den Bund administriert . Die für den Bund jeweils zum 1. Dezember eines Jahres von den Zentralstellen zusammengestellten statistischen Daten sind nicht nach Trägern aufgeschlüsselt . Eine Darstellung der derzeit im Dienst befindlichen Freiwilligen differenziert nach den gemäß § 10 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) zugelassenen Trägern ist daher nicht möglich. Im BFD ist eine Zuordnung nur entsprechend der Tabelle 8 möglich, nicht nach Trägern gemäß § 10 JFDG. 14. Welchen Aufgaben gehen die Bundesfreiwilligendienstleistenden in ihrer Einsatzstelle im Einzelnen nach (bitte aufschlüsseln)? In den nach § 6 BFDG anerkannten Einsatzstellen dürfen Bundesfreiwilligendienstleistende grundsätzlich in allen Aufgabenbereichen zu praktischen Hilfstätigkeiten eingesetzt werden, soweit diese dem Gemeinwohl dienen und arbeitsmarktneutral sind. Die von den Freiwilligen auszuübenden Tätigkeiten werden im Anerkennungsverfahren geprüft und festgelegt. Die im Einzelfall zu erfüllenden Aufgaben werden vor Abschluss einer Freiwilligenvereinbarung zwischen den Freiwilligen und der Einsatzstelle vereinbart. Die Tätigkeiten der Bundesfreiwilligendienstleistenden einer Einsatzstelle können – je nach Interesse – daher unterschiedlich sein und im Laufe der Dienstzeit jederzeit einvernehmlich geändert werden. Eine Erhebung der Tätigkeiten findet nicht statt. Eine Aufschlüsselung der Aufgaben der Freiwilligen ist daher nicht möglich. 15. Wie sieht konkret das Prüfverfahren der Arbeitsmarktneutralität im und nach dem Anerkennungsverfahren aus – sowohl im Bundesfreiwilligendienst als auch in den Jugendfreiwilligendiensten? Das Antragsformular „Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst “ verlangt dem Rechtsträger bzw. Antragsteller eine Erklärung ab, mit der sich dieser zur Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität verpflichtet. Außerdem sieht es die Beteiligung des jeweiligen Betriebs- oder Personalrates im Anerkennungsverfahren vor. Dies gilt auch für die aus dem Zivildienst übernommenen Einsatzstellen. Darüber hinaus haben Betriebs- und Personalräte ein Beteiligungsrecht bei der Auswahlentscheidung der Einsatzstelle für die einzelnen Freiwilligen. Zusätzlich wird die Arbeitsmarktneutralität durch Prüferinnen und Prüfer im Bundesfreiwilligendienst vor Ort sichergestellt, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Betriebs- oder Personalrates der Einsatzstelle. Das gilt sowohl bei einschlägigen Beschwerden von Freiwilligen, Beschäftigten der betroffenen Einsatzstelle oder Dritten, als auch im Rahmen von anlassungebundenen Routineprüfungen . Bei Verstößen werden seitens des BAFzA entsprechende Maßnahmen bis hin zur Aberkennung der Einsatzstelle geprüft. Das Gebot der Arbeitsmarktneutralität ist schon nach der gesetzlichen Konzep- tion des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) als pädagogisch begleitetes Orientierungs- und Bildungsjahr für Drucksache 18/4302 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode junge Menschen ein wesentliches Element der Jugendfreiwilligendienste. Dabei sind die Träger für die Prüfung der ihnen angeschlossenen Einsatzstellen verantwortlich . Ist die Arbeitsmarktneutralität nicht mehr gewährleistet, muss der Träger die Zusammenarbeit mit der Einsatzstelle beenden. Erfolgt dies nicht, ist unter anderem eine Rückforderung der Bundesförderung wegen zweckwidriger Verwendung zu prüfen. Anders als im BFD können die für die Ausführung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes des Bundes zuständigen Länder bei den Jugendfreiwilligendiensten entsprechende Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der Trägerzulassung und ggf. auch die Aberkennung der Zulassung, ergreifen. 16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch die Evaluation des Bundesfreiwilligendienstes zusammen mit den Jugendfreiwilligendiensten zu den so genannten engagementfernen Personen erhalten, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Ergebnisse? Die im Herbst 2012 angelaufene, umfassende, quantitative und qualitative Evaluation ist Voraussetzung für eine zielgerichtete Weiterentwicklung von BFD, FSJ und FÖJ und die Optimierung der mit diesen Freiwilligendiensten verbundenen positiven Wirkungen. Die Schwerpunkte liegen auf der Erfassung der individuellen und institutionellen Rahmenbedingungen, der Bildungswirkungen und einer Zielgruppenanalyse (insbesondere bezüglich der bislang wenig erreichten Zielgruppen von Menschen mit Migrationshintergrund und aus bildungsfernen Schichten sowie der neuen Zielgruppe der über 27-jährigen Freiwilligen im BFD). Erste Ergebnisse aus den ersten beiden Befragungen der Freiwilligen wurden auf einer Fachtagung im November 2012 vorgestellt. Der Abschlussbericht soll auf der Abschlusstagung am 8. Dezember 2015 vorgestellt werden. Erst danach kann die Bundesregierung die Ergebnisse umfassend beurteilen. 