Deutscher Bundestag Drucksache 18/4396 18. Wahlperiode 23.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4251 – Tierschutz bei Wassergeflügel Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland wird Wassergeflügel, wie Gänse und Enten, hauptsächlich zur Fleischgewinnung gehalten. Ihre Federn werden als Nebenprodukt in der Bettwaren - und Textilindustrie genutzt. Bisher gelten für die Haltung von Wassergeflügel nur die Anforderungen aus dem Tierschutzgesetz, aber keine eigene Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Dabei bestehen auch beim Wassergeflügel gravierende Missstände im Bereich des Tierschutzes. Zwar werden Gänse in Deutschland in der Regel im Freiland gehalten. Enten aber, die oftmals für eine Mast in großen Gruppen ungeeignet sind, werden intensiv gehalten : dicht aneinander gedrängt in Ställen ohne ausreichend Licht und auf Spaltenböden . Der Zugang zu Badewasser fehlt. Um unter diesen Umständen ein gegenseitiges Kannibalisieren zu verhindern, werden z. B. bei Moschusenten Schnäbel und Krallen gekürzt. Anders als bei den Enten besteht bei den Gänsen das größte Problem nicht in der Haltung, sondern beim Entfernen der Federn. Zwar ist Lebendrupf nach Artikel 23 Absatz 3 der Europaratsempfehlungen für die Haltung von Gänsen und Pekingenten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verboten, aber das so genannte Raufen ist nach wie vor erlaubt. Zwar sind beim Raufen die Federn bereits durch die Mauser gelockert, dennoch leiden die Tiere während der Prozedur unter erheblichem Stress. Zudem kann nicht sichergestellt werden, dass alle Tiere einer Herde im selben Stadium der Mauser sind. Ein Rupfen von noch festsitzenden Federn kann also nicht ausgeschlossen werden. Insgesamt wird bei Enten und Gänsen das Staatsziel Tierschutz deutlich verfehlt . Um den Tierschutz beim Wassergeflügel in Deutschland tatsächlich garantieren zu können, braucht es eine eigene Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung , die Weideauslauf oder Zugang zu Freiland genauso sichert wie eine permanente Badegelegenheit, ausreichend Tageslicht im Stall, einen festen, eingestreuten Boden und Besatzdichten, die bei den Tieren keinen Stress verDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 20. März 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ursachen, und ein Verbot von nicht kurativen Eingriffen. Nach wie vor ist in Deutschland der Import von Stopfleber aus der Zwangsmast von Gänsen und Enten erlaubt. Viele Federn und Daunen, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland in Form von Bettwaren und Textilien Drucksache 18/4396 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gekauft werden, sind ebenso Importwaren, die zu 60 Prozent aus Ostasien und dort vor allem aus China stammen. Dort existieren für Wassergeflügel keinerlei Tierschutzvorgaben. 1. Wie viele Enten und Gänse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren jeweils in Deutschland gemästet und geschlachtet? Die Zahl der Schlachtungen von Enten und Gänsen geht aus der folgenden Übersicht hervor. Dabei handelt es sich um Angaben der nach dem EU-Hygienerecht zugelassenen Geflügelschlachtereien, die zur Geflügelschlachtungsstatistik auskunftspflichtig sind. Die Zahl der in Deutschland gehaltenen bzw. gemästeten Enten und Gänse wird nicht jährlich erhoben. Aus dem negativen Außenhandelssaldo mit lebenden Enten kann jedoch geschlossen werden, dass im Inland eine etwas höhere Zahl an Enten gemästet als geschlachtet wird. * vorläufige Angaben Quelle: Statistisches Bundesamt 2. Wie hoch war dabei nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Enten, die nicht im Freiland gehalten wurden? Nach den Ergebnissen der jüngsten Agrarstrukturerhebung wurden am 1. März 2013 rund 2,8 Millionen Enten (einschließlich Küken) in landwirtschaftlichen Betrieben gehalten. Zum Anteil der Enten, die nicht im Freiland gehalten wurden , liegen keine statistischen Angaben vor. 3. Plant die Bundesregierung