Deutscher Bundestag Drucksache 18/4305 18. Wahlperiode 13.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Kassner, Susanna Karawanskij, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4131 – Auktion der Funkfrequenzen im zweiten Quartal 2015 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Schnelle Datenverbindungen, ob mobil oder auch stationär, sind aus der modernen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Sie gewährleisten für die Bürgerinnen und Bürger einen effektiven Zugang zu Informationen aus dem World Wide Web und bilden für Unternehmen die Basis zur Teilnahme am Wirtschaftsverkehr. Die mit dieser Entwicklung eingeleiteten technischen Fortschritte bringen allerdings nicht nur Vorteile. Aus der Freigabe von zusätzlichen Frequenzen für den drahtlosen Datenverkehr (digitale Dividende) folgt, dass die bisherigen Nutzer aus der Kultur- und Medienwirtschaft diese Frequenzen künftig nicht mehr verwenden können. Konkret betroffen sind insbesondere Hochschulen, Theater, Konzertsäle, Kirchen, Konferenzzentren, viele Kleinunternehmen der Veranstaltungsbranche sowie Produzenten und Dienstleister aus der Film- und Fernsehbranche. Sie alle können ihre drahtlosen Mikrofonanlagen infolge der Umwidmung des Frequenzspektrums nicht länger nutzen und erwarten hohe Kosten für die erforderliche Umrüstung ihrer Anlagen. Laut der Bundesnetzagentur soll im zweiten Quartal 2015 eine weitere Versteigerung von Funkfrequenzen erfolgen. Dabei soll es um Frequenzen in den Bereichen 700 Megahertz (MHz), 900 MHz, 1 500 MHz sowie 1 800 MHz gehen. Während die Lizenzen für das 900er- sowie 1 800er-Frequenzband neu vergeben werden, werden das 700er- sowie das 1 500er-Frequenzband erstmalig zur Versteigerung angeboten. Nachdem die Kultur- und Medienwirtschaft schon nach der letzten Frequenzversteigerung im Jahr 2010 ihre komplette Mikrotechnik umrüsten musste, sind sie nun ein weiteres Mal von der Frequenzversteigerung und den damit anstehenden Kosten betroffen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11. März 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/4305 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „flächendeckender Breitbandausbau“, d. h. wie viel Prozent werden als flächendeckend betrachtet ? Ziel der Bundesregierung ist es, dass bis 2018 mittels eines effizienten Technologiemix bundesweit für alle Haushalte Breitbandzugänge mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) verfügbar sind. 2. Um wie viel Prozent kann die Breitbandnetzabdeckung mit der Frequenzversteigerung insgesamt erhöht werden? Um wie viel Prozent kann die Breitbandnetzabdeckung mit der Frequenzversteigerung bezogen auf den ländlichen Raum erhöht werden? Die Bundesregierung geht von einer deutlichen Verbesserung der Versorgung mit mobilem Breitband aus. Eine Prognose, zu welcher prozentualen Verbesserung der Breitbandnetzabdeckung die Frequenzversteigerung führen wird, ist nicht möglich. 3. Inwiefern wird der weitere Glasfaserausbau zur Breitbandversorgung durch die Frequenzversteigerung beeinflusst? Die Bundesregierung erwartet positive Effekte für den Glasfaserausbau. Mit der künftigen Steigerung der Kapazitätsbedarfe beim mobilen Internet wird u. a. eine leitungsgebundene Anbindung der Antennenstandorte mit Glasfaser zunehmend an Bedeutung gewinnen. 4. Wie hoch ist die derzeitige Auslastung der im Jahr 2010 versteigerten 900er- und 1 800er-Frequenzbänder (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln )? Im Jahr 2010 wurden u. a. Frequenzen im 800-MHz-Band (nicht 900-MHzBand ) und 1 800-MHz-Band versteigert. Nach Kenntnis der Bundesnetzagentur sind die Frequenzen stark ausgelastet. 5. Welche freien Frequenzen gibt es zurzeit noch? Welche dieser Frequenzen könnten Mobilanbieter nutzen? „Freie“ Frequenzen, die technisch nutzbar wären, gibt es nicht. Alle derzeit für den drahtlosen Netzzugang verfügbaren Frequenzen sind entweder hierfür zugeteilt oder sollen bei der bevorstehenden Vergabe für den drahtlosen Netzzugang zur Verfügung gestellt werden. 6. Um wie viel Prozent würde die Flächenabdeckung beim Breitbandausbau sinken, wenn man auf die Versteigerung der Frequenzen im 700-MHz-Band verzichten würde? Die Bundesregierung geht davon aus, dass es durch die Versteigerung der 700-MHz-Frequenzen zu einer zusätzlichen Dynamik beim flächendeckenden Breitbandausbau kommt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwie- sen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4305 7. Warum sieht die Bundesregierung gerade jetzt Handlungsbedarf, das 700er-Band zu versteigern? Wurde vonseiten der Mobilfunkanbieter schon Interesse an diesem Frequenzband signalisiert? Die Umwidmung der 700-MHz-Frequenzen für mobiles Breitband wurde bereits im Rahmen der Weltfunkkonferenz 2012 zur Beschlussfassung für die Weltfunkkonferenz 2015 vorgesehen. Von den Mobilfunknetzbetreibern wird schon seit mehreren Jahren auf internationaler und nationaler Ebene ein Bedarf an zusätzlichen Frequenzressourcen vorgetragen. 8. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr der Störanfälligkeit durch das benachbarte Ausland ein, welches weiterhin auf dem 700er-Frequenzband Mikrofonanlagen betreibt? Die Nutzung von Funkmikrofonen erfolgt derzeit in Deutschland und allen Nachbarstaaten im Einklang mit einer Zuweisung in der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) als sekundärer Funkdienst. Funkanwendungen sekundärer Funkdienste dürfen keine Störungen bei bestimmungsgemäßen Frequenznutzungen durch Primärfunkanwendungen im In- oder Ausland verursachen. 9. Ab welchem Zeitpunkt soll eine Breitbandversorgung über das 700er-, 800er- und 1 500er-Frequenzband zur Verfügung stehen, und wann soll die Umstellung des Frequenzbandes abgeschlossen sein (bitte nach Frequenzband und Ländern aufschlüsseln)? Die Bundesnetzagentur wird eine schnellstmögliche Optimierung der Nutzungsbedingungen für den mobilen Breitbandzugang in Deutschland insbesondere mit Blick auf die erforderliche Auslandskoordinierung sicherstellen, damit die 700-MHz-Frequenzen regional ab 2017 und bundesweit möglichst ab Mitte 2018 für mobiles Breitband genutzt werden können. Die Frequenzen im Bereich 1,5 GHz sind für eine Nutzung als zusätzlicher Downlink (Supplemental Downlink , SDL) ab 2015 vorgesehen. Der Frequenzbereich 800 MHz wird bereits heute bundesweit zur mobilen Breitbandversorgung verwendet. 10. Wie schätzt die Bundesregierung das Problem ein, dass DVB-T2-Decoder kostengünstig und flächendeckend voraussichtlich erst Ende 2016 zur Verfügung stehen werden? Wird der Versorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten damit gefährdet? In der Besprechung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 11. Dezember 2014 wurde vereinbart, sukzessive ab 2017 die Nutzung der 700-MHz-Frequenzen durch den Mobilfunk zu ermöglichen. Zudem soll es eine Übergangsphase (Simulcast) von DVB-T auf DVB-T2 geben . Hierdurch kann der Versorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sichergestellt werden. Drucksache 18/4305 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Hat die Bunderegierung Grenzen für die zukünftige Höhe möglicher Gebühren für den Empfang der privaten Fernsehprogramme nach der Einführung von DVB-T2 festgelegt? Wenn nein, warum nicht, und von welcher Gebührenhöhe geht die Bundesregierung aus? Die Ausgestaltung des DVB-T2-Plattformbetriebs liegt nicht in der Zuständigkeit der Bundesregierung. 12. Sieht es die Bundesregierung als Problemlage an, dass bisher auch Sicherheitsdienste das 700er-Frequenzband nutzen und es zu Doppelnutzungen für den BOS-Funk kommen kann (HANDELSBLATT vom 15. Januar 2015 „Startschuss für die Auktion der Funkfrequenzen“, bitte begründen)? In der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 11. Dezember 2014 wurde vereinbart, dass zusätzlich zu der geplanten Bereitstellung von 2×30 MHz zur Unterstützung des Breitbandausbaus auch Frequenzen für die künftige Breitbandkommunikation der Sicherheitsbehörden und der Bundeswehr im 700-MHz-Bereich zur Verfügung gestellt werden. Die Frequenzen für die Sicherheitsbehörden werden damit außerhalb der für die Unterstützung des Breitbandausbaus geplanten 2×30 MHz liegen. Eine Doppelnutzung wird daher nicht stattfinden. 13. In welcher Höhe verspricht sich die Bundesregierung Einnahmen aus der Versteigerung der genannten Frequenzbänder (bitte nach Frequenzband aufschlüsseln)? Die Höhe der Einnahmen ist abhängig von der Intensität des Bieterwettbewerbs zwischen den Teilnehmern an der Auktion. Prognosen zum Ausgang der Versteigerung sind nicht möglich. 14. Wie sollen die Einnahmen aus der Frequenzversteigerung zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden (bitte nach Bund und Ländern aufschlüsseln )? Die Einnahmen aus der Vergabe der 700-MHz-Frequenzen (sog. Digitale Dividende II) und des L-Bandes werden nach Abzug der Umstellungs- und Verwaltungskosten hälftig auf Bund und Länder aufgeteilt. Nach Kenntnis der Bundesregierung soll eine Verteilung zwischen den Ländern nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgen. 15. Welchen Anteil erhalten die Kommunen aus dem Erlös der Frequenzversteigerungen , und wofür? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16. Welche und wie viele Einrichtungen und Institutionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Umstellung der Technik betroffen, und wie viele davon bereits ein zweites Mal? Mit welchen Umstellungskosten rechnet die Bundesregierung insgesamt? Gibt es hierzu bereits Untersuchungen oder Schätzungen? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4305 Welche und wie viele Anlagen drahtloser Produktionsmittel von der Frequenzumstellung der Technik betroffen sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt, da Geräte nicht reguliert werden. Die Höhe der gesamten Umstellungskosten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen . 17. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Kommunen durch die Versteigerung der genannten Frequenzbänder im 700- und 800-MHz-Bereich (z. B. Neuanschaffung drahtloser Mikrofone, bitte nach Bändern aufschlüsseln)? Und wie sollen die Kommunen nach Einschätzung der Bundesregierung diese Kosten ggf. finanzieren? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Bezogen auf das 700-MHz-Band ist jedoch vorgesehen, die Kosten der Umrüstung von Anlagen für drahtlose Mikrofone auf einen anderen Frequenzbereich durch die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Ausgleichszahlungen zu kompensieren. 18. Wie sehen die Kriterien für Entschädigungszahlungen an Kultur- und Medienbetriebe , Hochschulen und gemeinnützige Organisationen aus? Die Bundesregierung entwickelt derzeit in Abstimmung mit den Ländern und Vertretern der Fachverbände Richtlinien für die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Ausgleichszahlungen an bisherige Frequenznutzer (Rundfunk und Nutzer drahtloser Produktionsmittel). 19. In welcher Höhe werden Entschädigungszahlungen für Kultur- und Medienbetriebe fällig, und wer finanziert diese? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 16 und 18 verwiesen. 20. Wurde das Budget, welches für Entschädigungszahlungen für die Funkfrequenzversteigerung im Jahr 2010 zur Verfügung gestellt wurde, ausgeschöpft (bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben)? Wer hat die Mittel abgerufen (bitte genaue Auflistung)? Der Bund hatte für Billigkeitsleistungen insgesamt 124 Mio. Euro bereitgestellt, davon maximal pauschal 5 Mio. Euro für die Erstattung von Umstellungskosten für Sendernetzbetreiber. Davon wurden seitens der Sendernetzbetreiber 500 000 Euro an Mehraufwendungen für notwendige Umstellungsmaßnahmen abgerufen. Nutzer drahtloser Produktionsmittel (PMSE) konnten ihre Ansprüche im Rahmen einer sogenannten Billigkeitsrichtlinie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geltend machen. Das BAFA hat bisher folgende Auszahlungen , mit einer Gesamthöhe von 1 232 392,58 Euro, veranlasst: 2011 = 88 301,65 Euro (0,07 Prozent) 2012 = 884 332,49 Euro (0,71 Prozent) 2013 = 173 767,89 Euro (0,11 Prozent) 2014 = 85 990,55 Euro (0,07 Prozent). Drucksache 18/4305 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Wie viele Mittel wurden nicht abgerufen? Warum wurden die Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung nicht abgerufen ? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für die Erarbeitung einer neuen Richtlinie? Bis wann soll die Richtlinie erarbeitet werden? Circa 122 Mio. Euro wurden nicht abgerufen. Dies resultiert zum einen daraus, dass infolge der Allgemeinzuteilungen im 800-MHz-Band die Zahl der tatsächlich im Markt befindlichen drahtlosen Produktionsmittel nicht bekannt war und zum anderen nur relativ neuwertige Anlagen für die Zahlung einer Billigkeitsleistung infrage kamen. Insbesondere für den öffentlichen Bereich sollen in der neuen Richtlinie daher deutliche Erleichterungen geschaffen werden. Die Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Ausgleichszahlungen an bisherige Frequenznutzer (Nutzer drahtloser Produktionsmittel) wird abgestimmt. 22. Inwieweit werden Fachverbände in die Erarbeitung der neuen Richtlinie einbezogen, und welche sind das? In die Diskussion sind neben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und den Kultusministerien der Länder die interessierten Kreise wie APWPT, EVVC, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und die Kirchen eingebunden. Ansonsten wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 23. Wird der Neubeschaffungswert von Mikrofonanlagen ersetzt? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333