Deutscher Bundestag Drucksache 18/4313 18. Wahlperiode 16.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4125 – Nachmeldeanforderungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Bundesverkehrswegeplan 2015 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesländer haben im Anmeldeprozess auf der Grundlage der Grundkonzeption des Bundes für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 jene Maßnahmen gemeldet, für die nach der fachlichen Einschätzung der Auftragsverwaltungen ein Bedarf geprüft werden soll. Dieser fachlichen Einschätzung widerspricht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Nachforderungen. Es steht zu befürchten, dass nachgeforderte Projekte keine überzeugenden Kosten-Nutzenverhältnisse bei der Bewertung durch das BMVI erreichen werden. In diesem Falle wird der Verwaltungsaufwand der Länder und des Bundes ohne nachvollziehbare Begründungen und erkennbaren Nutzen erhöht. Das BMVI hat angekündigt, eine stärkere Priorisierung des Bedarfsplans durchzuführen. Wesentliches Element ist dabei die Einführung einer neuen Bedarfskategorie mit angeschlossener Finanzmittelverteilung. An dieser Konzeption soll aus Sicht der Fragesteller festgehalten werden. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Fragen beziehen sich nach ihrem Inhalt auf Nachmeldeanforderungen des BMVI an die Länder als Auftragsverwaltung im Bundesfernstraßenbereich. Für die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße gab es keine Nachforderungen zu Projektanmeldungen an Länder. Die Fragen werden daher nur für die Bundesfernstraßen beantwortet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 12. März 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/4313 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Bei welchen Bundesländern hat das BMVI über die Anmeldung der Länder zur Fortschreibung des BVWP hinausgehende Anmeldungen nachgefordert ? 3. Um welche Maßnahmen handelt es sich konkret (bitte tabellarische Darstellung , nach Bundesländern sortiert, mit Angaben zu Planungsstand und Kosten )? 6. Welches Finanzvolumen haben die nachgeforderten Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung? 7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken auf den Ortsdurchfahrten jener nachgeforderten Maßnahmen (auch im Verhältnis zur jeweiligen landesweit durchschnittlichen Verkehrsbelastung), für die dann der Bedarf einer Ortsumfahrung geprüft werden soll? Die Fragen 1, 3, 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet und sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Erst nach Verabschiedung des neuen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen auf Basis des BVWP 2015 kann eine verbindliche Straßenverkehrsprognose 2030 im dann vom Gesetzgeber beschlossen Netzzustand erarbeitet und veröffentlicht werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4313 Tabelle 1: BVWP 2015 - nachgeforderte Projekte Land Straße Projektbezeichnung Bautyp Planungsstand vorläufige Belastungen gem. Prognose 2030 [Kfz/24h] Kosten [Mio. €] BE A 115 Zehlendorf (Lgr.BE/BB) - AS Hüttenweg 6-str. Erweiterung ohne Planung 92.000 127 BW B 28 OU Unterjesingen* - ohne Planung 21.000 - BW B 292 OU Östringen* - ohne Planung 17.000 - BW B 465 OU Warthausen* 2-str. Neubau RE-Vorentwurf in Bearbeitung 6.000 - BW B 465 OU Ingerkingen* 2-str. Neubau keine Planungsaktivitäten 6.000 - BW B 466 OU Böhmenkirch* 2-str. Neubau keine Planungsaktivitäten 8.000 - NW A 44 Essen - Ruhralleetunnel (L 925 - AS Essen-Bergerhausen (A 52)) 4-str. Neubau UVS / Variantenuntersuchung abgeschlossen 53.000 364 NW A 52 AD Essen/Ost (A 40) - AK Essen/Nord (A 42) 6-str. Neubau Vorentwurf 74.000 736 NW A 52 AK Essen/Gladbeck - AS Gelsenkirchen-Buer/West 4-str. Neubau UVS / Variantenuntersuchung abgeschlossen 42.000 130 NW B 8 OU Hennef/Uckerath 2-str. Neubau UVS / Variantenuntersuchung 12.000 62 NW B 56 OU Much N 2-str. Neubau UVS / Variantenuntersuchung 5.000 10 NW B 56 AS Hardtberg (A 565) - Bonn (B 9) 4-str. Neubau ohne Planung - 418 NW B 56 Bonn/Ost (A 59) - Birlinghoven/Dambroich 4-str. Neubau ohne Planung - 265 NW B 238 OU Lemgo (L 712 - B 238 alt) 2-str. Neubau Vorentwurf Gesehen-Vermerk 9.000 - 10.000 13 NW B 528 OU Kamp-Lintfort 2-str. Neubau Vorentwurf Gesehen-Vermerk 10.000 15 RP A 64 Nordumfahrung Trier 4-str. Neubau ohne Planung - 315 RP A 643 AD Mainz - AS Mainz-Mombach 6-str. Erweiterung Vorentwurf Gesehen-Vermerk 78.000 105 RP B 10 Hinterweidenthal - Landau 4-str. Erweiterung teils in Entwurfsbearbeitung, teils in Planfeststellung 17.000 - 49.000 370 RP B 41 Bad Steinhard (L 233) - Waldböckelheim (L 108) 4-str. Erweiterung Vorentwurf in Bearbeitung 13.000 23 RP B 51 Westumfahrung Trier 2-/4-str. Neubau Planfeststellungsbeschluss aufgehoben - 60 RP B 266 Ahrquerung Lohrsdorf 2-/4-str. Neubau Vorentwurf in Bearbeitung 23.000 - 30.000 74 * = Anmeldedaten lagen zum Redaktionszeitpunkt nicht vollständig vor. Drucksache 18/4313 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wann wurden entsprechende Nachforderungen an die jeweiligen Länder kommuniziert? 4. Nach welchen Kriterien wurden die nachgeforderten Maßnahmen im Einzelnen ausgewählt? 5. Wie begründen sich diese Kriterien im Einzelnen fachlich? Die Fragen 2, 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In Einzelfällen hat sich das BMVI vorbehalten, auch von den Ländern nicht gemeldete Projekte, die für die Funktionsfähigkeit des Bundesfernstraßennetzes im Lichte einer Gesamtnetzbetrachtung von Bedeutung sind, zu bewerten. Die Nachforderungen sind sukzessive erfolgt. 8. Wie viele Ortsumfahrungen des gültigen Bedarfsplans, deren Verkehrsstärke auf der zu entlastenden Ortsdurchfahrt unterhalb der bundesweit bzw. landesweit durchschnittlichen Verkehrsbelastung auf Bundesstraßen liegt (rund 9300 Kfz/24 h), sind in den Vordringlichen Bedarf eingestuft? Wie viele Ortsumfahrungen sind insgesamt in dem Vordringlichen Bedarf eingestuft? Für die Wertung der Notwendigkeit einer Ortsumfahrung ist die Verkehrsbelastung nicht alleiniger Maßstab. Im Rahmen der Aufstellung des BVWP werden neben den Aspekten Wirtschaftlichkeit auch raumordnerische und städtebauliche Aspekte sowie die naturschutzfachlichen Wirkungen herangezogen. Eine Analyse der Verkehrsbelastungen der Ortsumfahrungen im Vordringlichen Bedarf ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. 9. Inwiefern ist weiterhin beabsichtigt, das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte nationale Prioritätenkonzept umzusetzen und dazu 80 Prozent der verfügbaren Aus- und Neubaumittel in überregional bedeutsame Projekte zu investieren? Die Umsetzung des nationalen Prioritätenkonzeptes ist in Kapitel 6.4 der Grundkonzeption (S. 76) beschrieben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333