eine Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um Vorgaben zur Haltung von Wassergeflügel? Falls ja, mit welchem Zeitplan? Für das Halten von Wassergeflügel gelten die allgemeinen Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Bei der Beurteilung von Tierhaltungen auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes hat die zuständige Behörde auch die anzuwendenden einschlägigen Empfehlungen zu beachten, die der ständige Ausschuss nach Artikel 9 des Europäischen Übereinkommens vom 10. März 1976 zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen angenommen hat. Eine Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um spezifische Anforderungen an die Haltung von Wassergeflügel ist derzeit nicht geplant. 4. Inwiefern werden dabei – ein Weideauslauf oder Zugang zu Freiland, – eine permanente Badegelegenheit, – ausreichend Tageslicht im Stall, Geschlachtete Tiere (in 1 000) Jahr 2010 2011 2012 2013 2014* Enten 26 815 24 830 25 456 19 791 20 271 Gänse 555 543 530 581 598 – ein fester, eingestreuter Boden, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4396 – Besatzdichten, die bei den Tieren keinen Stress verursachen oder – ein Verbot von nicht kurativen Eingriffen aufgenommen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Plant die Bundesregierung die Aufnahme des Verbotes von Rupfen und Raufen am lebenden Tier in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung oder das Tierschutzgesetz? Falls ja, mit welchem Zeitplan? In Deutschland ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres gemäß § 6 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes verboten. Dies umfasst auch das Rupfen am lebenden Tier. 6. Plant die Bundesregierung für Wassergeflügel verpflichtend klimatisierte Transporte mit Ventilation auf allen Transporterebenen oder alternative Maßnahmen, die beim Transport der besonders hitzeempfindlichen Tiere den Tierschutz garantieren? Falls ja, mit welchem Zeitplan? Die Bundesregierung hat im Dezember 2014 eine mit Dänemark und den Niederlanden abgestimmte Stellungnahme an die Europäische Kommission hinsichtlich der Verbesserung des Tierschutzes beim Transport von Nutztieren übermittelt. Mit dieser Stellungnahme wird die Europäische Kommission unter anderem aufgefordert, die Anforderungen an den Transport von Geflügel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 vom 22. Dezember 2004 mit Vorschriften über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und Technik anzupassen . Dabei wird auch ausdrücklich auf die Problematik der Ventilation und Transportzeiten verwiesen. 7. Welche Maßnahmen führt die Bundesregierung durch, um die Fehlbetäubungsquote bei der Schlachtung von Wassergeflügel zu reduzieren, die sich bei der Betäubung im Wasserbad ergibt? Belastbare Daten zu Fehlbetäubungsraten bei der Wasserbadbetäubung von Wassergeflügel liegen zum gegenwärtigen Stand nicht vor. Von den für die Überwachung der tierschutzrechtlichen Vorgaben zuständigen Ländern wurden in jüngerer Zeit keine Probleme bei der Wasserbadbetäubung von Wassergeflügel mitgeteilt. Insbesondere bei elektrischen Betäubungsverfahren ist durch den jeweiligen Unternehmer darauf zu achten, dass die Größe und Form der Schlachtbügel sowie die Eintauchtiefe des Wasserbades der jeweiligen Geflügelart angepasst sein müssen, damit der elektrische Kontakt ohne Schmerzen für die Tiere sichergestellt ist. Die Spannung im Wasserbad muss so ausgelegt sein, dass jedes Tier der vorgeschriebenen Mindeststromstärke in der festgelegten Zeit ausgesetzt ist und nach wirksamer Betäubung eine umgehende Entblutung der Tiere erfolgt. Vor allem bei Wassergeflügel ist sicherzustellen, dass der Kopf der Schlachttiere vollständig in das Wasserbad eintaucht. Am 19. Dezember 2013 hat die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die verschiedenen Betäubungsver- Drucksache 18/4396 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode fahren für Geflügel (KOM(2013) 915 endg.; Ratsdok. 