Deutscher Bundestag Drucksache 18/4337 18. Wahlperiode 18.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4241 – Planungen zur Autobahn 52 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bund beabsichtigt, die heutige Bundesstraße (B) 224 zwischen der Autobahn (A) 42 in Essen und der A 2 zu einer A 52 umzubauen, die im Endzustand offenbar eine zusätzliche Transitautobahn im westlichen Ruhrgebiet zwischen West- und Norddeutschland werden soll. Zurzeit läuft ein Planfeststellungsverfahren für ein Autobahndreieck A 52/A 2 auf dem Gebiet der Stadt Gladbeck („Mittelabschnitt“). Das im Jahr 2009 eingeleitete Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt A 42 von Essen bis zur Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck („Südabschnitt “) wird nach der im Jahre 2011 durchgeführten Anhörung erkennbar nicht weiter betrieben, zumal es bislang ungeachtet des langen Zeitablaufs keinen Erörterungstermin gibt. Der Rat der Stadt Gladbeck hat am 5. Februar 2015 beschlossen, sich gegen den Bau zur Wehr zu setzen und hat eine entsprechende Einwendung zur Vorlage im Planfeststellungsverfahren freigegeben. Wesentliches Argument ist die unklare Situation hinsichtlich des Südabschnitts bis Essen, insbesondere aber der beabsichtigte Bau des isolierten Dreiecks A 52/A 2 ohne eine gleichzeitige, planerische Lösung für die nördlich davon erforderliche Durchquerung der Gladbecker Innenstadt bis zur Anschlussstelle (AS) Gelsenkirchen Buer der A 52 („Nordabschnitt“). Aufgrund von aus Sicht der Anfragenden nicht verbindlicher Signale verschiedener Politiker aus Bund und Land gehen die betroffenen Städte Gladbeck, Essen und Bottrop davon aus, dass der Bund bereit sein könnte, zeitgleich mit dem Bau des sogenannten Autobahndreiecks, eine Lösung für den angrenzenden Nordabschnitt in die Planung einzubringen, die Finanzierung zu sichern und den Bau zeitgleich durchführen zu lassen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 17. März 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/4337 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Bestehen konkrete Absichten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, einen weiteren Abschnitt der B 224 (Gladbeck-Nordteil ) in das laufende Planfeststellungsverfahren einzubringen? 2. Wenn ja, besteht die Bereitschaft des Bundes, das Autobahndreieck A 52/ A 2 so zu modifizieren, dass es mit dem Nordteil der Trasse nahtlos verbunden , kleiner als im Planfeststellungsantrag vorgesehen gestaltet und die gesamte Strecke aus einem Guss gebaut werden kann? Wenn ja, welche Auswirkungen werden diese Änderungen auf das laufende Planfeststellungsverfahren haben, und ist eine Rücknahme der aktuellen oder eine erneute Offenlegung der geänderten Pläne erforderlich? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die laufenden Planfeststellungsverfahren für die beiden Teilabschnitte der A 52 zwischen den Autobahnkreuzen Essen-Nord und Essen/Gladbeck werden von der Planfeststellungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen weiter betrieben. Für den im Norden anschließenden Ausbauabschnitt der A 52 bis GelsenkirchenBuer /West ist die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens aufgrund des frühen Planungsstandes derzeit nicht möglich. 3. Welche Bedeutung hat es für die Bundesregierung, dass der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen , Michael Groschek, in einer öffentlichen Veranstaltung am 3. Februar 2015 in Gladbeck angekündigt hat, der Bund beabsichtige möglicherweise, einen A-52-Tunnel durch Gladbeck zu bauen, er werde aber das laufende Planfeststellungsverfahren, das einen Tunnel ausschließt, weiterlaufen lassen? Die Bundesregierung hat wiederholt betont, dass die Zusagen des Bundes für den Ausbau der A 52 in Gladbeck im Sinne des im Jahr 2011 gefundenen Konsenses (Tunnellösung) weiterhin gelten. In den Planungen für das Autobahnkreuz Essen/Gladbeck sind alle möglichen Optionen für eine Weiterführung des Verkehrs zur Anschlussstelle Gelsenkirchen -Buer/West berücksichtigt worden. Insofern wird im laufenden Planfeststellungsverfahren auch die mögliche Weiterführung der A 52 in Tunnellage nicht ausgeschlossen. 4. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls, die für den Bau eines Tunnels durch den Innenstadtbereich von Gladbeck nach Information der Fragesteller erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von ca. 500 Mio. Euro zusätzlich zu den jetzt vorliegenden, zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldeten Maßnahmen für die erforderlichen Planungen zur Verfügung zu stellen? Die angeführten Kosten für einen Tunnel in Gladbeck in Höhe von 500 Mio. Euro sind aus Sicht der Bundesregierung weder verifiziert noch nachvollziehbar. 5. Gibt es seitens der Bundesregierung die Bereitschaft, über andere, teilweise bereits vorgeschlagene Maßnahmen mit vergleichbarem Verkehrseffekt, die ggf. preiswerter als der abschnittweise Bau einer Transitautobahn A 52 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4337 wären, in einen gezielten Diskurs mit den politischen Kräften im Land und den beteiligten Städten einzutreten? 6. Wenn ja, welche Folgerungen ergeben sich daraus für die jetzt betriebenen, noch nicht entschiedenen und ggf. im Wege von Klageverfahren zu klärenden Verfahren? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für die Bundesregierung stellt der Neubau der A 52 im Ruhrgebiet eine verkehrswichtige Fernverkehrsachse dar. Dies wurde mit der Einstellung der Maßnahme in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 in den Vordringlichen Bedarf bekräftigt. Der Ausbau der bestehenden B 224 zur A 52 ist aus Bundessicht unabdingbar. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333