Deutscher Bundestag Drucksache 18/4433 18. Wahlperiode 25.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4014 – Verkauf von Uranfabriken der URENCO Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3649 bestätigt, dass es einen Markttest zum geplanten Verkauf der Uranfabriken der URENCO gegeben hat. Einschränkend hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie „keine unmittelbaren Kenntnisse zu dessen Details“ habe, obwohl sie nach dem Vertrag von Almelo zusammen mit den Regierungen der Niederlande und Großbritanniens für die Kontrolle der URENCO-Aktivitäten zuständig ist. Nach Medienberichten sollte der Marktest zum Jahreswechsel 2014/2015 abgeschlossen sein. Im Rahmen des Markttests sind den Interessenten laut Bundesregierung „nur öffentlich verfügbare Informationen “ zur Verfügung gestellt worden, auf deren Basis die Interessenbekundungen erstellt werden konnten. Zwischenzeitlich ist Medienberichten zu entnehmen, dass sich laut dem RWEAG -Vorstandsvorsitzenden Peter Terium der Verkauf weiter verzögern wird und nicht mehr für das Jahr 2015 zu erwarten sei. Peter Terium sagte zudem, dass die Niederlande in Bezug auf die zukünftige Kontrolle von URENCO „echte Fortschritte“ gemacht hätte (vgl. www.businessweek.com/news/2015- 01-21/rwe-ceo-peter-terium-says-earnings-trough-to-extend-beyond-2015). Die URENCO betreibt Urananreicherungsanlagen zur Herstellung von Brennstoff für den Einsatz in Atomkraftwerken. Die Anreicherungstechnik ist grundsätzlich aber auch in der Lage, das spaltbare Uran235 derart hoch anzureichern, dass es für die Herstellung von Atomwaffen geeignet wäre. Wie brisant die Urananreicherungstechnik ist, zeigt ein Statement aus dem Jahr 2007 von dem damaligen und heutigen Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, gegenüber dem „Handelsblatt“: „Die Urananreicherung ist ein klassischer Weg, um nuklearen Brennstoff herzustellen. Diese aufwändige Technologie ist aber auch der Schlüssel zu Atomwaffen. Man muss also Wege finden, wie jeder Staat Kernenergie uneingeschränkt friedlich nutDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 16. März 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. zen kann, ohne dass damit der Griff nach der Bombe möglich wird. Der Atomwaffensperrvertrag geht auf dieses Problem bislang nicht ein.“ (vgl. Auswärtiges Amt, www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Interviews/2007/ 070502-Handelsblatt.html). Drucksache 18/4433 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Urananreicherung der URENCO wird über die Verträge von Almelo, Washington und Cardiff betrieben und überwacht. Mit dem Vertrag von Washington sind die USA beteiligt, der Vertrag von Cardiff hat die Beteiligung von Frankreich zur Folge. Der Vertrag von Almelo umfasst die Kontrollstaaten Deutschland, Großbritannien und die Niederlande. Zusätzlich zu den in den drei Verträgen jeweils gebildeten Kontrollräten ist nach Informationen der Fragesteller auch eine „Inter-Treaty-Coordination“ etabliert worden , in denen die genannten fünf Staaten sowie die Unternehmen URENCO, ETC und AREVA vertreten sind. 1. Auf welchem Wege informiert sich die Bundesregierung zum geplanten Eigentümerwechsel bei URENCO, wenn sie über keine „unmittelbaren Kenntnisse“ verfügt? Die Bundesregierung steht zum Thema möglicher Anteilsveräußerungen bei URENCO bereits seit längerer Zeit in Kontakt mit Vertretern der Regierungen von Großbritannien und der Niederlande sowie mit den deutschen Anteilseignern E.ON und RWE. Zusätzlich zu diesen Gesprächen erfolgt ein kontinuierlicher Austausch zwischen der Bundesregierung und den Regierungen von Großbritannien und den Niederlanden in den Sitzungen des auf der Grundlage des völkerrechtlichen Vertrages von Almelo eingesetzten Regierungskontrollgremiums für URENCO, des so genannten Gemeinsamen Ausschusses. 2. Von wann bis wann fand nach Kenntnis der Bundesregierung der Markttest statt, mit dem geprüft werden sollte, wie groß das Interesse potenzieller Erwerber an einem etwaigen Verkauf von URENCO-Anteilen wäre? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat von September bis Dezember 2014 ein Markttest stattgefunden. 