Deutscher Bundestag Drucksache 18/442 18. Wahlperiode 05.02.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/308 – Gerichtsverfahren im Atomkraftbereich Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland sind im Atomkraftbereich aktuell mehrere Gerichtsverfahren anhängig , beispielsweise die Verfassungsklagen der Energiekonzerne RWE AG, E.ON Energie Deutschland GmbH und Vattenfall Europe Sales GmbH gegen die 13. Atomgesetznovelle aus dem Jahr 2011, die beklagte Genehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Brunsbüttel, die Klage des Bundes gegen den Entzug des Rahmenbetriebsplans für das Bergwerk Gorleben durch das Land Niedersachsen, die Klage der bundeseigenen Energiewerke Nord GmbH gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit dem Zwischenlager Nord, die Klage des Betreibers RWE gegen das Land Hessen im Zusammenhang mit dem dreimonatigen Moratorium für die Atomkraftwerke (AKW) Biblis A und B im Jahr 2011 sowie mehrere Klagen der AKW-Betreiber gegen die Kernbrennstoffsteuer, auch bekannt als Brennelementesteuer. Hinzu kommt das Verfahren des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall AB gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington im Zusammenhang mit der 13. Atomgesetznovelle, das unlängst bereits in eigenständigen Fragen thematisiert wurde (siehe die Antworten auf die Schriftlichen Fragen 27 und 28 auf Bundestagsdrucksache 17/14837 und die Antwort auf die Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/27), hier der Vollständigkeit halber aber ebenfalls aufgelistet werden soll. Zum Teil sind diese Gerichtsverfahren durch Medienberichte öffentlich bekannt. Hinsichtlich der oben beispielhaft genannten Verfahren siehe beispielsweise die Artikel „Konzerne ziehen gegen Atomausstieg vor Gericht“ in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 3. November 2011, „Panzerfaust trifft Atomrecht“ in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 31. August 2013, „Lagerung von WestAtommüll in Lubmin bleibt befristet“, in der „Ostsee-Zeitung“ vom 1. März 2013, „Eine haushaltspolitische Atombombe“ in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 1. März 2013, „Brennelementesteuer: SPD will AKW-Betreiber Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 3. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. länger schröpfen“ auf „ZEIT ONLINE“ vom 13. November 2013, „Das Erbe der Atomenergie: Altmaier hält sich Gorleben offen“ in „DER TAGESSPIEGEL“ vom 23. Oktober 2013, „Vattenfall will 3,5 Milliarden Euro“ in „DER TAGESSPIEGEL “ vom 22. Dezember 2012 und „Der verklagte Atomausstieg“ in der Freitag vom 14. November 2013. Drucksache 18/442 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ein systematischer öffentlicher Überblick über alle anhängigen und absehbar bevorstehenden Verfahren existiert jedoch nicht. Diese Anfrage soll dazu dienen , einen solchen Überblick zu schaffen und die Verfahren transparent zu machen. Damit dieser Überblick möglichst umfassend wird, stellt die Anfrage nicht nur auf Verfahren auf Bundesebene ab, sondern auch auf Kenntnisse der Bundesregierung über entsprechende Verfahren auf Landesebene. Über diese wird der Bund unter anderem durch die Zusammenarbeit mit den Ländern im Fachausschuss Recht des Bund-Länder-Ausschusses Atomkernenergie informiert (zu letzterem siehe auch Bundestagsdrucksache 17/7568). 1. Welche laufenden Verfahren, an denen a) der Bund, b) vom Bund finanzierte Einrichtungen, c) bundeseigene Unternehmen oder nach Kenntnis der Bundesregierung d) Bundesländer, e) von Bundesländern finanzierte Einrichtungen oder f) landeseigene Unternehmen beteiligt sind, sind derzeit im Atomkraftbereich (inklusive der Bereiche Atomforschung und Atommüll) anhängig, und was sind die wesentlichen aktuellen Eckdaten dieser Verfahren (bitte Übersicht mit jeweiliger Angabe der Instanz, des Gegenstands und – sofern zutreffend – des Streitwerts, der Verfahrensparteien – bei Bund bzw. Land bitte mit Angabe der jeweils vertretenden Bundes- bzw. Landesbehörde –, des Verfahrensbeginns, der Prozessbevollmächtigten , des derzeitigen Verfahrensstands inklusive letzter Aktion im Verfahren, des nächsten anstehenden Verfahrensschritts – falls möglich, bitte mit ungefährer zeitlicher Prognose, wann dieser nächste Verfahrensschritt ansteht bzw. zu erwarten ist – etc.)