Deutscher Bundestag Drucksache 18/4303 18. Wahlperiode 13.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Bärbel Höhn, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4126 – Verbleib von Altfahrzeugen aus Deutschland Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Trotz Einführung der Altfahrzeug-Verordnung im Jahr 2002 konnte die inländische Erfassung von Altfahrzeugen entgegen der ursprünglichen Erwartung nicht gesteigert werden. Der kurzfristige Effekt der Altautoprämie im Jahr 2009 ist verpufft, die erfasste Menge an Altautos wieder auf niedrige Werte gefallen . Die Statistiken zur Verwertung der Altfahrzeuge auf dem deutschen Markt werden vom Umweltbundesamt regelmäßig veröffentlicht. Diese Daten zeigen, dass zwar die Verwertungsquoten gemäß Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG sowie Altfahrzeug-Gesetz eingehalten werden, es daneben aber zu Fehlentwicklungen kommt. In anderen EU-Ländern (Frankreich, Italien und Großbritannien ) mit einer ähnlichen Motorisierung werden signifikant mehr Altfahrzeuge erfasst; die Erfassung von Altfahrzeugen pro Pkw im Bestand liegt in Deutschland signifikant (um den Faktor 3 bis 5) unter den Werten dieser anderen großen EU-Mitgliedsländer (RECYCLING Almanach 2013, „Wo bleiben die Altfahrzeuge ?“, Georg Mehlhart, Öko-Institut). Zudem wird seit Jahren seitens des Umweltbundesamtes darüber berichtet, dass der Verbleib von Hundertausenden von endgültig stillgelegten Pkw statistisch nicht erfasst wird, d. h. der Verbleib unklar ist (1,38 Millionen Altfahrzeuge im Jahr 2012, 1,34 Millionen im Jahr 2011, 1,29 Millionen im Jahr 2010). Nach dem derzeitigen Kenntnisstand kann nicht ausgeschlossen werden , dass ein erheblicher Teil hiervon nicht einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt wird, sondern stattdessen über verschiedene Grenzen den EUMarkt in Richtung Afrika, Osteuropa oder arabische Staaten verlässt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 11. März 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/4303 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wo verbleiben nach Einschätzung der Bundesregierung die endgültig stillgelegten Pkw, die im Jahresbericht über die Altfahrzeug-Verwertungsquoten in Deutschland nicht erfasst werden (1,38 Millionen Fahrzeuge im Jahr 2012)? Nach Ausschöpfung der beim Statistischen Bundesamt sowie beim KraftfahrtBundesamt verfügbaren Informationen ist der Verbleib der in Deutschland endgültig stillgelegten Pkw statistisch derzeit nicht vollständig belegbar. Die Bundesregierung hat daher ein Forschungsvorhaben zur Aufklärung des Verbleibs dieser Fahrzeuge initiiert (vgl. auch die Antwort zu Frage 3). 2. Geht die Bundesregierung davon aus, dass ein erheblicher Anteil dieser statistisch nicht erfassten Altfahrzeuge illegal verschrottet oder exportiert wird? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Menge an statistisch nicht erfassten , endgültig stillgelegten Fahrzeugen sich auf Gebrauchtwagen und Altfahrzeuge verteilt. Der Export von Gebrauchtwagen unterliegt in Teilen keiner statistischen Berichtspflicht und ist daher in seinem Umfang nicht vollständig bekannt. Über möglicherweise illegal verschrottete oder illegal exportierte Altfahrzeuge liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 verwiesen. 3. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die aktuelle statistische Berichtslücke (ungeklärter Verbleib von Altfahrzeugen aus Deutschland ) zu füllen, um die ordnungsgemäße Entsorgung von Altfahrzeugen sicherzustellen ? Die Bundesregierung hat im Jahr 2014 zur Aufklärung des Verbleibs endgültig stillgelegter Fahrzeuge im Rahmen des Umweltforschungsplans ein Vorhaben mit dem Titel „Entwicklung von Lösungsvorschlägen, einschließlich rechtlicher Instrumente, zur Verbesserung der Datenlage beim Verbleib von Altfahrzeugen“ initiiert. Im Fokus der Forschungsarbeiten stehen die Identifikation möglicher Ursachen der „statistischen Lücke“ hinsichtlich des Verbleibs endgültig stillgelegter Fahrzeuge und die Datenrecherche über den tatsächlichen Verbleib dieser Fahrzeuge in einem Referenzjahr. Ergebnisse des Vorhabens erwartet die Bundesregierung im Frühjahr 2016. 4. Wie erklärt sich die Bundesregierung die geringere Erfassungsquote von Altfahrzeugen in Deutschland im Vergleich zu anderen großen EU-Mitgliedstaaten ? Der Bundesregierung liegt keine Ursachenanalyse über die jeweiligen Verhältnisse zwischen Fahrzeugflotte und Altfahrzeuganfall in anderen EU-Mitgliedstaaten vor. Grundsätzliche Einflussgrößen sind das durchschnittliche Alter der Fahrzeugflotte und das durchschnittliche Alter der Altfahrzeuge bei der Verschrottung. In Deutschland lag das Durchschnittsalter aller Pkw im Jahr 2014 bei 8,8 Jahren (www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/Fahrzeugalter/b_alter_kfz_ z.html?nn=645784); das Durchschnittsalter der Altfahrzeuge lag im Jahr 2012 bei ca. 14 bis 15 Jahren (Deutscher Jahresbericht zu den Altfahrzeug-Verwertungsquoten 2012, Tabelle 4, www.bmub.bund.de/N50180/). Darüber hinaus ist aus der großen Zahl der statistisch belegten Gebrauchtwagenexporte abzuleiten, dass im Ausland eine starke Nachfrage nach Gebrauchtfahr- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4303 zeugen aus Deutschland besteht. Dies wird beispielsweise begünstigt durch die geografische Nähe Deutschlands zu Ländern (insbesondere Osteuropa) mit einer hohen Nachfrage nach Gebrauchtwagen. Insofern fällt aufgrund der hohen Exportquote deutscher Gebrauchtwagen ein großer Anteil der endgültig stillgelegten Fahrzeuge nicht in Deutschland, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt im Ausland als Altfahrzeug an. 5. Was unternimmt die Bundesregierung, um mehr Transparenz in die Abfallströme hinsichtlich der Erfassung von Altfahrzeugen zu bringen? Es wird auf das in der Antwort zu Frage 3 dargestellte Forschungsvorhaben verwiesen . 6. Wird nach Einschätzung der Bundesregierung das Altfahrzeug-Gesetz derzeit ordnungsgemäß umgesetzt, obwohl für einen erheblichen Anteil von endgültig stillgelegten Altfahrzeugen der Verbleib ungeklärt ist? Rechtsgrundlage für die ordnungsgemäße Entsorgung von Altfahrzeugen in Deutschland ist das Altfahrzeug-Gesetz. Kern dieses Gesetzes, mit dem die Altfahrzeug -Richtlinie 2000/53/EG in nationales Recht umgesetzt wurde, ist die Altfahrzeug-Verordnung. Der Vollzug der Altfahrzeug-Verordnung obliegt den zuständigen Behörden der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Vollzugsdefizite vor. 7. Welche Maßnahmen müssten ergriffen werden, um den endgültigen Verbleib aller in Deutschland stillgelegten Fahrzeuge ermitteln zu können? Es wird auf das in der Antwort zu Frage 3 dargestellte Forschungsvorhaben verwiesen . Auf Basis der Ergebnisse dieses Forschungsvorhabens wird die Bundesregierung erforderlichenfalls zweckmäßige und sachdienliche Maßnahmen ableiten . Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333