Deutscher Bundestag Drucksache 18/4324 18. Wahlperiode 16.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3827 – Unterstützung von ziviler Krisenprävention und Konfliktbearbeitung im Nigerdelta Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesrepublik Nigeria verfügt über einen großen Rohstoffreichtum. Dennoch lebt weiterhin mehr als die Hälfte der Bevölkerung in extremer Armut (weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag). Das Land wird von sozialen und ethnischen Konflikten erschüttert. Das trifft nicht nur für die nordöstlichen Bundesstaaten Borno, Jobe und Adamawa zu, deren Bevölkerung durch bewaffnete Übergriffe der fundamentalistischen Terrorgruppe Boko Haram heimgesucht werden. Noch weiter zurück datieren die vielfältigen Konflikte, die im Spannungsfeld von sozialer Rebellion, ethnischer Differenz und Kriminalität im Nigerdelta schwelen. Die dortige Rohölexploration und Rohölförderung bringen Nigeria hohe Einnahmen: 2 der 2,5 Millionen Barrel Rohöl, die Nigeria jährlich verkauft , werden im Nigerdelta gefördert. Der Ölexport bestreitet über 90 Prozent der gesamten Ausfuhren des Landes. Die staatliche Erdölgesellschaft Nigerian National Petroleum Corporation (NNPC) verzeichnete im Jahr 2013 einen Gewinn von 67 Mrd. Euro, auch die beteiligten transnationalen Ölkonzerne Shell, Total und Exxon realisieren Milliardengewinne. In Nigeria kommt dies nur einer winzigen gesellschaftlichen Schicht zugute. Während das Bruttonationaleinkommen je Einwohner in den Jahren 2000 bis 2012 aufgrund der Erdölexporte insgesamt von 270 auf 1 440 US-Dollar stieg, stagniert Nigerias Wert auf dem Index der menschlichen Entwicklung der Vereinten Nationen auf niedrigem Niveau. Nigeria lag dort im Jahr 2013 auf dem 152. Platz (von 187) zwischen Ländern mit wesentlich geringerer Wirtschaftsleistung. Die Umweltschädigungen durch die Ölförderung sind immens; nach Angaben von Amnesty International sickert pro Jahr das Äquivalent des Inhalts eines Öltankers (ca. 200 000 Tonnen) in die Arme des Flussdeltas. In vielen Gebieten wurden auf diese Weise die dortigen traditionellen Lebensgrundlagen, wie Ackerbau und Fischfang, bereits zerstört. In einem aktuellen außergerichtDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. März 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. lichen Vergleich wurden nun Entschädigungszahlungen in Höhe von 70 Mio. Euro von Shell an eine Kommune und einige betroffene Bauern- und Fischerfamilien verabredet. Allein für das Siedlungsgebiet der Ogoni gehen konservative Schätzungen jedoch von Kosten von über 1 Mrd. Euro für die Entkontaminierung betroffener Flächen aus (Amnesty International 2011). Drucksache 18/4324 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die weithin praktizierte Abfackelung von Erdgas macht Nigeria zu einem der weltweit größten CO2-Emittenten. Die durchschnittliche Lebenserwartung im Delta liegt bei knapp über 40 Jahren. Diese Zustände führten in den 1980er-Jahren zuerst zu einer gewaltlosen, ab dem Jahr 1992 zu einer zunehmend militanter werdenden Widerstandsbewegung zunächst einer ethnischen Gruppe, der Ogoni (Movement for the survival of the Ogoni people, MOSOP). Ken Saro-Wiwa, Gründer der Organisation, wurde im Jahr 1995 hingerichtet. In der Folge kam es im Gebiet der Volksgruppe der Ijaw ab dem Jahr 1998 zu bewaffneten Auseinandersetzungen, der Kampf für Selbstbestimmung und „totale Kontrolle über den Ölreichtum der Region“ (Ijaw Youth Declaration) wurde das Ziel für viele weitere dieser Milizen der unterschiedlichen Stämme. Die seitdem beständigen bewaffneten Zusammenstöße machten die Deltaregion quasi unregierbar. Mit der Gründung des „Movement for the Emancipation of the Niger Delta“ (MEND) im Jahr 2006 intensivierten sich die Auseinandersetzungen, und die Ölfördermenge brach ein. Im Jahr 2009 erließ die Regierung unter Präsident Yar’Adia eine Amnestie für die Beteiligten an bewaffneten Aktivitäten im Delta. Unter dem Amnestie-Programm des Jahres 2009 gaben viele, jedoch nicht alle Milizgruppen ihre Waffen ab. Maßnahmen zur Reintegration der entwaffneten Kämpfer sind jedoch unterfinanziert, strukturelle Probleme wie Arbeitslosigkeit und Unterentwicklung werden aus Mangel an Ressourcen nicht angegangen. Die Arbeitslosigkeit liegt weiterhin bei ca. 80 Prozent. Mehr als die Hälfte der erwachsenen Ogoni sind Analphabeten. Illegale Ölzapfungen und Gewaltkriminalität, z. B. Entführungen , sind weiter an der Tagesordnung. Besonders die Piraterie nimmt zu: Von den in diesem Jahr im Golf von Guinea registrierten Fällen von Piraterie sollen 71 Prozent von Nigerianern ausgeführt worden sein (Risk Intelligence, 2014). Die deutsche Marine beteiligte sich im April 2014 mit vier Kriegsschiffen am Manöver Obangame Express. Aufgabe des Manövers war nach Auskunft der Bundesregierung, die Marinen der Anrainerstaaten des Golfs von Guinea „im Hinblick auf den Aufbau ihrer Fähigkeiten zur Verhinderung von bewaffnetem Raub auf See“ zu unterstützen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14659). Die Stabilität des Post-Amnestie-Programms steht deshalb mehr denn je in Frage. Im Umfeld der Präsidentschaftswahlen im Februar 2015 werden Unruhen befürchtet, die die prekäre Sicherheitssituation im Nigerdelta auf eine entscheidende Probe stellen können. Deutschland hat enge wirtschaftliche Beziehungen mit Nigeria. Unter den Erdöllieferanten Deutschlands stand Nigeria im Jahr 2013 an fünfter Stelle. Im Jahr 2008 vereinbarten beide Länder eine Energiepartnerschaft. Im Rahmen dieser Partnerschaft soll Deutschland ab dem Jahr 2014 Erdgas im Wert von bis zu 4 Mrd. Euro jährlich aus Nigeria beziehen. Diese Vereinbarung steht im Zusammenhang mit dem Bemühen der nigerianischen Regierung, die Förderung von Erdgas erheblich auszuweiten und Vertriebswege über Pipelines nach West- und Nordafrika zur Versorgung europäischer Märkte zu erschließen. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vom November 2013 dazu verpflichtet, Maßnahmen der zivilen Konfliktprävention und Konfliktbearbeitung zu stärken. 1. Kann die Bundesregierung Auskunft über die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Nigeria der Jahre 2005 bis 2015, und insbesondere a) zum Gesamtumfang der bilateralen Zusammenarbeit (bitte nach Jahren und Instrumenten auflisten) sowie Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4324 b) zu Projekten und Programmen, die in der Krisenregion Nigerdelta implementiert wurden oder werden (bitte jeweils Ziel, Maßnahmen, Zeitraum und finanziellen Umfang nennen), geben? Zwei Programme werden auch in der Region Nigerdelta implementiert: 1. Energiepolitikberatung in Nigeria (beinhaltet auch Aktivitäten im Nigerdelta in Cross River State) Laufzeit: März 2013 bis Februar 2018 Auftragsvolumen: 24,5 Mio. Euro (davon 15,5 Mio. Euro als Kombifinanzierung von der Europäischen Union – EU) Träger: Nationale Planungskommission Partner: Das Vorhaben Energiepolitikberatung in Nigeria unterstützt das Federal Ministry of Power sowie weitere öffentliche und private Partner. Zusagen für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Nigeria (in Mio. Euro) Jahr