3. Wie viele Interessenbekundungen zum späteren Erwerb von URENCOAnteilen sind nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt abgegeben worden? Die Bundesregierung ist im Gemeinsamen Ausschuss als auch im Rahmen regelmäßiger Gespräche zum Thema möglicher Anteilsveräußerungen bei URENCO mit Vertretern der Regierungen von Großbritannien und der Niederlande sowie mit den deutschen Anteilseignern E.ON und RWE darüber informiert worden, dass ein Markttest durchgeführt wird. Da die Bundesrepublik Deutschland, anders als Großbritannien und die Niederlande, selbst keine Anteile an URENCO hält, war die Bundesregierung an dem Markttest nicht beteiligt und ist über das Ergebnis nicht im Detail unterrichtet. 4. Aus welchen Ländern stammten nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Interessenten (bitte die Herkunftsländer einzeln nennen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4433 5. Welche „öffentlich verfügbaren Informationen“ waren nach Kenntnis der Bundesregierung für die Abgabe einer Interessenbekundung zur Verfügung gestellt worden (bitte jeweils den Titel des Dokuments und, wo möglich, die Internetadresse angeben)? Zwischen allen Troika-Regierungen und den deutschen Anteilseignern bestand Einigkeit, dass im Rahmen des Markttests nur öffentlich verfügbare Informationen verwandt werden und dabei darauf zu achten ist, dass die laufenden Verhandlungen der Troika-Regierungen und der deutschen Anteilseigner nicht beeinträchtigt werden oder Vorfestlegungen getroffen werden. Darüber, welche öffentlich verfügbaren Informationen im Einzelnen für den Markttest genutzt wurden, liegen der Bundesregierung keine unmittelbaren Kenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Wird sich die Bundesregierung zeitnah darum bemühen, diese Informationen zu erlangen, um sie den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann wird dies erfolgen, und wie werden die Abgeordneten über das Vorliegen dieser Information unterrichtet? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. In welcher Spannbreite lagen nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen Angebote, die im Rahmen der Interessensbekundungen bzw. des Markttests abgegeben worden sind (bitte höchsten und niedrigsten Betrag in Euro oder Dollar angeben)? 8. Welche wesentlichen Erkenntnisse ergeben sich aus dem Markttest für das weitere Vorgehen zur Prüfung eines möglichen Verkaufs der URENCO aus Sicht der Bundesregierung? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 9. Deckt sich die Aussage des RWE-Vorstandsvorsitzenden Peter Terium, nach der sich ein Verkauf der URENCO weiter verzögert und im Jahr 2015 nicht mehr erfolgen wird, mit den Kenntnissen der Bundesregierung? Wenn ja, welche Gründe führen nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Verzögerung? Wenn nein, was ist dann nach Kenntnis der Bundesregierung richtig? Derzeit steht noch kein Termin für einen möglichen Verkauf von Anteilen an URENCO fest. Daher kann die Bundesregierung auch keine Aussage darüber treffen, in welchem Jahr ein solcher Verkauf stattfinden wird. Drucksache 18/4433 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Worauf bezog sich nach Kenntnis der Bundesregierung der RWE-Vorstandsvorsitzende Peter Terium mit seiner Aussage, die Niederlande habe in puncto Kontrolle von URENCO „echte Fortschritte“ gemacht? Inwieweit teilt die Bundesregierung diese Einschätzung? Die Bundesregierung hat keine unmittelbare Kenntnis, worauf sich Peter Terium in seiner in der Frage angeführten Aussage konkret beziehen wollte. 11. Welche völkerrechtliche Verbindlichkeit soll der sogenannte Rechtsrahmen haben, den die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem zukünftigen Kontrollregime für URENCO immer wieder erwähnt – zuletzt im Dezember 2014 (Bundestagsdrucksache 18/3649)? Die Bundesregierung hat wiederholt bekräftigt, dass sie möglichen Änderungen an der Anteilsstruktur von URENCO nur dann zustimmen wird, wenn vorher durch einen entsprechenden Rechtsrahmen für die künftige Struktur von URENCO klargestellt ist, dass auch weiterhin nukleare Nichtverbreitung, Sicherung der Technologie und wirtschaftliche Solidität bei URENCO sichergestellt sind. Entscheidender Maßstab für die Bundesregierung ist dabei der von der Bundesrepublik, den Niederlanden und Großbritannien unterzeichnete völkerrechtliche Vertrag von Almelo vom 4. März 1970. Neben diesem Vertrag, der auch nach möglichen Anteilsänderungen fortgelten wird, ist als weiteres Element des Rechtsrahmens für die künftige Struktur von URENCO das völkerrechtliche Instrument eines Memorandum of Understanding (MoU) zwischen den drei Regierungen vorgesehen. 