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ergibt sich folgende Übersicht: Laufende Verfahren, an denen der Bund, vom Bund finanzierte Einrichtungen und bundeseigene Unternehmen beteiligt sind: Verfahren/ Gericht Verfahrensgegenstand Verfahrensparteien Streitwert Beginn des Verfahrens Derzeitiger Verfahrensstand + weitere Schritte Insgesamt neun Verfassungsbeschwerde - verfahren 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes Energieversorgungs - unternehmen Kein Streitwert Ende 2011 bis Mitte 2012 Übermittlung von drei der neun Verfassungsbe - schwerden exemplarisch an die Bundesregierung mit Gelegenheit zur Stellungnahme ; Stellungnahme durch Bundesregierung eingereicht am 28. Februar 2013; Zeitpunkt für mündliche Verhandlung und Entscheidung nicht prognostizierbar Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/442 Verfahren/ Gericht Verfahrensgegenstand Verfahrensparteien Streitwert Beginn des Verfahrens Derzeitiger Verfahrensstand + weitere Schritte Klage beim Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsschutzstreitig - keiten (ICSID) 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und Kernbrennstoffsteuer - gesetz Energieversorgungsunter - nehmen vs. Bundesrepublik Deutschland siehe Antwort zu Frage 4 Mai 2012 siehe Antwort zu Frage 4 abstrakte Normenkontrolle 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und 12. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes Abgeordnete der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kein Streitwert Februar 2011 Antrag auf abstrakte Normenkontrolle der Bundesregierung noch nicht übermittelt Verfassungsbeschwerde 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und 12. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes natürliche Personen unterstützt durch Umweltschutzorgani - sation Kein Streitwert Februar 2011 Verfassungsbeschwerde der Bundesregierung noch nicht übermittelt abstrakte Normenkontrolle 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes gemeinsamer Antrag durch die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, RheinlandPfalz und NordrheinWestfalen Kein Streitwert Februar 2011 Antrag auf abstrakte Normenkontrolle der Bundesregierung noch nicht übermittelt OVG Münster Klage auf Zugang zu amtlichen Dokumenten im Zusammenhang mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes nach dem Umweltinforma - tionsgesetz Energieversorgungsunter - nehmen vs. Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 5 000 Euro 26. September 2012 Berufungsverfahren Drucksache 18/442 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Verfahren/ Gericht Verfahrensgegenstand Verfahrensparteien Streitwert Beginn des Verfahrens Derzeitiger Verfahrensstand + weitere Schritte OVG Münster Klage auf Einschreiten der Bundesregierung gegen Regressforderungen der Energieversorgungs - unternehmen natürliche Person vs. Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 5 000 Euro 21. Februar 2013 Berufungsverfahren VG Köln Klage auf Zugang zu amtlichen Dokumenten nach dem Umweltinformations - gesetz natürliche Person vs. Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 5 000 Euro 20. Dezember 2013 derzeit: Schriftsatzaustausch der Beteiligten VG Berlin Klage auf Zugang zu amtlichen Dokumenten nach dem Umweltinformations - gesetz Energieversorgungs - unternehmen vs. Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 5 000 Euro 9. November 2012 derzeit: Schriftsatzaustausch der Beteiligten VG Köln Klage auf Verpflichtung des Bundes im Rahmen der Bundesaufsicht natürliche Person vs. Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- 5 000 Euro 26. Oktober 2013 zuletzt: Schriftsatzaustausch der Beteiligten torsicherheit Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/442 Verfahren/ Gericht Verfahrensgegenstand Verfahrensparteien Streitwert Beginn des Verfahrens Derzeitiger Verfahrensstand + weitere Schritte BVerwG Aufbewahrungs - genehmigung Zwischenlager Brunsbüttel vom 28.11.2003 natürliche Person vs. Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz 17. Februar 2004 Nichtzulassungsbeschwerde Revision : Abgabe durch OVG SchleswigHolstein an BVerwG erfolgt; als nächstes: Entscheidung BVerwG über die Zulassung der Revision; Zeitpunkt für Entscheidung nicht prognostizierbar Niedersächsisches OVG Aufbewahrungs - genehmigung Zwischenlager Unterweser vom 22.09.2003 natürliche Personen vs. Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz 100 000 Euro 18. November 2003 Rückverweisung nach Revision zum BVerwG: derzeit Schriftsatzaustausch der Beteiligten Niedersächsisches OVG Transportgenehmigung für die Beförderung von hochradioaktiven Glaskokillen von Frankreich nach Gorleben vom 30.04.2003 natürliche Personen vs. Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz ursprünglich zwei Verfahren: 20 000 Euro je Verfahren 11. November 2003 Rückverweisung nach Revision zum BVerwG: Zeitpunkt für mündliche Verhandlung und Entscheidung nicht prognostizierbar VG Lüneburg (siehe auch Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landesebene – Niedersachsen) Aufhebung der Verlängerung der Zulassung des Rahmenbetriebsplanes für die untertägige Erkundung des Salzstockes Gorleben Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz vs. Land Niedersachsen vertreten durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen 21. Oktober 2013 zuletzt: Antrag der Klägerin auf Ruhen des Verfahrens; als nächstes: Entscheidung des VG über das Ruhen des Verfahrens; Zeitpunkt für Entscheidung nicht prognostizierbar Drucksache 18/442 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu finanzgerichtlichen Verfahren hinsichtlich des Kernbrennstoffsteuergesetzes : Die Nennung der Anhängigkeit konkreter gerichtlicher Verfahren impliziert, dass ein Steuerstreit existiert und deshalb eine Steuerschuld gegeben sein muss. Die Tatsache, dass hinsichtlich bestimmter Beteiligter eine Steuerschuld besteht, unterliegt dem strafbewehrten Steuergeheimnis des § 30 der Abgabenordnung (AO) und darf von der Bundesregierung deshalb nicht offenbart werden. Eckdaten der einzelnen Verfahren dürfen deshalb nur weitergegeben werden, wenn es hierbei um Verhältnisse der Verwaltung selbst geht oder wenn die Verhältnisse offenkundig sind. Unter diesen Prämissen kann die Frage dahingehend beantwortet werden, dass die auf Bundesseite prozessbeteiligten Behörden die Hauptzollämter Augsburg, Karlsruhe, Hamburg-Stadt, Hannover sowie Osnabrück sind; hierzu sind gerichtliche Verfahren bei den Finanzgerichten Baden-Württemberg, München und Hamburg anhängig. Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit dem Kernbrennstoffsteuergesetz ein konkretes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig , und dem Europäischen Gerichtshof ist ein Vorabentscheidungsersuchen zugeleitet worden. Verfahren/ Gericht Verfahrensgegenstand Verfahrensparteien Streitwert Beginn des Verfahrens Derzeitiger Verfahrensstand + weitere Schritte VG Greifswald (siehe auch Verfahren nach Kenntnis der Bundes regierung auf Landesebene – MecklenburgVorpommern ) Entfristung der in Zusammenhang mit der Konditionierung stehenden Zwischenlagerung von festen radioaktiven Reststoffen/ Abfällen aus anderen kerntechnischen Anlagen im Zwischenlager Nord Rubenow juristische Personen (bundeseigene Unternehmen) vs. Land MecklenburgVorpommern vertreten durch das Ministerium für Inneres und Sport des Landes MecklenburgVorpommern 29. April 2011 zuletzt: Schriftsatzaustausch der Beteiligten; Anberaumung mündliche Verhandlung im Laufe von 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/442 Verfahren auf Landesebene Baden-Württemberg Verfahren/ Gericht Verfahrensgegenstand Verfahrensparteien Streitwert Beginn des Verfahrens Derzeitiger Verfahrensstand + weitere Schritte VGH Mannheim Klage gegen Stilllegungsund Abbaugenehmigung für das KKW Obrigheim natürliche Personen vs. Land BadenWürttemberg vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BadenWürttemberg 15 000 Euro Ende 2011 Eilantrag von Klägern zur Wiederherstellung aufschiebender Wirkung der Klage unanfechtbar von VGH zurückgewiesen ; Zeitpunkt für mündliche Verhandlung und Entscheidung nicht prognostizierbar VGH Mannheim Klage auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das KKW Philippsburg Block 1, hilfsweise auf Erlass von Schutzauflagen gegen Störmaßnahmen Dritter natürliche Personen vs. Land BadenWürttemberg vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BadenWürttemberg September 2009 Verfahren – im Hinblick auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes – durch übereinstimmende Erklärungen ruhend gestellt; weiterer Verfahrensverlauf ungewiss VGH Mannheim Klage auf Feststellung, dass Betriebsgenehmigung für KKW Neckarwestheim Block 1 erloschen ist, hilfsweise