Finanzielle Zusammenarbeit Technische Zusammenarbeit Insgesamt 2005 - Keine Zusage - Keine Zusage - 2006 - Keine Zusage 7,0 7,0 2007 - Keine Zusage - Keine Zusage - 2008 15,0 7,0 22,0 2009 22,3 5,0 27,3 2010 36,0 16,5 52,5 2011 - Keine Zusage - Keine Zusage - 2012 32,1 9,0 41,1 2013 21,0 3,5 24,5 2014 20,0 3,0 23,0 Für das Jahr 2015 ist gemäß der "Vertraulichen Erläuterungen für die Bilaterale Technische und Finanzielle Zusammenarbeit" eine Zusage an Nigeria in Höhe von 15 Mio. Euro (VE) für die Finanzielle Zusammenarbeit und 2 Mio. Euro (VE) für die Technische Zusammenarbeit geplant. Diese Ansätze werden während der Haushaltsführung 2015 darauf überprüft, ob die zum Planungszeitpunkt zu Grunde gelegten Annahmen weiterhin zutreffen und in welcher Höhe eine Zusage gerechtfertigt erscheint. Drucksache 18/4324 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ziel: Die Voraussetzungen für die Anwendung von und Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und ländliche Elektrifizierung sollen verbessert werden. Maßnahmen: Rechts-, Strategie und Politikberatung, Erstellung von Elektrifizierungsplänen , Pilotprojekte in netzfernen Gebieten, Verbesserung des Berufsbildungsangebotes . 2. Nachhaltige kleinbäuerliche Kakao- und Nahrungswirtschaft, West- und Zen- tralafrika (Regionalprogramm, das auch Maßnahmen in Nigeria beinhaltet) Laufzeit: Mai 2014 bis Juli 2018 Auftragsvolumen: Für Nigeria, Ghana, Kamerun, Côte d’Ivoire und Togo insgesamt 9 Mio. Euro (inkl. Kombifinanzierung von der EU und dem Nigeria Incentive -based Risk-sharing System for Agricultural Lending/NIRSAL). Träger in Nigeria: Nationale Planungskommission Partner: Das Vorhaben unterstützt in Nigeria das Bundeslandwirtschaftsministerium , die Förderagentur der Zentralbank, Agrarberatungsstrukturen auf Bundesstaatenebene sowie Erzeugerorganisationen und weitere öffentliche und private Partner. Ziel: Afrikanische Kleinbauern und -bäuerinnen sollen ihre Einkommen und Nahrungsmittelversorgung aus diversifiziertem Anbau nachhaltig verbessern. Maßnahmen: Durch unternehmerische Schulung in sogenannten Farmer Business Schools (FBS), den verbesserten Zugang zu finanziellen Dienstleistungen, Betriebsmittel- und Absatzmärkten und die Intensivierung des Anbaus von marktgängigen Nahrungsmitteln verbessern Kleinbäuerinnen und Kleinbauern ihre Einkommen und Nahrungsmittelversorgung aus diversifiziertem Anbau nachhaltig. Innovative Ansätze des Vorhabens werden aufgearbeitet und mit begleitender Beratung für die Anwendung durch andere Projekte und Institutionen in Afrika verbreitet. In Nigeria werden Aktivitäten in acht Bundesstaaten u. a. auch in Abia, Edo und Ondo State im Nigerdelta umgesetzt. 2. Kann die Bundesregierung Auskunft über die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Nigeria der Jahre 2005 bis 2015, und insbesondere a) zum Gesamtumfang der bilateralen Zusammenarbeit (bitte nach Jahren und Instrumenten auflisten) sowie In den Jahren 2000 bis 2007 im Rahmen des 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF): Die Europäische Kommission hat sich auf sechs Bundesstaaten in verschiedenen Landesteilen konzentriert: Abia, Cross River, Gombe, Kebbi, Osun, Plateau. Abia und Cross River gehören zum Nigerdelta. Im Rahmen des 9. EEF wurden Nigeria insgesamt 552 Mio. Euro zugesagt. Die Mittel verteilen sich wie folgt: – Wasser und Abwasser: 230 Mio. Euro Ziel des Vorhabens ist eine nachhaltige und bezahlbare Bereitstellung von Trinkwasserver - und Abwasserentsorgung in ausreichendem Umfang für die Bevölkerung der sechs Schwerpunktbundesstaaten durch partizipative Investitionen der drei Ebenen der staatlichen Verwaltung, der Privatwirtschaft und der Nutznießer ; Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4324 – institutionelle und wirtschaftliche Reformen auf bundesstaatlicher und kommunaler Ebene: 220 Mio. Euro Das Oberziel der Maßnahme ist die Armutsbekämpfung durch Förderung einer verbesserten Bereitstellung von Dienstleistungen durch Reformen der Regierungsführung und des öffentlichen Finanzmanagements in den sechs Schwerpunktbundesstaaten ; – Impfprogramm: 64,5 Mio. Euro Ziel des Vorhabens ist es, die nationalen Impfprogramme zu stärken. Hierzu zählen auch die Unterstützung der Initiative zur Ausrottung der Kinderlähmung (PEI) sowie Beiträge zur Wiederbelebung und Stärkung der Durchführung von Standardimpfungen (PRIME). – sonstige Vorhaben: 37,5 Mio. Euro – Öffentliches Finanzmanagement auf Bundesebene: Konkret soll die Reform des öffentlichen Finanzmanagements gefördert werden; – Beiträge zu regionalen Vorhaben; – Wahlen und Menschenrechte: Zwei Maßnahmen sind vorgesehen. Ziele sind die Stärkung und Vertiefung der Demokratie sowie die Förderung der tatsächlichen Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards. Die Hauptmaßnahme bestand aus Finanzierungsbeiträgen für die European Union Human Rights Foundation in Nigeria (4 Mio. Euro). Die staatliche Seite ist im Stiftungsrat über die nationale Menschenrechtskommission vertreten; – Privatwirtschaftsförderung: Ziel ist es, einen Zugang zu EU-Instrumenten zur Förderung der Privatwirtschaft herzustellen; – Institutionenförderung für nichtstaatliche Akteure zusätzlich zu deren beträchtlichem Engagement in den beiden Schwerpunktsektoren; – Reserve für Unvorhergesehenes. In den Jahren 2008 bis 2013 im Rahmen des 10. EEF: Im Rahmen des 10. EEF wurden Nigeria insgesamt 689 Mio. Euro zugesagt. Die Mittel verteilten sich im Wesentlichen auf die drei Sektoren Frieden und Sicherheit , Regierungsführung und Menschenrechte, sowie Handel, regionale Integration und Energie. Außerdem erhielt Nigeria in kleinerem Umfang Mittel aus anderen EU-Haushaltslinien , insbesondere: – Stabilitätsinstrument und Krisenreaktionsmechanismus: 9,9 Mio. Euro, – Wahlbeobachtungsmissionen: 7,7 Mio. Euro, – Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte: 3,7 Mio. Euro. In den Jahren 2014 bis 2020: im Rahmen des 11. EEF: Im Rahmen des 11. EEF sind für Nigeria insgesamt 512 Mio. Euro vorgesehen. Die Mittel verteilen sich wie folgt: – Gesundheit, Ernährung und Stärkung der Widerstandskraft (Richtwert: 240 Mio. Euro) Hauptziel ist ein Beitrag zur Armutsbekämpfung durch verbesserte Politik und verbesserte Steuerung von Institutionen zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung und des sozialen Zusammenhalts, zur Erhöhung der Überlebensrate von Müttern und Kindern und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der schwächsten Haushalte, insbesondere in Nordnigeria; Drucksache 18/4324 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – Nachhaltige Energie und Zugang zu Stromversorgung (Richtwert: 150 Mio. Euro) Hauptziel ist ein Beitrag zur Verbesserung des Zugangs zu nachhaltiger Stromversorgung , insbesondere für die ärmsten Bevölkerungsgruppen und in den am wenigsten entwickelten Bundesstaaten, besonders in Nordnigeria; – Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung und Demokratie (Richtwert: 90 Mio. Euro) Hauptziel der vorgesehenen Sektorförderung ist ein Beitrag zu staatlichen und zivilgesellschaftlichen Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung, zur