Deutscher Bundestag Drucksache 18/438 18. Wahlperiode 05.02.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/311 – Erfahrungen aus den Modellen zur finanziellen Anlagemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger beim Stromnetzausbau Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die ehemalige schwarz-gelbe Bundesregierung hatte in verschiedenen Konzeptpapieren für eine finanzielle Beteiligung am Stromnetzausbau für Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen zwei Jahren geworben. Dabei blieb sie jedoch stets vage und berief sich dabei auf die „Westküstenleitung“ in Schleswig -Holstein, wo der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Dr. Robert Habeck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ein Pilotprojekt gestartet hat (siehe u. a. die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 17/11626 und 17/14587). Dort wurden nun erste Erfahrungen gesammelt und vor wenigen Wochen Zwischenergebnisse veröffentlicht. Die neue schwarz-rote Bundesregierung spricht sich in ihrem Koalitionsvertrag ebenfalls für die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung an Anlagemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger aus. Dort heißt es u. a. „Neben frühzeitiger und intensiver Konsultation der Vorhaben kann dazu auch eine finanziell attraktive Beteiligung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern an der Wertschöpfung […] beitragen“. 1. Wie ist der konzeptionelle Sachstand bezüglich der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern beim Stromnetzausbau, und welchen weiteren Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierbei? Mit dem gemeinsamen Eckpunktepapier von Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Peter Altmaier und den Übertragungsnetzbetreibern vom 5. Juli 2013 wurde ein Rahmen vorgegeben, an dem sich die Netzbetreiber bei Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 3. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. der Entwicklung von Bürgerbeteiligungsmodellen orientieren können. Die Übertragungsnetzbetreiber haben darin erklärt, eigene Angebote zur Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Drucksache 18/438 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Pilotprojekt „Westküstenleitung“ in Schleswig-Holstein für die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern für die Weiterentwicklung von Beteiligungsmodellen im gesamten Bundesgebiet? Die Entwicklung von Bürgerbeteiligungsmodellen liegt in der Verantwortung der Übertragungsnetzbetreiber. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Übertragungsnetzbetreiber die Erfahrungen mit dem Beteiligungsmodell „Westküstenleitung “ auswerten und daraus Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung ihrer Beteiligungsmodelle ziehen werden. Da die Bundesregierung keine eigenen Beteiligungsmodelle entwickelt, besteht auch kein Anlass für die Bundesregierung , eigene Schlussfolgerungen aus dem Pilotprojekt zu ziehen. 3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Nachfrage von aus Sicht der Fragesteller lediglich 142 Haushalten, die die Bürgeranleihe beim Pilotprojekt „Westküstenleitung“ zeichneten? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Stornierungen von Anleihen, und wie erklärt sie sich diese Zahl? Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. 5. Was will die Bundesregierung zukünftig konkret ändern, damit die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger verbessert werden, und welchen Zeitplan verfolgt sie hierbei? Die Bundesregierung wird im Dialog mit den Übertragungsnetzbetreibern die weitere Entwicklung von Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürgern begleiten und unterstützen. Sollten Hemmnisse bestehen, die der Entwicklung attraktiver Beteiligungsmöglichkeiten entgegenstehen, wird geprüft, wie diese abgebaut werden können. 6. Welche konkreten Finanzierungsinstrumente als Anlageform haben die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesregierung – neben dem Pilotprojekt „Westküstenleitung“ in Schleswig-Holstein – mittlerweile vorgeschlagen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Vorschlägen im Einzelnen? Der Bundesregierung sind vonseiten der Übertragungsnetzbetreiber bisher keine weiteren Finanzierungsinstrumente vorgeschlagen worden. 7. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen der vier Übertragungsnetzbetreiber in der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 24. Dezember 2013, dass diese auf absehbare Zeit keine finanziellen Anlagemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger vorsehen, und mit welchen Maßnahmen will sie die Übertragungsnetzbetreiber für solche Modelle gewinnen vor dem Hintergrund ihrer Eckpunktepapiere und der Aussagen im aktuellen Koalitionsvertrag? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/438 8. Sieht die Bundesregierung ihr bisheriges Werben für solche Anlagemöglichkeiten daher als gescheitert an (bitte begründen)? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 9. Welche Position zur Gründung einer unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft vertritt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Beschlüsse der CSU-Landesgruppe (siehe Beschluss der CSUNeujahrsklausur in Wildbad Kreuth im Januar 2013) sowie der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (siehe Bundestagsdrucksache 17/13277), und wie sieht diesbezüglich der weitere Zeitplan aus? Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit einer unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft. 10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Eignung von Bürgeranleihen, die nicht über eine festgeschriebene Laufzeit verfügen, für den Vertrieb an Privatanleger? Ob eine Anleihe für den Vertrieb an Privatanleger geeignet ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung durch den Netzbetreiber ab. Die für die Bürgerinnen und Bürger notwendige Flexibilität kann beispielsweise durch die Handelbarkeit oder durch den Rückkauf der Anlage erreicht werden. 11. Wird die Bundesregierung zukünftige Initiativen zur finanziellen Bürgerbeteiligung unterstützen und dabei für eine direkte Beteiligung der Anlegerinnen und Anleger an den zu finanzierenden Projekten werben (z. B. durch die Besicherung einer Anleihe mit den damit erworbenen Vermögensgegenständen )? Die Bundesregierung begrüßt Initiativen zur finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Netzausbau. Sie wird aber keine konkreten Beteiligungsmodelle der Übertragungsnetzbetreiber bewerben. Gesamtherstellung: H. 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