12. Warum will die Bundesregierung auf einen neuen Staatsvertrag für URENCO im Rahmen des geplanten Eigentümerwechsels verzichten (Bundestagsdrucksache 18/3649)? Die Regierungen der so genannten Troika-Staaten, die Bundesrepublik Deutschland , die Niederlande und Großbritannien stehen zu dem vor mehr als 40 Jahren abgeschlossenen und seither erfolgreich umgesetzten völkerrechtlichen Vertrag von Almelo vom 4. März 1970 und streben die Durchsetzung seiner Vorgaben auch für den Fall potenzieller künftiger Änderungen an der Eigentümerstruktur bei URENCO an. Die Zusammenarbeit der drei Regierungen bei der Kontrolle von URENCO auf der Grundlage des Vertrages von Almelo hat sich bewährt. 13. Welche Probleme sind im Einzelnen gemeint, wenn der damalige Bundesaußenminister im Jahr 2007 davon sprach, dass der Atomwaffensperrvertrag hinsichtlich der militärischen Nutzung („Griff nach der Bombe“) der Atomenergie Mängel aufweise? Der Atomwaffensperrvertrag verbietet allen Vertragsstaaten außer den fünf etablierten Nuklearwaffenstaaten die Herstellung, den Besitz und Erwerb von Kernwaffen, gesteht ihnen allen aber das Recht auf Erforschung, Entwicklung und die friedliche Nutzung der Kernenergie zu. In seinem Beitrag im „Handelsblatt “ vom 2. Mai 2007 stellte der damalige Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier die Frage, wie die internationale Gemeinschaft sicherstellen könne, dass Staaten die Anreicherung von Uran zum Zwecke der Herstellung von nuklearem Brennstoff nicht heimlich zum Bau von Atomwaffen nutzen. Er forderte bereits damals Liefergarantien für nuklearen Brennstoff, so dass diejenigen Staaten, die die Kernenergie friedlich nutzen, Versorgungs- sicherheit für ihre Kernkraftwerke genießen, ohne eine eigene Urananreiche- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4433 rung betreiben zu müssen. Damit würde gleichzeitig die Weiterverbreitung einer Technologie, die den Bau von Atomwaffen ermöglicht, verhindert werden. 14. Mit welchen Maßnahmen und Initiativen sind die vom damaligen Bundesaußenminister angesprochenen Mängel seit 2007 möglicherweise (über welche Institutionen) beseitigt oder verkleinert worden (bitte detaillierte Darstellung und Quellenhinweise)? Im Jahr 2010 beschloss der Gouverneursrat der Internationalen AtomenergieOrganisation (IAEO), eine von der IAEO verwaltete sog. LEU (Low Enriched Uranium)-Bank einzurichten. Diese Brennstoffbank soll Ländern, die die Kernkraft friedlich nutzen, bei Versorgungsengpässen helfen bzw. sie gegen Unterbrechung der Belieferung ihrer Kernkraftwerke mit niedrig angereichertem Uran– sei es aus politischen oder technischen Gründen – abzusichern. Das für die LEU-Bank benötigte niedrig angereicherte Uran würde die IAEO auf dem Weltmarkt einkaufen. Eine solche LEU-Bank würde den Aufbau nationaler Urananreicherungsfähigkeiten entbehrlich machen und auf diese Weise die in Frage 13 angesprochenen Proliferationsrisiken reduzieren. Kasachstan hat sich im Jahr 2011 als Sitzstaat für die LEU-Bank zur Verfügung gestellt. Die IAEO verhandelt zurzeit weiter mit Kasachstan über ein Sitzstaatsabkommen sowie mit Russland über eine Transitvereinbarung. Erst nach Abschluss der Verhandlungen kann mit dem Bau begonnen werden. Die EU hat 25 Mio. Euro Unterstützung für den Aufbau der LEU-Bank zugesagt, von denen bereits 20 Mio. Euro an die IAEO ausgezahlt wurden. Aufbau und Management der LEU-Bank liegen in der Verantwortung der IAEO. Weitere Einzelheiten können der Webseite der IAEO entnommen werden (www.iaea.org/OurWork/ ST/NE/NEFW/Assurance-of-Supply/iaea-leu-bank.html). 15. Inwieweit spielen diese Mängel des Atomwaffensperrvertrags im Zusammenhang mit dem Betrieb der Uranfabriken der URENCO eine Rolle, und in welcher Weise sind diese von Deutschland und/oder den URENCOTroika -Staaten Deutschland, Großbritannien und der Niederlande beseitigt worden (bitte detailliert darstellen, welche Defizite aus dem Atomwaffensperrvertrag andere Maßnahmen zur Kontrolle erforderlich gemacht haben)? URENCO stellt – auch wegen seiner trinationalen Struktur – ein weltweit anerkanntes Vorbild im Hinblick auf nukleare Nichtverbreitung und die Gewährleistung der Vorgaben des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) dar. Bei URENCO handelt es sich um eine völkerrechtlich mit dem Vertrag von Almelo vereinbarte Unternehmenskonstruktion, die sich durch tri-nationale Inhaberschaft, Verteilung auf Standorte in allen drei Ländern und mehrfach verschränkte Kontrollmechanismen auszeichnet. Durch ein rigides System von Zugangsbegrenzungen und