Festigung der Rechtsstaatlichkeit, Stärkung von Frieden und Sicherheit , Verstärkung demokratischer Prozesse und Steuerung von Migration und Mobilität; – Maßnahmen zugunsten der Zivilgesellschaft (Richtwert: 15 Mio. Euro) Begleitmaßnahmen (Richtwert: 17 Mio. Euro): – Unterstützung des „National Authorising Officer for the EDF“, – Fazilität für Technische Zusammenarbeit (TCF). b) zu Projekten und Programmen, die in der Krisenregion Nigerdelta implementiert wurden oder werden (bitte jeweils Ziel, Maßnahmen, Zeitraum und finanziellen Umfang nennen), geben? Der 10. EEF hatte einen Schwerpunkt im Bereich Friedenskonsolidierung, Förderung von guter Regierungsführung, Verbesserung des Dienstleistungsangebots und Beschäftigungsförderung in der Deltaregion. In diesem Rahmen setzte die Europäische Kommission folgende Projekte um: – Programm für Mikroprojekte in den neun Delta-Bundesstaaten Nigerias (MPP9) – 45,5 Mio. Euro in den Jahren von 2008 bis 2014 Ziel war es, durch die Förderung von partizipativer und geschlechtergerechter entwicklungspolitischer Steuerung auf lokaler Ebene in den neun Bundesstaaten die Armut in ländlichen und stadtnahen Kommunen zu reduzieren und damit zur Stabilität der Region und der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele beizutragen. Das Programm sieht die Entwicklung von 799 Mikroprojekten vor; – EU-Förderprogramm für das Nigerdelta – 200 Mio. Euro in den Jahren 2012 bis 2017 Ziel ist es, den Konflikt im Nigerdelta zu entschärfen und hierzu die Hauptursachen von Unruhen und Gewalt anzugehen – schlechte Regierungsführung, (Jugend -)Arbeitslosigkeit, schlechte Versorgung mit grundlegenden Dienstleistungen . Programm konzentriert sich in erster Linie auf die vier wichtigsten Staaten im Nigerdelta: Edo, Bayelsa, Rivers und Delta. Die Ziele im Einzelnen sind die Förderung von Fähigkeiten und Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche und die Verbesserung des Zugangs zu sozioökonomischen Leistungen, die Stärkung der Systeme zur Verwaltung öffentlicher Ausgaben, die Verbesserung der Verfügbarkeit von ausreichender und nachhaltiger Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie von Sanitär- und Hygienedienstleistungen, sowie die Unterstützung lokaler Entwicklungsinitiativen. Zudem hat die Europäische Kommission auch Projekte auf Bundesebene (d. h. landesweit) umgesetzt, von denen die Deltaregion ebenfalls profitiert hat: – Unterstützung des Programms zur Verwaltungsreform auf Bundes- und auf lokaler Ebene – 60 Mio. Euro in den Jahren 2012 bis 2017 Hauptziel ist es die Transparenz, Rechenschaftspflicht und Qualität der öffentlichen Finanz- und Personalverwaltung zu verbessern und so die Regierungsfüh- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4324 rung in den Schwerpunkt-Bundesstaaten der EU zu stärken. Konkrete sollen Kapazitäten und Prozesse geschaffen werden, um auf bundesstaatlicher Ebene die Programmierung und Verwaltung öffentlicher Finanzen und auf lokaler Ebene die Versorgung mit sozialen Dienstleistungen zu verbessern; – Unterstützung der Verwaltungsreform auf Bundesebene – 20 Mio. Euro in den Jahren 2012 bis 2017 Hauptziel ist es, Grundsätze für die öffentliche Verwaltung und die Effizienz öffentlicher Dienstleistungen zu fördern, um die Versorgung mit Dienstleistungen und die Armutsbekämpfung zu verbessern. Konkret sollen die Koordinierung des staatlichen Programms zur Reform der öffentlichen Dienstleistungen verbessert und die staatlichen Kapazitäten im Bereich Politikplanung, Einnahmenerzielung , Leistungskontrolle und Entwicklung von Statistiken ausgebaut werden ; – Förderung für den Justizbereich – 35 Mio. Euro in den Jahren 2012 bis 2016 Hauptziel ist es, zu besserer Regierungsführung und Befolgung des Rechtsstaatsprinzips in Nigeria beizutragen. Konkret sollen die Wirksamkeit und Fairness des Justizsystems und der Zugang zur Justiz verbessert werden; – Unterstützung für die Bekämpfung von Korruption – 27 Mio. Euro in den Jahren 2012 bis 2017 Hauptziel ist es, gute Regierungsführung zu fördern und Nigerias Anstrengungen zum Ausbau von Transparenz, Rechenschaftspflicht und Korruptionsbekämpfung zu unterstützen. Konkret sollen wirksame Hilfe bei der Koordinierung von Antikorruptionsmaßnahmen und bei der Gestaltung einer Antikorruptionspolitik und der entsprechenden Gesetzgebung auf Grundlage solider Daten zu geleistet, institutionelle und operative Kapazitäten der acht wichtigsten AntiKorruptionsbehörden gestärkt und dabei ein Schwerpunkt auf Kooperation gelegt , sowie bessere Rechenschaftspflicht, Transparenz und Einbindung der Öffentlichkeit in die Korruptionsbekämpfung zu erreicht werden; – Bekämpfung von Drogen- und organisierter Kriminalität in Nigeria – 36 Mio. Euro in den Jahren 2013 bis 2017 Hauptziel ist es, gute Regierungsführung und Sicherheit in Nigeria zu fördern. Konkret soll Nigeria im Kampf gegen Drogenherstellung, -handel und -konsum und die organisierte Kriminalität unterstützt werden. Das Vorhaben wird Nigeria entsprechend seiner Rahmenbedingungen bei der Politikgestaltung, Verbesserung der Drogengesetze und Koordinierung des Politikbereichs unterstützen, die Kapazitäten zur Strafverfolgung bei der Drogenbekämpfung und im Kampf gegen organisierte Drogenkriminalität stärken und Maßnahmen zur Drogenprävention , Suchtbehandlung und Betreuung von Suchtkranken ausbauen; – Phase II des Sektorreformprogramms für die Wasser- und Sanitärversor- gung – 80 Mio. Euro in den Jahren 2012 bis 2017 Hauptziel ist es, zur Armutsbekämpfung, zu nachhaltiger Entwicklung und zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele im Wasserbereich beizutragen. Konkret soll in den EU-Schwerpunktbundesstaaten (einschließlich Cross River) der Zugang zu sauberem Trinkwasser und einer ausreichenden und nachhaltigen Versorgung mit Trinkwasser und Sanitär- und Hygienedienstleistungen verbessert werden; – Programm zur Förderung der nigerianischen Wettbewerbsfähigkeit – 19 Mio. Euro in den Jahren 2013 bis 2016 Ziel der Maßnahme ist es, die nigerianische Regierung bei der Entwicklung von Strategien und der Umsetzung von Maßnahmen zu unterstützen, die Nigerias Wettbewerbsfähigkeit außerhalb des Ölsektors stärken, indem das Geschäfts-/ Drucksache 18/4324 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Investitionsklima verbessert und der internationale Handel erleichtert wird, sodass Arbeitsplätze entstehen und die Armut bekämpft wird; – EU-Förderung für Impfmaßnahmen in Nigeria – 63,5 Mio. Euro in den Jah- ren 2011 bis 2018 Hauptziel der Maßnahme ist ein Beitrag zur Reduzierung der Kindersterblichkeit und -morbidität. Konkret sollen (landesweit) die ständige Verfügbarkeit nachhaltiger Regelimpfungen von guter Qualität durch ein wirksames System zur Basisgesundheitsversorgung sichergestellt, und auf die Unterbrechung der Übertragung des wilden Poliovirus in Nigeria hingearbeitet werden (in 23 Bundesstaaten , einschließlich Abia, Cross River, Akwa Ibom, Edo, Rivers, Ebonyi). 