Deutscher Bundestag Drucksache 18/4398 18. Wahlperiode 23.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4142 – Stand der Abschiebungen in den Kosovo Ende 2014 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Jahr 2009 haben Bund und Länder mit erhöhtem Nachdruck versucht, die in Deutschland noch verbliebenen Flüchtlinge aus dem Kosovo (insbesondere infolge des Kriegs von 1999) wieder abzuschieben. Über 14 000 ausreisepflichtige Betroffene, darunter etwa 12 000 Minderheitenangehörige, knapp 10 000 von ihnen Roma, lebten zu diesem Zeitpunkt noch in Deutschland. Ein Rückübernahmeabkommen mit der Regierung des Kosovo sollte die Abschiebungen erleichtern, wobei eine Zahl von 2 500 Abschiebungen jährlich avisiert war (Bundestagsdrucksache 16/14129). Von 1999 bis 2008 waren bereits knapp 22 000 Menschen in den Kosovo abgeschoben worden, über 92 000 waren „freiwillig“ zurückgekehrt. Wie die folgenden Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. ergaben, wurde die Zahl von 2 500 Abschiebungen jährlich nie erreicht , vielmehr verlängerte sich für die einen der aufenthaltsrechtlich prekäre Duldungsstatus immer weiter, während andere der akut drohenden Abschiebung und den menschenunwürdigen Lebensbedingungen im Kosovo ein Leben in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität vorzogen. Ende 2013 lebten knapp 7 000 ausreisepflichtige Minderheitenangehörige kosovarischer Herkunft in Deutschland, wobei die Zahl der Asylsuchenden aus dem Kosovo im Jahr 2013 auf etwa 4 000 gestiegen war. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen und PRO ASYL berichteten in Studien über die katastrophalen Auswirkungen der Abschiebungen in den Kosovo insbesondere für die betroffenen Kinder (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/423, 17/2083, 17/5724, 17/8224, 18/316). Die Forderung nach einem Bleiberecht für Flüchtlinge aus dem Kosovo, insbesondere für die Minderheitenangehörigen und die Gruppe der Roma – auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte – (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/9143 und 17/784), fand keine Mehrheit im Parlament und keine Unterstützung seitens der Bundesregierung. Von abgeschobenen oder aufgrund des aufenthaltsrechtlichen Drucks zurückgekehrten Roma ist bekannt, dass viele aufgrund der Ausgrenzung und Not im Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. März 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Kosovo dort nicht bleiben (können) und sich erneut auf die Flucht begeben müssen. Sie leben dann unter unsäglichen Bedingungen, z. B. in Roma-Ghettos in Serbien oder unter den Bedingungen aufenthaltsrechtlicher Illegalität in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU). In den vergangenen Wochen Drucksache 18/4398 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode haben sich zudem Anzeichen gemehrt, dass Kosovaren in großer Zahl nach Serbien ausreisen, eventuell mit dem Ziel, von dort aus in die EU zu gelangen. Tatsächlich haben nach Angaben des serbischen Innenministers in den vergangenen Monaten 60 000 Kosovaren einen serbischen Pass beantragt, der ihnen die visumfreie Einreise in die EU ermöglicht. Täglich sollen Busse mit bis zu 500 Personen aus Pristina abfahren, mit dem Ziel Subotica in Serbien. Von dort reisen sie ins ungarische Asotthalom, werden ins Migrationszentrum Szeged gebracht und reisen dann in ihre eigentlichen Zielländer (dpa, 11. Februar 2015, „Ungarisches Dorf Asotthalom von Kosovo-Flüchtlingen gestürmt“). Das Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft Ungarns meldet für das Jahr 2014 über 21 000 Asylsuchende aus dem Kosovo. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist darauf hin, dass für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und nach den ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen grundsätzlich die Ausländerbehörden der Länder zuständig sind (§ 71 Absatz 1 Satz 1 AufenthG). Hierzu gehört auch die Feststellung und Durchsetzung der Ausreisepflicht. Ferner weist die Bundesregierung klarstellend darauf hin, dass das von den Fragestellern angesprochene deutsch-kosovarische Rückübernahmeabkommen vom 14. April 2010 lediglich Verfahrensfragen einer Rückübernahme und Durchbeförderung ausreisepflichtiger Personen zwischen beiden Vertragsparteien regelt. Es enthält weder eine von der Fragestellerin in der Vergangenheit immer wieder ins Feld geführte „Rückführungsquote“ von jährlich 2 500 Abschiebungen noch stellt es für bestimmte Personen oder Personengruppen generell oder im Einzelfall eine Ausreisepflicht fest. Das Rückübernahmeabkommen ist veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2010 Teil II Nr. 9 vom 29. April 2010 und damit für jedermann einsehbar. 1. Wie schätzt die Bundesregierung derzeit die politische, soziale und Sicherheitslage in Kosovo, insbesondere im Norden des Kosovo, ein? Die politische Lage in Kosovo ist stabil. Das Jahr 2014 war von den vorgezogenen Parlamentswahlen (8. Juni) und der darauffolgenden sechsmonatigen Phase der Regierungsbildung geprägt, die mit der Konstituierung des Parlaments am 8. Dezember 2014 und der Vereidigung der neuen Regierung am 9. Dezember 2014 abgeschlossen werden konnte. Das neue Kabinett unter Leitung von Premierminister Isa Mustafa hat die Förderung des Wirtschaftswachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu seinen prioritären Aufgaben erklärt; allerdings werden die jetzt angekündigten Wirtschaftsreformprogramme erst mittelfristig Wirkung entfalten. Das Sozialsystem in Kosovo ist nur rudimentär ausgebaut. Mit Stand August 2014 erhielten etwa 30 000 Familien Sozialhilfeleistungen, die aber zur Befriedigung der Grundbedürfnisse kaum ausreichen. Das wirtschaftliche Überleben dieser Familien sichert in der Regel zum einen der Zusammenhalt der Familien, zum anderen die in Kosovo ausgeprägte gesellschaftliche Solidarität. Ein Gesetz zum Aufbau einer staatlichen Krankenversicherung wurde verabschiedet, aber noch nicht umgesetzt. Ein Altersversorgungsystem ist eingerichtet, die Renten bewegen sich aber auf niedrigem Niveau. Zuverlässige Zahlen über die tatsächliche Höhe der Arbeitslosigkeit liegen nicht vor. Nach offiziellen Angaben liegt sie bei etwa 30 Prozent, noch höher bei den unter 25-Jährigen. Bei seit längerem insgesamt ruhiger und stabiler Sicherheitslage im ganzen Land bleibt die Lage in den mehrheitlich von ethnischen Serben bewohnten Ge- meinden Mitrovica-Nord, Zvean, Leposavic und Zubin Potok im Norden des Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4398 Landes fragil. In der Vergangenheit konnten die Institutionen des kosovarischen Staates kaum im Norden tätig werden; vielmehr wurde der Norden durch illegale parallele Institutionen Serbiens verwaltet. Mit dem politischen Dialog zwischen Kosovo und Serbien, der unter Fazilitierung der Hohen Vertreterin der Europäischen Union am 19. April 2013 in eine erste Normalisierungsvereinbarung der beiden Länder mündete, hat sich die Lage weiter entspannt. Im Zuge der Umsetzung der Normalisierungsvereinbarung wurden u. a. die im Norden tätigen Polizeikräfte in die kosovarische Polizei integriert und im November/Dezember 2013 erstmals Kommunalwahlen nach kosovarischem Recht in den Gemeinden im Norden durchgeführt. Auch an den Parlamentswahlen im Juni 2014 haben sich die Bürgerinnen und Bürger aus den vier Gemeinden im Norden in beachtenswerter Zahl erstmals beteiligt. Im Februar 2015 einigten sich Serbien und Kosovo auf die Strukturen der Justiz im Norden. 