17. Welche Vorhaben plant die Bundesregierung, um eine angemessene Anerkennungskultur im klassischen Ehrenamt zu schaffen? Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD wird gemeinsam mit Ländern, Hochschulen, Kommunen, privaten Betrieben und anderen Akteuren ausgelotet, wie die beteiligten Ebenen zusammen auf noch mehr Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement hinarbeiten können und wie beispielsweise der Nutzwert des im BFD bereits flächendeckend und im FSJ und FÖJ in weiter zunehmender Anzahl verwendeten einheitlichen, vom Bund kostenlos ausgegebenen Freiwilligenausweises weiter gesteigert werden kann. Wer freiwillig Zeit und Einsatz einbringt, um Gutes zu tun, verdient Anerkennung und Dank. In diesem Sinne will die Bundesregierung die Vielfalt von bürgerschaftlichem Engagement besser sichtbar machen und die Anerkennungskultur kontinuierlich weiterentwickeln. Um zukünftig noch stärker herauszustellen, wie wichtig bürgerschaftliches Engagement für unsere Gesellschaft ist, wurde der Deutsche Engagementpreis (DEP) neu konzipiert. Mit dem DEP wird einmal im Jahr der vorbildliche freiwillige Einsatz von Einzelpersonen, Initiativen und Organisationen für das Gemeinwohl ausgezeichnet. Der DEP wird ab 2015 als „Preis der Preise“ verliehen : Alle Preisträgerinnen und Preisträger der bundesweit rund 500 Preise, die jährlich für bürgerschaftliches Engagement verliehen werden, sind automatisch für den DEP nominiert. Die Aktualisierung und Fortführung bestehender Preise und Vorhaben, wie z. B. des Förderpreises im Zivil- und Katastrophenschutz „Die Helfende Hand“ oder der Integrationsmedaille, welche die hohe Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für die Integration unterstreichen, sind Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4302 Ausdruck der Anerkennung und Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit seitens der Bundesregierung, ebenso wie die Förderung der „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“, die einmal jährlich engagierte Menschen sowie innovative Projekte vorstellt und würdigt. Hierzu gehört auch der 2014 erstmalig und künftig alle zwei Jahre durchgeführte Wettbewerb „Kommune bewegt Welt – Der Preis für herausragende kommunale Beispiele zu Migration und Entwicklung “, mit dem sich Städte, Landkreise und Gemeinden, migrantische Organisationen und Eine-Welt-Akteure gemeinsam dafür engagieren, globale Themen auf die kommunale Agenda zu setzen. Prämiert werden Projekte und Maßnahmen zum Thema Migration und Entwicklung, bei denen Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden) mit Migrantenorganisationen und anderen EineWelt -Akteuren zusammenarbeiten. 18. Inwiefern hält die Bundesregierung die Anwendung des Trägerprinzips auch im Bundesfreiwilligendienst für sinnvoll und praktikabel (bitte ausführlich begründen)? Das Bundesfreiwilligendienstgesetz sieht grundsätzlich die Möglichkeit des Trägerprinzips vor. Dies wird auch von den verbandlichen Zentralstellen im Bundesfreiwilligendienst praktiziert. Darüber hinaus sieht § 7 Absatz 2 BFDG ausdrücklich auch die Ausnahme von diesem Trägerprinzip vor zugunsten derjenigen Einsatzstellen und Träger, die keinem bundeszentralen Träger angehören , um auch diesen einen neuen Zugang zur Bundesförderung zu eröffnen. Dabei handelt es sich um Gebietskörperschaften sowie um Träger der Jugendfreiwilligendienste , die von den Ländern anerkannt worden sind (§ 10 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 JFDG). Auch diese sollen an der weiteren Entwicklung partizipieren können, können oder wollen aber nicht an die bestehenden Zentralstellen der Jugendfreiwilligendienste angegliedert werden. Insbesondere können die bestehenden Zentralstellen nicht verpflichtet werden, alle von den Ländern anerkannten Träger aufzunehmen. Der Bundesrat hat dem BFDG am 15. April 2011 unter Verzicht auf einen Antrag nach Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zugestimmt. Seitens dieser Einsatzstellen und kleinen Träger besteht bisher nur Zustimmung zu diesem Verfahren, sodass für eine Änderung keine Notwendigkeit gesehen wird. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333