3. In welchem Umfang wurden in den Jahren seit dem Jahr 2005 Projekte und Programme bzw. Komponenten der zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention in Nigeria und speziell im Nigerdelta mittels einer Finanzierung aus den Einzelplänen 05 und 23 durchgeführt (bitte jeweils Träger und lokale Partner, Ziel, Maßnahmen, Zeitraum und finanziellen Umfang nennen )? Aus dem Einzelplan 05 wurden seit 2005 Projekte in Nigeria im Gesamtumfang von 4 514 930 Euro aus Mitteln der Zivilen Krisenprävention finanziert. Es handelt sich um folgende Maßnahmen: – Finanzierung von zwei sogenannten Senior Mission Leadership-Kursen am National Defence College in Abuja i. H. v. 421 082 Euro Zeitraum: 2009 bis 2010 und 2012 Ziel: Fortbildung von ECOWAS-Führungspersonal als Vorbereitung auf den Einsatz in internationalen Friedensmissionen; – Unterstützung des Aufbaus der zivilen Komponente der ECOWAS Standby Force im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ Träger: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) Laufzeit: seit 2009 Von 2010 bis 2012 wurden dafür 700 000 Euro zur Verfügung gestellt. Seit 2013 ist die Arbeit mit ECOWAS Teil der Unterstützung des Aufbaus der Polizeikomponente der African Standby Force (ASF). Für den Zeitraum 2013 bis 2015 wurden für diese übergreifende Projektkomponente 3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt; – Finanzierung eines Projekts zur psycho-sozialen Betreuung von Opfern von Boko Haram über die International Organisation for Migration Laufzeit: Januar bis Dezember 2015, 393 848 Euro. Aus dem Einzelplan 23 wurden in der Vergangenheit in Nigeria folgende TZMaßnahmen (TZ – Technische Zusammenarbeit) im Bereich zivile Konfliktbearbeitung /Krisenprävention durchgeführt (keine davon im Nigerdelta): – Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen in Borno State Laufzeit: Juni 2006 bis Dezember 2009 Auftragsvolumen: 1,52 Mio. Euro Träger: Nationale Planungskommission Partner: Nationale, regionale und lokale Nichtregierungsorganisationen im Bereich Recht und Bürgerrechte, Gender und Demokratisierung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4324 Ziel: Die rechtliche, politische und soziale Stellung von Frauen und Mädchen ist in den vom Projekt berücksichtigten Gemeinden in Borno State zu verbessern. Maßnahmen: Rechtsberatung, Dialog, Aufklärung, Trainingsmaßnahmen zur Rolle und Partizipation der Frau in Borno State; – Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen in Borno State Laufzeit: Juni 2009 bis März 2012 Auftragsvolumen: 2 Mio. Euro Träger: Nationale Planungskommission Partner: lokale und nationale Nichtregierungsorganisationen Ziel: Die rechtliche, politische und soziale Stellung von Frauen und Mädchen in Nordnigeria (Plateau State, Borno State) zu verbessern. Maßnahmen: Rechtsberatung, Dialog, Aufklärung, Trainings zur Rolle und Partizipation der Frau in Borno und Plateau State; – breitenwirksame Wachstums- und Beschäftigungsförderung (Kombifinan- zierung von der EU) Laufzeit: August 2013 bis Januar 2015 Auftragsvolumen: 2,28 Mio. Euro Träger: Nationale Planungskommission Partner: staatliche und privatwirtschaftliche Organisationen im Bundesstaat Plateau Ziel: Beitrag zur Konfliktreduktion bzw. -prävention in Plateau State durch Verbesserung der Einkommens- und Beschäftigungssituation Maßnahmen: Förderung von finanzieller Inklusion, Existenzgründertrainings für Frauen und Jugendliche, öffentlich-privatwirtschaftlicher Dialog zu wirtschaftlicher Entwicklung, Wertschöpfungsketten. Aus dem Einzelplan 23 wurde in der Vergangenheit zusätzlich im Bereich zivile Konfliktbearbeitung/Krisenprävention landesweit die Menschenrechts- und Friedensarbeit gefördert: Im Rahmen des zivilen Friedensdienstes wurden im Zeitraum 2005 bis 2013 zwei Projekte zur Förderung der Menschenrechts- und Friedensarbeit, u. a. durch Einsatz von Friedensfachkräften, mit insgesamt rund 1,15 Mio. Euro unterstützt . Der Träger war dabei die Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e. V./AGEH, lokale Partner waren die Erzdiözesen in Ibadan, Jos, Abuja und Abeokuta. 4. In welchem Umfang werden gegenwärtig Projekte und Programme bzw. Komponenten der zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention in Nigeria und speziell im Nigerdelta mittels einer Finanzierung aus den Einzelplänen 05 und 23 durchgeführt (bitte jeweils Träger und lokale Partner, Ziel, Maßnahmen, Laufzeit und finanziellen Umfang nennen)? Bezüglich Einzelplan 05 wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Aus Einzelplan 23 wird folgende Maßnahme der TZ finanziert: – Unterstützung der nigerianischen Initiative „Safer Schools“ (Sichere Schulen) Die Maßnahmen finden im Nordosten und nicht im Nigerdelta statt. Laufzeit: Dezember 2014 bis Dezember 2016 Drucksache 18/4324 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auftragsvolumen: 2,5 Mio. Euro Träger: Nationale Planungskommission Partner: Finanzministerium Ziel: Der Schulbesuch für Schüler und Schülerinnen aus Hochrisikogebieten der nordöstlichen Bundesstaaten Borno, Adamawa und Yobe an sicheren Schulen im Rahmen der nigerianischen Initiative „Sichere Schulen“ soll sichergestellt werden. Maßnahmen: Finanzierung zum Transfer von Schülern und Schülerinnen in sichere Schulen bzw. Landesteile sowie zur Sicherstellung des Schulalltags. Aus dem Einzelplan 23 werden landesweit in Nigeria folgende FZ-Maßnahmen (FZ – Finanzielle Zusammenarbeit) vorbereitet bzw. durchgeführt, die auch krisenpräventiv wirksam sein können: – Agrarfinanzierungsfonds FAFIN Mittelvolumen: 22,75 Mio. Euro (IDA-Darlehen sowie Zuschuss für Begleitmaßnahme ) Laufzeit: voraussichtlich 2015 bis 2017/2018; – Impfprogramm zur Poliobekämpfung Mittelvolumen: 86,5 Mio. Euro seit Beginn der Förderung (Zuschussmittel) Laufzeit des nationalen Programms noch bis 2017/2018; – Grüne Kreditlinie zur Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Erneuerbare Energien, Energieeffizienz von KKMU Mittelvolumen: 31,77 Mio. Euro (IDA-Darlehen sowie Zuschuss für Begleitmaßnahme ) Laufzeit: voraussichtlich 2016 bis 2018; – FZ-Förderkredit zur Förderung des Aufbaus der nigerianischen Entwick- lungsbank Mittelvolumen 200 Mio. US-Dollar (Vertragsabschluss im Dezember 2014; KfWEigenmittel ) Laufzeit: ab 2015; – Förderung von Mikrofinanzbanken Mittelvolumen: 4,41 Mio. Euro (Treuhandbeteiligungsmittel einschließlich Aus- und Fortbildungsmaßnahme 1 Mio. Euro); – Clean Cooking Mittelvolumen: 10,5 Mio. Euro (Treuhandbeteiligungsmittel; einschließlich Begleitmaßnahme , Zuschuss). 