2. Wie schätzt die Bundesregierung derzeit die ökonomische Entwicklung des Kosovo ein, und inwieweit werden einzelne Bevölkerungsgruppen von einer krisenhaften Entwicklung überdurchschnittlich hart getroffen (bitte die Gruppen benennen)? Die wirtschaftliche Lage in Kosovo bleibt insgesamt schwierig; Kosovo gehört mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen von 2 800 Euro/ Jahr (laut IWF-Angaben für 2013) zu den ärmsten Staaten der Region. Kernprobleme sind die hohe Arbeitslosigkeit (vor allem bei den Unter-30-Jährigen ), ein unterentwickelter Industriesektor, der eine massive Exportschwäche und ein hohes Außenhandelsdefizit zur Folge hat, die unzureichende Energieversorgung, eine schwache Wirtschaftsverwaltung und Korruption. Von der schwierigen wirtschaftlichen Lage sind vor allem bildungsferne Bevölkerungsgruppen und diejenigen betroffen, die nicht von der Verwandtschaft in der Diaspora unterstützt werden. Dies betrifft grundsätzlich Angehörige aller ethnischen Gruppen. 3. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 durch die kosovarische Regierung ergriffen, um in den von Roma bewohnten Siedlungsgebieten den Anschluss an eine zentrale öffentliche Infrastruktur (Wasser bzw. Abwasser, Strom, Straßen und öffentlicher Personennahverkehr , Schulen, Krankenhäuser) sicherzustellen? Die kosovarische Regierung ist bestrebt, die Infrastruktur landesweit zu verbessern . Insbesondere auch mit deutscher Hilfe wurden das Stromübertragungsnetz, das Fernwärmenetz in Pristina sowie die Wasserversorgung in Kosovo in den letzten Jahren spürbar verbessert. Unterschiede in Hinblick auf die ethnische Zugehörigkeit der Bewohner in den jeweiligen Wohngebieten werden dabei nicht gemacht. Nach den Erhebungen der Kosovo Foundation for Open Society (KFOS) aus dem Jahr 2009 (neuere Zahlen sind nicht verfügbar) wohnen die Angehörigen der Roma, Ashkali und so genannten Ägypter (RAE) überwiegend (76 Prozent) in eigenen, mit Baugenehmigung errichteten Häusern oder Wohnungen. Knapp 8 Prozent der RAE bewohnen nicht genehmigte eigene Häuser oder Wohnungen . 90 Prozent der Häuser und Wohnungen haben eine eigene Wasser-, 97 Prozent eine eigene Elektrizitätsversorgung. Drucksache 18/4398 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Welche Fortschritte hat die Regierung des Kosovo nach Kenntnis der Bundesregierung erzielt, um Antiziganismus in der Gesellschaft und in den Behörden wirksam entgegenzuwirken? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu gezieltem Antiziganismus in öffentlichen Einrichtungen. Minderheiten genießen laut Verfassung der Republik Kosovo weitreichende Rechte. Gemäß Artikel 78 der Verfassung sind 20 der 120 Parlamentssitze für die nicht-albanischen Minderheiten (Serben 10, Türken 2, Bosniaken 3, Goranen 1 und Roma, Ashkali und „Ägypter“ 4) garantiert . Laut Artikel 81 der Verfassung bedarf es bei der Verabschiedung von Gesetzen in den die Interessen der Minderheiten in besonderer Weise betreffenden Bereichen nicht nur der Mehrheit aller Abgeordneten, sondern darüber hinaus auch der Mehrheit der Abgeordneten, die Minderheiten vertreten. Auch Verfassungsänderungen bedürfen einer doppelten zweidrittelmehrheit. Die Verfassung sieht weiterhin u. a. die Ausübung der eigenen Sprache, Kultur und Religion sowie den Zugang zu Bildungseinrichtungen mit jeweiligem Sprachangebot und die Nutzung eigener Medien vor. Gleichwohl kommt es in manchen Fällen zu sozialer Ausgrenzung und gesellschaftlicher Diskriminierung der Roma, Ashkali und „Ägypter“ durch Angehörige anderer ethnischer Gruppen. Die Regierung tritt daher öffentlich für Toleranz und Respekt gegenüber den Roma, Ashkali und „Ägyptern“ ein. In der kosovarischen Öffentlichkeit wirbt die Regierung regelmäßig dafür, das kulturelle Erbe der Roma-Gemeinschaften durch alle Kosovaren zu respektieren, zu schützen und zu unterstützen. Die im Februar 2009 verabschiedete Regierungsstrategie „Strategy for the Integration of Roma, Ashkali and Egyptian Communities in the Republic of Kosovo 2009–2015“ hat Nachteile für Angehörige der Roma-Gemeinschaften u. a. beim Zugang zu Personenstandsdokumenten, Wohnraum, Arbeit, staatlichen Sozialleistungen , Gesundheitsversorgung und Bildung identifiziert. In der Überprüfung des Aktionsplans zur Regierungsstrategie vom Juli 2013 wurden drei prioritäre Bereiche genannt, in denen noch Verbesserungen erzielt werden müssten: bessere Zuteilung von Haushaltsmitteln, bessere Abstimmung zwischen Zentralbehörden und Gemeinden und bessere Zusammenarbeit zwischen Regierung und Zivilgesellschaft. Auf lokaler Ebene wurden insbesondere nach den Kommunalwahlen im November /Dezember 2013 in vielen Gemeinden stellvertretende Bürgermeister und stellvertretende Vorsitzende des Gemeinderats aus den Reihen der Minderheiten (u. a. RAE) gewählt. Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften hierzu wurden im Jahr 2014 geschaffen. In einigen Schulen wird Unterricht in der Sprache Romanes angeboten, entsprechende Curricula wurden erarbeitet. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Stand der Abschiebungen von Roma in den Kosovo im Herbst 2013 (Bundestagsdrucksache 18/316 vom 20. Januar 2014) verwiesen. 5. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo lebten zum letzten der Bundesregierung bekannten Stand in Deutschland (bitte nach Bundesländern , Personen- und Altersgruppen differenzieren), wie viele von ihnen waren vollziehbar ausreisepflichtig, und wie viele von ihnen hatten eine Duldung bzw. eine Grenzübertrittsbescheinigung oder andere Papiere? Statistische Angaben zu Personengruppen im Sinne von Volkszugehörigkeiten sowie zu Grenzübertrittsbescheinigungen oder anderen Papieren können im Ausländerzentralregister (AZR) nicht ermittelt werden. Es wird darauf hinge- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4398 wiesen, dass auch Personen mit einer Duldung vollziehbar ausreisepflichtig sind und nur die Abschiebung ausgesetzt wurde. Die übrigen Angaben zu ausreisepflichtigen Personen kosovarischer Staatsangehörigkeit zum Stichtag 31. Januar 2015 ausweislich des AZR können den folgenden Tabellen entnommen werden: ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige in Deutschland zum Stichtag 31. Januar 2015 8 588 davon in: Baden-Württemberg 1 265 Bayern 585 Berlin 165 Brandenburg 26 Bremen 172 Hamburg 198 Hessen 406 Mecklenburg-Vorpommern 23 Niedersachsen 1 442 Nordrhein-Westfalen 2 920 Rheinland-Pfalz 472 Saarland 113 Sachsen 159 Sachsen-Anhalt 262 Schleswig-Holstein 187 Thüringen 193 ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige in Deutschland zum Stichtag 31. Januar 2015 8 588 davon mit Duldung 7 227 ohne Duldung 1 361 unter 18 Jahre 3 351 zwischen 18 und 60 Jahre 4 992 über 60 Jahre 245 Drucksache 18/4398 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie viele geduldete bzw. ohne Duldung ausreisepflichtige Personen (bitte differenzieren) weisen nach dem Ausländerzentralregister zum Stand 31. Dezember 2014 eine „kosovarische“ bzw. serbische (inklusive Vorgängerstaaten ) Staatsangehörigkeit auf (bitte auch nach Bundesländern und Alter differenzieren)? Die Angaben ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2014 nach Bundesländern und Altersgruppen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: * Staatsangehörigkeitsbezeichnungen „Serbien und Montenegro (ehemals)“, „Serbien und Kosovo (ehemals)“, „Jugoslawien (ehemals)“ sowie Bundesland Kosovo Serbien und Vorgängerstaaten* Duldungen Ausreisepflichtige ohne Duldung Duldungen Ausreisepflichtige ohne Duldung Gesamt 6 806 1 256 20 920 5 507 davon Baden-Württemberg 1 064 180 2 454 531 Bayern 359 193 769 589 Berlin 110 59 1 541 668 Brandenburg 20 6 187 76 Bremen 151 8 456 55 Hamburg 163 35 450 200 Hessen 268 76 708 475 Mecklenburg-Vorpommern 21 1 217 48 Niedersachsen 1 237 130 2 712 484 Nordrhein-Westfalen 2 330 387 8 365 1 412 Rheinland-Pfalz 335 55 968 297 Saarland 113 7 157 38 Sachsen 123 27 258 189 Sachsen-Anhalt 214 45 387 118 Schleswig-Holstein 158 24 472 89 Thüringen 140 23 819 238 Altersgruppe Kosovo Serbien und Vorgängerstaaten* Duldungen Ausreisepflichtige ohne Duldung Duldungen Ausreisepflichtige ohne Duldung Gesamt 6 806 1 256 20 920 5 507 davon unter 18 Jahre 2 726 481 8 452 1 890 18 Jahre und älter 4 080 775 12 468 3 617 „Republik Serbien“. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4398 7. Wie viele Asylanträge von Personen aus dem Kosovo wurden im Jahr 2014 gestellt, wie hoch war jeweils der Anteil der Roma-Angehörigen (bzw. Ashkali und Ägypter), wie viele davon waren Folgeanträge, und wie hoch waren die Gesamtschutzquoten insgesamt bzw. bei Roma-Angehörigen (bzw. Ashkali und Ägypter) aus dem Kosovo (bitte alle Angaben auch nach Monaten und gewährtem Schutzstatus differenzieren)? Die Angaben ausweislich der Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: davon davon Zeitraum Staatsangehörigkeit / darunter Ethnie Asylanträge gesamt Erstan - träge Folgean - träge Gesamt - schutz Anerkennung als Asyl- berechtigte (Art. 16a und Familienasyl) Anerkennung als Flüchtling gem. § 3 I AsylVfG Gewährung von subsi- diärem Schutz gem. § 4 I AsylVfG Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII AufenthG Januar 2014 Kosovo 555 451 104 0,4% 0,0% 0,0% 0,0% 0,4% darunter Roma 295 234 61 0,4% 0,0% 0,0% 0,0% 0,4% Ashkali 62 51 11 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ägypter 5 5 0 100,0% 0,0% 0,0% 0,0% 100,0% Februar 2014 Kosovo 440 351 89 0,5% 0,0% 0,0% 0,0% 0,5% darunter Roma 255 193 62 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ashkali 18 15 3 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ägypter 5 4 1 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% März 2014 Kosovo 382 296 86 2,2% 0,0% 0,6% 0,0% 1,7% darunter Roma 197 142 55 1,1% 0,0% 0,0% 0,0% 1,1% Ashkali 25 18 7 3,0% 0,0% 0,0% 0,0% 3,0% Ägypter 1 1 0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% April 2014 Kosovo 337 273 64 1,3% 0,0% 0,0% 0,0% 1,3% darunter Roma 175 132 43 1,3% 0,0% 0,0% 0,0% 1,3% Ashkali 29 24 5 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ägypter 0 0 0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Mai 2014 Kosovo 391 290 101 0,4% 0,0% 0,0% 0,0% 0,4% darunter Roma 178 117 61 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ashkali 37 28 9 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ägypter 0 0 0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Juni 2014 Kosovo 320 215 105 1,6% 0,0% 0,0% 0,0% 1,6% darunter Roma 195 129 66 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ashkali 20 12 8 11,4% 0,0% 0,0% 0,0% 11,4% Ägypter 0 0 0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Drucksache 18/4398 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode * Aufgrund von Nachmeldungen und Berichtigungen sind die Angaben zum Gesamtjahr 2014 höher als die Summe der Monatsangaben. davon davon Zeitraum Staatsangehörigkeit / darunter Ethnie Asylanträge gesamt Erstan - träge Folgean - träge Gesamt - schutz Anerkennung als Asyl- berechtigte (Art. 16a und Familienasyl) Anerkennung als Flüchtling gem. § 3 I AsylVfG Gewährung von subsi- diärem Schutz gem. § 4 I AsylVfG Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII AufenthG Juli 2014 Kosovo 510 394 116 2,8% 0,0% 0,8% 0,4% 1,6% darunter Roma 292 216 76 0,9% 0,0% 0,0% 0,0% 0,9% Ashkali 64 46 18 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ägypter 1 1 0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% August 2014 Kosovo 535 438 97 2,0% 0,0% 0,0% 0,0% 2,0% darunter Roma 319 258 61 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ashkali 111 96 15 4,0% 0,0% 0,0% 0,0% 4,0% Ägypter 0 0 0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% September 2014 Kosovo 616 434 182 0,5% 0,0% 0,0% 0,0% 0,5% darunter Roma 328 228 100 0,9% 0,0% 0,0% 0,0% 0,9% Ashkali 167 121 46 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ägypter 7 7 0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Oktober 2014 Kosovo 1 196 972 224 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% darunter Roma 506 408 98 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ashkali 453 375 78 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ägypter 16 16 0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% November 2014 Kosovo 1 622 1 306 316 1,0% 0,0% 0,0% 0,0% 1,0% darunter Roma 730 583 147 1,8% 0,0% 0,0% 0,0% 1,8% Ashkali 549 481 68 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ägypter 47 26 21 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Dezember 2014 Kosovo 1 956 1 461 495 0,2% 0,0% 0,0% 0,0% 0,2% darunter Roma 638 506 132 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ashkali 