Deutscher Bundestag Drucksache 18/4380 18. Wahlperiode 20.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4230 – Bildungs- und Informationsveranstaltungen sowie Verwendung von Medien des Verfassungsschutzes etwa in Schulen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Verfassungsschutzbehörden unternahmen in den letzten Jahren zunehmend jenseits ihres Kernauftrags Aktivitäten im Bereich der schulischen bzw. politischen Bildung, u. a. mit Veranstaltungen und erweiterter Öffentlichkeitsarbeit (z. B. vermehrte Publikation von Schriften, neue Internetangebote, Erstellung von Comics, Ausstellungsprojekte usw.). Laut seiner Internetseite präsentiert etwa das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) drei Wanderausstellungen für die „Zielgruppen Lehrer und Erzieher, Schüler und Auszubildende“: im Jahr 2013 bundesweit 26-mal für 90 000 Personen , u. a. auf der Bildungsmesse „didacta“ in Köln. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Staatliche Stellen und somit auch das BfV sind gegenüber dem Bürger zur Information verpflichtet. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist staatliche Öffentlichkeitsarbeit nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig, um den Grundkonsens im demokratischen Gemeinwesen lebendig zu erhalten (BVerfGE 44, 125, 147; 63, 230, 242 f.). Dem entspricht die Konzeption „Verfassungsschutz durch Aufklärung“ (gemäß Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder – IMK – vom Dezember 1974). Die dialogorientierte Öffentlichkeitsarbeit des BfV, die insbesondere seit den 1990er Jahren deutlich fortentwickelt wurde, bietet Informationen an, die es jeDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. März 2015 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. dermann ermöglichen sollen, sich selbst ein Urteil über die Gefahren zu bilden, die durch verfassungsfeindliche Kräfte drohen. Die Ausstellungen des BfV sind ein Element dieses „diskursiven Verfassungsschutzes“. Das BfV stellt sie auf Anfrage zur Verfügung, sofern die dafür notwendigen logistischen Voraussetzungen vor Ort erfüllt werden. Demgemäß werden die Ausstellungen bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Schulen zur Verfügung gestellt. Drucksache 18/4380 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. An welchen Veranstaltungen in oder von Schulen bzw. für Schülerinnen und Schüler und bzw. oder Lehrerinnen und Lehrer haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfV zu welchen Themen seit dem 1. Januar 2011 offen teilgenommen, z. B. mit Referenten- oder Lehrmaterial (bitte nach Veranstaltung , ggf. Schulform, Veranstalter, Ort, Datum, Thema bzw. Titel, Anlass und Teilnehmerzahl aufschlüsseln)? 2. Wie lauten die entsprechenden Angaben für sonstige Bildungs- bzw. Informationsveranstaltungen ? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Präsentation der Ausstellungen des BfV an Schulen erfolgt im Rahmen der Aufgabe „Verfassungsschutz durch Aufklärung“ und stellt keine Maßnahme der schulischen bzw. politischen Bildung dar. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Angaben zu den Ausstellungsterminen an schulischen Einrichtungen sind nachstehend aufgelistet. BfV-Ausstellungen an Schulen seit 01. Januar 2011 Termin Schule / Ort Ausstellung Besucherzahlen 14. - 28.01.2011 Berufsbildende Schule Neustre- litz (MV) "Die Braune Falle - Eine rechtsextremistische Karriere“ 1.467 12. - 27.01.2011 Hans-Schwier-Berufskolleg Gel- senkirchen (NRW) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 2.166 02, - 16.02.2011 Akademie Mont-Cenis Herne (NRW) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 848 03. - 18.03.2011 Thomas-Mann-Schule Nort- heim (NI) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 774 18.03. - 01.04.2011 August-Griese- Berufskolleg Löhne (NRW) "Die Braune Falle - Eine rechtsextremistische Karriere“ 1.287 31.03. - 15.04.2011 Berufsbildende Schule 1- Technik Kaiserslautern (RP) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 2.400 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4380 Termin Schule / Ort Ausstellung Besucherzahlen 21.06. - 01.07.2011 BBS des Bördekreises Oschers- leben (SA) "Die Braune Falle - Eine rechtsextremistische Karriere“ 1.395 21.06. - 06.07. 