5. In welchem Umfang wurden in den Jahren seit 2005 Projekte und Programme bzw. Komponenten der zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention in Nigeria und speziell im Nigerdelta mittels einer Finanzierung der Europäischen Union durchgeführt (bitte jeweils Träger und lokale Partner , Ziel, Maßnahmen, Zeitraum und finanziellen Umfang nennen)? Eine Finanzierung von Maßnahmen auf Ebene der EU erfolgt für den Zeitraum ab 2014 aus dem Gemeinschaftsinstrument „Instrument, das zu Frieden und Sta- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4324 bilität beiträgt (IcSP)“, für den Zeitraum davor aus dem „Instrument für Stabilität (IfS)“. Diese Gemeinschaftsinstrumente der EU für Drittstatten dienen der raschen und flexiblen Reaktion in Krisenfällen sowie als Antwort auf Herausforderungen zu Fragen der allgemeinen Sicherheit und schließen damit die Lücke zwischen den kurzfristigen humanitären Maßnahmen der GASP/ESVP und den langfristig ausgerichteten Maßnahmen der Entwicklungspolitik. Die Planung und Durchführung der Maßnahmen obliegt der Europäischen Kommission . Nach Kenntnissen der Bundesregierung wurden mit speziellem Bezug zur Konfliktbearbeitung und Krisenprävention (Nigerdelta) folgende Maßnahmen gefördert : a) „Support to build a peace architecture in the Niger Delta“ (5 Mio. Euro) Die Maßnahme wurde im April 2014 begonnen, dauert an und stellt die Fortführung der Maßnahme unter b) dar. Umsetzungspartner sind „Search for Common Ground“ und weitere NGOs. Zusätzlich zu Fortbildung/Training im Bereich Mediation, Dialog und Leadership wurde auch eine Fernsehserie produziert, die mittels mobiler Kinos bekannt gemacht wird. Spezielle, durch Frauen geführte Friedenskampagnen werden aktuell vorbereitet. b) „Support to community-level conflict resolution and reintegration of exmilitants in the Niger Delta region“ (5 Mio. Euro) Die Maßnahme wurde 2013 begonnen und hatte eine geplante Dauer von 30 Monaten . Sie stellte die Fortführung der unter c) beschriebenen Maßnahme dar. Übergeordnetes Ziel dieser Maßnahme war die Sicherstellung der Dauerhaftigkeit des Amnestie- und Friedensprozesses im Niger-Delta mit Fokus auf kommunale Konfliktlösung und Aussöhnung. Sie richtete sich an Ortsansässige in den betroffenen Regionen, mit einem besonderen Fokus auf gewaltbereite Jugendliche und deren Eltern. Haupt-Umsetzungspartner war „Search for Common Ground“. c) „Support to community level conflict resolution and reintegration of ex-militants to promote stability in the Niger Delta region“ (5,8 Mio. Euro) Die Maßnahme begann 2011 und wurde 2013 beendet. Übergeordnetes Ziel dieser Maßnahme war die Sicherstellung der Dauerhaftigkeit des Amnestie-, Entwaffnungs - und Reintegrationsprozesses im Niger-Delta. Die Maßnahmen umfassten dabei u. a. Training zur Konfliktüberwindung („trauma healing“), den Aufbau lokaler Radiostationen, Journalistentraining. Umsetzungspartner war „Search for Common Ground“. d) „Support for peace-building and conflict prevention in Plateau State“ (4,5 Mio. Euro) Die Maßnahme wurde 2013 begonnen und zum Jahresende 2014 abgeschlossen. Sie diente der Vertrauensbildung, Mediation und Aussöhnung zwischen Gemeinschaften (insb. in Bezug auf ethnische und religiöse Polarisierung) und der Verminderung der Gewalt im Plateau State. Die Implementierung erfolgte durch die NGOs „Search for Common Ground“ und „Apurimac“ sowie die deutsche GIZ. e) Mitigation Of Violence in Elections (MOVE) – (laufende Sondermaßnahme, bis zu 1 Mio. Euro) Die Maßnahme wurde im Dezember 2014 begonnen und dauert an. Umsetzungspartner ist die „International Foundation for Electoral Systems (IFES)“. Ziel der Maßnahme ist die Verminderung des Gewaltpotenzials vor, während und nach der Wahl im Jahr 2015. Drucksache 18/4324 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. In welchem Umfang werden gegenwärtig Projekte und Programme bzw. Komponenten der zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention in Nigeria und speziell im Nigerdelta mittels einer Finanzierung der Europäischen Union durchgeführt (bitte jeweils Träger und lokale Partner, Ziel, Maßnahmen, Laufzeit und finanziellen Umfang nennen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 7. Wie viele Anträge von deutschen Nicht-Regierungsorganisationen für Projekte zur zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention in Nigeria wurden seit 2005 insgesamt gestellt, und wie viele davon wurden positiv beschieden? a) Wie viele wurden seit 2009 gestellt? b) Wie viele wurden konkret für Projekte im Nigerdelta gestellt? Diese Informationen werden von der Bundesregierung statistisch nicht erfasst. 8. Wie viele Projekte von Nicht-Regierungsorganisationen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention wurden mit Unterstützung durch die Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2015 in Nigeria und speziell im Nigerdelta umgesetzt? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 9. Welchen Stellenwert bei der Konfliktbearbeitung und der Krisenprävention in Nigeria und speziell im Nigerdelta misst die Bundesregierung der Armutsbekämpfung zu? Armutsbekämpfung ist das oberste Ziel der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Nigeria. Dem trägt die Bundesregierung mit ihren Schwerpunkten Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Energie (Förderung Erneuerbarer Energien, einschließlich dezentraler Energieversorgung, und Energieeffizienz) Rechnung. Konfliktbearbeitung und Krisenprävention werden bei der Kooperation berücksichtigt . Regionaler Fokus der deutschen EZ sind neben der zentralstaatlichen Ebene in erster Linie die Bundesstaaten Ogun, Niger, Plateau, Sokoto und Cross River. In den Staaten Abia, Edo, Ondo (alle drei dem Nigerdelta zuzuordnen), Ekiti, Gombe, Kano, Katsina, Osun und Kogi finden vereinzelte Aktivitäten statt. 10. Wie bilanziert die Bundesregierung die Entwicklung des im Jahr 2009 begonnenen Amnestieprozesses im Nigerdelta bis heute? Welche Fortschritte, welche Versäumnisse und welche Herausforderungen sieht sie, insbesondere hinsichtlich der fortbestehenden sozialen, ökonomischen und ökologischen Notlage? Der Amnestie-Prozess hat nach Einschätzung der Bundesregierung spürbar zu einer Stabilisierung und einer Abnahme des Konfliktpotenzials im Nigerdelta beigetragen. Eine dauerhafte Lösung fortbestehender Probleme kann aus Sicht der Bundesregierung nur im Wege eines fortschreitenden friedlichen Interessenausgleichs aller beteiligten Gruppen erfolgen. 11. Inwiefern spielen die Unterstützung des Amnestieprozesses sowie As- pekte der Krisenprävention und der zivilen Konfliktbearbeitung im Niger- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4324 delta eine Rolle in der Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Nigeria? Die Bundesregierung unterstützt die zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung im Nigerdelta über den 10. EEF (deutscher Beitrag zum EEF: über 20 Prozent), der in den Jahren 2008 bis 2013 diesen Bereich mit 200 Mio. Euro unterstützt hat. Auf die Antwort zu Frage 2b wird verwiesen. Für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit haben Nigeria und Deutschland 2012 gemeinsam die Schwerpunkte Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Erneuerbare Energien/Energieeffizienz vereinbart und im Dezember 2014 erneut bekräftigt. 12. Inwiefern spielen Aspekte der Krisenprävention und der zivilen Konfliktbearbeitung im Nigerdelta eine Rolle im Kontext der deutsch-nigerianischen Energiepartnerschaft? Die Nigerianisch-Deutsche Energiepartnerschaft (NGEP) soll dazu beitragen, die wirtschaftliche und soziale Situation des Landes, insbesondere auch im Norden, zu verbessern. Sie ist somit fester Bestandteil der Bemühungen zur Konfliktprävention und Stabilisierung in Nigeria. Die Verbesserung der Versorgungssicherheit im nigerianischen Stromsektor, auch durch den Einsatz erneuerbarer Energiequellen und dezentraler Technologien, ist ein wesentlicher Aspekt dieses Kooperationsforums. 