564 460 104 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ägypter 34 22 12 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Jahr 2014* Kosovo 8 923 6 908 2 015 1,1% 0,0% 0,1% 0,0% 0,9% darunter Roma 4 143 3 162 981 0,5% 0,0% 0,0% 0,0% 0,5% Ashkali 2 113 1 733 380 1,2% 0,0% 0,0% 0,0% 1,2% Ägypter 116 82 34 12,5% 0,0% 0,0% 0,0% 12,5% Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4398 8. Wie viele Asylsuchende aus dem Kosovo mit Roma-Volkszugehörigkeit (bzw. Ashkali und Ägypter) leben derzeit in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern und Alter – über bzw. unter 18 Jahre alt – differenzieren)? Die Angaben ausweislich der Asylstatistik des BAMF können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden und beziehen sich auf alle kosovarische Staatsangehörigen , die sich zum Stichtag 31. Dezember 2014 in einem noch nicht abgeschlossenen Asylverfahren befanden (anhängig beim BAMF oder bei den Verwaltungsgerichten) – aktuellere Gesamtzahlen sind noch nicht verfügbar: mit kosovarischer Staatsangehörigkeit darunter gesamt Roma Ashkali Ägypter Deutschland gesamt 9 409 4 424 2 094 138 davon in Baden-Württemberg 1 378 551 217 22 Bayern 890 313 182 9 Berlin 331 115 20 Brandenburg 12 10 Bremen 237 149 23 Hamburg 317 151 99 6 Hessen 498 274 89 Mecklenburg-Vorpommern 31 14 7 Niedersachsen 706 483 87 10 Nordrhein-Westfalen 3 138 1 472 936 61 Rheinland-Pfalz 716 333 190 10 Saarland 76 39 12 Sachsen 194 104 29 Sachsen-Anhalt 294 167 46 14 Schleswig-Holstein 314 161 71 Thüringen 236 88 86 6 unbekannt 41 mit kosovarischer Staatsangehörigkeit darunter gesamt Roma Ashkali Ägypter Deutschland gesamt 9 409 4 424 2 094 138 davon unter 18 Jahre 4 078 2 296 1 001 61 18 Jahre und älter 5 331 2 128 1 093 77 Drucksache 18/4398 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz der Zahl der Asylanträge im Januar 2015 (3 034 Erst- und 596 Folgeanträge) zur Zahl der Einreisen, die nach Angaben des Bundesministeriums des Innern vom 12. Februar 2015 18 000 seit Jahresbeginn betragen soll (AFP vom 17. Februar 2015, „Kosovarischer Regierungschef ruft Landsleute zum Bleiben auf“), und worauf fußt diese Angabe des Bundesinnenministeriums? Die Zahl der Einreisen kosovarischer Staatsangehöriger ins Bundesgebiet basiert auf Angaben der für die Erstaufnahme von Asylsuchenden zuständigen Länder. Die Differenz dieser Zahl zur Zahl der gestellten Asylanträge für den Januar 2015 ergibt sich zum einen daraus, dass unterschiedliche Zeiträume verglichen werden, zum anderen daraus, dass einreisende Personen erst dann in die Asylstatistik eingehen, wenn sie tatsächlich einen Asylantrag stellen. 10. Wie hoch war jeweils in den Monaten seit Oktober 2014 die Gesamtzahl der Asylanträge von kosovarischen Staatsangehörigen, wie hoch war die Zahl der Ablehnungen, die Zahl der Ablehnungen als „offensichtlich unbegründet“, in wie vielen Fällen wurde jeweils die Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staates festgestellt, und in wie vielen Fällen wurde das Asylverfahren trotz der Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staates in Deutschland durchgeführt? Innerhalb des erfragten Zeitraums erklärte das BAMF im Oktober 2014 in einem Fall einen Selbsteintritt. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Aufgrund von Nachmeldungen und Berichtigungen können Angaben zum gesamten Zeitraum von der Summe der Monatsangaben abweichen. Entscheidungen des BAMF von Okt 2014 – Feb 2015 Zeitraum: Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) insgesamt darunter: Ablehnungen davon: offensichtlich unbegründet abgelehnt sonstige Verfahrenserledigungen Okt 14 1 196 240 107 96 133 Nov 14 1 622 315 170 151 142 Dez 14 1 956 431 147 134 283 Jan 15 3 630 638 246 219 390 Feb 15 7 728 2 233 1 773 1 716 455 Okt 2014 – Feb 2015 16 136 3 854 2 442 2 315 1 400 Okt 14 Nov 14 Dez 14 Jan 15 Feb 15 Okt 2014 – Feb 2015 Anzahl der Übernahmeersuchen Kosovo betreffend an andere Mitgliedstaaten 179 337 407 636 289 1 848 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4398 11. Gibt es hinsichtlich der kosovarischen Asylsuchenden, die über Ungarn in die EU eingereist sind, eine von den üblichen Verfahren abweichende Praxis , indem etwa trotz der festgestellten Zuständigkeit Ungarns für das Asylverfahren die Anträge in Deutschland beschieden werden? Die Asylverfahren von Antragstellern aus Kosovo werden vom BAMF bei bestimmten Außenstellen mit dem Ziel priorisiert, über den Antrag innerhalb von zwei Wochen zu entscheiden. Sofern Zuständigkeitsverfahren mit anderen Mitgliedstaaten nach der Dublin-III-Verordnung für Antragsteller aus Kosovo nicht innerhalb dieser Priorisierung abgeschlossen werden können, werden sie im nationalen Verfahren entschieden. 12. Wie viele „Abschiebungsaufträge“ aus den einzelnen Bundesländern wurden den Koordinierungsstellen in Karlsruhe und Bielefeld im Jahr 2014 (bitte getrennt beantworten) übermittelt, und wie verteilten sich diese Aufträge auf die Personengruppen – Straftäter, – alleinreisende Erwachsene, – Familien bzw. Kinder, – alleinerziehende Elternteile, – Alte und Pflegebedürftige, – langjährig Aufhältige (seit 1. Januar 1998), – unbegleitete Minderjährige, – Roma-Angehörige, – andere Minderheitenangehörige, – Empfänger von Sozialleistungen, – Personen, gegen die Ausweisungsgründe vorliegen (bitte in der Form wie zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/316 antworten , jedoch zusätzlich noch die Summen beider Koordinierungsstellen angeben)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Ergänzend weist sie darauf hin, dass durch Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 12. Dezember 2014 (zu Tagesordnungspunkt 43 der 200. Sitzung vom 11./12. Dezember 2014) festgestellt wurde, das im bilateralen Rückübernahmeabkommen mit Kosovo vereinbarte Rückübernahmeverfahren habe sich auch ohne die beiden Zentralstellen in Baden-Württemberg und Nordrhein -Westfalen als praktikabel erwiesen. Beide Zentralstellen haben ihre entsprechende Funktion (daher) bereits mit Ablauf des Jahres 2013 aufgegeben. 