Deutscher Bundestag Drucksache 18/4361 18. Wahlperiode 19.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4249 – Planungskosten für die Weiterführung der Autobahn 20 zwischen Bad Segeberg und Westerstede Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) weist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vor dem Hintergrund immer enger werdender finanzieller Spielräume auf die Bedeutung einer bedarfsgerechten Schwerpunktsetzung im Rahmen der Erstellung des BVWP 2015 hin. Folgerichtig wird der größte Handlungsbedarf beim Substanzerhalt der bestehenden Infrastruktur sowie der Sicherung eines flüssigen Verkehrsflusses verordnet. Gleichzeitig werden unter anderem die übergeordneten Ziele „Reduktion der Emissionen von Schadstoffen und Klimagasen“ sowie „Begrenzung der Inanspruchnahme von Natur und Landschaft“ vorgegeben (Grundkonzeption für den BVWP 2015). Im Zuge der Projektanmeldung für den BVWP 2015 haben die Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen Abschnitte der Weiterführung der A 20 von Bad Segeberg nach Westen, die so genannte Küstenautobahn, zur Prüfung an das BMVI gemeldet. In diesem Zusammenhang meldete das Land Schleswig -Holstein zwei neu zu untersuchende Vorhaben (A 20 Hohenfelde (A 23)– L 114, A 20 L 114–AK A 20/A 7). Für Niedersachsen sind zehn Vorhaben neu zu untersuchen [A 20 Westerstede (A 28)–Jaderberg (A 29), A 20 Jaderberg (A 29)–Schwei (B 437), A 20 Schwei (B 437)–östl. Weserquerung (L 121), A 20 östl. Weserquerung (L 121)–Heerstedt (B 71), A 20 Heerstedt (B 71)– Bremervörde (B 495), A 20 Bremervörde (B 495)–Elm (L 114), A 20 Elm (L 114)–AD A 20/A 26 (ö Drochtersen), A 20 Drochtersen–(Trog Süd) Glückstadt (B 431), A 20 Glückstadt (B 431)–Hohenfelde (A 23), A 20/A 26 AK A 20/A 26–Trog (Drochtersen)]. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 17. März 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/4361 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die bisherigen gesamten Planungskosten der betroffenen Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen vom Beginn der Voruntersuchungen bis zum heutigen Stand? Wenn ja, welche Kosten sind bisher für die Planung der einzelnen Abschnitte entstanden? 2. Mit welchen Kosten wird vonseiten der Bundesregierung insgesamt für die Planung gerechnet? 3. Kann die Bundesregierung den finanziellen Aufwand der einzelnen Bundesländer nachvollziehen sowohl für Arbeiten, die a) von Stellen des jeweiligen Bundeslandes selbst durchgeführt wurden als auch für b) die Arbeiten, die extern vergeben wurden? Wenn ja, in welcher Höhe jeweils, und wenn nein, warum jeweils nicht? 4. Welche Kosten haben die Beteiligungsverfahren für die einzelnen Abschnitte nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Bundesländern verursacht? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Gemäß Artikel 90 und 85 des Grundgesetzes (GG) planen die Bundesländer die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes. Dies gilt auch für die Planungen der A 20 in den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die Kosten für die Planungen der Bundesfernstraßen werden nach Artikel 104a GG von den Ländern getragen und schließen die Kosten für die zur Erlangung des Baurechts notwenigen Beteiligungsverfahren ein. Auch entscheiden die Länder in eigener Zuständigkeit, inwieweit die Planungsleistungen von eigenem Personal erbracht oder extern vergeben werden. Aufgrund der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder liegen der Bundesregierung keine Angaben über die Höhe der Planungskosten der A 20 vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333