18156/13) vorgelegt. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die in der EU hauptsächlich eingesetzten Betäubungsverfahren (Gas-, Elektrobetäubung im Wasserbad) für Geflügel unter besonderer Berücksichtigung von Tierschutzerwägungen, wirtschaftlichen und Umweltaspekten, Arbeitsbedingungen und Aspekten der globalen Wettbewerbsfähigkeit . Es wird die Schlussfolgerung gezogen, dass es gegenwärtig keine wirtschaftlich tragfähige, flächendeckende Alternative zur Wasserbadbetäubung gibt. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12, 13 und 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Tierschutz bei der Tötung von Schlachttieren – auf Bundestagsdrucksache 17/10021 wird verwiesen. 8. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren jeweils die Menge an Stopfleber, die in die Bundesrepublik Deutschland importiert wurde (in Tonnen)? In der dem Zolltarif entsprechenden Warengliederung der Außenhandelsstatistik werden Fettlebern von Gänsen und Enten gesondert erfasst. Es ist davon auszugehen , dass Fettlebern, die sich in Größe, Gewicht, Fettanteil und Farbe von anderen Geflügellebern unterscheiden, von Tieren aus Stopfmast stammen. Nach Deutschland werden jährlich etwa 80 bis 100 Tonnen Fettlebern importiert (siehe folgende Übersicht), überwiegend aus anderen EU-Mitgliedstaaten. * vorläufige Angaben Quelle: Statistisches Bundesamt 9. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein EU-weites Verbot der Zwangsmast von Gänsen und Enten ein? Die Zwangsfütterung von Gänsen und Enten ist in Deutschland nach den Regelungen des Tierschutzgesetzes verboten. Auf EU-Ebene gilt die Richtlinie 98/ 58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere , nach der die Art des Fütterns und Tränkens den Tieren keine unnötigen Leiden oder Schäden verursachen darf. Daneben spezifizieren die Europaratsempfehlungen zur Haltung von Enten und Gänsen vom 22. Juni 1999, dass Fütterungsmethoden und Futterzusätze, die zu Leiden, Verletzungen oder Krankheit führen oder zur Entwicklung von physischen oder physiologischen Zuständen führen können, die der Gesundheit oder dem Wohlbefinden schaden, nicht zulässig sind. Länder, in denen die Herstellung von Gänse- oder Entenstopfleber erlaubt ist, haben die Produktion im Sinne der Empfehlungen zu überwachen und die Forschung über Tierschutzaspekte und alternative Produktionsmethoden zu fördern. Für die Umsetzung haben die Mitgliedstaaten Sorge zu tragen. Deutsche Einfuhr von Fettlebern von Gänsen und Enten (Tonnen) 2010 2011 2012 2013 2014* Fettlebern von Gänsen 68,0 61,8 57,6 60,2 58,4 Fettlebern von Enten 32,0 31,8 28,6 31,6 22,8 Zusammen 100,0 93,6 86,2 91,8 81,2 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4396 10. Plant die Bundesregierung ein bundesweites Import- und Verkaufsverbot von Stopfleber und Stopfleberprodukten? Falls ja, mit welchem Zeitplan? Vor dem Hintergrund des EU-Binnenmarkts und des Grundsatzes der Warenverkehrsfreiheit ist ein rein nationales Verbot des Imports oder des Verkaufs von Stopfleber oder Stopfleberprodukten grundsätzlich nicht zulässig. Demgemäß plant die Bundesregierung keine entsprechenden Verbote. Auch auf EU-Ebene sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung entsprechende Verbote nicht in Vorbereitung. 11. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung über Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit oder anderen Programmen den Aufbau einer artgerechten Haltung von Wassergeflügel im außereuropäischen Ausland, vor allem in China? Die Bundesregierung unterhält oder unterstützt im Bereich Wassergeflügel keine Projekte im außereuropäischen Ausland. Sie unterstützt die Arbeiten der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) auf dem Gebiet des Tierschutzes und nutzt im bilateralen Kontakt mit Drittstaaten sich bietende Gelegenheiten, Tierschutzfragen zu thematisieren und für höhere Tierschutzstandards zu werben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333