13. Wie viele Ersuchen im Rahmen des Rückübernahmeabkommens wurden in den Jahren 2013 und 2014 gestellt? Nach den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Angaben wurden im Jahr 2013 1 328 Rückübernahmeersuchen gestellt, im Jahr 2014 waren es 1 159 Rückübernahmeersuchen. a) Wie viele dieser Rücknahmeersuchen wurden in den genannten Zeiträumen aus welchen Gründen abgelehnt (bitte getrennt angeben)? Im Jahr 2013 wurden 275 Rückübernahmeersuchen abgelehnt. In 252 Fällen konnte die Person nicht ermittelt werden, in 16 Fällen kam die Person nicht aus Drucksache 18/4398 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kosovo, in allen weiteren Fällen waren die Ermittlungen zu noch notwendigen Angaben noch nicht abgeschlossen. Im Jahr 2014 wurden 86 Rückübernahmeersuchen abgelehnt. In 34 Fällen konnte die Identität der rückzuführenden Person nicht geklärt werden, in zehn Fällen kamen die rückzuführenden Personen nicht aus Kosovo, in zwei Fällen fehlten Angaben zum letzten Wohnort, in 22 Fällen waren weitere Ermittlungen erforderlich und in 14 Fällen konnten die Gründe der Ablehnung nicht geklärt werden. b) Wie viele dieser Rücknahmeersuchen wurden innerhalb der 30-TageFrist , wie viele innerhalb der 45-Tage-Frist, und wie viele wurden erst später beantwortet? Im Jahr 2013 wurden 776 Rückübernahmeersuchen innerhalb der Monatsfrist beantwortet. Im Jahr 2014 wurden 610 Rückübernahmeersuchen innerhalb der Monatsfrist beantwortet. Die 45-Tage-Frist bezieht sich auf die Übernahme von Drittstaatsangehörigen und spielt in der Praxis der Rückführung von kosovarischen Staatsangehörigen keine Rolle. 14. Welchen Anteil machen Abschiebungen aus, in denen es zuvor keine ausdrückliche Zustimmung zur Rückübernahme gab, und wie ist dieses Verhältnis bei Roma-Angehörigen? Gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 2 des deutsch-kosovarischen Rückübernahmeabkommens werden kosovarische Staatsangehörige etwa mit gültigen Personaldokumenten ohne besonderes Verfahren zurückgeführt. Ein Rückübernahmeverfahren und damit eine ausdrückliche Zustimmung der kosovarischen Behörden sind in diesen Fällen nicht erforderlich. Statistiken darüber, wie viele Rückführungen ohne besonderes Verfahren erfolgten, werden nicht geführt. Daher ist der Anteil der zurückgeführten Roma nach diesem Verfahren nicht bekannt. 15. Welche Probleme sind in den vergangenen zwei Jahren im Ersuchens- und Abschiebungsverfahren aus Sicht der Bundesregierung ggf. aufgetreten, und welche Probleme wurden von der kosovarischen Seite angesprochen? Die Bundesregierung weist erneut auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen hin (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung). Die Zusammenarbeit mit der Republik Kosovo gestaltet sich nach wie vor gut. 16. Für wie viele Personen erfolgten in den Jahren 2013 und 2014 (bitte differenzieren ) „Fluganmeldungen“ bzw. „Abschiebungsaufträge“, und wie viele Abschiebungen wurden tatsächlich vollzogen (bitte wie zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/316 antworten)? Durch die Aufgabe der Zentralstellenfunktion für Rückführungen nach Kosovo zum 1. Januar 2014, welche bis dahin durch die Zentrale Ausländerbehörde Bielefeld und das Regierungspräsidium Karlsruhe wahrgenommen wurde, liegen der Bundesregierung keine Daten zu den Fluganmeldungen bzw. „Abschiebungsaufträgen “ vor. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4398 Aus den Angaben der Länder zu Rückführungen in die Republik Kosovo (aufgeschlüsselt nach ethnischen Gruppen) liegen der Bundesregierung für das Jahr 2013 nachfolgende Daten vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Jahr 2014 insgesamt 546 Personen in die Republik Kosovo zurückgeführt worden (vgl. Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Abschiebungen im Jahr 2014“; Bundestagsdrucksache 18/4025). Zur Aufteilung nach ethnischen Gruppen liegen der Bundesregierung jedoch lediglich nachfolgende Daten der Länder vor. Die Bundesregierung erhebt selbst keine ethnische Zugehörigkeit. Für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen nach dem AufenthG und nach den ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen sind grundsätzlich die Ausländerbehörden der Länder zuständig (§ 71 Absatz 1 Satz 1 AufenthG). Hierzu gehört auch die Feststellung und Durchsetzung der Ausreisepflicht. Jahr 2013 Anzahl der durchgeführten Rückführungen Roma 119 Albaner 263 Ashkali 52 Sonstige 32 Ägypter 0 Gorani 0 Bosniaken 1 Serben 3 Türken 7 Torbesh 0 Summe 477 Jahr 2014 Anzahl der durchgeführten Rückführungen Roma 156 Albaner 163 Ashkali 36 Sonstige 15 Bosniaken 0 Serben 0 Ägypter 0 Türken 0 Gorani 0 Torbesh 0 Summe 370 Drucksache 18/4398 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Wie viele der Abschiebungen in den Kosovo in den Jahren 2013 und 2014 (bitte differenzieren) wurden im Rahmen von Sammelabschiebungen per Charterflug durchgeführt (bitte die einzelnen Flüge mit Datum, Startflughafen in Deutschland, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der Abgeschobenen, Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, Kosten je Flug auflisten und die jeweiligen Summen nennen)? Im Jahr 2013 wurde durch die Bundespolizei weder ein nationaler Charterflug nach Kosovo organisiert noch diesbezüglich Unterstützung für die Länder geleistet. Für das Jahr 2014 verweist die Bundesregierung auf nachstehende Tabelle: 18. Welche Abschiebungsaktionen unter der Leitung oder Beteiligung von FRONTEX (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) gab es in den Jahren 2013 bzw. 2014 (bitte differenzieren), und welche genaueren Angaben hierzu sind der Bundesregierung bekannt (z. B. Datum, beteiligte Länder, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der Abgeschobenen , Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, Kosten je Flug; Angaben bitte soweit möglich länderspezifisch differenzieren und jeweilige Summen nennen)? Die Bundesregierung verweist auf die nachstehenden Tabellen: Flugdatum Startflughafen Fluggesellschaft Zahl der „Buchungen“ Anzahl der rückgeführten Personen Flugkosten 09.01.2014 München Jet Executive 1 1 Flugkosten sind nicht bekannt, da die Bestellung durch den Freistaat Bayern erfolgte. 2013 Flugdatum Startflughafen beteiligte Staaten (neben Deutschland) Fluggesellschaft Zahl der „Buchungen“ aus Deutschland Anzahl der rückgeführten Personen aus Deutschland Flugkosten in Euro 07.05.2013 Düsseldorf Schweden, Österreich, Frankreich Air Berlin 119 40 ca. 62 000 08.10.2013 München (Beteiligung an Flug von Schweden) Schweden Österreich, Ungarn, Norwegen, Finnland, Frankreich Danube Wings (Zuführungsflug nach Budapest) 15 11 ca. 38 000 Gesamt 134 51 ca. 100 000 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4398 19. Wie hoch war die Zahl der „freiwilligen“ Rückkehrerinnen und Rückkehrer in den Jahren 2013 und 2014 (bitte differenzieren, auch nach Bundesländern ), und wie hoch war jeweils der Anteil bzw. die Zahl der Roma? Die Anzahl freiwilliger Rückkehrer, die mit einer finanziellen Förderung durch das Bund-Länder-Rückkehrförderprogramm „Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG)“ und „Government Assisted Repatriation Programme (GARP)“ ausgereist sind bzw. denen diese Förderung bewilligt wurde, kann den nachfolgenden Übersichten entnommen werden. Die konkreten Angebote des REAG/GARP-Programms sind im Internetauftritt des BAMF abrufbar (www.bamf.de/DE/Rueckkehrfoerderung/ ProgrammeREAGGARP/programme-reag-garp-node.html). 