auf Widerruf der Genehmigung natürliche Person vertreten durch Umweltschutzorga - nisation vs. Land BadenWürttemberg vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BadenWürttemberg März 2011 Verfahren – im Hinblick auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes – durch übereinstimmende Erklärungen ruhend gestellt; weiterer Verfahrensverlauf ungewiss Drucksache 18/442 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bayern Bremen Hessen Verfahren/ Gericht Verfahrensgegenstand Verfahrensparteien Streitwert Beginn des Verfahrens Derzeitiger Verfahrensstand + weitere Schritte VG München vier Klagen auf Zugang zu amtlichen Dokumenten nach dem Umweltinformationsgesetz eine natürliche Person vs. Freistaat Bayern 2012, 2013, 2014 anhängig Verfahren/ Gericht Verfahrensgegenstand Verfahrensparteien Streitwert Beginn des Verfahrens Derzeitiger Verfahrensstand + weitere Schritte VG Bremen Umschlagsgenehmigung Bremen Transportunternehmen vs. Land Bremen Anfang März 2013 Zeitpunkt für mündliche Verhandlung und Entscheidung nicht prognostizierbar Verfahren/ Gericht Verfahrensgegenstand Verfahrensparteien Streitwert Beginn des Verfahrens Derzeitiger Verfahrensstand + weitere Schritte VGH Kassel Klage auf Widerruf der Betriebsgenehmigungen für KKW Biblis A und B natürliche Person vs. Land Hessen vertreten durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Festsetzung ausstehend 16. September 2003 Verfahren – im Hinblick auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes – ausgesetzt; weiterer Verfahrensverlauf ungewiss VGH Kassel Klage auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für KKW Biblis B natürliche Person vs. Land Hessen vertreten durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucher- 45 000 Euro 17. Januar 2008 Verfahren – im Hinblick auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes – ausgesetzt; weiterer Verfahrensverlauf ungewiss schutz Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/442 Hessen Verfahren/ Gericht Verfahrensgegenstand Verfahrensparteien Streitwert Beginn des Verfahrens Derzeitiger Verfahrensstand + weitere Schritte VG Wiesbaden Klage gegen Erhebung von Verwaltungsgebühren juristische Person vs. Land Hessen vertreten durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 7 854,50 Euro 14. Mai 2008 Verfahren ruht aufgrund Beschlusses des VG VG Darmstadt Klage gegen Bescheid vom 19.12.2011 betreffend die atomrechtliche Zuverlässigkeit des Klägers natürliche Person vs. Land Hessen vertreten durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Festsetzung ausstehend 19. Januar 2012 Abbruch Mediationsverfahren am 7. August 2012 VG Wiesbaden Klage auf Zugang zu amtlichen Dokumenten im Zusammenhang mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes nach dem Umweltinformationsgesetz Energieversorgungs - unternehmen vs. Land Hessen vertreten durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 5 000 Euro 15. Oktober 2013 derzeit: Schriftsatzaustausch der Beteiligten Drucksache 18/442 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Verfahren/ Gericht Verfahrensgegenstand Verfahrensparteien Streitwert Beginn des Verfahrens Derzeitiger Verfahrensstand + weitere Schritte VG Greifswald (siehe auch Verfahren mit Beteiligung des Bundes) Entfristung der in Zusammenhang mit der Konditionierung stehenden Zwischenlagerung von festen radioaktiven Reststoffen/ Abfällen aus anderen kerntechnischen Anlagen im Zwischenlager Nord Rubenow juristische Personen (bundeseigene Unternehmen) vs. Land MecklenburgVorpommern vertreten durch das Ministerium für Inneres und Sport des Landes MecklenburgVorpommern 29. April 2011 zuletzt: Schriftsatzaustausch der Beteiligten; Anberaumung mündliche Verhandlung im Laufe von 2014 Verfahren/ Gericht Verfahrensgegenstand Verfahrensparteien Streitwert Beginn des Verfahrens Derzeitiger Verfahrensstand + weitere Schritte VG Hannover Klage auf Zugang zu amtlichen Dokumenten im Zusammenhang mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes nach dem Umweltinformationsgesetz Energieversorgungs - unternehmen vs. Land Niedersachsen vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz 6. September 2012 Anregung durch das Land Niedersachsen zur Vorlage des Verfahrens an den EuGH zur Klärung europarechtlicher Fragen VG Hannover Klage auf Zugang zu amtlichen Dokumenten im Zusammenhang mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes nach dem Umweltinformationsgesetz Energieversorgungs - unternehmen vs. Land Niedersachsen vertreten durch das Niedersächsische Justizministerium 6. September 2012 Anregung durch das Land Niedersachsen zur Vorlage des Verfahrens an den EuGH zur Klärung europarechtlicher Fragen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/442 Niedersachsen Verfahren/ Gericht Verfahrensgegenstand Verfahrensparteien Streitwert Beginn des Verfahrens Derzeitiger Verfahrensstand + weitere Schritte VG Hannover Klage auf Zugang zu amtlichen Dokumenten im Zusammenhang mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes nach dem Umweltinformationsgesetz Energieversorgungs - unternehmen vs. Land Niedersachsen vertreten durch die Niedersächsische Staatskanzlei 6. September 2012 Anregung durch das Land Niedersachsen zur Vorlage des Verfahrens an den EuGH zur Klärung europarechtlicher Fragen VG Lüneburg (siehe auch Verfahren mit Beteiligung des Bundes) Aufhebung der Verlängerung der Zulassung des Rahmenbetriebsplans für die untertägige Erkundung des Salzstockes Gorleben Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz vs. Land Niedersachsen vertreten durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen 21. Oktober 2013 zuletzt: Antrag der Klägerin auf Ruhen des Verfahrens; als nächstes: Entscheidung des VG über das Ruhen des Verfahrens; Zeitpunkt für Entscheidung nicht prognostizierbar Drucksache 18/442 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Rheinland-Pfalz Verfahren/ Gericht Verfahrensgegenstand Verfahrensparteien Streitwert Beginn des Verfahrens Derzeitiger Verfahrensstand + weitere Schritte VG Mainz Klage auf Zugang zu amtlichen Dokumenten im Zusammenhang mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes nach dem Landesumweltinformations - freiheitsgesetz RheinlandPfalz Energieversorgungsunter - nehmen vs. Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung des Landes RheinlandPfalz 17. August 2012 mündliche Verhandlung hat stattgefunden ; im Nachgang Stellungnahme durch das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz , Energie und Landesplanung des Landes RheinlandPfalz ; Stellungnahme durch Gegenpartei hierauf steht aus; weitere mündliche Verhandlung wird nicht erwartet; Entscheidung des Gerichts wahrscheinlich März 2014 VG Mainz Klage auf Zugang zu amtlichen Dokumenten im Zusammenhang mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes nach dem Landesumweltinformations - freiheitsgesetz RheinlandPfalz Energieversorgungsunter - nehmen vs. Vertretung des Landes RheinlandPfalz beim Bund und bei der Europäischen Union 14. August 2012 mündliche Verhandlung hat stattgefunden ; im Nachgang Stellungnahme durch die Vertretung des Landes RheinlandPfalz beim Bund und bei der Europäischen Union; Stellungnahme durch Gegenpartei hierauf steht aus; weitere mündliche Verhandlung wird nicht erwartet; Entscheidung des Gerichts wahrscheinlich März 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/442 Schleswig-Holstein Verfahren/ Gericht Verfahrensgegenstand Verfahrensparteien Streitwert Beginn des Verfahrens Derzeitiger Verfahrensstand + weitere Schritte VG Schleswig Klage auf Zugang zu amtlichen Dokumenten nach IZG-SH im Zusammenhang mit dem Atommoratorium und dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes juristische Person vs. Ministerpräsidenten des Landes SchleswigHolstein 5 000 Euro 3. Mai 2013 zuletzt: Schriftsatzaustausch der Beteiligten VG Schleswig Klage gegen Kostenbescheid (Erdbebenbegutachtung ) juristische Person vs. Ministerium für Energiewende , Landwirtschaft , Umwelt und ländliche Räume des Landes SchleswigHolstein 3 236,30 Euro 24. April 2013 zuletzt: Schriftsatzaustausch der Beteiligten VG Schleswig Klage auf Zugang zu amtlichen Dokumenten nach dem Umweltinformationsgesetz natürliche Person vs. Ministerium für Energiewende , Landwirtschaft , Umwelt und ländliche Räume des Landes SchleswigHolstein 5 000 Euro 18. Mai 2012 zuletzt: Schriftsatzaustausch der Beteiligten VG Schleswig Ausstieg aus der Atomkraft natürliche Person vs. Ministerium für Energiewende , Landwirtschaft , Umwelt und ländliche Räume des Landes SchleswigHolstein 5 000 Euro 30. Juli 2011 Ruhen des Verfahrens durch VG angeordnet Drucksache 18/442 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Schleswig-Holstein