Kontrollen ist sichergestellt, dass nur bestimmte Personen innerhalb des Unternehmens Zugang zu einem jeweils beschränkten Teilbereich der Technologie erhalten. Neben der nichtverbreitungsrechtlichen Kontrolle durch den NVV unterliegt das Unternehmen der Kontrolle durch die IAEO und die Europäische Kommission (EURATOM-Vertrag, EURATOM = Europäische Atomgemeinschaft). Drucksache 18/4433 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Wo ist der rechtliche Rahmen für die „Inter-Treaty-Coordination“ festgelegt , und welche wesentlichen Aufgaben sind diesem Gremium zugewiesen ? Die für URENCO und Enrichment Technology (ETC) relevanten völkerrechtlichen Verträge von Almelo, Cardiff, Paris und Washington enthalten jeweils Regelungen zu Konsultations- bzw. Streitschlichtungsmechanismen bei Auslegungs -, bzw. Anwendungsfragen unter den jeweils beteiligten Regierungen. Der in der Frage zitierte Begriff „Inter-Treaty-Coordination“ findet sich nicht in den Texten der für URENCO und ETC relevanten völkerrechtlichen Verträge von Almelo, Cardiff, Paris und Washington. 17. Wie genau ist die Zusammensetzung der „Inter-Treaty-Coordination“? Wann und wo hat dieses Gremium in den letzten drei Jahren jeweils getagt ? Wer hat seitens der Bundesregierung an diesen Treffen teilgenommen? Welche Themen wurden auf diesen Treffen konkret besprochen? Sitzungen der in den Verträgen vorgesehenen Gremien zur Konsultation- bzw. Streitschlichtung zur Klärung von Auslegungs- bzw. Anwendungsfragen der Verträge von Almelo, Cardiff, Paris und Washington fanden in den drei letzten Jahren nicht statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18. In welcher Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung die USA und Frankreich an dem derzeitigen Prozess zur Vorbereitung eines möglichen Verkaufs der URENCO beteiligt und informiert? 19. Welche Vertreter der USA und Frankreichs sowie der Unternehmen URENCO, ETC und AREVA (jeweils Person, Funktion, Institution) haben nach Kenntnis der Bundesregierung an den Gesprächen zur Vorbereitung eines möglichen Verkaufs der URENCO teilgenommen? Die Fragen 18 und 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Weder die Regierung von Frankreich noch die Regierung der USA ist an den Gesprächen der Bundesregierung mit Vertretern der Regierungen von Großbritannien und der Niederlande sowie mit den deutschen Anteilseignern E.ON und RWE zu möglichen Anteilsänderungen bei URENCO beteiligt. Die Regierung von Frankreich wird im Rahmen des Kontrollgremiums, das auf der Grundlage des völkerrechtlichen Vertrages von Cardiff aus dem Jahr 2005 durch die Regierungen von Deutschland, der Niederlande, Großbritanniens und Frankreichs zur gemeinsamen Kontrolle von ETC eingesetzt wurde, über den Stand möglicher Anteilsänderungen bei URENCO informiert. Die Regierung der USA wurde u. a. in einer Sitzung im September 2014 durch Vertreter der Bundesregierung und der Regierungen von Großbritannien und der Niederlande informiert . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4433 20. In welchen anderen Institutionen bzw. Gremien haben nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche über den derzeitigen Prozess zur Vorbereitung eines möglichen Verkaufs der URENCO jenseits der drei Kontrollgremien der genannten Verträge von Almelo, Washington und Cardiff und der „Inter-Treaty-Coordination“ stattgefunden? Die Bundesregierung steht zum Thema möglicher Anteilsveräußerungen bei URENCO in Kontakt mit Vertretern der Regierungen von Großbritannien und der Niederlande sowie mit den deutschen Anteilseignern E.ON und RWE. Zusätzlich zu diesen Gesprächen erfolgt ein kontinuierlicher Austausch zwischen der Bundesregierung und den beiden anderen Regierungen in den Sitzungen des auf der Grundlage des völkerrechtlichen Vertrages von Almelo eingesetzten Regierungskontrollgremiums für URENCO, des so genannten Gemeinsamen Ausschusses. Die Regierung von Frankreich wird im Rahmen des Kontrollgremiums , das auf der Grundlage des völkerrechtlichen Vertrages von Cardiff aus dem Jahr 2005 durch die Regierungen von Deutschland, der Niederlande, Großbritanniens und Frankreichs zur gemeinsamen Kontrolle von ETC eingesetzt wurde, über den Stand möglicher Anteilsänderungen bei URENCO informiert . In anderen internationalen Institutionen oder Gremien fanden keine förmlichen Gespräche zum Thema möglicher Anteilsveräußerungen bei URENCO statt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333