2014 Flugdatum Startflughafen beteiligte Staaten (neben Deutschland) Fluggesellschaft Zahl der „Buchungen“ aus Deutschland Anzahl der rückgeführten Personen aus Deutschland Flugkosten in Euro 29.04.2014 Düsseldorf (Beteiligung an Flug von Österreich) Österreich, Finnland, Schweden, Frankreich, Ungarn Denim Air (Zuführungsflug nach Wien) 39 18 ca. 32 000 03.06.2014 Düsseldorf (Beteiligung an Flug von Schweden) Schweden, Norwegen, Ungarn Budapest Aircraft Service (Zuführungsflug nach Budapest) 11 2 ca. 12 000 25.08.2014 Düsseldorf (Beteiligung an Flug von Ungarn) Ungarn, Finnland Sky Taxi (Zuführungsflug nach Budapest) 21 15 ca. 12 000 30.09.2014 Düsseldorf (Beteiligung an Flug von Schweden) Schweden, Frankreich, Ungarn Denim Air (Zuführungsflug nach Budapest) 33 15 ca. 48 000 05.11.2014 Düsseldorf (Beteiligung an Flug von Ungarn) Ungarn, Österreich , Frankreich Smart Wings (Zuführungsflug nach Budapest) 12 6 ca. 22 000 16.12.2014 Stuttgart (Beteiligung an Flug von Ungarn) Ungarn, Finnland Small Planet (Zuführungsflug nach Budapest) 16 7 ca. 42 000 Gesamt 132 63 ca. 168 000 Drucksache 18/4398 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass weitere Personen ohne finanzielle Förderung durch das Bund-Länder-Programm freiwillig ausgereist sind oder ausschließlich etwaig existierende Rückkehrförderprogramme der Länder in Anspruch genommen haben. Diese Fälle werden jedoch bundesseitig nicht erfasst . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4398 20. Wie viele Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit sind in den Jahren 2013 und 2014 jeweils beim Versuch des unerlaubten Grenzübertritts an bundesdeutschen bzw. anderen EU-Grenzen (bitte differenzieren) angehalten worden, und in wie vielen Fällen wurde der unerlaubte Aufenthalt oder die unerlaubte Einreise (bitte differenzieren) von zuvor aus Deutschland oder anderen EU-Staaten ausgereisten oder abgeschobenen Personen aus dem Kosovo festgestellt (bitte nach Jahren und EU-Staaten, in denen der Grenzübertritt bzw. Aufenthalt festgestellt wurde, differenzieren )? Durch die Bundespolizei sind im Jahr 2013 insgesamt 92 und im Jahr 2014 insgesamt 56 Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit an den deutschen Schengen-Außengrenzen (Flughäfen) zurückgewiesen worden. Im Jahr 2013 stellte die Bundespolizei 147 und im Jahr 2014 insgesamt 101 Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit fest, die entgegen einer Wiedereinreisesperre unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist sind. Im Jahr 2013 wurden 28 Personen bzw. im Jahr 2014 17 Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit durch die Bundespolizei festgestellt, die sich entgegen einer Wiedereinreisesperre im Bundesgebiet unerlaubt aufhielten. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung des Geschehens an der serbisch-ungarischen Grenze seit Dezember 2014, und welche Berichte u. Ä. liegen hierzu von FRONTEX bzw. EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) vor? Ab Oktober 2014 wurde ein stetig wachsender Anstieg von aus Serbien nach Ungarn unerlaubt eingereisten kosovarischen Staatsangehörigen durch die ungarischen Behörden registriert. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist seit der 8. Kalenderwoche des Jahres 2015 ein kontinuierlicher Rückgang der Feststellungszahlen zu verzeichnen. Aus der Berichterstattung von FRONTEX geht hervor, dass die Westbalkanroute im Januar 2015 in ihrer Gesamtheit mit ca. 12 200 unerlaubten Grenzübertritten an den Schengen-Außengrenzen im Januar 2015 den Brennpunkt darstellt . Diese Zahl beinhaltet sowohl die Migration aus der Türkei als Transitstaat als auch Migration aus der Westbalkanregion. In einem analytischen Produkt wird der Druck auf die serbisch-ungarische Grenze von FRONTEX als anhaltend (sustained pressure) bewertet. Dem monatlichen Bericht des EASO zum Trend bei Asylanträgen, welcher über die Internetseite der EASO http://easo.europa.eu/analysis-statistics abrufbar ist, kann entnommen werden, dass im Januar 2015 Kosovo das Hauptherkunftsland von Asylantragstelllern in Europa war. Das EASO befasst sich außerdem mit der Aktualisierung eines Berichts über den Zustrom von Asylsuchenden aus Westbalkan -Staaten, einschließlich Kosovo, der in den kommenden Wochen ebenfalls auf der Internetseite des EASO veröffentlicht werden soll. Drucksache 18/4398 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Welche Überlegungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der ungarischen Regierung, FRONTEX, EASO oder weiteren Akteuren, a) an der ungarisch-serbischen Grenze Sperranlagen zur Verhinderung unerlaubter Grenzübertritte zu errichten und hierfür Fördermittel der EU bereitzustellen oder in Anspruch zu nehmen, Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) unter Koordination von FRONTEX an der ungarischen Landaußengrenze operativ tätig zu werden, und auf welcher Rechtsgrundlage sollte ein solcher Einsatz stattfinden? Am 6. Februar 2015 bat das ungarische Innenministerium aufgrund des anhaltend hohen Migrationsdrucks FRONTEX um Unterstützung. Diese hat daraufhin den Beginn der „Joint Operation Flexible Operational Activities 2015 – Western Balkan“ vom 28. April 2015 auf den 4. März 2015 vorverlegt und bis zum 9. Dezember 2015 verlängert sowie gleichzeitig um Unterstützung der Mitgliedstaaten mit Einsatzkräften und -mitteln gebeten. Zusätzlich sollten bereits ab dem 23. Februar 2015 bis zum Beginn der Maßnahme auf Basis bestehender FRONTEX Focal Points (dauerhaft über FRONTEX besetzte SchwerpunktDienststellen ) vergleichbare Unterstützungsmaßnahmen ergriffen werden. Der Einsatz erfolgt als reguläre FRONTEX-Maßnahme auf Basis der Verordnung (EG) 2007/2004 in der aktuell gültigen Fassung. Das EASO stellt zum operativen Grenzschutzmanagement keine Überlegungen an, da dies nicht zu den Zuständigkeiten des EASO gehört. 