2011 Berufsschulzentrum Gifhorn (NI) Die missbrauchte Religion - Islamisten in Deutschland 1.189 15. - 29.07.2011 Gymnasium Münchberg (BY) "Die Braune Falle - Eine rechtsextremistische Karriere“ 1.290 13. - 23.09.2011 Eugen-Reintjes-Schule Ha- meln (NI) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 1.650 30.09. - 14.10.2011 Gymnasium Antonianum Vechta (NI) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 1.302 05. - 21.10.2011 Walter-Eucken-Berufskolleg Düsseldorf (NRW) Die missbrauchte Religion - Islamisten in Deutschland 2.873 04.- 17.11.2011 Gymnasium Alsfeld (HE) Die missbrauchte Religion - Islamisten in Deutschland 1.869 08. - 18.11.2011 Walter-Gropius-Schule Erfurt (TH) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 1.862 24.11. - 09.12.2011 Mittelschule Holzkirchen (BY) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 1.500 23.02. - 09.03.2012 Wilhelm-Busch-Realschule Dortmund-Dorstfeld (NRW) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 1.100 15. - 03.03.2012 BBS II Stendal (SA) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 1.860 17. - 26.04.2012 BBZ I Franz-Oberthür-Schule Würzburg (BY) Die missbrauchte Religion - Islamisten in Deutschland 1.120 17.04. - 03.05.2012 Europa-Gymnasium Wörth (RP) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 1.485 08. - 23.11.2012 BBS I Technik Kaiserslau- tern (RP) "Die Braune Falle - Eine rechtsextremistische Karriere 1.731 Drucksache 18/4380 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode g 02. - 19.10.2012 Heinrich-Heine-Schule Bremer- haven (HB) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 950 05. - 18.12.2012 Berufskolleg Eifel Kall (NRW) "Die Braune Falle - Eine rechtsextremistische Karriere“ 987 19.02. - 08.03.2013 Berufskolleg Dinslaken (NRW) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 1.565 01. - 15.03.2013 BBS Nordfriesland Husum (SH) "Die Braune Falle - Eine rechtsextremistische Karriere“ 2.017 04. - 19.04.2013 Werner-von-Siemens-Schule Hildesheim (NI) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 1.512 25.04. - 17.05.2013 Herwig-Blankertz-Schule Hof- geismar (HE) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 1.640 24.05. - 07.06.2013 Gymnasium Senftenberg (BB) "Die Braune Falle - Eine rechtsextremistische Karriere 1.534 11. - 26.06.2013 Jack-Steinberger-Gymnasium Bad Kissingen (BY) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 1.261 30.08. - 13.09.2013 Richard Schwenk Schulzentrum Boizenburg (MV) "Die Braune Falle - Eine rechtsextremistische Karriere“ 635 12. - 25.09.2013 Berufl. Schulzentrum „Konrad Zuse“ Hoyerswerda (SN) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 1.450 27.09. - 16.10.2013 Staatl. Gewerbl.-Technische Berufsschule Gotha Ost (TH) "Die Braune Falle - Eine rechtsextremistische Karriere 1.933 07. - 19.11.2013 Staatl. Berufsschule Günz- burg (BY) Die missbrauchte Religion - Islamisten in Deutschland 2.122 07. - 22.11.2013 Techn. Berufsschule Fulda (HE) (Ferdinand-Braun-Schule) "Die Braune Falle - Eine rechtsextremistische Karriere“ 2.943 29.11. - 13.12.2013 Städt Berufsschule I Coburg (BY) "Die Braune Falle - Eine rechtsextremistische Karriere“ 2.283 21.03. - 04.04.2014 BBZ Dithmarschen Heide (SH) "Die Braune Falle - Eine rechtsextremistische Karriere“ 1.851 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4380 3. Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden Angaben (wie zu den Fragen 1 und 2) für Veranstaltungen von Länder-Verfassungsschutzbehörden (bitte das betreffende Bundesland nennen)? Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse. 4. Wie wird aufsichtlich sichergestellt und kontrolliert, dass im Rahmen der unter den Fragen 1 bis 3 erfragten Veranstaltungen a) das Neutralitätsgebot, Im Rahmen der Wanderausstellungen sowie im Verfassungsschutzbericht und anderen Publikationen des BfV werden Erkenntnisse dargestellt, die bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäß §§ 1, 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) gewonnen wurden und für eine Darstellung in der Öffentlichkeit geeignet sind. b) die Vorgaben des sogenannten Beutelsbacher Konsenses zur politischen Bildung, vor allem das Verbot von Überwältigung bzw. Indoktrination und das Kontroversitätsgebot, also gegensätzlich diskutierte Themen auch so darzustellen, gewahrt werden? Das BfV stellt seine Erkenntnisse der Öffentlichkeit – somit auch Jugendlichen Termin Schule / Ort Ausstellung Besucherzahlen 03. - 18.07.2014 Oskar-von-Miller-Schule Kassel (HE) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 1.200 03. - 18.07.2014 Berufsschulzentrum Nord, Darmstadt (HE) "Die Braune Falle - Eine rechtsextremistische Karriere“ 1.319 14. - 24.10.2014 Sailer-Gymnasium Dillingen (BY) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 1.456 07. - 21.11.2014 BBZ Nürnberg (BY) "Die Braune Falle - Eine rechtsextremistische Karriere“ 2.715 20.11. - 04.12.2014 Ferdinand Braun Schule Fulda (HE) Die missbrauchte Religion - Islamisten in Deutschland 1.874 22.01. - 05.02.2015 Franz-Marc-Gymnasium Markt Schwaben (BY) Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremis- mus in Deutschland 1.200 02. - 13.02.2015 Robert-Bosch-Fachoberschule München (BY) Die missbrauchte Religion - Islamisten in Deutschland 1.670 12.02. - 03.03.2015 BBS Eugen-Reintjes-Schule Hameln (NI) "Die Braune Falle - Eine rechtsextremistische Karriere“ 1.437 und jungen Erwachsenen – zur Verfügung. Dies ist nicht mit dem Anspruch von Bildungsarbeit verbunden. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Drucksache 18/4380 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. a) Erlangte das BfV – oder nach Kenntnis der Bundesregierung die LänderVerfassungsschutzbehörden – während der Veranstaltungen je selbst Erkenntnisse zu Beobachtungs-Objekten? b) Wenn ja, welche? Nein. 6. a) Haben Verfassungsschutzbehörden (bzw. deren Referate für „Forschung und Werbung“) auf den Veranstaltungen, in deren Umfeld bzw. im Nachgang dazu Teilnehmerinnen und Teilnehmer notiert wegen deren möglicher Eignung als nachrichtendienstliche Verbindung? b) Wenn ja, bezüglich wie vieler Personen geschah dies (bitte nach Vollbzw . Minderjährigen, Lehrern bzw. Schülern aufschlüsseln)? Nein. 7. In welchem Bereich des BfV (Abteilung und Referat) sind die für Schulungsveranstaltungen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig? Das BfV führt keine externen Schulungsveranstaltungen durch. Die bei den Wanderausstellungen als Betreuer und Betreuerinnen eingesetzten Mitarbeiter gehören dem Referat Öffentlichkeitsarbeit, Abteilung 1, und – je nach Schwerpunkt der jeweiligen Ausstellung – den entsprechenden Fachbereichen bzw. Fachabteilungen an. 8. Wie werden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult, die in Frage 4 genannten Gebote zu beachten? Da das BfV keine politische Bildungsarbeit durchführt, sind Schulungen im Sinne der Fragestellung nicht erforderlich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 9. In welchen Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schülerinnen und Schüler zur Anwesenheit bei Schulbesuchen von BfVMitarbeitern verpflichtet? BfV-Mitarbeiter führen keine Schulbesuche durch, bei denen die Mitarbeiter am allgemeinen Schulunterricht teilnehmen. Bezieht man die Frage auf die Präsentation der Ausstellungen in Schulen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 10. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern sich – ggf. auch öffentlich – gegen einen Unterrichtsbesuch des BfV ausgesprochen? Wenn ja, wie lauten die Details? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 11. a) Haben das BfV oder nach Kenntnis der Bundesregierung die LänderVerfassungsschutzbehörden einen gesetzlichen Auftrag zu Bildungs- und direkter Öffentlichkeitsarbeit? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4380 b) Falls die Bundesregierung dies entgegen des geltenden § 16 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) annimmt, auf welcher Rechtsgrundlage? Die Fragen 11a und 11b werden gemeinsam beantwortet. Bildungsarbeit findet nicht statt. Zur Öffentlichkeitsarbeit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. c) Hält es die Bundesregierung insgesamt für notwendig und angezeigt, § 16 BVerfSchG um eine BfV-Aufgabe „Aufklärung der Öffentlichkeit “ zu erweitern (so der Entwurf einer BVerfSchG-Novelle des Bundesministeriums des Innern, Stand 6. Februar 2015)? Wenn ja, warum? Eine verbesserte Transparenz auch durch intensivierte Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der erfolgten Reform des Verfassungsschutzes. Sachgerechte Information ist die notwendige Voraussetzung für die gebotene politische Auseinandersetzung mit Extremismus und Terrorismus. Das BfV wird hier verstärkt auf Anforderungen der Medien wie auch öffentlicher oder zivilgesellschaftlicher Akteure eingehen, ohne deren Aufgaben damit zu übernehmen oder zu ersetzen. Das BfV wird nicht Institution der politischen Bildung, es bleibt Informationsdienstleister . Die angesprochenen Regelungen tragen dem Umstand Rechnung, dass gegebenenfalls zur sachgerechten Öffentlichkeitsunterrichtung auch personenbezogene Daten bekannt gegeben werden müssen. 12. a) Gab sich das BfV Leitlinien zur Gestaltung seiner Bildungs- und Informationstätigkeit , vor allem für Schulbesuche? b) Wenn ja, wie lauten diese? Grundlage der Informationsangebote des BfV ist der IMK-Beschluss „Verfassungsschutz durch Aufklärung“ (vgl. bereits die Vorbemerkung). Die praktische Ausgestaltung berücksichtigt Erfahrungswerte, speziell konstruktive Kritik sowie Anregungen von Besuchern und Betreuern. Vorträge, Ausstellungsbetreuungen und die Teilnahme an Diskussionsveranstaltungen werden ausschließlich von Fachpersonal wahrgenommen, welches sowohl über fundierte Kenntnisse als auch die entsprechende Eignung verfügt. Bildungstätigkeit , insbesondere in Form von Schulbesuchen, wird vom BfV nicht durchgeführt. 13. a) Auf welchen pädagogischen Grundlagen erarbeitete das BfV Wanderausstellungen und andere Medien für seine Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit ? b) Welche pädagogisch geschulten Berater zog das BfV bei der Erarbeitung heran? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Da sich die Öffentlichkeitsarbeit des BfV nicht ausschließlich an Schüler richtet und keine Maßnahme der Bildungsarbeit darstellt, sind (schul-)pädagogische Vorgaben kein vorrangiges Kriterium . Die Anfragen von Schulen zum Informationsangebot des BfV schließen i. d. R. die pädagogische Begleitung durch Lehrpersonal der anfragenden Schulen ein. Inwieweit durch das Lehrpersonal im Rahmen des Unterrichts eine Auf- bereitung des Inhalts der Ausstellungen oder Arbeit des Verfassungsschutzes Drucksache 18/4380 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode insgesamt erfolgt, ist Angelegenheit der jeweiligen Schule. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 14. a) Welche der in Frage 13a genannten Medien erstellte das BfV seit dem Jahr 2011 (bitte Auflistung)? b) Zu welchen Themen, mit welchen Informationen und für welche Zielgruppen wurden sie erstellt? Die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Zielgruppe ist generell die interessierte Öffentlichkeit. Die Bund-Länder-Publikationen richten sich darüber hinaus insbesondere an Privatwirtschaft und Industrie . Allgemeine Publikationen Broschüre: „Im Visier des Verfassungsschutzes: Der gläserne Bürger?“ 03/13 Broschüre „Ergebnisse des Reformprozesses im Bundesamt für Verfassungsschutz“ 07/13 Jährlich erscheinender „Verfassungsschutzbericht“ Publikationen zum Thema: Rechtsextremismus Broschüre „DIE BRAUNE FALLE – Eine Rechtsextremistische „Karriere“ 10/12 Broschüre „Rechtsextremisten und ihr Auftreten im Internet“ 08/13 Broschüre „Rechtsextremismus: Symbole, Zeichen und verbotene Organisationen“ 03/14 Publikationen zum Thema: Islamismus Broschüre „Frauen in islamistisch-terroristischen Strukturen in Deutschland“ 04/11 Broschüre „Salafistische Bestrebungen in Deutschland“ 04/12 Broschüre „Islamismus: Entstehung und aktuelle Erscheinungsformen“ 09/13 Flyer „Jugend und ‚Jihad‘ “ 07/14 Flyer „Die Nutzung des Internets durch Personen des salafistisch-‚jihadistischen‘ Spektrums“ 07/14 Flyer „Themenschwerpunkte jihadistischer Propaganda im Internet“ 07/14 Flyer „Der Islamische Staat (IS) Bedrohung für Deutschland?“ 02/15 Faltblatt: „Heraus aus Terrorismus und Islamistischem Fanatismus HATIF! – Beratung und Hilfe“ (Aussteigerprogramm eingestellt September 2014) 05/11 Publikationen zum Thema: Spionage Broschüre „Spionage. Sind auch Sie gefährdet?“ 03/14 Broschüre „Spionage. Ihre Ziele, Ihre Methoden“ 04/14 Broschüre „Elektronische Angriffe mit nachrichtendienstlichem Hintergrund“ 07/14 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4380 Bund-Länder-Publikationen Tagungsbände „Wirtschaftsschutz: Prävention durch Information“ 5. Sicherheitstagung des BfV und der ASW am 30. Juni 2011 in Köln 06/11 „Prävention durch Information“ 6. Sicherheitstagung des BfV und der ASW am 4. Juli 2012 in Berlin 07/12 „Proaktiver Wirtschaftsschutz – Prävention durch Information“ 7. Sicherheitstagung des BfV und der ASW am 27. Juni 2013 in Berlin 07/13 „Proaktiver Wirtschaftsschutz – Prävention durch Information“ 8. Sicherheitstagung des BfV und der ASW am 3. Juli 2014 in Berlin 09/14 Broschüre „Proliferation – Wir haben Verantwortung“ 03/14 Broschüre „Wirtschaftsspionage – Risiko für Unternehmen, Wissenschaft u. Forschung“ 04/14 Faltblätter „Wissenschaftsspionage – Gefahren für Forschung und Lehre“ 04/14 „Verfassungsschutz – Ihr Ansprechpartner für Wirtschaftsschutz“ 04/14 „Schrankenlose Offenheit – ‚soziale Netzwerke‘ im Web“ 04/14 „Sicherheitslücke Mensch – Der Innentäter als größte Bedrohung für die Unternehmen“ 04/14 „Sicherheit im Know-how-Transfer“ 04/14 „Personalauswahl – Sicherheitsaspekt im Unternehmen“ 04/14 „Geschäftsreisen – Schützen Sie Ihr Know-how!“ 04/14 „Elektronische Attacken auf Informations- und Kommunikationstechnik!“ 04/14 „Wirtschaftsspionage durch Diebstahl und Einbruchdiebstahl“ 04/14 „Besuchermanagement – Umgang mit Besuchern und Fremdpersonal“ 04/14 Zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des BfV erstellten Publikationen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 15. a) Tauschten das BfV mit der Bundeswehr Erfahrungen aus zu Planung, Gestaltung und Ausführung der in Frage 13a genannten Medien sowie von Informations- und Bildungsveranstaltungen vor allem in Schulen? b) Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen? Nein. 16. Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden Angaben zu den Fragen 4 bis 15 für Aktivitäten von Länder-Verfassungsschutzbehörden , soweit diese auch für jene einschlägig sind (bitte das betreffende Bundesland nennen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Ausgestaltung der Öffentlichkeitsarbeit der LfV liegt generell in deren eigener Verantwortung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333