13. Aus welchem Erdgasfördergebiet wird Deutschland im Rahmen der deutsch-nigerianischen Energiepartnerschaft nigerianisches Erdgas beziehen ? Die NGEP ist ein im Wesentlichen von den beteiligten Mitgliedsunternehmen getragenes Partnerschaftsformat. Ob es im Rahmen der Energiepartnerschaft zu einem Export von verflüssigtem Erdgas nach Deutschland kommt, ist eine Entscheidung , die von den in diesem Bereich tätigen Mitgliedsunternehmen getroffen werden muss. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen ist dies bislang nicht geschehen. 14. Wie sichert die Bundesregierung die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards in der Förderung des für den Export nach Deutschland bestimmten Erdgases ab? Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung im nämlichen Gebiet zu Umweltbeeinträchtigungen oder gar zu krisenhaften gesellschaftlichen Erscheinungen im Gefolge der Förderung gekommen, und gibt es Pläne, dafür im Fördergebiet durch Projekte entsprechend Verantwortung zu übernehmen? Die Bundesregierung erwartet, dass entsprechend tätige Unternehmen die geltenden sozialen und ökologischen Standards einhalten. Sie misst der Einhaltung international anerkannter Menschenrechte sowie ökologischer und sozialer Standards wie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen einen hohen Stellenwert bei. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bundesregierung die Regierungen verschiedener rohstoffreicher Staaten unter anderem im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit bei der Kodifizierung und Durchsetzung dieser Standards. Die Bundesregierung tritt zudem dafür ein, dass die deutsche Wirtschaft un- ternehmerisches Handeln an international anerkannten Instrumenten und Initiativen wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen (OECD – Drucksache 18/4324 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), der ILOErklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik und den VNLeitprinzipien über Wirtschaft und Menschenrechte ausrichtet. Alle OECDVertragsstaaten sowie die Staaten, die sich den Leitsätzen angeschlossen haben, haben Nationale Kontaktstellen eingerichtet, an die Verstöße gegen die Leitsätze gemeldet werden können. Die Nationale Kontaktstelle der OECD-Leitsätze der Bundesregierung ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingerichtet . Sie nimmt Beschwerdeanträge entgegen, prüft diese und nimmt gegebenenfalls ein Einigungsverfahren auf, innerhalb dessen zwischen Beschwerdeführer und Unternehmen vermittelt wird. Die Bundesregierung wird unter Federführung des Auswärtigen Amts und im Rahmen eines breiten Dialogs mit allen gesellschaftlichen Gruppen in den nächsten zwei Jahren einen Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte “ zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien erstellen. Dabei werden Fragen menschenrechtlicher Standards bei der Rohstoffgewinnung eine wichtige Rolle spielen. Ferner existieren auf europäischer und internationaler Ebene Initiativen und Organisationen, über die auf die Achtung von Menschenrechten sowie von ökologischen und sozialen Standards Einfluss genommen werden kann: So ist beispielsweise die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) eine globale Initiative für mehr Transparenz von Geldflüssen im Zusammenhang mit Bodenschätzen. Im Jahr 2013 wurde der EITI-Standard erweitert und umfasst seitdem auch die Offenlegung insbesondere von Explorationstätigkeiten, Lizenzen und Produktionsdaten der Rohstoffunternehmen. Die Bundesregierung unterstützt die EITI bereits seit Jahren im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit . Am 2. Juli 2014 hat die Bundesregierung zudem beschlossen, die Kandidatur Deutschlands für einen Beitritt zur EITI einzuleiten. Nicht nur bezogen auf die Gasexploration, sondern generell für die ganze Wirtschaft unterstützt die Bundesregierung zudem Initiativen zur Stärkung der sozialen und ökologischen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility – CSR). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. Inwiefern sieht die Bundesregierung im jüngst abgeschlossenen Vergleich zwischen dem Konzern Shell und der von Umweltverschmutzungen betroffenen Gemeinde Bodo und ihren Bauern und Fischern (www.bbc.com vom 7. Januar 2015 „Shell agrees $ 84 m deal over Niger Delta oil spill“) ein Vorbild für mögliche weitere Vereinbarungen, und wie unterstützt Deutschland Betroffene dabei, ihre Ansprüche gegen Konzerne durchzusetzen ? Aus Sicht der Bundesregierung ist es zu begrüßen, dass in dem langwierigen Rechtsstreit über ölbedingte Umweltschäden in der nigerianischen Gemeinde Bodo eine einvernehmliche Einigung erzielt werden konnte und betroffene Anwohner eine direkte Entschädigung erhalten. Die Frage nach Beschwerdemechanismen für Betroffene, die sich in ihren Menschenrechten durch Aktivitäten deutscher Unternehmen verletzt sehen, wird fester Bestandteil des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sein, der derzeit unter Federführung des Auswärtigen Amts und im Rahmen eines breiten Dialogs mit allen gesellschaftlichen Gruppen erarbeitet wird. 16. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für die aktuelle Zunahme an Piraterie vor der nigerianischen Küste? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4324 Die Bundesregierung geht nicht von einer aktuellen Zunahme von Piraterie und bewaffnetem Raub auf See in den Gewässern vor der nigerianischen Küste aus. Der auf Angaben des International Maritime Bureau – Piracy Reporting Center (IMB-PRC) beruhende Pirateriebericht der Bundespolizei (See) für das dritte Quartal 2014 weist für den Zeitraum Januar bis September 2014 13 Vorfälle von Piraterie und bewaffnetem Raub auf See in den Gewässern vor der nigerianischen Küste aus. Für den Vergleichszeitraum Januar bis September 2013 werden 29 Vorfälle ausgewiesen. 17. Aus welcher geographischen Region kommt nach Informationen der Bundesregierung der Großteil der nigerianischen Piraten? Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen gesicherten Erkenntnisse. 