23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls die Regierung des Kosovo selbst zu diesen aktuellen Entwicklungen gegenüber ihren europäischen Partnern oder der Bundesrepublik Deutschland erklärt, und welche Maßnahmen plant sie nach Kenntnis der Bundesregierung? Unter anderem in Gesprächen des kosovarischen Außenministers, Hashim Thaçi, mit dem Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, am 2. März 2015 sowie des kosovarischen Innenministers, Skender Hyseni, mit dem Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, am 4. März 2015 hat die kosovarische Regierung ihre große Besorgnis über die aktuellen Entwicklungen zum Ausdruck gebracht und ihre Bereitschaft zu Gegenmaßnahmen unterstrichen . So warnt die kosovarische Regierung ihre Bürgerinnen und Bürger in einer breit angelegten Informationskampagne vor illegaler Migration und unterstreicht, dass ein Asylantrag eines nicht politisch Verfolgten in Deutschland und anderen Staaten der Europäischen Union nicht zu einem dauerhaften Aufenthalt führt, sondern zu einer Rückkehr nach Kosovo. Mit diesen Fakten tritt die kosovarische Regierung Gerüchten entgegen, die Menschen aus Kosovo mit falschen Versprechen irreführen. In dieser Informationskampagne engagiert sich auch die kosovarische Staatspräsidentin, Atifete Jahjaga, persönlich, die verschiedene besonders von Ausreisen betroffene Gemeinden in Kosovo besucht und dort im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Risiken und Folgen illegaler Migration aufgeklärt hat. Die kosovarische Regierung unterstützt die Bestrebungen Deutschlands an einer zügigen Rückführung nicht aufenthaltsberechtigter Personen aus Kosovo dorthin. So hat sie sich vorläufig zur Verkürzung der Frist zur Ankündigung von bevorstehenden Rückführungsmaßnahmen auf 24 Stunden bereit erklärt. Darüber hinaus genießt die Wirtschaftspolitik im Regierungsprogramm der neuen kosovarischen Regierung Priorität. Ein wirt- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/4398 schaftspolitisches Programm mit dem Ziel, im Land Perspektiven auf Wohlstand und Beschäftigung zu schaffen, soll in den nächsten Wochen vorgestellt werden. 24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung für die Jahre 2013 und 2014 zur Zahl der aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesenen kosovarischen Staatsangehörigen, die versuchten, entgegen einer gültigen Wiedereinreisesperre in den Schengenraum einzureisen (Gesamtzahlen, Altersstruktur , Geschlecht, Dauer des Aufenthalts im Kosovo, Ort der Feststellung der versuchten Einreise)? Die in der Antwort zu Frage 20 angegebene Anzahl von Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit, die an den deutschen Schengen-Außengrenzen (Flughäfen ) zurückgewiesen worden sind, beinhaltet im Jahr 2013 16 Personen bzw. im Jahr 2014 14 Personen, deren Zurückweisung aufgrund einer Wiedereinreisesperre erfolgte. Weitere statistische Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 25. Wie viele Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit hatten zum Stichtag 31. Dezember 2014 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a, § 25a, § 104a und § 23 i. V. m. § 104a des Aufenthaltsgesetzes? Die Angaben ausweislich des AZR können der folgenden Tabelle entnommen werden: 26. Welche Programme und Maßnahmen wurden im Jahr 2014 zur Unterstützung von zurückgekehrten bzw. abgeschobenen kosovarischen Staatsangehörigen unter Beteiligung des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder im Kosovo durchgeführt (bitte jeweils die Maßnahmen mit Zahl der Teilnehmer angeben)? Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 19 hinsichtlich einer Förderung freiwilliger Rückkehrer nach Kosovo durch das Rückkehrförderprogramm REAG/ Aufenthaltserlaubnis nach Anzahl Aufenthaltserlaubnisse § 18a Abs. 1 Nr.1 Buchstabe a) AufenthG (qualifizierte Geduldete mit Abschluss in Deutschland) 2 § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104a Abs. 1 Satz 2 AufenthG (Altfallregelung) 536 § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Altfallregelung für volljährige Kinder von Geduldeten) 6 § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Altfallregelung für unbegleitete Flüchtlinge) 1 § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis auf Probe) 14 § 25a Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: integrierter Jugendlicher/Heranwachsender) 363 § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Eltern) 70 § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Geschwister) 40 GARP verwiesen. Drucksache 18/4398 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zudem unterstützt das vom BAMF durchgeführte Bund-Länder-Rückkehrprojekt „URA 2“ freiwillig zurückgekehrte bzw. abgeschobene Personen aus Kosovo mit Reintegrations- und Betreuungsmaßnahmen. „URA 2“ bietet vor allem Rückkehrern aus den beteiligten Ländern Baden-Württemberg, Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen beratende und/oder finanzielle Unterstützung zur Reintegration an. Im Rückkehrzentrum sind Arbeitsvermittler, Sozialberater und Psychologen tätig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „URA 2“-Teams bieten eine Sozialberatung und psychologische Betreuung für alle Rückkehrerinnen und Rückkehrer an. Zurückkehrende Personen aus den genannten projektbeteiligten Ländern erhalten zudem finanzielle Unterstützungsleistungen, bestehend aus Soforthilfen (Teilerstattung von Fahrtkosten, Überbrückungsgeld, Behandlungs- und Medizinkostenzuschuss , sechsmonatiger Mietkostenzuschuss, Einrichtungskostenzuschuss ) und Reintegrationsmaßnahmen (Schulungskosten für Sprachkurse, Schüler-Grundausstattung, Nachhilfeunterricht, Zuschuss zu den Ausbildungskosten für eine theoretische und praktische Berufsfortbildung sowie Ausbildungsbeihilfe , Arbeitsvermittlungsmaßnahmen durch sechsmonatigen Lohnkostenzuschuss , Beratung sowie finanzielle Unterstützung bei der Existenzgründung für freiwillige Rückkehrer). Der konkrete Förderbedarf und die individuelle Höhe etwaiger finanzieller Unterstützungen bis zu einem maximalen Höchstbetrag werden im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches mit den Rückkehrern im Projektzentrum in Pristina festgestellt. Die Beratungs- und Betreuungsleistungen durch das Projekt sind für die Rückkehrer kostenfrei. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch das Projekt besteht nicht. Von Januar bis November 2014 wurden durch das Projekt „URA 2“ insgesamt 493 zurückgekehrte Personen, davon 214 freiwillige Rückkehrer und 279 rückgeführte Personen betreut. Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Kosovo sind sämtliche Vorhaben der finanziellen und technischen Zusammenarbeit in den Schwerpunktbereichen Versorgungsinfrastruktur, Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung , Bildungs- und Verwaltungsreform geeignet, die Lebenssituation der Menschen in Kosovo insgesamt zu verbessern. Sie tragen auf struktureller Ebene zum einen dazu bei, den Auswanderungsdruck zu reduzieren und kommen zum anderen auch Rückkehrern zugute. Im Jahr 2014 wurden für diese Vorhaben 32,59 Mio. Euro bereitgestellt. Zu welchem Anteil Rückkehrer von diesen Mitteln profitieren, ist nicht feststellbar. Darüber hinaus waren im Jahr 2014 im Rahmen des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beauftragten und vom Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) durchgeführten Programms „Migration für Entwicklung“ drei rückkehrende Fachkräfte in den Schwerpunkten Wissenschaftskooperation, Umweltpolitik/Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im Einsatz. An dem Programm zur Förderung des Wissenstransfers durch hochqualifizierte Migranten beteiligen sich ausschließlich freiwillige Rückkehrer. a) Welche Erkenntnisse zur Nachhaltigkeit der durchgeführten Maßnahmen zur Integration in den kosovarischen Arbeitsmarkt hat die Bundesregierung ? Die Unterstützungsmaßnahmen zur Integration in den kosovarischen Arbeitsmarkt führten in zahlreichen Fällen zu deutlichen Erleichterungen bei der Re- integration in das soziale Umfeld. Die umfangreiche Bereitstellung von beruf- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/4398 lichen Fortbildungs- und Arbeitsfördermaßnahmen bzw. die Unterstützung bei Existenzgründungen tragen zur Schaffung einer wirtschaftlichen Grundlage bei. Für diesen Personenkreis bestehen damit bessere Perspektiven für eine nachhaltige und dauerhafte Reintegration. b) Wie viele der durch die Programme geförderten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren (unerlaubt ) wieder in die Bundesrepublik Deutschland eingereist (bitte so differenziert wie möglich antworten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind insgesamt 237 Personen, die durch das REAG/GARP-Programm bei ihrer freiwilligen Ausreise nach Kosovo unterstützt wurden, in den letzten fünf Jahren unerlaubt wieder nach Deutschland eingereist . Im Einzelnen wird auf die nachstehende Übersicht verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. c) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellten Mittel effektiv verwendet werden? Die Bundesregierung führt die vorgenannten Projekte und Programme entweder selbst durch (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) oder lässt sie im Falle des REAG/GARP-Programms durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) durchführen, in der die Bundesrepublik Deutschland seit 1954 Mitglied ist. Auch das Programm „Migration für Entwicklung“ wird von der Durchführungsorganisation CIM durchgeführt. d) Wurde unterdessen die systematische Evaluation des URA-2-Programms durchgeführt (vgl. die Ankündigung auf Bundestagsdrucksache 17/8224, Frage 16), wenn nein, warum nicht, wenn ja, was waren die wesentlichen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen, und was wurde infolge der Evaluierung unternommen bzw. geändert (bitte so genau wie möglich darstellen)? Eine Befragung erfolgte in den Jahren 2012 bis 2014. In diesem Zeitraum wurden 944 Personen im Rückkehrzentrum betreut. Zielgruppe der Befragung waren freiwillige und zwangsweise Rückkehrer. Die Personen wurden sechs Monate nach Förderbeginn befragt. An der Befragung nahmen 159 Personen teil. Die Ergebnisse werden aktuell ausgewertet und analysiert. Jahr Personen 2010 251 2011 230 2012 230 2013 253 2014 258 2015 215 Gesamt 237 Drucksache 18/4398 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Welche Formen der Unterstützung können Rückkehrer von Seiten der kosovarischen Behörden in Anspruch nehmen, welche Haushaltsmittel standen im Jahr 2014 dazu bereit, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Formen von Unterstützung zur Integration von Rückkehrern durch internationale oder nationale Organisationen im Kosovo? Von der kosovarischen Regierung wurde im Mai 2010 eine Strategie für Rückkehrer und Reintegration verabschiedet („Revised Strategy for Reintegration of Repatriated Persons“). Im Rahmen der Umsetzung dieser Strategie („Action Plan Implementing the Strategy for Reintegration of Repatriated Persons“) unterstützt die Regierung seit dem 1. Januar 2011 Rückkehrer aus Drittstaaten mit Geld-, Sach- und Beratungsleistungen. Dies geschieht unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit des Rückkehrers. Die „National Strategy for Reintegration of Repatriated Persons in Kosovo” (2013 bis 2017), die vor allem organisatorische Änderungen der Strategie aus dem Jahre 2010 betrifft, sieht für die Haushaltsjahre 2014 bis 2017 ebenfalls Mittel in Höhe von 3,2 Mio. Euro pro Jahr vor. Um keine Anreize für eine Ausreise aus Kosovo zu setzen, erhalten nur diejenigen Rückkehrer Leistungen aus dem Reintegrationsprogramm, die vor dem 28. Juli 2010 Kosovo verlassen haben. Ausnahmen gelten für Hilfen bei der Einschulung von Kindern sowie bei der Arbeitsvermittlung und Qualifizierung von Arbeitssuchenden. Daneben bieten zahlreiche nationale und internationale Organisationen Unterstützung bei der Integration von Rückkehrern durch Beratungs-und/oder Sachleistungen an. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Stand der Abschiebungen von Roma in den Kosovo im Herbst 2013 (Bundestagsdrucksache 18/316 vom 20. Januar 2014) verwiesen. 28. Wer genau waren die Verfasser eines Briefes, über den die „BILD am Sonntag“ in ihrer Ausgabe vom 8. Februar 2015 berichtet und in dem angeblich von einem „Massenexodus“ die Rede ist und die „medienwirksame “ Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern mit Sammelcharterflügen gefordert wurde? Was hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Weitergabe dieses Schriftstücks unternommen? Das Bekanntwerden der Namen der Verfasserinnen und Verfasser eines Berichts zu einem Themenbereich, der enge Bezüge zu Schleuser- und anderer Kriminalität aufweist, könnte eine Gefährdung der Sicherheit der Verfasserinnen und Verfasser nach sich ziehen. Die Mitteilung dieser personenbezogenen Daten ist daher im Rahmen einer zur Veröffentlichung bestimmten Kleinen Anfrage nicht möglich. Da die Weitergabe eines Berichts einer Auslandsvertretung eine Dienstpflichtverletzung darstellen würde, wurde der Vorgang den dafür zuständigen Arbeitseinheiten im Auswärtigen Amt zur Kenntnis gebracht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/4398 29. Sind der Bundesregierung Beschwerden von kosovarischen Staatsangehörigen , die einer der Roma-Minderheiten im Kosovo angehören, in der deutschen Botschaft in Pristina bei Vorsprachen zur Durchführung von Visumverfahren rassistisch behandelt worden zu sein, bekannt, und wie geht die Bundesregierung mit solchen Vorwürfen um? Antragsteller werden von der Botschaft Pristina unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit gleichbehandelt. In der Vergangenheit gab es sehr vereinzelt diesbezügliche Vorwürfe von Angehörigen ethnischer Minderheiten, vor allem, wenn Visaanträge abschlägig beschieden werden mussten. Die deutsche Botschaft nimmt diese Vorwürfe sehr ernst und geht allen Vorwürfen dieser Art stets genau nach. In keinem dieser Fälle konnte jedoch eine Diskriminierung festgestellt werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333