Verfahren/ Gericht Verfahrensgegenstand Verfahrensparteien Streitwert Beginn des Verfahrens Derzeitiger Verfahrensstand + weitere Schritte OVG Schleswig (1. Instanz) Berechtigung zum Leistungsbetrieb natürliche Person vs. Ministerium für Energiewende , Landwirtschaft , Umwelt und ländliche Räume des Landes SchleswigHolstein 5 000 Euro 6. April 2011 Verfahren – im Hinblick auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes – ausgesetzt; weiterer Verfahrensverlauf ungewiss OVG Schleswig (1. Instanz) Widerruf der Betriebsgenehmigung KKW Krümmel natürliche Personen vs. Ministerium für Energiewende , Landwirtschaft , Umwelt und ländliche Räume des Landes SchleswigHolstein 25 000 Euro 13. September 2010 Verfahren – im Hinblick auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes – ausgesetzt; weiterer Verfahrensverlauf ungewiss OVG Schleswig (1. Instanz) Widerruf der Betriebsgenehmigung KKW Brunsbüttel Umweltschutzorganisation vs. Ministerium für Energiewende , Landwirtschaft , Umwelt und ländliche Räume des Landes SchleswigHolstein 35 000 Euro 27. Januar 2009 Verfahren – im Hinblick auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes – ausgesetzt; weiterer Verfahrensverlauf ungewiss OVG Schleswig (1. Instanz) Widerruf der Betriebsgenehmigung KKW Krümmel natürliche Person vs. Ministerium für Energiewende , Landwirtschaft , Umwelt und ländliche Räume des Landes SchleswigHolstein 5 000 Euro 3. Februar 2009 Verfahren – im Hinblick auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes – ausgesetzt; weiterer Verfahrensverlauf ungewiss Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/442 Schleswig-Holstein 2. Welche Gerichtsverfahren im Atomkraftbereich (inklusive der Bereiche Atomforschung und Atommüll) sind nach Kenntnis der Bundesregierung, aufgrund eigener Planungen oder entsprechender Ankündigungen Dritter, noch zu erwarten (bitte Angabe der bereits bekannten Eckdaten analog zu Frage 1)? Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über das Ob und Wann etwaiger Klageerhebungen. 3. Welche Bundesländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem Verfahren der Energiekonzerne gegen die 13. Atomgesetznovelle vor dem Bundesverfassungsgericht beigetreten, und welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung dazu eine Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht eingereicht? Nach Kenntnis der Bundesregierung: Die Bundesländer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben im Rahmen der Verfassungsbeschwerden gegen das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Die Bundesländer Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben ebenfalls eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und SchleswigHolstein sind dem Verfahren beigetreten. 4. Kann die Bundesregierung die finanziellen Ansprüche, die in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „DER TAGESSPIEGEL“-Artikel „Vattenfall will 3,5 Milliarden Euro“ vom 22. Dezember 2012 veröffentlicht wurden, jeweils in etwa bestätigen oder nicht (gefragt wird explizit nur nach einer Bestätigung von in Medien bereits veröffentlichten Beträgen; die Frage ist hilfsweise zu verstehen, falls die Bundesregierung exakte finanzielle Beträge auf Basis ihres eigenen Wissens bei Frage 1 nicht offenlegen will; bitte differenzierte Angaben zu den im Artikel genannten konzernspezifischen Beträgen wie auch der im Artikel genannten Summe aller Ansprüche)? Verfahren/ Gericht Verfahrensgegenstand Verfahrensparteien Streitwert Beginn des Verfahrens Derzeitiger Verfahrensstand + weitere Schritte OVG Schleswig (1. Instanz) Anfechtung atomrechtlicher Auflagen juristische Person vs. Ministerium für Energiewende , Landwirtschaft , Umwelt und ländliche Räume des Landes SchleswigHolstein Festsetzung ausstehend 25. Januar 1999 Ruhen des Verfahrens durch VG angeordnet Drucksache 18/442 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Falls nein, liegen die tatsächlichen Beträge höher oder niedriger? Hinsichtlich Umfang und Verfahrensstand des Rechtsstreits wird auf die Berichte der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zum Fortgang des Verfahrens verwiesen. Diese sind zur Einsichtnahme durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestags in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags hinterlegt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333