18. In welchem Rahmen gibt es eine militärische, paramilitärische oder sonstige Sicherheitszusammenarbeit zwischen Nigeria und Deutschland? Nigeria ist ein Partnerland für die Militärische Ausbildungshilfe, die vom Bundesministerium der Verteidigung durchgeführt wird. Die Militärische Ausbildungshilfe umfasst die kostenfreie Aus-, Fort- und Weiterbildung von Angehörigen ausländischer Streitkräfte aus Nicht-NATO- bzw. Nicht-EU-Staaten an Ausbildungseinrichtungen und in Truppenteilen der Bundeswehr. Militärische Ausbildungshilfe unterstützt die Entwicklung von Streitkräften in Staaten und Regionen, deren Stabilisierung im besonderen deutschen Interesse liegt und dient der Festigung vertrauensvoller Beziehungen zu den Kooperationspartnern. Im Rahmen eines bilateralen Jahresprogramms mit Nigeria werden darüber hinaus seit 2012 Maßnahmen von gegenseitigem Interesse geplant und gesteuert. Inhalte sind Stabsoffizierausbildung, Ausbildung Fahrzeugtechnik und vorbereitende Ausbildung zur Teilnahme an Missionen der Vereinten Nationen. Bestandteil der Lehrinhalte bzw. Kooperationsmaßnahmen ist auch die Vermittlung der Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der außen - und sicherheitspolitischen Positionen Deutschlands sowie unserer Führungskultur „Innere Führung“ und des Leitbildes „Staatsbürger in Uniform“. Menschenrechtsaspekte spielen hierbei ebenfalls eine tragende Rolle. Nigeria ist außerdem seit 2001 Empfängerland im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte. Im Zusammenhang mit dem Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung befindet sich seit 2001 eine Beratergruppe der Bundeswehr bestehend aus einem Stabsoffizier und vier Unteroffizieren in Nigeria. Die zentralen Kooperationsbereiche seit 2007 waren bzw. sind die Verbesserung der logistischen Versorgung von Fahrzeugen und Geräten durch Herstellung geeigneter Infrastruktur und Ausstattung, Beschaffung von Ersatzteilen, Werkzeugen und Fahrzeugen, Ausbildung von Mechanikern und Kfz-Elektrikern und Unterstützung beim Bau und der Ausstattung einer Sanitätsstation. Das Bundeskriminalamt (BKA) ist seit dem 1. Juni 2013 mit einem Verbindungsbeamten des BKA in Lagos/Nigeria vertreten. Weiterhin findet eine Zusammenarbeit im Rahmen der EMPACT (European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats) „Menschenhandel“ statt. Hierbei wurde das Unterprojekt „Nigerianischer Menschenhandel ETUTU“ ins Leben gerufen. Die Projektleitung hat Deutschland inne. Mit der National Drug Law Enforcement Agency besteht eine Zusammenarbeit im Bereich der Rauschgiftbekämpfung. Drucksache 18/4324 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Schließlich findet fallbezogen ein Austausch zwischen der nigerianischen EFCC (Economical and Financial Crimes Commission) und dem BKA-VB statt. Eine Zusammenarbeit mit nigerianischen Behörden im Bereich der politisch motivierten Kriminalität findet aufgrund mangelnder Bezüge nur in wenigen Ausnahmefällen statt. 19. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Strafverfolgung bzw. -vorbeugung eine militärische oder eine polizeiliche Maßnahme im Rahmen der Gewaltenteilung ist? Sowohl die Verfolgung als auch die Verhütung von Straftaten sind in Deutschland Teil der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Sie obliegen der Polizei, wobei im Bereich der Strafverfolgung die Sachleitung bei der Staatsanwaltschaft liegt. Weder Strafverfolgung noch Gefahrenabwehr sind in Deutschland „militärische Maßnahmen“. 20. Welche militärischen Übungen mit deutscher Beteiligung bzw. Unterstützung werden für die Zukunft vor der nigerianischen Küste geplant, und beziehen sich auch diese auf eigentlich polizeiliche Maßnahmen? In diesem Jahr wird die zu einem nationalen Ausbildungsverband gehörende Fregatte BRANDENBURG und ein fünfköpfiges Team des Seebataillons der Deutschen Marine als deutscher Beitrag an der Übung OBANGAME EXPRESS 2015 teilnehmen. Der allgemeine Übungsschwerpunkt der Übungsserie OBANGAME EXPRESS liegt in der grenzüberschreitenden Kooperation zwischen den westafrikanischen Marinen zur Verbesserung der maritimen Sicherheit. Der Schwerpunkt der diesjährigen Übung liegt – neben der Verbesserung der Fähigkeiten der Anrainerstaaten in der Abschreckung und Unterbindung von Piraterie , Menschen-, Waffen- und Drogenschmuggel – in der Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den „Regional Maritime Operation Center“ und den „Maritime Operation Center“ der teilnehmenden afrikanischen Staaten. Teile dieses Aufgabenspektrums sind im Übrigen im Rahmen der durch den Deutschen Bundestag mandatierten Operation ATALANTA auch für die Deutsche Marine relevant. Die deutsche Marine bringt sich im Rahmen OBANGAME EXPRESS sichtbar als Übungs- und Ausbildungspartner für die westafrikanischen Marinen ein. Eine weitere Teilnahme der deutschen Marine an zukünftigen Übungsvorhaben wird angestrebt. 21. Gibt es Pläne, Gas oder Öl transportierende Schiffe, die entweder unter deutscher Flagge fahren oder im Eigentum deutscher Reedereien sind, im Golf von Guinea speziell zu schützen bzw. schützen zu lassen, z. B. durch eine militärische Begleitung? Derartige Pläne gibt es nicht. Schutz kann vor Ort angefordert werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die nigerianischen Behörden einem Konsortium aus einem nigerianischen und einem britischen Sicherheitsunternehmen gestattet, eine speziell ausgewiesene geschützte Ankerrede südwestlich des Hafens von Lagos einzurichten. Dieses Konsortium biete kostenpflichtig bewaffnete Eskorten bis zum Liegeplatz im Hafen von Lagos sowie den Schutz auf der Ankerrede durch bewaffnete Patrouillenboote an. 22. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen ihrer Unterstützung der Marineaktivitäten der Westafrikanischen Wirtschaftsgemein- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4324 schaft (ECOWAS-Staaten) und dem Bekenntnis im Koalitionsvertrag zum verstärkten Engagement für zivile Konfliktlösungen? Zur Bekämpfung von Piraterie und bewaffnetem Raub auf See im Golf von Guinea hält die Bundesregierung einen umfassenden Ansatz für erforderlich. Die Bundesregierung war maßgeblich an der Erarbeitung der am 17. März 2014 vom Rat verabschiedeten Strategie der EU für den Golf von Guinea beteiligt. Mit dieser umfassenden Strategie, für die gegenwärtig ein Aktionsplan erarbeitet wird, will die EU die Bemühungen der Anrainerstaaten und Organisationen im Golf von Guinea zur Bewältigung der mit der Unsicherheit auf See und der organisierten Kriminalität verbundenen Probleme unterstützen. Die Anrainerstaaten und Organisationen im Golf von Guinea sollen unterstützt werden bei – der Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der Bedrohungslage; – der Stärkung ihrer Institutionen im Hinblick auf die Gewährleistung von Si- cherheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten; – der Beschleunigung ihrer Entwicklung einschließlich der Schaffung von Ar- beitsplätzen; – dem Aufbau von Kooperationsstrukturen, um die zur See und an Land erfor- derlichen Maßnahmen ergreifen zu können. Die Bundesregierung hat darüber hinaus die vom VN-Sicherheitsrat einstimmig angenommenen Resolutionen 2018 (2011) und 2039 (2012) miteingebracht, in denen die internationale Gemeinschaft ermutigt wird, die Staaten und Organisationen im Golf von Guinea beim Aufbau ihrer Fähigkeiten zur Bekämpfung von Piraterie und bewaffnetem Raub auf See zu unterstützen. 23. Kann die Bundesregierung Ziel und Maßnahmen sowie die konkreten Lehrinhalte der im Rahmen der Energiepartnerschaft eingegangenen Kooperation der deutschen Durchführungsorganisation GIZ (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) mit der Modibo Adamawa University of Technology (www.ngenergypartnership.de/projekte/index.php) darstellen? Die Fortbildung des Lehrpersonals fand durch Austausch zwischen der Universität Ingolstadt und der Technischen Universität Yola statt. Zwei Dozenten der TU Yola, die dort das neu gegründete Zentrum für Erneuerbare Energien leiten, wurden für ein Fortbildungssemester in Ingolstadt im Jahr 2012 ausgewählt. Sie besuchten Kurse über Photovoltaik und solarthermische Anlagen und nahmen an experimentellen Prüfungen von Flachkollektoren, Solar-Simulatoren und Kraft-Wärme-Kopplungseinheiten sowie an Exkursionen und praktische Experimenten teil. Zudem wurde die TU Yola bei der Beschaffung von elektronischen Büchern über erneuerbare Energien finanziell unterstützt. 24. Welche „friedens- und sicherheitspolitischen“ Themen umfasst die Beratung der ECOWAS-Kommission durch die GIZ, die von der GIZ wie folgt beschrieben wird: „Die in Abuja ansässige ECOWAS-Kommission (Economic Community of West African States) wird durch die GIZ in der Steuerung , Umsetzung und im Monitoring von Beschlüssen der ECOWAS in den Bereichen Wirtschafts- und Handelspolitik sowie Friedens- und Sicherheitspolitik gestärkt.“ (www.giz.de/de/weltweit/1902.html)? Die GIZ unterstützt im Rahmen des vom Auswärtigen Amt finanzierten „Polizeiprogramms Afrika“ den Aufbau der zivilen sowie der Polizeikomponente der ECOWAS-Standby Force. Die somit unterstützten Polizeieinheiten entwickel- Drucksache 18/4324 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ten u. a. Konzepte für die Logistik von Friedensmissionen und für die Zusammenarbeit mit westafrikanischen Ausbildungszentren. a) Welche Regionen betrifft sie? Es sind alle Mitgliedstaaten der ECOWAS einbezogen. b) Welche Rolle spielen militärische oder polizeiliche Bewältigungsstrategien für interne Krisenprozesse im Rahmen dieser Beratung? Das TZ-Vorhaben „Stärkung der ECOWAS-Kommission durch strategische Management- und Fachberatung“ setzt an den Gründungszielen – wirtschaftliche und politische Integration – der ECOWAS-Kommission an. Ziel ist es, die Steuerung, Umsetzung und das Monitoring von Beschlüssen der ECOWAS in den Bereichen Wirtschafts- und Handelspolitik sowie Friedens- und Sicherheitspolitik zu verbessern. Zu Friedens- und Sicherheitspolitik fokussiert die Beratung auf die Förderung der Zusammenarbeit zentraler Akteure in der Abteilung „Political Affairs, Peace and Security“ (PAPS). Institutionelle Fähigkeiten werden gestärkt, daneben wird das Konfliktfrühwarnsystem der ECOWAS unterstützt zur besseren Nutzung durch politische Entscheidungsträger. Zudem wird die zivile Komponente in der ECOWAS Standby Force (ESF) beraten (Erarbeitung eines Aktionsplans zur Operationalisierung der zivilen Dimension). Außerdem unterstützt die GIZ auch die Polizeikomponente der ESF finanziell sowie durch Beratung und die Durchführung von Trainingsmaßnahmen. Das Projekt finanziert zwei Polizeifachkräfte, die die Abteilung PAPS in den Bereichen Training und Evaluierung sowie Logistik unterstützen. 25. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung momentan deutsche (staatliche oder nichtstaatliche) Sicherheits-, Polizei- oder Militärberater in Nigeria , und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage, bzw. wenn nein, wird eine Entsendung für die voraussehbare Zukunft in Erwägung gezogen? Im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte befindet sich seit 2001 eine Beratergruppe der Bundeswehr bestehend aus einem Stabsoffizier und vier Unteroffizieren in Nigeria. Die Soldaten der Beratergruppe sind nicht in die militärische Hierarchie der nigerianischen Streitkräfte integriert und haben keinen militärisch-taktischen Auftrag. Sie beraten und unterstützen die nigerianischen Streitkräfte im sachgerechten Einsatz des gelieferten Materials, bei der Inanspruchnahme notwendiger industrieller Dienstleistungen sowie bei der Aus- und Fortbildung des Personals. Der Einsatz der Beratergruppe der Bundeswehr erfolgt auf der rechtlichen Grundlage eines Regierungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria vom 13. Dezember 2012. Über das Zustandekommen des Abkommens wurde der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 4. Oktober 2012 unterrichtet (Ausschussdrucksache 17(8)4815). Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Außerdem befindet sich ein deutscher militärischer Berater in Abuja bei der Kommission der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS, dessen Auftrag sich allerdings nicht auf die nigerianischen Streitkräfte sondern explizit auf die Beratung der ECOWAS bezieht. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von deutschen staatlichen oder nichtstaatlichen Sicherheits- oder Polizeiberatern in Nigeria. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/4324 26. Wie schätzt die Bundesregierung die Maßnahmen der nigerianischen Regierung im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im Februar ein, die das Ziel haben soll, eine erneute Eskalation der Krise im Nigerdelta abzuwenden , setzt die nigerianische Regierung nach Einschätzung der Bundesregierung insbesondere auf eine gewaltsame oder auf eine zivile Lösung der Konflikte, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr einer baldigen Rückkehr zur bewaffneten Gewalt ein? Die Bundesregierung befürwortet die Fortführung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft im Nigerdelta. Ein friedlicher Interessenausgleich und die Verhinderung von bewaffneten Auseinandersetzungen müssen dabei Priorität haben. 27. In welchem Umfang genehmigte die Bundesregierung seit dem Jahr 2005 Ausfuhren von Rüstungsgütern aus der Bundesrepublik Deutschland nach Nigeria (bitte nach Jahren, Gütern und Wert auflisten)? Die folgende Übersicht enthält die Genehmigungsdaten für die Jahre 2005 bis 2014. Für die Jahre 2005 bis 2013 sind diese auch im Rüstungsexportbericht des jeweiligen Jahres veröffentlicht. Jahr Anzahl der Genehmigungen AL-Positionen Wert in Euro Wichtigste Güter 2005 7 A0006 A0008 1.967.537 Geländewagen (A0006 / 99,9%); Eisenpulver (A0008 / <0,1%) 2006 7 A0006 2.426.840 Geländewagen (A0006 / 100%) 2007 17 A0006 A0015 4.285.297 Geländewagen mit Sonderschutz (A0006 / 99,5%); Nachtsichtgeräte (A0015 / 0,5%) 2008 19 A0006 5.383.762 Geländewagen mit Sonderschutz und Bus (A0006 / 100%) 2009 5 A0006 A0011 1.833.457 Geländewagen mit Sonderschutz (A0006 / 58,0%); Kommunikationsausrüstung und Teile für Kommunikationsausrüstung, Navigationsausrüstung (A0011 / 42,0%) Drucksache 18/4324 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr Anzahl der Genehmigungen AL-Positionen Wert in Euro Wichtigste Güter 2010 9 A0006 2.813.565 Geländewagen mit Sonderschutz (A0006 / 100%) 2011 13 A0006 A0015 A0018 8.598.980 Geländewagen mit Sonderschutz (A0006 / 50,6%); Wärmebildkameras (A0015 / 36,7%); Triebwerkteststand für Luftfahrzeuge (A0018 / 12,7%) 2012 13 A0006 5.946.495 Geländewagen mit Sonderschutz und Teile für gepanzerte Fahrzeuge (A0006 / 100%) 2013 8 A0006 A0008 A0010 2.482.769 Geländewagen mit Sonderschutz und Teile für ballistischen Schutz (A0006 / 68,5%); Teile für Trainingsflugzeuge und Transportflugzeuge (A0010 / 31,4%); Laborchemikalien (A0008 / < 0,1%) 2014 9 A0006 A0007 A0010 A0011 2.416.304 Geländewagen mit Sonderschutz und Teile für Geländewagen mit Sonderschutz, mit ballistischem Schutz (A0006 / 97,5%); Teile für Navigationsausrüstung (A0011 / 1,7%); Teile für Kampfflugzeuge (A0010 / 0,7%); Laborchemikalien (A0007 / < 0,1%) Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333